Abbrucharbeiten
Hörafing Sü B 304 Strass
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Allgemeines / Vorgaben / Hinweise Allgemeines / Vorgaben / Hinweise: Anmerkungen: Die nachfolgenden Hinweise gelten jeweils für das gesamte Leistungsverzeichnis. Standardleistungstext: Es werden die Standardleistungstexte STLK (Stand 11/2024) verwendet. Definition: Als "Unterlage des AG" sind 1) in Bezug auf das Bauwerk mit der ASB-Nr. 8143571     die vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungs-     unterlagen zu verstehen. 2) in Bezug auf die Baubehelfe die vom AN auf Grundlage     der Entwurfsunterlagen und den Konstruktionsskizzen     des AG gefertigten und vom AG zur Ausführung bestimmten     Ausführungsunterlagen zu verstehen. 3) in Bezug auf die Stahlbauteile die vom AN auf Grundlage     der Ausführungsunterlagen des AG (siehe 1) gefertigten     und vom AG zur Ausführung bestimmten     Werkstattzeichnungen, Schweißnahtprüfpläne,     Korrosionsschutzpläne etc. zu verstehen. Im Übrigen wird auf die Festlegungen in der Planlaufliste hingewiesen. Bezeichnungen: 1) Als "SÜ Straß" wird der Ersatzneubau     des Bauwerkes mit der ASB-Nr. 8143571, Brücke über die DB-Strecke 5703 München - Salzburg     Überführung der Bundesstraße B 304     bei Strecken-km 74,2+99,96 der DB-Sttrecke 5703 und     bei Bau-km 0+377,490 der B 304     bezeichnet 2) Als "SÜ Straß, alt" wird das bestehende Bauwerk     mit der ASB-Nr. 8143571, Brücke über die DB-Strecke 5703 München - Salzburg     Überführung der Bundesstraße B 304     bezeichnet 3) Beispiel für Kurzbezeichnung:     "Wdl A10" bedeutet "Widerlager Achse 10"     "WdlA10, alt" bedeutet "Widerlager Achse 10, alt"
Allgemeines / Vorgaben / Hinweise
01 Brückenbau
01
Brückenbau
01.01 LB 101 Baustelleneinrichtung, Baubegleitende Leistungen
01.01
LB 101 Baustelleneinrichtung, Baubegleitende Leistungen
03 Abbruch Bestandsbrücke
03
Abbruch Bestandsbrücke
Hinweise zu den nachfolgenden Positionen Hinweise zu den nachfolgenden Positionen: - Schutzmaßnahmen mit Ausnahme derer, für die eine   separate Position vorhanden ist, sind einzurechnen und   werden nicht gesondert vergütet. - Sondierungsbohrungen und Vermessungsleistungen sind   einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. - Schneid-/Bohrwasser auffangen und beseitigen ist   einzurechnen. Arbeits- und Schutzgerüste sind einzurechnen. - Während des Abbruchs des Überbaus ist an den Widerlagern   jeweils ein Bagger mit Meißeln vorzuhalten, der jederzeit   unterstützend eingreifen kann.
Hinweise zu den nachfolgenden Positionen
03.01 LB 102 Entsorgung
03.01
LB 102 Entsorgung
03.02 LB 106 Erdbau
03.02
LB 106 Erdbau
03.03 LB 108 Baugruben, Leitungsgräben
03.03
LB 108 Baugruben, Leitungsgräben
03.04 LB 112 Schichten ohne Bindemittel
03.04
LB 112 Schichten ohne Bindemittel
03.05 LB 113 Asphaltbauweisen
03.05
LB 113 Asphaltbauweisen
03.06 LB 115 Pflastedecken, Plattenbeläge, Einfassungen
03.06
LB 115 Pflastedecken, Plattenbeläge, Einfassungen
03.07 LB 118 Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton
03.07
LB 118 Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton
03.08 LB 121 Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten
03.08
LB 121 Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten
03.09 LB 123 Dichtungsschichten und Fugen für Ingenieurbauten
03.09
LB 123 Dichtungsschichten und Fugen für Ingenieurbauten
03.10 LB 124 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
03.10
LB 124 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
03.11 Gesondert in Rechnung zu stellende Leistungen
03.11
Gesondert in Rechnung zu stellende Leistungen