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Net total EUR
Bauvorhaben Neubau 5 MFH mit Tiefgarage
Am Eichert 2, 4, 6, 8, 10
89522 Heidenheim
Bauherr:
Essinger Wohnbau GmbH
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Bauvorhaben
Unterlagen zum LV Als Grundlage für sämtliche Leistungen gelten zusätzlich folgende Unterlagen, d.h. die Inhalte aus diesen Anlagen stellen zusätzlich zu den Positionstexten die Kalkulationgrundlage dar:
Bieteranschreiben
Übersichtsplan
Übersicht Baubeginn Landschaftsarbeiten
Baustelleneinrichtungsplan
Baugenehmigungen
QNG-Anforderungen
Fachplanung Büro Fromm
Werkplanung EWB Grundrisse Haus 2 + Tiga/UG Gesamt
Werkplanung EWB Details Haus 2
Werkplanung EWB Grundrisse Haus 4+6
Werkplanung EWB Details Haus 4+6
Werkplanung EWB Grundrisse Haus 8+10
Werkplanung EWB Details Haus 8+10
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Unterlagen zum LV
Hinweise zur QNG-Zertifizierung Etwaige Kosten für die Erreichung des QNG-Nachweises inkl. der Verpflichtung + Vorlage einer Erfüllungserklärung zur Schadstoffvermeidung sind einzukalkulieren. Hierzu ist Folgendes zu beachten
Pflichten des Auftragnehmers:
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung im Rahmen seiner Leistungen bei dem oben genannten Bauvorhaben
- Die Anforderungen sind im QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 (Anlage 3 zum QNG-Handbuch) aufgeführt. (Aktuelle Version V1.3 vom 14.09.2023, siehe Anhang)
- Eine Prüfung der verwendeten Materialen/Bauprodukte auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen hat durch den Auftragnehmer oder dessen Lieferanten zu geschehen
- Die Nachweis- und Dokumentationspflicht (Datenblätter, Lieferscheine, Benennung In Rechnungen, usw.) gemäß dem QNG-Anforderungskatalog obliegt dem Auftragnehmer.
- Nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen ist die Einhaltung der oben genannten Anforderungen durch den Auftragnehmer zu erklären.
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Hinweise zur QNG-Zertifizierung
Hinweise zu Baustelleneinrichtung, Video-Überwachung - die Feuerwehrzufahrt gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan ist dauerhaft (24/7-Prinzip) freizuhalten
- Die Baustelle wird unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO videoüberwacht
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Hinweise zu Baustelleneinrichtung, Video-Überwachung
Landschaftsbauarbeiten Landschaftsbauarbeiten
Neubau Wohnungsbau am Eichert - Außenanlagen, Heidenheim
Gegenstand der Maßnahme ist die Herstellung der Außenanlagen für ein Wohnungsbauprojekt mit fünf Baukörpern im Eichert in Heidenheim. Die Außenanlagen werden gemäß Freianlagenplanung, Höhenplänen und Detailzeichnungen hergestellt. Die Ausschreibung erfolgt in zwei getrennten Losen.
Los 1 - Außenanlagen Wohngebäude inkl. Lärmschutzwand
DIN 276 Kostengruppe 500 - Außenanlagen
Los 1 umfasst sämtliche Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld der Wohngebäude einschließlich aller befestigten, unbefestigten und begrünten Flächen sowie der technischen Nebenanlagen.
Leistungsumfang (auszugsweise):
Erdarbeiten für Außenanlagen, Feinplanum, Geländeprofilierungen
Herstellung von Wege-, Platz- und Aufenthaltsflächen
Pflaster-, Platten- und Belagsarbeiten
Herstellung der Terrassenflächen der Erdgeschosswohnungen
Pflasterarbeiten zur Tiefgaragenzufahrt
Befestigte Flächen im Bereich Müllraum und Kellerräume
Außenanlagen der Kindertagesstätte in Haus 2
befestigte und unbefestigte Spielflächen
angrenzende Aufenthalts- und Grünflächen
Herstellung des Wohnhofs zwischen den Baukörpern
Spiel- und Aufenthaltsflächen für Anwohnende
Holzdeck
Sitzstufenanlage
Treppenanlage mit integrierten Sitzstufen zwischen Haus 2 und Haus 4 (Südseite)
Herstellung sämtlicher Pflanz- und Grünflächen
Aufstellplatz für Wärmepumpen im nordöstlichen Grundstücksbereich
Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich des Wärmepumpenaufstellplatzes
Hinweis zur Bauausführung:
Aufgrund des zeitlich versetzten Baufortschritts und der unterschiedlichen Fertigstellungstermine der einzelnen Baukörper kann es während der Ausführung von Los 1 zu Unterbrechungen der Arbeiten an den Außenanlagen kommen. Diese Unterbrechungen sind bei der Kalkulation, Termin- und Bauablaufplanung zu berücksichtigen.
Los 2 - Erdwall östliche Grundstücksgrenze
DIN 276 Kostengruppe 500 - Außenanlagen
Los 2 umfasst die Herstellung eines Geländewalls entlang der östlichen Grundstücksgrenze einschließlich der erforderlichen Erd- und Vegetationsarbeiten.
Leistungsumfang (auszugsweise):
Erdarbeiten zur Herstellung eines Geländewalls
Lieferung, Einbau und Modellierung von Bodenmaterial
Profilierung und Böschungsherstellung
Oberbodenauftrag
Vegetationsarbeiten gemäß Freianlagenplanung
Ansaat und/oder Bepflanzung
Pflegearbeiten im Rahmen der Herstellungspflege (sofern vorgesehen)
Los 3 - Privatstraße Essinger Wohnbau
diese Leistung erfolgt ggf. bauseitig!
Allgemeine Hinweise
Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, den ATV der VOB/C sowie den Vorgaben der Ausführungsplanung.
Maßgebend sind die jeweiligen Positionsbeschreibungen des Leistungsverzeichnisses.
Zielsetzung
Ziel ist die Herstellung hochwertiger, funktionaler und optisch ansprechender Außenanlagen, die die Wohnqualität erhöhen, sichere und attraktive Spielflächen bieten und eine harmonische Verbindung zwischen den einzelnen Baukörpern schaffen.
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18318-
Verkehrswegebauarbeiten und DIN 18320-Landschaftsbauarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18300 - Erdarbeiten
DIN 18306 - Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18308 - Dränarbeiten
DIN 18315 - Oberbauschichten ohne Bindemittel
DIN 18316 - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
DIN 18317 - Oberbauschichten aus Asphalt
DIN 18330 - Mauerarbeiten
DIN 18331 - Betonarbeiten
DIN 18332 - Naturwerksteinarbeiten
DIN 18333 - Betonwerksteinarbeiten
DIN 18034 - Spielplätze und Freiräume zum Spielen
DIN 18335 - Stahlbauarbeiten
DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 18919 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und
Unterhaltungspflege von Grünflächen
DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN 1176 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
DIN EN 1177 - Stoßdämpfende Spielplatzböden - Sicherheitstechnische
Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1338 - Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1339 - Platten aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1340 - Bordsteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1344 - Pflasterziegel - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1433 - Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen - Klassifizierung,
Bau- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Beurteilung der Konformität
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
FGSV 516 - Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues
im Straßenbau
FGSV 526 - Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke
FGSV 551 - Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit
Bindemitteln
FGSV 633 - Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten
ohne Bindemittel
TL Asphalt-Stb - Techn. Lieferbedingungen für Asphaltmischgut
TL-SoB-StB - Techn. Lieferbedingungen für Baustoffgemische und- böden zur
Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
Richtlinien, Gütebestimmungen und Empfehlungen der
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL):
- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten,
Pflege, 2015
- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für
Neupflanzungen, 2010
- Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004
- Gütebestimmungen für Stauden, 2004
- Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen
(Dachbegrünungsrichtlinie), 2018
- RSM Regelsaatgutmischungen
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Herkunft von Materialien, Zusatzstoffen, Pflanzen und Bodenmaterial ist der
Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen.
Sämtliche Baustoffe und Schüttgüter sind in fabrikneuem Zustand einzubauen,
der Einbau von zwischengelagerten Baustoffen aus Abbruch, Recycling und
überschüssigem Fremdmaterial bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des
Auftraggebers.
3. Angaben zur Ausführung
Sofern für die Baustelleneinrichtung öffentliche oder private Verkehrs- und
Grundstücksflächen benötigt werden, hat diese der Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren und zu unterhalten. Die Verkehrssicherung hat nach den
Vorschriften der StVO einschl. aller eventuell erforderlicher Verkehrs- und
Hinweiszeichen, Schutz und Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
Vor Ausführung der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer zu vergewissern,
welche Flächen befahren werden dürfen. Insbesondere auf Tiefgaragen etc.
ist die Befahrbarkeit mit Maschinen ausdrücklich vorab zu klären.
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber
an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen
Mieten (Höhe max.1,50m) zu lagern.
Die Lage vorhandener Leitungen, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger
Hindernisse ist vor der Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer
zu erfragen bzw. zu erkunden; die vorhandenen Absteckungen und
Markierungen sind zu sichern. Öffentliche Verkehrsflächen, insbesondere
Gehwege und Randsteine sind bei der Ausführung zu schützen. Bereits
bestehende Beschädigungen sind vor Arbeitsbeginn zu dokumentieren
und bei der Bauleitung und der Behörde anzuzeigen.
Evtl. Verunreinigungen der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und
Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer sind unaufgefordert
und kurzfristig zu beseitigen, so daß keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs
entstehen kann. Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende
Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen
richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Behelfsmäßige Überfahrten in
Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte
aufnehmen können.
Der Einbau und die Verteilung des Bodens ist so durchzuführen, daß
keine Verdichtungen durch Baumaschinen und Nässe enstehen können.
Bei Humuslieferung ist der Boden vor dem erstmaligen Einbau von der Bauleitung
abnehmen zu lassen und in gleichbleibender Qualität nachzuliefern. Oberboden
aus kontaminierten Bereichen ist unzulässig. Fremdkörper im Oberboden
(Wurzelstöcke, Betonreste, große Steine) sind zu laden und abzufahren.
Der Einsatz chemischer Mittel (z.B. zur Unkrautbekämpfung) ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Sämtliche Pflanzarbeiten dürfen nur bei frostfreiem Wetter vorgenommen
werden. Nicht angewachsene Pflanzen werden für den Auftraggeber kostenfrei
ersetzt. Feststellung hierzu erfolgt nach Ablauf der Fertigstellungspflege.
Gehölze sind standfest zu sichern. Die Baumsubstanz darf dabei nicht
beschädigt werden. Anschlüsse sind als lösbare Verbindung herzustellen.
Beim Rütteln von Pflasterbelägen ist darauf zu achten, dass die Beläge
und angrenzenden Bauteile hierbei keinen Schaden davontragen.
Flächenrüttler sind mit Gummischuh oder Schutzplatte zu verwenden.
Eingesandete Fugen sind nach dem Rütteln unmittelbar vor Übergabe der Leistung
abzukehren.
4. Preisinhalte
In Abweichung von VOB/B § 2 Satz können bei Massenminderungen oder bei
Entfall einzelner Positionen keine Preisänderungen bei den verbleibenden
Positionen erfolgen. Bei Massenmehrungen gilt ebenfalls der ursprünglich
vereinbarte Einheitspreis für die gesamte auszuführende Leistung.
Zeitliche Trennungen von einzelnen Leistungen, die sich aus dem Bauablauf oder
dem Verkaufsfortschritt ergeben,werden nicht separat vergütet .
5. Abrechnungshinweise
Umrechnungen von Schüttgütern erfolgen mit folgenden Umrechnungsgewichten pro 1 cbm:
Rheinsand 0-2mm: 1,56 to lose und 1,85to verdichtet
Rheinsand 2-8mm: 1,70 to lose
Rheinkies 8-32mm: 1,78 to lose
Kiessand 0-32mm: 1,72to lose und 2,05 to verdichtet
Kalksteinschotter 32-56mm:1,52 to lose und 1,75 to verdichtet
Kalksteinsplitt: 1,56 to lose
Siebschutt: 1,80 to lose und 2,08 to verdichtet
Schottertragschicht:1,80 to lose und 2,15 to verdichte
Hydr.geb. Tragschicht:1,90 to lose und 2,25 to verdichtet
Schroppen 0-200mm: 1,60 to lose und 1,95 to verdichtet
Felsen/Flußbausteine:1,85 to lose
Bituminöse Tragschicht: 2,36 to verdichtet
Bituminöse Deckschicht: 2,36 to verdichtet
Gußasphalt: 2,45 to verdichtet
Lava: 0,80 to lose
Umrechnungen von Bodentransporten erfolgen mit folgenden Umrechnungsgewichten pro 1 cbm:
Oberboden: 1,70 to
Schutt/Unrat: 1,80 to
Geröll:1,90 to
Lehm, Ton: 2,10 to
Umrechnungen von Abbruchmaterial erfolgen mit folgenden Umrechnungsgewichten pro 1 cbm:
Beton bewehrt: 2,5to
Beton unbewehrt: 2,2to
Betonbeläge: 2,2to
Mineral-Tragschichten: 2,15to
Asphalt-Deckschichten: 2,40to
Asphalt-Tragschichten: 2,05to
Bei sämtlichen Abrechnungen sind Original-Wiegescheine mit Angabe der
genauen Anschrift der Baustelle, des Datums und der Stoffart beizulegen.
Die Wiegescheine sind im Durchschlag spätetetens binnen 2 Werktagen der
Bauleitung vorzulegen.
Sofern der Auftragnehmer ausgebautes Material auf eine eigene Deponie fährt,
ist dies der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen und vorab gemeinsam aufzumessen.
Selbst ausgestellte Deponiescheine werden nicht anerkannt !
6.Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung
zur Vollständigkeit; d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind immer einzukalkulieren, auch wenn sie
in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Landschaftsbauarbeiten
01 LOS 1 Landschaftsbauarbeiten Kita + Wohnhof 1
01
LOS 1 Landschaftsbauarbeiten Kita + Wohnhof 1
01.01 510 Erdbau
01.01
510 Erdbau
01.02 530 Oberbau, Deckschichten
01.02
530 Oberbau, Deckschichten
01.03 540 Baukonstruktionen
01.03
540 Baukonstruktionen
01.04 550 Technische Anlagen
01.04
550 Technische Anlagen
01.05 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
01.05
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
01.06 570 Vegetationsflächen
01.06
570 Vegetationsflächen
01.07 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
01.07
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
02 LOS 2 Erdwall inkl. Vegetationsarbeiten
02
LOS 2 Erdwall inkl. Vegetationsarbeiten
02.01 510 Erdbau
02.01
510 Erdbau
02.02 570 Vegetationsflächen
02.02
570 Vegetationsflächen
02.03 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
02.03
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
03 LOS 3 Privatstraße Essinger Wohnbau
03
LOS 3 Privatstraße Essinger Wohnbau
zu beachten Die nachfolgende Unterteilung in verschiedene Gewerke dient nur internen Zwecken. Sollten in den jeweiligen Gewerken keine entsprechenden Positionen vorhanden sei, so werden eventuell vorhandene Positionen aus anderen Abschnitten herangezogen
zu beachten
03.01 Baustelleneinrichtung - Sonstiges
03.01
Baustelleneinrichtung - Sonstiges
03.02 Erdarbeiten
03.02
Erdarbeiten
03.03 Straßenentwässerung
03.03
Straßenentwässerung
03.04 ungebundene Tragschicht
03.04
ungebundene Tragschicht
03.05 Pflaster / Borde
03.05
Pflaster / Borde
03.06 Grünflächen / Baumstandorte
03.06
Grünflächen / Baumstandorte
03.07 Kabelverlegung Beleuchtung
03.07
Kabelverlegung Beleuchtung