Kernbohrungen
AzGA Duhamel Ensdorf
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Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1. Vorbemerkungen Die RAG errichtet am Standort Duhamel eine zentralen Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA). In mehreren Bauabschnitten ist die Errichtung der Anlagenteile von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Infrastruktur geplant. 2. Leistungsumfang Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst dabei die Gewerke: • Kernbohrarbeiten 3. Angaben zur Baustelle, örtliche Verhältnisse: Der Baustandort der AzGA Duhamel liegt im im Südwesten des Bundeslandes Saarland, im Landkreis Saarlouis und liegt zwischen dem Saarlouiser Ortsteil Fraulautern im Norden und dem Zentrum von Ensdorf im Süden. Die AzGA wird auf einem knapp 5,5 ha großen Baufeld errichtet (Flurstück Nr. 197/23) und umfasst den Bereich der ehemaligen Tagesanlage einschließlich des früheren Grubenbahnhofs, Kläranlage sowie die Anlagen des Barbarastollens. Die zentrale Zufahrt zur Baustelle für die AzGA erfolgt im Nordosten ausschließlich über das Tor 2 an der Hülzweilerstraße. Das Tor 4 als Zufahrt von der westlichen Provinzialstraße (B51L) ist im gesamten Bauzeitraum nur für Rettungsfahrzeuge der Grubenwehr zu benutzen. Die Zuwegung der Rettungsfahrzeuge über Tor 4 bis zum Gebäude Grubenwehr ist durchgängig sicherzustellen und in den Bauabläufen zu berücksichtigen. Erst für den späteren Betrieb der AzGA Duhamel dient das Tor 4 als Hauptzu- und Ausfahrt. Geländeoberkante Bestand Außengelände i.M. 192,5 m ü. NHN 4. Allgemeine Angaben zur Ausführung Die Arbeiten im Bereich der Baugruben erfolgen parallel zu Leistungen anderer Baugewerke insbesondere Ingenieurbau, Hochbau, Kanalbau und Strassenbau. Zwischen den Gewerken ist eine Abstimmung zu Schnittstellen und Kreuzungspunkten erforderlich. Die Baustelle grenzt unmittelbar an die anschließende Berghalde  mit ca. 50 ha Grundfläche. Während der Ausführung auf der Baustelle ist der AN verpflichtet, mindestens einen kompetenten Vertreter zu Baubesprechungen zu entsenden. Die Regelarbeitszeit auf dem Baugelände ist werktags Montag bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr. Samstags von 6.00 bis 15.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung. Werktags Montag bis Freitag kann die Arbeitszeit aus wichtigem Grunde verlängert werden, dies ist dem AG vorher schriftlich zu melden. Unabhängig davon sind die Maßgaben des Schallschutzgutachtens während Bau und Betrieb vollumfänglich umzusetzen. Gleiches gilt für die Auflagen und Nebenbestimmung der vorliegenden Genehmigungen. Bei allen Positionen ist, wenn nicht anders beschrieben, die Lieferung und die betriebsfertige Montage in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Bei der Durchführung der Leistungen einschl. Materiallieferung sowie als Kriterium für Gewährleistungsfälle sind alle einschlägigen Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien sowie Normen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung zu berücksichtigen. Hierunter fallen insbesondere: die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter von - Europäische Norm - DIN - ZTV-Ing. - DVGW Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB Teil C, als beschrieben. Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, einschließlich der Stand- und Kippsicherheit der Gerüste gemäß den geltenden Vorschriften (z.B. DIN EN 12811, TRBS 2121-1, BG Bau), sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen, auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausführung der Arbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“. Die Vorgaben der BG Bau sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistung immer mind. ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, vorhalten, betreiben und räumen. Enthalten sind alle erforderlichen Arbeitsebenen, Baubehelfe und Geräteeinsatz gemäß Bauablaufplan und Ausführungsplanung in allen Bauphasen und Umbauzuständen incl. Betriebs- und Verbrauchsstoffe, Kosten für Personal und sonstige Aufwendungen. Antransport, Aufbau, Umsetzen, Abbau und Abtransport  der für die Baustelle erforderlichen gewerkespezifischen Baustelleneinrichtungen und Geräte für. - Die Leistung des ausgeschriebenen Gewerk(e) Vorhalten und Betreiben der vorgenannten Leistungen für die spezifische Dauer des Gewerkes.
Baustelleneinrichtung
02 Betriebsgebäude
02
Betriebsgebäude
02.05 Betonarbeiten
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Betonarbeiten