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Baubeschreibung des Bauvorhabens Im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den 4 Verkaufsebenen sind Trockenbauarbeiten auszuführen.
Die Trockenbauarbeiten bestehen im Wesentlichen aus 2 Bereichen:
- Trennwände zwischen den Shops
- Lamellendecken
Hinweis:
- UK-Deckenschürze - Schürze wird gesondert von einem Schlosser ausgeführt (stabile Quadratrohre mit
horizontalen Profil)
Die Arbeiten finden während des laufenden Geschäftsbetriebes statt!
Trennwände zwischen den Shops
Die Trennwände zwischen den Shops werden als doppelt beplanktes Ständerwerk ausgeführt, wobei die die Beplankung aus einer ersten Lage OSB-Platten und einer zweiten Lage GKB-Bauplatten erfolgt. Möglicherweise sollen die GK-Oberflächen nicht gespachtelt und geschliffen werden.
Die Beplankung erfolgt nicht bis zur Decke, sondern bis zu einer genau definierten Höhe, deshalb sind diese Wände auch in Laufmeter ausgeschrieben. Diese Trennwände erhalten keine Dämmeinlagen.
Lamellendecken
In den zentralen Galeriegängen vor den Wänden mit Metalloberfläche ist eine Verblendung des Deckenhohlraums aus einer Lamellendecke geplant. Die vorgesehene Lamellendecke gewährleistet eine gute Zugänglichkeit zum Deckenhohlraum und beeinträchtigt die Leistung von Klimaanlagen, Beleuchtungs- und Sprinklersystemen nicht.
Baustelleneinrichtung
Es stehen nur sehr begrenzte Flächen als BE zur Verfügung, z.B. im Lager 2.UG abgetrennte Parzellen für kleine Teile (Werkzeug, Schrauben, Eimer, etc.).
Vertikal- und Horizontaltransporte:
Alle erforderlichen Vertikal- und Horizontaltransporte sind Sache des AN.
Für die Vertikaltransporte stehen 2 Lastenaufzüge zur Verfügung, allerdings dienen diese auch zur internen Warenversorgung und stehen nicht ausschließlich der Baumaßnahme zur Verfügung.
Die langen Ständerprofile für EG bis 3.OG müssen vor Ladenöffnungszeiten über die Treppen transportiert werden.
Bürocontainer, Tagesunterkünfte, Sanitäreinrichtungen:
Bürocontainer und Tagesunterkünfte stehen nicht zur Verfügung. Für die WC-Benutzung stehen die WC´s im UG zur Verfügung.
Müllkonzept, Müllentsorgung:
Alle anfallenden Stoffe sind arbeitstäglich zu beräumen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung ist Sache des AN.
Baubeschreibung des Bauvorhabens
Technische Vertragsbedingungen Allgemein 01. Grundlage des Angebotes und Vertragsbestandteil:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB 2022 für Bauverträge mit Gesellschaften der Media-Saturn-Gruppe
02. Die Baustelle ist mit bevollmächtigtem Aufsichtspersonal für die Dauer der Leistungszeit zu besetzen. Baubetreuung bzw. Firmenbauleitung ist in EP einzukalkulieren, die Baustelle ist mit einem geeigneten und bevollmächtigten deutschsprachigen Bauleiter des Auftragnehmers vor Ort, namentlich schriftlich benennen, der Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen. Während der Bauausführung muss grundsätzlich der Bauleiter bzw. sein Stellvertreter anwesend oder erreichbar sein.
03. Im Preis ist das Verwahren und Schützen eigener Leistung bis zur Abnahme enthalten.
04. Sollte der Auftragnehmer durch parallele Bauarbeiten bzw. besondere Umstände zeitlich, räumlich oder örtlich behindert werden, so ist hiervon die Bauleitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
05. Die im Angebot ggf. enthaltenen Einzelangaben über Material- und Stundenlohnkosten liegen auch der Kalkulation der Einheitspreise (siehe Anlage LV Kalkulationsblatt AN) zugrunde und enthalten alle in Frage kommenden Kosten. Sie dienen daher ohne Zuschläge zur Preisermittlung etwa im LV nicht enthaltener Leistungen.
06. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Positionen des Angebots zu streichen, ohne dass damit eine Preisänderung bei anderen Positionen verbunden ist. Alternativ- oder Eventualpositionen werden nur auf Anordnung des Auftraggebers Vertragsbestandteil.
07. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausführungen, Konstruktionsteile und Werkstoffe sind vom AN hinsichtlich der geforderten Bedingungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auf Verlangen des AG ist vom AN der Nachweis vorzulegen, dass die Ausführungen, Konstruktionsteile und Werkstoffe den gestellten Anforderungen entsprechen bzw. bauaufsichtliche Zulassungen besitzen.
08. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung bzw. Anfahrkosten, Gerätemieten usw. wenn die Arbeiten durch Witterungseinflüsse erschwert bzw. unterbrochen werden oder wenn Arbeitseinstellungen und Unterbrechungen durch Zusammenarbeit mit anderen Firmen und dgl. nötig sind. Der Ausführungszeitraum wird auch in der Karnevalszeit erfolgen, so dass trotzdem der Baustellenbetrieb aufrecht erhalten werden muss.
09. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit und Standfestigkeit der Ausführung und für die planmäßige Herstellung der angebotenen Leistungen. Er haftet für die von ihm hergestellten Bauteile und alle an denselben entstehenden Schäden bis zur Übernahme und nach Übernahme im Rahmen des BGB. Er hat sich selbst gegen Entwendung von Material und Lieferung zu schützen.
10. Alle auftretenden Mängel auf Grund von schadhaftem Material, Nichtübereinstimmung mit den vorgelegten Mustern, schlechter Ausführung oder sonstiger Mängel, sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Werktagen zu beheben, andernfalls der Auftraggeber berechtigt ist, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beheben zu lassen.
11. Der AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, jeden Auftragnehmer für Behinderung Dritter, für Beschädigung fremder Arbeiten und für Aufräumungsarbeiten haftbar zu machen. Bei Nichtfeststellbarkeit der oder des Schuldigen werden derartig entstehende Kosten auf alle, zum Zeitpunkt der Beschädigung auf der Baustelle tätig gewesenen Auftragnehmer umgelegt.
12. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung - Umbau und Unterhalt - sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern nicht im LV gesonderte Positionen beschrieben sind. Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird, soweit vorhanden und möglich vom AG bzw. vom AN Logistik zugewiesen. Bei der Kalkulation ist das Logistikkonzept zu berücksichtigen.
13. Die EP des Angebotes gelten:
- auch für die Ausführung in schwierigen Bereichen und bei bauablaufbedingten Arbeitsunterbrechungen.
- unabhängig von der Lage der Leistungserbringung auf dem Baugrundstück oder dem Objekt, soweit sich die einzelnen Positionen nicht unterscheiden.
14. Lärmintensive Arbeiten innerhalb und außerhalb des Gebäudes dürfen nur von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr ausgeführt werden (Regelarbeitszeit) oder nach Absprache.
Regelarbeitsbeginn ist von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
15. Besonderheiten der Baustelle
Je nach Corona-Entwicklung können sich die 3G Regel am Arbeitsplatz wieder verschärfen.
Baustelleneinrichtungsflächen können nicht zur Verfügung gestellt werden, Materialtransporte sind entsprechend des zu bewältigenden Wochenpensums zu berücksichtigen.
Die WC-Nutzung erfolgt in den entsprechenden WC's im UG.
16. Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Pläne zur Kalkulation und Übersicht bei:
Architekten-/Konzeptpläne
teilweise Bestandspläne
Höhenpläne der Etagen EG – 3. OG
Technische Vertragsbedingungen Allgemein
Trockenbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vorschriften Für die Ausführung der Arbeiten gilt die nachstehende Hauptnormen. DIN 18 340 Trockenbauarbeiten und
DIN 4 103 Gipszwischenwände, Gipskarton-Ständerwände
DIN 18 180 Gipskartonplatten, -arten, Anforderungen
DIN 18 181 Gipskartonplatten im Hochbau - Richtlinien für die Verarbeitung DIN 18182 Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten
DIN 18 183 Montagewände aus Gipskartonplatten, Richtlinie für die Ausführung DIN 18 184 GK-Verbundplatten
DIN 18 165 Faserdämmstoffe im Hochbau
DIN 1 104 Mehrschicht-Leichtbauplatten
DIN 4 102 Brandverhalten von Baustoffen, Bauteilen DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18 168 Deckenbekleidungen, Unterdecken
DIN 68 763 Spanplatten, Flachpressplatten DIN EN 520 Gipsplatten - Definition
DIN EN 13963 Materialien für das Verspachteln von Gipsplattenfugen DIN EN 14190 Gipsplattenprodukte
DIN EN 14322 Holzwerkstoffe
DIN EN 14496 Kleber auf Gipsbasis
DIN EN 15283 Faserverstärkte Gipsplatten
DIN EN 4103-4 nichttragende innere Trennwände - Unterkonstruktion in Holzbauart
DIN EN 18168-2 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken, Nachweis der Tragfähigkeit von Unterkonstruktionen und Abhängern aus Metall
DIN EN 13964 Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14195 Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen DIN EN 14566 Mechanische Befestigungselemente für Gipsplattensysteme
Für alle Trockenbauarbeiten gelten erhöhte Anforderungen an die Maß- und Ebenheitstoleranzen DIN 18202 [3] Zeile 7. Für alle Oberflächen ist die Qualitätsstufe Q2 gem. Merkblatt Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V. auszuführen. Sollten die Qualitätsstufen Q3 und Q4 gefordert werden, sind diese in gesonderten Positionen beschrieben.
01. Die Verarbeitungsrichtlinien des Bundesverbandes Gips- und Gipsplattenindustrie und die Vorschriften der Hersteller sind einzuhalten.
02. Geforderte Schall- und Wärmedämmwerte müssen auf Verlangen durch neueste Gutachten nachgewiesen werden.
03. Es dürfen nur vollkommen ausgetrocknete Gipsplatten verarbeitet werden. Auf der Baustelle eingelagerte Materialien sind stets abzudecken und gegen Feuchtigkeit zu schützen.
04. Alle verwendeten Gipskartonplatten müssen generell aus Naturgips bestehen und dürfen nicht aus synthetischem Gips hergestellt sein.
05. Die Unterkonstruktionen der Metallständerwände, sowie alle erforderlichen Stahlbauteile und Befestigungsmittel sind in verzinktem Zustand einzubauen. Die Materialdicke beträgt in der Regel 0,6 mm bzw. ist in Abhängigkeit der auftretenden Wandhöhen für den Anwendungsbereich II nach DIN 18 183 E zu wählen.
06. Alle vertikal stehenden C-Profile haben einen max. Mittenabstand von 625 mm und müssen zur Durchführung von E-Leitungen mit Loch- und H-Stanzungen versehen sein. Die Stanzungen müssen im gesamten Wandbereich auf einer einheitlichen Höhe angeordnet sein.
07. Notwendige Ausklinkungen für Leitungsführungen und sonstige Einbauteile sind auszuführen und
werden nicht gesondert vergütet.
08. In gesonderten Positionen sind nur solche Wechsel erfasst, die für wandhängende Gegenstände vorgesehen sind.
09. Am Wandende steht grundsätzlich, auch bei Unterkonstruktionen, für die Zargen ein C-Ständerprofil. Angrenzende Wände bei Wandkreuzungen oder Abzweigungen gelten als Wandende.
10. Ebenso ist bei Traggestellen für Sanitärgegenstände, die nicht bis zur Rohdecke durchgehen, beidseitig ein verstärktes Ständerprofil anzuordnen, dass sowohl mit den U-Randprofilen zu vernieten als auch mit dem Traggestell zu verschrauben ist.
11. Die Anschlüsse der Wände an die angrenzenden Bauteile sind in der Regel elastisch auszuführen und so herzustellen, dass eine mängelfreie Konstruktion in schall- und feuerschutztechnischer Hinsicht erreicht wird. Als Anschlussdichtung ist ein Mineralfaserdämmstreifen in der entsprechenden Dicke zu verwenden.
12. Das Armieren und Anspachteln der Wande an Massivbauteile ist nach den Verarbeitungsrichtlinien (KNAUF od. RIGIPS) auszuführen.
13. Schnittkanten der Gipskartonplatten bei Sanitär-Rohrdurchführungen oder Schnittkantenanschlüsse an ähnliche Bauteile sind gegen Feuchtigkeitsaufnahme durch Vorbehandlung mit Hafttiefgrund zu schützen.
14. Bei den Gipskartonplatten sind geschosshohe Platten zu verwenden, die versetzt anzuordnen und an der Metallunterkonstruktion mit rostgeschützten Schnellbauschrauben zu befestigen sind. Horizontale Plattenstöße sind zu vermeiden! Alle Stoßfugen und Schraubenköpfe, sowie Anschlussfugen an bestehende Bauteile sind mit Vario-Fugentechnik der Fa. Rigips o. glw. nach Werksvorschrift flächeneben so zu verspachteln, dass eine rissfreie und anstrichfertige Wandoberfläche gewährleistet ist. Grundsätzlich sind an sämtlichen Wandaußenecken Eckschutzprofile anzubringen und flächenbündig einzuspachteln. Bei Anschluss der Wände an sichtbarbleibende Bauteile sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die deren Beschädigung oder Verschmutzung verhindern. Auf die sorgfältige Ausbildung von Stürzen wird hingewiesen, um Scher- und Setzrisse auszuschließen.
15. Der genaue Montageablauf für das Aufstellen der Trennwände ist in starker Abhängigkeit und Koordination mit allen haustechnischen Gewerken durchzuführen. Es wird ein grober Ablaufplan vom AG erstellt, Detailabstimmungen erfolgen ebenfalls in der wöchentlichen Baubesprechung.
Es ist daher notwendig, dass in der Regel der Montageablauf einer Einzelwand in folgenden zeitlich versetzten Abschnitten erfolgt:
1. Stellen der C-Ständerprofile und der Grundrahmen für Türeinbauten einschl. Traggestelle für sonstige Ein- und Anbauten.
2. Ausrichten der ankommenden vorhandenen Installationsleitungen und weiterführende Montage innerhalb der Wandkonstruktion durch Installationsfirmen.
3. Einseitige Beplankung: welche Seite zuerst beplankt wird, ist in Abstimmung mit der Bauleitung und den anderen Gewerken festzulegen.
4. Verlegen der Kabel oder Leerrohrstränge, setzen von Leerrohrdosen oder sonstigen Kleineinbauteilen durch die Elektrofirma und Einbau der Mineralfasereinlagen.
5. Schließen der Wand durch Beplankung der Gegenseite, setzen der Leerrohrdosen durch Beplankung der Gegenseite, setzen der Leerrohrdosen durch Elektrofirmen.
6. Oberflächenverspachtelung.
16. Als Nebenleistungen, die ohne besondere Vergütung mit auszuführen sind, gelten auch:
a) Herstellen von Aussparungen und Anlegen von Schlitzen, Nischen und Öffnungen nach Plan sowie das Wiederherstellen, d.h. Wiederverschließen nach erfolgter Montage in malerfertiger Ausführung.
b) Herstellen von fachgerechten Boden-, Wand- und Deckenanschlüssen einschl. Einlage entsprechender Filzstreifen in den erforderlichen Breiten sowie Ausbilden von Fugen, Ausbildung aller recht- und schiefwinkligen Ecken,
c) Die Ausbildung von Stürzen ist im Flächenpreis enthalten.
d) Fachgerechtes Abdecken und nachträgliches Reinigen der Bodenflächen bei Wanderstellung auf verlegtem Estrich oder BestandsPVC.
e) Das Schließen von auftretenden Rissen auch nach den Malerarbeiten einschl. Nachstreichen derselben und aller Folgeschäden.
f) Bauseits gelieferte Materialien z.B. Stahlzargen, Kästen, Rahmen usw. sind gegen Protokoll von der Lieferfirma zu übernehmen.
g) Der Arbeitsablauf erfolgt nach Terminplan. Einzelne Arbeiten wie Abmauerungen o.dgl. sind auf Anweisung der Bauleitung zeitlich vorzuziehen oder nachträglich auszuführen (z.B. nach Installation der Haustechnik)
h) tägliches Säubern der Arbeitsplätze sowie Abtransport des angefallenen Bauschuttes.
i) Unterstellen kleiner Wandvorsprünge und Luftschächte.
j) entspr. Befestigen der Gipskartonwände an Pfeiler und Betonwände mit verzinktem Schlitzbandeisen od. glw.
k) Im Zuge der Spachtelarbeiten sind an allen Anschlüssen an Decken und Wänden, Pfeilern usw.
Armierungsstreifen (Glasvliesbinden) einzubauen und flächenbündig einzuspachteln
l) Soweit nicht anders beschrieben, sind die für die Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten erforderl. Arbeits- und Schutzgerüste auch über 2,00 m vom AN zu stellen, die Kosten sind in die EP einzukalkulieren.
17. Für Holzkonstruktionen und Wandanschlussleisten ist Nadelholz der Güteklasse 11, Schnittklasse B nach DIN 4074 zu verwenden. Es ist im Trogtränkverfahren mit einem im neuesten Holzschutzmittelverzeichnis enthaltenen Holzschutzmittel zu imprägnieren. Spätere Schnittflächen sind satt nachzustreichen.
18. Sämtliche Anpassarbeiten und Anschlüsse sind mit einzurechnen. Die aufgeführten Positionen beinhalten stets das komplette Liefern und Einbauen aller für die Arbeit notwendigen Materialien etc., auch wenn dies nicht besonders im Leistungsbeschrieb vermerkt ist. Mit den Einheitspreisen abgegolten sind alle Vor-, Neben- und Nacharbeiten, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
Abgehängte Decken
Zusätzliche Technische Vorschriften
Für die abgehängten Decken gilt die DIN 18 340 und nachstehende Hauptnorm DIN 18 360.
Alle Kosten, die durch Forderungen dieser TVB entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht im LV eigene Positionen ausgewiesen sind.
01. Alle verwendeten Materialien müssen für den jeweiligen Verwendungszweck eine Güteprüfung besitzen und bauaufsichtlich zugelassen sein.
02. Außerdem sind die in der Leistungsbeschreibung angeführten Positionen jeweils nach den Montagerichtlinien und techn. Vorschriften der Herstellerwerke, sowie nach den "allgemeinen anerkannten Regeln der Bautechnik" auszuführen.
03. Die Massen und Stückzahlen sind vor der Materialbestellung anhand der Pläne am Bau zu prüfen. Ausführungspläne können bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden.
04. Die genauen Abhängehöhen sind vor Ausführung noch einmal für jeden Raum örtlich abzustimmen. Die angegebenen Abhänge- und Raumhöhen sind ca.-Maße und bezeichnen das Maß von UK-Rohdecke bis UK abgehängte Decke.
05. Die Arbeiten sind in reibungslosem Zusammenwirken mit den anderen am Bau beteiligten Firmen durchzuführen. Dies gilt insbesondere für die Gewerke Elektro- und Lüftungsinstallation.
06. Lüftungskanäle u.ä. Hindernisse sind mit geeigneter Abhängvorrichtung für die Fortführung des Rasters zu überbrücken. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet Auswechslungen über 50 cm Breite werden in eigenen Positionen aufgeführt.
07. Die Unterkonstruktion der Abhängedecken darf nur mit zugelassenen Metalldübeln (z.B. Fischer Einschlaganker EA od. glw.) befestigt werden.
08. Die Bestimmungen der DIN 18 168 Teil 1/2 sind einzuhalten. Kunststoffdübel sind ausnahmslos ausgeschlossen!
09. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Anschlüsse, sowie Details zu zeichnen und sich diese vor Ausführung der Leistung vom Architekten bestätigen zu lassen.
10. Bei eingepassten Platten hat der Auftragnehmer eine einwandfreie Auflagerung der Platten auf die jeweiligen Winkel zu gewährleisten.
11. Als Nebenleistungen, die ohne Vergütung mit auszuführen sind, gelten auch:
a) arbeitstägliches Säubern der Arbeitsplätze sowie Abtransport des anfallenden Bauschuttes.
b) fachgerechtes Schützen aller nicht zum Auftrag gehörenden Arbeiten sowie deren sofortiges Reinigen bei evtl. Verschmutzungen.
c) alle erforderlichen Abhängungen bzw. Befestigungen
d) das Liefern und Setzen für die Unterkonstruktion erforderl. Abhängungen bzw. Befestigungen
e) Einschnüren und Messen der Paneele bezogen auf Wände und Zargen, das Ausrichten zu den parallel gemauerten Wänden bzw. Unterzügen, nach Notwendigkeit auch mehrmals.
Trockenbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vorschriften
Leitbeschreibung Lamellendecke Abgehängte Deckenverkleidung als Lamellen-Unterhangdecke gem. DIN 13 964 aus abgehängten Lamellen aus Aluminium-Profilen
Hersteller HunterDouglas® Deckensysteme - Baffeln
Fabrikat LUXALON Metalldecke V 100
Konstruktion
Lamellen aus Aluminium-Profilen
Lamelle Luxalon V100
Lamellenhöhe 101 mm
Lamellen aus Aluminium-Profilen Lamellenabstand ca. 200 mm Lamellenlänge bis 6.000 mm
Oberfläche Polyester-Finish im Coilcoating- Verfahren
Farbe Farbe nach Wahl desd AG und Musterkollektion des Herstellers (Standard) hier RAL 9003
Montageort EG bis 3.OG Montageuntergrund Stahlbeton-Massivdecken Rohbaulichte ca. 5 m EG bis 3.OG
Tragschienen pulverbeschichtet 0,95 mm schwarz
Paneele
Das Luxalon® V100/V200 Baffelndeckensystem ist ein leichtes, schwebendes Deckensystem. Die Paneele sind in Höhen von 101 mm (V100) bzw. 200 mm (V200) erhältlich und werden einfach auf die Tragschiene geklemmt. Die einbrennlackierten Aluminiumpaneele und Tragschienen sind leicht und komplett wiederverwertbar. Die Paneele werden nach Maß gefertigt und sind in Längen bis 6000 mm lieferbar. Tragschienen sind in weiß oder in schwarz erhältlich. Die Tragschiene ist aus 0,95 mm starkem, einbrennlackiertem Aluminium gefertigt und im Modul 100 mm, 150 mm oder 200 mm mit Ausstanzungen zur Auflage der Paneele versehen. Sämtliche Tragschienen haben eine Länge von 5000 mm und werden mit dem Tragschienenverbinder zusammengesetzt. Die transparenten PVC-Befestigungsclips (6) dienen der Befestigung von V100-Paneelen in Außenanwendungen.
Beschichtung
Das widerstandsfähige und dauerhafte Polyester-Finish wird im Coilcoating-Verfahren aufgetragen und hat eine nominelle Stärke von ca. 20. Dies gewährleistet eine gleichmäßige Beschichtungsstärke und absolute Farbhaftung.
Farbe Lamellen
Die Farbpalette für Luxalon® V100/V200 umfasst zahlreiche Farben und Finishes. Die möglichen Optionen sind in der Luxalon® Farbtabelle ausgeführt. Sämtliche RAL und NCS-Farben sind auf Anfrage ebenfalls erhältlich.
Farbe nach Wahl des AG und Musterkollektion des Herstellers: hier RAL 9003
Qualität Lamellen
Die gewalzten V100 Aluminiumpaneele aus stranggepresstem Aluminium
Kantung
mehrfach gem. Datenblatt des Herstellers
Unterkonstruktion
hergestellt aus kaltgewalztem verzinkten Stahl nach DIN EN 13964 / 10152 / 10346
DIN EN ISO 12944
Wandanschluss
An den Begrenzungswänden und Stützen laufen die Lamellen freitragend aus. Es ist darauf zu
achten, dass die Trageschienen immer ca. 20 cm von der Wand montiert werden bzw. einen gleichmäßigen Abstand zu den Wänden bzw. zur Begrenzung haben.
Die Bereiche der Lamellendecke sind ebenfalls im Beleuchtungsplan eingezeichnet.
Toleranzen
Der zulässige Durchhang der Akustiklamellendecke wird auf ein Viertel der in Tabelle 4.2 Durchhang (TAIM e.V. November 2003, Qualitätsstandard für Metallkassetten und Metall-Langfeldplatten) genannten Werte beschränkt und gilt als vereinbart. Zum Beispiel: bei Längen größer 1000 mm kleiner 2000 mm und Breiten b kleiner 1250 mm beträgt der zulässige Durchhang 13 mm geteilt durch 4 = 3,25 mm (nicht sichtbar unter üblichen Betrachtungskriterien) vereinbart, bei größeren Elementen wird der Durchhang auf 4 mm begrenzt.
Maßabweichungen
Als Mitglied der Technical Association of Industrial Metal Ceiling Manufacturers (TAIM) ist Hunter Douglas den Kriterien verpflichtet, die in das TAIM Technisches Handbuch für Metalldecken angegeben sind.
Brandschutz
nicht brennbare Materialien im Bereich der Flure / Atrium
Brandtest - Baustoffklasse
Baustoffklasse A2-s1,d0 nach EN 13501-1 „nicht brennbar“:
Regellänge Lamelle, abweichende Längen
Auf Grund der Vorgabe in den Grundrissen gibt es keine Regellängen. Die Längen sind gem. weitere Planung einzubauen, maximal-Längen bis 6.000 mm. Die Verlegerichtung ist gem.
Montage
In Übereinstimmung mit den Herstellerrichtlinien und dem technischen Regelwerk des TAIM
Die Verlegerichtlinien sowie die amtlichen technischen Gutachten der Herstellerfirma sind genau zu beachten. Die Montage der Decke ist zeitversetzt zu kalkulieren, erst ist die UK zu montieren, die Lamellen werden zu einem späteren Zeitpunkt montiert.
Abrechnung
Deckenfläche in m2 Deckenfläche nach DIN 18340, neueste Fassung Positionen gem. Beschrieb in m2, m oder Stück
Leitbeschreibung Lamellendecke
Vorbemerkung Positionsbeschreibungen (formale Regelungen)
Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß der Zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen sowie den Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen Beschreibungen auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten. Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem Angebot beizufügen.
Vorbemerkung
1 Trockenbauarbeiten
1
Trockenbauarbeiten
1.1 Allgemein, Schutzarbeiten
1.1
Allgemein, Schutzarbeiten
1.2 Abbruch-und Demontagearbeiten
1.2
Abbruch-und Demontagearbeiten
1.3 Trockenbauarbeiten Wände
1.3
Trockenbauarbeiten Wände
1.4 Trockenbauarbeiten Sonstiges
1.4
Trockenbauarbeiten Sonstiges
1.5 Trockenbauarbeiten und Deckenschürzen
1.5
Trockenbauarbeiten und Deckenschürzen
1.6 Lamellendecke
1.6
Lamellendecke
1.7 Stundenlohnarbeiten
1.7
Stundenlohnarbeiten