Putz- und Stuckarbeiten (WDVS)
Fensterprogramm 2026
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Allgemeine Vorbemerkungen (AV) Allgemeine Vorbemerkungen 1. Einführende Hinweise Die Allgemeinen Vorbemerkungen, das Zeichnungsanlagenverzeichnis, Technische Regeln und Richtlinien, sonstige Vereinbarungen des AG sowie die Tariftreueerklärung sind verbindliche Vertragsbestandteile. Sie gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses und sind vollständig einzukalkulieren. 2. Baumaßnahme Das Leistungsverzeichnis umfasst Sanierungsarbeiten im Rahmen des aktuellen Fenster- und Modernisierungsprogramms der GWG für folgende Gebäude: Block 1: Kurt-Schumacher-Str. (KSS) 22, 24-28 Block 2: Kurt-Schumacher-Str. (KSS) 30-38 Block 3: Graben 13, 15 Lageplan: Die Gebäude liegen am Rand der Kasseler Innenstadt, sind überwiegend baugleich (Ausnahme KSS 22), nicht denkmalgeschützt und stammen aus den Baujahren 1955-1960 (KSS 22: 1985). Fassaden sind teils Sichtmauerwerk, teils verputzt. Alle Gebäude verfügen über Satteldächer (30°) mit ungenutzten, leergeräumten Dachböden. Die Zufahrt erfolgt über Kurt-Schumacher-Straße, Graben bzw. "Die Freiheit". Die Straßenräume sind beengt, Park- und Lagerflächen begrenzt. Gehweg-, Fahrspur- und Parkflächensperrungen für Anlieferungen werden bauseits vorbereitet (BE-Plan). Die Kosten hierfür trägt die Bauherrin. Vogelperspektive von Norden: 2.1 Gebäudeumfang Block 1: KSS 22-28 :   4 Wohngebäude 32 WE 1.925 m² Wfl = 60 m² je WE Block 2: KSS 30-38:   5 Wohngebäude 40 WE 2.885 m² Wfl = 72 m² je WE Block 3: Graben 13/15:   2 Wohngebäude 12 WE    753 m² Wfl = 63 m² je WE Gesamt: 11 Gebäude 84 WE 5.563 m² Wfl = 66 m² je WE 2.2  Baukonstruktion Dächer: Sparrendächer, 30° geneigt, Tonpfannen Decken: Stahlbetonhohlkörper- oder -rippendecken d= 25 cm mit 4,5 cm Estrich Außenwände: Massivmauerwerk, 24 cm Hohlblocksteine, KSS 24-38 EG-1.OG: Druckfestigkeit 50 kg/cm² 2.-3.OG: Druckfestigkeit 25 kg/cm² Straßenseiten KSS 24-38 und Giebel 1985 mit Sparverblendern l/b/h = 24/5,5/7,1 verblendet, schleppender Läuferverband, je Schicht 1/4 Stein vor- und rückversetzt, vollfugig gemauert, mit Schalenfuge, mehr oder weniger hohlraumfrei; in Höhe jeder Geschossdecke zur Aufnahme der Lasten aus Sparverblendschale V4A Stahlwinkeleisen 80/65/6 mit Schwerlastdübeln eingebaut Hofseiten KSS 24-38: außen Edelputz o.ä. Außenwände: Massivmauerwerk, 24 cm Hohlblock- oder Ziegelsteine, EG-1.OG: Druckfestigkeit 50 kg/cm² 2.-3.OG: Druckfestigkeit 25 kg/cm² Straßenseiten KSS 24-38 und Giebel 1985 mit Sparverblendern l/b/h = 24/5,5/7,1 verblendet, schleppender Läuferverband, je Schicht 1/4 Stein vor- und rückversetzt, vollfugig gemauert, mit Schalenfuge, mehr oder weniger hohlraumfrei; in Höhe jeder Geschossdecke zur Aufnahme der Lasten aus Sparverblendschale V4A Stahlwinkeleisen 80/65/6 mit Schwerlastdübeln eingebaut Hofseiten KSS 24-38: außen Edelputz o.ä. Straßen- und Hofseiten Graben 13+15: außen Edelputz o.ä. 2.3 Beteiligte Gewerke und Maßnahmen (Auszug) Gerüstbau, Baustelleneinrichtung/Erdarbeiten, Dach- und Klempnerarbeiten, WDVS/Putz, Fenster und Türen, Metallbau, Malerarbeiten, Elektroarbeiten. Austausch 2-fach gegen 3-fach verglaste Kunststofffenster inkl. Lüftungselemente Erneuerung Rollläden und Fensterbänke (innen Micro Carrara, außen Alu) WDVS hofseitig KSS 24-38 (KSS 22 nicht), allseitig Graben 13/15 Austausch Eingangstüren und Balkonbrüstungen Dach- und Klempnerarbeiten, Dämmung oberste Geschossdecke Arbeiten im bewohnten Zustand 2.4 Termine und Ablauf Ausführung ab Juni 2026, Fertigstellung spätestens November 2026. Ein detaillierter Zeitplan wird nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit den Gewerken erstellt und wird verbindlicher Vertragsbestandteil. Ggfs. notwendige Termine innerhalb von Wohnungen sind mindestens 3 Wochen vorher eigenverantwortlich mit den Mietern abzustimmen. Die Arbeiten sind sauber, lärmarm und mieterfreundlich auszuführen. 3. Leistungsverzeichnisse Die beschriebenen Konstruktionen und Qualitäten sind verbindlich. Einheitspreise gelten für die gesamte Bauzeit. Alle Maße sind ca.-Maße und vor Ausführung vom Auftragnehmer zu prüfen. Alle Positionen beinhalten Ausbau, Entsorgung, Lieferung und Einbau sämtlicher Alt- und Neubauteile, wenn in der Position nicht anders beschrieben. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Eine Besichtigung des Areals ist also vor Angebotsabgabe dringend zu empfehlen. Möglicher Mehraufwand ist einzupreisen. Spätere Ansprüche wg. Erschwernissen werden nicht anerkannt. Aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungplan geht hervor, welche Flächen für Anlieferung und Abstellen von Schutt- oder Altmaterialcontainer zur Verfügung stehen. Abweichungen vom LV sind vor  Angebotsabgabe mit der Objektüberwachung / Auftraggeberin zu klären. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter die vollständige Kalkulierbarkeit der Leistung. Bedenken sind schriftlich bei Angebotsabgabe anzuzeigen. 4. Technische Regeln und Richtlinien Es gelten VOB/B, VOB/C (ATV), alle einschlägigen DIN/EN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, BaustellV, ArbSchG, GUV-Richtlinien, Herstellervorgaben in jeweils gültiger Fassung sowie der anerkannte Stand der Technik. 5. Baustelleneinrichtung Zuwegung und Logistik sind aufgrund beengter Verhältnisse eingeschränkt. Es bestehen begrenzte Parkmöglichkeiten und Lagerflächen. Transportentfernungen auch weiter als 70 m von öffentlichen Straßen zu den einzelnen Gebäuden sind zu berücksichtigen und in die Positionen einzupreisen. Das Abstellen von Containern ist nur auf unmittelbar an die umliegenden Straßen angrenzenden Flächen zulässig. Hierzu beantragt die AG eine Sperrung und Absicherung der äußeren Fahrspur der KSS bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Mögliche Gehweg- und Parkflächensperrungen für Anlieferungen oder Container sind Sache des AN. Die Kosten für behördliche Genehmigungen und Nutzungsgebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Größere Transporte/Anlieferungen sind mit dem Bauherrn bzw. der Objektüberwachung vorab abzustimmen. Dazu kann die äußere abgesperrte  Fahrspur der KSS ebenfalls genutzt werden (s.o.). Die inneren Erschließungswege dürfen nicht mit Fahrzeugen >2,8 to zul. Gesamtgewicht befahren werden. Rasenflächen vor einzelnen Gebäuden (ca. 30m²) können in Abstimmung mit der Auftraggeberin als Lagerfläche genutzt werden. Zusätzliche Lagerflächen auf öffentlichem Grund sind ggf. durch den Auftragnehmer zu beantragen. Die Kosten sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Die konkrete BE wird nach Auftragsvergabe mit der Objektüberwachung abgestimmt. Die eigene Baustelleneinrichtung sowie Sicherung, Räumung und Reinigung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bestehende Gebäude, Außenanlagen und insbesondere Bäume sind zu schützen; Schäden sind kostenfrei zu beseitigen. 6. Mülltrennung / Entsorgung Alle Abfälle sind vom AN ordnungsgemäß getrennt und täglich zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Schutz-, Reinigungs- und Entsorgungsmaßnahmen sind einzukalkulieren. 7. Arbeitssicherheit Der AN ist für qualifiziertes Personal, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung und Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Gerüste, elektrische Anlagen, Gefahrstoffe und überwachungsbedürftige Anlagen sind nur gemäß Vorgaben und in Abstimmung mit der SiGe-Koordination zulässig. 8. Teilabnahmen Teilabnahmen sind rechtzeitig vor dem Schließen von Bauteilen anzumelden. Nicht abgenommene Leistungen sind auf Anforderung kostenfrei freizulegen. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. 9. Aufmaß Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß. Verdeckte Leistungen sind vor Weiterarbeit aufzumessen und ggf. abzunehmen. 10. Rechnungen Die energetischen Maßnahmen werden durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert; daher ist hausweise Rechnungsstellung erforderlich. Abrechnung je Haus nach LV-Struktur, Mengen prüfbar dargestellt. Unvollständige Rechnungen werden zurückgesandt. Rechnungen sind grundsätzlich an die Buchhaltung der GWG zu richten (buchhaltung@gwg-kassel.de) versehen mit der im Auftragsfall mitgeteilten MOB-Nummer. Parallel sind die Rechnungen auch an die Sachbearbeitung der GWG sowie an die bauüberwachenden und prüfenden Architekten zu senden. Nicht an die Buchhaltung versandte Rechnungen gelten als nicht verschickt. Mengenänderungen bis ±10 % führen nicht zur EP-Anpassung. 11. Ausführungsunterlagen Verbindliche Ausführungsunterlagen werden als Vertragsbestandteil nach Auftragserteilung offiziell übergeben. Werkzeichnungen erstellt der AN. Fertigung erst nach genehmigter Freigabe. 13. Gewährleistung Abweichend von VOB/B §13 beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. 14. Ortstermine / Ansprechpartner Besichtigungen nur nach Terminabstimmung. d3-architekten: Herr Dittert, Frau Kohlmeier, Frau Saba - Tel. 0511 727 999 00 Bauherrin: Frau Garbelmann (0561 70001-0)
Allgemeine Vorbemerkungen (AV)
Technische Vorbemerkungen (TV) Systembindung Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Bauherr / Investor umfangreich Ansprüche geltend machen. Sie reichen von der Einbehaltung fälliger Zahlungen, der Forderung, das System auf Kosten des Ausführenden Handwerkers zurückzubauen bis zum Umstand, dass bei Systemmischungen jegliche Gewährleistung gemäß VOB und BGB erlischt. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Alle angegebenen Produkte gelten als Produktvorschläge, alternative Produkte können bei Gleichwertigkeit gewählt werden. Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind nur als komplettes System zulässig. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf Basis des Produktsystems: "StoTherm Mineral L" von Sto oder gleichwertig gew. Produktsystem: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (vom Bieter auszufüllen) Auf Basis des oben gewählten Produktsystems gilt Folgendes: 1. Systemaufbau Wärmedämm-Verbundsystem für außen mit - Steinwolle- oder Steinlamellendämmstoff - mineralischer Oberputz bzw. - Klinker-Riemchen an Sockel Graben 13+15 2. Befestigung - Steinlamelle auf tragfähigen Untergrund kleben und zusätzlich konstruktiv verdübeln bei erhöhter Windlast. (Windsog >1,6 kN/m²) - Steinlamelle auf Untergrund mit nicht ausreichender Tragfähigkeit: kleben und dübeln. - Steinwolle: kleben und dübeln. - bei Klinker-Riemchen: Kleben und dübeln durch das Gewebe 3. Brandschutz Nichtbrennbar, Baustoffklasse A2 nach DIN 4102. 4. Zulassungen Nachweis der Allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung für das gewählte Wärmedämm-Verbundsystem mit angedübeltem und angeklebtem Wärmedämmstoff 5. Hersteller Name: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Adresse: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ eMail: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Tel: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Technische Vorbemerkungen (TV)
01 Fassade
01
Fassade
01.01 Vorarbeiten
01.01
Vorarbeiten
01.02 WDVS
01.02
WDVS
01.03 Sockel (über OKT endend)
01.03
Sockel (über OKT endend)
01.04 Detailausbildungen
01.04
Detailausbildungen
02 Anstricharbeiten
02
Anstricharbeiten
02.__.0001 lackierte Stahl-Brüstungen der Kellertreppen, neu lackieren lackierte Stahl-Brüstungen der Kellertreppen sowie Geländer im Außenbereich bestehend aus: Stützen, Ober- und Untergurt mit Füllstäben als Rund-, Quadratrohr- oder Flachstahlprofilen, Höhe ca. 90 cm. Bearbeiten wie folgt: lose Lackteile entfernen, Roststellen entrosten, Profile mit Rostschutz grundieren und 2 x streichen mit Eisenglimmer-Farbe DB 701 mit Glimmereffekt, Farbton nach Angabe der Bauüberwachung streichen. (gerechnet sind laufende Meter Geländer) Hinweis: der Altanstrich bleihaltig. Bei Arbeiten am Geländer ist min. eine FP3-Maske zu tragen.
02.__.0001
lackierte Stahl-Brüstungen der Kellertreppen, neu lackieren
55.00
m
02.__.0002 Ortgangbretter grundieren und 2-fach lasieren neue Ortgangbretter, senkrecht und waagerecht, Abwicklung ca. 30 cm, grundieren und zweifach mit Holzschutzfarbe lasieren. Ort: Graben 13+15  Giebel
02.__.0002
Ortgangbretter grundieren und 2-fach lasieren
60.00
lfdm
02.__.0003 Dachuntersichten grundieren 2-fach streichen Dachuntersichten B = ca, 50 cm, bestehend aus Profilholz und Sparrenköpfen grundieren und zweifach mit Holzschutzfarbe lasieren. Detailplan: 405
02.__.0003
Dachuntersichten grundieren 2-fach streichen
220.00
03 Betonsanierung
03
Betonsanierung
Betonsanierung Die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf die Ausführung von Betonschutz- und Betoninstandsetzungsmaßnahmen an Stb.-Balkonkragplatten. Es gelten die einschlägigen DIN-Normen und Technischen Vorschriften gemäß dem Stand der Technik. Verunreinigungen angrenzender Flächen, des Bodens und Grundwassers sind unbedingt zu vermeiden. Für die Instandsetzungsmaßnahmen sind aufeinander abgestimmte und verträgliche Materialien aus dem durchgängigen System eines Produktherstellers zu verwenden und die Herstellervorschriften einzuhalten. Die angegebenen Produkte sind Vorschläge, das gewählte System ist gleichwertig hierzu anzubieten. gewähltes System: ........................................................... Alle Oberflächen der Betonteile müssen frei von losen oder nicht ausreichend festen Teilen bzw. von sich leicht ablösenden Schichten sein. Oberflächen dürfen nicht kreiden oder absanden und frei von Altbeschichtungen oder sonstigen fremden Stoffen sein. Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse während der Ausführung und der Nachbehandlung bis zum Erreichen der Gebrauchseigenschaften sind eigenverantwortlich zu treffen und mit den jeweiligen Hauptpositionen abgegolten. Bei Schäden an der tragenden Konstruktion ist rechtzeitig die Bauleitung zurate zu ziehen, um ggf. weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Standsicherheit in die Wege leiten zu können. Sollten sich im Laufe der Arbeiten ergeben, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein würden, so sind diese dem AG rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Sperrungen einzelner Balkone sind den Mietern vorab mitzuteilen, an den Balkontüren sind Hinweise anzubringen und später wieder zu entfernen, wenn ein Balkon nicht betreten werden darf. Alle Abklebungen nur mit Klebebändern, die rückstandsfrei entfernt werden können (kein "Panzerband"). Bei diesem Objekt sind insgesamt 44 Balkone an 6 Häusern vorhanden. Die Balkone sind mit Gussasphalt auf einer Betonkragplatte belegt. Der darauf befindliche Anstrich ist schadhaft. Mieterseitig können Bodenbeläge oder Fliesen vorhanden sein. Es sollen alle Betonschäden an allen Balkonen saniert werden.
Betonsanierung
03.__.0001 Abdeckarbeiten Hartfaserpappe Fenster und Türen vor mechanischen Beschädigungen schützen mit Hartfaserpappe einschl. späterer rückstandsloser Beseitigung.
03.__.0001
Abdeckarbeiten Hartfaserpappe
110.00
m2
03.__.0002 Abdeckarbeiten Folie angrenzende Bauteile vor Verschmutzungen schützen mit Folie einschl. späterer rückstandsloser Beseitigung.
03.__.0002
Abdeckarbeiten Folie
270.00
m2
03.__.0003 Balkondeckenflächen/-stirnseiten vorbereiten Decken- und Stirnflächen der Balkone sowie die Brüstungen gründlich trocken reinigen und fachgerecht vorbereiten zum Anstrich. Flächen auf Hohlstellen abklopfen, vorhandene Risse und Ausbruchstellen ggf. bis auf die Bewehrung auf Karbonatisation prüfen. Anfallende Abfälle gem. gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen. Orte: KSS 24,26 und KSS 32,36 Graben 13, 15
03.__.0003
Balkondeckenflächen/-stirnseiten vorbereiten
250.00
m2
03.__.0004 Balkondeckenflächen/Brüstungen abbeizen Decken- und Stirnflächen der Balkone sowie die Brüstungen nicht mehr tragfähige Altanstriche abbeizen und mit Heizdampfstrahlen säubern. Anfallende Abfälle gem. gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen.
03.__.0004
Balkondeckenflächen/Brüstungen abbeizen
W
250.00
m2
03.__.0005 Balkondecken/Brüstungen beschichten vorbereitete Betonflächen mit Acryl-Tiefgrund grundieren, Zwischenbeschichtung und Schlussbeschichtung ausführen, Farbton weiß, seidenmatt. Produkt: Disbon Acryl-Tiefgrund 486, Dibocret Flexschicht 517 und Dibocret Flex-Finish 518 o.glw. gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (vom Bieter auszufüllen) Bauteil: Balkonplatten Orte: KSS 24+26, KSS 32+36, Graben 13+15 Hofseiten
03.__.0005
Balkondecken/Brüstungen beschichten
250.00
m2
03.__.0006 Ausbruchsstellen bis 0,1 m2 Ausbruchsstellen in den Balkondecken behandeln wie folgt: bis auf den gesunden Kernbeton abstemmen, angerostete und sich abzeichnende Bewehrungsstähle freistemmen bis in den nicht korrodierten Bereich, Ausbruchkanten schräg ausstemmen. Bewehrungsstahl entrosten bis Normreinheitsgrad SA 2 1/2, anfallenden Schutt und Strahlgut entsorgen. Den Vorbereiteten Bewehrungsstahl mit Korrosionsschutz zweimal streichen. Vorbereitete Ausbruchsstellen im Beton vornässen, Haftbrücke aus PCC-Mörtel auftragen und mit Reparaturmörtel flächenbündig und hohlstellenfrei schließen, incl. Schalung wenn erforderlich. Ausbruchstellen bis 0,1 m² Bauteil: Balkonplatten Orte: KSS 24+26, KSS 32+36, Graben 13+15 Hofseiten
03.__.0006
Ausbruchsstellen bis 0,1 m2
20.00
Stk.
03.__.0007 Ausbruchsstellen bis 0,5 m2 Ausbruchsstellen wie vor, jedoch bis 0,5 m²
03.__.0007
Ausbruchsstellen bis 0,5 m2
5.00
Stk.
03.__.0008 Ausbruchsstellen bis 1,0 m2 Ausbruchsstellen wie vor, jedoch bis 1,0 m²
03.__.0008
Ausbruchsstellen bis 1,0 m2
1.00
Stk.
03.__.0009 Ausbruchsstellen linienförmig Ausbruchsstellen wie vor, jedoch an Stirnkanten linienförmig in einer Breite bis 20 cm. Bauteil: Balkonplatten Orte: KSS 24+26, KSS 32+36, Graben 13+15 Hofseiten
03.__.0009
Ausbruchsstellen linienförmig
20.00
lfm
03.__.0010 Betonsanierung Stirnkanten Bauteil: abgestemmte Stirnkanten der Balkone Behandeln wie folgt: Schadhafte Stahlarmierung freistemmen und nach SA 2,5 entrosten. Freiliegende Eisen 2 x mit Disbocret 521 Antirost W beschichten. Reprofilierung der Ausbruchstellen mit Disbocret 507 Multitec-Mörtel. Herstellen einer Aufkantung 10/5 cm, Feinspachtelung mit Disbocret 506 Planspachtel, incl. Einschalen der Kanten mit Fase, sowie Tropfkanten und Nuten Bauteil: Balkonplatten Orte: KSS 24+26, KSS 32+36, Graben 13+15 Hofseiten
03.__.0010
Betonsanierung Stirnkanten
20.00
lfm
03.__.0011 lose Bodenbeläge entfernen mietereigene Bodenbeläge aus lose verlegten Rasenteppichen, PVC-Belägen u.ä. aufnehmen und entsorgen.
03.__.0011
lose Bodenbeläge entfernen
O
1.00
03.__.0012 verklebte Bodenbeläge entfernen mietereigene Bodenbeläge aus verklebten PVC- oder Kautschuk-Belägen u.ä. aufnehmen und entsorgen. Untergrund von Kleberesten reinigen und für die Weiterbearbeitung vorbereiten.
03.__.0012
verklebte Bodenbeläge entfernen
O
1.00
03.__.0013 Feuchtegehalt Vorhandenen Betonuntergrund mit geeignetem Messwerkzeug (z. B. CM-Gerät) auf Feuchtegehalt untersuchen und protokollieren.
03.__.0013
Feuchtegehalt
O
1.00
Stk
03.__.0014 Ebenheit und Gefälle Prüfung des vorhandenen Untergrundes auf Ebenheit und Gefälle.
03.__.0014
Ebenheit und Gefälle
O
1.00
Stk
03.__.0015 Haftzugfestigkeit Vorhandenen Untergrund mit geeignetem Messwerkzeug (z. B. Herion-Gerät) auf vorgegebene Haftzugfestigkeit untersuchen und protokollieren.
03.__.0015
Haftzugfestigkeit
O
1.00
Stk
03.__.0016 Boden-Fliesen abstemmen vorhandene, nicht mehr ausreichend tragfähige keramische Fußbodenfliesen auf dem Gefälleestrich von den Balkonen abstemmen, den Kleber durch Fräsen entfernen, Oberfläche gemäß Dichtungssystem wieder anspachteln und mit Haftgrund versehen, incl. Entsorgung der Fliesen.
03.__.0016
Boden-Fliesen abstemmen
O
1.00
m2
03.__.0017 Boden-Fliesen Mörtelbett abstemmen vorhandene, nicht mehr ausreichend tragfähige keramische Fußbodenfliesen mit Mörtelbett, Fußbodenaufbau i.M. ca. 4 cm, von den Balkonen abstemmen, den Kleber durch Fräsen entfernen, Oberfläche gemäß Dichtungssystem wieder anspachteln und mit Haftgrund versehen, incl. Entsorgung der Fliesen.
03.__.0017
Boden-Fliesen Mörtelbett abstemmen
O
1.00
m2
03.__.0018 Rissbrücken bei Schwindrissen, kleinen Ausbrüchen und Unebenheiten Spachteln und Auffüllen mit Spachtelmasse des Systemherstellers und sattes Einbetten einer Gewebebrücke nach Herstellervorschrift
03.__.0018
Rissbrücken
O
1.00
lfm
03.__.0019 Untergrundvorbereitung Vorhandene Balkonkragplatten von Staub, groben Verschmutzungen, losen Teilen reinigen, durch Kugelstrahlen von Schlämpeschalen und Mörtelresten zur Aufnahme von Verbundestrich säubern, Schutt aufnehmen und Entsorgen des Abfalls, incl. meachnischer Handbearbeitung von Randflächen, in denen nicht gestrahlt werden kann und Schützen benachbarter Bauteile.
03.__.0019
Untergrundvorbereitung
O
1.00
m2
03.__.0020 Haftgrund Aufbringen einer werksgemischten chemischen Haftbrücke auf die oberflächentrockenen vorhandenen Balkonkragplatten nach Herstellervorschrift vollflächig und gleichmäßig zur Verbesserung des Haftverbundes zum nachfolgenden Gefälleestrich. gew. Produkt:..........................................
03.__.0020
Haftgrund
O
1.00
m2
03.__.0021 Gefälleestrich Zement-Verbundestrich einschichtig als Nutzschicht für Balkone mit geglätteter Oberfläche im Gefälle zu den vorhandenen Abläufen, für Beschichtungen geeignet, Gesteinskörnung frostwiderstandsfähig und tausalzbeständig, ohne quellfähige oder alkalireaktive Bestandteile (mit Bestätigung des Kieslieferanten), Ebenheitsanforderungen bei Bedarf über die DIN 18202 hinaus, um ein Gefälle von mind. 1% sicherzustellen, Schnellzement mit einer Belegreife <=2% nach 3 Tagen nach Einbau, CT-C35-F5-A15, Druckfestigkeit C 35, Estrichdicke ca. 30-50 mm, Biegezugfestigkeit F5 Haftzugsfestigkeit B1,5 Verschleißwiderstand A15 liefern und einbauen.
03.__.0021
Gefälleestrich
O
1.00
m2
03.__.0022 Balkonbodenflächen vorbereiten Balkonbodenflächen im Feuchtsandstrahlverfahren grundrein abstrahlen und aufrauhen. Anhaftende Strahlrückstände vollständig entfernen. von losen Farbteilen befreien. Angrenzende Bauteile mit Hartfaserpappe und Folie schützen, Strahlgut entsorgen. Vorhandenes Gefälle überprüfen.
03.__.0022
Balkonbodenflächen vorbereiten
O
1.00
m2
03.__.0023 Gefälle ausgleichen Bestehende Senken mit geeigneten Ausgleichspachtelungen im Dichtungsystem auffüllen und funktionsfähiges Gefälle zu den Abläufen herstellen.
03.__.0023
Gefälle ausgleichen
O
1.00
m2
03.__.0024 Balkonboden Balkonfußböden mit PU-Grund grundieren und mit Einstreuquarz vollflächig abstreuen. PU-Elastikschicht auftragen, glätten und mit farbigen Chips abstreuen. Rutschhemmende Schlußbeschichtung mit PU-Klarschicht mit Chipseinstreuung nach Wahl des AG mit 10 % Mischquarzzugabe, Rutschfestigkeit R11. Es ist zuvor eine Musterfläche zur Abstimmung mit dem Bauherrn anzulegen. gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (vom Bieter auszufüllen)
03.__.0024
Balkonboden
O
1.00
m2
03.__.0025 Hohlkehlen Hohlkehlen und Randaufkantungen der vorgenannten Balkone passend zum Beschichtungssystem fachgerecht herstellen.
03.__.0025
Hohlkehlen
O
1.00
lfm
03.__.0026 Türen Zulage für das Anarbeiten des Abdichtungssystem an den Rahmen der Balkontüren und Fenster, mit Einbettung eines Spezialvlieses incl. je 2 Eckprofile.
03.__.0026
Türen
O
1.00
Stk
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten zum besonderen Nachweis und nur nach besonderer Auftragserteilung durch die Bauleitung. Lohnzettel sind wöchentlich im Rahmen der Baubesprechungen der Bauüberwachung zur Anerkennung vorzulegen. Vorarbeiterstunden werden nur nach besonderer Auftragserteilung durch die Bauleitung vergütet. Die Stundenverrechnungssätze sind einschließlich aller gesetzlichen, sozialen und freiwilligen Leistungen und Abgaben zu kalkulieren und enthalten alle Zuschläge für Überstunden, Schmutz, Gefahr, Wegegelder, Auslösungen usw. Die angebotenen Stundensätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Facharbeiter Facharbeiter-Stundenleistungen für zusätzliche Arbeiten abseits der in den oben beschriebenen Pos. enthaltenen Zeitaufwändungen für Herstellung, Lieferung und Montage vor Erbringung und nur auf Anweisung der Objektüberwachung zum Nachweis
04.__.0001
Facharbeiter
22.00
h
04.__.0002 Helfer Helfer- Stundenleistungen für zusätzliche Arbeiten abseits der in den oben beschriebenen Pos. enthaltenen Zeitaufwändungen für Herstellung, Lieferung und Montage auf Anweisung der Objektüberwachung und zum Nachweis
04.__.0002
Helfer
22.00
h
04.__.0003 Stoffkosten Die Preise für Stoffkosten sind als Einstandspreise zu berechnen. Nachzuweisende Stoffkosten: 100 % AN-Zuschlag in % = % (vom Bieter auszufüllen) Summe (100 % + Zuschlag) = % (vom Bieter auszufüllen) Multiplikator (Summe : 100) = (vom Bieter auszufüllen) Der AN-Zuschlag ist als ganze Zahl ohne Kommawert anzugeben, so dass der Multiplikator maximal 2 Stellen hinter dem Komma aufweist. Der Multiplikator ist vom Bieter in die Spalte für Einheitspreise der angegebenen Stoffkosten (vorläufig geschätzt) einzutragen. Der Gesamtpreis ist danach zu berechnen und auszuweisen. Nachzuweisende Stoffkosten vorläufig geschätzt auf: 2.000,- €.
04.__.0003
Stoffkosten
1.00
EUR