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Net total EUR
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich aller erforderlichen Absperrungen, Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen für die Dauer der Montagearbeiten. Bereitstellung von Werkzeug, Geräten und Hilfsmitteln. Koordination mit anderen Gewerken auf der Baustelle.
Leistungsumfang:
- Aufbau und Betrieb der Baustelleneinrichtung
- Schutz vorhandener Bauteile und Oberflächen
- Entsorgung von Verpackungsmaterial und Montageabfällen
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__.0020 Aufmaß und Öffnungsbestandsaufnahme Aufmaß aller Toröffnungen vor der Fertigung. Prüfung der Rohbauöffnungen auf Maßhaltigkeit, Rechtwinkligkeit und Ebenheit. Dokumentation von Abweichungen und Abstimmung mit dem Bauleiter. Erstellung eines Aufmaßprotokolls.
Hinweis: Alle Maße sind vor Beginn der Fertigung zu überprüfen. Abweichungen vom Planmaß sind unverzüglich der Bauleitung zu melden.
01.__.0020
Aufmaß und Öffnungsbestandsaufnahme
1.00
psch
ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Rolltore, Rollläden, elektrische Toranlagen)
ZTV 01 Geltende Normen und Vorschriften
Alle zu verwendenden Materialien, deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung gelten insbesondere:
– DIN EN 13241Tore – Produktnorm, Leistungseigenschaften (inkl. Anhang ZA)
– DIN 18360VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Metallbauarbeiten
– DGUV Vorschrift 68(Winden, Hub- und Zuggeräte)
– ASR A1.7– Türen und Tore
– EN 60335-2-103– Sicherheitsanforderungen an elektrische Antriebe für Tore
– Richtlinien und Einbauvorschriften der jeweiligen Systemhersteller
ZTV 02 Systemtreue und Fabrikate
Für alle Toranlagen sind aufeinander abgestimmte Komponenten (Panzer, Führungsschienen, Antrieb, Steuerung, Sicherheitseinrichtungen) desselben Systems oder zertifizierter Kombinationen zu verwenden. Zugelassene Fabrikate sind in den jeweiligen Positionsbeschreibungen genannt. Gleichwertige Fabrikate sind zulässig, sofern Gleichwertigkeit auf Verlangen nachgewiesen wird. Systemtreue und Zulassungen sind der Bauleitung vor Bestellung unaufgefordert vorzulegen.
ZTV 03 Aufmaß und Maßhaltigkeit
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Fertigung ein eigenständiges örtliches Aufmaß aller Toröffnungen durchzuführen. Rohbauöffnungen sind auf Maßhaltigkeit, Rechtwinkligkeit und Ebenheit zu prüfen. Abweichungen vom Planmaß sind unverzüglich und schriftlich der Bauleitung zu melden. Mit der Fertigung darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung begonnen werden. Die Kosten des Aufmaßes sind in die Einheitspreise einzurechnen.
ZTV 04 Montage, Befestigung und Abdichtung
Die Montage aller Toranlagen hat durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß den Herstellervorgaben und den geltenden Normen zu erfolgen. Alle Befestigungen und Lastabtragungen sind für die jeweilige Einbausituation im Holzbau statisch sicher auszuführen (geeignete Dübel, Schienen und Ankerplatten). Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Abdichtungen sind dauerhaft und schlagregensicher herzustellen. Führungsschienen sind biegesteif und fluchtrecht zu montieren. Sämtliche beweglichen Teile, Endlagenschalter und Sicherheitseinrichtungen sind vor der Abnahme einzustellen und auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
ZTV 05 Elektrische Anschlüsse und Steuerung
Die elektrischen Anschlüsse aller Antriebe erfolgen an den bauseitig vorgesehenen Unterverteilern. Kabelverlegung bis zu den Toranlagen sowie die Verdrahtung der Steuertableaus und Taster sind Leistung des Auftragnehmers. Alle elektrischen Arbeiten sind nach DIN VDE 0100 und den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers auszuführen. Steuerungsschaltpläne und Klemmenpläne sind Teil der zu übergebenden Dokumentation.
ZTV 06 Sicherheitseinrichtungen
Jede Toranlage ist mit den in den Positionsbeschreibungen genannten Sicherheitseinrichtungen auszustatten (Abschaltleisten, Absturzsicherung, Endlagenschalter, Handnotbetätigung). Die Sicherheitseinrichtungen müssen den Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 und der EN 13241 entsprechen. Ihre einwandfreie Funktion ist im Rahmen der Erstprüfung zu dokumentieren.
ZTV 07 Toleranzen und Anschlüsse
Für alle Bauteile gelten die Toleranzen nach DIN 18202. Besonderes Augenmerk ist auf die Anschlussfugen zum Holztragwerk und angrenzenden Bauteilen zu legen. Fugen sind dauerhaft abzudichten. Maßabweichungen, die die Funktion oder Sicherheit der Anlage beeinträchtigen, sind der Bauleitung unverzüglich zu melden.
ZTV 08 Nachweise und Dokumentation
Vor Beginn der Ausführung sind unaufgefordert vorzulegen:
– CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß DIN EN 13241
– Herstellernachweise zur Zyklenfestigkeit des Antriebs (mind. 80.000 Zyklen für das Rolltor Anlieferungsrampe)
– Nachweise über Brandschutz- oder Fluchtwegeigenschaften der integrierten Notausgangstür
Nach Fertigstellung sind zu übergeben:
– Erstprüfprotokoll gemäß DGUV Vorschrift 68 durch befähigte Person
– Prüfbuch mit Dokumentation der Erstinbetriebnahme
– Technische Datenblätter, Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise und Ersatzteillisten je Toranlage
– Elektrische Schalt- und Klemmenpläne
– Gewährleistungsdokumente
Übergabe in 2-facher Ausfertigung (Papier) sowie digital (PDF auf Datenträger oder per E-Mail). Die Unterlagen sind dem Mieter (Netto Marken-Discount) über die Bauleitung zu übergeben.
ZTV 09 Inbetriebnahme und Nutzereinweisung
Die Erstinbetriebnahme aller Toranlagen hat durch eine befähigte Person des Auftragnehmers zu erfolgen. Der Nutzer/Mieter (Netto Marken-Discount) ist in Bedienung, Notbetätigung und Sicherheitsmaßnahmen aller Toranlagen einzuweisen. Die Einweisung ist schriftlich zu protokollieren. Alle Schlüssel für Bedienschalter und Notbetätigungen sind bei der Übergabe vollständig zu übergeben.
ZTV 10 Transport und Lagerung
Transport und Lagerung aller Toranlagen-Komponenten haben fachgerecht und witterungsgeschützt zu erfolgen. Bauteile mit beschädigten Schutzfolien oder sichtbaren Transportschäden dürfen nicht montiert werden. Da keine bauseitigen Hebezeuge gestellt werden, hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Hebezeuge und Montagehilfen selbst vorzuhalten; die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung
der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen,
Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht.
Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren
sind zulässig.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit und
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder
Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung
dem Angebot gesondert beizufügen.
ZVB 02 Baustrom/-wasser
Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn
gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der
Bruttoabrechnungsumme.
ZVB 03 Bauwesenversicherung
Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,3 % der
Bruttoabrechnungssumme.
ZVB 04 Gewährleistung
Die Mängelansprüche und die Mängelhaftung des NU richten sich nach den
Bestimmungen der VOB/B, jedoch verjähren die Mängelansprüche des AG
gegen den NU in Abänderung von § 13 Nr. 4 VOB/B grundsätzlich in 5 Jah-
ren und sechs Monaten. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus Leistungen des NU, so ver-
längert sich die Frist für Mängelansprüche für die NU- Leistung bis zu die-
sem Zeitpunkt, höchstens jedoch um 12 Monate.
ZVB 05 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich"
durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kommt der AN der Aufforderung zur
Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht
nach, so wird der Auftraggeber
diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer
ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der
Schlussrechnung des und/oder der betreffenden
Unternehmer in Abzug bringen.
Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei
verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und
Saugvorrichtungen zu reinigen.
ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der
einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen
Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat
die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen,
für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die
Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine
Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den
weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die
Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
genauestens einzuhalten.
ZVB 07 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge
sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem
Angebot beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse
hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner
Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene
Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf
Risiko des Auftragnehmers innerhalb des
Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich
welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages
erforderlichen Geräte und Maschinen müssen
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen
Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des
Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211)
entsprechen.
ZVB 08 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG
übergehen, müssen ungebraucht sein.
ZVB 09 Abbruch/Demontagen
Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder
Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies
nicht explizit im Positionstext erwähnt ist,
- die gesamte, rückstandsfreie Demontage des
Objektes, einschl. sämtlicher
Befestigungsmittel, die
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
(dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie
die Verankerungen
- das besenreine Verlassen des Raumes und des
Transportweges
- die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen
Materials,
- sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem.
UVV (Anbringen einer Absturzsicherung,
Abdecken vonDeckenöffnungen, usw.),
- bei Neumontagen die Beseitigung der v.g.
Sicherungen
und der Transport aus dem Gebäude,
- bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der
Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen,
Installationen,
wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw.
innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl.
sämtlicher Einbauten
Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des
Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet!
ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist
die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen
einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen oder nachstehend in den Anlagen
dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten
als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind nicht
zulässig.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind
gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B.
Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom
Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen
Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu
Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf
dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in
den Einheitspreisen enthalten.
Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch
den Bauherrn ist vom AN eine umfassende
Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen.
Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile
darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und
Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten
einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung
ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche
Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der
Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung
bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen
Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle,
obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu
Mehrkosten.
ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
02 Elektrisches Rolltor Anlieferungsrampe
02
Elektrisches Rolltor Anlieferungsrampe
02.__.0010 Elektr. Rolltor Anlieferungsrampe, B 5,80 m × H 3,10 m Lieferung und Montage eines elektrischen Rolltores an der Anlieferungsrampe, lichte Breite ca. 5,80 m, lichte Höhe ca. 3,10 m.
Ausführung und Ausstattung:
- Stahllamellen-Rolltor, verzinkt und pulverbeschichtet, Farbe RAL 9006 weißaluminium
- 3 Sichtlamellen, 2 Lüftungslamellen gemäß Detailvorgabe des Betreibers
- Antrieb: Rohrmotor, 400 V, für häufige Öffnungszyklen geeignet (mind. 80.000 Zyklen)
- Steuerung mit Steuertableau inkl. Auf-/Ab-/Stopp-Funktion
- Sicherheitseinrichtungen: mechanische Absturzsicherung, beidseitige Abschaltleisten an der Torunterkante
- Endlagenschalter oben und unten
- Handnotbetätigung (Kurbelantrieb) bei Stromausfall
- Führungsschienen beidseitig, am Gebäude befestigt
- Wellenbaum mit Federspannausgleich
- Torpanzer aus feuerverzinktem Stahlblech
- Einbau inkl. Befestigungen, elektrischer Anschluss an vorhandenen Unterverteiler (Kabelverlegung bis 5 m)
Zugelassene Fabrikate (oder gleichwertig):
- Alukon GmbH & Co. KG
- Heroal – Johann Henkenjohann GmbH & Co. KG
- Teckentrup GmbH & Co. KG
Normen: Ausführung gemäß DIN EN 13241, DGUV-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik.
02.__.0010
Elektr. Rolltor Anlieferungsrampe, B 5,80 m × H 3,10 m
1.00
Stk
02.__.0020 Notausgangstür im Rolltor, B 0,885 m × H 2,135 m Lieferung und Montage einer seitlichen Notausgangstür, integriert in den Torrahmen bzw. seitlich des Rolltores an der Anlieferungsrampe.
Ausführung:
- Einflügelige Stahltür, Mindestlichtmaß 0,885 m × 2,135 m
- Ausführung als Fluchttür, selbstverriegelndes Schloss, Fabrikat Dorma SVP 5000 oder gleichwertig
- PZ-vorgerichtet, außen mit Knauf
- Türspion, Einbauhöhe 1,50 m
- Innenliegender Magnetkontakt inkl. Kabelverlegung (Vorbereitung für Alarmanlage)
- Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbe RAL 9006 weißaluminium
- Anschlag und Scharnierlage gemäß Detailvorgabe
- Montage inkl. aller erforderlichen Befestigungen und Abdichtungen
02.__.0020
Notausgangstür im Rolltor, B 0,885 m × H 2,135 m
1.00
Stk
02.__.0030 Anfahrschutz Führungsschienen Rolltor Lieferung und Montage von Anfahrschutzelementen für die Führungsschienen des Rolltores an der Anlieferungsrampe.
Ausführung:
- Metallwinkel aus verzinktem Stahl, an beiden Führungsschienen
- Anordnung gemäß Detailvorgabe des Planungsbüros
- Abstand des Rolltores von der Rampenvorderkante mind. 30 cm einhalten
- Montage auf dem Rampenboden, kraftschlüssig befestigt (Schwerlastdübel)
- Oberfläche: verkehrsgelb RAL 1023 und/oder verkehrsschwarz RAL 9017, 45°-gestreift lackiert
02.__.0030
Anfahrschutz Führungsschienen Rolltor
1.00
psch
03 Elektrischer Rollladen Backshop-Abschluss zum Windfang
03
Elektrischer Rollladen Backshop-Abschluss zum Windfang
03.__.0010 Elektr. Rollladen/Rolltor Backshop-Abschluss zum Windfang Lieferung und Montage eines elektrisch betriebenen Rollladens/Rolltores als Abschluss des Backshops zum Windfang hin. Maße gemäß Aufmaß bzw. Planangabe.
Ausführung und Ausstattung:
- Aluminiumrolladen oder Stahlrolltor, Farbe Panzer RAL 9006 weißaluminium
- Führungsschienen: RAL 9007 steingrau
- Antrieb: elektrischer Rohrmotor + Notkurbelantrieb
- Ansteuerung: Unterputz-Jalousie-/Schlüsseltaster mit Totmann-Funktion im Backshop-Bereich (Schalter bauseits, Verkabelung durch AN)
- Notkurbelbetätigung vom Backshop-Verkaufsraum aus möglich; Kurbelgestänge in nicht sichtbarem Bereich; Kurbel in Nähe des Kurbelgestänges im Backshop-Verkaufsraum hinterlegen
- Einbau mit Kastenverkleidung; Verkleidung in Abstimmung mit Bauleitung
- Endlagenschalter oben und unten
- Montage inkl. aller Befestigungen und elektrischem Anschluss
- Bei behördlichen Auflagen und Entfall: Abstimmung mit Bauleitung/Mieter
Zugelassene Fabrikate (oder gleichwertig):
- Alukon GmbH & Co. KG
- Heroal – Johann Henkenjohann GmbH & Co. KG
- Teckentrup GmbH & Co. KG
03.__.0010
Elektr. Rollladen/Rolltor Backshop-Abschluss zum Windfang
1.00
Stk
04 Abnahme, Übergabe und Dokumentation
04
Abnahme, Übergabe und Dokumentation
04.__.0010 Erstprüfung, Einweisung und Abnahme aller Toranlagen Erstinbetriebnahme, Funktionsprüfung und Abnahme aller gelieferten und montierten Toranlagen gemäß DGUV-Vorschriften.
Leistungsumfang:
- Erstprüfung aller Rolltore und Rollläden durch befähigte Person gemäß DGUV Vorschrift 68 (Winden, Hub- und Zuggeräte) und betriebseigenen Vorgaben
- Erstellen des Prüfbuches inkl. Dokumentation der Erstinbetriebnahme
- Einweisung des Nutzers/Mieters (Netto) in Bedienung und Notbetätigung aller Toranlagen
- Übergabe aller Schlüssel für Bedienschalter und Notbetätigungen
- Abnahmeprotokoll
04.__.0010
Erstprüfung, Einweisung und Abnahme aller Toranlagen
1.00
psch
04.__.0020 Technische Dokumentation und Übergabeunterlagen Zusammenstellung und Übergabe aller erforderlichen technischen Unterlagen für die gelieferten und montierten Toranlagen.
Umfang der Dokumentation:
- Technische Datenblätter und Bedienungsanleitungen je Toranlage
- Prüfbücher mit Erstinbetriebnahme-Protokoll
- Wartungs- und Pflegeanweisungen
- Ersatzteillisten
- Elektrische Schalt- und Klemmpläne
- Gewährleistungsdokumente
- Übergabe in 2-facher Ausfertigung (Papier) sowie digital (PDF auf Datenträger oder per E-Mail)
Die Unterlagen sind dem Mieter (Netto Marken-Discount) über die Bauleitung zu übergeben.
04.__.0020
Technische Dokumentation und Übergabeunterlagen
1.00
psch