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Beschreibung des Bauvorhabens
Die NaSa Immobilien GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft
kurz ARGE Neubau OCS Bochum mit der schlüsselfertigen
Herstellung Ihres neuen Firmenstandortes in Bochum
beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum
organisiert sich wie folgt:
Technische Geschäftsführung
Runkel Hochbau GmbH
Hessische Straße 10-12
57074 Siegen
Kaufmännische Geschäftsführung
OTTO QUAST Fertigbau GmbH
Weidenauer Str. 265
57076 Siegen
OCS errichtet an dem neuen Standort in Bochum auf dem
ehemaligen Opel-Gelände eine neue Firmenzentrale. Das
Gebäude wird Bereiche für Entwicklung und Fertigung
sowie klassische Büroorganisation enthalten. Über ein
repräsentatives Foyer als Haupteingang zu allen
Bereichen sind auch Besprechungs- und Schulungsräume zu
erreichen. Büro- und Verwaltungsnutzung gliedern sich
im OG1 und OG2 um einen begrünten Dachgarten mit
Terrasse. Das Untergeschoss wird für eine regelmäßige
Andienung mit kleinen LKW (7,5 to) ausgelegt und
beinhaltet neben Flächen für Kommissionierung,
Entsorgung und Technik auch eine Tiefgarage für PKW.
Es entstehen ca. 7.500 m² Nutzfläche im gewerblichen
und ca. 5.000 m² im kaufmännischen Bereich.
Baubeginn: ca. April 2026
Fertigstellung: Mitte 2028
Adresse: OCS Optical Conrtol Systems GmbH
Robert-Biosch-Straße 12
44806 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und
aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind
ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Luca Frederic Sting
Tel.: 0271-695 184
Mobil: 0151-53161545
E-Mail: luca.sting@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsbestandteile
1.1. Allgemein
Verträge zwischen der Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS
Bochum (Auftraggeber, "AG") und ihren jeweiligen
Nachunternehmern (Auftragnehmer, "AN") kommen nur durch
schriftlichen Vertragsabschluss oder durch schriftliche
Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung des AG
zustande.
1.2. Vertragsgrundlage
Für Verträge zwischen AG und AN ist die Anwendung der
VOB/B, die Einbeziehung der VOB/C und die Geltung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG für
Nachunternehmerverträge vereinbart. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht.
Sofern nicht anders benannt, gelten die einschlägigen
DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten
Regeln der Technik.
2. Baustellenorganisation & -logistik
2.1. Bauleiter
AG und AN werden im Rahmen des Bauvorhabens durch die
im Vertrag oder vor Baubeginn benannten Bauleiter
vertreten. Die Bauleiter sind jeweils bevollmächtigt,
rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen und als Vertreter der Parteien an der
Abnahme teilzunehmen. Der Bauleiter des AN darf nur
nach vorheriger Zustimmung des AG ausgetauscht werden.
Der AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue
Bauleiter persönlich und fachlich gleichermaßen
geeignet ist. Der AN muss dafür sorgen, dass entweder
der Bauleiter oder jedenfalls ein hinreichend
zuverlässiger und geeigneter Polier oder Vorarbeiter
während der jeweiligen Arbeitszeiten stets auf der
Baustelle anwesend ist.
2.2 Entsorgung von Abfällen
Der AN entsorgt den bei seinen Arbeiten anfallenden
Abfall (insbesondere Verpackungsmaterialien und
Bauschutt) jeweils unverzüglich. Er hinterlässt die
Baustelle stets und insbesondere vor Wochenenden oder
sonstigen Unterbrechungen in ordnungsgemäß gesäubertem
Zustand. Wenn der AN trotz Aufforderung nebst
Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme den
vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der
AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen jeweils auf
Kosten des AN im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu
lassen.
2.3. Baustellenordnung
Die jeweils gültige Baustellenordnung des
Generalunternehmers ist verbindlich einzuhalten.
Verstöße können zum Baustellenverweis führen. Die
Baustellenordnung regelt u.a.:
- Zutrittskontrollen und Ausweisregelung. Vorstellung
und Einweisung in die Baustelle durch die örtliche
Bauleitung
- Verhaltenspflichten (z. B. Rauchverbot,
Alkoholverbot)
- PSA-Pflichten (Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe)
- Ordnung und Sauberkeit
- Verhalten bei Unfällen und Gefahren
2.4. Logistik
Anlieferungen sind mit der Bauleitung frühzeitig
abzustimmen. Zwischenlagerung ist nur auf zugewiesenen
Flächen gestattet. Gerüste, Krane und Aufzüge sind nach
Absprache mit dem GU mitnutzbar. Baustrom und Bauwasser
werden zentral bereitgestellt. Sozialräume wie z.B.
Toiletten sind gemeinsam mit anderen Gewerken zu
nutzen. Ordnung und Hygiene sind sicherzustellen.
Leistungen Dritter sind bei der Ausführung zu
berücksichtigen. Gegenseitige Absprachen mit
Nachbargewerken über Schnittstellen sind unverzichtbar.
2.5 Aufenthalts- und Materialcontainer
Aufenthalts-, Pausen- und Materialcontainer dürfen nur
nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung
aufgestellt werden. Der Standort ist so zu wählen, dass
Bauabläufe, Verkehrswege, Rettungswege sowie
Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt werden.
Die Container sind in ordnungsgemäßem, sauberem und
sicherem Zustand zu halten. Aufenthaltscontainer sind
ausschließlich für Pausen und Verwaltungszwecke zu
nutzen; eine Nutzung zu Übernachtungszwecken ist
untersagt. In allen Containern gilt Rauch- und
Alkoholverbot.
Materialcontainer sind klar zu kennzeichnen,
verschlossen zu halten und so einzurichten, dass die
Lagerung den anerkannten Regeln der Technik sowie den
gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstofflagerung)
entspricht.
Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Container
einschließlich Fundamentierungen oder Aufstellhilfen
restlos und fristgerecht vom AN zu entfernen. Eventuell
verursachte Schäden am Untergrund oder an baulichen
Anlagen sind auf Kosten des AN fachgerecht zu
beseitigen.
Der AG hält in seiner Containeranlagen, Räumlichkeiten
zum Anmieten vor. Sprechen Sie dazu die Projektleitung
oder örtliche Bauleitung an.
3. Ausführungsbedingungen
3.1. Bauleistungserbringung durch Subunternehmer
Die Vergabe von Leistungen des AN an Subunternehmer ist
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG
zulässig. Der AG erteilt die Zustimmung, wenn dem keine
berechtigten Interessen entgegenstehen. Er darf die
Zustimmung insbesondere verweigern, wenn durch
Tatsachen begründete Zweifel an der erforderlichen
Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des
potenziellen Subunternehmers bestehen. Der AN bleibt
auch im Falle der Vergabe von Leistungen an einen
Subunternehmer ausschließlicher Vertragspartner des AG
und Schuldner der nach Maßgabe des Vertrags zu
erbringenden Leistungen.
3.2. Bautagebuch (BTB)
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und
zu Händen des Bauleiters des AG eine wöchentliche
Durchschrift zu erteilen. Die Übergabe des BTB erfolgt
unaufgefordert.
3.4. Arbeitszeiten
Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen
Arbeitszeiten (werktags 7:00 bis 18:00 Uhr)
durchzuführen. Abweichungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung. Die Bauzeit ist dem verbindlichen
Bauzeitenplan zu entnehmen. Der AN hat seine Leistungen
termingerecht und mit Blick auf Schnittstellen zu
anderen Gewerken zu koordinieren.
4. Technische Hinweise
4.1. Materialien
Die in den Leistungsverzeichnissen genannten
Materialien sind verbindlich oder durch gleichwertige
Produkte mit Zustimmung des AG ersetzbar. Es gelten die
technischen Merkblätter der Hersteller. Vor Ausführung
sind Bemusterungen oder Musterflächen ggf. anzulegen.
Der AN wendet nur geeignete und gegebenenfalls
zugelassene Baustoffe und Bauverfahren an. Nach der
Leistungsbeschreibung oder nach dem Gesetz
erforderliche Baustoffprüfungen lässt der AN auch ohne
besondere Aufforderung von staatlich anerkannten
Prüfstellen durchführen. Deren Entscheidung ist für ihn
verbindlich. Oberflächenqualität, Toleranzen und
technische Vorgaben ergeben sich aus dem
Leistungsverzeichnis, den DIN-Normen und der VOB/C. Vor
Ausführung sind die Maße vor Ort zu überprüfen.
4.2. Informations- und Prüfungspflichten
Der AN ist stets verpflichtet, auf für ihn erkennbare
Fehler, Widersprüche oder Lücken in den
Vertragsunterlagen hinzuweisen. Das gilt auch für durch
den AG nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende
Ausführungspläne oder Detailzeichnungen. Solche
Unterlagen erhält der AN vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen im Zuge des jeweiligen Baufortschritts.
Der AG stellt über die Projektphase einen Planerserver
zur Verfügung, auf welchem die aktuellste
Ausführungsplanung abrufbar ist. Der AN hat sich
eigenständig auf der Plattform nach dem aktuellsten
Stand zu erkundigen. Abweichungen zum geschlossenen
Vertrag sind anzuzeigen und mit einem Angebot über die
zusätzliche oder entfallene Leistung zu untermauern.
Vor der Ausführung muss das Angebot beauftragt werden.
Vom AN nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende
Ausführungspläne oder Detailpläne erhält der AG
rechtzeitig zu Händen seines Bauleiters zur jeweiligen
Freigabe. Anlässlich der Freigabe wird lediglich die
Übereinstimmung der nach Maßgabe der Pläne zu
erbringenden Leistungen mit den generellen
vertraglichen Vorgaben zur Art der Ausführung geprüft.
Gegenstand der Prüfung des AG ist nicht die
bautechnische oder sonstige Eignung der in den Plänen
des AN vorgesehenen Ausführung. Die Freigabe der Pläne
beinhaltet keinen Verzicht auf etwaige Mängelansprüche
für den Fall, dass sich die Ausführung nach Maßgabe der
Pläne als mangelhaft erweist.
4.3. Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ständige
Eigenkontrolle der Ausführung sicherzustellen. Aufmaße
sind nachvollziehbar und digital zu dokumentieren. Die
Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen
Leistungsumfang auf Basis der vereinbarten
Einheitspreise. Fotodokumentationen sind bei verdeckten
Leistungen zwingend erforderlich. Mängel sind
fristgerecht anzuzeigen und in Eigenverantwortung zu
beseitigen. Abnahmen erfolgen nur bei vollständiger und
mangelfreier Leistung.
Auf schlechte Witterung oder Winterbedingungen ist
organisatorisch und technisch zu reagieren (z. B. durch
Abdeckungen, Beheizung). Schutzmaßnahmen gegen
Verschmutzung, Nässe und Beschädigung bestehender
Bauteile sind eigenverantwortlich vorzusehen.
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
Produktvorstellung
Im Projekt kommt die cloudbasierte Bausoftware CAPMO
zur Anwendung. CAPMO ist eine digitale Plattform zur
Baustellendokumentation, Mängelverfolgung,
Kommunikation und Projektkoordination.
https://www.capmo.com/
Die Anwendung ist plattformunabhängig und kann sowohl
webbasiert über den Browser als auch mobil über iOS-
und Android-Geräte mittels App genutzt werden. Sie
ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bearbeitung
von Aufgaben (sog. "Tickets") sowie die zentrale Ablage
von Plänen, Protokollen und Fotos. Die Nutzung
unterstützt eine transparente, effiziente und
nachvollziehbare Kommunikation aller
Projektbeteiligten.
Aufgabenbeschreibung
Die Mitwirkung an der digitalen Baustelle mittels CAPMO
ist verpflichtend für alle Nachunternehmer im Projekt.
Ein kostenfreier Gastzugang zur CAPMO-Plattform wird
durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. Der
Nachunternehmer ist verpflichtet, ihm zugewiesene
Tickets innerhalb der vorgegebenen Fristen zu
bearbeiten und den Status entsprechend in der Plattform
zu aktualisieren. Darüber hinaus ist über CAPMO die
vollständige und zeitnahe baustellenrelevante
Dokumentation durch den Nachunternehmer zu führen,
einschließlich Fotodokumentation, Fortschrittsmeldungen
und ggf. Rückmeldungen zu Mängelabstellungen. Die
Einhaltung der digitalen Prozesse ist Bestandteil der
vertraglich geschuldeten Leistung.
Einweisung
Durch die Bau- und Projektleitung kann eine Einweisung
erfolgen. Online stehen auf den gängigen
Videoplattformen Lernvideos zur Verfügung. Die tägliche
Anwendung im Baustellenalltag sowie die konsequente
Umsetzung der digitalen Prozesse liegen jedoch in der
Verantwortung des Nachunternehmers. Es obliegt ihm, die
Nutzung innerhalb seines Teams sicherzustellen und ggf.
intern weiterführende Einweisungen oder Kontrollen
durchzuführen.
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
1 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1. 1 Fundament- und Ringerder
1. 1
Fundament- und Ringerder
1. 2 Blitzschutzanlagen, äußere anteilig
1. 2
Blitzschutzanlagen, äußere anteilig