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ZTV-1 - Informationen zum Projekt ZTV-1 - Informationen zum Projekt
Projektdaten
Projekt: Sanierung COW-Hochhaus zu Service-Apartment-Haus (701590)
Adresse: Eupener Straße 135-139, 50933 Köln
Objekt-Eckdaten:
Umbauter Raum Objekt (BRI): ca. 24.400 m³
Brutto-Geschossfläche (BGF): ca. 7.800 m²
Nutzfläche: ca. 6.312 m²
Grundstücksfläche: ca. 6.793 m²
Dachform: Flachdach mit extensiver Dachbegrünung
Konstruktion: Stahlbeton- und Mauerwerksbau (KS)
Außenwand: Wärmedämmverbundsystem mit horizontalen Bändern (WDVS)
Allgemeine Objektbeschreibung:
Das umzubauende, zehngeschossige Hochhaus befindet sich seit 1974 auf dem Grundstück der Eupener Straße 135-139, 50933 Köln. Das betreffende Grundstück wird im Zuge der Baumaßnahmen neu vermessen, geteilt und letztlich verkleinert. Der AG beabsichtigt, das Bürohochhaus im Rahmen des Projektes Cologne West zu einem Serviced-Apartment Haus im Neubauzustand umzubauen.
Das Bauvorhaben beinhaltet u.a. den Rückbau der Anbauten in der Eupener Straße 135 und 139, 50933 Köln ebenso wie den Rückbau der Tiefgarage, welche an das Bürohochhaus anschließt.
Das Bürohochhaus selbst soll inklusive Fassaden und Dachfläche komplett entkernt und bis auf den Rohbau zurückgebaut werden, so dass nur die Tragkonstruktion erhalten bleibt auch der Rückbau der Fassade soll erfolgen. Hierbei sollen in allen Teilen die Schadstoffe zurückgebaut werden. Das Hochhaus erhält eine neue Gebäudehülle, welche mit horizontalen Bändern aus WDVS gegliedert wird.
Das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen 171 Serviced-Apartments mit Sanitärkern, Büroräume mit Besprechungsmöglichkeiten, einen Empfangsbereich, Fitnessbereich, Gemeinschaftsbereich mit Bar und Küche sowie einen Loungebereich und einen Außenbereich sowie Lager-, Technik- und Serviceflächen. Die POHA House Holding GmbH mietet das Objekt an.
Das Objekt wird in Anlehnung an den 3-Sterne Standard gemäß Deutscher Hotelklassifizierung (DEHOGA) erstellt. Es wird beabsichtigt das Objekt nach dem Zertifizierungssystem der DGNB-Zertifizierung „Sanierung Version 2021“ mit Zertifizierung im Platin-Standard bewerten zu lassen.
Vorab sind zwei Musterzimmer herzustellen (Classic Stay und Classic Stay B), welche mit dem Bauherrn und dem Betreiber bemustert werden.
ZTV-1 - Informationen zum Projekt
ZTV-2 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV-2. Vom AN vorzulegende Unterlagen
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die
nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu
stellen:
1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung
der Leistungen sämtliche Produktdatenblätter
(papierform, pdf-Datei) bauaufsichtliche
Zulassungen
und Prüfzeugnisse (papierform, pdf-Datei)
Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach
Fertigstellung der Leistungen
Revisionspläne (papierform, pdf-Datei, plt-Datei,
dxf-Datei, dwg-Datei)
Fachunternehmerbescheinigung (papierform,
pdf-Datei)
Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei)
Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle (papierform,
pdf-Datei)
Druckprotokolle (papierform, pdf-Datei)
Dichtheitsprüfungen (papierform, pdf-Datei)
Die Unterlagen sind dem AG 3-fach in Papierform und
1-fach auf CD-Rom zu übergeben.
Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG
übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme
seiner Leistungen.
Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN
in die Einheitspreise der Leistungspositionen
einzukalkulieren.
Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-2 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
ZTV-3 - Angebotsbedingungen ZTV-3 - Angebotsbedingungen
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde,
soweit in den einzelnen Positionen des
Leistungsverzeichnisses keine abweichenden Ergänzungen
und Änderungen verbindlich
festgelegt sind:
Allgemeine Technische Vorschriften VOB/C der jeweils
neuesten Fassung:
Sämtliche einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften
sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik,
die Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und die beiliegenden Pläne.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen
oder Nebenleistungen, die sich mit der Ausführung der
ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat
er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Für sämtliche Leistungen sind Hebezeuge und Gerüst /
Bühnen / Absturzsicherungen wie Netze etc. mit
einzukalkulieren.
Der Bieter erklärt durch Unterschrift, dass er von
allen Angebotsbestandteilen Kenntnis genommen hat und
die geforderten Leistungen aus den ihm bekannten
örtlichen Bedingungen klar und ohne Widerspruch
erkennbar sind.
Mehrforderungen aufgrund Unkenntnis der Pläne und/oder
der örtlichen Bedingungen sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Folgende Punkte sind in entsprechenden Positionen der
Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht
gesondert vergütet:
Verunreinigungen auf öffentlichen Wegen sind täglich
zu beseitigen.
Die Positionen verstehen sich, sofern nicht anders
beschrieben, inkl. Beseitigung des eventuell
anfallenden Abfalls und dessen Entsorgung.
Sämtliche berufsgenossenschaftlich erforderlichen
Schutzmaßnahmen ( z.B. PSA ) , alle erforderlichen
Arbeits- und Schutzgerüste.
Die Baustelleneinrichtung des AN ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
ZTV-3 - Angebotsbedingungen
ZTV-4 - DGNB-Anforderungen Vorgaben der DGNB
zur Erlangung eines Gütesiegels nach dem DGNB System SHO18
(Sanierung Hotelgebäude)
Der Bauherr engagiert sich für die aktive Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards in Unternehmensalltag und - projekten. Für das BV Eupener Straße 135-139 in Köln ist eine DGNB-Zertifizierung vorgesehen.
Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Baustoffe bei Neubauprojekten ist folglich ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den entsprechenden Kriterien des deutschen Gütesiegels für nachhaltiges Bauen (DGNB-Zertifikat) in der Version NBI18, welche die höchste DGNB-Qualitätsstufe 4 einhalten müssen. Sicherzustellen ist mithin ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie eine hohe Transparenz der Bestandteile aller eingesetzten Baustoffe und Materialien.
Seitens des DGNB-Systems wird eine detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte gefordert. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen):
Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel Schwermetalle Stoffe, die unter die Biozid-Richtlinie fallen Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) Organische Lösungsmittel und Weichmacher Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)):
krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR), persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT), sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sowie ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren). Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind. Das heißt es dürfen ebenso keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte.
Darüber hinaus sind die im Folgenden beschriebenen Anforderungen zu erfüllen.
DGNB-Nachweisunterlagen/Dokumente zu Baumaterialien und Bauteilen
Alle Bieter / Auftragnehmer müssen bei ihrer Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für das Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren durch die DGNB-konforme
Verwendung lösemittelfreier Farben, Beschichtungen, Kleber, Primer bei den Gewerken des Innenausbaus Ggf. Verwendung lösemittelarmer Beschichtungssysteme auf PU-, Epoxidharz und Bitumenbasis Verwendung schwermetallfreier Lacke Verwendung von Kunstschaumdämm- und -dichtstoffen, die nur mit HFCKW-/FCKW-freien Treibmitteln geschäumt sind und die HCBD-frei sind. In den Anlagen der Vertragsunterlagen sind alle einzuhaltenen DGNB-Anforderungen für die Qualitätsstufe 4 beschrieben. Die für die hier anzubietenden Leistungen erfahrungsgemäß insbesondere zutreffenden DGNB-Anforderungen sind darüber hinaus in den nachfolgenden „Bauökologischen.Materialanforderungen“ aufgeführt. Falls der Bieter für einzelne Spezialprodukte die Einhaltung der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, empfehlen wir für diese Produkte bereits mit dem Angebot technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter als prüffähige Nachweise vorzulegen und sich vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen bauökologischen Standards per rechtsgültig unterschriebener Herstellererklärung bestätigen zu lassen beziehungsweise sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte (= besonders schadstoff-, emissions-und geruchsarm + niedrige/ste GISCODE-Klasse) empfehlen zu lassen.
ZTV-4 - DGNB-Anforderungen
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.01 Auzugsanlage
01.01
Auzugsanlage
01.02 Sonstiges
01.02
Sonstiges