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Maßnahmenbeschreibung Maßnahmenbeschreibung
Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um die Gerüstbauarbeiten für die Erweiterung der Verkaufsfläche durch einen eingeschossigen Anbau an der Südseite des Bestandsgebäudes sowie den Umbau des Backraums und der Schaufensterfront in zwei Bauabschnitten.
Bei Auftragsvergabe werden die anliegenden Muster Vertragsbestandteil (VOB-Bauvertrag, Mängelhaftungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft).
Bauherr:
ALDI SE & Co. KG
Karl-Benz-Str. 4-6
40764 Langenfeld
c/o Edisonstraße 12
41542 Dormagen
Objekt:
Aldi Filiale
Benzstraße 15
40789 Monheim
Bauabschnitt 01
Rückseitige Verlängerung des bestehenden Verkaufsraums.
Das Bestandsgebäude wird um ca. 18,00 m nach hinten verlängert.
Der Laden wird für die Zeit dieser Bauarbeiten nicht geschlossen, die Anbaumaßnahmen werden im laufenden Geschäftsbetrieb wie folgt durchgeführt.
Die Erdarbeiten und Fundamentarbeiten des Anbaus werden vor dem Abbruch der bestehenden Außenwand (Giebelwand) erstellt.
Um den Betrieb im Laden aufrecht erhalten zu können, wird vor dem Abbruch der Giebelwand eine entsprechende, provisorische Montagewand (verzinkte Stahlblechprofile, beidseitige + doppelte Beplankung mit zementgebundenen Bauplatten, Dämmschicht aus Mineralfaser) als Schutzwand im bestehenden Verkaufsraum eingebaut.
Der bestehende Holzbinder oberhalb der abzubrechenden Giebelwand liegt beidseitig auf den Längswänden des Bestandsgebäudes auf und bleibt erhalten.
Nach Rückbau der Giebelwand (Stahlbeton Fertigteil, Mineralfaser, Vormauerschale) wird die neue Bodenplatte betoniert und die Betonfertigwände auf den neuen Streifenfundamenten aufgestellt.
Parallel zu Anbaumaßnahme sind die Fundament- und Pflasterarbeiten der neuen Einkaufswagenbox zur erbringen.
Bauabschnitt 02
Umbau des Ladens im Bestand.
Dies umfasst zum einen den Umbau des Backraums sowie den Umbau der Schaufensterfront.
Die vorhandenen Schaufenster mit den massiven Schaufensterbrüstungen werden rückgebaut und bodentiefe Fensteranlagen eingebaut.
Zusätzlich ist der alte Belag vor den Schaufenstern abzureißen und die Neupflasterung der Fläche zu erbringen.
Der Laden wird für die Zeit dieser Bauarbeiten geschlossen, der Umbau im Bestand findet während einer Schließungsphase statt.
Maßnahmenbeschreibung
Allgemeine technische Spezifikation Allgemeine technische Spezifikation
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
1. Vorschriften:
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten sind alle Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, Technische Baubestimmungen, Richtlinien, Merkblätter, die VOB Teil B und C (2019/2023), Unfallverhütungsvorschriften und sonstige fach- und gewerkespezifische Richtlinien und Vorschriften in der jeweils bei Angebotsabgabe gültigen Fassung zu beachten.
Eine ausdrückliche Benennung einzelner Vorschriften, DIN-Normen etc. in den einzelnen Leistungsbeschreibungen schließt die nicht genannten Vorschriften, DIN-Normen etc. nicht aus.
Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien eingebaut werden.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie der Bauleitung unaufgefordert als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen vorzulegen.
2. Kalkulation:
Es sind generell alle kostenrelevanten Leistungen zu erfassen, die zur Herstellung einer funktionsgerechten, nutzungs- und abnahmefähigen Erstellung des Bauwerks hinsichtlich der nachfolgenden Leistungsbeschreibung erforderlich sind.
Sollten zwischen Leistungsbeschreibung und Plänen Differenzen auftreten, so ist grundsätzlich die höherwertige Forderung zu kalkulieren und umzusetzen.
Der Bieter ist gehalten, die im LV beschriebenen Leistungen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot separat beizufügen.
Der Bieter muss die Örtlichkeit vor Angebotsabgabe besichtigen, mangelnde Ortskenntnis berechtigt nicht zu Nachforderungen.
Alle dem Bieter/AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten und Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Preisen und Vergütungen abgegolten.
Lieferung und Transport aller Materialien und Bauteile bis zum Einbauort sind in die Einzelpreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
In den Einzelpreisen enthalten sind alle Maschinen, Werkzeuge etc. nach Erfordernis und nach Wahl des AN zur Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten.
Kosten für Hebegeräte sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Müssen Arbeiten ausgeführt werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, vom AG angeordnet werden oder sich erst während der Ausführung ergeben, sind dem AG vor deren Beginn, entsprechende Nachtragsangebote einzureichen und preislich zu vereinbaren.
Diese müssen auf Grundlage des Hauptauftrags kalkuliert sein, auf Verlangen ist dem AG Einblick in die Kalkulationsunterlagen zu gewähren.
Vor ihrer Ausführung müssen alle Zusatz- und Nachtragsarbeiten durch den AG beauftragt werden, andernfalls verzichtet der AN ausdrücklich auf jede Vergütung.
Grundsätzlich müssen alle verkehrstechnischen Sicherheitsvorschriften für den ruhenden und fließenden Verkehr beachtet werden, die Baustelle ist immer sicher verschlossen zu halten, Materialien und Bauteile sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Sämtliche Genehmigungen und Verkehrshinweise für den Baustellenbetrieb im öffentlichen Verkehrsbereich sind in die E.P einzukalkulieren.
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt, wird anfallendes Abbruchmaterial grundsätzlich zum Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen, inkl. der anfallenden Kosten für das Verladen und Abfahren der Materialien sowie inkl. der Deponiegebühren.
Die Länge der Förderwege im Einzelnen sind vom AN anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen eigenhändig zu ermitteln und die erforderlichen Leistungen in die E.P. einzukalkulieren.
Es werden keine Förderwege entsprechend VOB DIN 18459 zusätzlich vergütet.
3. Fabrikate:
Werden Fabrikate, Hersteller und Bezeichnungen von Produkten namentlich aufgeführt, so sind diese grundsätzlich als Leitfabrikate der Planung zu verstehen.
Der Bieter hat die angebotenen Produkte in der Bieterabfrage anzugeben.
Dem Bieter bleibt es überlassen, Fabrikate mit gleichwertigen technischen und gestalterischen Eigenschaften anzubieten, die technische und gestalterische Gleichwertigkeit ist auf Verlangen durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig durch den Bieter nachzuweisen.
Wird kein alternatives Produkt angegeben, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber benannte Fabrikat als vereinbart.
Mit den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen gelten auch die Richtlinien der Hersteller, der Herstellervorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung als beschrieben.
4. Vermessung und Meterriss:
Als Vermessungsleistung werden seitens des AG ein Höhenpunkt und die beiden Hauptachsen des Gebäudes vorgegeben.
Alle weiteren erforderlichen Vermessungsarbeiten für die Erstellung des Gebäudes sind Sache des AN, inkl. Schnurgerüst und aller Nebenarbeiten, z.B. Einmesshilfen, Schnurgerüste, Höhenbolzen, Meterrisse, und inkl. der erforderlichen Geräte, z.B. Nivellier-/ Lasergeräte.
Es sind nach Angabe der Bauleitung Meterrisse anzubringen, die bis Ende der Bauzeit erhalten bleiben müssen, z. B. eingebohrte Dübel, Stahlstifte o.glw.
5. Stahlbeton Gründung:
Erforderliche Nachweise über die Betongüte (Prüfzeugnisse oder Druckproben) sind unaufgefordert vorzulegen.
Vorsorge und Schutzmaßnahmen für das Betonieren unter 5°C sind Sache des AN, die Kosten sind im EP enthalten.
Die Abnahme der Bewehrung ist vom AN rechtzeitig vor dem Betonieren bei der prüfenden Stelle zu beantragen.
Für bauseits auszuführenden Installationen durch HLSE sowie Blitzschutz hat der AN die nötigen Zeitfenster zur Durchführung der Arbeiten zu gewähren.
6. Stahlbeton Fertigteile:
Zum Zeitpunkt der Fertigteilmontage sind die Streifenfundamente inkl. Köcher und die Stahlbetonbodenplatte hergestellt.
Die Zufahrt zur Einbaustelle erfolgt über eine Baustraße.
Vor Montagebeginn sind vom AN in Abstimmung mit der Bauleitung die für die Montage benötigten Flächen vor Ort abzustimmen.
7. Baustellenreinigung:
Während der Arbeiten ist die Baustelle durch den AN täglich zu reinigen, eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Schutt, Verpackungsmaterial und dergleichen etc. sind abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
Geschieht das nicht, so ist die Bauüberwachung berechtigt, ohne weitere Aufforderung eine Drittfirma mit der Beseitigung zu beauftragen.
Die hierdurch entstehenden Kosten werden in diesem Fall von der Schlussrechnung abgezogen.
Bei der Entsorgung und Verwertung ist die entsprechende Abfallsatzung sowie die für das Land NRW geltenden Bestimmungen und Verordnungen zum Umgang mit gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie mit Sonderabfällen anzuwenden und zu beachten.
Die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in neuester Fassung sind einzuhalten.
Der Nachweis der sortengerechten Entsorgung mit Angabe der Deponien und sonstiger Verwertungs- und Entsorgungsanlagen ist dem AG vorzulegen.
Allgemeine technische Spezifikation
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Anmerkungen ALDI SÜD Filialen:
Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und
Leistungsbeschreibung ALDI SÜD.
Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Besondere Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 GERÜSTBAUARBEITEN
01
GERÜSTBAUARBEITEN
01.01 GERÜSTBAUARBEITEN
01.01
GERÜSTBAUARBEITEN
01.02 SICHERUNGSNETZ
01.02
SICHERUNGSNETZ
01.03 STUNDENLOHNARBEITEN GERÜSTBAUARBEITEN BA 01 + 02
01.03
STUNDENLOHNARBEITEN GERÜSTBAUARBEITEN BA 01 + 02