Blitzschutz- und Erdungsanlage
OCS Neubau Firmenzentrale Fertigungsgebäude mit Verwaltung und Tiefgarage
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Beschreibung des Bauvorhabens Die NaSa Immobilien GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft kurz ARGE Neubau OCS Bochum mit der schlüsselfertigen Herstellung Ihres neuen Firmenstandortes in Bochum beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum organisiert sich wie folgt: Technische Geschäftsführung Runkel Hochbau GmbH Hessische Straße 10-12 57074 Siegen Kaufmännische Geschäftsführung OTTO QUAST Fertigbau GmbH Weidenauer Str. 265 57076 Siegen OCS errichtet an dem neuen Standort in Bochum auf dem ehemaligen Opel-Gelände eine neue Firmenzentrale. Das Gebäude wird Bereiche für Entwicklung und Fertigung sowie klassische Büroorganisation enthalten. Über ein repräsentatives Foyer als Haupteingang zu allen Bereichen sind auch Besprechungs- und Schulungsräume zu erreichen. Büro- und Verwaltungsnutzung gliedern sich im OG1 und OG2 um einen begrünten Dachgarten mit Terrasse. Das Untergeschoss wird für eine regelmäßige Andienung mit kleinen LKW (7,5 to) ausgelegt und beinhaltet neben Flächen für Kommissionierung, Entsorgung und Technik auch eine Tiefgarage für PKW. Es entstehen ca. 7.500 m² Nutzfläche im gewerblichen und ca. 5.000 m² im kaufmännischen Bereich. Baubeginn:    ca. April 2026 Fertigstellung:   Mitte 2028 Adresse:   OCS Optical Conrtol Systems GmbH    Robert-Biosch-Straße 12    44806 Bochum Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Luca Frederic Sting Tel.:   0271-695 184 Mobil:   0151-53161545 E-Mail:    luca.sting@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsbestandteile 1.1. Allgemein Verträge zwischen der Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum (Auftraggeber, "AG") und ihren jeweiligen Nachunternehmern (Auftragnehmer, "AN") kommen nur durch schriftlichen Vertragsabschluss oder durch schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung des AG zustande. 1.2. Vertragsgrundlage Für Verträge zwischen AG und AN ist die Anwendung der VOB/B, die Einbeziehung der VOB/C und die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG für Nachunternehmerverträge vereinbart. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht. Sofern nicht anders benannt, gelten die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik. 2. Baustellenorganisation & -logistik 2.1. Bauleiter AG und AN werden im Rahmen des Bauvorhabens durch die im Vertrag oder vor Baubeginn benannten Bauleiter vertreten. Die Bauleiter sind jeweils bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und als Vertreter der Parteien an der Abnahme teilzunehmen. Der Bauleiter des AN darf nur nach vorheriger Zustimmung des AG ausgetauscht werden. Der AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue Bauleiter persönlich und fachlich gleichermaßen geeignet ist. Der AN muss dafür sorgen, dass entweder der Bauleiter oder jedenfalls ein hinreichend zuverlässiger und geeigneter Polier oder Vorarbeiter während der jeweiligen Arbeitszeiten stets auf der Baustelle anwesend ist. 2.2 Entsorgung von Abfällen Der AN entsorgt den bei seinen Arbeiten anfallenden Abfall (insbesondere Verpackungsmaterialien und Bauschutt) jeweils unverzüglich. Er hinterlässt die Baustelle stets und insbesondere vor Wochenenden oder sonstigen Unterbrechungen in ordnungsgemäß gesäubertem Zustand. Wenn der AN trotz Aufforderung nebst Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme den vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen jeweils auf Kosten des AN im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu lassen. 2.3. Baustellenordnung Die jeweils gültige Baustellenordnung des Generalunternehmers ist verbindlich einzuhalten. Verstöße können zum Baustellenverweis führen. Die Baustellenordnung regelt u.a.: - Zutrittskontrollen und Ausweisregelung. Vorstellung und Einweisung in die Baustelle durch die örtliche Bauleitung - Verhaltenspflichten (z. B. Rauchverbot, Alkoholverbot) - PSA-Pflichten (Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe) - Ordnung und Sauberkeit - Verhalten bei Unfällen und Gefahren 2.4. Logistik Anlieferungen sind mit der Bauleitung frühzeitig abzustimmen. Zwischenlagerung ist nur auf zugewiesenen Flächen gestattet. Gerüste, Krane und Aufzüge sind nach Absprache mit dem GU mitnutzbar. Baustrom und Bauwasser werden zentral bereitgestellt. Sozialräume wie z.B. Toiletten sind gemeinsam mit anderen Gewerken zu nutzen. Ordnung und Hygiene sind sicherzustellen. Leistungen Dritter sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Gegenseitige Absprachen mit Nachbargewerken über Schnittstellen sind unverzichtbar. 2.5 Aufenthalts- und Materialcontainer Aufenthalts-, Pausen- und Materialcontainer dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden. Der Standort ist so zu wählen, dass Bauabläufe, Verkehrswege, Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt werden. Die Container sind in ordnungsgemäßem, sauberem und sicherem Zustand zu halten. Aufenthaltscontainer sind ausschließlich für Pausen und Verwaltungszwecke zu nutzen; eine Nutzung zu Übernachtungszwecken ist untersagt. In allen Containern gilt Rauch- und Alkoholverbot. Materialcontainer sind klar zu kennzeichnen, verschlossen zu halten und so einzurichten, dass die Lagerung den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstofflagerung) entspricht. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Container einschließlich Fundamentierungen oder Aufstellhilfen restlos und fristgerecht vom AN zu entfernen. Eventuell verursachte Schäden am Untergrund oder an baulichen Anlagen sind auf Kosten des AN fachgerecht zu beseitigen. Der AG hält in seiner Containeranlagen, Räumlichkeiten zum Anmieten vor. Sprechen Sie dazu die Projektleitung oder örtliche Bauleitung an. 3. Ausführungsbedingungen 3.1. Bauleistungserbringung durch Subunternehmer Die Vergabe von Leistungen des AN an Subunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AG erteilt die Zustimmung, wenn dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Er darf die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel an der erforderlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des potenziellen Subunternehmers bestehen. Der AN bleibt auch im Falle der Vergabe von Leistungen an einen Subunternehmer ausschließlicher Vertragspartner des AG und Schuldner der nach Maßgabe des Vertrags zu erbringenden Leistungen. 3.2. Bautagebuch (BTB) Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und zu Händen des Bauleiters des AG eine wöchentliche Durchschrift zu erteilen. Die Übergabe des BTB erfolgt unaufgefordert. 3.4. Arbeitszeiten Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Arbeitszeiten (werktags 7:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Die Bauzeit ist dem verbindlichen Bauzeitenplan zu entnehmen. Der AN hat seine Leistungen termingerecht und mit Blick auf Schnittstellen zu anderen Gewerken zu koordinieren. 4. Technische Hinweise 4.1. Materialien Die in den Leistungsverzeichnissen genannten Materialien sind verbindlich oder durch gleichwertige Produkte mit Zustimmung des AG ersetzbar. Es gelten die technischen Merkblätter der Hersteller. Vor Ausführung sind Bemusterungen oder Musterflächen ggf. anzulegen. Der AN wendet nur geeignete und gegebenenfalls zugelassene Baustoffe und Bauverfahren an. Nach der Leistungsbeschreibung oder nach dem Gesetz erforderliche Baustoffprüfungen lässt der AN auch ohne besondere Aufforderung von staatlich anerkannten Prüfstellen durchführen. Deren Entscheidung ist für ihn verbindlich. Oberflächenqualität, Toleranzen und technische Vorgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den DIN-Normen und der VOB/C. Vor Ausführung sind die Maße vor Ort zu überprüfen. 4.2. Informations- und Prüfungspflichten Der AN ist stets verpflichtet, auf für ihn erkennbare Fehler, Widersprüche oder Lücken in den Vertragsunterlagen hinzuweisen. Das gilt auch für durch den AG nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailzeichnungen. Solche Unterlagen erhält der AN vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Zuge des jeweiligen Baufortschritts. Der AG stellt über die Projektphase einen Planerserver zur Verfügung, auf welchem die aktuellste Ausführungsplanung abrufbar ist. Der AN hat sich eigenständig auf der Plattform nach dem aktuellsten Stand zu erkundigen. Abweichungen zum geschlossenen Vertrag sind anzuzeigen und mit einem Angebot über die zusätzliche oder entfallene Leistung zu untermauern. Vor der Ausführung muss das Angebot beauftragt werden. Vom AN nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailpläne erhält der AG rechtzeitig zu Händen seines Bauleiters zur jeweiligen Freigabe. Anlässlich der Freigabe wird lediglich die Übereinstimmung der nach Maßgabe der Pläne zu erbringenden Leistungen mit den generellen vertraglichen Vorgaben zur Art der Ausführung geprüft. Gegenstand der Prüfung des AG ist nicht die bautechnische oder sonstige Eignung der in den Plänen des AN vorgesehenen Ausführung. Die Freigabe der Pläne beinhaltet keinen Verzicht auf etwaige Mängelansprüche für den Fall, dass sich die Ausführung nach Maßgabe der Pläne als mangelhaft erweist. 4.3. Qualitätssicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ständige Eigenkontrolle der Ausführung sicherzustellen. Aufmaße sind nachvollziehbar und digital zu dokumentieren. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Leistungsumfang auf Basis der vereinbarten Einheitspreise. Fotodokumentationen sind bei verdeckten Leistungen zwingend erforderlich. Mängel sind fristgerecht anzuzeigen und in Eigenverantwortung zu beseitigen. Abnahmen erfolgen nur bei vollständiger und mangelfreier Leistung. Auf schlechte Witterung oder Winterbedingungen ist organisatorisch und technisch zu reagieren (z. B. durch Abdeckungen, Beheizung). Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung, Nässe und Beschädigung bestehender Bauteile sind eigenverantwortlich vorzusehen.
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
Mitwirkung "Digitale Baustelle" Produktvorstellung Im Projekt kommt die cloudbasierte Bausoftware CAPMO zur Anwendung. CAPMO ist eine digitale Plattform zur Baustellendokumentation, Mängelverfolgung, Kommunikation und Projektkoordination. https://www.capmo.com/ Die Anwendung ist plattformunabhängig und kann sowohl webbasiert über den Browser als auch mobil über iOS- und Android-Geräte mittels App genutzt werden. Sie ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bearbeitung von Aufgaben (sog. "Tickets") sowie die zentrale Ablage von Plänen, Protokollen und Fotos. Die Nutzung unterstützt eine transparente, effiziente und nachvollziehbare Kommunikation aller Projektbeteiligten. Aufgabenbeschreibung Die Mitwirkung an der digitalen Baustelle mittels CAPMO ist verpflichtend für alle Nachunternehmer im Projekt. Ein kostenfreier Gastzugang zur CAPMO-Plattform wird durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, ihm zugewiesene Tickets innerhalb der vorgegebenen Fristen zu bearbeiten und den Status entsprechend in der Plattform zu aktualisieren. Darüber hinaus ist über CAPMO die vollständige und zeitnahe baustellenrelevante Dokumentation durch den Nachunternehmer zu führen, einschließlich Fotodokumentation, Fortschrittsmeldungen und ggf. Rückmeldungen zu Mängelabstellungen. Die Einhaltung der digitalen Prozesse ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Einweisung Durch die Bau- und Projektleitung kann eine Einweisung erfolgen. Online stehen auf den gängigen Videoplattformen Lernvideos zur Verfügung. Die tägliche Anwendung im Baustellenalltag sowie die konsequente Umsetzung der digitalen Prozesse liegen jedoch in der Verantwortung des Nachunternehmers. Es obliegt ihm, die Nutzung innerhalb seines Teams sicherzustellen und ggf. intern weiterführende Einweisungen oder Kontrollen durchzuführen.
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
1 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1. 1 Fundament- und Ringerder
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1. 2 Blitzschutzanlagen, äußere anteilig
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Blitzschutzanlagen, äußere anteilig