Metallbau-Schlosserarbeiten
Leben am Sonnenpark - Nicht technischer Ausbau
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Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
03 Allgemeine Bereiche / TG
03
Allgemeine Bereiche / TG
03.01 Geländer, Handläufe und Treppen
03.01
Geländer, Handläufe und Treppen
04 POHA Bereiche
04
POHA Bereiche
04.01 Geländer, Handläufe und Treppen
04.01
Geländer, Handläufe und Treppen
04.02 Briefkastenanlagen
04.02
Briefkastenanlagen
04.03 Stahlkonstruktionen, Gitterroste
04.03
Stahlkonstruktionen, Gitterroste
04.04 Trennwandsysteme aus Stahldrahtgitter
04.04
Trennwandsysteme aus Stahldrahtgitter
05 Geförderter Wohnraum
05
Geförderter Wohnraum
05.01 Geländer, Handläufe und Treppen
05.01
Geländer, Handläufe und Treppen
05.02 Briefkastenanlagen
05.02
Briefkastenanlagen
05.03 Stahlkonstruktionen, Gitterroste
05.03
Stahlkonstruktionen, Gitterroste
05.04 Trennwandsysteme aus Stahldrahtgitter
05.04
Trennwandsysteme aus Stahldrahtgitter
06 LIDL
06
LIDL
06.01 Geländer, Handläufe und Treppen
06.01
Geländer, Handläufe und Treppen
06.02 Stahlkonstruktionen, Gitterroste
06.02
Stahlkonstruktionen, Gitterroste
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten