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Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens
Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark" beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen, wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche, Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage geplant.
Adresse: Maria-Merian-Weg
44803 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Ines-Marie Hoffmann
Tel.: 0271-695 190
Mobil: 0175-7218093
E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Kernbohrarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Kernbohrarbeiten
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle gültigen Regeln nach DIN 18299 (ATV) zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Kernbohrarbeiten
Projektspezifische Hinweise Projektspezifische Hinweise
Oberflächen:
Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk; in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an Decken, Wänden und Treppenläufen. Ein sorgsamer Umgang wird voraus gesetzt.
Beschriftungen jeglicher Art sind zu unterlassen.
Rauchen auf der Baustelle:
Ab dem Estricheinbau herrscht im gesamten Gebäude Rauchverbot. Grundsätzlich sind Aschenbecher zu verwenden.
Bauablauf:
Es wird zu Überschneidungen zwischen den Gewerken Rohbau, Fenster und Innenausbau (siehe beigefügten Bauzeitenplan) kommen.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die nachfolgenden Planunterlagen und Dokumente. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
155_5_AR_AN_NO_011_04-Ansicht Nord.pdf
155_5_AR_AN_OS_012_04-Ansicht Ost.pdf
155_5_AR_AN_SÜ_013_04-Ansicht Süd.pdf
155_5_AR_AN_WE_014_04-Ansicht West.pdf
155_5_AR_GR_00_003_12-Erdgeschoss.pdf
155_5_AR_GR_01_004_13-1. Obergeschoss.pdf
155_5_AR_GR_02_005_13-2. Obergeschoss.pdf
155_5_AR_GR_03_006_12-3. Obergeschoss.pdf
155_5_AR_GR_04_007_09-4. OG Dachgeschoss.pdf
155_5_AR_GR_KG_002_11-Kellergeschoss.pdf
155_5_AR_LA_DA_001_09-Dachaufsicht.pdf
155_5_AR_SN_XX_008_06-Schnitt 1-1.pdf
155_5_AR_SN_XX_009_06-Schnitt 2-2.pdf
155_5_AR_SN_XX_010_08-Schnitt A-A.pdf
Baubeschreibung.pdf
Bauzeitenplan_09.07.26.pdf
Planunterlagen
01 Kernbohrungen
01
Kernbohrungen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Kernbohrungen in Wandflächen
01.02
Kernbohrungen in Wandflächen
01.03 Kernbohrungen in Deckenflächen
01.03
Kernbohrungen in Deckenflächen
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten