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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen Die Lieferungen und Leistungen des NUs haben den
Ausschreibungsbedingungen des Bauherrn inkl. der
Baubeschreibung, den anerkannten Regeln der Technik
und den behördlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen,
die sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen
Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Hierzu gehören: Die Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, sowie das Abkleben von empfindlichen Bauteilen und Gegenständen, Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Gewerke sowie Schutz der Leistung bis zur Abnahme.
Baustelleneinrichtung
Einrichten der Baustelle einschl. An- und Abtransport
der erforderlichen Geräte und Maschinen für die
gesamte Vertragszeit ist Leistungsbestandteil. Eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht; die Aufwendungen
für eine Baustelleneinrichtung ist in die
Einheitspreise einzurechnen, soweit dies nicht im
Leistungsteil gesondert ausgeschrieben ist.
Die Einrichtung der Baustelle inkl. Zuwegung, Stellplätze für Container, Material und Fahrzeuge sind vor Baubeginn gemeinsam festzulegen.
Vom AN verursachte Verunreinigungen auf dem Grundstück oder angrenzende Flächen sind durch den AN zu reinigen oder werden zu dessen Lasten vom AG gereinigt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre und 6 Monate.
Vor Vergabe hat der AN alle Massen in Eigenverantwortung zu prüfen.
Die Ausführungsunterlagen (Pläne, Beschreibung, Gutachten)
werden im Auftragsfall über eine kostenfrei zur Verfügung gestellte Projektplattform bereitgestellt. Hier stehen immer automatisch die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung.
Höhenangaben
Der Auftragnehmer übernimmt die Meterrisse des
Bauhauptunternehmers in eigener Verantwortung.
Statische Dübelnachweise sind durch den AN zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Vorbemerkungen
Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt.
Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähezu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmmenden
und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
Die Befestigungselemente müssen in das vorhandene Wärmedämm-Verbundsystem so eingesetzt werden, dass
nach Fertigstellung der Leistung des Auftragnehmers keine Beschädigungen des Wärmedämm-Verbundsystemserkennbar sind.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern an-zuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichenTeilen zu verfahren.
Fenster und Fenstertüren
Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür geltenneben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.4.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung.
Angaben zur Abrechnung
Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5.
Abschnitt 4.2.4 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendigesVergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immermindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänenauch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeines
31 031 Metallbau- und Schlosserarbeiten
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031 Metallbau- und Schlosserarbeiten
31.01 Schlosserarbeiten
31.01
Schlosserarbeiten
31.02 Überladebrücke
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Überladebrücke
31.03 Tore
31.03
Tore
31.04 Türen
31.04
Türen