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01 Kostengruppe 300
01
Kostengruppe 300
Technische Vertragsbedingungen Für das Angebot und die Ausführung gelten alle zuständigen Normen und Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen, die mit den Umbauarbeiten im Zusammenhang stehen. Es gilt die VOB Teil B/C, neueste Ausgabe. Ferner gelten die Herstellerrichtlinien, Zulassungen und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Außerdem sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die anbietenden/ beauftragten Leistungen verstehen sich für ein abnahmereifes und gebrauchstaugliches Werk inkl. dem Vorhalten sämtlicher Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Bauhilfsstoffe, Transport- und Entsorgungsleistungen sowie alle weiteren erforderlichen Nebenleistungen. Grundsätzlich sind alle Maße am Bau zu nehmen, Unstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären.Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind nicht bindend, jedoch Berechnungsgrundlage. Zeitpunkt und Umfang der Materialbestellung stehen im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen in Verantwortung des Auftragnehmers. Bei der Ausführung sind Abweichungen zur Planung zu vermeiden. Falls sie unumgänglich notwendig sind, sind sie nach mündlicher Erörterung mit dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Die Änderung bedarf jedoch der Genehmigung des Bauherren, der Fachplaner und der Bauleitung. Die Dokumentationsunterlagen, sind mindestens 10 Werktage vor der Abnahme an den Auftraggeber digital zu übergeben, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vor Beginn der Arbeiten ist die Werk- und Montageplanung zur Prüfung und Freigabe an den Auftraggeber zu übergeben, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Arbeiten dürfen vor der Freigabe der Werk- und Montageplanung durch den Auftraggeber nicht ausgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsstand. Die Beauftragung für die hier  Leistungen ist zur Zeit ein Aufmaß - Auftrag, kann aber in einem  Pauschal - Vertrag erweitert werden. Hier wird im Zuge einer monatlichen Leistungsbegehung ( Vorbereitung  durch den AN ) mit der Bauleitung des Auftraggebers der Leistungsstand festgestellt. Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einer Umlage iHv 1,0 % der Abrechnungssumme an den Verbrauchskosten Strom und Wasser. Bei der Ausführung dürfen nur Materialien verwendet werden, die  asbestfrei bzw. frei von PCB sind. Eine entsprechende Bescheinigung ist vom Auftragnehmer vorzulegen. Für die Auswahl und die Verarbeitung der angebotenen Baustoffe sind  folgende insbesondere Richtlinien und Empfehlungen zu beachten: Verordnung über gefährliche Stoffe - Gefahrstoffverordnung Gefahrenstoff- Informationssystem der Berufsgenossenschaften techn. Richtlinien für  Gefahrenstoffe TRGS 519 und TRGS 5 21 Ist der Einsatz von Gefahrstoffen (wie z. B. mineralfaser- oder lösungsmittelhaltige  Baustoffe) nicht zu umgehen, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen, die eine  Gefährdung der mittelbar Betroffenen ausschließt. Diese Maßnahmen sind in die  Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat alle gesetzlich geltenden Maßnahmen zur Unfallverhütung einzuhalten. Der Auftragnehmer hat deren Einhaltung vollverantwortlich zu garantieren. Er  haftet für alle Schäden und Folgen, die infolge Nicht-Einhaltung der Vorschriften  oder durch seine Arbeit verursacht werden, allein und im vollen Umfang. Das Leistungsverzeichnis umfasst die komplette Lieferung und  Montage des beschriebenen Gewerkes. Das LV enthält teilweise Vorgaben von Planungsfabrikaten und Typen. Der Bieter hat die Möglichkeit einer Fabrikat gleichwertiger Art anzubieten. Bei allen Positionen mit genannten Planungsfabrikaten sind vom Bieter  die jeweils angebotenen Fabrikate zu nennen. Die Gleichwertigkeit ist vom  Bieter nach zuweisen. Der Bieter hat die Vorgabe der Leistungsbeschreibung genau zu beachten und das Leistungsverzeichnis komplett und genau auszufüllen. Für die Abwicklung des Auftrags benennt der AN einen qualifizierten,  deutschsprachigen technischen Bauleiter; dieser betreut die Baumaßnahme  während der gesamten Bauzeit . Er darf nur aus wichtigem Grunde und nur mit  Zustimmung des Bauherrn ausgetauscht werden. Der Bauleiter muss an allen Baubesprechungen und bei Bedarf an Begehungen teilnehmen, die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzlich eingereichte Stundenzettel werden hierzu nicht akzeptiert, die Zeit wird nicht separat vergütet. Der Bauleiter hat für eine ausreichende, rechtzeitige und selbstständige Koordination seiner Monteure und zu sämtlichen am Bau befindlichen Gewerken Sorge zu tragen. Dem Auftragnehmer obliegt die Führung und Vorlage eines wöchentlichen Tätigkeitsberichts. Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich täglich von groben Verschmutzungen, Verpackungsmaterialien sowie Geräten und Maschinen zu befreien. Für die fachgerechte Entsorgung aller Abbruch-, Bau- und Verpackungsmaterialien ist der Auftragnehmer verantwortlich. Entsorgungsnachweise sind dem Auftragnehmer zu übergeben. Für die Arbeitsplatzbeleuchtung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftraggeber stellt keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung, die Lieferung und der Einbau der Materialien hat Just-In-Time zu erfolgen. Lagert der Auftragnehmer hat seine Geräte, Maschinen und Materialien über Nacht auf der Baustelle, geschieht dies auf eigene Verantwortung, der Auftraggeber übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust. Der Auftraggeber stellt keine Flächen für die Einrichtung eines Baubüros zur Verfügung. Montagegerüste werden bauseits nicht gestellt. Die  Rüst- und Hebezeuge für Einbringung und Montage sind vom Auftragnehmer bereitzustellen,  vorzuhalten und abzubauen. Dabei sind zu allen Phasen die Bestimmungen des  Unfallschutzes einzuhalten. Montageablauf und die erforderlichen Einzeltermine sind mit der Bauleitung  abzusprechen. Beginn, Unterbrechung und Beendigung jeder Arbeit auf der Baustelle sind der  Bauleitung bekannt zu geben und dürfen nur mit Zustimmung dieser erfolgen. Der  Auftragnehmer ist verpflichtet, die   Arbeiten innerhalb der angegebenen Frist auf der Baustelle zu beginnen und ohne Behinderung jeweils anderer Handwerker und Unternehmen in kürzerer Zeit jedoch  zum angegebenen Termin fertig zu stellen. Lärmintensive Arbeiten sind 3 Tage im Voraus mit der Bauleitung abzustimmen.
Technische Vertragsbedingungen
Hinweis Betonkernaktivierung Das Gebäude verfügt über eine Betonkernaktivierung. Das Bohren in die Stahlbetondecke ist nur in vorheriger Absprache mit der Bauleitung gestattet. Es ist zwingend auf die Bohrtiefe zu achten.
Hinweis Betonkernaktivierung
Hinweis Materialtransport Bauseits steht ein Aufzug zur Verfügung. Dieser ist im Rahmen der Baustelleneinrichtung zu schützen, ebenso der gesamte Transportweg vom Aufzug bis zur Baustelle.
Hinweis Materialtransport
01.03 350 Decken
01.03
350 Decken
01.05 390 Sonstige Maßnahmen
01.05
390 Sonstige Maßnahmen