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A L L G E M E I N E V O R B E M E R K U N G E N Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Pettekoferstraße 21 in der Gemarkung 'Ludwigvorstadt-Isarvorstadt' in München, FlNr. 9880 und 9885 ein Bürogebäude mit 1-geschossiger Tiefgarage zu errichten.
Das Gebäude wird mit einem Untergeschoss, Erdgeschoss und vier Obergeschossen, sowie Mansardendach realisiert.
Für die Tiefgarage ist der Abbruch der bestehenden Tiefgarage im Planungsgebiet und der Neubau einer Tiefgarage mit Anbindung an die bestehende Tiefgaragenrampe vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt über die Für die Tiefgarage ist der Abbruch der bestehenden Tiefgarage im Planungsgebiet und der Neubau einer Tiefgarage mit Anbindung an die bestehende Tiefgaragenrampe vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt über die bestehende Zufahrt des Nachbargebäudes der Pettenkoferstraße 19 über die Goethestraße.
Anzahl Gewerbeeinheiten 10 Stück
Geschossfläche 4.396 m2
Bruttorauminhalt 20.384 m3
TG-Stellplätze 21 Stück
HÖHENANGABEN
* +/- 0,00 = 520,50 m ü. NN
* OK Gelände im Mittel = ca. 520,20 bis 520,35 m ü. NN
* höhchster Grundwasserstand = 517,20 m ü. NN
* Sohle Flachgründung 1.UG = 515,32 ( - 5,18m) / 516,12 ( - 4,38m)
* Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 514,85 ( - 5,65m)
Zeitlicher Ablauf:
Der Baubeginn der Rohbauarbeiten erfolgte am 01.07.2026
Fertigstellung Rohbau Ende Dezember 2026.
Ausführungsbeginn der Abdichtungsarbeiten ab ca. Mitte März 2027
Die genauen Termine zur Leistungserbrinung werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
A L L G E M E I N E V O R B E M E R K U N G E N
T E C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen. Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs-
beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutz- gebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Auch hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Thema DGNB ergänzend und erweiternd.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle im Rahmen der DGNB-Zertifizierung die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst baubegleitend durch den AG.
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege
- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
in den Einheitspreisen enthalten und einzukalkulieren sind insbesondere alle für die Ausführung der angebotenen Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Absperrungen und dgl.
Für den Verbrauch des AN von Strom, Wasser und Nutzung der bauseitigen Sanitäranlagen erfolgt eine Umlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. MwSt.
Für die anteilige Beteiligung an der bauseits abgeschlossenen Bauwesenversicherung erfolgt eine Umlage von 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme des AN. In dieser Umlage ist die Versicherungssteuer mit enthalten.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
T E C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N
Zertifizierungen DGNB bzw. ESG, QS4 Das oben beschriebene Bauvorhaben P21 soll den Anforderungen für nachhaltiges Bauen entsprechen und wird deshalb gemäß den Zertifizierungen der DGNB (Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen), in der Nutzungsvariante Neubau Büro und Verwaltung Version 2023 Update 4 (NBV 23) in der Zertifizierungsstufe GOLD ausgeführt und zertifiziert.
Zusätzlich sind alle Anforderungen ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie zwingend einzuhalten.
Des Weiteren sind für die Verwendung von Baumaterialien und Produkten die Anforderunegn zur Schadstofffreiheit nach Kriterien ENV_1.2, Qualitätsstufe 4 und ESG vereinbart, zwingend einzuhalten udn nachzuweisen.
Siehe hierzu auch die Anlagen zu diesem LV bzgl. Zertifizierungen DGNB, ESG u. QS4 sowie Pflichtenheft bzw. AVB + ZTV zur Materialökologie.
Insbesondere siehe ZTV Materialökologie:
- Flüssigkunststoff Zeile 22
- Voranstrich Zeile 25
- Abdichtung Zeile 31b
- Dämmung Zeile 40
Zertifizierungen DGNB bzw. ESG, QS4
Ausführungsbeschreibung Abdichtung gem. DIN 18533 Die nachfolgend beschriebenen Leistungen Abdichtung TG-Decke gem. DIN 18533-2 W3-E sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen anerkannten Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Das System muss für den Systemaufbau "Instensivbegrünung" gem. FFP geeignet sein. Aufbau gemäß Planung des Architekten und Landschaftsplaner.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben sowie die Angaben des Systemherstellers.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Die Baustelleneinrichtung und Schutzvorkehrungen als Abdeckung für die Fenster und Fensterbänke für die Dauer der Ausführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Es ist immer eine fachgerechte Komplettleistung anzubieten,
siehe auch Planung de Architekten in Anlage
Ausführungsbeschreibung Abdichtung gem. DIN 18533
01 Abdichtung Decke-Tiefgarage / Flüssigkunststoff-Fenster
01
Abdichtung Decke-Tiefgarage / Flüssigkunststoff-Fenster
01.01 Abdichtung / Decke-Tiefgarage
01.01
Abdichtung / Decke-Tiefgarage
01.02 Regiearbeiten - Sonstiges
01.02
Regiearbeiten - Sonstiges