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08 Putzarbeiten
08
Putzarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -Putzarbeiten- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
- Putzarbeiten -
Normen und Vorschriften
Für die Leistung und Ausführung ist die VOB/C maßgebend. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik, sowie alle leistungsbezogenen DIN-Normen, hier im besonderen:
DIN 18 299 Teil C Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
sowie den Herstellervorschriften.
Ausführung / Kalkulation
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Rissverhinderung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Dauerelastische Dichtstoffe müssen witterungs- und alterungsbeständig und je nach Beanspruchung dauerplastisch oder -elastisch sein.
Bauteile wie Fenster, Fensterstöße, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Holz- und Metallteile, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Es muss sichergestellt sein das keine Beschädigung erfolgen kann.
Verkratzte bzw. angeätzte Fensterscheiben sind durch den AN zu ersetzen.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort auf Kosten des AN zu reinigen.
Zum Zeitpunkt der Ausführung der Putzarbeiten sind die Fenster (einschl. Verglasung) eingebaut. Die Leistung zum Schutz der Fenster ist ausgeschrieben. Schäden an den Fenstern sind unbedingt zu vermeiden.
Putzreste sind regelmäßig zu entfernen. Leistungen, die in Folgegewerken zur Entfernung von Putzresten notwendig sind (speziell Bodenbelagsarbeiten), gehen zu Lasten des AN.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -Putzarbeiten-
Hinweis zur Kalkulation Hinweis zur Kalkulation
Die Leistungen Putzarbeiten können nicht durchgängig in einem Arbeitszeitraum ausgeführt werden. Eine entsprechende zweite bzw. dritte Anfahrt und erneute Arbeitsaufnahmen sind, wenn nicht besonders beschreiben, in die Position Baustelleneinrichtung Putzarbeiten mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis zur Kalkulation
08.01 Putzarbeiten
08.01
Putzarbeiten