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Net total EUR
LV Maurer- und Betonarbeiten / Rohbau ab 01.02.2026
Bauvorhaben: im Raum M ü nchen
Ausf ü hrungszeitraum: 02.02.2026 - 30.01.2027,
sowie nach Abruf durch den Bauleiter.
F ü r Fragen wenden Sie sich bitte an:
Matthias Wand Massivhaus GmbH
J.Geiger
0152 25774062
j.geiger@wand-massivhaus.de
Mit freundlichen Gr üß en
J.Geiger
Angebots- und Auftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem
dingungen Leistungsverzeichnis gehen
den Bedingungen der VOB
(unter A. 3.
und A.4.) vor und werden zum
Bestandteil des abzuschlie ß
enden Bauvertrages.
A. 1. die umseitigen "Besonderen
Vertragsbedingungen" des
Leistungsverzeichnisses
A. 2. die "Zus ä tzlichen
Technischen Vorschriften" des
Leistungsverzeichnisses
A. 3. die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" f ü r
die Ausf ü hrung von
Bauleistungen VOB/B, DIN 1961
in der bei Angebotsabgabe g ü
ltigen Fassung
A. 4. die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" f ü r
Bauleistungen VOB Teil C:
neueste Fassung
A. 5. die beim Generalunternehmer
vorliegenden Pl ä ne sowie
vorgelegte Material- und Ausf
ü hrungsmuster
A. 6. die einschl ä gigen
DIN-Vorschriften - neueste
Fassung - f ü r die zu
liefernden und zu
verarbeitenden
Stoffe und deren Zul ä
ssigkeit nach den jeweiligen
Erfordernissen
A. 7. die einschl ä gigen
VDE-Vorschriften und Ausf ü
hrungsregeln.
zu beachten und einzuhalten
B
Unfallverh ü tungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Ger ü stordnung, Vorschriften der
Aufsichtsbeh ö rden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheits sind:
polizeiverordnungen, ö rtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische
Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke
und Verkehrsbetriebe
Weitere Vertragsbestandteile –
Angebots- und
Vertragsbedingungen f ü r
Bauleistungen und -lieferungen
1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautageb ü cher hat der
Vertragsgrundlagen, g ü ltig Auftragnehmer auf Anforderung
bei zu f ü hren und davon
etwaigen Widerspr ü chen in dem Fachplaner t ä glich
folgender Reihenfolge: Durchschriften zu ü bergeben.
Die Berichte m ü ssen
1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die f
vorgenommenen Eintragungen; Ä ü r die Bauausf ü hrung und
nderungen Abrechnung von
und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere
Beweisgr ü nden schriftlich ü ber Behinderungen.
erfolgen
1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen
Angebots- und Werkstoffen und
Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenst ä nden
1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung
sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner
liegenden Zeichnungen zur Genehmigung
1.4 etwaige "Zus ä tzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom
Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte
Proben oder Muster
1.5 etwaige `Zus ä tzliche sind zur Abnahme vorzuhalten.
Technische
Vertragsbedingungen"
1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Pr ü fung : Erforderliche
Technische Baustoffpr ü fungen hat der
Vertragsbedingungen f ü r Auftragnehmer auch ohne
Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine
Vertragsabschlu ß g ü ltigen Kosten durch staatlich
Fassung anerkannte
1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Pr ü fstellen durchf ü hren
Vertragsbedingungen f ü r die zu lassen, wobei die
Ausf ü hrung von Entscheidung der Pr ü fstelle
f ü r
Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf
nur Baustoffe und -verfahren
anwenden, f ü r die
1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgem äß e
Bestimmungen ü ber den Zulassung vorliegt.
Werkvertrag
1.9 etwaige Allgemeine Gesch ä 4.8 Der Einsatz von
ftsbedingungen des Subunternehmern
Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der
werden nicht schriftlichen Genehmigung des
Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers.
auch dann nicht, wenn der
Auftragnehmer in sp ä teren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B.
Schreiben auf sie hinweist.
2. Verg ü tung 8. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, dem
Auftraggeber jegliche Ä
nderungen,
2.1 Auftragserweiterungen und - ä die Auswirkungen auf die
nderungen, insbesondere zus ä erteilte
tzliche Freistellungsbescheinigung
gem. §§ 48 ff.
und im Vertrag nicht EstG haben k ö nnen,
vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die
werden nur verg ü tet, Freistellungsbescheinigung
wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der
der Ausf ü hrung die Auftraggeber den Vertrag aus
Mehrkosten angek ü ndigt wichtigem Grund ohne
und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist k ü
und wenn der Auftraggeber ndigen. Im Ü brigen gilt §
dann den VOB/B.
Auftragnehmer ausdr ü cklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B.
beauftragt. Dies gilt auch f
ü r nicht mit dem
Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, M ä ngelr ü ge :
Zusammenhang stehenden Hierf ü r gilt § 12 VOB/B mit
Leistungen. Ein folgender Ma ß gabe:
Mehrverg ü tungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer
jedoch geltend gemacht die f ö rmliche Abnahme, hat
werden, wenn die der Auftraggeber
vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach
Erweiterungen bzw. Ä Fertigstellung der
nderungen ganz Gesamtleistung
offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts
f ü hren m ü ssen. anderes vereinbart wird. Der
Auftraggeber
2.2 Auftragsminderung : Der kann jedoch die Abnahme so
Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die
vermindert Leistung
werden. Einzelne Positionen k wesentliche M ä ngel aufweist.
ö nnen entfallen. § 2 Nr. 3
VOB/B gilt unber ü hrt.
2.3 Auf Mengen ü berschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig
gegen ü ber der gestellt und hat der
Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in
(Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt
der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von
Ausf ü hrung 12 Werktagen
nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als
stillschweigend erfolgt, es
sei denn, der
2.4 Vertragspreise bleiben unver Auftraggeber erkl ä rt ausdr
ä ndert ohne R ü cksicht auf ü cklich, dass er die Abnahme
bis zur Beseitigung
Lohnerh ö hungen oder bestimmter wesentlicher M ä
Materialpreissteigerungen. ngel ablehnt, oder es sei
denn, dass er diese
2.5 Wird ausdr ü cklich eine bereits anl ä sslich einer
Lohn- oder vorhergehenden schriftlichen
Stoffpreisgleitklausel M ä ngelr ü ge
vereinbart,
so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte.
verpflichtet, die Lohn- bzw.
Materialpreis ä nderung
sp ä testens binnen zwei 12.3 Erfolgt eine stillschweigende
Wochen nach Eintreten der Ä Abnahme nach vorstehender
nderung anzuzeigen. Bestimmung,
2.6 Giftm ü ll und Problemm ü ll, sind Vorbehalte wegen
die bei seiner bekannter M ä ngel oder wegen
Vertragsleistung anfallen, Vertragsstrafen vom
hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der
jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend
ordnungsgem äß zu machen,
zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher
vorsorglich schriftlich
angemeldet wurden.
2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den
Vertragspreise gelten f ü r Architekten, Sonderfachplaner
die fertige Leistung oder
bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie ö
Bau-/Verwendungsstelle ffentlich-rechtliche Abnahmen
einschlie ß lich Abladen, durch Beh ö rden
Verpackung und Entsorgung des stellen keine rechtsgesch ä
Verpackungsmaterials. ftliche Abnahme dar. Zu
dieser ist ausschlie ß lich
3. Ausf ü hrungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt.
gilt § 3 VOB/B mit folgender
Ma ß gabe:
3.1 Ausf ü hrungspl ä ne m ü ssen 13. Gew ä hrleistung und Verj ä
den Freigabevermerk des hrung : Es gilt § 13 VOB/13,
Fachplaners sofern im Vertrag
tragen. Sie sind f ü r den nicht ausdr ü cklich etwas
Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde.
Planinhalte, Ma ß e,
Dimensionen und 14. Abrechnung : Die
Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach
vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen
pr ü fen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Pr ü fung an
oder zu bef ü rchtende M ä den mit der Pr ü fung der
ngel und/oder Bedenken Schlussrechnung
hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an
unverz ü glich und den Auftraggeber einzureichen.
schriftlich hinzuweisen. Dem
Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und
zu ü bermitteln. Vertragsdatum, sowie
Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen
entsprechend dem sind aufzuf ü hren. Im Ü
Baufortschritt. brigen gilt § 14 VOB/B.
3.2 Unterlagen ü ber technische 15. Stundenlohnarbeiten werden
Anlagen, Installationen o. nur verg ü tet, wenn sie
ä., die der (gem. Ziffer 2.1
Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) ausdr ü
erstellt hat, sondern von cklich vom Auftraggeber
Herstellerseite angeordnet worden sind.
unentgeltlich erlangt hat, Im Ü brigen gilt § 15 VOB/B.
sind sp ä testens bei Abnahme
unentgeltlich
dem Auftraggeber zu ü 16. Zahlungen. Es gilt § 16
bergeben. VOB/13 mit folgender Ma ß
gabe: R ü ckforderungen
3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Ü berzahlung ( §§ 812 ff.
untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber
Erf ü llung seiner stellen. Der
Leistungspflicht ü bergebene Auftraggeber ist insoweit
Pl ä ne, Zeichnungen und berechtigt, die
Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch
anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine
verwerten oder zu ver ä ndern. Pr ü finstanz nachpr ü fen zu
lassen. Im
4. Ausf ü hrung. Soweit im Ü brigen gilt § 16 VOB/B
Vertrag nicht ausdr ü cklich einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B
etwas anderes ver- betreffend
einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung.
mit folgender Ma ß gabe:
4.1 Schadens- und Unfallverh ü 17. Sicherheitsleistung. Es gilt
tung : Der Auftragnehmer hat § 17 VOB/B.
f ü r seine
Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche
Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18
treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt:
Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufma ß erfolgt gemeinsam
w ä hrend und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen
sowie mit dem
in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte
Auftragnehmer von sich aus f Teile sind rechtzeitig auf zu
ü r alle messen. Die
Schadensverh ü tungsma ß Messurkunde ist durch den
nahmen zu sorgen, wie Auftragnehmer auf seine
Abschrankungen, Kosten leicht pr ü fbar
Beleuchtung, Gel ä nder, gem äß den Angebotspositionen
Fangger ü ste, Absteifungen, zu erstellen.
Warntafeln,
Brandverh ü tung, 18.2 Forderungsabtretungen sind
Sturmsicherung aller Gegenst unzul ä ssig.
ä nde, Vorschriftsm äß igkeit
von elektrischen Ger ä ten, 18.3 F ü r Arbeitsgemeinschaften
Leitungen usw. M ä ngel an gilt: Die Mitglieder der
der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft
Ger ä ten, Ger ü sten usw. haben beim Angebots- bzw.
anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine
Benutzer zu Mitgliedsfirma
beanstanden. Der federf ü hrend schriftlich zu
Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit
Auftraggeber ausdr ü cklich Wirkung f ü r und
frei
von Schadensersatzanspr ü gegen die Arbeitsgemeinschaft
chen, die er im Zusammenhang zu bevollm ä chtigen. Der
mit seinen Auftraggeber kann
Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum
zu vertreten hat. Ablauf der Gew ä
hrleistungsfrist von der
4.2 Schutz seiner ausgef ü hrten Arbeitsgemeinschaft die
Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen
Wasser-, Frost-, federf ü hrenden Firma
Sturm- und Wintersch ä den verlangen. Alle Mitglieder
sowie gegen Besch ä digung, der Arbeitsgemeinschaft
Korrosion und haften gesamtschuldnerisch.
Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen
Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem
bis zur Auftraggeber bzw.
Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig anzuk
ohne Aufpreis Entfernung von ü ndigen. Ü bernahmezeitpunkt
Schnee und -adresse
und Eis, soweit f ü r seine sind zu vereinbaren. Die
Leistungen n ö tig. Transportgefahr geht zu
Lasten des Lieferanten.
4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende
Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist
Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung.
beachten und zu sch ü tzen, Deckungszusagen und -summe
bevor er dort Arbeiten sind f ü r die ganze Bauzeit
vornimmt. nachzuweisen.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand : Es gilt der
des AN, der fachlich und pers Gerichtsstand des Sitzes
ö nlich
geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als
ist, muss w ä hrend vereinbart.
dergesamten Arbeitszeit
anwesend sein. Er darf nur
abgezogen werden, wenn mit
dem bauf ü hrenden
Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von
Vereinbarung ü ber eine Vertragsteilen ber ü hrt die
geeignete Ersatzperson ü brigen nicht.
erfolgt ist. Auf Anforderung
hat der Auftragnehmer einen
Fachbauleiter
nach den jeweils geltenden ö
ffentlich-rechtlichen
Bestimmungen einzusetzen,
sofern im Vertrag vereinbart.
Recyclingverpflichtung/Bauschu
ttentsorgung
Im Rahmen der
Umweltzertifizierung unseres
Unternehmens haben wir uns
verpflichtet, k ü nftig alle
recycelbaren Baustoffe
einer umweltgerechten
Verwertung zuzuf ü hren. Dies
betrifft insbesondere
S ä mtliche Kartonagen,
(Pack-)Papiere,
Einwegpaletten etc.
S ä mtliche Verpackungsstoffe
und F ü llstoffe (z. B.
Folien, Styroporchips,
Luftpolsterfolien etc.)
S ä mtliche D ä mmstoffe und
D ä mmstoffreste
S ä mtliche Kunststoffteile,
Kunststoffrohre und Ä hnliches
Es gilt somit als vereinbart,
dass der AN diese Stoffe
selbst entsorgen und der
Industrieentsprechend der g ü
ltigen R ü
cknahmeverpflichtungen wieder
zuf ü hren. Der Auftragnehmer
hat von seinen Arbeiten herr
ü hrende Verunreinigungen
(Abf ä lle,
Verpackungsmaterialien,
Schutt, Schmutz und
dergleichen) ohne besondere
Aufforderungen des
Auftraggebers am Ende jedes
Arbeitstages, jedoch sp ä
testens jede Woche bis
Freitagmittag, 12.00Uhr zu
beseitigen, das hei ß t, zu
sammeln, abzufahren und
fachgerecht zu entsorgen.
Nach dem w ö chentlichen
Einsatz, jedoch sp ä testens
Freitags, ist die Baustelle
besenrein und frei von
Verunreinigungen (z. B.
Putz-, M ö rtel-, Stein-,
Ziegel- und Betonresten etc)
zu verlassen.
Container zur Entsorgung
aller o. g. Materialien
werden vom Auftraggeber nicht
gestellt. F ü r ordnungsgem
äß e Trennung und den
Abtransport dieser Stoffe ist
der Auftragnehmer selbst
verantwortlich. Sind
Verunreinigungen vom AN
innerhalb dieser
Vertragsfrist nicht
beseitigt, ist der
Auftraggeber berechtigt, dem
Auftragnehmer eine
angemessene Nachfrist zu
setzen und im Falle des
fruchtlosen Verstreichens
dieser Nachricht die
Verunreinigungen selbst oder
durch Dritte beseitigen zu
lassen. Die nachgewiesenen
Kosten hierf ü r tr ä gt der
AN.
Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben.
Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
LV Maurer- und Betonarbeiten / Rohbau ab 01.02.2026
00 Allgemeines
00
Allgemeines
Die angebotenen Einheitspreise gelten für das Jahr 2026 Die angebotenen Einheitspreise gelten f ü r das Jahr 2026, sowie dar ü ber hinaus bis auf Widerruf, f ü r alle Baustellen der
Die Baustellen befinden sich in den Lankreisen:
- Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Freising
- Erding
- Dachau
- F ü rstenfeldbruck
- M ü nchen
- Starnberg
- Ebersberg
- Rosenheim
- Landsberg am Lech
und angrenzend sowie Stadt M ü nchen.
Bitte Landkreise f ü r die keine Ausf ü hrung angeboten wird streichen.
Die nachstehenden Positionen sind vom Auftragnehmer auf Richtigkeit und Ü bereinstimmung zu ü berpr ü fen. Sp ä tere Beanstandungen durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
Matthias Wand Massivhaus GmbH und Wand Wohnbau GmbH
mit Sitz in 99084 Erfurt, Anger 23.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für das Jahr 2026
Nachfolgend aufgeführte Bauteile und Materialien sind für wasserundurchlässige Bauwerke Nachfolgend aufgef ü hrte Bauteile und Materialien sind f ü r wasserundurchl ä ssige Bauwerke aus Beton, nach der neuen Richtlinie des DAfStb / WU-Richtlinie, Beanspruchsklasse 1, Nutzungsklasse A, auszuw ä hlen und herzustellen.
Dabei sind die Regelwerke und Normen:
- DIN 1045 DIN / EN 206
- DIN EN 206-1, DIN 1045-2 (Beton)
- DIN 18 541 (Fugenb ä nder),
- DIN EN 10051 (Bleche),
- DIN 18 195 (Bauwerksabdichtungen)
- Anforderungen aus den Expositionsklassen und
WU-Beton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
- Richtlinie des Deutschen Ausschusses f ü r Stahlbeton:
Wasserundurchl ä ssige Bauwerke aus Beton WU-Richtlinie
einzuhalten.
Bei der Ausf ü hrung ist zu beachten:
- die Nachbehandlung und Schutz des Betons nach DIN 1045
- die Beanspruchungsklassen
- die Nutzungsklassen
- Anforderungen an den Beton
- Anforderungen an die Bauteildicke
- Vermeidung von Rissen durch betontechnische ,
konstruktive und ausf ü hrungstechn. Ma ß nahmen
- Begrenzung der Breite von Rissen durch Bewehrung
Rissbreitenbeschr ä nkung
Der Auftragnehmer hat die Eigen,- und Fremd ü berwachung eigenverantwortlich zu beauftragen und ausf ü hren zu lassen. Er f ü hrt ein Bautagebuch sowie Betoniertagebuch. Bei der Ü bergabe des Bauwerkes an den AG ü bergibt der AN die Pr ü fprotokolle und Tageb ü cher dem AG.
Nachfolgend aufgeführte Bauteile und Materialien sind für wasserundurchlässige Bauwerke
00.01 Baustelleinrichtung
00.01
Baustelleinrichtung
01 Betonkeller
01
Betonkeller
01.__. 1 Sauberkeitsschicht, 5 cm Sauberkeitsschicht aus Beton, 5 cm dick zur Aufnahme der W ä rmed ä mmung oder Drunterleisten, liefern und auf eine Kiesschicht einbauen.
01.__. 1
Sauberkeitsschicht, 5 cm
80.00
m²
01.__. 2 PE- Folie und Drunterleisten PE- Folie d > 0,1mm und Drunterleisten zur Aufnahme der Bewehrung und Einhaltung der Betondeckung des Baustahls, gem. statischer Erfordernis, liefern und einbauen
01.__. 2
PE- Folie und Drunterleisten
80.00
m²
01.__. 3 WU-Beton-Bodenplatte, d=25cm WU-Beton-Bodenplatte, d=25cm einschalen, gem. statischer Erfordernis bewehren und betonieren.
Die Bewehrung wird in einer gesonderten Position verg ü tet.
Incl. aller erforderlichen Nebenleistungen.
01.__. 3
WU-Beton-Bodenplatte, d=25cm
75.00
m²
01.__. 4 Zulage für 5 cm Mehrstärke Zulage f ü r 5 cm Mehrst ä rke einer WU- Beton Bodenplatte, wie Pos. zuvor, liefern und herstellen
01.__. 4
Zulage für 5 cm Mehrstärke
1.00
m²
01.__. 5 WU-Beton Kelleraußenwände bis 2,70 m hoch, d = 25 cm WU-Beton Kellerau ß enw ä nde bis 2,70 m hoch, d = 25 cm , einschl. aller Schal- und Nebenarbeiten und aller Aussparungen incl. erforderlicher D ä mmung der Ö ffnungen. gem äß WU- Betonrichtlinie und statischer Erfordernis liefern und herstellen.
Die Bewehrung wird in einer gesonderten Position verg ü tet.
01.__. 5
WU-Beton Kelleraußenwände bis 2,70 m hoch, d = 25 cm
90.00
m³
01.__. 6 Beton Kelleraußenwände bis 2,70 m hoch, d = 17,5 cm Beton Kellerau ß enw ä nde bis 2,70 m hoch, d = 17,5 cm, einschl. aller Schal- und Nebenarbeiten und aller Aussparungen incl. erforderlicher D ä mmung der Ö ffnungen. gem äß Betonrichtlinie und statischer Erfordernis liefern und herstellen.
Die Bewehrung wird in einer gesonderten Position verg ü tet.
01.__. 6
Beton Kelleraußenwände bis 2,70 m hoch, d = 17,5 cm
1.00
m³
01.__. 7 Filigrandecke über KG Filigrandecke ü ber KG einschl. unterer Bewehrung, Zulagen sowie Aufbeton einschl. aller Nebenarbeiten gem äß Betonrichtlinie und statischer Erfordernis liefern und herstellen
Die obere Bewehrung wird in gesonderter Pos. verg ü tet.
01.__. 7
Filigrandecke über KG
75.00
m²
01.__. 8 Deckengleichen Unterzug bis 30 cm Breite Deckengleichen Unterzug bis 30 cm Breite
einschl. aller Schal- und Nebenarbeiten gem äß Betonrichtlinie und statischer Erfordernis liefern und herstellen.
01.__. 8
Deckengleichen Unterzug bis 30 cm Breite
1.00
m
01.__. 9 Deckenrandschalung mit Faserzementbord h = 20 - 25 cm Deckenrandschalung mit Faserzementbord h = 20 - 25 cm liefern und herstellen.
01.__. 9
Deckenrandschalung mit Faserzementbord h = 20 - 25 cm
1.00
lfm
01.__. 10 Bewehrung - Matten Baustahl Matten f ü r Bodenplatte, monolitisch betonierten Au ß enw ä nde und obere Bewehrung der Decke liefern, biegen,schneiden und einbauen.
Der Verschnitt ist in den Einzelpreis einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt gem äß Bewehrungspl ä nen und Statik.
01.__. 10
Bewehrung - Matten
5,000.00
kg
01.__. 11 Bewehrung - Stabstahlzulagen Stabstahl f ü r Bodenplatte, monolitisch betonierten Au ß enw ä nde und obere Bewehrung der Decke und Unterz ü ge liefern, biegen,schneiden und einbauen.
Der Verschnitt ist in den Einzelpreis einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt gem äß Bewehrungspl ä nen und Statik.
01.__. 11
Bewehrung - Stabstahlzulagen
3,600.00
kg
01.__. 12 Innenwände aus Ortbeton d= 15 cm Innenw ä nde aus Ortbeton bis 2,70 m hoch (d= 15 cm) einschlie ß lich aller Schal- und Nebenarbeiten und statischer Erfordernisch liefern und herstellen.
Die Oberfl ä che ist schalungsglatt herzustellen.
Incl. herstellen aller Ö ffnungen und Aussparungen.
Die R ü ckbiegeanschl üß e f ü r WU Betoninnenw ä nde, beginnend 20cm ü ber der Bodenplatte bis UK Kellerdecke sind in diese Position mit einzurechnen.
Die Bewehrung wird in einer gesonderten Position verg ü tet.
01.__. 12
Innenwände aus Ortbeton d= 15 cm
80.00
m²
01.__. 13 Innenwände aus Betonfertigteilen, d. = 10 cm Innenw ä nde aus Betonfertigteilen, alt. geschalt und betoniert, d. = 10 cm einschl. Bewehrung liefern und montieren.
Die Oberfl ä che der W ä nde ist schalungsglatt herzustellen, die Fugen sind vollfl ä chig und wandb ü ndig zu verm ö rteln
01.__. 13
Innenwände aus Betonfertigteilen, d. = 10 cm
80.00
m²
01.__. 14 Innenwände aus Betonfertigteilen, d. = 15 cm Innenw ä nde aus Betonfertigteilen alt. geschalt und betoniert, d. = 15 cm einschl. Bewehrung liefern und montieren.
Die Oberfl ä che der W ä nde ist schalungsglatt herzustellen, die Fugen sind vollfl ä chig und wandb ü ndig zu verm ö rteln
01.__. 14
Innenwände aus Betonfertigteilen, d. = 15 cm
80.00
m²
01.__. 15 Innenwände aus Betonfertigteilen, d. = 17,5 cm Innenw ä nde aus Betonfertigteilen, alt. geschalt und betoniert, d. = 17,5 cm einschl. Bewehrung liefern und montieren.
Die Oberfl ä che der W ä nde ist schalungsglatt herzustellen, die Fugen sind vollfl ä chig und wandb ü ndig zu verm ö rteln
01.__. 15
Innenwände aus Betonfertigteilen, d. = 17,5 cm
80.00
m²
01.__. 16 Innenwände aus Betonfertigteilen, d. = 25 cm Innenw ä nde aus Betonfertigteilen, alt. geschalt und betoniert, d. = 25 cm einschl. Bewehrung liefern und montieren.
Die Oberfl ä che der W ä nde ist schalungsglatt herzustellen, die Fugen sind vollfl ä chig und wandb ü ndig zu verm ö rteln
01.__. 16
Innenwände aus Betonfertigteilen, d. = 25 cm
80.00
m²
01.__. 17 Aussparung Kellerfenster 0,625 - 0,80m x 1,00m in Außenwände Aussparung 0,625 - 0,80m x 1,00m in Beton Kellerw ä nde bis 25 cm dick f ü r den sp ä teren Einbau eines Kellerfensters herstellen.
Das Schalmaterial ist zu liefern und nach dem Ausschalen vollst ä ndig von dem Baugrundst ü ck zu entfernen.
01.__. 17
Aussparung Kellerfenster 0,625 - 0,80m x 1,00m in Außenwände
1.00
St
01.__. 18 Aussparung Kellerfenster 1,00 x 1,00m in Außenwände Aussparung 1,00 x 1,00m in Beton Kellerw ä nde bis 25 cm dick f ü r den sp ä teren Einbau eines Kellerfensters herstellen.
Das Schalmaterial ist zu liefern und nach dem Ausschalen vollst ä ndig von dem Baugrundst ü ck zu entfernen.
01.__. 18
Aussparung Kellerfenster 1,00 x 1,00m in Außenwände
1.00
St
01.__. 19 Aussparung Kellerfenster 2,51 x 2,05m 1,00 x 1,00m in Außenwände Aussparung 2,51 x 2,05m in Beton Kellerw ä nde bis 25 cm dick f ü r den sp ä teren Einbau eines Tores herstellen.
Das Schalmaterial ist zu liefern und nach dem Ausschalen vollst ä ndig von dem Baugrundst ü ck zu entfernen.
01.__. 19
Aussparung Kellerfenster 2,51 x 2,05m 1,00 x 1,00m in Außenwände
1.00
St
01.__. 20 Zulage für die einhäuptige Schalung einer Wand bis 2,80 m hoch Zulage f ü r die einh ä uptige Schalung einer Wand bis 2,80 m hoch, einschl. Montage der Wellenanker und St ü tzb ö cke.
Die Wellenanker sind nach dem Ausschalen b ü ndig mit der Bodenplatte abzutrennen und zu entsorgen.
01.__. 20
Zulage für die einhäuptige Schalung einer Wand bis 2,80 m hoch
25.00
m²
01.__. 21 Fundamente Erkeranbau 50x60cm Fundamente Erkeranbau 50x60cm
Betonquerschnitt 50/60 cm, einschl. feink ö rniger
Betonf ü llung C 25/30
liefern und fachgerecht als Fundament einbauen.
Incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, nach Angaben Statik.
Auszug Statikerpl ä ne:
01.__. 21
Fundamente Erkeranbau 50x60cm
1.00
m
01.__. 22 Stahlbeton-Vordach als auskragendes Fertigteil Stahlbeton-Vordach als auskragendes Fertigteil inkl. thermischer Trennung
Liefern und herstellen eines auskragenden Stahlbeton-Vordachs als Fertigteil, entsprechend Ausf ü hrungs- und Detailpl ä nen sowie statischen Erfordernissen.
Leistungsumfang im Einzelnen:
Stahlbeton-Fertigteil mit umlaufender Aufkantung Oberfl ä che mit Gef ä lle ≥ 1,5 % zur Entw ä sserung Entw ä sserung ü ber integrierten Speier / Wasserrinne, freier Auslauf in bauseitiges Kiesbett (Kiesbett = Eigenleistung Bauherr) Auskragung bis max. 1,00 m, Breite bis max. 1,50 m Herstellung im Negativverfahren Sichtfl ä chen und Stirnseiten schalungsglatt, sichtbare Kanten gefast Untersicht handgegl ä ttet Betong ü te: C20/25 Sichtbetonqualit ä t SB2 gem äß DBV/BDZ-Merkblatt Schalungsglatte Betonoberfl ä chen ohne weitere Putz- oder Malerarbeiten Abmessungen (Richtwerte):
Vordach ca. 1,50 × 1,00 × 0,20 m Aufkantung ca. 0,10 × 0,10 m Thermische Trennung / Anschluss:
Sch ö ck 3x BOLE F 10/150-7/A770-CV25L ä nge ca. 0,77 cm Hinweis:
Die Anzahl, Anordnung, Bemessung und exakte Typisierung der Isok ö rbe sowie s ä mtliche Bewehrungsangaben sind der Statik zu entnehmen, vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu pr ü fen, zu liefern und einzubauen.
Einhaltung aller relevanten Normen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik Incl. Aller erforderlichen Nebenarbeiten
Die Bewehrung wird in einer gesonderten Position verg ü tet.
01.__. 22
Stahlbeton-Vordach als auskragendes Fertigteil
1.00
St
01.01 Dämmarbeiten
01.01
Dämmarbeiten
01.03 Dichtbänder
01.03
Dichtbänder
01.04 Einbauteile
01.04
Einbauteile
01.05 Betonüberwachung
01.05
Betonüberwachung
02 Gründungsarbeiten
02
Gründungsarbeiten
02.01 Tiefergründung / Streifenfundamente
02.01
Tiefergründung / Streifenfundamente
02.02 Bodenplatten für nicht unterkellerte Gebäude
02.02
Bodenplatten für nicht unterkellerte Gebäude
03 Betonarbeiten
03
Betonarbeiten
03.00 Fundamenterder
03.00
Fundamenterder
03.01 Streifenfundamente
03.01
Streifenfundamente
03.02 Bodenplatte ohne Keller
03.02
Bodenplatte ohne Keller
03.03 Decken
03.03
Decken
03.04 Treppen
03.04
Treppen
03.05 Ringbalken und Stürze
03.05
Ringbalken und Stürze
04 Mauerwerksbau
04
Mauerwerksbau
Es sind Steine, Kleber Stürze und U- Schalen des Herstellers Ytong einzubauen. Es sind Steine, Kleber St ü rze und U- Schalen des Herstellers Ytong einzubauen.
Die Materialpreise sind mit unseren Lieferanten fest vereinbart und in den Postitionen f ü r Sie hinterlegt. Sie kalkulieren bitte ihre weiteren Kosten einschl. der vorgegebenen Materialpreise in die Einheitspreise.
Die Materialbestellung erfolgt durch den AN bei Raab Karcher Potsdam, f ü r Baustellen im Raum Erfurt bei Raiffeisen NL Erfurt mit einem vom AG bereitgestelltem Bestellformular im Namen und auf Rechnung des AG.
Die Fakturierung erfolgt beim AG, die Betr ä ge werden dem AN von seiner Gesamtrechnung gem äß Rechnungen des H ä ndlers und den Einheitspreisen laut Position abgezogen.
Es sind Steine, Kleber Stürze und U- Schalen des Herstellers Ytong einzubauen.
Technische Vorbemerkungen
Ytong Planblock (Ytong PP), Höhe 249 mm, Ytong Eck- u Technische Vorbemerkungen
Ytong Planblock (Ytong PP), H ö he 249 mm, Ytong Eck- und Laibungsstein (Ytong PPEL)
Sofern in den Ausf ü hrungspl ä nen, den statischen Berechnungen oder aus den brandschutztechnischen Anforderungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, werden Ytong Planbl ö cke mit Nut- und Federausbildung als Mauerwerk ohne Sto ß fugenverm ö rtelung nach der Normenreihe DIN 1053 (DIN EN 1996) und den Zulassungen Z-17.1-540, Z-17.1-828 und Z-17.1-1064 ausgef ü hrt. Die Sto ß fugen bleiben unverm ö rtelt. Die Steine werden knirsch verlegt. Sto ß fugenbreiten sind beim Mauern mit Ytong F ü llm ö rtel zu schlie ß en. Eventuelle gr öß ere Abplatzungen sind mit Ytong F ü llm ö rtel zu schlie ß en.
Werden Ytong Planbl ö cke ohne Nut- und Federausbildung verarbeitet sind die Sto ß fugen voll mit Ytong D ü nnbettm ö rtel zu verm ö rteln.
Bauteile zur Systemerg ä nzung:
Bei der Beschreibung von W ä nden werden darin enthaltene Bauteile zur Systemerg ä nzung ü bermessen - wie z.B. Ytong St ü rze, Ytong U-Schalen, Ytong U-Steine, Ytong Schalungssteine, Ytong Rollladenk ä sten oder Ytong Rollladenst ü rze. Der Mehraufwand zum Einbau der Bauteile zur Systemerg ä nzung (in der Regel andere Materialkosten) ist besonders zu beschreiben.
H ö henausgleichsschichten:
Das Aufmauern der W ä nde beginnt in der Regel mit einer Ausgleichsschicht aus Normalm ö rtel der M ö rtelgruppe NM III (M10 oder T III nach DIN EN 998-2), Dicke d = 1 bis 3 cm, oder mit Ytong Ausgleichssteinen, die in Normalm ö rtel der M ö rtelgruppe III versetzt werden. Die Ausgleichsschicht dient dem H ö henausgleich der Wand, zur Herstellung eines planebenen Niveaus in L ä ngs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke. In den folgenden Schichten Die Herstellung von vollfugigem Mauerwerk mit 1 bis 2 mm d ü nnen Lagerfugen wird durch einer zur Mauerwerksdicke passenden Plankelle bzw. M ö rtelschlitten gew ä hrleistet. Die einzelnen Schichten sind immer wieder auf eventuelle Unebenheiten zu ü berpr ü fen und ggf. mit einem Ytong-Schleifbrett/-Hobel auszugleichen. Der Schleifstaub ist abzukehren. Die Verwendung von Keilen zum Ausrichten der Steine ist nicht zul ä ssig. Der ausquellende D ü nnbettm ö rtel ist nach dem Ansteifen mit dem Spachtel oder einem Schwammbrett glatt zu streichen.
Wandanschl ü sse in Stumpfsto ß technik:
Sofern in den Ausf ü hrungspl ä nen oder den statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, gelten folgende Vorgaben zur Stumpfsto ß technik: Wandanschl ü sse sind in der bew ä hrten Stumpfsto ß technik auszuf ü hren. Dabei sind im H ö henabstand von ca. 50 cm, bzw. in den Drittelspunkten der Wand, in den M ö rtelfugen Edelstahl-Flachstahlanker einzulegen. Der Einsatz von Einschlagmauerverbindern f ü r den Anschluss von nichttragendem Mauerwerk ist beim Ytong PP 1,6 unzul ä ssig. Die Anschlussfugen sind gem. der statischen Berechnung und schalltechnischen Prognose auszuf ü hren, in der Regel zu verm ö rteln. Kellerau ß enecken werden im Verband gemauert. Bei einschaligen Au ß enw ä nden wird eine einbindende Verzahnung im Eckbereich empfohlen.
Verarbeitungshinweise:
Die Verarbeitung erfolgt ausschlie ß lich mit Ytong D ü nnbettm ö rtel.
Besondere Verarbeitungshinweise Ytong Planblock PP 1,6 – 0,25 mit ? = 0,07 W/(mK)
Abplatzungen im Bereich des oberen Deckenauflagers k ö nnen durch das Anfasen der Steinkante mit dem Ytong Schleifbrett vermieden werden.
Ein Einsatz von Einschlaganker f ü r nicht tragendes Mauerwerk ist nicht zugelassen.
Innenputze sollten eine mittlere Schichtdicke von 10 mm nicht ü berschreiten. Als Au ß enputz ist z. B. der Ytong Armierungsm ö rtel mit Gewebeeinlage freigegeben. Der Putzaufbau sollte eine St ä rke von 10 mm im Mittel nicht ü berschreiten.
Hinweise zu Au ß enecken
Au ß enecken < 36,5cm
Bei Au ß enecken mit einer Breite von < 36,5cm empfehlen sich Ytong Eck- und Laibungssteine,es sind konsequent die Sto ß fugen zu verm ö rteln der Ecksteine und aller gesetzten Schichten analog zu den ersten beiden. Hiermit entf ä llt das Abschneiden der Grifftasche oder das Ausf ü llen dieser mit Ytong F ü llm ö rtel. Eventuelle Setzungs- und Eckrisse sind durch das eingelegen von Mauerverbinder in der Lagerfuge zu vermeiden.
Au ß enecken > 36,5cm
Bei Au ß enecken mit einer Breite > 36,5 cm k ö nnen Sie generell mit einem halben geschnittenen Stein an der Ecke beginnen. Auch hier bietet sich eine konsequente Sto ß fugenverm ö rtelung und der Einsatz von Mauerverbindern an.
Erstellen von Passst ü cken:
Passst ü cke werden mit der Ytong S ä ge zugeschnitten. Hilfreich ist dabei die Verwendung des S ä gewinkels.
Hinweise zu Br ü stungsmauerwerk
Zur Erh ö hung der Mauerwerksqualit ä t im Bereich der Br ü stung ist ein Ü berbindema ß von 0,5 x Steinh ö he einzuhalten und eine der nachstehenden Ma ß nahmen zu w ä hlen:
- Anordnung der Steine unter den Laibungskanten werden mittig angeordnet/Sto ß fugenverm ö rtelung der letzten beiden Steinreihen
- Einlegen eines Bewehrungsstabes Ø 10 mm, L = lichte Ö ffnungsweite + 2 x 50 cm, in die letzte Lagerfuge, und allseitig mit mind. 2 cm MG III zu ummanteln
- Einlegen eines alkaliresistenten Gewebes (z. B. Griprip, Multipor Armierungsgewebe, …, L = lichte Ö ffnungsweite + 2 x 50 cm
Technische Vorbemerkungen
Ytong Planblock (Ytong PP), Höhe 249 mm, Ytong Eck- u
Allgemeine Vorbemerkungen
Mauerwerk aus Silka Kalksandsteinen Allgemeine Vorbemerkungen
Mauerwerk aus Silka Kalksandsteinen
Der Bauausf ü hrung liegen die Architektenpl ä ne, die statische Berechnung mit den Positionspl ä nen, die einschl ä gigen EN/DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zus ä tzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Weiterhin sind die einschl ä gigen Baustoff- und Herstellungsnormen zu beachten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europ ä ischen Normen ungesetzt werden, europ ä ische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdr ü cklichen Zusatz: „ oder gleichwertig “, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Besonders zu beachten sind:
VOB/C ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen f ü r Bauarbeiten jeder Art",
VOB/C ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten",
DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke",
Normenreihe DIN 1053 "Berechnung und Ausf ü hrung",
Normenreihe DIN EN 1996 "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten",
DIN 1055 "Einwirkung auf Tragwerke",
Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen",
Normenreihe DIN 4108 "W ä rmeschutz und Energie-Einsparung in Geb ä uden",
Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau",
DIN EN 771-2 "Festlegungen f ü r Mauersteine, Teil 2: Kalksandsteine" (DIN V 106),
DIN 18550 "Putz",
DIN 18195 "Bauwerksabdichtung",
DIN 4095 "Baugrunddr ä nung zum Schutz baulicher Anlagen",
Richtlinie f ü r die Planung und Ausf ü hrung von Abdichtungen erdber ü hrter Bauteile mit flexiblen Dichtungs-schl ä mmen.
Richtlinie f ü r die Planung und Ausf ü hrung von Abdichtungen erdber ü hrter Bauteile mit kunststoffmodifizier-ten Bitumendickbeschichtungen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen f ü r Silka Kalksandstein- und KS-Mauerwerk.
Die Unfallverh ü tungsvorschriften sind einzuhalten.
Produktprogramm
Die Lieferm ö glichkeiten der ausgew ä hlten Silka-Produkte (Steinarten, Formate, Steindruckfestig-keitsklassen, Rohdichteklassen, etc.) sind dem aktuellen Produktprogramm zu entnehmen.
Abladeplatz / Zufahrtsweg
Das Absetzen von Silka Steinen und Elementen auf Decken darf nur unter fachkundiger Aufsicht und nach Anweisung der Bauleitung erfolgen.
Witterungsschutz:
Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem ü blicherweise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers, ist eine Nebenleistung nach DIN 18299-VOB/C. Baustoffe, z.B. Mauersteine und M ö rtel, sowie Bauteile, z.B. W ä nde, sind daher z.B. durch Abdecken mit Folie gegen Niederschlagswasser zu sch ü tzen.
Arbeiten bei Frost bzw. bei hohen sommerlichen Temperaturen
F ü r Arbeiten bei Frost d ü rfen keine chlorid- und/oder nitrathaltigen Tausalze oder Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel das Mauerwerk sch ä digen k ö nnen. Nach DIN 1053 (DIN EN 1996) darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen Schutzma ß nahmen ausgef ü hrt werden. Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN 1053 (DIN EN 1996) und der DIN 18330-VOB/C zu beachten. Das Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Gefrorene Baustoffe d ü rfen nicht verarbeitet werden.
Bei hohen sommerlichen Temperaturen sind die Steine vorzun ä ssen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Mauerwerk aus Silka Kalksandsteinen
Meterriß Der AN bringt mit Beginn der Maurerarbeiten je Etage einen Meterri ß in Form einer Plastemarke deutlich sichtbar in einer T ü rleibung neben dem Treppenhaus an.
Meterriß
04.01 Maurerarbeiten
04.01
Maurerarbeiten
05 Abdichtungsarbeiten
05
Abdichtungsarbeiten
05.01 Abdichtung im Mauerwerk
05.01
Abdichtung im Mauerwerk
06 Schornsteine
06
Schornsteine
06.01 Wienerberger / Kamtec LAS
06.01
Wienerberger / Kamtec LAS
06.02 Schiedel LAS
06.02
Schiedel LAS