Außenanlage
Ladenburg 3
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Baubeschreibung Die Strenger Frankfurt GmbH plant die Außenanlagenherstellung für Wohn- und Gewerbebebauung in 68526 Ladenburg. Dafür sollen Gehwege, Parkflächen, Zufahrt Tiefgarage, Gärten, Mobiliar hergestellt und geliefert werden. Erschwernisse aufgrund regen Baubetriebs, Einfriedungen und Nähe zum Gebäude zu berücksichtigen. 1. Hinweise zur Kalkulation und Bauausführung Als Arbeitsraum für die Bauausführung steht das Baufeld zur Verfügung. Höhen- und Lagefestpunkte werden vom AG übergeben. Diese sind vom AN sofort nach Übergabe so zu sichern, dass sie im Falle einer Zerstörung jederzeit wiederhergestellt werden können. Der AN hat einen befähigtem Bauführer zu stellen, der in der Lage ist, die erforderlichen Absteckungsarbeiten und Höhenangaben selbständig vorzunehmen. 2. Örtlichkeit Bei der Kalkulation sind beengte Verhältnisse und schwierige Bodenverhältnisse zu berücksichtigen. Eine örtliche Sichtung wird empfohlen. Im Anhang sind ein Übersichtslageplan sowie ein Lageplan unmaßstäblich verkleinert beigefügt. Die Originale sowie weitere Planunterlagen können nach vorheriger Absprache beim AG eingesehen werden. 3. Verkehrsregelung Der Anliegerverkehr und Mieterverkehr ist dauerhaft aufrecht zu erhalten. Kosten hierfür sind in den Einheitspreis mit einzurechnen. Der AN übernimmt mit Auftrag auch die Abstimmung mit allen Beteiligten über die Durchfahrmöglichkeiten und ggf. zeitlich begrenzte Behinderungen u. die Zu- und Abfahrtsmöglichkeit der Grundstücke, insbesondere der Zugänge für Keller und Gebäude bzw. Entsorgungsflächen. 4. Lagerflächen Lagerflächen stehen nur auf dem Gelände zur Verfügung. Benötigte Flächen sind vom AN zu beschaffen und später zu rekultivieren, bzw. wie vorgefunden wieder herzustellen. Lediglich im Baustellenbereich können Arbeits- und Lageflächen zur Verfügung gestellt werden. Erschwernisse durch beengte Verhältnisse und zum Teil erforderliche Längstransporte sind zu berücksichtigen. 5. Versorgungsträger Der AN muss vor Bauausführung bei den Versorgungsunternehmen im Rahmen seiner Erkundigungspflicht die Lage der Leitungen erfragen und sich anzeigen lassen. Wird eine Mitverlegung von anderen Versorgungsleitungen im Rahmen der Baumaßnahme erforderlich, so sind die Arbeiten nach den Bedingungen und Konditionen der Versorgungsunternehmen durchzuführen. Nicht wiedereinbaufähige Bodenmassen und Materialreste sind einer behördlich zugelassenen Deponie; wiederverwendbare Materialien den Aufarbeitungsanlagen zuzuführen. Anfallende Deponie- oder Recyclingkosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren 6. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Der AN verpflichtet sich, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln zu beachten und einzuhalten. Der AN hat spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation vorzulegen (siehe Arbeitsschutzgestz §§ 5 und 6). Desweiteren sind an dieser Maßnahme die ausgebildeten Erst-Helfer zu benennen. Diese Nachweise sind dem AG ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Vom AN ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Arbeitsbereich verantwortlicher Bauleiter schriftlich zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Mitarbeiter (einschließl. Subunternehmer) zuständig. Er steht desweiteren dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator als Ansprechpartner zur Verfügung und setzt dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten um. "Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren" Der Auftraggeber (AG) weist nachdrücklich auf die folgenden Gefahrenstellen im Baustellenbereich, die für seine Anlagen spezifisch sind, hin. 7. Bauablauf Die Außenanlagen des Bauabschnittes 1 müssen zuerst fertiggestellt werden. Grundsätzlich sind zuerst die Wegeverbindungen zu den Kellern und Gebäudeeingängen herzustellen und parallel die Parkflächen. Zum Schluss sind Grünflächen, Bepflanzung und Mobiliar aufzustellen. 8. Aufsichtspflicht und Unfallverhütungsvorschriften Der Auftragnehmer (AN) übernimmt mit dem Auftrag für die Dauer der Bauzeit die alleinige Aufsichtspflicht über die gesamte Baustelle. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen auch auf allen Zufahrtswegen allein verantwortlich. Er hat die Unfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten und deren Einhaltung zu überwachen. Er hat nach bestem Wissen für die Sicherheit des Baubetriebes zu sorgen und nach den örtlichen Verhältnissen notwendige Anordnungen und Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu treffen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Einfriedungen während und außerhalb der Arbeitszeit ständig geschlossen sind und somit ein unbefugtes Betreten der Baustelle ausgeschlossen wird. Der AN haftet für alle Schäden und Folgen, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. 9. Nachweis von Materiallieferungen (Schüttgutlieferungen) Sämtliche Schüttgutlieferungen (Boden, Sand, Füllsand, Schotter, Splitt, Schwarzmaterial usw.) sind vom Auftragnehmer - nach Positionen des Leistungsverzeichnisses getrennt - in Auflistungen einzutragen. Die Liefer- bzw. Wiegescheine sind vom zuständigen Bauleiter oder AG im Zuge der laufenden Baustellenüberwachung abzuzeichnen und gegen Empfangsbescheinigung in der Auflistung zu vermerken. Die Auflistungen sind zusammen mit den Origianllieferscheinen der Schlussrechnung beizufügen. Handgeschriebene Lieferscheine werden nicht anerkannt! Es werden nur Originallieferscheine anerkannt! Liefer- und Wiegescheine müssen nachfolgende Angaben enthalten: - Lieferwerk - Name der Baustelle - Exakte Bezeichnung des Wägegutes - Nummer des Wiegescheines - Datum und Uhrzeit der Wägung (maschinengerecht) - Tara- und Bruttogewicht (maschinengerecht) - Nettogewicht - Amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges - Unterschrift des vereidigten Wägers Für Positionen des Leistungsverzeichnisses, in denen Schüttgüter abgerechnet werden, ist der Abrechnung ein vom Auftragnehmer aufgestellter Soll-Ist-Vergleich beizufügen, der unter Beachtung der technischen Vorschriften sowie der vertraglichen Vereinbarungen aufzustellen ist. Für den Materialvergleich bzw. für die Abrechnungen werden folgende Raumgewichte im verdichteten bzw. eingebauten Zustand zugrundegelegt: Bankette: 2,00 to/m³ Mutterboden: 1,60 to/m³ Rheinsand 0/8: 2,25 to/m³ Füllsand: 1,85 to/m³ Kiessand: 2,05 to/m³ Schotter 0/16 bis 0/56: 2,15 to/m³ Splitt 3/8 bis 3/24: 2,15 to/m³ bit. Tragschicht: 2,36 to/m³ bit. Binder: 2,40 to/m³ Asphaltbeton: 2,40 to/m³ Splittmatrixasphalt: 2,4 to/m³
Baubeschreibung
1 Los 1:
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Los 1:
1. 1 Titel 1: Allgemeine Baustelleneinrichtung
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Titel 1: Allgemeine Baustelleneinrichtung
1. 2 Titel 2: Vorarbeiten
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Titel 2: Vorarbeiten
1. 3 Titel 3: Erdarbeiten
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Titel 3: Erdarbeiten
1. 4 Titel 4: Verkehrsflächen
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Titel 4: Verkehrsflächen
1. 5 Titel 5: Winkelstützen und L-Steine
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Titel 5: Winkelstützen und L-Steine
1. 6 Titel 6: Entwässerung
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Titel 6: Entwässerung
1. 7 Titel 7: Ausstattung
1. 7
Titel 7: Ausstattung
1. 8 Titel 8: Pflanzarbeiten
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Titel 8: Pflanzarbeiten
1. 9 Titel 9: Versorger (Bedarfsleistung)
1. 9
Titel 9: Versorger (Bedarfsleistung)
1.10 Titel 10: Stundenlohnarbeiten (Bedarfsleistung)
1.10
Titel 10: Stundenlohnarbeiten (Bedarfsleistung)