Doppelboden / Hohlraumboden
HPQ Hafenpark Quartier FFM
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20 Doppelbodenarbeiten Hochhaus
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Doppelbodenarbeiten Hochhaus
ZTV Doppelboden- und Hohlraumboden Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Doppelboden- und Hohlraumbodensysteme 1. Leistungsumfang 1.1 Grundlagen Diese ZTV legt die Anforderungen an die Planung, Lieferung und fachgerechte Montage von Doppelboden- und Hohlraumbodensystemen fest. Sie richtet sich an alle Projektbeteiligten und dient der Qualitätssicherung während der Ausführung. Die Systeme dienen in erster Linie der Schaffung eines unterlüfteten und installationsfähigen Hohlraums unterhalb der Nutzfläche und sind wesentlicher Bestandteil der gebäudetechnischen Infrastruktur. Grundsätzlich beinhaltet die Planung Architektur den Bodenbelag, also ist die Gesamtkonstruktionshöhe immer mit Belag ausgewiesen. 1.2 Normen / Richtlinien Die Ausführung erfolgt unter Einhaltung aller einschlägigen Normen und Regelwerke. Dazu zählen unter anderem die DIN EN 12825 für Doppelböden und DIN EN 13213 für Hohlraumböden sowie die relevanten Vorschriften zu Brandschutz, Schallschutz und Maßtoleranzen. Ergänzend sind die technischen Unterlagen und Verarbeitungsvorgaben der Systemhersteller zu beachten. 1.3 Vorleistung und Planung Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Planung notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Darauf basierend erstellt der Auftragnehmer die System- und Verlegeplanung in digitaler Form pdf und dwg erforderlich und stimmt diese mit den angrenzenden Gewerken ab. Die Freigabe dieser Planungen erfolgt vor Ausführungsbeginn. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, den Untergrund auf Ebenheit und Tragfähigkeit zu prüfen und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. 1.4 Sonstige Leistungen Zu den Nebenleistungen zählen unter anderem die Musterstellung zur Bemusterung durch den Bauherrn, die Koordination der Montage mit anderen Gewerken sowie die abschließende Übergabe vollständiger Revisionsunterlagen. Ebenso ist eine Einweisung des Bauherrn oder Betreibers in das System vorzusehen. 2. Ausführung allgemein 2.1 Toleranzen Die Maßhaltigkeit des installierten Systems muss den Vorgaben der DIN 18202 entsprechen. Insbesondere sind Ebenheitstoleranzen von ±2 mm auf 1 m Messstrecke einzuhalten. Höhendifferenzen zwischen benachbarten Platten dürfen maximal 1 mm betragen. 2.2 Brandschutz Die brandschutztechnischen Anforderungen richten sich nach der Gebäudeklasse sowie der jeweiligen Nutzung der Räume. Der Nachweis über die Feuerwiderstandsdauer (z. B. F30/F60) ist über bauaufsichtlich anerkannte Prüfzeugnisse oder Zulassungen zu führen. Bauteildurchdringungen sind entsprechend abzuschotten. 2.3 Schutzmaßnahmen Bereits montierte Flächen sind gegen mechanische Beschädigung und Verunreinigungen zu schützen. Dazu können temporäre Schutzbeläge eingesetzt werden. Die Lagerung von Baumaterialien auf dem Boden ist nur zulässig, wenn die Tragfähigkeit dies zulässt und dies zuvor schriftlich abgestimmt wurde. 2.4 Schallschutz Bei erhöhten Anforderungen an die Schallschutzqualität, z. B. in Büros oder Besprechungsräumen, sind geeignete Maßnahmen wie elastische Lagerungen oder akustisch entkoppelte Stützen vorzusehen. Die Anforderungen der DIN 4109 sowie projektbezogene Vorgaben sind verbindlich. Schallschutzanforderungen gem. Bauakustikgutachten Ita, HoBo / DoBo, u=-5 dB (Sicherheitsabschlag), Dn,f,w (Nom-Schalldämmmaß im eingebauten Zustand) bis 58 dB. 2.5 Arbeitsschutz / Baustellensicherheit Alle Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Baustellenverordnung, die Regelwerke der DGUV sowie die Vorschriften der TRGS. Bei Arbeiten in Randbereichen oder an offenen Installationsschächten sind geeignete Absturzsicherungen zu verwenden. 3. Ausführung spezifisch 3.1 Untergrund Der Untergrund muss den Anforderungen an Tragfähigkeit, Ebenheit, Trockenheit und Sauberkeit entsprechen. Der Auftragnehmer prüft dies vor Einbau und dokumentiert den Zustand. Etwaige Mängel sind dem Auftraggeber mitzuteilen. Falls erforderlich, sind Ausgleichsmaßnahmen auszuführen. 3.2 Fugen Bewegungs- und Dehnfugen des Bauwerks sind in das Bodensystem zu übernehmen. Randfugen sind mit elastischen Trennstreifen auszuführen, um eine Schallübertragung oder Spannungsübertragung zu verhindern. Fugendetails sind mit der Bauleitung abzustimmen. 3.3 Stoffe & Bauteile Zum Einsatz kommen ausschließlich geprüfte Systemkomponenten, die den Anforderungen an Tragfähigkeit, Brandschutz und Emissionen entsprechen. Die Auswahl der Oberflächenbeläge orientiert sich an den Nutzungsvorgaben, dem gewünschten Erscheinungsbild sowie funktionalen Anforderungen wie Rutschhemmung und Reinigungsfreundlichkeit. 3.4 Montage Die Montage erfolgt trocken, spannungsfrei und gemäß den Richtlinien des Systemherstellers. Die Höhenjustierung der Stützen erfolgt exakt mit Nivelliergeräten. Fugenversätze und Richtlinien zur Plattenverlegung sind einzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Vermeidung akustischer und statischer Schwachstellen zu legen. 3.5 Revisionsöffnungen / Klappen An notwendigen Stellen sind Revisionsöffnungen vorzusehen, die im geschlossenen Zustand das gleiche Erscheinungsbild und die gleiche Tragfähigkeit wie die übrige Fläche aufweisen. Die Öffnungen müssen sicher verriegelt und leicht bedienbar sein. 4. Anlagen Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Leistung und mit der Übergabe zu überreichen: - System- und Verlegepläne - Prüfprotokolle und Abnahmeberichte - Nachweise zur Statik, zum Brand- und Schallschutz - Pflege- und Wartungshinweise - Materiallisten, Produktdatenblätter und Zertifikate - Dokumentation der Bemusterung und Freigaben
ZTV Doppelboden- und Hohlraumboden
20.1 Grundausbau
20.1
Grundausbau
20.2 Mieterausbau
20.2
Mieterausbau