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Vertragsbedingungen - Trockenbau- und Spachtelarbeiten Angebotsgrundlagen
Das Angebot muss vollständig sein.
Mit dem eingereichten Angebot bekundet der Bieter sein volles Einverständnis zu den in der Ausschreibung genannten Grundlagen.
Mit der Angebotsabgabe ist der Bieter für eine Frist von mindestens 30 Kalendertagen, gerechnet vom Ende der Angebotsfrist, in vollem Umfang an sein Angebot gebunden.
Nach Prüfung der Angebotsunterlagen wird der Zuschlag durch den Auftraggeber für die ausgeschriebene Leistung erteilt.
Vertragsgrundlagen (in Auszügen)
Die Regelungen der VOB Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" sowie der VOB Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" geltend in der zum Zeitpunkt des wirksamen Vertragsschlusses geltenden Fassung als vereinbart, soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sofern individualvertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gehen diese den Bestimmungen der VOB Teil B und VOB Teil C ausdrücklich vor. Subsidiär und vertragsergänzend gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und VOB Teil C.
Etwaige "Allgemeine Geschäftsbedingungen" des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mindestens ein weisungsbefugter, deutschsprachiger Mitarbeiter dauerhaft vor Ort ist.
Soweit der Auftragnehmer nicht gewährleistet, dass dauerhaft ein weisungsbefugter, deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort ist, wird der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die notwendige Kommunikation durch die Herbeiziehung eines Dolmetschers veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen.
Vertragsstrafe
Gerät der Auftragnehmer mit den vereinbarten Ausführungsfristen in Verzug, hat er für jeden Arbeitstag der schuldhaften Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% auf den jeweils entfallenen Endbetrag der Bruttoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist in der Gesamthöhe auf maximal 5% der Bruttoauftragssumme begrenzt.
Dem Auftraggeber bleibt die Geltendmachung über die Vertragsstrafe hinausgehender Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber bzgl. des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens terminliche Verpflichtungen gegenüber den zukünftigen Eigentümern eingegangen ist und eingehen wird, deren Nichterfüllung gravierende Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüche zur Folge haben können, für die der Auftragnehmer in Gestaltung des Schadensersatzes zur Haftung gezogen werden kann.
Abnahme
Die Regelungen zur Abnahme gemäß § 12 VOB/B gelten als vereinbart.
Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt insgesamt 5 Jahre und 9 Monate.
Mangelbeseitigung
Für Mängel, die während der Ausführung auftreten, gilt § 4 Abs. 7 VOB/B.
Sollte der Auftragnehmer, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, der Mängelbeseitigung nicht nachkommen, gelten die Rechtsfolgen entsprechend § 13 Abs. 5 VOB/B.
Schadenbeseitigung am eigenen Gewerk
Es wird vereinbart, dass der Auftragnehmer Schäden von Dritten an seinem Gewerk auf Verlangen des Auftraggebers während der Bauzeit beseitigt.
Die Vergütung hierfür erfolgt auf Basis der erbrachten / erforderlichen Leistung und der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Vertragspreise.
Bekämpfung der Schwarzarbeit und Arbeitnehmerschutz
Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass sich jeder seiner auf der Baustelle Beschäftigten im Sinne des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) gegenüber den Zollbehörden ausweisen kann. Auf Verlangen sind die Ausweispapiere auch dem Auftraggeber vorzulegen.
Handelt es sich beim vorliegenden Gewerk um ein stehendes bzw. zulassungspflichtiges Gewerbe, muss die Eintragung in der Handwerksrolle dem Auftraggeber unaufgefordert ausgehändigt werden. Liegt diese Information nicht vor, wird eine Auszahlung bereits gestellter oder zu stellender Rechnungen nicht erfolgen. Skontofristen gelten in diesem Fall als ausgesetzt.
Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu befolgen.
Vorstehende Regelungen gelten insbesondere auch für vom Auftragnehmer beauftragte Nachunternehmer.
Sonstiges
Der Auftragnehmer hat ihm übergebene Gegenstände gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 VOB/B bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Beschädigungen und Schwund, die durch unsachgemäßen Umgang bzw. Lagerung mit vorgenannten Produkten seitens des Auftragnehmers entstehen, werden durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Entsprechendes gilt für vom Auftragnehmer beim Auftraggeber gelagerte und/oder abgestellte Materialien.
Datenschutzerklärung
Unserer Datenschutzerklärung können sie auf unserer Homepage abrufen. (http://datenschutz-lieferanten.reihenhaus.de/)
Zahlungsvereinbarungen (in Auszügen)
Die Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit, § 313 BGB bleibt davon unberührt.
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung wird ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B vereinbart. Dieser wird in den Abschlagszahlungen einbehalten.
Der Auftragnehmer kann gemäß § 17 Abs. 3 VOB/B eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. Im Falle der Ablösung durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist das Formblatt 421 (VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019) zu verwenden.
Die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird ausgeschlossen.
Auftragserweiterungen sind, als separat ausgewiesener Titel/Position sowie in kumulierter Form mit dem Hauptauftrag abzurechnen.
Vertraglich im Hauptauftrag sowie einer möglichen Auftragserweiterung nicht vorgesehene Leistungen, Mengenmehrungen und Stundenlohnarbeiten sind gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 VOB/B getrennt abzurechnen. Diese Leistungen sind einmal pro Monat in kumulierter Form abzurechnen.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung erforderlich, muss der Auftragnehmer den Anspruch gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Sonderausstattungen sind kumuliert abzurechnen.
Rückgabe der Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B über 10 v. H. der Bruttoabrechnungssumme nach Fertigstellung und Abnahme der mangelfreien Leistung und gegen Stellung einer Sicherheit für Mängelansprüche. Der Auftragnehmer leistet an den Auftraggeber eine Sicherheit für Mängelansprüche über 5% der Bruttoschlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge.
In Höhe der Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt zunächst ein Sicherheitseinbehalt in Form eines Abzugs von der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme. Der Auftragnehmer kann die Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 Abs. 3 VOB/B durch eine andere ersetzen.
Die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird ausgeschlossen.
Es wird ein Rückgabezeitpunkt gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vereinbart. Für die Stellung der Bürgschaft ist das Formblatt 422 (VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019) zu verwenden.
Liegt dem Auftraggeber eine projektübergreifende Sicherheit für Mängelansprüche vor, wird diese als gültig anerkannt.
Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist, gilt hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche § 17 VOB/B.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Bauabfall / Müllentsorgung
Anfallender, selbstverursachter, arbeitsbedingter Bauabfall und Müll ist selbst zu entsorgen. Dies gilt auch für Bauabfall und Müll, der bei vom Auftraggeber bereitgestellten Lieferungen entsteht.
Baustrom, Bauwasser und Toiletten
Dem Auftragnehmer wird zusätzlich Baustrom, Bauwasser und Toiletten gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung an einem zentralen Punkt überlassen. Für den Transport bzw. Weiterleitung an die benötigte Lage im Baufeld ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Strom- und Wasserkosten für Schlafcontainer, Bürocontainer, Waschcontainer und vergleichbare Einrichtungen sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer, daher sind die Messer und Zähler beim Auf- bzw. Abbauen zusammen mit dem Auftraggeber zu protokollieren. Die Kosten werden bei der Schlussrechnung abgezogen.
Behinderungen im Bauablauf/ Abstimmung mit anderen Beteiligten
Es ist mit Behinderungen im Bauablauf, aufgrund gleichzeitig laufender Arbeiten anderer Gewerke zu rechnen. Der Auftragnehmer stimmt seine Arbeiten - sofern erforderlich - mit anderen Auftragnehmern und mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers ab. Diese Abstimmungen oder Behinderungen daraus bedingen keine Mehrforderungen.
Dokumentation
Der Auftragnehmer hat die von Ihm geleistete Arbeit anhand von Skizzen, Fotos, Bautagebuch, usw. zu dokumentieren, auch mit Blick auf die spätere Abrechnung.
Lager- und Arbeitsplätze
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen innerhalb des Baufeldes nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Nutzung der Flächen ist nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich.
Stoffe / Bauteile
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche zur Herstellung des Werkes erforderlichen Produkte, ein CE-Kennzeichen tragen. Außerdem müssen die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Produkte die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie der nationalen Normen erfüllen.
Verhinderung von Baulärm
Die Baustelle liegt in der Nähe von Wohnbebauung, daher sollen die Bauarbeiten so ausgeführt werden, dass eine Belästigung der Anlieger durch den Baubetrieb insbesondere durch Baulärm, Staub und Verschmutzung auf ein Minimum beschränkt wird.
Vertragsbedingungen - Trockenbau- und Spachtelarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
Die Materialanlieferung erfolgt unmittelbar vor der Montage der Betonfertigteile und ist mit dem Auftraggeber abzusprechen. Neben den Standardmengen sollen auch die, zu diesem Zeitpunkt bekannten, Materialen für Sonderausstattungen angeliefert werden. Wenn die Anfrage nicht erfolgt ist, sind keine anfallenden Kosten für Anlieferungen von der Bauleitung freizugeben. Das Material (Gipskartonplatten und Ständerwerk) ist vorkonfektioniert auf zwei Paletten abgedeckt anzuliefern und mittels bauseits gestellten Baukrans auf die Decken über Erdgeschoss bzw. Obergeschoss zu legen. Es sind GK-Plattengrößen von 250 x 125 x 1,25 cm zu liefern. Andere Plattengrößen sind nicht zulässig.
Der Abstand von Gipskartonplatte zu Rohfußboden muss min. 5 mm und darf maximal 15 mm betragen. Der Abstand von Gipskartonplatte zu Rohdecke muss min. 5 mm und darf maximal 20 mm betragen. Deckenfugen sind stets zu Verspachteln.
Art des Untergrunds Erdgeschoss: Estrich
Art des Untergrunds Obergeschoss: Betonfertigteil
Art des Untergrunds Dachgeschoss: Betonfertigteil
Art des Untergrunds Spitzboden: Holzbalkendecke
Bei einlagig beplankten Wänden müssen die Querfugen mit einer Hinterlegung ausgeführt werden. Bei doppelter Beplankung sind die Ecken gemäß den Trockenbauplänen auszuführen. Die Plattenstöße in den einzelnen Lagen dürfen keinesfalls übereinander liegen.
Für das Verschrauben von Trockenbauplatten untereinander sind Schrauben mit grobem Gewinde zu verwenden, die Schraubenlänge muss mindestens der doppelten Plattendicke entsprechen.
Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rechnen ist, darf erst erfolgen, wenn diese eingebracht sind. Soll in der Bauphase weiter die Möglichkeit bestehen zusätzliche Installationen einzubringen, ist die Beplankung nur zu fixieren und noch nicht zu verspachteln (z.B. SA Bad Vorbereitung). Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistung ist im Einheitspreis zu berücksichtigen.
Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind. Das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter. Bei Schleif- und Spachtelarbeiten bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Oberflächenqualität abzustimmen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Die Profile sind immer auf derselben Seite zu kürzen, um eine normkonforme Elektro- und Sanitärinstallation durchführen zu können. Es müssen mindestens zwei Aussparungen für Kabeldurchführungen in den Ständerprofilen im vorgeschriebenen Installationsbereich für Leitungen nach DIN 18015-3 vorhanden sein. Eine Aussparung im Abstand von 15 cm ab Oberkante Profil (unter Decke) und eine im Abstand von 15 cm über dem Fußboden. Es ist ein Toleranzbereich von +/-5 cm für Aussparung zulässig.
Für die Ausführung der Stegausschnitte im Bereich der Installation in den Trockenbauwänden sind die jeweiligen Herstellerangaben zu beachten.
Bei Bedarf, z.B. aufgrund größerer Entsorgungen, wird dem Unternehmer vom Bauleiter ein Platz für die temporäre Unterbringung eines Containers auf dem Baufeld zugewiesen.
Netze
Die Fangnetze in den Treppenhäusern (alle Haustypen) sind nach der Montage der Trockenbauwände zu demontieren, auf Vollständigkeit zu prüfen und jeweils ordentlich in Gewebesack verpackt (ausgenommen Haustyp Lebensfreude 85, Lieferung erfolgt ohne Gewebesack) an den Bauleiter zu übergeben.
Inhalt der Gewebesäcke je Haustyp:
Haustyp Familienglück 145 m²: 3,10 x 0,80 m 2 St
1,60 x 2,60 m 2 St
1,22/0,92 x 1,93/1,75 m 1 St
Haustyp Wohntraum 120 m²: 1,80 x 1,80 m 2 St
Haustyp Lebensfreude 85 m²: 1,22/0,92 x 1,93/1,75 m 1 St
Verbindliche Bezugsquelle
Die Revisionsklappen sind zwingend bei folgendem Lieferanten zu beziehen:
FF Systems GmbH
Hauptstraße 35
94439 Münchsdorf
Herr Helmut Sommersperger
0872397818-0
helmut.sommersperger@ffsystems.de
Eine andere Bezugsquelle als die oben genannte ist nicht zulässig!
Spachtelarbeiten
Das Treppengeländer und die Treppenharfe sind vor Verschmutzung zu schützen.
Der über den Estrichboden überstehende Randdämmstreifen darf in keinem Fall entfernt werden.
Grundierung und Spachtelmasse müssen vom gleichen Systemhersteller stammen.
Untergrund/Oberflächenqualität
Der Auftragnehmer ist nach DIN 18350 3.1.1 verpflichtet Bedenken anzumelden, wenn größere Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig, vorhanden sind.
Die geforderten Oberflächenqualitäten richten sich nach DIN 18550-2.
Allgemeine Vorbemerkungen
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Trockenbauarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18340 - Trockenbauarbeiten und weiterführende technische Regeln.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18360 Metallarbeiten
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 18100 Wandöffnungen für Türen
DIN 18101 Türen - Türen für den Wohnungsbau
DIN 18180 Gipsplatten - Arten und Anforderungen
DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau
DIN 18182 Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten
DIN 18183 Montagewände aus Gipskarton - Ausführung von Metallständerwänden
DIN 18168 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 68706 Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen
Zusätzlich sind folgende Normen zu beachten:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4103 Nicht tragende innere Trennwände
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 1501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN EN 14195 Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen
Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
- Merkblatt 2: Verspachteln von Gipsplatte - Oberflächengüte
- Merkblatt 3: Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserkonstruktionen
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln und Vorschriften:
- Produktspezifische Hersteller-Verarbeitungsvorschriften
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung bei Auftragserteilung. Bei Widersprüchen haben folgende Dokumente Vorrang vor den DIN-Vorschriften:
- Bauordnung der Länder - Arbeitsschutzgesetze - Arbeitsstättenverordnung - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Spachtelarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten und weiterführenden technischen Regeln.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 18550-1 Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen
DIN 18550-2 Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-2:2016-09 für Innenputze
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln und Vorschriften:
- Produktspezifischen Hersteller-Verarbeitungsvorschriften
- Allgemein anerkannten Regeln der Technik
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung bei Auftragserteilung. Bei Widersprüchen haben folgende Dokumente Vorrang vor den DIN-Vorschriften:
- Bauordnung der Länder - Arbeitsschutzgesetze
- Arbeitsstättenverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Änderungen Leistungsverzeichnis Trockenbauarbeiten
Versionsnummern dienen der internen Nachverfolgung von baubeschreibungsrelevanten Änderungen im Leistungsverzeichnis und werden über alle Haustypen und Gewerke hinweg einheitlich gepflegt. Auf Grund dieser gewerkeübergreifenden Pflege können sich Versionsnummern ändern, ohne das ein Leistungsverzeichnis dadurch betroffen ist.
R2.2
- 145 Treppenhauswand: Zukünftig als Metallständerwand W111.
- 145 Dachgeschoss Bad Sonderausstattung: Der Abstellraum 145 Dachgeschoss wird als Sonderausstattung mit einer Vorbereitung als Bad wählbar. Dazu werden die GKBi-Platten im Abstellraum liegend beplankt und die untere Platte nur fixiert, um die Leitungen nachrüsten zu können. Erst wenn die Sonderausstattungen gewählt sind, soll die Beplankung verschraubt und gespachtelt werden.
- 145 Dachgeschoss Bad Waschmaschinenanschluss: Der Anschluss der Waschmaschine im Abstellraum Dachgeschoss wird nur noch vom Installateur eingebaut. Der Anschluss im Bad OG bleibt aber weiter eine Leistung im Trockenbau.
R2.3
- 85 Spitzbodentreppe: Es wird eine Spitzbodentreppe vom Flur Obergeschoss als Sonderausstatung angeboten. Der Durchgang vom Kinderzimmer fällt damit weg. Mindermassen von Eckleisten und Aluschiene entstehen.
R2.4
- 85 Brüstungswand Dachgeschoss: Die Stahlunterkonstruktion der Brüstungswand im Dachgeschoss wird durch ein Stahlprofil ersetzt.
- 85/120/145 Revisionsklappe: Im Erdgeschoss ändern sich die Maße der Revisionsklappe auf 800 x 800 mm.
R2.5
- Keine Änderungen. R2.6
- Waschtisch-Register wird um 2,5cm verlängert und entsprechend das Hauptregister um 2,5cm gekürzt - Die Brüstungsabdeckung im Treppenhaus entfällt, deshalb wird diese jetzt mit Eckschutzschienen ausgeführt - Die Revisonsklappen im Register werden von Blech auf eine flächenbündige, tapezierfähige und überstreichbare Variante von FF Systems geändert. Dies betrifft die Haustypen 85, 120 & 145. - Die Küchentrennwand der Sonderausstattung wird bei den Haustypen 120 und 145 verschoben, sodass die Wand neben dem Register an das Betonfertigteil montiert wird.
Technische Änderungen
Laufende technische Änderungen, welche nicht baubeschreibungsrelevant sind und mit der Änderung im Leistungsverzeichnis über alle Versionen zur Anwendung kommen.
- 85/145 Brandschutz Niedersachsen entfällt
- 85/120/145 Trennlage wird mit Versatz ausgeführt, um Kreuzfugen zu vermeiden
Spachtelarbeiten
R2.2
- 145 Treppenhauswand: Treppenhauswände im Erdgeschoss und Obergeschoss werden wieder in Trockenbauweise ausgeführt. Die Massen bei Feinspachtel, Eckleisten und Stirnseiten der Deckenplatten wurden geändert.
R2.3
- Keine Änderungen
R2.4
- Keine Änderungen
R2.5
- Keine Änderungen
R2.6
- Anputzprofil durch einen Trennstreifen ersetzt.
Technische Änderungen
Laufende technische Änderungen, welche nicht baubeschreibungsrelevant sind und mit der Änderung im Leistungsverzeichnis über alle Versionen zur Anwendung kommen.
R2.6
- Es ist freigestellt, ob die Brüstungswand im Dachgeschoss mit 50 mm oder 75 mm Profilen gebaut wird.
Änderungen Leistungsverzeichnis
Menge pro Wohneinheit nach Haustypen Kurztext Mengen HT 145 Mengen HT 120 Mengen HT 85
Wände und Trockenputz
GK-Montagewand, 75 mm, GKB 1x 16,64 20,82 15,73 m2
12,5 mm, MW 40 mm, 625 mm
GK-Montagewand, 75 mm, GKB 1x 25,02 2,29 6,41 m2
12,5 mm, MW 40 mm, 417 mm
GK-Montagewand, 75 mm, GKB 1x 10,93 m2
12,5 mm, MW 40 mm, 417 mm,
h>3,00 m
GK-Montagewand, 100 mm, GKB 6,10 m2
1x 12,5 mm, MW 60 mm, 625 mm
GK-Montagewand, 100 mm, GKB 1,89 m2
1x 12,5 mm, MW 60 mm, 417 mm,
h>3,00 m
GK-Montagewand, 75 mm, 5,31 m2
GKB+GKBi 1x 12,5 mm, MW 40
mm, 625 mm
GK-Montagewand, 75 mm, 24,36 14,37 10,33 m2
GKB+GKBi 1x 12,5 mm, MW 40
mm, 417 mm
GK-Montagewand, 100 mm, 13,16 5,01 m2
GKB+GKBi 1x 12,5 mm, MW 60
mm, 417 mm
GK-Montagewand, 100 mm, 6,97 m2
GKB+GKBi 1x 12,5 mm, MW 60
mm, 417 mm,
h>3,00m
GK-Montagewand, 125 mm, 6,95 m2
GKB+GKBi 1x 12,5 mm, MW 60
mm, 417 mm
GK-Brüstungswand, 75 mm, GKB 2,91 m2
1x 12,5 mm, MW 40 mm, 625 mm
Wandende freistehend, 1,03 m
Beplankung, Montagewand
UA Profil, Montagewand 2,72 5,00 2,35 m
Trockenputz, GKB 1x 12,5 mm 7,22 6,90 4,68 m
Trockenputz, GKB 1x 12,5 mm, 4,30 4,05 m2
Kniestock
Trockenputz, GKBi 1x 12,5 mm, 4,05 m2
Kniestock
GK-Bekleidung Trennlage, GKB 1,68 1,68 1,68 m
1x 12,5 mm, Unterkonstruktion
bauseits
GK-Bekleidung, GKB 1x 12,5 3,95 3,95 3,95 m2
mm, Unterkonstruktion bauseits
GK-Bekleidung, GKBi 1x 12,5 1,20 4,82 0,58 m2
mm, Unterkonstruktion bauseits
GK-Bekleidung, GKBi 2x 12,5 7,32 5,87 4,67 m2
mm, Unterkonstruktion bauseits
GK-Bekleidung, GKB 1x 12,5 8,20 m
mm, Fußpfette
Stuckband, Dachschrägen 14,12 15,58 m
Eckschutzschiene, 23,49 28,98 23,41 m
Gipsplattenbekleidung,
Aluminium
Eckschutzschiene flexibel, 1,80 0,91 m
Gipsplattenbekleidung,
Hart-PVC
Abschlussprofil "Göppinger", 5,24 19,19 m
Hart-PVC, weiß
Bewegungsfugenprofil, 2,70 1,82 m
Hart-PVC, weiß
Verkofferung und
Vorsatzschalen
GK-Verkofferung, GKB 1x 12,5 0,00 0,00 0,00 St
mm, 600/342 mm
GK-Verkofferung, GKB 2x 12,5 1,00 St
mm, 185/330 mm
GK-Verkofferung, GKBi 2x 12,5 1,00 St
mm, 245/330 mm
Einbauten, Öffnungen und
Verstärkungen
Türöffnung, Montagewand, bis 8,00 5,00 4,00 St
Maulweite 75 mm
Durchtrittschutz 1,00 St
Revisionsklappe, 1,00 1,00 1,00 St
Vorsatzschale (EG HüS),
800/800 mm
Revisionsklappe, 1,00 1,00 1,00 St
Vorsatzschale (EG Register
Elektro), 800/600 mm
Revisionsklappe, 1,00 St
Vorsatzschale (DG Lüftung),
600/700 mm
Befestigung, Wasseranschluss 1,00 1,00 St
Badewanne
Befestigung, Wasseranschluss 1,00 1,00 St
Waschmaschine
Befestigung, Heizkörperblech 1,00 1,00 St
Traverse, Vorbereitung 1,00 1,00 St
Handtuchheizkörper, 2x
Holzwerkstoff-Platte
Traverse, Vorbereitung 1,00 1,00 1,00 St
Handlauf, 2x
Holzwerkstoff-Platte
Decken und Dachschrägen
Gipsplattenunterdecke, GKBi 7,97 m2
1x 12,5 mm, freitragend
Bekleidung, GKB 1x 12,5 mm, 9,61 m
Holzbalkendecke Stirnseite
(Spitzboden)
Bekleidung, GKBi 1x 12,5 mm, 12,66 m2
Holzbalkendecke (Spitzboden)
Menge pro Wohneinheit nach Haustypen
01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
01.01 Wände und Trockenputz
01.01
Wände und Trockenputz
01.02 Verkofferung und Vorsatzschalen
01.02
Verkofferung und Vorsatzschalen
01.03 Einbauten, Öffnungen und Verstärkungen
01.03
Einbauten, Öffnungen und Verstärkungen
01.04 Decken und Dachschrägen
01.04
Decken und Dachschrägen
02 Spachtelarbeiten
02
Spachtelarbeiten
02.01 Dünnlagenputz
02.01
Dünnlagenputz
02.02 Bodenspachtelarbeiten
02.02
Bodenspachtelarbeiten
03 Sonderausstattung Wohntraum 120 m²
03
Sonderausstattung Wohntraum 120 m²
03.01 WC Erdgeschoss Basispaket
03.01
WC Erdgeschoss Basispaket
03.02 Bad Dachgeschoss Basispaket
03.02
Bad Dachgeschoss Basispaket
03.03 Ständerwand Küche
03.03
Ständerwand Küche
03.04 Grundrissänderung Obergeschoss
03.04
Grundrissänderung Obergeschoss
03.05 Grundrissänderung Dachgeschoss
03.05
Grundrissänderung Dachgeschoss
04 Sonderausstattung Lebensfreude 85 m²
04
Sonderausstattung Lebensfreude 85 m²
04.01 WC Erdgeschoss Basispaket
04.01
WC Erdgeschoss Basispaket
05 Sonstige Leistungen
05
Sonstige Leistungen
05.01 Stundensätze
05.01
Stundensätze