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Unit price EUR
Net total EUR
Deckblatt neu Vorlage für California BAUVORHABEN: Neubau 3 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage
Pioneer Park Flurst. 973 (Alfred-Nobel-Bogen 9)
63457 Hanau
BAUHERRSCHAFT: Strenger Frankfurt GmbH
Hahnstraße 70
60528 Frankfurt
ARCHITEKT: bopp herrmann architekten gmbh
Im Unteren Kienle 7
70184 Stuttgart
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S U N D A N G E B O T
________________________________________________________
HAUSTÜRELEMENTE
ANGEBOTSSTELLER:
(Firmenstempel)
GESAMTSUMME:
EUR....................................... (brutto)
============================
Dem Angebot, der Ausführung und der Abrechnung liegen zugrunde:
1. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B, und C, in jeweils neuester Ausgabe.
2. Alle für die Ausführung maßgebenden DIN-Vorschriften in jeweils neuester Fassung.
3. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs und zur Verhütung von Unfällen (Unfallverhütungsvorschriften des BGB und der Berufsgenossenschaften), für deren Einhaltung der ausführende Unternehmer verantwortlich und haftbar ist.
4. Die Zeichnungen des Architekten, die in dessen Büro nach vorheriger Anmeldung einzusehen sind.
5. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis mit seinen Vorbemerkungen.
Deckblatt neu Vorlage für California
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen:
Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat.
Es stehen außerhalb des Grundstücks keine Lagerflächen zur Verfügung. Dies ist bei der Materialdisposition zu berücksichtigen.
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden.
Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen.
Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Eventuell erforderliche Gerüste sind im Rahmen der VOB vom Unternehmer in die Preise einzukalkulieren.
Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Cirka- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist.
Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
Bauwasser und Baustrom hat der AN auf eigene Kosten einzurichten und zu unterhalten. Der AN trägt die Kosten bis zur Fertigstellung seiner Leistungen selbst.
Von der Abrechnungssumme werden für Baustrom und Bauwasser 0,5%, für die Bauwesenversicherung (0.25%), die Infrastruktur (0.75%) und den von allen AN nutzbaren Projektraum (0.1%) die Kosten anteilig in Abzug gebracht.
Das Gebäude wird nach dem Energiestandard Effizienzhaus EH 40 NH zertifiziert. Vom AN ist das Dokument zur Schadstoffvermeidung in Bauprodukten Vertragsgrundlage und ist bei Auftragserteilung zu unterzeichnen.
Des weiteren ist das QNG Handbuch Anlage 3, Anhang 313 Schadstoffe sowie das Merkblatt BNK QNG Zertifikat - Innenraumlufthygiene bindend und bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE: BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
Der Bieter erklärt, daß die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. BAUSTOLZ tätig sind, anerkannt und eingehalten werden.
1. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle.
2. Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster.
3. Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden.
Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden.
4. In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung weist einen Raum aus, in dem die Mitarbeiter Vesper- und Mittagspause machen können unter der Voraussetzung, dass dieser Raum sauber gehalten wird.
5. Müll und Verpackungsmaterial wird täglich vom Unternehmer entsorgt.
6. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt.
7. Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden.
8. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden.
9. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke.
10.Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen.
Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen.
Die Baustellengrundsätze werden vom Bieter anerkannt:
...................................................., den...............................
.................................................................................(Stempel und Unterschrift)
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Allgemeines
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen.
Hinsichtlich Fertigungszeichnungen und Maße (Vermessungsarbeiten) handelt es sich um Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18299 Nr. 4.1 die, sofern nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, entsprechend in die Vertragspreise einzurechnen sind.
Angebotszeichnungen
Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Fensterübersicht(en) dienen lediglich der Darstellung von Fensteraufteilung, Konstruktions- und Öffnungsarten.
Die tatsächlichen Fenstergrößen sind in jedem Fall vor der Fertigung an der jeweiligen Rohbausituation durch Aufmass zu prüfen.
Soweit in den Positionsbeschreibungen keine Angaben zu Profilausbildung gemacht sind, können die zur Ermittlung der Profilausbildungen notwendigen Angaben (z.B. erforderliches Trägheitsmoment, horizontale Lasten etc.) der Fensterübersicht bzw. aus den Angaben zum Bauobjekt entnommen werden.
Die den verschiedenen Positionen beigefügten Detailskizzen dienen lediglich als Anhalt für die Kalkulation und stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Abwandlungen gegenüber der gewünschten Anschlusssituation müssen klar hervorgehoben werden.
Recycling
Es werden nur Fenster-/Tür-Systeme berücksichtigt, die eine Entsorgung mit anschließendem Recycling gewährleisten. Altfenster und Profilreste müssen aufgearbeitet, stofflich getrennt und wiederverwertet werden. Ein Nachweis ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Fertigungszeichnungen
Zeichnungen zu veränderten Details der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle auf Anforderung der Bauleitung rechtzeitig vorzulegen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten freigegeben sind. Ansonsten gelten die gewünschten Bauanschlussdetails.
Maße
Erforderliche Vermessungsarbeiten auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung auszuführen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei den in den Einzelpositionen genannten Maße handelt es sich, wenn nicht anders beschrieben, um Rohbaumaße.
Gerüste
Alle für den Einbau der Fenster sowie für deren äußeren Abdichtungsarbeiten erforderlichen Gerüste werden bauseitig für die gesamte Bauzeit gestellt. Die Höhen der Arbeitslagen sowie die erforderlichen Abstände der Gerüste zum Baukörper sind mit der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Umbauarbeiten am Gerüst - soweit erforderlich - werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Bei Benutzung der Gerüste sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft grundsätzlich zu berücksichtigen und - soweit erforderlich die Bestimmungen der Bauaufsicht.
Anforderungen an die Fensterkonstruktion
Statische Anforderungen (wesentliche Anforderungen):
Die Fensterkonstruktionen, einschließlich deren Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Die Elemente sind statisch ausreichend so am Baukörper zu befestigen, dass alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte in den Baukörper eingeleitet werden können. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der ift - Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu entnehmen. Eine Krafteinwirkung aus dem Baukörper auf die Elemente darf nicht stattfinden.
Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich die Rahmenkonstruktion zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/200 der Länge bzw. 15 mm für die gesamte Konstruktion durchbiegen (Mindestanforderung).
Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit bei Windlast
Die Prüfung der Windwiderstandsfähigkeit erfolgt nach EN 12211, die Klassifizierung nach EN 12210.
Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der ift- Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlung für Fenster und Außentüren". Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Klassifizierung: B2
Verglasungen sind, unter Berücksichtigung der wärme- und schallschutztechnischen Anforderungen, so zu wählen, dass eine Durchbiegung zwischen den Scheibenkanten von nicht mehr als L/300 der Länge,
maximal jedoch 8 mm nicht überschritten wird. Vorgaben seitens Glashersteller sind zudem zu beachten.
Die planmäßigen Beanspruchungen sind nach folgenden, jeweils neuesten Fassungen, anzunehmen:
Anforderungen an die Schlagregendichtheit
Die Prüfung der Schlagregendichtheit erfolgt nach EN 1027, die Klassifizierung nach EN 12208.
Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der ift- Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlung für Fenster und Außentüren". Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen
Klassifizierung: 4A
Anforderungen an die Luftdurchlässigkeit
Die Prüfung der Luftdurchlässigkeit erfolgt nach EN 1026, die Klassifizierung nach EN 12207.
Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der ift- Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlung für Fenster und Außentüren". Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Klassifizierung: 3
Als Nachweise gelten Eignungsprüfungen nach RAL-RG 716/1 Abschnitt III oder die Vorlage der entsprechenden Systemprüfungen des Profilsystemgebers.
Ansonsten ist ein Prüfbericht eines anerkannten Prüfinstitutes für die Maximalgrößen in Abhängigkeit der Farbe von den angebotenen Fenster- und Türöffnungsarten vorzulegen.
Anforderungen Einbruchhemmung
Falls Anforderungen an Einbruchhemmung von Bauteilen gefordert werden, sind nur geprüfte Bauteile zugelassen. Für die Einbruchhemmung gelten DIN EN 1627 (Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung), DIN EN 1628, DIN EN 1629, DIN EN 1630 (Prüfverfahren), DIN EN 356 (nichttransparente Ausfachung) bzw. DIN 52290 (Einbruchhemmende Verglasung), sowie Aushebelschutz - Richtlinien. Die Einstufung in die der Verglasung ist durch einen gültigen Prüfbericht nachzuweisen.Gefordert wird eine Resistance Class (kurz RC bisher WK) für das Bauteil gem. ENV 1627:
Klassifizierung: GS ( Grundsicherheit) über Stahlpilzkopfzapfen Titan iP oder gleichwertig
Zusätzliche Belastungen sind den Positionsbeschreibung bzw. den Angaben zum Bauobjekt zu entnehmen. Ein statischer Nachweis kann nach DIN 1055-4 bzw. EN 1991-1-4 der jeweils neuesten Fassung gefordert werden. Für Fensterelemente mit absturzsichernder Funktion gilt die Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)" vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Ein gültiger Nachweis zur Ermittlung der Tragkraft von Kunststoff-Rahmensystemen (Glasüberschlag) nach den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) Abschnitt 6.3.2.c kann gefordert werden.
Bauphysikalische Anforderungen (wesentliche Anforderungen):
Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Für die Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz gelten
Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils neuesten Fassung
DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung
Richtlinien der Bauregelliste A
DIN EN ISO 10077 "Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen /
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten" in der jeweils neuesten Fassung.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden.
Anforderungen an den Schallschutz (wesentliche Anforderung)
Für die Anforderungen an den Schallschutz gelten:
DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung.
VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" in der jeweils neuesten Fassung.
Gefordert wird für die Elemente ein bewertetes Schalldämm-Maß im eingebauten Zustand wie nachfolgend aufgeführt und in den jeweiligen Positionen beschrieben:
Die Werte sind dem LV zu entnehmen!
Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Horizontal oder schräg angeordneten Blechflächen die der Bewitterung ausgesetzt sind (z.B. vorgehängte Bleche, Fensterbänke, usw.) sind zu entdröhnen. Es wird eine rückseitige Antidröhn-Beschichtung von ca. 2/3 der gesamten Ausladungsfläche gefordert. Dies ist in die Vertragspreise mit einzurechnen.
Bei senkrechten Blechflächen ist eine Anti- Dröhnbeschichtung nur dann einzurechnen, wenn diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Forderung enthalten ist.
Einbau der Fenster
Die Planung und Ausführung der Baukörperanschlüsse nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz erfüllen.
Dabei sind folgende Vorschriften in den jeweils neuesten Fassungen einzuhalten:
DIN 4108 Beiblatt 2
DIN 4108-7
Energieeinsparverordnung
aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage" von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren
Die Fensterlemente werden in Massivwände mit äußerer Wärmedämmung (VWS) eingebaut. Die Fensteröffnungen sind ohne Anschlag. Die Außenkanten der Elemente sitzen ca. 1 cm hinter Außenkante Rohbauwand.
Die Decken werden nicht verputzt. Daher ist am Anschluss Fensterrahmen oben/Bauwerk innen eine Abdeckleiste in Fensterfarbe zur Abdeckung der Anschlußfuge zu liefern und zu montieren.
Befestigung der Fenster
Das Eigengewicht der Fenster- bzw. Türelemente sind über druckfeste Unterkonstruktionen (wie z.B. Tragklötze) in das Bauwerk einzuleiten. Die jeweiligen Unterkonstruktionen müssen so angeordnet werden, dass sowohl die inneren als auch die äußeren Elementabdichtungen ohne jegliche Unterbrechung ausgeführt werden können.
Beim Einbau der Fenster ist darauf zu achten, dass die Verankerungen / Unterkonstruktionen:
die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf den Baukörper übertragen
die Bewegungen, sowohl aus thermischen Belastungen der Fenster und Fensterelemente als auch aus
die zu erwartenden Formänderungen des Baukörpers aufnehmen können
gegen verschieben gesichert werden.
die Funktion der Abdichtungen nicht beeinträchtigt werden
Durch den Einbau von Sonnenschutzkästen darf die Standfestigkeit der angebotenen Fensterelementen nicht beeinträchtigt werden. Falls aufgrund des Sonnenschutzkastens keine ausreichende Befestigung des oberen Blendrahmens erfolgen kann, muss der Blendrahmen durch geeignete Maßnahmen (z.B. zusätzliche waagrechte Stahlrohraussteifungen) entsprechend standsicher ausgebildet werden. Die Revisionsöffnung bei Rollladenkästen muss sich trotz dieser Zusatzmaßnahmen ungehindert öffnen lassen.
Abdichtung zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die
Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schalldämmung und Fugenbewegung sind zu beachten. Raumseitige Abdichtungen sind dampfdiffusionsdicht ausgeführt werden. Diese müssen somit verhindern, dass Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann. Die außenseitige Abdichtung muss schlagregendicht ausgeführt sein und einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen.
Geforderter Dämmstoff: Mineralwolledämmstoff
Das Fenster ist aussenseitig luftdicht (nicht dampfdicht) mit geeigneterFolie am Rohbau anzuschließen.
Bei Abdichtungsarbeiten von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN
18540 sinngemäß anzuwenden. Dies hat Gültigkeit sowohl für die konstruktive Fugenausbildung, als auch für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes.
Dichtsysteme
Fugendichtbänder
Vorkomprimierte, imprägnierte Dichtbänder aus Schaumkunststoff für äußere und innere Abdichtungen. Die jeweiligen Herstellervorschriften sind zu beachten. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG1) zugelassen. Dichtbänder der BG2 dürfen nur vor direkter Sonnenbestrahlung geschützt eingesetzt werden. Bei der Verarbeitung sind die Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller zu beachten.
Bauabdichtungsfolien
Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Baustoffen (z.B. PVC Blendrahmen, Aluminium und den Anstrichen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit sind sie mechanisch zu sichern. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen, es dürfen nur kaltverschweißbare Folien verwendet werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Elastische Dichtstoffe
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit spritzbaren Dichtstoffen gilt weiter die DIN 18540 und DIN 18545-2 sowie die jeweiligen Herstellervorschriften. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung ist eine Zweiflankenhaftung sicherzustellen. Hierzu ist ein nichtsaugendes, geschlossenzelliges Hinterfüllmaterial zu verwenden.
Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind dem IVD- Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung" zu entnehmen.
Für andere Dichtsysteme muss die Eignung gemäß ift - Richtlinie MO-01/1 "Baukörperanschluss von Fenstern; Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen"
nachgewiesen werden.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
GLASTYPEN GLASTYPEN
Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Verglasungen.
In den einzelnen Positionsbeschreibungen der Elemente werden dann jeweils nur noch die folgenden Kurzbezeichnungen des zum Einsatz kommenden Glases genannt:
GT (= G las- T yp)
Anforderungen und Ausführungen sämtlicher Gläser wie unter Punkt " Verglasung " näher beschrieben.
GT 3
3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung, Sicherheitsglas
wie GT1, jedoch 2x VSG-Scheiben
Scheibenaufbau (Außenscheibe - SZR - mittlere Scheibe - SZR - Innenscheibe):
VSG _mm - __mm SZR - Float _mm - __mm SZR - VSG _mm
Glasaufbau nach statischen Erfordernissen
Fabrikat:________________________
Typ: ________________________
( o. glw.)
Erläuterung:
SZR - Scheibenzwischenraum (mindestens 12 mm)
Erläuterung:
ESG - Einscheibensicherheitsglas aus Spiegelglas
SPG - Spiegelglas
SZR - Scheibenzwischenraum (mindestens 12 mm)
PVB - Polyvinyl-Butyral-Folie.
GLASTYPEN
BESCHLAGSTYPEN BESCHLAGSTYPEN
Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Beschläge.
In den einzelnen Positionsbeschreibungen der Elemente werden dann jeweils nur noch die folgenden Kurzbezeichnungen des zum Einsatz kommenden Glases genannt:
BF (= B eschlag für F enster)
BT (= B eschlag für T üren)
Anforderungen und Ausführungen sämtlicher Beschläge wie unter Punkt TECNISCHE BESCHREIBUNG " Beschläge " näher beschrieben.
BT 1
Beschlag für 1-flügelige Hauseingangstüre
Die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Systemherstellers vorzusehen. Die Türbänder sind vertikal, horizontal und auf Dichtungsandruck justierbar.
Systemzubehör wie Profil-Zylinder-Rosetten oval, Drückerstift, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt. Diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
3 St. Türbänder (entsprechend dem zu erwartendem Flügelgewicht)
1 St. 3-Fallen- / Riegelschloss mit Wechselfunktion, zweitourig, Riegel mit Aufsägeschutz,
Falle vernickelt, vorgerichtet für bauseitiges Profilzylinderschloss.
1 St. Gegenplatten für 3-Fallen- / Riegelschloss
1 St. Elektro- Türöffner
Rahmentürdrücker innen
Fabrikat: FSB, TYP: 1031 (gerade), Material: Edelstahl.
Griffstange aussen
Fabrikat: FSB, TYP: 66 6540 (Sicherheitsabstand S= 45mm),
Material: Edelstahl.
BESCHLAGSTYPEN
1 TITEL I HAUSTÜREN
1
TITEL I HAUSTÜREN
1.1 Zweiteiliges Hauseingangselemente aus Holz gem. beiliegenden Detail Zweiteiliges Hauseingangselemente aus Holz gem. beiliegenden Detail
Rohbaulichtmaß gesamt: 3.22 m x 2.58 m
Rahmenverbreiterungen oben und seitlich für Überdämmung 10 cm,
Wärmedurchgangskoeffizient Uw= 1,1 W/m²K, g=0,60..0,62
Türblatt als Glastür mit Holzrahmen, Lichter Durchgang mind. 1050mm breit
Oberfläche Holzteile lackiert RAL 7016 oder nach Angabe. Türschwelle als Rollstuhlschwelle (Nullschwelle).
Rahmentürdrücker innen
Material: Edelstahl.
Griffstange aussen
Edelstahlgriffstange mit schrägen Stützen , Länge bis 2200 mm (Sicherheitsabstand S= 45mm),
Beschlag für 1-flügelige Hauseingangstüre
Die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Systemherstellers vorzusehen. Die Türbänder sind vertikal, horizontal und auf Dichtungsandruck justierbar.
Systemzubehör wie Profil-Zylinder-Rosetten oval, Drückerstift, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußabdichtungen werden nicht besonders erwähnt. Diese Zubehörteile sind mitzuliefern und zu montieren.
3 St. Türbänder
1 St. Schutzbeschlag mit Einsteckschloss vorgerichtet für bauseitigen
Profilzylinder mit Bohrschutz, mit Kernziehschutzrosette
Mehrfachverriegelung und Automatik-Fluchttürverschluss mit Motor- entriegelung (DIN EN 179)
Fuhr Autotronic 834 P oder gleichwertig
1 St. Elektro- Türöffner
1 St. integrierter Obertürschließer
- Ein festverglastes Fensterelement 2.00 x 2.58 m
Glasart : GT 3, VSG
1.1
Zweiteiliges Hauseingangselemente aus Holz gem. beiliegenden Detail
3.00
St
1.2 Provisiorisches Türblatt Provisorisches Türblatt für Hauseingangstürelement mit Vorrüstung für PZ-Schloss liefern und bis zum Einbau des endgültigen Türblatts einsetzen und vorhalten. Einschließlich Ausbau und Entsorgung bei Montage des endgültigen Türblattes, einschl. zus. Anfahrt.
Vorhaltung mind. 6 Monate.
1.2
Provisiorisches Türblatt
3.00
St
1.3 Innenabdeckung Schwelle Aluminium Innenabdeckung Schwelle aus Edelstahlblech, Dicke 2,5 mm, 5-fach gekantet, Aufkantung am unteren Anschlussriegel verschraubt. Unterstopfung mit Faserdämmstoff 50 mm.
Material: Edelstahl Werkstoff Nr. 1.4571
Breite: ca 100 mm
1.3
Innenabdeckung Schwelle Aluminium
3.00
m
2 TITEL II TAGLOHNARBEITEN
2
TITEL II TAGLOHNARBEITEN
Vorbemerkungen:
Rapporte, die später als eine Woche nach Ausführungstermin zur Unterschrift vorgelegt werden, können nicht mehr anerkannt werden.
Vorbemerkungen:
Für Taglohnarbeiten,die nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung Für Taglohnarbeiten,die nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung
ausgeführt werden dürfen und die täglich zu rapportieren sind, werden einschließlich aller Nebenleistungen und Zuschläge verrechnet:
Für Taglohnarbeiten,die nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung
2.1 Polierstunde Polierstunde
2.1
Polierstunde
O
1.00
Std
2.2 Facharbeiterstunde Facharbeiterstunde
2.2
Facharbeiterstunde
O
1.00
Std
2.3 Helferstunde Helferstunde
2.3
Helferstunde
O
1.00
Std
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 30.06.2027. Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 30.06.2027.
............... ................................................................................................................
Ort und Datum Der Unternehmer
(Stempel und Unterschrift)
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 30.06.2027.