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Allgemeine Baubeschreibung Neubau eines Verkaufs-, Lager- und Bürogebäudes für die Firma Husch Autoteile in Forst bei Bruchsal.
Es handelt sich um ein 4-geschossiges Gebäude aus Stahlbeton mit vorgehängter Sandwichpaneel-Fassade.
Verkaufsraum und Materiallager im Erdgeschoss, Lagerflächen im 1. + 2. OG sowie Büroflächen und eine Betriebswohnung im 3. OG.
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
für Erdarbeiten / Erdbau 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18300 – Erdarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggf. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentliche Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehende Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes usw. liegen im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten das Liefern, Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl sowie das Abtransportieren.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN erforderlich sind, außerhalb der umzäunten BE in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich, die erforderlichen Erdarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Erdarbeiten
Die vereinbarten Preise beinhalten alle Kosten, die für die fix und fertige Durchführung der Erdarbeiten – ob Maschinen- oder Handarbeiten – erforderlich sind, wie An- und Abfahrten, Transporte, Aufbau, Vorhaltungen und Abbau der Maschinen, Geräte, Stoffe, Materialien, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gebühren etc.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN wiederherzustellen.
Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der örtlichen Bauleitung des AG nach vorhandenen Kanälen, Leitungen, Kabeln usw. zu erkundigen. Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe sind mit der erforderlichen Vorsicht und unter Beachtung der Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen Durchzuführen.
Das Einmessen und Auspflocken des Gebäudegrundrisses bzw. des Baugrubenrandes sowie das spätere Herstellen der Schnurgerüste, das Einschneiden der Gebäudeachsen und Höhenfestpunkte erfolgt durch den AG. Alle weiteren Einmessarbeiten sind Sache des AN.
Vor Beginn der Erdarbeiten werden vom AG – unter Berücksichtigung des Bauverfahrens – Böschungen, Arbeitsräume, Arbeitsebenen, Rampen, Aushubsohlen sowie Zu- und Abfahrwege für bauseitig auszuführende Arbeiten bzw. Bauzustände festgelegt und sind vom AN zu berücksichtigen. Mehrkosten hierfür werden nicht besonders vergütet.
Das Herstellen, Beseitigen und die Gewährleistung der Befahrbarkeit der vom AN hergestellten Baustraßen, Rampen und Arbeitsebenen, auch für bauseitige Leistungen, liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des AN.
Verunreinigungen, insbesondere von Straßen außerhalb des Baufeldes, sind weitgehend zu vermeiden. Die Straßenreinigungsarbeiten sind nach den Erfordernissen durchzuführen.
Der Baugruben-, Fundament- und Kanalaushub sowie das Herstellen von Auffüllungen, Aushubplanum sowie Fundament- und Grabensohlen müssen nach Angaben des AG in der dafür erforderlichen Genauigkeit hergestellt werden. Baugrund- bzw. bauablaufbedingter Mehraushub oder Fehlaushub liegt im Verantwortungsbereich des AN.
Das Kennzeichnen der Fundamente und Kanäle erfolgt durch den AG. Das Einmessen der Aushubsohlen in der Höhe erfolgt durch den AN von einem bauseitig vorhandenen Höhenpunkt aus.
Zur genauen Herstellung der Fundamente und Gräben in Lage und Höhe sind die erforderlichen Nacharbeiten ggf. von Hand auszuführen. Werden die Fundamente gegen Grund betoniert, muss der Fundamentaushub nach den Maßen des Schalplans durchgeführt werden.
Gräben für Leitungen und Kanäle sind mit sauberer und ebener Sohle im Gefälle herzustellen.
Das erforderliche Umsetzen der Sprieß- und Verbaugeräte liegt im Verantwortungsbereich des AN.
Die Aushubsohle darf nicht aufgelockert oder aufgeweicht werden. Das Aushubniveau muss zunächst so festgelegt werden, dass Fundamentierungs- und Kanalarbeiten ohne Beeinträchtigung der Aushubsohlen durchgeführt werden können.
Der Fundament- und Kanalgrabenaushub sowie das spätere Abheben bis auf Aushubsohle und das Herstellen des Erdplanums müssen unter Berücksichtigung der bauseitigen Arbeiten ausgeführt werden.
Die Aushubarbeiten sind unter Beachtung der Verbau- und Gründungsarbeiten auszuführen. Der Baugrubenaushub muss in Abschnitten bis Hinterkante Verbau bzw. Unterfangung ausgeführt werden.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der AN das Baufeld von Bäumen, Sträuchern usw. freizumachen, abzufahren und zu entsorgen.
Straßen- und Hofflächen, Pflaster, Randsteine, Schächte, Beton- und Mauerwerksreste usw., die im Zuge der Erdarbeiten mit dem eingesetzten Gerät in geringem Umfang gelöst und entfernt werden, sind zu laden und abzufahren. Diese werden über die jeweiligen Aushubpositionen abgerechnet.
Grundsätzlich ist die Verdichtung aller eingebauten Erdmaterialien nachzuweisen und zu dokumentieren.
In Anlehnung an die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB) wird bei einem Planum alle 1.000 m² ein Plattendruckversuch auf der Planumsebene zum Nachweis des geforderten EV₂-Wert inkl. Protokoll gefordert.
Bei elastisch gebetteten Bodenplatten ist eine Proctordichte von 98 % zu erreichen und nachzuweisen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN 18300 als Nebenleistungen:
Alle unter Punkt 2.5 beschriebenen Vorgaben.
Die Einheitspreise gelten für sämtliche Aushubtiefen.
Das Grobreinigen freigelegter Bauteile von Bodenanhaftungen.
Die Haufwerksbildung und erforderliche Deklarationsanalytik.
4 Abrechnungshinweise
Das Aufmaß und die Abrechnung von Auffüllungen erfolgen nach den Auftragsprofilen. Die daraus ermittelten Mengen sind bei Liefermaterialien zusätzlich durch Lieferscheine nachzuweisen.
Bei Pfahlgründungen sind das Bohrgut sowie das Kappmaterial vom AN zu laden, abzufahren und zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt anhand der vorhandenen Positionen im Leistungsverzeichnis ohne Zusatzvergütung für Mehraufwendungen.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen.
Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen zusätzlich im PDF- und DWG-/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Fachbauleitererklärung
Fachunternehmerbescheinigung
Lieferscheine für alle gelieferten Erdmaterialien
Ergebnisse der vom AN veranlassten Bodenanalytik
Entsorgungsnachweise bzw. Entsorgungslieferscheine für alle entsorgten Erdmaterialien und Stoffe
Verdichtungsnachweise
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
für Erdarbeiten / Erdbau
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
für Entwässerungsarbeiten 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18306 - Entwässerungskanalarbeiten bzw. 18308 - Drain- und Versickerarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggf. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Liefern, Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl sowie Abtransportieren.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN erforderlich sind außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der Öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Entwässerungsarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Entwässerungsarbeiten
Die vereinbarten Preise beinhalten alle Kosten, die für die fix und fertige Durchführung der Entwässerungsarbeiten - ob Maschinen- oder Handarbeiten - erforderlich sind, wie An- und Abfahrten, Transporte, Aufbau, Vorhaltungen und Abbau der Maschinen, Geräte, Stoffe, Materialien, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gebühren etc.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN wieder herzustellen.
Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der örtlichen Bauleitung des AG nach vorhandenen Kanälen, Leitungen, Kabel usw. zu erkundigen.
Das Einmessen und Auspflocken des Gebäudegrundrisses bzw. des Baugrubenrandes, sowie das spätere Herstellen der Schnurgerüste, das Einschneiden der Gebäudeachsen und Höhenfestpunkte erfolgt durch den AG. Alle weitere Einmessarbeiten sind Sache des AN.
Verunreinigungen, insbesondere von Straßen außerhalb des Baufeldes, sind weitgehend zu vermeiden. Die Straßenreinigungsarbeiten sind nach den Erfordernissen durchzuführen.
Leitungsenden und Grundleitungsanschlüsse sind mit Enddeckel zu verschließen und bei einer unterirdischen Verlegung von der Oberfläche aus auffindbar zu kennzeichnen.
Der Kanalaushub und das Herstellen von Auffüllungen, Aushubplanum und Grabensohle muss nach Angaben des AG in der dafür erforderlichen Genauigkeit hergestellt werden. Baugrund- bzw. bauablaufbedingter Mehraushub oder Fehlaushub liegt im Verantwortungsbereich des AN.
Gräben für Leitungen und Kanäle sind mit sauberer und ebener Sohle im Gefälle herzustellen.
Das erforderliche Umsetzen der Sprieß- und Verbaugeräte liegt im Verantwortungsbereich des AN.
Die Aushubsohle darf nicht aufgelockert oder aufgeweicht werden. Das Aushubniveau muss zunächst so festgelegt werden, dass Kanalarbeiten ohne Beeinträchtigung der Aushubsohlen durchgeführt werden können. Der Kanalgrabenaushub und das Herstellen des Erdplanums muss unter Berücksichtigung der bauseitigen Arbeiten ausgeführt werden.
Grundsätzlich ist die Verdichtung aller eingebauten Erdmaterialien nachzuweisen und zu dokumentieren.
Bei elastisch gebetteten Bodenplatten ist eine Proctordichte von 98% zu erreichen und nachzuweisen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18306 bzw. 18308 als Nebenleistungen:
Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. Alle Formstücke. Die Durchführung der Druckproben und Dokumentation für sämtliche Leitungen.
4 Abrechnungshinweise
Alle neu gelieferten und entsorgten Erdmengen sind mit Lieferscheinen zu belegen.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Fachbauleitererklärung Fachunternehmerbescheinigung Druckprotokolle Ergebnisse aus der Kamerabefahrung bei Beauftragung
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
für Entwässerungsarbeiten
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
01.06 Erdarbeiten
01.06
Erdarbeiten
02 Entwässerungsarbeiten
02
Entwässerungsarbeiten
02.01 Entwässerungsarbeiten
02.01
Entwässerungsarbeiten