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Beschreibung des Bauvorhabens
Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark"
beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im
Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll
vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum
Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen,
wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in
Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische
Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen
Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche,
Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum
inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem
Flachdach ist eine PV-Anlage geplant.
Adresse: Maria-Merian-Weg
44803 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Ines-Marie Hoffmann
Tel.: 0271-695 190
Mobil: 0175-7218093
E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Allgemein
Allgemein
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder
Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und
Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung
ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel
Hochbau GmbH abzustimmen.
Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht
durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind
können nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen
lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar
ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem
AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen
Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG
umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu
informieren.
Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise
spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben.
Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei,
gleichwertige Produkte anzubieten.
Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom
Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche
Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem
Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen
jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden
Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor.
Der AN ist für die termingerechte Übersendung der
entsprechenden Muster bzw. Proben selbst
verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben
bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot
genannten Materialien oder Produkte zu verwenden.
Materialien sind entsprechend der im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und
Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu
vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der
Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen
Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu
haben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten:
Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des
AN.
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter.
Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der
erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern
für eventuelle Materiallieferungen und Transporte.
Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die
Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten
und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl.
Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder
des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit
entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und
Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind
stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine
Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen.
Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung,
Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden.
Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle
über die Hauptzufahrt des Betriebsgeländes.
Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verehr zu
nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich
Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind
zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen
Platzverweis führen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen
ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren
Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen
zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder
Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert
vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er
Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist.
Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben.
Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer
und der Ausführung der Leistungen kurzfristig
erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen
teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung
einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen,
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile
werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt.
Die Leistungen dürfen nur im System erbracht werden.
Der AN ist für die Systemverträglichkeit und die
Verträglichkeiten unterschiedlicher Baustoffe, seine
Leistung betreffend verantwortlich. Dies umfasst auch
die Veträglichkeit seiner Baustoffe bezogen auf
Baustoffe anderer Gewerke, an und auf welche er mit
seinen Baustoffen anschließt.
Flächen, die im weiteren überbaut werden, sind
gemeinsam mit der Projekt-/ Bauleitung des AGs
abzunehmen. Die Termine dazu sind mit einem Vorlauf von
wenigstens 5 Werktagen durch den AN mit dem AG
abzustimmen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung so
stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die
Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten
des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte
Baustelle besenrein zu verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen
und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu
beantragen.
Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und
Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in
1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge
gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten,
gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die
Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich
auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle
Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV
gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle
zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Projektspezifische Hinweise
Oberflächen:
Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im
Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk;
in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an
Decken, Wänden und Treppenläufen. Ein sorgsamer Umgang
wird voraus gesetzt. Beschriftungen jeglicher Art sind
zu unterlassen.
Abdichtungskonzept:
Das Gebäude wird im Keller aus WU-Beton hergestellt, in
Zusammenhang mit weiteren Abdichtungsmaßnahmen, gemäß
Abdichtungskonzept Architekturbüro office03, Varainte
B.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und
bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch
das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor
Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind
nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten
oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende
Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Planunterlagen
1 Erdungsanlage
1
Erdungsanlage
1. 1 Fundamenterder, Ringerder
1. 1
Fundamenterder, Ringerder
2 Weitere Leistungen
2
Weitere Leistungen
2. 1 Planung, Dokumentation
2. 1
Planung, Dokumentation
2. 2 Stundenlohnarbeiten
2. 2
Stundenlohnarbeiten