Abdichtungsarbeiten
Lindenberg, Neubau Bürogebäude Liebherr Aerospace
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        LEISTUNGSVERZEICHNIS BEZEICHNUNG (Gewerk): Bodenbelagsarbeiten BAUVORHABEN: Kolper, Neubau von 2 Mehrfamilienh ä user mit TG           "Am Samfeld"           Unterzellerstra ß e           86316 Friedberg, Wulfertshausen BAUHERR: Alois Kolper Betreuungs- und Bautr ä ger GmbH & Co.KG           Steigerweg 14           86316 Friedberg PLANER: Thomas Kraus Dipl. Ing. (FH)           Am Alten Schlachthof 1           86153 / Augsburg PROJEKT-/BAULEITUNG: Dobler GmbH & Co. KG           SF - Abteilung           Unterfeldstra ß e 12           86199 Augsburg           Herr Sandvo ß           Tel. : 0821 / 5905-54           BAUAUSF Ü HRUNG: Haus B ab ca. 2026 KW XXX                                                          Haus A ab ca. 2026 KW XXX ABGABETERMIN: 20.04.2026 ABGABEORT: D Consult           Dobler GmbH & Co.KG Planungsb ü ro           Unterfeldstra ß e 12           86199 Augsburg           Herr Thomas Sandvo ß           Tel.: 0170 / 548 72 93           Mail: sandvoss@dobler.de Ansprechpartner f ü r R ü ckfragen zum LV: Herr Thomas Sandvo ß           Tel.: 0170 / 548 72 93           Mail: sandvoss@dobler.de           ANBIETER:                              _________________________________________           _________________________________________           _________________________________________ Angebotssumme Netto: ________________________________________ € Gepr ü fte Summe Netto: ________________________________________ € WESENTLICHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1.       Ö rtliche Angaben ü ber die Baustelle/ Bauhilfsstoffe           Lager- und Arbeitspl ä tze           innerhalb der Baustelle sind [ [] ]                                    nicht vorhanden                  [ x ]                                                                     beschr ä nkt vorhanden                                                                                           in Abstimmung mit der Bauleitung           Wasseranschluss [..]                                                  nicht vorhanden                  [x]                                                                     vorhanden           Stromanschluss [..]                                                     nicht vorhanden                  [x] vorhanden 2.       Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die           Preisermittlung beeinflussen, so hat er diese vor Angebotsabgabe mit der ausschreibenden           Stelle zu kl ä ren. 3.       S ä mtliches Material ist eigenverantwortlich abzuladen und zu bef ö rdern. Falls Anlieferungen                  durch Fremdfirmen erfolgen, muss eigenes Personal vor Ort sein. Hubger ä te werden nicht zur                  Verf ü gung gestellt.           4.    Die Projektverarbeitung und somit die Ablage und der Austausch vertragsrelevanter Dokumente, wie z. B. Pl ä ne / Werkpl ä ne, Besprechungsprotokolle, Schriftverkehr, Freigaben,                  Abnahmen, M ä ngelbearbeitung, Dokumentationsunterlagen etc. erfolgt ü ber die                  Projektplattform der Firma „ Winplan “.                  Die Kosten f ü r die Plattform tr ä gt der AG. Der Zeitaufwand der Mitarbeiter f ü r die           Projektbearbeitung mit diesem System ist im Angebot einzukalkulieren. 5.       Verbrauchskosten           Aus den vorgenannten Einrichtungen ist allen Handwerkern die Entnahme von Wasser und           Strom gestattet.           Die Mitbenutzung der vom AG erstellten sanit ä ren Anlagen ist allen Handwerkern gestattet.           Der Kostenanteil f ü r den Strom- und Wasserverbrauch sowie die Sanit ä rbenutzung wird in                  H ö he von 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme von der Schlu ß rechnung in Abzug gebracht. 6.       Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung zu § 7)           F ü r das Bauvorhaben wird vom AG eine Bauleistungsversicherung           [ x ]   abgeschlossen           [ [] ]   nicht abgeschlossen           Wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, gilt folgendes:           Pro Schadensfall betr ä gt die Selbstbeteiligung         € 500,00.           Der Anteil an der Versicherungspr ä mie in H ö he von 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme wird           bei der Schlu ß rechnung in Abzug gebracht.           Im Schadensfall sind die erforderlichen Formalit ä ten vom AN zu erledigen und ü ber den AG an                  den Versicherer einzureichen.
        LEISTUNGSVERZEICHNIS
Codierung Codierung Liebherr Anl. Gruppe Anl.Art                     Anl. U-Art 006                                 C                    12
Codierung
Termine Termine Baubeginn Abdichtung: ca. KW 39 Abdichtung Kellerw ä nde: KW 39 Abdichtung Decke Eingang: KW 44 Bauende Abdichtung: ca. KW 45
Termine
1. Allgemein bis 5. SiGeKo 1. Allgemein Die angebotenen Einheitspreise f ü r alle ausgeschriebenen Positionen umfassen folgende Einzelleistungen:           l    liefern aller erforderlichen Materialien           l    Antransportieren bis zur Einbaustelle,           l    Einbauen bei Erfordernis auch in mehreren Abschnitten,           l    alle notwendigen Nebenleistungen nach "VOB",           l    um eine funktionsf ä hige ganze Leistung zu erreichen.           l    Aufr ä umen der Baustelle 1x w ö chentlich,           l    bzw. nach Erfordernis, einschl. Schuttbeseitigung 2. Zeichnungen           die Zeichnungen im Leistungsverzeichnis sind nur Kalkulations- Grundlage.           Bei Auftragserteilung sind vor Arbeitsbeginn die beschriebenen Positionen mit der           Bauleitung, bzw. mit dem Architekten durchzusprechen, sowie die notwendigen           Ma ß e am Bau zu nehmen.           Die Ausf ü hrung erfolgt nach den erforderlichen Pl ä nen oder Details; 3. Ger ü ste           alle notwendigen Arbeitsger ü ste wie Hebeb ü hne usw. sind bei           Erfordernis in die jeweiligen Leistungsprositionen einzurechnen. 4. Der  Auftragnehmer  hat  nach  VOB  seine Abf ä lle zu entsorgen.           Wir verweisen hierzu auf:           l    Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung von Abf ä llen                vom 27.02.1991           l    VOB - DIN 18 299                "Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie Beseitigen der                Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herr ü hren". 5. Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo)           Zur Einhaltung des in der Baustellenverordnung (BaustellV) vorgeschriebenen           Sicherheits- und Gesundheitsschutzes wird durch den vom Bauherrn / Bauherrnvertreter           beauftragten SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) ein SiGe-Plan           und eine Baustellenordnung erstellt, deren Einhaltung Vertragsbestandteil wird.           Die SiGeUnterlagen liegen beim Bauherrn zur Einsicht vor.
1. Allgemein bis 5. SiGeKo
Zusätzliche Vorbemerkungen zu LV-Positionen + Baubesprech. Grundlage ist die DIN 18 299 "Allgemeine Regelung f ü r Bauarbeiten jeder Art" 1.  Allgemein      Die angebotenen Einheitspreise f ü r alle ausgeschriebenen Positionen      umfassen folgende Einzelleistungen:      -   Liefern aller erforderlichen Materialien      -   Antransportieren bis zur Einbaustelle,      -   Einbauen bei Erfordernis auch in mehreren Abschnitten,      -   alle notwendigen Nebenleistungen nach "VOB" um eine          funktionsf ä hige ganze Leistung zu erreichen      -   Aufr ä umen der Baustelle 1x w ö chentlich,      -   bzw. nach Erfordernis, einschlie ß l. Schuttbeseitigung 2.  Anmerkung zu LV-Positionen / Zeichnungen      Bei Auftragserteilung sind vor Arbeitsbeginn die "LV-Positionen"      mit der Bauleitung bzw. Architekt durchzusprechen und nicht eigenh ä ndig  in      die Vorzufertig zu gehen.      Beigef ü gte Zeichnungen sind Kalkulationsgrundlage.      Die Ausf ü hrung erfolgt nach den endg ü ltigen Ausf ü hrungspl ä nen u. Details. 3.  Ger ü ste      Entsprechend VOB sind Ger ü ste f ü r die eigene Benutzung Nebenleistungen.      Alle notwendigen Arbeitsger ü ste sowie Hebeb ü hnen usw. sind bei      Erfordernis in die jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen (sofern nicht im      Leistungstext gesondert erw ä hnt).      Ein Fassadenger ü st steht bauseits zur Verf ü gung. 4.  Auffangnetze / Absturzger ü ste      sind bei Notwendigkeit in die LV-Positionen einzurechnen      Gem äß den Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft u. § 12  der      UVV-Bauarbeiten (VBG 37) m ü ssen bei absturzgef ä hrdenden Arbeiten,      Schutzeinrichtungen vorhanden sein, die ein Abst ü rzen bzw. Durchfallen      von Personen verhindern. 5.  Entsorgung von Abf ä llen      Der Auftragnehmer hat nach VOB seine Abf ä lle zu entsorgen      (vom Rohbau-AN werden keine Container  gestellt).      Wir verweisen hierzu auf:      -   Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung          von Abf ä llen vom 27.02.1991.      -   VOB DIN 18 299      -   "Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers           sowie beseitigen der Verunreinigung, die von den Arbeiten des           AN herr ü hren". 6.  Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo)      Zur Einhaltung des in der Baustellenverordnung (BaustellV)      vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzes wird durch      einen vom Bauherrn beauftragten SiGeKo (Sicherheits- und      Gesundheitsschutz-Koordinator) ein SiGe-Plan und eine      Baustellenordnung erstellt, deren Einhaltung Vertragsbestandteil      wird.      Die SiGe-Unterlagen werden dem Bauherrn ü bergeben und liegen      ausserdem auf der Baustelle zur Einsicht vor. 7.  Baubesprechnungen      Die Teilnahme an regelm äß igen (Jour-fixe) und au ß ertourlich angesetzten      Bausprechungen ist verpflichtend. Ein Anspruch auf Verg ü tung besteht nicht.
Zusätzliche Vorbemerkungen zu LV-Positionen + Baubesprech.
Zusätzliche Vorbemerkungen Zus ä tzliche Vorbemerkungen: die Zufahrt zur Baustelle muss zwingend ü ber die B 308 erfolgen, die Zufahrt durch die Stadt Lindenberg ist nicht gestattet f ü r Raucher ist mit dem AG eine abgesteckte Raucherecke festzulegen. Das Rauchen auf der Baustelle ist ansonsten strengstens untersagt auf der Baustelle d ü rfen nur Gro ß ger ä te, die von der Firma Liebherr hergestellt werden, zum Einsatz kommen Transporte sind so abzustimmen, dass eine Behinderung der Anlieferungen f ü r die Fa. Liebherr ausgeschlossen wird. Die Baustelle befindet sich momentan noch au ß erhalb des internen Liebherrgel ä ndes. Sobald die Zug ä nge zum Bestand ge ö ffnet werden (August 2027) geh ö rt die Baustelle zum internen Gel ä nde. Sind Arbeiten im internen Gel ä nde durchzuf ü hren ist es zwingend erforderlich, dass folgende Ma ß nahmen selbstst ä ndig mit dem AG abgestimmt werden: Ausweispflicht: S ä mtliche Auftragnehmer ben ö tigen f ü r die Arbeiten im internen Gel ä nde einen Liebherr Ausweis, der an der Pforte abzuholen ist. Wartezeiten bis zu 15 Minuten sind zu ber ü cksichtigen F ü r Arbeiten, bei denen Funken, Rauch oder Staub etc. entstehen, sind Schwei ß genehmigungsscheine mit einem 1-w ö chigen Vorlauf bei den zust ä ndigen Stellen des AG zu beantragen Bei s ä mtlichen Arbeiten hat die Vermeidung von Funken, Rauch oder Staub etc. oberste Priorit ä t. Sollte Staub oder Dreck anfallen so ist dieser mehrmals t ä glich entfernen zu lassen und die Arbeitsstelle zu reinigen. Das Rauchen ist nur in den daf ü r vorgesehenen Fl ä chen erlaubt. Der Aufenthalt ist nur in den Arbeitsbereichen gestattet Bei Verst öß en gegen diese Bestimmungen wird der betreffende Mitarbeiter der Baustelle verwiesen Aufwendungen, die aufgrund dieser Vorbemerkungen entstehen, sind in die folgenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert verg ü tet
Zusätzliche Vorbemerkungen
Allgemeine Sicherheitstechnische Vorbemerkungen:       Allgemeine Sicherheitstechnische Vorbemerkungen: 1. Die Baustelle liegt in Deutschland, so dass Dinge wie Baustelleneinrichtung,  Sicherheitsma ß nahmen etc. nach deutschem Recht zu handhaben sind. 2. Subunternehmen sind so rasch wie m ö glich an den Baustellenkoordinator zu melden.  > Kein Arbeitsbeginn durch nicht gemeldete Unternehmen. 3. Arbeitnehmer, die Sicherheitsma ß nahmen nicht einhalten (Nichtverwendung von pers.  Schutzausr ü stung, Anseilschutz etc.) k ö nnen von der Baustelle verwiesen werden  (= Werksverbot). 4. Alle Durchbr ü che in D ä chern und Decken sind unverschieblich abzudecken. 5. Wenn durch Arbeitsma ß nahmen die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen  kurzfristig notwendig ist, so sind diese sofort nach deren Erledigung wieder  anzubringen. Eine ersatzweise Instandsetzung bzw. Herstellung eines sicheren  Zustands durch andere Unternehmen muss verrechnet werden Erkl ä rung: Die o.g. Vorbemerkungen haben wir zur Kenntnis genommen. Sie werden ausdr ü cklich als Angebotsgrundlage anerkannt: Ort / Datum                                                           Stempel / Unterschrift
Allgemeine Sicherheitstechnische Vorbemerkungen:
Beiliegende Planunterlagen Beiliegende Planunterlagen:
Beiliegende Planunterlagen
018 Abdichtungsarbeiten
018
Abdichtungsarbeiten
018.10 Abdichtungsarbeiten gegen nichtdrückendes Wasser
018.10
Abdichtungsarbeiten gegen nichtdrückendes Wasser
018.20 Decke UG im Eingangsbereich vor PR-Fassade
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Decke UG im Eingangsbereich vor PR-Fassade
018.30 Boden UG
018.30
Boden UG
018.90 Stundenlohnarbeiten
018.90
Stundenlohnarbeiten