Industrietore
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
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I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter    (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der    Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste    Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: 5.2.   Statische Berechnung    Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei: Statischer Nachweis vom 05.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026 Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.    Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden. 5.3.   Gründungsbeurteilung    Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei: Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37. 6.   Ausführungstermine Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.    Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren. 20.11.2026: Beauftragung umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen 07.12.2026: Einrichtung der Baustelle 14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten 22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten 26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau) 14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss 10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt 24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen    Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.    Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.    Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.    Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8) 7.   Pauschalierung Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-8. ZTV - Tore III-7.    Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)    Gewerk:   DIN 18360 Metallbauerbeiten / Tore 1.   Leistungsumfang    Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet Sektionalhubtore als Anlieferungstore. 2.   Allgemeine Hinweise zur Ausführung 2.1.   Erforderliches Montagegerät sowie alle notwendigen Sicherheits- und Absicherungsmaßnahmen, ebenso Arbeitsgerüste - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - für die ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben ist, und gelten dann entgegen der VOB Teil C als Nebenleistungen.    Bauseits wird kein Standgerüst zur Verfügung gestellt. 2.2.   Jegliche Materiallagerung innerhalb der Baustelle ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abschließbare Räume oder Flächen in der Baustellenfläche werden nicht zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen. 2.3.   Für die in das Bauwerk eingehenden Stoffe und Bauteile sind grundsätzlich ungebrauchte Teile zu verwenden, die den geforderten DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen müssen. 2.4.   Stoffe und Bauteile, die der AN nur vorzuhalten hat, die also nicht in das Bauwerk eingehen, können nach Wahl des Auftragnehmers auch gebraucht sein. 2.5.   Leergebinde von Anstrichmitteln, Klebern, Zusatzstoffen usw. müssen vom AN aus dem Baustellenbereich entfernt und entsorgt werden. Diese dürfen nicht in die Bauschuttcontainer geworfen werden. 3.   Gewerkespezifische Hinweise zur Ausführung der Tore 3.1.   Als einheitliche Qualitätsvorgabe für die nachfolgend beschriebene Torkonstruktion wurde das Fabrikat Butzbach, Typ HT 60 H zu Grunde gelegt. Es ist dem Bieter freigestellt, ein Torsystem eines anderen Herstellers anzubieten, das der Qualitäts- und Konstruktionsvorgabe entsprechen muss. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Konstruktion einschl. Zubehör durch Detailzeichnungen, Muster und Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen bzw. müssen zur Angebotseröffnung vorliegen. 3.2.   Lieferumfang Die Toranlagen sind komplett zu liefern und betriebsbereit zu montieren einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen, sowie die interne Elt-Installation in PVC- und halogenfreier Verkabelung. Die Zuleitung (Netzanschluss) und das Auflegen in die dafür vorgesehenen Klemmen erfolgt bauseits. Nach erfolgter Montage ist ein "Erstinbetriebsnahme-Protokoll elektrischer Anlagen" anzufertigen und mit der Dokumentation zu liefern. 3.3.   Stapelhubtore aus Fiberglas als Materialanlieferungstore, bestehend aus: -   Aluminium-Führungsschienen mit abnehmbaren Deckleisten, ziehblank, eingewalzten, verzinkten Halteschienen für die Fangvorrichtung, integrierter Stromschleifleitung und Bürstendichtungen. -   Verzinkte Stahlkonstruktion mit grundiertem Verbindungsrohr, Absturzbügel und Antriebsmechanik. -   Fiberglas-Torblätter aus: Stegdoppelplatten, mind. 60 mm stark, ca. 1000 mm hoch, Farbe brilliant, UV-stabil, Lichttransmission ca. 70%, U-Wert der ges. Anlage ca. 2,0 W/m²K, silikonfreie Ausführung, Aluminium-Verbindungsprofile mit fertiger Oberflächenbeschichtung, Farbton innen und außen RAL-Farbton nach Angabe durch den AG, und Kopfteilen, Kettentragbolzen und Ausweiser in stabiler Ausführung, einschl. Führungsrollen und verschraubten Stützbügeln. -   Elektro-Antrieb durch Getriebemotor, 400 V / 50 Hz mit Thermoschutz und Bremse, IP54, Hub- und Senkgeschwindigkeit ca. 0,15 m/s. Im Havarie- und Störungsfall muss eine manuelle Torbedienung (z.B. Haspelkette) möglich sein. -   Mikroprozessorsteuerung SHT / ELS - fertig verdrahtet im Schaltschrank aus Stahlblech - mit fertiger Oberflächenbeschichtung in RAL-Farbton nach Angabe AG, Schutzart IP 54 (Steuerspannung 24 V) mit Klemmenkasten, Schaltkastenreserve ca. 20%, Einbau / Montage direkt neben dem Tor auf Bedienhöhe. -   Tastschalter mit Schaltfunktion "AUF - STOP - AB", Steuerung in Selbsthaltung, allpolig trennender Hauptschalter "EIN - AUS", Schutzart IP 54 im Gehäusedeckel des Schaltschrankes auf Bedienhöhe integriert. Schlüsselschalter außen AP-5-1R inkl. Not-Aus, 1 Not-Aus-Drehschalter, halogenfreie Verkabelung in Stahl-Schutzrohr. -   Für Steuerungsimpulse / Verriegelungen sind potentialfreie Kontakte zur Aufschaltung auf die GLT-Anlage im Schaltschrank vorzusehen: Auf (1 x Meldeabfrage, 2 x Steuerimpuls), Zu (1 x Meldeabfrage, 2 x Steuerimpuls), Störung (1 x Meldeabfrage). -   Steuerung vorbereitet für RWA-Betrieb: Tore dienen als RWA-Zuluftfläche (Notstrom siehe gesonderte Position). Optische Anzeige für RWA-Betrieb im Schaltkastendeckel. Kontakte für RWA-Signal vorsehen. -   Zählwerk für jeden Bewegungszyklus: Jede Ansteuerung „AUF" erhöht das Zählwerk um jeweils einen Zähler. Dieses ist im Schaltkasten integriert und dort frei ablesbar. Das zurücksetzen auf null ist nicht oder nur über gesonderten Steuerungszugriff möglich. Die Toranlagen sind jeweils auf 40.000 Öffnungszyklen auszulegen. -   Fangvorrichtung AS 1000, TÜV-geprüft, den Richtlinien der Berufsgenossenschaft entsprechend, SUVA-zugelassen. Die Mechanik ist in den Führungsschienen zu integrieren. -   Auflaufsicherung zur Selbstüberwachung durch opto-elektronische Schaltleiste mit Signalgeber (Sensorik geführt in Gummiprofil), bei Betätigung ca. 300 mm Freifahrt, Stromzuführung durch Schleifleitung in der Führungsschiene. -   Torabdichtung zwischen den Torblatt-Elementen durch Gummi-Schlauchdichtungen, zum Sturz durch Gummi-Lippenprofil, in den Führungsschienen durch doppelte Bürstendichtungen, zwischen Führungsschienen und Leibung durch ein Gummi-Hohlprofil. -   Befestigung an der Stahlprofilkonstruktion durch ausreichend stabile, verzinkte und mit den Führungsschienen verschraubte Montagewinkel. -   Kettentragbolzen und Ausweiser in verschraubter Ausführung. 3.4.   Prüfbuch Ein Prüfbuch für v.g. eingebaute Toranlage ist mit folgendem Inhalt zusammenzustellen und rechtzeitig vor Schlussabnahme bzw. Einweisung der örtlichen Bauleitung bzw. dem AG zu übergeben. Die Einweisung des Bedienpersonals ist ebenfalls durch den AN vorzunehmen. Die Leistungsposition ist in einer eigenen Position ausgeschrieben. 3.5.   Vorschriften: a)   Technische Grundlage sind die DIN und VDE – Vorschriften sowie die neuesten Richtlinien für kraftbetriebene Fenster Türen und Tore der Berufsgenossenschaft ASR A1.7 bzw. DGUV-I 208-022 (früher BGR 232 bzw. ZH 1/494) für Tore und ASR A2.3 bzw. DGUV-I 208-044 für Schlupftüren Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan in der jeweils gültigen Fassung. b)   Zusätzliche Vorschriften des AG (z.B. Werkvorschriften, Betriebsmittelvorschrift, Liste schwarzer Stoffe) können eingesehen werden. c)   EnEv 2014 d)   DIN EN 12424, DIN EN 12444 Widerstand gegen Windlast (Klasse 3) e)   DIN EN 12425, DIN EN 12489 Widerstand gegen eindringendes Wasser (Klasse 2) f)   DIN EN 12426 Luftdurchlässigkeit (Klasse 2) g)   DIN EN 12428 Wärmedurchgangskoeffizient (Achtung : gemäß EnEv des Gebäudes !) h)   DIN EN 12433 Terminologie i)   DIN EN 12445, DIN EN 12453 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore j)   DIN EN 12604, DIN EN 12605 Mechanische Aspekte k)   DIN EN 12635 Einbau und Nutzung l)   DIN EN 12978 Schutzeinrichtungen 3.6.   Dokumentation: a)   Datenerfassungslisten: Zur Inventarisierung neuer Gebäude und technischer Anlagen, sind vor der Inbetriebnahme entsprechende Datenerfassungslisten zu füllen. Als Vorlage dient ein von Airbus vorgefertigtes Excelsheet, dieses basiert auf den Kostengruppen der DIN 276. Die Excelliste wird von Airbus gestellt, sie ist vom Lieferanten zu füllen und muss auf elektronischem Weg geliefert werden. Das Datenformat ist dabei unbedingt einzuhalten, da mit diesen Listen das SAP mit Daten gefüllt wird. Ist die Datenerfassung im SAP erfolgt, wird ein Equipment-Aufkleber erzeugt, der vom Lieferanten angebracht werden muss. b)   Einweisungsprotokolle c)   Prüfbuch nach DGUV-G 308-006 (ehemals BGG 950) (1x HMGMH [Original] ; 1x HMGB3) d)   EG – Konformitätserklärung (1x im Prüfbuch ; HMGB3) e)   Bescheinigung der halogenfreiheit der Installation und des Behanges / f)   Ggf. Bescheinigungen für Sonder- / Zulassungen / Ausnahmegenehmigungen (im Prüfbuch; HMGB3) g)   Inbetriebnahmebescheinigung mit Ergebnis der Erstprüfung (1x HMGMH [Original] ; 1x HMGB3) h)   DGUV V3 (ehemals BGV A3) Inbetriebnahmebescheinigung (Meßprotokoll ; (1x HMGMH [Original] ; 1x HMGB3) i)   Messprotokoll der Kraftmessung bei Einsatz von Personensicherheitssystemen j)   Leistungsklassen der Anlage nach :    • DIN EN 12424, DIN EN 12444 Widerstand gegen Windlast    • DIN EN 12425, DIN EN 12489 Widerstand gegen eindringendes Wasser    • DIN EN 12426 Luftdurchlässigkeit    • DIN EN 12428 Wärmedurchgangskoeffizient k)   Zulassungen der Anlage für Brandschutzsysteme    • Systemzulassung    • Feststellanlage    • Steuerung    • Melder    • Ggf. erforderliche ZiE inkl. Abnahmebericht durch amtlich anerkannte Stelle l)   E-Schaltpläne (1x im Schaltkasten ; 1x HMGMH ; 1x HMGB3) m)   Vollständige techn. Zeichnungen inkl. Ersatzteillisten (1x HMGMH ; 1x HMGB3 ) n)   Bedienungsanleitung (1x im Schaltkasten ; 1x HMGMH; 1x HMGB3) o)   Notbedienungsanleitung (1x in Anlagennähe ; 1x HMGMH; 1x HMGB3) p)   Vorgehensweise bei monatlicher Prüfung der Feststellanlage / Steuerung inkl. der Prüfpunkte wie z.B. Bodenmarkierung, Signaleinrichtung optisch und akustisch, Schließzeitverzögerung (1x in Anlagennähe ; 1x HMGMH; 1x HMGB3) q)   Vorgehensweise Wiederinbetriebnahme nach Auslösung (1x in Anlagennähe ; 1x HMGMH; 1x HMGB3) r)   Vorgehensweise bei Anlagenbedienung nur durch die Werkfeuerwehr (1x in Anlagennähe; 1x im Prüfbuch) s)   Wartungsanleitung / -plan (1x HMGMH ; 1x HMGB3) t)   Statik der ges. Anlage inkl. Prüfstatik u)   Zusätzlich alle o.g. Punkte in digitaler Form auf CD – ROM in pdf und Erstellungsdateiformat (gemäß Datenübernahmehandbuch) 3.7.   Beschriftung: Die Hinweise sind gut sichtbar nach Absprache mit dem AG anzubringen: a)   Achtung : Anlagenbedienung nur durch eingewiesenes und beauftragtes Personal gestattet!!! b)   Sicherheitseinrichtung (Bumper) c)   Überbrückung Sicherheitseinrichtung d)   Not – Entriegelung e)   Vorgehensweise bei Notbetrieb (Anlagenspezifisch) f)   Flügelendstellungen g)   E-Schaltschränke an der Anlage h)   Anlagentypenschild mit folgenden Daten    • CE – Kennzeichnung    • Hersteller    • Baujahr    • Seriennummer    • Auftragsnummer    • Gewicht    • Kennzeichnung der ersten UVV – Prüfung bei Abnahme i)    Zulassungsschild / ggf. ZiE Kennzeichnung j)    Hinweisschild : Brandschutztor / -vorhang ; Schließbereich freihalten ; Personenaufenthalt und Abstellen von Gegenständen verboten k)   Hinweisschild : „Zuluft RWA“ Maße ca. 150x420mm weißes Schild mit schwarzer Schrift und roter Umrandung, montiert innen und außen mit AG Abstimmung
III-8. ZTV - Tore
05 Fenster, Türen und Tore
05
Fenster, Türen und Tore
05.06 Tore
05.06
Tore