Sektionaltore
Hölderlinweg DA
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Allgemeine Vorbemerkungen Bauvorhaben Neubau eines hochwertigen Einfamilienwohnhauses in Darmstadt-Bessungen. An die Ausführung sämtlicher sichtbarer Bauteile werden überdurchschnittliche Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Maßhaltigkeit, Fugenbild, Oberflächenqualität und Detailausbildung gestellt. Dies gilt insbesondere für die beiden Garagentore, die gestalterisch möglichst vollständig in die Fassadenfläche integriert werden sollen. Die Leistungen sind entsprechend den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen sowie den anerkannten Regeln der Technik vollständig und funktionsfähig auszuführen. Planunterlagen / Maße Die Ausschreibungs- und Ausführungspläne dienen als Grundlage der Kalkulation. Sämtliche für die Fertigung erforderlichen Maße sind vor Produktionsbeginn durch den Auftragnehmer am Bau eigenverantwortlich zu überprüfen bzw. aufzumessen. Abweichungen zwischen Planung und tatsächlicher Rohbausituation sind der Bauleitung rechtzeitig vor Fertigung mitzuteilen. Aus Planmaßen allein dürfen keine Fertigungsmaße abgeleitet werden. Werk- und Montageplanung Sämtliche für die Ausführung erforderlichen Werk-, Detail- und Montageplanungen sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und rechtzeitig vor Fertigung zur Abstimmung vorzulegen. Besonderes Augenmerk ist auf die Schnittstellen zwischen Toranlage, Rohbau, Fassadenbekleidung, Abdichtung und angrenzenden Bauteilen zu legen. Die Toranlagen sind insbesondere hinsichtlich Torblattaufbau, Fugenlage, Befestigungsmöglichkeiten und zulässigem Bekleidungsaufbau mit dem ausführenden Fassadengewerk abzustimmen. Gestalterische Anforderungen Die Toranlagen sind Bestandteil einer gestalterisch anspruchsvollen Fassade. Im geschlossenen Zustand soll die bauseitige Torbekleidung möglichst flächenbündig mit den angrenzenden Fassadenflächen erscheinen. Unvermeidbare sichtbare Fugen und Bauteile sind auf das technisch erforderliche Mindestmaß zu beschränken und gleichmäßig sowie fluchtgerecht auszubilden. Sichtbare Oberflächen, Profile und Bauteile sind vor Ausführung hinsichtlich Farbton und Gestaltung mit dem Auftraggeber bzw. Architekten abzustimmen. Baustellenzufahrt / Anlieferung Das Bauvorhaben befindet sich in einem bestehenden Wohngebiet in 64285 Darmstadt-Bessungen, Hölderlinweg 18. Die örtlichen Zufahrts-, Rangier- und Abstellmöglichkeiten sind bei der Planung der Anlieferung zu berücksichtigen. Dem Bieter wird ausdrücklich empfohlen, sich vor Angebotsabgabe anhand öffentlich verfügbarer Kartendienste, insbesondere Google Maps / Google Street View, sowie bei Bedarf durch eine Ortsbesichtigung mit der örtlichen Anlieferungssituation vertraut zu machen. Die Anlieferung der Toranlagen einschließlich erforderlicher Transport-, Hebe- und Montagegeräte ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen. Fahrzeuggrößen und Lieferlogistik sind auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen. Eine dauerhafte Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen als Lager-, Montage- oder Abstellfläche ist nicht möglich. Erforderliche Anlieferungen sind terminlich mit der Bauleitung abzustimmen und möglichst unmittelbar in den Montageablauf zu integrieren. Erkennbare Einschränkungen der Zufahrt und Rangiermöglichkeiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Sofern für die gewählte Anlieferungs- oder Montagemethode besondere verkehrsrechtliche Maßnahmen, Halteverbotszonen oder sonstige Genehmigungen erforderlich werden, sind diese rechtzeitig und eigenverantwortlich vom AN zu beantragen. Koordination mit anderen Gewerken Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit den angrenzenden Gewerken, insbesondere Rohbau, Fassadenbau, Elektroinstallation und Außenanlagen abzustimmen. Erforderliche Angaben zu Befestigungspunkten, Anschlüssen, Stromversorgung, Einbauräumen und Schnittstellen sind rechtzeitig vor Ausführung an die Bauleitung und die beteiligten Gewerke zu übergeben. Erkennbare Unstimmigkeiten oder fehlende Voraussetzungen sind vor Beginn der eigenen Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Schutz angrenzender Bauteile Bereits fertiggestellte Bauteile und Oberflächen sind während Transport und Montage ausreichend gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen sind auf eigene Kosten fachgerecht zu beseitigen. Nach Abschluss der Arbeiten sind Verpackungen, Schutzmaterialien, Montageabfälle und sonstige durch die eigene Leistung verursachte Verunreinigungen vollständig zu entfernen. Nebenleistungen Soweit in den Einzelpositionen nicht ausdrücklich anders beschrieben, sind alle für eine vollständige, fachgerechte und betriebsbereite Ausführung erforderlichen Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Befestigungs-, Anschluss-, Dicht-, Klein- und Montagematerialien sowie die vollständige Einstellung und Funktionsprüfung der Anlagen. Normen und Zulassungen Es sind ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete und zugelassene Bauteile und Systeme einzusetzen. Die Toranlagen müssen den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen Anforderungen, technischen Regelwerken und einschlägigen Produkt- und Sicherheitsnormen entsprechen. Dokumentation und Abnahme Vor Abnahme sind die Toranlagen vollständig einzustellen, zu prüfen und betriebsbereit zu übergeben. Erforderliche Bedienungs- und Wartungsunterlagen, Produktunterlagen, Nachweise sowie die für den Betrieb erforderliche Dokumentation sind dem Auftraggeber spätestens zur Abnahme zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Sektionaltore
01
Sektionaltore
01.10 Fassaden-Sektionaltor, flächenbündig, für bauseitige Bekleidung Lieferung, Werkplanung und vollständige Montage eines wärmegedämmten, elektrisch betriebenen Sektionaltores für den flächenbündigen Einbau in die Fassadenebene, vorbereitet zur nachträglichen bauseitigen Bekleidung des Torblattes. Das Tor ist so auszubilden, dass es sich nach Aufbringen der bauseitigen Fassadenbekleidung gestalterisch möglichst vollständig in die angrenzende Fassadenfläche integriert. Rohbauöffnung je Tor gemäß Ausführungsplanung: ca. 4.645 mm Breite × 2.550 mm Höhe Die angegebenen Maße sind Planmaße. Der Auftragnehmer hat vor Erstellung der Werkplanung und vor Fertigung ein eigenes verbindliches Aufmaß am Bau durchzuführen. Die endgültigen Tor-, Durchfahrts-, Zargen-, Sturz- und Beschlagmaße sind durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Werkplanung festzulegen und auf die vorhandene Rohbauöffnung abzustimmen. Technische und gestalterische Anforderungen: Sektionaltor für flächenbündige Integration in die fertige Fassadenebene, stabile, für die Aufnahme der bauseitigen Fassadenbekleidung geeignete Torblattkonstruktion, wärmegedämmte Torblattkonstruktion, U-Wert des vollständigen Torelementes einschließlich Torblatt, Rahmen-/Zargenkonstruktion und konstruktiv erforderlicher Randbereiche: höchstens 1,0 W/(m²K), Vorbereitung für einen bauseitigen Bekleidungsaufbau von ca. 40 mm Gesamtstärke, zulässiges Gewicht der bauseitigen Bekleidung mindestens 15 kg/m², sämtliche Beschläge, Federn, Antriebe und sonstigen Komponenten sind auf das vollständige Torgewicht einschließlich der vorgesehenen bauseitigen Bekleidung auszulegen, bei der Werkplanung ist die spätere Bekleidung hinsichtlich Gewicht, Aufbau und Befestigung zu berücksichtigen, sichtbare Teile der Torblatt-/Rahmenkonstruktion in den technisch erforderlichen Fugen: RAL-Farbton (Bronze o.ä.) nach Wahl des Auftraggebers. Die bauseitige Bekleidung selbst ist nicht Bestandteil dieser Position. Fugenausbildung / Fassadenbild Die Torblattkonstruktion ist so auszubilden, dass die äußere Fassadenbekleidung je horizontaler Torsektion über die gesamte Torbreite ohne sichtbare vertikale Teilungsfugen ausgeführt werden kann. Konstruktiv erforderliche innere vertikale Rahmen-, Sprossen- oder Tragprofile sind zulässig, dürfen jedoch keine sichtbaren vertikalen Fugen in der äußeren Fassadenbekleidung erforderlich machen. Sichtbar zulässig sind ausschließlich die technisch erforderlichen horizontalen Fugen zwischen den einzelnen Torsektionen. Die horizontalen Fugen sind auf das technisch und normativ erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Das Tor- und Beschlagsystem ist entsprechend auszuwählen und zu planen. Die Lage der horizontalen Fugen ist im Rahmen der Werkplanung darzustellen und vor Fertigung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bauseitige Fassadenbekleidung Die Torblattkonstruktion ist vollständig zur Aufnahme der bauseitigen Fassadenbekleidung vorzubereiten. Hierzu gehören insbesondere geeignete tragfähige Aufnahme- bzw. Befestigungsflächen. Das Aufbringen, Abdichten und die Gewährleistung der Fassadenbekleidung selbst erfolgen durch das Fassadengewerk. Toranlage / Montage Einschließlich sämtlicher für die vollständige und funktionsfähige Toranlage erforderlicher Leistungen, insbesondere: Torblatt, Rahmen- und Zargenkonstruktion, erforderliche Sturz- und seitliche Anschlusswinkel, Führungsschienen, Gewichtsausgleich, Beschläge, elektrischer Torantrieb, Steuerung, erforderliche Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, Lichtschranken und Schließkantensicherung, soweit für den vorgesehenen Betrieb erforderlich, Notbedienungsmöglichkeit, sämtliche Befestigungs-, Montage- und Kleinmaterialien, Lieferung, Transport und Montage, Einstellung und Inbetriebnahme. Die elektrische Versorgung bis zum vorgesehenen Anschlusspunkt erfolgt bauseits. Der geräteinterne elektrische Anschluss und die betriebsfertige Inbetriebnahme der Toranlage sind Bestandteil dieser Position. Funkbedienung Je Toranlage sind mindestens zu liefern: 2 Stück Handfunksender, erforderlicher Funkempfänger, vollständige Programmierung und betriebsfertige Einrichtung. Das vorliegende Richtangebot sieht ebenfalls zwei Handsender und einen Empfänger je Funkpaket vor. Darüber hinaus ist außenseitig ein Schlüsseltaster vorzusehen, welcher für die Aufnahme eines bauseitigen Profilzylinders geeignet ist. Werkplanung Vor Fertigung ist eine prüffähige Werkplanung vorzulegen, insbesondere mit: verbindlichen Aufmaßmaßen, Rohbau- und Fertigmaßen, lichten Durchfahrtsmaßen, Lage von Zargen, Führungsschienen und Antrieb, Torblatt- und Sektionsaufteilung, Lage und Breite der horizontalen Fugen, Darstellung der flächenbündigen Integration in die Fassade, vorgesehenen Aufnahmeflächen für die bauseitige Fassadenbekleidung, zulässiger Bekleidungsstärke und zulässigem Bekleidungsgewicht, Anschlussdetails an Sturz und seitliche Leibungen. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werkplanung durch den Auftraggeber erfolgen. Nach Fertigstellung der bauseitigen Fassadenbekleidung ist die Toranlage durch den Torbauer erneut zu prüfen, erforderlichenfalls nachzujustieren und abschließend betriebsfertig einzustellen. Diese Nachjustierung einschließlich erforderlicher Anfahrt ist Bestandteil dieser Position. Abrechnung: je vollständig gelieferter, montierter, eingestellter und betriebsfertiger Toranlage.
01.10
Fassaden-Sektionaltor, flächenbündig, für bauseitige Bekleidung
2.00
Stk
01.11 Zulage oberste Torsektion als Lüftungs-Kippflügel Zulage zur vorbeschriebenen Position „Fassaden-Sektionaltor, flächenbündig, für bauseitige Bekleidung“ für die zusätzliche Ausbildung der obersten Torsektion als separat zu öffnender Kippflügel zur Be- und Entlüftung der Garage. Die Lüftungsfunktion ist konstruktiv in die Toranlage zu integrieren, ohne die bestimmungsgemäße Funktion des Sektionaltores sowie die vorgesehene flächenbündige Fassadenbekleidung zu beeinträchtigen. Einschließlich: erforderlicher zusätzlicher Beschläge, Lagerungen und Verriegelungen, notwendiger konstruktiver Anpassungen des Torblattes, erforderlicher Dichtungen, Integration in die Torblatt- und Fassadenbekleidungskonstruktion, Abstimmung mit den horizontalen Fugen, vollständiger Funktionsprüfung. Auch die als Kippflügel ausgebildete Torsektion muss für die vorbeschriebene bauseitige Fassadenbekleidung geeignet sein.
01.11
Zulage oberste Torsektion als Lüftungs-Kippflügel
2.00
Stk