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01 Estricharbeiten BV Einfamilienhaus May
01
Estricharbeiten BV Einfamilienhaus May
Estricharbeiten Ausführung der Estricharbeiten ca mitte Juli 2026
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für
Estricharbeiten.
1. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen
Der Ausschreibung liegt die VOB, Teil C, neueste Fassung
zugrunde.
Im Besonderen:
- DIN 18353 Estricharbeiten
- DIN EN 13318 Estriche und Mörtel Begriffe
-DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen,
Eigenschaften und Anforderungen
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
2. Ausführung
Für die Ausführung der Estricharbeiten gilt die DIN 18560
Estriche im Bauwesen sowie DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 4
Vor Beginn der Arbeiten ist ein Nivellement vorzunehmen.
Die Höhen sind von den bauseits vorgegebenen
Messmarken zu nehmen. Die Höhenfestlegung inkl.
Dämmstoffdicken ist vor Estricheinbau gemeinsam mit der
Bauleitung vorzunehmen, diese Festlegungen sind in die
Abrechnungspläne einzutragen.
Die Anordnung von erforderlichen Bewegungsfugen ist mit
der Bauleitung und dem Fugenplan des Architekten
abzustimmen. Der Fugenplan ist auf Vollständigkeit und
Eignung mit der zur Ausführung kommenden Estrichart und
den entsprechenden aktuellen Regel der Technik zu
überprüfen und in Rücksprache mit der Bauleitung ggf.
anzupassen.
Die Bewegungsmöglichkeit der Randstreifen und sonstigen
Bwewegungsfugen muss vom AN gemäß der jeweils zur
Ausführung kommenden Estrichart- und -Konstruktion
eigenverantwortlich dimensioniert werden.
Randstreifen sind in einer solchen Höhe zu liefern und zu
verlegen, dass sie mindestens 3cm über OK FFB
hinausragen. Die Wärme- und Trittschalldämmung ist gegen
die Randstreifen zu führen. Die Fixierung der Einbaulage soll
möglichst durch Kleben erfolgen, falls mechanisch fixiert
wird, z.B. durch Tackerung, müssen sich die
Tackerklammern in Höhe der Dämmstofflage befinden. Die
Randstreifen sind passgenau in die Grundrissecken
einzupassen. Diese Maßnahmen sind in die
Estrich-Einheitspreise einzukalkulieren.
Randstreifen in Treppenhäusern und Fluren sind aus
nichtbrennbaren Dämmstreifen aus Mineralfaser,
Baustoffklasse A gemäß DIN 4102 auszubilden.
Bodeneinläufe werden einschl. der Aufsatzstücke vom
Sanitärgewerk eingebaut, die genaue Lage ist vom AN
Estricharbeiten mit dem Sanitärgewerk zu koordinieren.
Das Anarbeiten an den Bodeneinlauf gehört zur Leistung des
AN Estricharbeiten. Hierfür ist der Estrich im Bereich der
Bodeneinläufe umlaufend in mind. 10cm Breite und in ganzer
Tiefe auszusparen.
Abschlüsse an den Übergängen zu anderen Belägen sind-
soweit keine Abschluss-Schienen vorgesehen sind- durch
Randschalung herzustellen
Das Sichern des frisch verlegten Estrichs gegen vorzeitiges
Betreten ist Sache des AN und entsprechende Maßnahmen
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Nachbehandlung des Estrichs hat mit geeigneten
Maßnahmen zu erfolgen, z.B. bei Zementestrich gemäß der
"Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton" durch
überlappendes Abdecken mit Folie über mind. 10 Tage, bei
Calziumsulfatestrichen durch rechtzeitiges Anschleifen der
Sinterschicht zur Beschleunigung der Austrocknung gemäß
Ges.Preis
in EUR
Herstellerempfehlung. Ggf. eingesetzte
Nachbehandlungsmittel dürfen nicht verbindungshemmend
wirken (keine Sprühmittel). Der Aufwand der jeweils
erforderlichen Nachbehandlung ist in die entsprechenden
Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Nachweis der eingebauten Estrichgüten und Dicken ist
durch den AN zu erbringen, entsprechende Nachweise sind
gemäß DIN 18560 durchzuführen, dies ist in die betreffenden
Einheitspreise einzukalkulieren.
Estricharbeiten
01.__.0010 Reinigen von Estrichflächen, grobe Verschmutzung
01.__.0010
Reinigen von Estrichflächen, grobe Verschmutzung
O
200.00
m2
01.__.0020 Eindichten von Bodeneinläufen
01.__.0020
Eindichten von Bodeneinläufen
O
1.00
Stk
01.__.0030 Schwimmender Zementestrich als Heizestrich CT-F5-S 135-145mm.
Bodenaufbau:
5mm Vinylboden bzw. bis 15mm für Fliesen
60-65mm Heizestrich
30mm Trittschalltackerplatte
50mm EPS DEO 040
01.__.0030
Schwimmender Zementestrich
200.00
m2
01.__.0050 Mehrstärke Dämmung EG 20mm Mehrstärke Dämmung EG
01.__.0050
Mehrstärke Dämmung EG
70.00
m²
01.__.0060 Zulage für bodengleiche Dusche Zulage für die Ausbildung von bodengleichen Duschen
durch Verlegung der vorgenannten Bodenfliesen Pos. 60
bzw. 70 (Masse in Bodenfliesen bereits enthalten!) auf
Estrich mit vorhandenem Gefälle zur bauseitigen
Ablaufrinne, einschl. erf. Kehlausbildungen und Zulage
für Ausführung mit rutschhemmendem Material,
Bewertungsgruppe R10B bzw. nach Vorschrift.
Abmessung: ca. 120 x 120 cm
Einbauort: bodengleiche Duschen
01.__.0060
Zulage für bodengleiche Dusche
O
1.00
St
01.__.0070 Abstellung mit Richtlatte.
01.__.0070
Abstellung
6.00
m
01.__.0075 Abstellung mit Schalung alternative zur Vorposition.
01.__.0075
Abstellung mit Schalung
O
6.00
01.__.0080 Trocknungsbeschleuniger BE 10 RS liefern und zusetzen, Verlegereife nach ca. 14 Tagen
01.__.0080
Trocknungsbeschleuniger BE 10 RS
O
90.00
m2