Erdung
Kempten, Erweiterung Carl-von-Linde-Gymnasium
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16 ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
16
ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
Angaben zur Baustelle nach VOB/C - ATV DIN 18384 0.1.1 Art und Lage der technischen Anlagen der beteiligten Gewerke siehe allgemeine Baubeschreibung 0.1.2 Art und Lage sowie Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen und Einrichtungen der Telekommunikation zur Datenfernübertragung Es werden keine Telekommunikations- und Datenanschlüsse bereitgestellt. 0.1.3 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten Die Erstellung des bauseitigen Fassadengerüsts erolgt begleitend zum Fortschritt der Rohbauarbeiten, dieses bleibt über die Zeiten der Leistungserbringung in diesem Gewerk hinaus bestehen.
Angaben zur Baustelle nach VOB/C - ATV DIN 18384
Allgemeine Angaben zur Ausführung nach VOB/C - ATV DIN 18384 0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen siehe "Angaben zur Baustelle" 0.2.2 Bauart des Gebäudes, z.B. der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskellet, Außenputz, Dacheindeckung sowie Dicke der Wände und Decken siehe allg. Baubeschreibung 0.2.3 Anzahl, Art und Umfang der der vom Auftraggeber bereitegstellten Planungsunterlagen einschließlich Schnittstellenliste Umfang nach VOB/C ATV DIN 18384 Nr. 3.1.2 entsprechend der vorhandenen Anlagen. Die wesentlichen Pläne werden nur maximal 1-fach in Papier bereitgestellt, alle weiteren Planübermittlungen erfolgen digital. 0.2.4 Vorgaben für den Austausch von digitalisierten Daten und Dokumenten Der Daten- und Planaustausch ist weitestgehend digital vorgesehen. Pläne sind in eigener Regie zu drucken, sofern die Baustelle seitens des AN nicht papierlos verwaltet werden soll. Diese Drucke werden hiermit als Nebenleistung vereinbart. 0.2.5 Art und Umfang der brandschutztechnischen Anforderunge, auch negative Anforderungen Der Brandschutznachweis wird mit den Ausführungsplänen übergeben. Besondere Anforderungen an die brandschutztechnische Beschaffenheit sind in den jeweiligen LV-Positionen erläutert. 0.2.6 Art und Umfang technischer Daten der Netze und Anlagen 0.2.7 Art, Lage und Umfang der Umfang der Anschlussstellen und Anschlussbedingungen der Netze und Anlagen 0.2.8 Art, Umfang,Lage und Maße von Leitungen und Komponenten sowie Art ihrer Verlegung und Montage 0.2.9 Ausbildung der Anschlüsse an Bauwerke Durch den AN zu erstellen sind: Ring- und Fundamenterderanlage des Erweiterungsbaus, mit den Verbindungs-Grundleitungen zum Bestand mitgeführte Trassen-Kopferder, Anbindungen an den Ringerder des Bestands sowie die Erstellung der Ableitungen inkl. Trennstellen Unterputz bis zur Traufkante. Das Gebäude wird in Blitzschutzklasse III kategorisiert. Der Anschluss des Ringerders an den Fundamenterder erfolgt über seitliche Erdungsfestpunkte an der Bodenplatte und ist entsprechend im WU-Konzept abgestimmt. Aufgrund des Einsatzes einer Frischbeton-Verbundfolie erfolgt die Abdichtung auf der Festpunktachse in einem gesonderten Arbeitsgang mittels Dichtkragen. Die Führung der Ableitungen erfolgt bis zur uP-Trennstelle in V4A. Hierfür wird eine Erdungsfahne oberseitig aus der Bodenplatte ausgefädelt und im Mauerwerksschlitz bis zum Trennstellenkasten geführt. 0.2.10 Art, Umfang und Lage größerer Metallteile am und im Gebäude, z.B. Abdeckungen, Oberlichter, Entlüfter, Regenrinnen und Regenrohre, Kehlbleche, Dachständer, Heizungs-, Gas-, und Wasserleitungen und elektrische Leitungen im Dachgeschoss bzw. unmittelbar unter dem Dach mit Entfernungsangabe vom First, elektrisch leitende Dachkonstruktionen, Aufzugsanlagen, Antennenanlagen - für dieses Gewerk nicht relevant, da die Blitzschutzanlage in anderem Gewerk errichtet wird. 0.2.11 Art und Umfang der metallenen Wasser- und Gasrohre im Erdreich, einschließlich Verlegetiefe und Verlauf, unter Angabe der Art der Verbindung der einzelenen Rohrlängen, z.B. Verschweißung und Muffe Im Verlauf der Grundleitungsanbindung an den Bestand wird der Gebäudeanschluss der Fernwärme gekreuzt. Die Leitungsanlage besteht aus verschweisten Stahlrohren. 0.2.12 Art, Umfang und Lage vorhandener Starkstromanlagen unter, auf oder über dem Gebäude. Unter der dem Gebäude verlaufen diverse Grundleitungsanbindungen an den Bestand, welche alle durch den AN erstellt werden. Fremdanlagen gibt es keine. Anlagen auf und über dem Gebäude werden erst später in anderem Gewerk relevant. 0.2.13  Art, Umfang und Lage vorhandener Blitzschutz-, Überspannungs- und Erdungsanlagen, unter Angabe des verwendeten Werkstoffes An den Bestandsgebäuden ist bereits ein Blitzschutzsystem mit Ringerder vorhanden. Die Ringerder sind nach bisherigem Kentnisstand überwiegend verzinktem Stahl ausgeführt. Wo diese aufgrund von Grundleitungsarbeiten, auch für andere Gewerke, freigelegt werden, sind sie durch V4A zu ersetzen. 0.2.14 Art und Umfang der Erdungsmöglichkeiten, z.B. Fundamenterdung, Oberflächenerdung, Tiefenerdung, Plattenerdungen unter Angabe der Bodenverhältnisse. Die Erdung erfolgt über den Ringerder des Erweiterungsbaus in Verbindungmit den Trassenkopferdern der Grundleitungen als Strahlerder sowie deren Anbindung an die Ringerdungsanlage der Bestands-Gebäudeteile. 0.2.15 Anzahl, Art und Umfang der Montage- und Werkplanung Umfang nach Nr. 3.1.5 VOB/C ATV DIN 18384 Die Montage- und Werkplanung ist vor Ausührung der Objektüberwachung zur Freigabe vorzulegen. Vor der Bestellung wesentlicher Bauteile sind Bestellfreigaben einzuholen. 0.2.16 Angabe von Maßstäben für Detailpläne keine Festlegung 0.2.17 Prüfanforderugen, soweit diese von DIN EN-, VDE- und IEC-Normen und Bestimmungen abweichen keine Abweichungen 0.2.18 Anzahl, Art und Umfang der geforderten Messungen Messung des Erdausbreitungswiderstandes der Gesamtanlage sowie der Widerstände aller Einzelverbindungen. 0.2.19 Art und Umfang der Einweisungen Eine Nutzereinweisung ist nicht erforderlich. Der Auftragnehmer für die Elektroinstallation ist in alle Schnittstellen einzuweisen, dies beinhaltet insbesonders den Systemaufbau sowie die Lage von Erdungsfestpunkten und Anschlüssen. 0.2.20 Anzahl, Art und Umfang der Revissionsunterlagen/Dokumentationen Als Nebenleistung wird die Übergabe von Revisionsunterlagen in nachfolgendem Umfang verreinbart. Die jeweils erforderlichen, den genannten Unterlagen zu Grunde liegenden Messungen sind Teil dieser Nebenleistung. Umfang nach nach VOB/C ATV DIN 18384 Nr. 3.4.2 mit folgenden zusätzlichen oder besonderen Merkmalen: Mit den Ausführungsunterlagen wird dem AN eine Inhaltsstruktur übergeben, die zwingend einzuhalten ist. Die Unterlagen sind in Ordner mit Inhaltsverzeichnis versehen abzuheften. Das Inhaltsverzeichnis ist vor Erstellung der Unterlagen bei der Fachbauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Sind Unterlagen mittels CAD oder anderen Programmen erstellt, sind diese Daten auf Datenträger mit den Unterlagen in Papierform einzureichen. Die Daten auf Datenträger sind in allgemein gängigen Formaten wie DWG oder DXF und PDF zu liefern. Werden Daten in anderen bzw. für den Bauherren nicht zugängliche Datenformaten geliefert, so sind die entsprechenden Programme mitzuliefern. Vorab ist ein Exemplar zu erstellen und der Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Die Vorlage von Plänen und Unterlagen zur Prüfung wird digital nur über die Projektplattform oder eine abgestimmte Dateiaustauschplattform akzeptiert, Mailanhänge sind nicht zugelassen. Nach Freigabe durch die Objektüberwachung können die weiteren Exemplare erstellt werden. Umfang: - 1 Exemplar gedruckt inkl. Datenträger - digitale Unterlagen per Projektplattform oder abgestimmte Dateiaustauschplattform Bitte beachten Sie, dass eine rechtsgeschäftliche Abnahme solange verweigert wird, bis die Revisionsunterlagen freigegeben und in der entsprechend geforderten Form vorliegen.(wesentlicher Mangel nach §12 Abs.3 VOB/B) Aufgrund der besonderen Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen Dokumentation für den Bauherr wird ein Einbehalt von bis zu 5% der Auftragssumme inkl. Nachträgen, zusätzlich zu etwaigen Einbehalten für Vertragserfüllung und Mängelgewährleistung, ausdrücklich vorbehalten. 0.2.21 In einem besonderen Instandhaltungsvertrag festzulegende Anforderungen an Art und Umfang der vom Auftragnehmer anzubietenden Instandhaltung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche es sollen keine derartigen Leistungen angeboten werden 0.2.22 Angabe, ob ein Instandhaltungsvertrag üb der den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus mit angeboten werden soll Es soll kein Vertrag angeboten werden. 0.2.23 Vorgaben, die aus den Sachverständigengutachten resultieren keine
Allgemeine Angaben zur Ausführung nach VOB/C - ATV DIN 18384
16.01 RuF- Ring- und Fundamenterder - Blitzschutz
16.01
RuF- Ring- und Fundamenterder - Blitzschutz
17 BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
17
BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
17.01 RuF- Ring- und Fundamenterder
17.01
RuF- Ring- und Fundamenterder