Gerüstbau
Kita Ratingen, Liebigstraße
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Vortext – Allgemeine Ausführungs- und Vertragsbedingungen Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes (Kita, Seniorentreff und Wohnungen) in Ratingen. 1. Baustellenbedingungen Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet sowie innerhalb einer bestehenden Parkanlage. Entsprechend sind beengte Platzverhältnisse, eingeschränkte Lagerflächen sowie erschwerte Anliefer- und Transportbedingungen zu berücksichtigen. Die Zufahrt erfolgt über bestehende Verkehrsflächen mit eingeschränkten Rangiermöglichkeiten. Sämtliche Transport-, Lade- und innerbetrieblichen Wege sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein Baustellenkran wird bauseits gestellt und kann in Abstimmung mit der Bauleitung genutzt werden. Baustrom, Bauwasser, sanitäre Einrichtungen sowie Baustellenabsicherung werden ebenfalls bauseits zur Verfügung gestellt. Ein Pausencontainer kann mitgenutzt werden. 2. Ausführung und Planung Die Ausführung hat gemäß den vorliegenden Planunterlagen, statischen Berechnungen sowie den einschlägigen Normen und Richtlinien zu erfolgen. Erforderliche Werk- und Montageplanungen sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erstellen und vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Alle Leistungen sind vollständig und funktionsfähig herzustellen, auch wenn einzelne Leistungen oder Nebenleistungen nicht gesondert beschrieben sind. 3. Bauablauf und Koordination Der Bauzeitenplan ist verbindlicher Vertragsbestandteil und zwingend einzuhalten. Die Arbeiten erfolgen unter laufender Koordination mit weiteren Gewerken. Erschwernisse aus gleichzeitiger Tätigkeit mehrerer Unternehmen, gestörte Bauabläufe sowie abschnittsweise Ausführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung aufgrund von Behinderungen durch andere Gewerke besteht nicht. 4. Lieferung und Logistik Materiallieferungen sind so zu organisieren, dass ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet ist. Wartezeiten, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind (insbesondere verspätete, unvollständige oder falsch disponierte Lieferungen), werden vor Ort dokumentiert und mit den tatsächlich entstehenden Kosten in Abzug gebracht. Die Anlieferung hat montagegerecht, sortiert und entsprechend dem Baufortschritt zu erfolgen. 5. Qualität und Anforderungen Alle Materialien und Leistungen müssen den Anforderungen der Planung, Statik sowie den geltenden Normen entsprechen. Erforderliche Nachweise, Zulassungen und Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Die Baustelle befindet sich in einer Wasserschutzzone. Es dürfen ausschließlich geeignete und zugelassene Materialien verwendet werden. 6. Haftung und Mängel Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße, vollständige und mangelfreie Ausführung seiner Leistungen. Mängelhafte Leistungen oder Lieferungen sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder zu ersetzen. Alle aus fehlerhaften Leistungen oder Lieferungen entstehenden Folgekosten, insbesondere durch Bauablaufstörungen, Rückbau oder zusätzliche Aufwendungen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 7. Nachträge Nachtragsleistungen sind vor Ausführung schriftlich anzumelden und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Nicht angemeldete oder nicht genehmigte Nachträge werden nicht vergütet. 8. Preise und Abrechnung Die Einheitspreise sind als Festpreise zu kalkulieren und beinhalten sämtliche Nebenleistungen. Zusätzliche Vergütungsansprüche aufgrund von Erschwernissen, Bauablaufstörungen, Preissteigerungen oder unvollständiger Kalkulation sind ausgeschlossen. 9. Prüfungspflicht Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen eigenverantwortlich auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass ihm alle relevanten Unterlagen und örtlichen Gegebenheiten bekannt sind und in der Kalkulation berücksichtigt wurden.
Vortext – Allgemeine Ausführungs- und Vertragsbedingungen
01 Fassadengerüste
01
Fassadengerüste
01.01 Positionen
01.01
Positionen