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01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
01.0010 Abbrucharbeiten Gärtnerstraße 41 – Gesamtleistung Projekt
Objekt: Gärtnerstraße 41, 80992 München (Bürotrakt mit Lager-/Werkstatthalle inkl. Rampe/LKW-Ladezone, Tiefgarage; BJ 1995/96; KG/EG/1. OG/2. OG und Maschinenhaus; Gebäudehöhe ca. 10 m; Beton/Ziegelmauerwerk, Außenwandverkleidung aus pulverbeschichteter Metallkonstruktion; Flachdach).
Leistungsbild: Vollständiger selektiver Rückbau des Bestandsgebäudes einschließlich Tiefgarage und Kellergeschoss bis Unterkante Bodenplatte des Bestandsbaus (Bodenplatte wird mit zurückgebaut), vollständige Entsorgung/Verwertung, schlüsselfertige Räumung.
Vertragsart
Pauschalpreisvertrag (Einheit „Gesamtleistung Abbruch“) inkl. aller Nebenleistungen, Hilfsmittel, Genehmigungen, Anzeigen, Messungen, Dokumentationen und Entsorgungskosten gemäß AVV/EBV/DepV/GewAbfV. Abrechnung ausschließlich pauschal; Wiegescheine und Nachweise dienen der Kontrolle, nicht der Mengenermittlung.
A. Grundlagen / Befunde (verbindlich)
Grundlage ist die Orientierende Bausubstanzuntersuchung der BauGrund Süd GmbH, AZ 26 04 078 vom 18.09.2026, inkl. Anlagen (Lagepläne, Proben-/Ergebnisliste, Schadstoffkataster, Analysenberichte, Fotodokumentation).
Nutzung / Gebäudeaufbau: ehemaliger Bürotrakt mit Lagerhalle und Werkstatt im EG; Werkstatthalle mit Rampe/Ladezonen und Kellergeschoss; KG mit Heizungsraum, Nebenräumen und Lager; 1. OG Büro-/Gebets-/Kursräume, Küche, Toiletten; 2. OG Wohnung und Büro; Treppenhaus und Aufzug; Tiefgarage. Das Gebäude war zum Zeitpunkt der Untersuchung teilweise in Nutzung.
Schadstoffbild (Auszug, maßgeblich für Leistungsumfang):
Asbest: in allen 19 untersuchten Proben nicht nachgewiesen. Baujahrbedingt nicht auszuschließen in Flanschdichtungen und Rohrleitungen sowie Asbestschnüren an Kaminklappen → als asbesthaltig zu behandeln.
KMF (alte Mineralwolle nach TRGS 521, K1B): Fassadendämmung (BSP33, KI-Index 20,6, WHO-Fasern nachgewiesen), Rohrleitungsdämmungen, Trockenbauwände im gesamten Gebäude, Flachdachdämmung → AVV 17 06 03*. Weitere, nicht erkundete KMF-Vorkommen sind ebenfalls als K1B zu behandeln.
HBCD: Styropor-Dämmung Flachdach (BSP34, HBCD 3.648 mg/kg) → AVV 17 06 04; Styropor/Styrodur in Fußbodenaufbauten KG/EG → AVV 17 06 04.
PAK-haltige Stoffe (asbestfrei): Bitumen und Pappe in Fußbodenaufbauten KG (PAK 13,1–19,2 mg/kg), Bitumen/Dachpappe Flachdach (PAK 9,92 / 11,4 mg/kg) → AVV 17 03 02. Ausbauasphalt Tiefgarage (BSP36, PAK n. n.) → AVV 17 03 02.
Belastete Anstriche: Wandanstrich KG (BSP37, Quecksilber 6,5 mg/kg), Wandanstriche 2. OG (Zink 867 mg/kg) – vor Aufbereitung entfernen, sofern die Recyclinganlage beschichtete Betonbauteile nicht annimmt.
Leuchtstoffröhren (PCB-haltige Kondensatoren, quecksilberhaltige Leuchtmittel) im gesamten Gebäude → AVV 20 01 21*.
Deklaration mineralische Restbausubstanz: Beton RC-1; Ziegelmauerwerk RC-3; Estrich EG/2. OG > Z2 nach Verfüll-Leitfaden (Sulfat 1.295–1.465 mg/l) – separater Ausbau/Entsorgung.
B. Leistungsumfang (Pauschalpreis enthält ohne Mehrvergütung)
B1. Vorbereitung / Genehmigungen
Baustelleneinrichtung inkl. Anschlüsse/Absperrungen/Verkehrssicherung/Immissionsschutz (Staub/Lärm/Erschütterung/Wasserhaltung falls erforderlich).
Anzeigen/Genehmigungen: TRGS 519-Anzeige (Asbest), TRGS 521 (KMF), Arbeiten nach GefStoffV, Abstimmungen mit Gewerbeaufsicht/Entsorgungsanlagen; Abfallwegefreigabe vor Ausführung.
Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV sowie Arbeitsanweisungen, Vorlage an SiGeKo und Bauüberwachung des AG mind. 5 AT vor Beginn.
Selektiver Rückbau-/Sanierungs- und Entsorgungsplan (inkl. Stoffstromkonzept gem. GewAbfV, EBV, DepV) zur Freigabe durch AG.
B2. Reihenfolge der Ausführung (zwingend)
Beginn frühestens 01.12.2026, zunächst ausschließlich von innen.
I. Asbestsanierung (TRGS 519): Ausbau, Verpackung, Kennzeichnung, Wiegescheine, Entsorgungsnachweise für Flanschdichtungen, Rohrleitungen und Kaminklappen-Dichtschnüre (baujahrbedingt).
II. KMF-Ausbau (TRGS 521): Fassadendämmung, Rohrdämmungen, Dämmung Trockenbauwände, Flachdachdämmung – Entsorgung AVV 17 06 03*.
III. Entkernung: Ausbau aller nichtmineralischen Einbauten (Fenster, Türen, Leuchten, Restmobiliar, Bodenbeläge, Leitungen, Kabel, Haustechnik, Gips/Trockenbau, abgehängte Decken etc.), sortenrein; Leuchtstoffröhren separat (AVV 20 01 21*); Kamine separat ausbauen und entsorgen.
IV. Sonstige kontaminierte Bauteile:
– HBCD-haltiges Styropor Flachdach sowie Styropor/Styrodur Fußbodenaufbauten AVV 17 06 04 – getrennt führen.
– PAK-haltiges Bitumen/Pappe (Fußböden KG, Flachdach) und Ausbauasphalt Tiefgarage AVV 17 03 02 – getrennt führen.
– PVC-Beläge AVV 17 02 03.
– Quecksilber-/zinkhaltige Anstriche (KG, 2. OG): Annahme durch RC-Anlage klären, ggf. vom Beton separieren und fachgerecht entsorgen.
– Estrich > Z2: separater Ausbau, Deklaration und Entsorgung.
V. Rückbau mineralische Restbausubstanz:
– Beton RC-1; Ziegelmauerwerk RC-3 – getrennte Führung, Aufbereitung/Verwertung nach EBV.
– Tragwerk, Decken, Wände, Tiefgarage, Fundamente und Bodenplatte bis Unterkante Bodenplatte des Bestandsbaus; Schlitze, Unterfangungen, Trennschnitte inkl.
– Reststoffmanagement inkl. Verwertung/Deponierung (Klassen gemäß Deklaration).
B3. Stoffstrom / Entsorgung / Nachweisführung
Fraktionierung gem. GewAbfV/EBV: Glas 17 02 02; Kunststoffe 17 02 03; Metalle 17 04 07; Holz 17 02 01 (AltholzV A II–A IV); Gips 17 08 02; Beton 17 01 01; Ziegel 17 01 02; Fliesen/Keramik 17 01 03; Bitumengemische 17 03 02; Dämmmaterial 17 06 04; Gemische 17 01 07/17 09 04 nur, wenn technisch nicht trennbar.
Gefährliche Abfälle: KMF 17 06 03*, Leuchtstoffröhren 20 01 21*, ggf. Asbest 17 06 05*, weitere laut Befunden – alle gemäß LAGA M23/TRGS/DepV.
Nachweise: Wiegescheine je Fraktion, Entsorgungs-/Verwertungsnachweise, Beförderer-/Anlagenzulassungen, Freimessungen (Asbest/KMF, VDI 3492), Fotodokumentation selektiver Rückbau; Abfallbilanz (Soll/Ist) inkl. EBV-/DepV-Deklarationen.
B4. Immissions- und Umweltschutz
Staubbindung (Zerstäuber/Nebeldüsen), Einhausungen/Unterdruckbereiche bei Gefahrstoffarbeiten nach TRGS 519/521/524 und DGUV Regel 101-004; Gewässerschutz; Lärm nach TA Lärm/AVV Baulärm; Erschütterungsmonitoring an Nachbarbebauung (falls gefordert).
Brandschutz, Notfall-/Havarieplan, ASI-Pläne.
B5. Räumung / Übergabe
Räumung der Flächen „besenrein“, Abnahme inkl. Übergabe aller Nachweise, Abfallbilanz, Bestandsfotos „vor/nach“.
C. Leistungsgrenzen / Schnittstellen
Inklusive: alle Nebenleistungen/Hilfsmittel, Trennschnitte, Schutzmaßnahmen, Verkehrssicherung, behördliche Anzeigen/Gebühren, Entsorgungs-/Deponiekosten (soweit aus Befunden ableitbar), Baustrom/Wasser, Container, Dekontaminationseinheiten, Logistik/Verlade-/Transportkosten.
Exklusive (nur, wenn vom AG schriftlich beigestellt): Bodenaushub > 500 m³ außerhalb Gebäudeabbruch (separates Los), Kampfmittelräumdienst, Grundwasserbehandlung; alles Übrige im Abbruchbereich ist inklusive gemäß Befundlage.
D. Qualität / Personal / Nachunternehmer
Nachweis Sachkunde TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (KMF) für Bau-/Projektleitung und Kolonnen; Entsorgungsanlagen/Beförderer mit gültigen Genehmigungen (Nachweis vor Beginn).
Fachbauleitung Rückbau inkl. Stoffstrom- und Nachweismanagement ist Teil der Leistung.
Einsatz- und Prüfpläne, SiGe-Koordination (falls nicht bauseits gestellt).
E. Termine / Meilensteine
Frühester Beginn: 01.12.2026 (zunächst nur von innen).
M1: Freigabe Sanierungs-/Entsorgungsplan & Abfallwege – vor Beginn.
M2: Abschluss Asbest/KMF inkl. Freimessungen.
M3: Abschluss Entkernung/kontaminierte Bauteile.
M4: Abschluss mineralischer Rückbau inkl. Verwertung/Deponierung.
M5: Gesamtabnahme/Räumung.
Der AN hat binnen 5 AT nach Zuschlag einen Terminplan (kalendertaggenau) einzureichen.
F. Dokumentation (Abnahmevoraussetzung)
Sanierungs-/Entsorgungsplan (endgültig), ASI-Pläne, Freimessungen, Wiegescheine je Charge, Entsorgungs-/Verwertungsnachweise, Fotodoku selektiver Ausbau, Abfallbilanz (Soll/Ist), Übergabeprotokoll.
G. Vergütung / Zahlungsplan (Pauschal)
Pauschalpreis netto (einzutragen): € ________ (inkl. sämtlicher Nebenkosten, Abgaben, Entsorgung/Deponierung aller in Abschnitt A/B genannten Stoffe und Klassen).
Zahlungsplan (Vorschlag): 10 % BE/Planfreigaben; 30 % nach M2; 40 % nach M4; 20 % nach M5 (Abnahme & vollständige Nachweise).
Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft 10 %, Gewährleistungsbürgschaft 5 %.
H. Änderungen / Unvorhergesehenes
Im Pauschalpreis enthalten sind sämtliche im Schadstoffgutachten beschriebenen Schad-/Stoffgruppen inkl. deren fachgerechter Entsorgung (Asbest baujahrbedingt; KMF; HBCD; PAK-haltige Bauteile; belastete Anstriche; Leuchtstoffröhren; RC-1/RC-3; Estrich > Z2).
Änderungen nur bei neuen, im Gutachten nicht erfassten Stoffgruppen/Flächen (z. B. verdeckte Bereiche, die erst nach Öffnung zugänglich werden, mit abweichendem Schadstoffbild). In diesen Fällen:
Sofortige Anzeige an die Bauleitung und Sicherung; Separieren und Zwischenlagern zur Beprobung; Deklaration;
Nachtrag nur auf Grundlage vorab angebotener Einheitspreise (EP-Liste) je t inkl. Transport/Entsorgung (vom Bieter verpflichtend einzureichen; keine Stundenlohnarbeiten).
Ohne Anzeige/Nachweis keine Vergütung über Pauschale.
I. Bieterpflichten (Angebotsbestandteile)
Rückbau-/Sanierungs- und Entsorgungskonzept (inkl. Stoffstrom, benannte Anlagen), Terminplan, Gerätekonzept, ASI-Pläne, verbindliche EP-Liste für potentielle Mehrmengen „neuer“ Stoffgruppen (z. B. t-Preise DK I/DK II, teerhaltige Bitumen, PCB-haltige Materialien, Asbest).
Referenzen TRGS 519/521; Qualifikations-/Zulassungsnachweise; Entsorgungsanlagen-Zusagen.
Die Leistungen sind auf Grundlage des vorliegenden Schadstoffgutachtens vollständig zu kalkulieren; erforderliche Nebenleistungen sowie Entsorgungs- und Nachweiskosten sind einzurechnen.
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Abbrucharbeiten Gärtnerstraße 41 – Gesamtleistung
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