Estrich
Kraiczy EFH
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01 Estricharbeiten BV Einfamilienhaus May
01
Estricharbeiten BV Einfamilienhaus May
Estricharbeiten Ausführung der Estricharbeiten ca mitte Juli 2026 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Estricharbeiten. 1. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen Der Ausschreibung liegt die VOB, Teil C, neueste Fassung zugrunde. Im Besonderen: - DIN 18353 Estricharbeiten - DIN EN 13318 Estriche und Mörtel Begriffe -DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen, Eigenschaften und Anforderungen - DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art 2. Ausführung Für die Ausführung der Estricharbeiten gilt die DIN 18560 Estriche im Bauwesen sowie DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 4 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Nivellement vorzunehmen. Die Höhen sind von den bauseits vorgegebenen Messmarken zu nehmen. Die Höhenfestlegung inkl. Dämmstoffdicken ist vor Estricheinbau gemeinsam mit der Bauleitung vorzunehmen, diese Festlegungen sind in die Abrechnungspläne einzutragen. Die Anordnung von erforderlichen Bewegungsfugen ist mit der Bauleitung und dem Fugenplan des Architekten abzustimmen. Der Fugenplan ist auf Vollständigkeit und Eignung mit der zur Ausführung kommenden Estrichart und den entsprechenden aktuellen Regel der Technik zu überprüfen und in Rücksprache mit der Bauleitung ggf. anzupassen. Die Bewegungsmöglichkeit der Randstreifen und sonstigen Bwewegungsfugen muss vom AN gemäß der jeweils zur Ausführung kommenden Estrichart- und -Konstruktion eigenverantwortlich dimensioniert werden. Randstreifen sind in einer solchen Höhe zu liefern und zu verlegen, dass sie mindestens 3cm über OK FFB hinausragen. Die Wärme- und Trittschalldämmung ist gegen die Randstreifen zu führen. Die Fixierung der Einbaulage soll möglichst durch Kleben erfolgen, falls mechanisch fixiert wird, z.B. durch Tackerung, müssen sich die Tackerklammern in Höhe der Dämmstofflage befinden. Die Randstreifen sind passgenau in die Grundrissecken einzupassen. Diese Maßnahmen sind in die Estrich-Einheitspreise einzukalkulieren. Randstreifen in Treppenhäusern und Fluren sind aus nichtbrennbaren Dämmstreifen aus Mineralfaser, Baustoffklasse A gemäß DIN 4102 auszubilden. Bodeneinläufe werden einschl. der Aufsatzstücke vom Sanitärgewerk eingebaut, die genaue Lage ist vom AN Estricharbeiten mit dem Sanitärgewerk zu koordinieren. Das Anarbeiten an den Bodeneinlauf gehört zur Leistung des AN Estricharbeiten. Hierfür ist der Estrich im Bereich der Bodeneinläufe umlaufend in mind. 10cm Breite und in ganzer Tiefe auszusparen. Abschlüsse an den Übergängen zu anderen Belägen sind- soweit keine Abschluss-Schienen vorgesehen sind- durch Randschalung herzustellen Das Sichern des frisch verlegten Estrichs gegen vorzeitiges Betreten ist Sache des AN und entsprechende Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Nachbehandlung des Estrichs hat mit geeigneten Maßnahmen zu erfolgen, z.B. bei Zementestrich gemäß der "Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton" durch überlappendes Abdecken mit Folie über mind. 10 Tage, bei Calziumsulfatestrichen durch rechtzeitiges Anschleifen der Sinterschicht zur Beschleunigung der Austrocknung gemäß Ges.Preis in EUR Herstellerempfehlung. Ggf. eingesetzte Nachbehandlungsmittel dürfen nicht verbindungshemmend wirken (keine Sprühmittel). Der Aufwand der jeweils erforderlichen Nachbehandlung ist in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Der Nachweis der eingebauten Estrichgüten und Dicken ist durch den AN zu erbringen, entsprechende Nachweise sind gemäß DIN 18560 durchzuführen, dies ist in die betreffenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Estricharbeiten
01.__.0010 Reinigen von Estrichflächen, grobe Verschmutzung
01.__.0010
Reinigen von Estrichflächen, grobe Verschmutzung
O
200.00
m2
01.__.0020 Eindichten von Bodeneinläufen
01.__.0020
Eindichten von Bodeneinläufen
O
1.00
Stk
01.__.0030 Schwimmender Zementestrich als Heizestrich CT-F5-S 135-145mm. Bodenaufbau: 5mm Vinylboden bzw. bis 15mm für Fliesen 60-65mm Heizestrich 30mm Trittschalltackerplatte 50mm EPS DEO 040
01.__.0030
Schwimmender Zementestrich
200.00
m2
01.__.0050 Mehrstärke Dämmung EG 20mm Mehrstärke Dämmung EG
01.__.0050
Mehrstärke Dämmung EG
70.00
01.__.0060 Zulage für bodengleiche Dusche Zulage für die Ausbildung von bodengleichen Duschen durch Verlegung der vorgenannten Bodenfliesen Pos. 60 bzw. 70 (Masse in Bodenfliesen bereits enthalten!) auf Estrich mit vorhandenem Gefälle zur bauseitigen Ablaufrinne, einschl. erf. Kehlausbildungen und Zulage für Ausführung mit rutschhemmendem Material, Bewertungsgruppe R10B bzw. nach Vorschrift. Abmessung: ca. 120 x 120 cm Einbauort: bodengleiche Duschen
01.__.0060
Zulage für bodengleiche Dusche
O
1.00
St
01.__.0070 Abstellung mit Richtlatte.
01.__.0070
Abstellung
6.00
m
01.__.0075 Abstellung mit Schalung alternative zur Vorposition.
01.__.0075
Abstellung mit Schalung
O
6.00
01.__.0080 Trocknungsbeschleuniger BE 10 RS liefern und zusetzen, Verlegereife nach ca. 14 Tagen
01.__.0080
Trocknungsbeschleuniger BE 10 RS
O
90.00
m2