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Allgmeine Hinweise
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Die Baustellenverhältnisse sind im Zuge der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Auf dem Baugrundstück sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Außerhalb der Baustelle stehen öffentliche kostenpflichtige Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um öffentliche Parkplätze, die nicht vom AG gestellt werden.
Baustellenbetrieb
Arbeitszeiten
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten sind einzuhalten. Eine besondere Vergütung für die Arbeiten am Samstag ist ausgeschlossen und ist daher einzukalkulieren.
Baulogistik
Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind zur Verfügung gestellte Lager- und Arbeitsplätze innerhalb von zwei Werktagen zu räumen und dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen. Für Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen. Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, und falls notwendig, das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen mit berücksichtigt werden.
Bauumlagen
Bauumlagen wie Strom, Wasser, Toiletten, Bauwesenversicherung werden erhoben.
Entsorgung Baustellenmüll
Entsorgungskonzept Baulogistik. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Baubesprechung
Der Fachbauleiter des AN ist verpflichtet einmal wöchentlich an
einer Baubesprechung teilzunehmen und täglich an einer LEAN-
Besprechung.
Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch
Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen
Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die
Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat,
zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis
der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten
des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Die
eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen
Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter
Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der
Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der
Einheitspreise. Die in den Plänen angegebenen Maße und
Höhenkoten sowie Angaben der Bauleitung sind genau
einzuhalten. Differenzen zwischen Plänen und
Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der
Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung
völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des
Terminplanes ausgeführt werden können. Eine losweise
Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt)
ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
5.1 Vorgaben und Prüfpflicht
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
Eventuell fehlende Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht
Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen,
Gutachten, Prüfungen etc.). Auf fehlende widersprüchliche
Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN den AG schriftlich im
Vorfeld hinzuweisen. Lieferungen und Leistungen, die nach
Ansicht des Bieters für eine einwandfreie Fertigstellung des
Auftrages erforderlich, jedoch im Leistungsverzeichnis nicht
oder nur unvollständig enthalten sind, sind in gesonderten
Positionen bzw. einem Zusatzangebot zu erfassen und
anzubieten.
Dokumentation
Mit dem Angebot hat der Bieter technische Produktunterlagen und Referenzen über ähnliche, von ihm durchgeführte Projekte
der letzten Zeit vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten hat
der Auftragnehmer dem Auftraggegber eine Liste über die
verwendeten Baustoffe, gegliedert nach Verwendungszweck
bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen
eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
Abrechnungshinweis
Die Arbeiten werden in mehreren Abschnitten ausgeführt. Sie
sind in Abstimmung mit den anderen Ausbaugewerken und in
Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Die
erforderlichen An- und Abfahrten und Baustelleneinrichtungen
und -räumungen sind einzurechnen.
ZTV
Art und Umfang der Leistung
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage
einer WDVS-Fassade mit Putz, Bossenstruktur und
Klinkerrriemchen
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer / Bieter
Ergänzende Vorschriften/ DIN- und EN-Normen/ Toleranzen
Spezifische Forderungen, welche über die im
Handlungsleitfaden in den sowie den in den folgenden
Dokumenten benannten Angaben hinausgehen, sind in den
jeweiligen Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten.
Toleranzen: Die Oberflächentoleranz muss entgegen DIN
18202, Tabelle 3, Zeile 4, bei einem Abstand der Messpunkte
von 100 mm kleiner als 2 mm und absolut eben sein; ansonsten
gelten die Bestimmungen der DIN.
Zulassungsbescheide; Prüfzeugnisse: Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, vor Beginn der jeweiligen Montagen die jeweils
betreffenden allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungsbescheide an die Bauüberwachung zu übergeben
oder als PDF-Dokument per E-Mail zu übersenden. Die
Dokumente werden Gegenstand der
Schlussdokumentation der auszuführenden Arbeiten.
Ergänzende Festlegungen zur Ausführung
Bei der Ausführung sind die folgenden weiteren Hinweise zu
beachten:
- Allgemeines: Zum Leistungsumfang des AN gehören die
besonderen Leistungen nach Abschnitt 4.2 gem. VOB Teil C,
DIN 18345, welche zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen
notwendig sind.
- Fenster, Glasflächen, Türen, Türzargen, Sichtbeton-Bauteile,
angrenzende Bauteile sind grundsätzlich abzudecken. Hierbei
dürfen keine Klammern, Reißzwecken oder ähnlichen
Befestigungsmittel, welche die Oberfläche beschädigen, zum
Einsatz gelangen.
- Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind
durch den AN zu kennzeichnen.
- Freilegen von Elektrodosen, Auslässen etc. nach der
Putzfertigstellung in Abstimmung mit der TGA.
- Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind
sofort zu reinigen. Dies gilt auch und insbesondere für
Einbauten der TGA.
- An allen freien Kanten und Enden sowie bei Materialwechseln
innerhalb einer Wandfläche sind grundsätzlich Profile
(Kantenschutz-, Abschlussprofile etc.) anzubringen.
- Sofern nicht anders detailliert, sind die Fugen zu angren-
zenden Bauteilen, wie Fenster und Türen sowie Decken-
anschlüsse durch Kellenschnitt auszubilden.
- Herstellung von winddichten Anschlüssen an angrenzende
Bauteile z. B. Dächer, Einbauteile, Installationen, systembedingt
überstehende Schalterdosen.
- Ausgleichsputze, welche aufgrund von zulässigen Toleranzen
der Vorgewerke notwendig werden, sind durch den AN
auszuführen. Bei der Ausführung sind jedoch sowohl
bautechnische Anforderungen von haustechnischen Gewerken
wie z. B. die Gesamtstärken auf aktivierten Bauteilen als auch
die Maßgaben aus den Planungsunterlagen zu berücksichtigen.
Für sämtliche Putzarbeiten sind die erhöhten Anforderungen
gem. DIN 18202 umzusetzen.
- Herstellung von Bewegungs- und Scheinfugen sowie
Fugenabdichtungen.
- Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die
Ebenheit oder Maßhaltigkeit gem. Abschnitt 3.1.2 DIN 18350
VOB Teil C.
- Herstellen von Brandbarrieren, Brandriegeln und dergleichen.
- Schließen von Ankerlöchern für die Gerüstverankerung.
- Herstellen und Anbringen von Musterflächen,
Musterkonstruktionen und Modellen.
- Erstellen von Verlege- und Montageplänen.
- Anpassen und Anschließen an Bauteile und Durchdringungen,
z. B. an Verankerungen, Dachsparren, Fensterbankhalterungen,
Abdeckungen.
- Die Dämmplatten sind grundsätzlich im Verband überlappend
anzubringen.
Allgmeine Hinweise
01 WDVS
01
WDVS
01.01 Attika EG
01.01
Attika EG
01.02 Innenhof EG
01.02
Innenhof EG
01.03 Lüftungsschacht DG
01.03
Lüftungsschacht DG