Aluminium-Fenster u.-Türen und Sonnenschutz
Georg-Müller-Schule Anbau von 5 Klassen
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Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen Schulanbau. Adresse: Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an Runkel Hochbau GmbH Herr Achim Spies Tel . 0271 695 - 132 E-Mail: achim.spies@runkelbau.de
Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Metallbau- und Verglasungsarbeiten Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen. Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Konstruktionssystem Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-, Zubehör-,Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen  System-Herstellers erfolgen. Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz der genannten Artikel, bezogen von unterschiedlichen Lieferanten, wird hinsichtlich der "System-Garantie für die komplett erbrachte Leistung" ausgeschlossen. Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Nebenangebote Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Neben den vorgenannten Unterlagen ist ein weiteres Kriterium für die Gleichwertigkeit des im Nebenangebot angebotenen Systems, das sämtliche Komponenten (Zubehör, Dichtungs- und Beschlagteile) direkt vom Systemgeber stammen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen. Qualitätssicherung Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall. Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen durch: a) Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder b) Übereinstimmungszertifikat Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikat hat entsprechend den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den Zustimmungen im Einzelfall bzw. entsprechend den Vorschriften gemäß Bauregelliste A zu erfolgen. Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden, bedürfen der Übereinstimmungserklärung des Herstellers.Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (CE-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Das CE-Zeichen ist auf dem Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies nicht Schwierigkeiten bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubringen. Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur abgeben, wenn er durch werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht. Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN. Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine Prüfstelle (Fremdüberwachung) vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls nachzuweisen. Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung unterliegt. Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen gemäß Landesbauordnung durchzuführen. Insbesondere sind für die nachfolgenden Bauprodukte vom AN CE-Zeichen mit den entsprechenden technischen Werten vorzulegen: 1. Fenster Techn. Werte:  UF-Wert, g-Wert, a-Wert, RW,R-Wert. 2. Fassaden und andere Bauprodukte: Die Einzel-CE-Zeichen für verwendete Einzelbauteile und Baugruppen sind durch den AN in eigenen Unterlagen zu dokumentieren. Normen - Richtlinien Für die Auftragsabwicklung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten. Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. Die Konstruktionen müssen den Güte- und Prüfbestimmungen Aluminiumfenster RAL - RG 636/1 entsprechen. Unterlagen für Behörden, öffentl. Stellen sowie Versorgungsunternehmen. Die für die Baugenehmigungsbehörde, für andere öffentliche Stellen und Versorgungsunternehmen erforderlichen Unterlagen stellt der AN für seinen Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt etwa erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ein. Dafür anfallende Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Entstehen dem AG Kosten durch Verzögerungen, fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen, die zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen erfordern, so trägt der AN die entstehenden Kosten. Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis Der AN hat alle von ihm angebotenen Konstruktionen statisch zu überprüfen und auf Anforderung des AG einen statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen für die gesamte Fassade einschl. aller Einbauteile in prüfbarer Ausführung vorzulegen. Der AN hat die statischen Berechnungen / Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile alleinverantwortlich durchzuführen. Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, die zu berücksichtigenden Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen. Gem. § 3 Abs. 5 VOB/B handelt es sich bei dem rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung die, soweit nicht in einer gesonderten Position ausgewiesen, nicht besonders vergütet wird. Werkstoff Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören. In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, ¦ökologisch und nachhaltig¦, Grundlage der v.g. Forderung. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Werkstoff Stahl Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen, sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen. Werkstoff Edelstahl Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. grundsätzlich Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie grundsätzlich alle Verbindungsteile sind aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle der Stahlgruppen A2 für zugängliche Konstruktionen, ansonsten A4 verwendet werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw.Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen. Profilauswahl Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind für die Profil-Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile sind als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen. Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2 nachzuweisen, die Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasungen (Ug) sind gemäß der DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 zu ermitteln. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen. Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten. Profilverbindungen Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben. Flügeldichtungen Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für alle Konstruktionen sind die in den entsprechenden Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Dichtungen zu verwenden. Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben. Beschläge Für alle Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder, verdecktliegend angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Verglasung, Ausfachung Glaslieferung und Verglasung sind im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben. Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen Wärme-, Schall-, Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen. Die Verglasung hat mittels EPDM-Dichtprofilen zu erfolgen. Siehe hierzu die "Technischen Vorgaben". Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller. Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen ist im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben. Baumaße Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Ausführungsunterlagen Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Grundsätzlich sind die Darstellungen in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern. Toleranzen Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202. Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung Oktober 2005 bewertet. Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion; Kosten etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren. Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Falls im Leistungsverzeichnis angegeben, werden für bestimmte Anschlüsse Ankerschienen bauseits kostenlos geliefert und in die Rohbauteile eingelassen. Ein Ankerschienenplan ist dann nach Auftragserteilung vom Auftraggeber rechtzeitig an den Auftragnehmer zu übergeben. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Der Meterriss ist abweichend von § 3 VOB/B "in unmittelbarer Nähe" nur einmal pro Geschoss angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen an die Fassade übertragen werden. Abdichtung zum Baukörper Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Feuchtigkeitsschutz Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl.geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Wartung und Pflege Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen. Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten: Produktinformationen Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) Wartungsanleitung Reinigung und Pflege Instandhaltung Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben. Anodische Oxidation Die anodische Oxidation der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt werden. Die Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium (EURAS/EWAA), herausgegeben von dem Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg, sind einzuhalten. Die Oberflächenbehandlung und -ausführung erfolgt gemäß den im Leistungsverzeichnis gemachten Angaben. Die Vorbehandlungsstufen inkl. deren Möglichkeiten und Einschränkungen sind in der DIN 17611 hinsichtlich der Oberflächengüte dargestellt. Die auszuführenden Oberflächenfärbungen in den Eloxalfarbtönen C0 (EV1) sowie C31- C35 orientieren sich an den Mustern des Schüco-Farbfächers. Die Beurteilungsempfehlungen für das Oberflächenfinish des Systemgebers sind einzuhalten. Farb-Beschichtung Pulver / Nasslack Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für
1 Aluminium Fenster- /Türelemente
1
Aluminium Fenster- /Türelemente
1. 10 Aluminium-Fenster-Türelement, bxh= 2,57 x 8,25 m, 2xDK, 7xFest, 1x1-flg. Türe Aluminium-Fenstertürelement, b x h=  2570 x 8250 mm, Aufteilung in 1 x DK-Flügel, 1 x Kippflügel, 7 x Festfeld, und 1x 1-flg. Türe , nach innen aussen 1,25 x 2,260 mm lichte Öffnung, als Aluminium-Rahmenkonstruktion, im EG Einbruchschutzklasse RC 2N, liefern und montieren. Fabrikat:   SCHÜCO o. glw. System:   AWS 75.HI+ Farbe:   Pulverbeschichtung, RAL-Ton nach    Wahl des AG/Bauherrn,  db 703 U-Wert allg. :   Uw(g+f)=1,1 W/m²K Angebotenes Fabrikat:.............................................. . Aufteilung in: 7 x Festfeld 1 x DK Flügel 1 x Kippflügel 1 x 1-flg. Türelement nach iaussen öffnend, ca. 1,25 x 2,26 m Beschlag: Verdecktliegender Dreh-Kipp Beschlag mit Einhandbedienung, Öffnungsweite in Kippstellung 175 mm (Schere 400). Kippflügel mit manuellem Klappbeschlag bedienbar Der Beschlag ist mit einer in Kipp- und in Drehstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet und erfüllt die Anforderungen nach WK 2, Scheren- und Ecklager sind verdeckliegend im Falz eingebaut und begrenzen die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung auf 90°. In dieser Position verbleibt ein nur ca. 5 mm breiter Spalt zwischen den Profilkanten der Blend- und Flügelrahmen. Der Beschlag enthält eine Zuschlaghemmung und eine integrierte Rastfunktion die in Dreh-Stellung das Anschlagen des Flügels in Endposition abbremst. Korrosionsschutz nach DIN EN 1670:   Klasse 4 Dauerlauf nach DIN EN 12400:  Klasse 3 Türbeschlag: 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Schließfunktion "E" gemäßDIN EN 179, Fünf-Riegel-Fallenschloss mit Fallenfeststellung, Drücker/Griff, Einbruchhemmung WK 2 Türbänder: gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten. Schloss incl. Zubehör: Antipanik- 5-Riegel- Fallenschloss mit gesicherter Fallenfeststellung, mit Selbstverriegelung, mit Wechsel, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder.Schließplatte. Außen: Grosse Griffstange Türschließer mit Rastfeststellung als oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154. Schließablauf, Endschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft stufenlos einstellbar. Schließergröße: 2 - 6, entsprechend der Türflügelbreite. Verglasung: 3-fach Isolierglas, mit thermisch verbessertem Randverbund U-Wert Ug: 0,7 W/m²K., Verglasung beidseitig als VSG, im BereichZwischenpodest absturzsichernd Fensterbänke Aussenfensterbänke aus Aluminium-Kantblech (Tiefe ca. 200mm), gemäß Detail, trittfest unterfüttert, zwischen der Leibung angeordnet, Farbton wie Fenster Äußere Verblendung: Anschluss seitl. und oben (Fenster/ Tür) Anschluss an Stahlbeton- oder Mauerwerkswand mit WDVS-System. Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen. Innen ist die Anschlussfuge zwischen Blendrahmen und Baukörper mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Außen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dichtungsfolie auszuführen, die auf dem Baukörper und den Elementen zu verkleben ist. Anschluss unten (Fenster) wie oben mit Fensterbank, als Türe bodengebunden Das Fensterelement schließt hier an den Rohfußboden an, Höhe Fußbodenaufbau ca. 150 mm. Vorab ist eine verzinkte Stahlrohrkonstruktion zu montieren, die als Aufständerung für das Fenster dient. Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen. Weiterhin ist innen und außen eine Dichtungsfolie an die Basiskonstruktion anzubinden und über die Aufständerung zu führen. Die Folie ist am Baukörper zu verkleben. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen. Raumseitig ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseits zu erbringenden Fußbodenkonstruktion vorzurichten, dazu ist ein Aluminium-Winkel zu liefern, welcher als Fußbodenabschluss dient. Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen. Einbauort : Haupteingang EG Treppenhaus
1. 10
Aluminium-Fenster-Türelement, bxh= 2,57 x 8,25 m, 2xDK, 7xFest, 1x1-flg. Türe
1.00
Stck
1. 20 Aluminium-Fenster-Türelement, wie vor, bxh= 7,57 x 3,38 m, 2xDK, 10xFest, 1x2-flg. Türe Aluminium-Fenstertürelement, wie vor, jedoch b x h = 7,57 x 3,38 m, 2xDK-Flügel, 10xfest verglast, oberer waagerechter Blendrahmen ca. 225 mm hoch, 1x2-flg., Türe nach innen öffnend mit Stulp, Einbruchschutzklasse RC2N, Verglasung und Ausstattung der Türen beidseitig VSG, sonst wie vor Einbauort : UG Klasse 1
1. 20
Aluminium-Fenster-Türelement, wie vor, bxh= 7,57 x 3,38 m, 2xDK, 10xFest, 1x2-flg. Türe
1.00
Stck
1. 30 Aluminium-Fensterelement, wie vor, bxh= 7,57 x 2,23 m, 4xDK, 9xfest verglast Aluminium-Fensterelement, jedoch b x h=  7570 x 2230 mm, wie vor, jedoch 4 DK-Flügel, 9x fest verglast, oberer waagerechter Blendrahmen ca. 225 mm hoch, einschl. Aussenfensterbank, Verglasung innenseitig VSG sonst wie vor. Einbauort : EG und OG, Klassenräume
1. 30
Aluminium-Fensterelement, wie vor, bxh= 7,57 x 2,23 m, 4xDK, 9xfest verglast
4.00
Stck
1. 40 Zulage mittleres Feld Verglasung aussen Delocolor von aussen demontierbar Zulage mittleres Feld Verglasung aussen Delocolor, von aussen demontierbar, Glasfalzverleistung von aussen, einschl. Anschlusswinkel aus Aluminium L 20/40 mm für den Anschluss der GK-Verkastung gemäß Detail Einbauort : EG Kunstvorbereitung und Kunstnebenraum
1. 40
Zulage mittleres Feld Verglasung aussen Delocolor von aussen demontierbar
1.00
Stck
1. 50 Aluminium-Türelement, wie vor, jedoch Treppenhaus T30-RS, bxh= 2,57 x 2,80 m, 1-flg. Türe mit festem Seitenteil und Oberlicht Aluminiumtürelement, wie vor, jedoch im Treppenhaus, T-30 RS, b x h = 2,57 x 2,80 m Aufteilung in 1 Festfeld, 1 Oberlicht und eine 1-flg. Türe (1,25x2,26 m), Lichte Öffnung >1,20 m, Einbruchschutzklasse RC2N, Verglasung in ESG, Ausstattung der Türen sonst wie vor Einbauort : Treppenhaus UG, EG und OG                    EG und OG Übergang zum Bestand
1. 50
Aluminium-Türelement, wie vor, jedoch Treppenhaus T30-RS, bxh= 2,57 x 2,80 m, 1-flg. Türe mit festem Seitenteil und Oberlicht
5.00
Stck
1. 60 Aluminium-Türelement, wie vor, bxh= 1,33x3,38 m, 1-flg. mit Oberlicht Aluminium-Türelement, wie vor, jedoch Hinterausgang Flur EG, b x h = 1,33 x 3,38 m, 1-flg., aussen öffnend, Lichte Öffnung >1,20 m, mit festem Oberlicht, Einbruchschutzklasse RC2N, Verglasung und Ausstattung der Türen beidseitig VSG, sonst wie vor Einbauort : Hinterausgang EG
1. 60
Aluminium-Türelement, wie vor, bxh= 1,33x3,38 m, 1-flg. mit Oberlicht
1.00
Stck
1. 70 Zulage abschliessbare Fenstergriffe Zulage abschliessbare Fenstergriff, passend zum Beschlagssystem in Edelstahl
1. 70
Zulage abschliessbare Fenstergriffe
19.00
Stck
1. 80 Zulage Sonnenschutzverglasung 32 % Zulage für Sonnenschutzverglasung der gesamten vorgenannten Elemente, 32%
1. 80
Zulage Sonnenschutzverglasung 32 %
1.00
Stck
2 Äußere und innere Sonnenschutzanlagen
2
Äußere und innere Sonnenschutzanlagen
2. 10 Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 3,30m, 3-teilig Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 3,30m, 3-teilig, getrennt fahrbar, als komplette Anlage mit elektrischem Antrieb, mit oberer waagerechter Oberschiene, unterer waagerechte UNterschiene, senkrechte Führungssstangen, Kordel und Aufzugsbänder, Farbton de sichtbaren Teile nach RAL-Karte, bzw. DB 703, liefern und montieren. Einbauort : UG Klassenraum
2. 10
Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 3,30m, 3-teilig
1.00
Stck
2. 20 Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 3,50 x 2,30m Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 3,50 x 2,30m, ohne Unterteilung als komplette Anlage mit elektrischem Antrieb, mit oberer waagerechter Oberschiene, unterer waagerechte UNterschiene, senkrechte Führungssstangen, Kordel und Aufzugsbänder, Farbton de sichtbaren Teile nach RAL-Karte, bzw. DB 703, liefern und montieren. Einbauort : EG Kunst Vorbereitung und Kunst NR
2. 20
Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 3,50 x 2,30m
2.00
Stck
2. 30 Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 2,30m, 2-teilig Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 2,30m, leicht aussermittig geteilt, als komplette Anlage mit elektrischem Antrieb, mit oberer waagerechter Oberschiene, unterer waagerechte UNterschiene, senkrechte Führungssstangen, Kordel und Aufzugsbänder, Farbton der sichtbaren Teile nach RAL-Karte, bzw. DB 703, liefern und montieren. Einbauort : EG Kunst und OG Klassenräume 2+3
2. 30
Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 2,30m, 2-teilig
3.00
Stck
2. 40 Steuerungszentrale einschl. Wind und Sonnenwächter Steuerungszentrale einschl. Wind und Sonnenwächter, für alle zuvor beschriebenen Anlagen, Fabrikat Warema
2. 40
Steuerungszentrale einschl. Wind und Sonnenwächter
1.00
Stck
2. 50 Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca. 7,60 x 3,30 m, 2-teilig Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba, Lamellen 127 mm, bxh = ca. 7,60 x 3,30 m, 2-teilig, Stoff nach Kollektion, PG 3, Bedienung über Kette Monocomando, als Anlage komplett liefern und montieren. Einbauort: UG Klassenraum
2. 50
Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca. 7,60 x 3,30 m, 2-teilig
1.00
Stck
2. 60 Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca. 3,50 x 2,30 m Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba, Lamellen 127 mm, bxh = ca. 3,50 x 2,30 m, Stoff nach Kollektion, PG 3, Bedienung über Kette Monocomando, als Anlage komplett liefern und montieren. Einbauort: EG Kunstraum und Kunstnebenraum
2. 60
Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca. 3,50 x 2,30 m
2.00
Stck
2. 70 Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca. 7,60 x 2,30 m, 2-teilig Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba, Lamellen 127 mm, bxh = ca. 7,60 x 2,30 m, 2-teillg, Stoff nach Kollektion, PG 3, Bedienung über Kette Monocomando, als Anlage komplett liefern und montieren. Einbauort: EG Kunstraum, OG Klassenräume 2+3
2. 70
Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca. 7,60 x 2,30 m, 2-teilig
3.00
Stck
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3. 10 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten die notwendig werden, sind nur auf ausdrückliche vorherige Genehmigung durch die Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel müssen spätestens 3 Tage nach Ausführung ( keine Anerkennung bei einer späteren Vorlage) der Bauleitung vorliegen. Für evtl.erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
3. 10
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
Std.
3. 20 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten die notwendig werden, sind nur auf ausdrückliche vorherige Genehmigung durch die Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel müssen spätestens 3 Tage nach Ausführung ( keine Anerkennung bei einer späteren Vorlage) der Bauleitung vorliegen. Für evtl.erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
3. 20
Stundensatz Helfer
O
1.00
Std.