To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Grundschule Heeseberg
1. Allgemeine Beschreibung
Die Samtgemeinde Heeseberg plant die Sanierung und Erweiterung der
Grundschule sowie den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle am
Grundschulstandort Heeseberg in Jerxheim.
Der Schulneubau ist als Erweiterung der bestehenden Bestandsgrundschule
geplant. Der bereits sanierte Bestandsbaukorper wird neu strukturiert
und minimal umgebaut. Die Sporthalle wird sowohl schulisch, sowie fur
den Vereinssport, genutzt.
Gebäudekennzahlen
- NRF 2.944 m2
- BGF 3.670 m2
- BRI 20.368 m3
Schulgebäude
Länge ca. 30,89m
Breite ca. 28,21m
Höhe ca. 8,25m
Sporthalle:
Länge ca. 46,30m
Breite ca. 22,90m
Höhe ca. 9,26m
2. Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben "Neubau und Sanierung der Grundschule Heeseberg"
befindet sich in der
Schulstrase 6
38381 Jerxheim
Bauherr ist die Samtgemeinde Heeseberg. Die Schulstrasse ist die
Hauptzufahrt auf das Gelande und von hier aus erfolgt auch die
Baustellenzufahrt. Die Schulstrasse und entsprechend die Zufahrt ist
eine Feuerwehrzufahrt und muss immer freigehalten werden.
3. Angaben zur Ausführung
Der Neubau der Sporthalle und des Schultracktes soll in Holz-/Hybrid-
Bauweise erstellt werden. Die Neubaumassnahme greift im geringen Teilen
auch in das verbleibende Schulgebaude ein im Bereich des Anschlusses
Neubau an Altbau.
Die Baumassnahme umfasst den Abbruch, den kompleten Neubau mit diversen
Anschlussarbeiten zum Bestand sowie dem kompletten Innenausbau inkl.
aller haustechnischen Anlagenteile als gebrauchsfertiges Gebaude.
Die Gründung erfolgt als frostfreie (min. 1,00 m unter GOK)
Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Das Tragwerk des Neubaus wird durch Stützen, Unterzügen und Decken in
massiver Holzbauweise und Wänden aus Stahlbeton gebildet.
Die Fassade wird größtenteils als Pfosten-Riegel-Konstruktion
hergestellt.
Die Dachflächen beinhalten einen Gründachaufbau mit PV-Anlagen.
Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt durch eine
Stahlaußentreppe im Außenbereich, interne Treppen und durch einen
Fahrstuhl im Schulanbau (Bereich A). Darüber hinaus sind direkte
Ausgänge ins Freie im Erdgeschoss sowie ein umlaufender Laubengang
(Bereich A) im 1.OG als Rettungswege vorgesehen.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV )
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI.
Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch
dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden
daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich zu.
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird,
gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils
neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung
finden.
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen
sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der
Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die
Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und
Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel.
1. Gesetze und Verordnungen
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-
Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise,
insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die
Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots,
ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der
aktuell gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B.
nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne
den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen
Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2. Baustelleneinrichtung (BE)
Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im
Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser
wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die
eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen
in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers
erforderlich).
3.1 Parken auf der Baustelle
Wahrend der Baumassnahme werden keine anderen Baufirmen oder private
Fahrzeuge auf das Baufeld fahren. Der AN hat sich hier komplett selbst
zu organisieren. Die Zufahrtstrassen zur Baustelle von der Schulstrase
dient als Feuerwehrzufahrt und darf niemals komplett zugeparkt und
zugestellt werden. Die Durchfahrt und die interne Wegefuhrung sind in
Absprache mit dem AG vorab festzulegen.
3.2 Schulhof/Kinder
Die Baumassnahme läuft parallel zu dem Schulbetrieb im Bestandsgebäude.
Der Schulhof bleibt bis zu den abgesperrten Bereichen der Baustelle als
Schul-/Pausenhof in seiner Funktion erhalten. Von daher ist ganz
besonders auf den Verschluss und die Abgrenzung der Baustelle zu diesem
sensiblen Bereich zu achten besonders bei Baustellenverkehr, LKW-
Anlieferungen etc.
4 Angaben zur Ausführung
4.1 Allgemein
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der
ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, Herstellung und Montage,
wenn in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben.
4.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im
Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen
der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer
gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
4.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig,
auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten
an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor
Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle
erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht
angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des
gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten
gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich
bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die
Baustellenordnung zu unterschreiben.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor
Arbeitsbeginn vorzulegen.
4.5 Arbeitssicherheit
Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen,
dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden
werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches
Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus
welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des
Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine
Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und
Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist.
Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders
sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie
Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird
mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier)
auf der Baustelle gefordert.
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen,
Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen
Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend
wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die
Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen
zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen
weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
4.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und
Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare
Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen
4.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese
ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang
der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die
Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich
der preislichen Prüfung.
4.8 Behinderungsanzeige
Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der
schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest
aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße,
abzugeben.
4.9 Verzug
Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu
geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o.
ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden,
nicht vergütet.
4.10 Sonderbauweisen
Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt
anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind
jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der
Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs insbesondere, wenn
diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der
Bauzeit führen können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe
beigefügt werden.
4.11 Anlieferung / Lagerung von Material
Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei
für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens
gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines
Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen.
4.12 Unklarheiten im LV
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die
ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat.
4.13 Massenmehrungen
Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten
Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
5. Aufschlüsselung Einheitspreise
Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen
Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG
nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden.
6. Kalkulationsunterlagen
Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der
Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält
sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu
verlangen.
7. Preisbildung
Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die
Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen
unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und
Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch
Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen
Lasten.
8. Nachtragsangebote
Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf
Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung
der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber.
Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die
der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung
vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie
auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine
Kosten.
Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart.
Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom
Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen,
soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht.
9. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen
Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der
Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist.
10. Mengen Abschlagsrechnungen
Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf
nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen,
die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt.
11. Mengenvordersätze
Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der
zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In
Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen
eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von
kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für
Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä.
12. Benutzung vor der Abnahme
Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem
Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als
Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine
Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind
Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen
des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt.
13. Gerüste und Hebezeuge
Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der
Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die
Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall
auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden
übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung.
14. Schlechtwetter-Regelung
Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen
auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien,
Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei:
geschlossener Schneedecke,
Windstärke > 6 Beaufort,
24 - stündige Niederschlagshöhe > 30 mm,
Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00
Uhr,
Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr
Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG
schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten
des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat.
23. Baustoffe und Einbauteile
Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und
ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder
anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt
der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis
zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und
Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden
Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die
Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem
Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI
kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist
berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet
erscheinender Materialien abzulehnen.
29. Gewährleistung
(Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt)
30. Übergebene Unterlagen
Folgende Zeichnungen werden im pdf-Format zum Leistungsumfang des LV
beigefügt.
Ausschreibungsunterlagen:
Die Anlagen zur Ausschreibung sind in der Mail zur Angebotsanfrage
aufgelistet bzw. über die Ausschreibungsplatform Cosuno einsehbar und
werden hier nicht gesondert aufgeführt.
Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.)
werden lediglich digital zur Verfügung gestellt.
31. Planmanagment
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu
erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn
sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen
auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des
AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend
sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG
zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des
Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach
Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG
erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG.
Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk-
und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife, sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Dem AN werden, wie nachfolgend aufgeführt, Unterlagen entsprechend dem
Erfordernis des Objektes zur
entgültigen Berechnung, Dimensionierung und
konstruktiven Durcharbeitung auf Datenträger zur Verfügung gestellt.
- Architektenzeichnungen
- Grundrisszeichnungen mit eingetragenen technischen Anlagenteilen des
Gewerkes
- Anlagenschemata (soweit vorhanden)
Die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen
berücksichtigen den Entscheidungsstand des AG zum darin jeweils
genannten Zeitpunkt.
Vor Beginn seiner einzelnen Leistung hat sich der AN davon zu
vergewissern, dass bzw. ob der betreffende
Entscheidungsstand bzw. die Aufgabenstellung noch unverändert gültig
ist; diesbezügliche Änderungen wird der AN bei seiner weiteren
Bearbeitung entsprechend berücksichtigen.
Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom
Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel
und Bedenken hat er dem Auftraggeber schriftlich hinzuweisen. Die
Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Auftraggeber befreit den
Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen.
Die Pläne sind vom Auftragnehmer unentgeldlich zu Montageplänen zu
ergänzen und mit der Unterschrift des verantwortlichen Projektleiters zu
versehen.
Bei Änderungen während der Bauphase sind diese Planungen mit einem
fortlaufenden Änderungsindex zu versehen.
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Ausführung sind dem Auftraggeber
folgende Unterlagen in 2- facher Ausfertigung vorzulegen:
a. Montagepläne 1 : 50
b. Regel- und Schaltschemen
c. Nachprüfung von Berechnungen, z.B. Leistungen
Die Montagpläne müssen folgende Eintragungen besitzen:
Raumnummern,Stromkreisbezeichnungen, Dimensionen, Abstandsmaße zu
Bauteilen, Darstellung der Brandschotts.
Der Sichtvermerk der Freigabe durch den Planer entbindet den AG nicht
von der Gewährleistung für die Ausführung und Funktion der Anlage.
Sollte die Montageplanung mangelhaft sein und wiederholt zu Freigabe
vorgelegt werden müssen, ist für die wiederholte Bearbeitung eine
Aufwandsentschädigung durch den AN zu entrichten.
Bei Änderung der Werkplanung des Architekten obliegt die Fortschreibung
der Montagepläne dem AN.
Die Koordination der Deckenspiegelpläne ist Sache des AN gemeinsam mit
dem Architekten sowie den anderen Gewerken (Einbaukomponenten,
Revisionsöffnungen, etc.).
Soweit erforderlich, sind die Montagepläne durch Detailpläne zu
ergänzen.
Die Montageunterlagen hat der Auftragnehmer mit den andere am Bau
beteiligten Firmen zu koordinieren.
Weiterhin hat der AN alle zur Erfüllung seines Vertrages erforderlich
werdenden bauseitigen Leistungen dem AG oder der Bauleitung rechtzeitig
bekanntzugeben und die für die Durchführung erforderlichen Unterlagen
termingerecht zur Verfügung zu stellen.
Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen
für technische Anlagen sind vom Auftragnehmer unentgeldlich zu liefern.
Der genaue Inhalt dieser Unterlagen wird in der entsprechenden
Grundposition des Leistungsverzeichnisses beschrieben.
Die Freigabe der Schlussrechnung erfolgt erst nach vollständiger Vorlage
o.g. Unterlagen.
Der AN hat auf Verlangen des AG oder der Bauüberwachung kostenfreie
Bemusterungen durchzuführen.
Dies gilt für jede LV-Position, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart
wird.
Neben den angebotenen Produkten sind bis zu drei gleichwertige
Alternativprodukte zu bemustern.
Im Rahmen der Bemusterung sind die Kostenveränderungen, bezogen auf das
gesamte Bauvorhaben,
die sich durch Wahl von Alternativprodukten gegebenenfalls ergeben,
durch den AN aufzuzeigen.
Bemustert werden Bauteile mit optischem gestalterischem Anspruch und
technische Sonderbauteile.
Die zu bemusternden Bauteile werden zwischen AG und AN in einer Liste
festgelegt.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung der beschriebenen
Anlagenteile sowie der Gesamtanlage sind, neben den anerkannten Regeln
der Technik, unter anderem nachfolgende Vorschriften und Bestimmungen:
- VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C)
- die DIN-Vorschriften
- die VDI-Richtlinien
- die VDE-Bestimmungen, die VDEW-Empfehlungen und Richtlinien
- die VdS-Richtlinien
- die AMEV-Richtlinien (für öffentliche Bauten)
- die Landesbauordnung
- die Bedingungen und Richtlinien der Versorgungsunternehmen (TAB Nord,
enercity)
- die Auflagen der Baugenehmigungsbehörden/ Baugenehmigung
- die Vorschriften der örtlichen Behörden
- die Bedingungen der Feuerwehr
- das Bundesemissionsschutzgesetz (BEmSchg)
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und
Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV)
- TA-Luft, TA-Lärm
- Brandschutzgutachten
- Schallschutzgutachten
- Bauschein inklusive Auflagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Baustellenverordnung in der derzeit gültigen Fassung.
Bei Inbetriebnahme der Anlagen oder einzelner Anlagenteile hat der
Auftragnehmer eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der ausdrücklich
bescheinigt wird, dass die Anlage in ihrem gesamten Umfang den gültigen
Vorschriften, Normen und Richtlinien entspricht.
Dabei ist jeweils die zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültige Fassung
verbindlich.
Weiterhin ist schriftlich zu erklären, dass bereits vor der Abnahme die
erforderlichen und notwendigen Messungen und Überprüfungen durch den
Auftragnehmer durchgeführt worden sind.
.01 Für die Baumaßnahme ist grundsätzlich die TNS-Netzform ab
Hauptverteilung vorzusehen.
.02 Als Kabel-/Leitungsmaterial ist prinzipiell halogenfrei auszuführen,
NYY nur Erdkabel.
Leistungsantriebe wie z.B. Stellmotoren sind mit mind. 1,5qmm
anzuschliessen
.03 Die Kabel-/Leitungsverlegungen erfolgen:
a) UP/AP mit Nagelschellenbefestigung
b) bei Häufungen oder als zusätzlicher mechanischer Schutz mit offenen,
auf Anreihdruckschellen verlegten Kupa-Rohren, Kabelbahnen, Kanälen,
Kabelschlaufen usw. gemäß Einzelabstimmung.
c )alle für evtl. Wanddurchgänge erforderlichen Bohrungen im GK, Mauer,
Beton sind in die EP´s mit einzurechnen
.04 Auf die Verwendung von passenden Schutzeinrichtungen (Rohre,
Schläuche usw.), zur Vermeidung mechanischer Beschädigungen der
Kabel/Leitungen bei Wand- und Deckendurchführungen, Maschinenanschlüssen
usw. wird besonders hingewiesen.
.05 Bei Verwendung von Kabelbahnen und Leitungsführungskanälen sind die
Belegungen
vorschriftsmäßig zu begrenzen.
Die Trassen müssen in jedem Falle mit Kabelhalteklammern bzw.
Kabelbindern versehen sein.
Es werden grundsätzlich nur systemgerecht ausgeführte Kanal und
Trassenabzweige, -übergänge und sonstige Verbindungen akzeptiert.
Die Trennung von Stark- und Schwachstromleitungen (z.B. durch
Trennstege) ist zwingend einzuhalten (EMV gerechte Installation).
.06 Auf die Berücksichtigung von Zugentlastungen bei Übergängen auf
bewegliche Einrichtungen sowie bei Deckenauslässen usw. in Hohl- oder
Massivdecken wird besonders hingewiesen.
.07 Die Dehnungsfugen des gesamten Gebäudes sind besonders zu beachten,
d.h. über Dehnungsfugen dürfen keine festen Installationen wie
Kabelbahnen. Fußbodenkanäle, Leerrohre etc. verlegt werden.
Diese Materialien müssen im Bereich der Dehnungsfuge ausgespart werden.
Die zu verlegenden Elt. Leitungen sind im Bereich mit einer
Schlaufe/Bogen ca. 10cm zu verlegen.
.08 Feuerhemmende Brandschutzverkleidung von Kabeltrassen werden
entsprechender behördlicher Forderungen vorgesehen.
.09 Sämtliche Elektroanschlüsse bzw. fest angeschlossene Verbraucher
sowie Schalteinrichtungen (z.B. bei Inst.Schaltern in den Gerätedosen)
und Abzweigdosen (außen Gehäuseunterteil, innen bei Einbaudosen) sind
deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen (keine Prägeklebebänder).
Bei Vorhandensein verschiedener Netzarten gleicher Spannungen sind die
Kennzeichnungen in den betreffenden Verteilungsbereichen grundsätzlich
von außen sichtbar anzubringen.
..10 Sämtliche Einbaugeräte sind grundsätzlich mit Schraubbefestigungen
zu installieren.
Für die diversen Geräteeinbaudosen für Wand-,Hohlwand-, Kanaleinbau usw
ist einschließlich der Aussparungen ein Mischpreis gefordert.
.11 Kabel/Leitungsverzweigungen sind in Großraumbereichen über
Rangierverteiler und in Klein- bzw. Nebenbereichen über
Einzelabzweigkästen entsprechender Schutzart mit fest eingebauten
Reihen-Steckklemmen vorgesehen.
In den Einheitspreisen der Abzweigkästen/Verteiler sind grundsätzlich
sämtliche Befestigungs.- typengerechtes Dichtungs-,
Klemmen- und Leitungsführungsmaterialien einschl. Einführung, Anschluß
und Rangierung sämtlich Leiter zu berücksichtigen.
.12 Bei den diversen Installationen kann grundsätzlich nicht von
gleichmäßig durchzuführenden Arbeitsabläufen ausgegangen werden.
.13 Notwendige Gerüste für Elt. Installationsarbeiten,
Leitungsverlegungen, Leuchtenmontage etc. sind bis zu einer Arbeitshöhe
bis 5 m d.h. Gerüsthöhe ca. 4 m entprechend der Arbeiten vorzuhalten und
in den EP¦s zu berücksichtigen.
.14 Sämtliche Transformatoren Zu- bzw. -Ableitungen sind fest
anzuschließen, d.h. diese Leitungen werden nicht über Steckdosen o.ä.
geführt.
.. 15 Die Überprüfung von Vorleistungen insbesondere von
Betoneinlegearbeiten obliegt dem NU. (Funktionsfähigkeit und
Durchgänägigkeit von Kabeln und Leerrohren)
Die in Verbindung mit der Errichtung und Funktion der elektrotechnischen
Anlagen erforderlichen Installationen dürfen nur durch ein Unternehmen
mit der Konzession des zuständigen EVU ausgeführt werden (Nachweis
erforderlich, Fachunternehmerbescheinigung).
Die Höhen und der äussere Aufbau der einzelnen Verteilungen sind
einheitlich festzulegen.
Für die elektrische Ausrüstung (Schütze, Regelgeräte, Schalter,
Sicherungsautomaten usw.) ist jeweils ein
einheitliches Fabrikat einzusetzen.
Haben Geräte gleiche Größe, gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so
ist das gleiche Fabrikat und der
gleiche Typ vorzusehen.
Es dürfen nur Geräte und Material eingesetzt werden, die VDE-geprüft
oder vom VDE anerkannt sind.
VDE-geprüfte Geräte müssen das VDE-Zeichen tragen.
Für ausreichende Wärmeabfuhr ist zu sorgen. Die Selektivität der
Schutzeinrichtung (Relais, Leistungsschalter, Sicherung) ist zu
gewährleisten und gegebenenfalls nachzuweisen.
Messgeräte sind so anzuordnen, dass sie gut abgelesen werden können:
Höhe max. 2000 mm
Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und
Anzeigengeräte werden dauerhaft beschriftet oder beschildert.
Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Geräte, Leistung und Funktion, Kabel
und Leitungen werden bei Einführung in die Verteilungen eindeutig
entsprechend Stromkreiszugehörigkeit gekennzeichnet.
Die Kabel- und Leitungsquerschnitte sind so zu bemessen, dass am
Drehstromverbraucher ein Spannungsfall gemäß EVU-Vorschrift, jedoch
maximal von 5 % nicht überschritten wird.
Jeder Schaltschrank ist mit Schaltschrankdokumentation
(Ansichtszeichnung, Stromlaufplan, Klemmleiste, Geräteliste etc.)
in einer Schaltplantasche auf der Türinnenseite des Schaltschrankes
auszurüsten.
Vorgenannte Unterlagen sind zusätzlich Bestandteil der
Revisionsunterlagen.
Bei der Installation ist ab 10 parallel geführten Kabeln oder Leitungen
eine Kabelwanne o. ä. zu installieren.
Sicherungen über 63 A sind grundsätzlich als NH-Sicherungen auf
Sicherungstrennern vorzusehen
Für Steuerstromkreise sind Sicherungsautomaten mit Hilfskontakt zur
Absicherung vorzusehen.
Die Hilfskontakte geben bei Ansprechen des Automaten Signal auf die
Sammelstörmeldung.
Für Drehstrommotoren sind folgende Einschaltbedingungen zu beachten:
Direkteinschaltung bis 4,0 kW
Sterndreieckanlauf über 4,0 kW
Die Installation in Zentralen ist grundsätzlich in offener Verlegung
auszuführen.
Die E- Elektroinstallationsrohre sind grundsätzlich mit Endtüllen zu
versehen.
Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
Die förmliche Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder seinen
Beauftragten.
Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung
verweigert werden.
Alle vom AN gelieferten und montierten Geräte und Materialien werden
durch den AG und/oder dessen Vertreter förmlich abgenommen.
Die förmliche Abnahme und damit die Übernahme der Anlagen erfolgt erst
nach Beseitigung aller vorher bekannten Mängel.
Der AN ist verpflichtet, für alle nach TPrüfVO abnahmepflichtigen
Anlagen Sachverständigenabnahmen durchzuführen.
Erst nach mängelfreier Sachverständigenabnahme findet die förmliche
Abnahme statt.
Eine Inbetriebnahme oder frühere Nutzung ersetzt keinesfalls die
Abnahme.
Werden Abnahmen nach TPrüfVO für abnahmepflichtige Anlagen durch den AG
direkt an die Sachverständigen beauftragt, stellt der AN sicher, dass
diese Abnahmen durch fachkundiges Personal unentgeldlich begleitet
werden.
Die Lieferungen und Leistungen des AN gelten als abgenommen, wenn die
Abnahme gemäß Verfahren der Abnahme durchgeführt wurde und dabei
folgende Bedingungen erfüllt waren:
a) die Gesamtheit der vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN
betriebsfertig ist, die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit
Mängeln behaftet ist;
b) die Erfüllung der Garantiewerte durch Messungen nachgewiesen ist und
die Anlagen, soweit erforderlich, einreguliert sind;
c) die einwandfreie Funktion der Lieferungen und Leistungen durch den AN
vorgeführt wurde und die
Betriebssicherheit durch den AN gewährleistet wird.
Voraussetzung zur Abnahme
Der AN wird die Abnahmebereitschaft seiner Lieferungen
und Leistungen - unter Nachweis der Voraussetzungen
a) bis h) - schriftlich anzeigen und zeitlich mit dem AG und der
Bauüberwachung abstimmen.
Als Nachweis der Abnahmefähigkeit müssen folgende Unterlagen eingereicht
werden:
a) Erklärung, dass seine Lieferungen und Leistungen gemäß des Vertrages
abnahmebereit sind;
b) Erklärung, dass die vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN
insgesamt betriebsfertig erstellt sind;
c) Erklärung, dass für alle Anlagen der erfolgreiche Probebetrieb
stattgefunden und alle Funktionsprüfungen durchgeführt wurden (Übergabe
der Protokolle);
d) Erklärung, dass für alle Anlagen die bestimmungsmäßige Inbetriebnahme
nach Einregulierung durchgeführt wurde, mit Beleg durch Protokolle;
e) Erklärung, dass alle notwendigen Messungen zum Nachweis der
vertraglichen Leistungswerte durchgeführt und protokolliert sind, mit
Vorlage der Protokolle;
f) Vorlage der vollständigen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und
Wartungsanweisungen, Revisionszeichnungen und Schaltschemata etc.
g) Erklärung, dass das Bedienpersonal des AG in die bestimmungsgemäße
Betriebsführung aller Anlagen eingewiesen wurde;
h) Vorlage aller notwendigen behördlichen und Sachverständigen (TÜV, VdS
etc.) Abnahmen. Diese müssen erfolgreich abgeschlossen sein.
Der AN hat für alle bei der Abnahme erforderlichen Prüfungen und
Messungen die erforderlichen Prüfgeräte, Materialien, Werkzeuge und
entsprechendes Personal zu stellen.
Die Kosten für v. g. Unterlagen sind in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
Ohne Vorlage dieser Unterlagen besteht kein Anspruch auf Abnahme und
Zahlung der Schlussrechnung.
Alle Schadensfolgen durch verspätete oder unzureichende Vorlage dieser
Unterlagen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Verweigerung der Abnahme
Weisen die Lieferungen und Leistungen des AN zum Zeitpunkt der
Abnahmebegehung in Bezug auf Vollständigkeit, Funktion oder
Betriebssicherheit einen wesentlichen Mangel auf, kann der AG die
Abnahme verweigern.
Auch eine Vielzahl von Mängeln kann insoweit als "wesentlicher Mangel"
gewertet werden.
Muss eine Abnahme oder Messung wiederholt werden, aus Gründen, die der
AN zu vertreten hat, so trägt der AN die dem AG durch die
Objektüberwachung dadurch entstehenden Kosten.
Wiederholte Begehungen der Objektüberwachung nach Abnahme im Rahmen der
Mängelbeseitigung sind für den AN kostenpflichtig.
Einweisung von Betriebs- und Wartungspersonal. Der Auftragnehmer hat
durch seine Fachbauleiter dem Betriebs- und Wartungspersonal des AG die
Funktion der gelieferten und installierten Anlagen zu erläutern und
anhand eines besonderen Programmes die Einweisung vorzunehmen.
Das Einweisungsprogramm ist vom Auftragnehmer anzufertigen und dem
Bauherrn rechtzeitig (i. d. R. 21 Kalendertage) vor Beginn der
Einweisungszeit in geschriebener Form vorzulegen.
Die Einweisung muss gründlich durchgeführt werden, damit das Personal in
der Lage ist, selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zur
Aufrechterhaltung des Betriebes ohne fremde Hilfe durchführen zu können.
Das Einweisungsprogramm muss folgende Punkte umfassen:
- Erklärung und Unterweisung von Funktion und Bedienung von Anlagen und
Anlagenteilen
- Einweisung in zu treffende Maßnahmen bei Störungsfällen einzelner
Anlagenteile und über deren
Behebung
- Einweisung in die betriebsmäßig durchzuführenden Wartungs- und
Kontrollmaßnahmen in allen zum Leistungsumfang gehörenden Anlagen
- Unterweisung in die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften im
Allgemeinen und im Hinblick auf die zu betreuenden Anlagen.
Über die durchgeführte Unterweisung, die während der
Inbetriebsetzungszeit bis zum Tage der Übergabe der Anlage zu erfolgen
hat, ist dem Auftraggeber eine Niederschrift zu liefern, die vom Nutzer
der Anlagen zu unterzeichnen ist.
In der Niederschrift sind alle Punkte der vorgenommenen Einarbeitung zu
vermerken.
Die Zeitdauer richtet sich nach den Erfordernissen.
Grundschule Heeseberg
1 Starkstromanlagen
1
Starkstromanlagen
Elektrische Anlagen, Starkstromanlagen
1. Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV)
Die zuständige aktuell gültige
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie ist zu
berücksichtigen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die gesamte Elektroinstallation nach
den einschlägigen VDE-Richtlinien, Muster-
Leitungsanlagen-Richtlinien sowie den gesetzlichen und
sonstigen Vorschriften und Richtlinien der aktuellsten
Fassung auszuführen ist. Insbesondere sind die
Anforderungen (in den Bestimmungen der MLAR) an
Sicherheitstechnische Anlagen (wie z. B.
Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen,
Hausalarmanlagen, Elektroakustische Anlagen, RWA-
Zentralen) zu berücksichtigen und anzuwenden.
Grundsätzlich sind alle Materialien halogenfrei im
Gebäude auszuführen. PVC ist, soweit möglich, nicht
einzusetzen.
Der AN liefert eine voll funktionierende und
schlüsselfertige technische Anlage entsprechend der in
dieser funktionalen Leistungsbeschreibung (technische
Gebäudeausrüstung) erläuterten Darstellung sowie der
nachfolgend formulierten Detaillierungen. Ergänzend zur
funktionalen Leistungsbeschreibung gelten die
Grundrisse mit den eingezeichneten Elt-Installationen.
Anpassungen örtlicher Installationen an die finalen
Anforderungen ( nur zum Beispiel und nicht
ausschließlich elektrische Anschlüsse in Technikräumen
) sind mit einzukalkulieren.
Anpassungen, deren finanzielle Klärung teurer sind als
deren Ausführung, werden nicht separat vergütet.
Lieferung der Anlage entsprechend der vorgenannten
Beschreibung wird wie folgt erläutert:
Die komplette Stromversorgung, Telekommunikation und
Automatisierung ab der definierten Schnittstelle.
Die Leistung umfasst die gesamte allgemeine
Elektroinstallation einschließlich der Leitungsnetze
für alle bauseitigen Geräte, Anlagen und Gewerke. Zur
Verkabelung der gewerksfremden Leistungen sind die
zugehörigen Kabelzugpläne der jeweiligen Gewerke
rechtzeitig anzufordern.
Die Kabeldurchführungen und das Verschließen.
Den kompletten Potentialausgleich und Blitzschutz.
Die komplette Außenbeleuchtung, Steuerung ,
Restverkabelung entsprechend definierter Schnittstelle.
Die komplette Lieferung und Inbetriebnahme.
Vor Beginn der Installationsarbeiten sind folgende
Planunterlagen zu erstellen und in 2-facher
Ausfertigung zur Genehmigung dem Auftraggeber
vorzulegen:
- Installationspläne mit Eintragungen, wie
Stromkreisnummern, usw.
- Übersichtspläne
- Übersichtsschaltpläne
- Verteileraufbauzeichnungen
- Stromlaufpläne
- Beleuchtungsplan mit Leuchtenlegende und
Schaltgruppeneinteilung
- Leuchtenstückliste
- Beleuchtungsberechnungen
- Objektkatalog
Die technischen Anlagen sind vor der Übergabe an den
Auftraggeber von einem Sachverständigen abnehmen zu
lassen, soweit die Technische Prüfverordnung - TprüfVO-
dies verlangt.
Das Protokoll ist dem Auftraggeber vor der Abnahme
vorzulegen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat eine Einweisung
des Bedienungspersonals ausführlich und erschöpfend zu
erfolgen. Dabei ist eine Bedienungs- und
Wartungseinweisung 3-fach dem Bauherrn zu übergeben.
Folgende Rahmenpunkte müssen eingehalten sein:
o Technische Beschreibung der gesamten Anlage.
o Firmenverzeichnis mit Datenblättern der eingebauten
Materialien.
o Wartungsverträge sind anzubieten.
Sämtliche wartungsbedürftigen Anlagenteile sind
tabellarisch aufzulisten und mit entsprechendem
Wartungsturnus (täglich, wöchentlich, monatlich
etc.) zu kennzeichnen. Des Weiteren muss die
ent-sprechende Arbeit mit Kurztext bezeichnet werden.
o Erstellen von Revisionsplänen bzw. Bestandsplänen
nach DIN 40 900 als zusätzliche Leistung zur VOB in
3-facher Ausfertigung, angelegt in Ordner und
zusätzlich auf Datenträger im DXF- oder DWG Format,
Datenblätter und Beschreibungen im PDF-Format.
o Wartungsarbeiten sind innerhalb der Gewährleistung
mit anzubieten.
o Sachverständigen-Abnahmeberichte: Vorgenannte
Unterlagen sind mit dem Inhaltsverzeichnis dem Bauherrn
beim Antrag zur Abnahme einfach einzureichen
Zusätzliche Leistungen
Zur Erreichung des vertragsgegenständlichen Erfolges,
ist der AN verpflichtet, in Fortschreibung und
Fort-entwicklung der mit der Leistungsbeschreibung
übergebenen Funktionale Ausschreibung und sonstigen
Verdingungsunterlagen, insbesondere der Pläne,
textlichen Beschreibungen, Gutachten, Hinweise, Details
und sonstigen Unterlagen (einschließlich aller
Leitdetails und technischen Vorgaben), die gesamte für
die Herstellung des Bauvorhabens entweder durch
die Leistungsbeschreibung gefordert oder sonst aus
objektiven Gründen noch weiter erforderliche Planung,
insbesondere die noch erforderliche und übliche
Ausführungs-, sowie Werk- und Montageplanung, sowie die
weitere konkretisierte Leistungsbeschreibung zu
erstellen bzw. zu erbringen (nachfolgend als die
Planungsverpflichtung' bzw. die Planungsleistung '
bezeich-net).
Auf die hierzu weiter geltenden Regelungen wird
ausdrücklich hingewiesen.
Bestandteil der Planungspflicht des AN ist insbesondere
auch die Ermittlung der erforderlichen Massen und
Mengen der von dem AN zu erbringenden Teilleistungen
und Leistungen.
Der AN hat die endgültigen Ausführungs-, Werkstatt- und
Montagepläne mit den zuständigen Behörden, TÜV,
Branddirektion, Bauaufsicht, etc., auf Einhaltung der
entsprechenden Auflagen durchzusprechen und abzeichnen
zu lassen. Der AN hat entsprechende
Besprechungsprotokolle zu führen.
Dem AG sind die von den zuständigen Stellen
abgezeichneten bzw. genehmigten (etc.) Pläne mit den
jeweiligen Besprechungsprotokollen unaufgefordert
vorzulegen. Wegen der Ausführung der Planungspflicht
kann der AN nur insofern eine zusätzliche Vergütung
verlangen, als ein entsprechender Anspruch durch die
vertragsgegenständlichen BVB ausdrücklich eingeräumt
wird oder die Erbringung einer nicht durch die
Leistungsbeschreibung geforderten weiteren
Planungsleistung nach Treu und Glauben und unter
Berücksichtigung der Verkehrssitte nur gegen gesonderte
zusätzliche - zuvor vereinbarte - Vergütung erwartet
werden kann.
Technische Vorschriften:
Für die Ausführung der elektrischen Anlagen und
Elektroinstallationen nach dem neuesten Stand der
Technik gelten nachstehende Vorschriften und
Richtlinien in ihrer jeweils letztgültigen Fassung:
o VDE-Bestimmungen und -Richtlinien
o VDEW-Richtlinien, -Regeln und -Empfehlungen
o Die Vorschriften und TAB des energieliefernden EVU
o IEC-Empfehlungen
o VDI-Richtlinien und -Regeln
o DIN-Normen
o Örtliche TÜV-Richtlinien
o Richtlinien der deutschen Telekom
o Allgemeine Blitzschutzbestimmungen (ABB)
o VBG-Richtlinien und -Empfehlungen
o Richtlinien des Verbands der Sachversicherer (VdS)
o Leitungsanlagen-Richtlinie LAR
o Baugenehmigung
o Unfallverhütungsvorschriften (UVV, insbesondere die
VBG 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") o
Brandschutzkonzept
o Die Vorschriften der örtlichen Elektrobauleitung
o Unfallverhütungsvorschriften
o Die sonstigen anerkannten Regeln der Technik
Für das Energienetz ist ein durchgängiges TN-C-S-Netz
aufzubauen.
Alle Verteileranlagen sowie Großverbraucher erhalten
4-adrige Zuleitungskabel NYCWY mit reduziertem
Querschnitt des PE-Leiters oder eine 5-adrige Zuleitung
NYY-J oder NYM-J.
Die Potentialausgleiche der Haustechnik, wie
Heizung, Sanitär, Elektroanlagen, Kabelbahnen sowie
Aggregate und Anlagenteile der Haustechnik und
Metallteile des Bauwerks, sind mit dem Fundamenterder
zu verbinden.
Sämtliches Material, auch Geräte, Aufbau- und
Leitungsmaterial ausländischer Fertigung, muss oben
ge-nannten Vorschriften entsprechen. Abweichungen
hiervon werden nur in begründeten Ausnahmefällen
gestat-tet und bedürfen der vorhergehenden Genehmigung
durch den Auftraggeber. Die Vereinbarungen sind
schriftlich festzuhalten und durch den Auftraggeber zu
bestätigen.
Lassen sich auf einzelne Geräte oder Komponenten der
zu liefernden Ausrüstung mehrere, sich
widersprechende Vorschriften anwenden, so ist die
endgültig anzuwendende Vorschrift mit dem Auftraggeber
zu klären und schriftlich festzuhalten. Auch in Fällen,
in denen die anzuwendenden Vorschriften zu technisch
unvernünftigen bzw. unwirtschaftlichen Lösungen führen
würden, ist der AG zu informieren und mit seinem
Einvernehmen eine vertretbare Alternativlösung
festzulegen.
Es ist ausschließlich das metrische System nach DIN
anzuwenden.
Einheitlichkeit der elektrischen Ausrüstung /
Fabrikats-Vorschriften für alle Ausrüstungen sind
eingesetzte Fabrikate und Gerätetypen mit optimaler
Auslegung und Konstruktion in Bezug auf Betriebs- und
Bedienungssicherheit, Prüf-, Montage- und
Wartungsfreundlichkeit sowie hoher Lebensdauer
einzusetzen.
Die zum Einsatz kommenden Geräte sind auf wenige Typen
zu minimieren.
Für die Ausführung der Anlage ist eine Stückliste der
einzusetzenden Geräte und Materialien zu erstellen.
Über die Technik, Typenwahl und die detaillierte
Abgrenzung des Leistungsumfangs ist rechtzeitig vor
Beginn der technischen Auftragsbearbeitung mit dem
Auftraggeber eine entsprechende Klärung und Abstim-mung
durchzuführen
Bezeichnungen:
Alle Schaltanlagen und Verteilungen sowie alle
Einzelgeräte in den Verteilungen sind dauerhaft und
unverwechselbar zu beschriften. Die Beschriftung ist
auf den Geräten und unmittelbar neben dem jeweiligen
Gerät auf der Montageplatte anzubringen. Die
Beschriftung muss mit den Bezeichnungen in den
Stromlaufplänen übereinstimmen. Alle sich außerhalb
der Verteilungen befindenden Komponenten, wie
Motoren, Magnetventile, Geber, Zwischenkästen,
Unterverteilungen, Steckdosen usw., sind zu
kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss mit Klartext und
bei Motoren, Magnetventilen usw. mit der Bezeichnung
des Absicherungsorts versehen sein.
Sachverständigenabnahmen:
Der AN hat die Sachverständigenabnahmen zu organisieren
und diese in Abstimmung mit der Bauleitung ca. zwei
Wochen vor Abnahme durchzuführen. Die
Sachverständigenabnahmen der abnahmepflichtigen Anlagen
sind in das Angebot mit einzukalkulieren.
Hoch- und Mittelspannungsanlagen KG441
Die Kostengruppe 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
finden keine Anwendung, da die Gebäude aus dem
400V-Niederspannungsnetz des örtlichen
Versorgungsnetzbetreibers versorgt werden sollen.
Eigenstromversorgungsanlagen KG442
siehe Titel 1.01.02 - PV Anlage
Niederspannungsschaltanlage KG443
Vorbemerkung zum Bestand:
Die Spannungsversorgung des bestehenden Gebäudes
erfolgt mittels außenliegenden Anschlusses. Dieser
befindet sich nord-westlich des Objektes in
unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze. Von dort aus
ist die Hauptleitung angrenzend zum Treppenaufgang über
den - Flur 0.01A - in den Raum - 0.07 Lager - verlegt
worden. Hier befindet sich die Hauptverteilung des
bestehenden Objektes. Der Hauptverteiler versorgt
ab-gehend mittels Lasttrennschalter samt
Sicherungseinsätzen die Un-terverteilungen, welche
sich auf den jeweiligen Ebenen und Gebäudeabschnitten
befinden.
Es ist geplant, den Neubau der Grundschule Heeseberg
nicht über den bestehenden Hauptverteiler zu versorgen.
Stattdessen soll ein sich in der bestehenden Sporthalle
verorteter zusätzlicher Niederspannungsanschluss
zunächst demontiert und anschließend durch einen
neuen Niederspannungsanschluss ersetzt werden.
Aufgrund der umzusetzenden elektrischen,
kommunikations-, sicherheits- und
informationstechnischen Anlagen innerhalb des Neubaus
ist davon auszugehen, dass eine im Erdreich verlegte
Mantelleitung des Typs NAYY-J 4x240 SE SW Ø 58 mm zur
Versorgung des neuen Grundschulgebäudes und der
angrenzenden Sporthalle notwendig sein wird. Dieses
soll in Form einer druckwasserdichten Wand-/ bzw.
Bodendurchführung mit einem Nenndurchmesser von DN160
ausgeführt und im - Raum 5.21 NSHV - verortet werden.
Hierfür muss im Zuge der Errichtung der neuen
Bodenplatte ein flexibles DN 160 Wellrohr mit
glattwandiger Innenseite in Kombination mit einem
Mauerkragen samt Spannbänder mit einer Nennweite von
160 mm durch die Bodenplatte geführt werden.
Anschließend soll das o. g. Hausanschlusskabel mittels
Segmentringrichtung im Wellrohr abgedichtet werden. Der
Überstand des Wellrohrs kann auf Oberkante des
Fertigfußboden entfernt werden.
Die Niederspannungshauptverteilung soll durch einen
vier-Feld breiten Einspeiseschrank samt
Sammelschienensystem mit den Abmaßen HxBxT=
1.400x1.050x350 mm und dazugehörigen zwei-Feld
breitem Abgangsfeld mit den Abmaßen HxBxT=
1.400x550x350 mm erfolgen. Die Einspeisung soll einen
Kompakt-leistungsschalter mit einer Nennstromgröße von
IN 400 A und einer Überstromschutzeinrichtung von 27,9
kA enthalten. Darüber hinaus sollen die Abgänge zu den
Unterverteilungen und Großgeräten der Fremdgewerke
durch NH-Sicherungs-Lasttrennschaltleisten mit einer
Nennstromgröße IN von 63 - 100 A abgesichert werden.
Ferner soll aufgrund der Umsetzung einer
Photovoltaikanlage neben der Wandlermessung in der
Einspeisung eine weitere Wandlermessung der erzeugten
elektrischen Energie der Photovoltaikanlage
berücksichtigt werden. Die gesamte
Niederspannungshauptverteilung und deren
Schaltgerätekombinationen sind gem. DIN VDE
0660-600-1:2021-10 zu errichten.
Sämtliche Materialien, Koordinationen, Arbeiten und
sonstige Leistungen, welche zur Errichtung der oben
genannten Niederspannungsanlagen benötigt werden, sind
vom AN zu erbringen.
Verteilungen allgemein - Aufbau:
Erstellung nach den Bestimmungen für
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen:
o DIN EN 60 439-1 / DIN VDE 0660-500 Typgeprüfte und
partiell typgeprüfte Kombinationen (TSK/PTSK)
o DIN EN 60 439-3 / DIN VDE 0660-504
Installationsverteiler
o DIN EN 0603-1 Installationskleinverteiler und
Zählerplätze AC 400 V
o DIN EN 60 439-1 / DIN VDE 0660-500/A 11 Typgeprüfte
und partiell typgeprüfte Kombinationen (EMV)
Die Anlagen sind nach folgenden europäischen
Richtlinien zu erstellen:
o Niederspannungs-Richtlinie
o EMV-Richtlinie
Vor dem Anfertigen der Verteilungen sind diese mit dem
Auftraggeber endgültig in Bezug auf Größe, Form,
Bestückung und Standort zu bestimmen. Für
Verteilungen, die ohne den entsprechenden
Genehmigungsvermerk gebaut und aufgestellt werden,
trägt der Hersteller allein das Risiko und hat die
Verteilungen unter Umständen auf seine Kosten und nach
Angaben des Auftraggebers abzuändern.
Die Mindestquerschnitte bis zu den Abgangsklemmen sind
nach VDE 0100 und 0660 auszulegen.
Die Verteilungen sind sauber und übersichtlich zu
verdrahten.
Werden in Verteilungen wärmestrahlende Geräte
eingebaut, so hat der Hersteller dafür zu sorgen, dass
diese ausreichend klimatisiert werden. Der Hersteller
hat zu prüfen, ob dafür eine statische Entlüftung
ausreichend ist, oder ob eine dynamische Entlüftung
(Zwangsentlüftung mit Ventilator und Thermostat)
erforderlich ist.
Die erforderliche Belüftungsart ist mit
einzukalkulieren und einzubauen.
Felder und Sicherungen für die nachstehenden Bereiche
sind wie folgt zu kennzeichnen:
o Sicherheitsbeleuchtung / gelb
o Kritische Kreise / gelb
Das zur Verwendung kommende Material, soweit dieses
nicht schon bereits vorgeschrieben ist, muss dem
neuesten Stand der Technik, den VDE-Vorschriften und
den Vorschriften/TABs des
Energieversorgungsunternehmens entsprechen
Für die Schaltschrankverdrahtung sind folgende Farben
zu wählen:
Drehstromnetz 400 V schwarz
Steuerspannung 230 V rot
Steuerspannung 24 V grau
Nullleiter N blau
Schutzleiter PE gelb/grün
Messgeber 0-10 V/0-20 mA weiß
Leittechnik (GA) braun
KNX-Technik grün
sonst gemäß VDE.
Für Erweiterungen ist in den Verteilungen eine
Platzreserve von mind. 20 % vorzuhalten.
Die Reservefläche ist als zusammenhängende Fläche
(Feld) vorzuhalten.
Alle Geräte sind durch dauerhafte Bezeichnungsschilder
sowohl auf den Geräten als auch auf der Montageplatte
vollständig und verständlich entsprechend der
Bezeichnung im Stromlaufplan dauerhaft zu kennzeichnen.
Niederspannungsinstallationsanlagen KG444
Verteilungen:
Ausgehend von der Niederspannungshauptverteilung
sollen im gesamten Neubau drei Unterverteilungen
verortet werden und sind gem. DIN VDE 0100-520:2023-06
zu errichten.
Die NSHV und die Unterverteilungen sind sinnvoll in
Bereiche zu strukturieren und erhalten grundsätzlich
einen Überspannungsschutz.
Die Ausführung der Unterverteilungen erfolgt als
Einzelverteiler mit VDE Gutachten
(Fertigungsüberwachung nach IEC 439-1, VDE 0660/600)
und DIN EN 61439 /-2/-3, bis 355 A, 3AC 230/400 V /
50Hz.
Die Verteilergehäuse bestehen aus pulverbeschichteten,
profiliertem Stahlblech mit mind. 1 mm dicken
Stahlblechbauteilen und einer Innenauskleidung aus
Kunststoff. Die Türen sind ebenfalls aus
pulverbeschichtetem Stahlblech mit umlaufender,
aufgeschäumter Türdichtung und
Dreipunkt-Stangenverschluss mit Drehknebelantrieb.
Die Unterverteiler sind in IP 54 auszuführen.
Die elektrotechnische Einspeisung der jeweiligen
Unterverteilung erfolgt mittels Kabel direkt aus der
Niederspannungshauptverteilung.
Die Verteiler besitzen jeweils nach entsprechender
Leistungsanforderung einen zentralen Lastschalter in
mindestens 3-poliger Ausführung, welche die
betroffenen Unterverteilungen ab diesem Schalter
komplett spannungsfrei schaltet.
Die leistungsmäßige Auftrennung und Absicherung der
angeschlossenen Verbraucher erfolgt über
Vorsicherungselemente (D02) und über nachgeschaltete
Fehlerstromschutzschalter (RCD) bzw.
Leitungsschutzschalter.
Getrennte Stromkreise für Licht- und Steckdosen sowie
für Verbraucher 2 kW.
Die Lichtstromkreise werden über separate FI/LS - B 10A
/ 30mA versorgt.
Die Stromkreise der Beleuchtung sind so zu verteilen,
daß die Beleuchtung benachbarter Räume über jeweils
separate Absicherungen versorgt werden.
Dabei erfolgt die Absicherung der nachfolgend genannten
Komponenten wie folgt:
o Steckdosen, ohne besondere Anforderungen, B16 A.
Maximal 8 Steckdosen pro LS-Schalter.
o Direktanschlüsse allgemein über
Schraubsicherungselemente D02 als schaltendes
Sicherungselement
Sicherungsstromkreise raumweise mit ausreichender
Anzahl an FI-Schutzschaltergruppen.
Es sind einem 3 phasigen FI maximal 6 LS-Schalter
nachzuordnen, bzw. 1 x 3 phasiger LS und 3 x 1 phasige
LS.
Sämtliche Unterverteilungen als auch elektrisch
leitende Kabel und Leitungen sind gem. DIN VDE
0100-534:2016-10 mittels
Überspannungsschutzeinrichtungen (Mittelschutz, Typ 2)
zu versehen. Über entsprechend dimensionierte
Lasttrennschalter je Unterverteilung soll die
Spannungsversorgung der
Gruppenfehlerstromschutzschalter IN 40/0,03 A über
selektive Hauptleitungsschutzschalter IN 63 A erfolgen.
Einzelne elektrische Verbraucher mit einem IN > 16 A
sind mittels NH-Lasttrennschalter zu versorgen.
Der Anschluss der zu- bzw. abgehenden Leitungen erfolgt
über die in der Verteilung angeordneten Reihen-klemmen.
Installationsgeräte:
Die Produkte, bei denen die Erteilung des VDE-Zeichens
gegeben ist, müssen diese Prüfzeichen tragen.
Es ist ein Flächenschalterprogramm mit konventioneller
Schalttechnik zu installieren.
Es ist darauf zu achten, dass
Schwachstromgeräteanschlüsse der verwendeten
Schwachstromgeräteanschlussdosen mit dem zum Einsatz
kommenden Schalterprogramm kombinierbar sind.
Grundsätzlich sind Schwachstromgeräteanschlüsse nicht
gemeinsam mit Stromanschlüssen (230 / 400 V) in
Mehrfachrahmenkombinationen zu installieren.
Schwachstromgeräteanschlüsse sind mit Abstand in
separa-ten Gerätedosen zu Stromanschlüssen (230 / 400
V) zu installieren.
Die Steckdosen für die Datenendgeräte (je 2 Steckdosen
ein Stromkreis) erhalten separate Stromkreise.
(Ausstattung entsprechend "Richtlinien zum
strukturierten und dienstneutralem Verkabelungssystem")
- Installation von Schalter und Steckdosen in
Hohlwanddosen bzw. Bauerwerks-, Betoneinbaudosen
-Sämtliche Schalter und Steckdosen sowie Sondergeräte
wie Schlüsselschalter etc. müssen einem Fabrikat
entsprechen. Berker, Busch-Jäger oder gleichwertig in
Farbe reinweiß
- Für Kinder zugängliche Steckdosen mit festeingebauter
Kindersicherung nach DUVG
-Schalter und Steckdosen sind in antibakterieller
Ausführung zu installieren.
- Anzahl und Montagehöhe für Schalter und Steckdosen
richtet nach DIN 18015 und Bemusterung mit dem
Bauherren
- In Fluren, Treppenhäusern, WC-Bereichen und Lagern
Beleuchtungssteuerung durch Präsenzmelder in
Abhängigkeit von Helligkeit und Bewegung
- In jedem Raum, dem eine Fußbodenheizung oder andere
Wärmeversorgungsanlagen zugeordnet sind, sind
entsprechende Raumbediengeräte bzw. Thermostate zu
berücksichtigen
-In Sporthalle, Aula und Mensa Beleuchtungssteuerung
durch Präsenzmelder mit möglicher Übersteuerung aus
Regieraum bzw. Küche.
- Kücheninstallation abschaltbar über Schlüsselschalter
?
- Stromversorgung für angebotene Haustechnik
(Raumlufttechnik, Aufzug, Spülstation, 600 l
Kühlschränke, Durchlauferhitzer, beh. WC )
- Außensteckdosen vor den Gruppenräumen (Terrassen)
- Taster einschließlich Verkabelung für motorisch
öffenbare Lichtkuppeln
In den Klassen und Betreuungsräumen sind
Whiteboardverkabelungen bzw. Anschlüsse vorzusehen.
Erforderliche Vorinstallation: 2 Doppeldosen 230V, 1
Doppel RJ45. Höhe über FFB genau 1,10 m, siehe auch
Richtlinien Verkabelungssystem.
Für den geplanten Sonnenschutz (Außenjalousien) ist
eine entsprechende Steuerung vorzusehen.
Eine automatische Steuerung über eine zentrale
Wetterstation (Sonnen- und Windwächter) soll je
Fassadenseite erfolgen, wobei eine Übersteuerung je
Raum von Hand mit automatischem Rückfall in die
Automatik nach einstellbarer Zeit ebenfalls realisiert
werden muss.
Kabelwege:
Für das gesamte Gebäude sind zur Aufnahme der 400V/230V
Stromkreisleitungen, sowie Verteilerzuleitungen und
Schwachstromleitungen Hauptkabeltrassen vorzusehen.
Die Kabelrinnen erhalten soweit erforderlich
Trennstege.
Die Trassenführung ist mit allen am Bau Beteiligten zu
koordinieren.
Metallene Kabelträger müssen in den Potentialausgleich
mit einbezogen werden.
Für die vertikale Trassenführung werden Steigtrassen
mit Langwannenbefestigungskomponenten vorgesehen.
Kabelrinnen und -pritschen sind in sendzimierverzinkt
auszuführen. Nur in begründeten Fällen ist
feuerverzinkt möglich.
Die Kabel und Leitungen der Endstromkreise sind, je
nach Erfordernis und bauseitiger Gegebenheiten, entlang
der geplanten Kabelrinnen und Sammel- bzw.
Einzelkabelbefestigungen anschließend in Hohlwänden,
unter Putz und in Installations- oder Leerrohren zu
verlegen. Grundsätzlich ist eine Ausführung in
Unterputz-Montage vorgesehen. Die Kabelbefestigungen
sind so zu errichten, dass die Nutzung der Flucht-
und Rettungswege im Brandfall nicht eingeschränkt
werden. Für die vertikale Verlegung der Kabel und
Leitungen sind Kabelleitern samt C-Profilschienen und
dazugehörigen Hammerfuß- bzw. Kabelschellen zu
berücksichtigen.
Kabel und Leitungen:
Die komplette Leitungsanlage für Stark- und
Schwachstrom ist in halogenfreier Ausführung
herzustellen
Zu den Elektroinstallationen gehören sämtliche Kabel,
Leitungen und Anschlüsse der entsprechenden Apparate,
Tore, Geräte, Schranken, Parkscheinautomaten usw.;
darüber hinaus sind auch Kabel, Leitungen und
Anschlüsse für die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär
usw. mit zu berücksichtigen.
Die überlicherweise erforderlichen Anschlüsse für
Fremdgewerke sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht
explicit in den Grundrissen dargestellt sein sollten.
Positionsänderungen gegenüber den in den Plänen
eingetragenen Positionen berechtigen nicht zu
Nachträgen.
Die Querschnitte der Leitungen und Kabel sind so zu
dimensionieren, dass maximal 80 % der nach VDE
zulässigen Dauerbelastung, unter Berücksichtigung aller
eventuell erforderlichen Reduktionsfaktoren, für
Häufung, Temperatur usw. auftritt.
Sämtliche Kabelstrecken sind in einer durchgehenden
Länge entsprechend der für den jeweiligen Kabeltyp
größtmöglichen Fertigungslänge zu verlegen.
Bei der Verlegung dürfen die vorgeschriebenen
Biegeradien nicht unterschritten werden. Auch ist eine
für die Montage ausgelegte Kabelstrecke ausreichend vor
Beschädigung durch Dritte zu sichern. Im Schadensfall
muss die gesamte Kabelstrecke ausgewechselt werden,
wobei die Beweispflicht beim Auftragnehmer der
Kabelanlage liegt.
Bei allen Verlegearten ist dabei auf eine saubere und
gerade ausgerichtete Montage zu achten. Verschlingungen
der Kabel sind zu vermeiden. Kabel unterschiedlicher
Spannungsebenen sind mit den erforderlichen Abständen
zu verlegen. Insbesondere Starkstromleitungen und
Fernmeldeleitungen.
Stegbandinstallationen sind grundsätzlich nicht
zugelassen.
Das Kabel- und Leitungsnetz sicherheitstechnischer
Einrichtungen sind nach den gültigen Vorschriften und
der entsprechenden Landesbauordnung zu verlegen
Alle Schwachstromkabel sind entsprechend Ihrer
Anwendung und der Gewährleistung für einwandfreie
Funktion bezüglich Abschirmung usw. zu verwenden.
Die einzelnen Kabeladern müssen mit Kabelnummern oder
mit dem Farbcode nach DIN 40 705 gekennzeich-net sein.
Wo die mechanische Festigkeit es erfordert, sind für
den Anschluss einzelner Geräte Kabel des Typs NYSLYÖ
bzw. NYSLYCYÖ mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm²
zu verwenden.
Für ortsveränderliche Stromverbraucher sind ab den
Abzweigkästen Leitungen H03VV-F sowie H05VV-F zu
verlegen. Als Haupt- und Steigekabel sind Kabel der
Typen NYCWY, NYY oder NYM zu verlegen.
Die Leiter der Kabel (L1/L2/L3) sind so anzuschließen,
dass in allen Verteilungen das Drehfeld rechtsdrehend
(im Uhrzeigersinn drehend) ist.
Einschlägige DIN-Normen sowie VDE-Vorschriften sind
einzuhalten.
Decken- und Wanddurchführungen von Kabeltrassen und
Kabelhäufungen werden entsprechend der
Brand-schutzvorschriften, DIN 4102 und MLAR nach
Erfordernis geschottet.
Durchdringungen von Brandabschnitten sind nach
Abschluss der Installationsarbeiten feuerbeständig F90
zu schließen.
Gewerkeverkabelung:
Zu den Elektroinstallationen gehören sämtliche
Kabel, Leitungen und Anschlüsse der entsprechenden
Apparate, Geräte, usw.; darüber hinaus sind auch Kabel,
Leitungen und Anschlüsse für die Gewerke Heizung,
Lüftung, Sanitär usw. mit zu berücksichtigen
Weiterhin sind im Zuge des Neubaus einzelne Räume im
bestehenden Gebäude zu sanieren. Hierbei wird lediglich
die Nutzungsart der einzelnen Räume geändert. Somit
sind dahingehend vereinzelt Stromkreise über die
bestehenden Unterverteilungen zu ergänzen.
Beleuchtungsanlagen KG445
Sämtliche Räume sind grundsätzlich mittels light
emitting diode (LED-) Leuchtmittel und den notwendigen
Beleuchtungsstärken gem. DIN 12464-1:2021-11
auszustatten. Der Nachweis hierfür ist durch
entsprechende Beleuchtungsberechnungen der jeweiligen
Raumgruppen im Vorfeld erfolgt. Es ist nicht vorgesehen
die Beleuchtungsanlagen mittels tageslichtabhängiger
Steuerung zu schalten.
Leuchtmittel: LED-Lampen, Lichtfarbe ist vor Ausführung
im Rahmen der Bemusterungen abzustimmen.
Beleuchtungsanlage nach DIN 5035 + EN 12464-1;
Grundsätzlich sollte ein Wartungsfaktor von 0,90
angestrebt werden. Die Reflexionsgrade der Oberflächen
sind bei der Beleuchtungsauslegung zu berücksichtigen.
Die Schaltung der Beleuchtung in den Flucht- und
Rettungswegen als auch in den Nassräumen ist mittels
Präsenzmeldung umzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Leuchten mittels DALI gedimmt
werden können, um die Notbeleuchtung sicherstellen zu
können. Innerhalb der geschlossenen Räume sind
konventionelle Aus-/Wechselschalter auszuführen.
Lediglich die Lichtbänder in der Aula und den
Klassenzimmern sowie in angrenzende Räume sollen
mittels Dimmer stufenlos geschaltet werden können.
In Räumen mit Bildschirmnutzung sind bildschirmgerechte
Leuchten einzusetzen.
Flure, Treppenhäuser sowie Sanitärbereiche erhalten je
nach Einbausituation Downlights oder Wandleuchten als
Einbau- oder Anbaumodelle, in den jeweils
erforderlichen IP Ausführungen.
Technikräume und Küchen erhalten Leuchten, die durch
ihre Schutzart für diese Räume geeignet sind.
Ein- und Ausgänge im Außenbereich mit Wandleuchten in
IP Ausführung für Außen.
Schaltung der Außenleuchten über Dämmerungsschalter und
Zeituhr.
In der Sporthalle erfolgt die Beleuchtung integriert in
das Deckensegel. Diese sind wie o.g. zu schalten und
sind durch den AN elektrische Anlagen mittels
Leuchtenanschluss zu berücksichtigen.
In größeren Räumen soll die Beleuchtung in Reihen
schaltbar ausgelegt werden. Wenig frequentierte Räume
(Flure, Treppenhäuser, Nebenräume usw.) sind mit
Zeitrelais oder Präsenzmeldern (Eigenverbrauch < 0,35
W, Nachlaufzeit einstellbar, Standard 5min)
auszustatten. Innenliegende Toiletten und Umkleiden
etc. sollten Eingangsbewegungsmelder mit
Akustiksensoren erhalten.
Grundsätzlich sind niedrig aufbauende Anbauleuchten mit
LED entsprechend den technischen Anforderungen zu
kalkulieren. Sicherheitsbeleuchtung ist in
230-V-Technik, Gruppenbatterieanlagen sind möglichst in
BUS-Technologie mit Einzelüberwachung und
Fluchtwegpiktogramme in LED- Technik zu realisieren.
Die Sicherheitsbeleuchtung wird in Abhängigkeit zum
Brandschutzkonzept geplant und umgesetzt. Gegenwärtig
befinden sich bereits zwei
Sicherheitsbeleuchtungszentralen im bestehenden
Gebäude. Diese sollen mit der neu zu errichtenden
Unterzentralen im Neubau miteinander verknüpft werden.
Die Verbindung des Bestandes und des Neubaus erfolgt
über ein Leerrohr ausgehend aus dem Raum - 5.09 Heizung
- bis hin zum Raum - 5.20 BMZ/SiBel - .
In den Flucht- und Rettungswegen soll die
Notbeleuchtung mittels Einzelüberwachungsmodul zum
Anschluss an die Batterieanlage der
Sicherheitsbeleuchtungsanlage zur Überwachung der
DALI-Betriebsgeräte ausgeführt werden. Die
Überwachungsmodule sind so zu wählen, dass Sie für den
Einbau in der Leuchte oder in den Zwischendeckenbereich
vorgesehen sind. Sämtliche Flucht- und Rettungswege
sind darüber hinaus mittels Fluchtwegpiktogramm zu
kennzeichnen. Gemäß Muster-Schulbaurichtlinie ist die
Sicherheitsbeleuchtungsanlage für eine Dauer von 3 h
auszulegen.
Die für die Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen Leuchten
der Allgemeinbeleuchtung erhalten jeweils zwei
Einspeisungen (Normalnetz und SiBel-Netz). Die
Umschaltung erfolgt über die Überwachungsmodule. Die
Steuerung der allgemeinen Beleuchtung erfolgt über
DALI. Bei SiBel Betrieb werden die für die SiBel
genutzten Leuchten auf die für die SiBel ausreichende
Beleuchtungsstärke reduziert.
Sicherheitsbeleuchtung als Zentralbatterieanlage
entsprechend VDE 0108, den DIN-Vorschriften und dem
genehmigten Brandschutzkonzept.
Für die Überwachung der
Einzelbatterie-Sicherheitsbeleuchtung ist eine
Überwachungszentrale mit folgenden Funktionen
vorzusehen:
- Überwachung der Leuchten an zentraler Stelle
- Informationsaustausch über ungeschirmte 2-adrige
verdrillte Busleitung 19
- Visualisierung des aktuellen Leuchtenstatus im
Gebäudegrundriss
- Steuerung jeder Leuchte über das huasinterne Netzwerk
Die Mindestbeleuchtungsstärke der
Sicherheitsbeleuchtungsanlage beträgt allgemein 1
Lux, in Technikräumen müssen 15 Lux erreicht werden.
An Orten für sicherheitstechnische Einrichtungen wie z.
B. Feuerlöscher etc. sind separate 5 Lux- Leuchten
vorzusehen.
Die Beleuchtungsstärken der Außenbeleuchtung sind im
Zuge der Beleuchtungsberechnung überprüft und die
Anzahl der notwendigen Leuchtmittel in die Planung der
Niederspannungsinstallationsanlagen aufge-nommen
worden. Hierfür sind in der Planung entsprechende
Kabeleinführungen und Leerrohre berücksichtigt worden.
Die Planung der Beleuchtungsanlage ist nach DIN EN 12
464-1 und DIN EN 12464-2 auszulegen.
Eine gute Ausleuchtung ist zu gewährleisten.
Alle Leuchten müssen VDE- oder GS-Zeichen tragen und
müssen den gültigen VDE-, DIN-, Feuerschutz- sowie den
Funkentstörbestimmungen entsprechen.
Vor der endgültigen Leuchtenbeschaffung müssen ein
Koordinationsgespräch und eine Leuchtenbemus-terung mit
dem Bauherrn stattfinden. In die Angebotspreise sind
Aufwendungen für lichttechnische Beratung,
Probebeleuchtung auf der Baustelle, sowie das Ermitteln
der genauen Stückzahl einzukalkulieren. Ferner sind
folgende Punkte durch den AN in den Angebotspreis mit
einzukalkulieren:
1. Liefern, montieren und anschließen, Einhaltung der
Schutzart und Klasse der Leuchte, einschließlich
Ablängen und Abisolierung der Zuleitung.
2. Beseitigen des Verpackungsmaterials.
3. Einbau der Leuchtmittel, gegebenenfalls Nachrichten
der Fassungen und Halterungen.
4. Grundsätzlich sind Leuchten in LED-Technik
anzubieten. Sollten ggf. Leuchten zum Einsatz kommen
für die andere Leuchtmittel notwendig sind, sind diese
komplett mit den jeweiligen Leuchtmitteln (L-Lampen,
AGL usw.) anzubieten.
5. Einmessen der Leuchten, typenbezogen an Roh- und
Fertigdecken.
6. Sofern erforderlich Koordination mit dem
Deckenbauer, d. h. verschiedene Abhängungen.
Abhängun-gen sind vor oder im Zuge der Deckenmontage zu
montieren, die Größe der Deckenausschnitte sind zu
übermitteln, Deckenspiegel sind zu überprüfen.
7. Lichtbänder sind entsprechend der Anzahl der
Leuchten komplett mit systemgebundener
Durchgangsverdrahtung anzubieten.
8. Bei der Bemusterung können dem Bauherrn zusätzlich
Alternativen vorgestellt werden. Von verschiede-nen
Leuchtentypen kann vom Bauherrn eine Alternative zur
oder nach der Bemusterung zur erneuten Bemusterung
gefordert werden.
9. Sollten vom AN Alternativen vorgestellt werden, ist
der Nachweis der Gleichwertigkeit vom AN zu erbringen.
Ist der Nachweis strittig, gilt er als nicht erbracht.
Blitzschutzanlagen KG446
Für das Gebäude ist eine Blitzschutz- und Erderanlage
(innerer und äußerer Blitzschutz) entsprechend den
Normen Blitzschutz DIN EN G 2305 (VDE 0185-305 ),
Fundamenterder DIN 18014/2007, Erfüllung der EMV-
Richtlinie 2004/108/EG, Überspannungsschutz DIN VDE
0100-444, Schutzpotenzialausgleich DIN VDE 0100-410 und
Potenzialausgleich und Erdung für Gebäude mit
Einrichtung der Informationstechnik DIN VDE 0800-2-310
vorzusehen.
Die die Photovoltaikanlage ist in die Blitzschutzanlage
einzubinden.
Für die Blitzschutzanlage ist eine Wartung währen der
Gewährleistung (min. 5 Jahre) mit anzubieten. Des
Weiteren ist eine Sachverständigenabnahme für die
Anlage mit einzukalkulieren.
Für das Gebäude ist eine Blitzschutzanlage gem. der
Schutzklasse III auszuführen.
Die Blitzschutzklasse III resultiert aus den
Empfehlungen der Richtlinie der VdS 2010:2021-02.
Hierfür ist ein Fundamenterder aus Runddraht St/Zn mit
einem Durchmesser von 10 mm in regelmäßigen Abständen
an die Armierung des Fundamentes anzubringen und
mittels druckwasserdichten Wanddurchführung
herauszu-führen. Der Fundamenterder ist mit einer
Maschenweite von 20 x 20 m auszuführen. Es ist geplant
die Ableitungen des außenliegenden Blitzschutzes
mittels hochspannungsfester isolierter Leitungen hinter
der Fassadenkonstruktion zu realisieren.
Etwaige leitende Dachkonstruktionen sind in das
Blitzschutzsystem einzubinden. An der Attika sind
entspre-chende Fangspitzen vorzusehen. Fremdgewerke,
deren Abmaße die Oberkante der Attika überragen sind
zusätzlich mittels Fangstangen zu schützen.
Darüber hinaus ist die Umsetzung eines Ringerder mit
einem Abstand von > 1 m umlaufend zum Gebäude geplant.
Der Ringerder ist mit einem Runddraht NIRO (V4A), mit
einem Durchmesser von ebenfalls 10 mm, in einer
Maschenweite von 10 x 10 m und einer Mindesttiefe von -
0,8 m OK Gelände zu verlegen.
Der in den erstellten Bodenplatten installierte
Fundamenterder ist mittels Übergabe- und Meßprotokoll
zu dokumentieren und in die Bestandspläne
einzuarbeiten.
Innerer Blitzschutz/ Überspannungsschutz:
Im Gebäude kommt unter Beachtung der DIN EN 62305-3 ein
Blitzstromüberspannungsschutzkonzept zum Einsatz. Ein
Teil dieses Konzepts ist der mehrstufige Aufbau des
Überspannungsschutzes im Gebäude, welcher bereits bei
Eintritt der Energieversorgungsleitungen und
Telekommunikationsversorgungsleitungen ins Gebäude
beginnt. Diese einführenden Kabel und Leitungen werden
über Blitzstromableiter, Typ 1, an den
Blitzschutzpotentialausgleich angeschlossen.
In allen Schaltanlagen und Unterverteilungen werden die
einspeisenden Leiter (L1, L2, L3, N) mittels
Über-spannungsableiter, Typ 2, geschaltet. Die
Verschaltung erfolgt entsprechend dem vorliegenden
Netzsystem, in diesem Gebäude ein TN-C-S-Netz.
Endstromkreise werden nicht in den Überspannungsschutz
mit einbezogen.
Des Weiteren sind Schutzmaßnahmen gegen Überspannung an
allen Anlagen für sicherheitstechnische Anforderungen
durchzuführen
Ausstattungsmerkmale und Qualitätsmerkmale für
Rauminstallationen Starkstrom
Für genaue Ausrüstung siehe dazu auch die Darstellungen
zur jeweiligen Raumausstattung in den Grundrissen
Elektro
Alle Elektroinstallationen erfolgen unter Putz, in
Leichtbauwänden oder in angehängten Decken.
Foyer / Flure
In den Fluren werden in regelmäßigen Abständen
Reinigungssteckdosen mit Kindersicherung vorgesehen,
welche vom zugehörigen Allgemeinverteiler der
jeweiligen Geschosse versorgt werden. Die Erschließung
sämtlicher elektrischer Betriebsmittel in den Fluren
muss Unterputz erfolgen.
Anschlüsse und Taster für Jalousien
Beleuchtung: Nennbeleuchtungsstärke mind. Em 100 lx,
geschaltet über Präsenzmelder, Bewegungsmelder mit
Helligkeitssensor und einstellbarer Nachlaufzeit.
Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit
3-stündigem Akkubetrieb entsprechend
Brandschutzgutachten. Sowie Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Klassenräume/Unterrichtsräume/Gruppenräume
Schalter und Steckdosen entsprechend
Standardausstattung in Unterputzausführung mit
Schraubenbefestigung in besonders schlagfester
Ausführung. Ausführung mit Kinderschutz.
Für die Datenendgeräte sind an den in den Grundrissen
dargestellten Positionen 230V-Doppelsteckdosen zu
installieren.
Neben den Datendosen für WLAN und DECT ist zur
Sicherheit jeweils noch eine 230V Steckdose vorgesehen.
Ggf. nur Reserve in UP-Dose ohne Steckdose.
Anschlüsse und Taster für Jalousien
Beleuchtung: Ein Standard-Klassenraum kann in der Regel
mit Linienförmigen Leuchtbändern entsprechend der
Raumgröße ausreichend ausgeleuchtet werden.
Klassenraum mit 300 lx ein Grenzwert von 7,5 W/m² und
ein Zielwert von 6 W/m².
Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit
3-stündigem Akkubetrieb entsprechend
Brandschutzgutachten. Sowie Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
WC's
Quadratische Deckeneinbauleuchten, geschaltet über
Präsenzmelder
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
WC Vorräume (Waschbecken)
Spritzwassergeschütze Steckdosen mit Klappdeckel
Quadratische Deckeneinbauleuchten, geschaltet über
Präsenzmelder
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Umkleideräume
Putzsteckdose und Steckdosen für Fön
Quadratische Deckeneinbauleuchten, geschaltet über
Präsenzmelder
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Duschen
Quadratische Deckeneinbauleuchten mit geeignetem
Feuchtigkeitsschutz, geschaltet über Präsenzmelder
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Lager / PuMi
Installationsgeräte: Schalter und Steckdose
entsprechend Standardausstattung, jedoch mindestens pro
Raum 1x Putzsteckdose und 1x Doppelsteckdose in
Unterputzausführung mit Schraubenbefestigung in
besonders schlagfester Ausführung.
Zusätzlich im PuMi-Raum und Hausmeister-Lager: Modul 1x
CEE Steckdose 16A
Beleuchtung: Nennbeleuchtungsstärke min. 200 Lx.
Deckenleuchte IP54 mit Plexiglas- Wanne, geschaltet
über Schalter.
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Technikräume
Putzsteckdose am Eingang
Elektrische Anschlüsse nach Vorgaben der jeweiligen
Anlagen
Langfeldleuchten mit örtlicher manueller Schaltung
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Treppenhäuser
Beleuchtung: Nennbeleuchtungsstärke mind. Em 150 lx
geschaltet über Präsenzmelder, Bewegungsmelder mit
Helligkeitssensor und einstellbarer Nachlaufzeit.
Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit
3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutachten.
Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Mensa
Steckdosen nach örtlichem Bedarf nach Einrichtungsplan
Anschlüsse und Taster für Jalousien
Langfeldleuchten mit örtlicher Schaltung über
Präsenzmelder und Übersteuerungsmöglichkeit aus Küche
Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit
3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutachten.
Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Aula
Steckdosen nach örtlichem Bedarf nach Einrichtungsplan
Anschlüsse und Taster für Jalousien
Langfeldleuchten mit örtlicher Schaltung über
Präsenzmelder und Übersteuerungsmöglichkeit aus
Regieraum
Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit
3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutachten.
Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Regieraum Aula
Putzsteckdose am Eingang
Weitere Steckdosen am Regiepult und an der Rückwand
Langfeldleuchte mit örtlicher manueller Schaltung
Lichttableau
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchte der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodul.
Küchenbereich
Steckdosen nach örtlichem Bedarf nach Einrichtungsplan,
sowohl 400V, als auch 230V Anschlüsse
Separate Stromkreise nach Leistungsbedarf.
Küchengeeignete Deckeneinbauleuchten mit örtlicher
Schaltung über Präsenzmelder
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Lager Küche
Steckdosen nach örtlichem Bedarf z. B. für Kühlschränke
und ähnliches nach Einrichtungsplan
Separate Stromkreise nach Leistungsbedarf.
Langfeldleuchten mit örtlicher Schaltung über
Präsenzmelder
Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit
3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutach-ten.
Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Turnhalle
Elektroanschlüsse nach Ausrüstungsbedarf
Anschlüsse für RWA Anlage
In Deckenplanung integrierte Leuchten mit örtlicher
Schaltung über Taster an den Türen und
Übersteuerungsmöglichkeit aus Regieraum
Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit
3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutachten.
Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Leuchten in ballwurfsicherer Ausführung oder mit
entsprechendem Schutz
Regieraum Turnhalle
Putzsteckdose am Eingang
Weitere Steckdosen am Regiepult und an der Rückwand
Langfeldleuchte mit örtlicher manueller Schaltung
Lichttableau
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchte der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodul.
Geräteräume
Steckdose
Langfeldleuchten mit örtlicher Schaltung über
Präsenzmelder
Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der
Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen.
Allgemein
400V/230/ Anschlüsse für RWA, Aufzug und andere Geräte
Schlitz- und Stemmarbeiten
Kernbohrungen bzw. Bohrungen bis zu einer Größe d=80mm
sind im Leistungsumfang des AN und in den EPs zu
berücksichtigen
Elektrische Anlagen, Starkstromanlagen
1. 1 Eigenstromversorgungsanlagen
1. 1
Eigenstromversorgungsanlagen
1. 2 Niederspannungsschaltanlage
1. 2
Niederspannungsschaltanlage
1. 3 Niederspannungsinstallationsanlagen
1. 3
Niederspannungsinstallationsanlagen
1. 4 Beleuchtungsanlagen
1. 4
Beleuchtungsanlagen
1. 5 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1. 5
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1. 6 Starkstromanlagen, Sonstiges
1. 6
Starkstromanlagen, Sonstiges
2 Schwachstromanlage
2
Schwachstromanlage
Kommunikationsanlagen, Schwachstrom
1. Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV)
Fernmelde und Informationstechnische Anlagen
Normen, Richtlinien, Technische Unterlagen
Folgende Unterlagen der Stadt Düsseldorf sind zur
Massen Ermittlung ebenfalls zu berücksichtigen:
Die Standards im Hochbau allg. bauliche Standards in
der jeweils aktuellen Fassung
Die Kommunikationstechnik in Düsseldorfer Schulen.(KIDS
aktuelle Version als Entwurf 2023) KiDS & t-Net -
Netzwerkausbau in Schulen
Standards im Hochbau Allgemeine bauliche Standards -
Elektrotechnik März 2022
Das Brandschutzkonzept in seiner aktuellen Fassung
Und das Barrierefrei - Konzept in seiner aktuellen
Fassung
Informationstechnik
Blitz- und Überspannungsschutz,
Funktionspotentialausgleich
DIN VDE 0800-1
Fernmeldetechnik Allgemeine Begriffe, Anforderungen und
Prüfungen für die Sicherheit der Anlagen und Geräte
DIN VDE 0800-2
Fernmeldetechnik Erdung und Potentialausgleich
DIN VDE 0800-10
Fernmeldetechnik Übergangsfestlegungen für Errichtung
und Betrieb der Anlagen
DIN EN 50310, DIN VDE 0800-2-310
Informationstechnik Anwendung von Maßnahmen für Erdung
und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen
der Informationstechnik
DIN EN 50174-2, VDE 0800-174-2
Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen zur
Sprachalarmierung im Brandfall
DIN VDE 0845-1
Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkungen,
statische Aufladungen und Überspannungen aus
Starkstromanlagen Maßnahmen gegen Überspannungen DIN EN
61663-1, VDE 0845 Teil 4-1
Blitzschutz Telekommunikationsleitungen
Lichtwellenleiteranlagen
DIN EN 61663-2, VDE 0845 Teil 4-2
Blitzschutz Telekommunikationsleitungen
Telekommunikationsleitungen mit metallischen Leitern
DIN CLC/TS 61643-22, VDE V 0845-3-2
Überspannungsschutzgeräte für den Einsatz in
Telekommunikations- und signalverarbeitenden Netzwerken
Auswahl und Anwendungsprinzipien
DIN EN 60728-11, VDE 0855-1
BTB--Fernmelde und Informationstechnische Anlagen
Such- und Signalanlagen KG451
Eine Notrufanlage ist gemäß DIN 18040-1:2023-02 in den
behindertengerechten WC-Anlagen zu beplanen und
auszuführen. Eine so genannte ständig besetzte Stelle
soll mittels GSM-Modul realisiert werden.
Pausensignalanlage: Akustische Pausensignalanlage
bestehend aus Hauptuhr, Schalteinrichtung und
Lautsprechern der internen elektroakustischen Anlage in
den Fluren, Treppenhäusern und Außenanlagen.
Elektroakustische Anlagen KG454
Es ist eine interne elektroakustische Anlage gem. DIN
14675-1:2020-01 für den gesamten Neubau vorgesehen und
soll mit der bestehenden Anlage verknüpft werden.
Diese elektroakustische Anlage beinhaltet auch die
Kopplung mit der Pausenklingelanlage und zentrale
Kommunikationsmöglichkeiten z. B. für allgemeine
Durchsagen und als AMOK-Warnsystem.
Die erforderlichen Installationen sind durch den AN zu
planen, zusammen mit dem AG bzw. der Bauüberwachung
mit den zuständigen Behörden abzustimmen und
auszuführen.
Die Anzahl der Lautsprecher ist so zu wählen, daß die
akustischen Signale und Durchsagen in den
Unterrichtsräumen etc. und im Außenbereich zu verstehen
sind.
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen KG456
Es ist eine Brandmeldeanlage in der Kategorie I -
Vollschutz für den gesamten Neubau vorgesehen und soll
mit der bestehenden Anlage verknüpft werden. Die
Brandmeldeanlage wird gem. DIN VDE V 0826-2:2018-07 und
DIN EN 54-3:2019-11 geplant und ausgeführt. Hierfür
sind Melder sowohl an der Sichtdecke als auch in der
Zwischendecke auszuführen, sofern eine Brandlast von >
2 MJ/m² vorliegt.
Entgegen der Ausführung im Bestand ist durch den
Brandschutzkonzeptverfasser gefordert, dass zukünftig
die Brandmeldeanlage mittels Hauptmelder auf die
Feuerwehr zu schalten ist.
In den brandlastbehafteten Räumen sind automatische
Brandmelder zu installieren.
Sofern entsprechend hohe Brandlasten in abgehängten
Decken vorhanden sind, sind auch diese Decken mit
automatischen Brandmeldern zu überwachen.
An den Fluchtausgängen sind manuelle Brandmelder
vorzusehen.
Die erforderlichen Installationen sind durch den AN mit
dem AG bzw. der Bauüberwachung mit den zuständigen
Behörden abzustimmen und auszuführen.
Zusätzlich zu den automatischen Brandmeldern, sind
manuelle Brandmelder an den Ausgangstüren vorzusehen.
Betriebsmäßig aufstehende Türen erhalten
automatische Türschließer mit eigenen Rauchmeldern,
ohne Anschluss an die BMA.
Zusätzlich zur Brandmeldeanlage ist noch eine
Hausalarmanlage vorgesehen.
Hausalarmierungszentrale mit Druckknopfmelder blau (rot
bei BMA) an den Ausgängen und nach Erfordernis
entsprechend Brandschutzgutachten. Alarmierung über die
in Kapitel 6.2 beschriebene ELA.
Diese Hausalarmanlage wird entweder von der zentralen
Bedienstation ausgelöst oder von manuellen Meldern
an den Hauptausgängen. Die Alarmierung erfolgt über
akustische Signale oder Durchsagen.
Die Durchsagen können über Mikrofon oder über vorher
programmierte Ansagen erfolgen.
Datenübertragungsnetze KG457
Die Datenübertragungsnetze werden gem. DIN EN
50173-1:2018-10 in strukturierter Verkabelung, im Sinne
der Primär-, Sekundär- und Tertiärverkabelung, geplant
und errichtet.
Die Primärverkabelung ist bereits im bestehenden
Gebäude umgesetzt worden.
Hier ist der Hauptverteiler im Raum - 0.07 Lager -
verortetet.
Die Verbindung mittels Lichtwellenwellen zwischen dem
Bestand und dem Neubau erfolgt über ein Leerrohr, das
analog zur Verbindung der
Sicherheitsbeleuchtungszentrale erfolgt.
Es ist geplant, einen 19" Netzwerkschrank mit 42
Höheneinheiten im Raum - 5.18 EDV - zu errichten. Über
den Netzwerkschrank soll die Tertiärverkabelung mit
Hilfe von symmetrischen Kabeln mit verdrillten
Adernpaaren realisiert werden.
Hierfür werden CAT-7-Kabel mit einer Betriebsfrequenz
von bis zu 1000 MHz und eines Schirms des Standards
S/FTP (Screened/ Foiled schielded Twisted-Pair)
verwendet und an Universelle-Anschluss-Einheiten (UAE)
mit genormten Buchsen (RJ45) des Standards CAT-6A löt-,
schraub-, und abriebfest aufgelegt.
Die maximale Kabellänge von 90m für Cat7 Kabel ist zu
beachten.
Die Anzahl und Positionierung der UAEs stellt eine
flächendeckende Verbindung der Datenübertragungsnet-ze
sicher. Um eine homogene Ausleuchtung der
Funkverbindung zu gewährleisten, werden hierfür UAEs in
den Fluren verortet, die mittels Power-over-Ethernet
(PoE) neben der Datenübertragung auch die
Spannungsversorgung für notwendige Access-Points
liefern können.
6.5. Ausstattungsmerkmale und Qualitätsmerkmale für
Rauminstallationen Schwachstrom
Für genaue Ausrüstung siehe dazu auch die Darstellungen
zur jeweiligen Raumausstattung in den Grundrissen
Elektro
Alle Elektroinstallationen erfolgen unter Putz, in
Leichtbauwänden oder in angehängten Decken.
Foyer / Flure
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
EDV Einfach-Dosen zum Anschluss von PoE WLAN Sendern
und PoE DECT Sendern
Klassenräume/Unterrichtsräume/Gruppenräume
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
An den in den Grundrissen bezeichneten Positionen ist
je eine Anschlussdose 2 x RJ 45 (100 Base T / 100 Base
T) zu installieren.
Brandmelder mit Sirene
EDV Doppel-Dosen an Arbeitsplätzen
EDV Einfach-Dosen zum Anschluss von PoE WLAN Sendern
und PoE DECT Sendern
WC's
Notrufanlagen in Beh.-WCs mit optischem und akustischem
Signal im Flurbereich und Meldung an während der
Nutzung besetzte Stelle.
Umkleideräume
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
Brandmelder mit Sirene (teilweise)
Lautsprecher (teilweise)
Duschen
Brandmelder mit Sirene (teilweise in Decken)
Lager / PuMi
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
Technikräume
Brandmelder mit Sirene
Fernmelde Anschlüsse nach Vorgaben der jeweiligen
Anlagen
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
Technikraum EDV
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
19" Verteilerschrank 42 HE
Treppenhäuser
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
Mensa
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
Aula
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
Küchenbereich
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
EDV Einfach-Dosen
Lager Küche
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
EDV Einfach-Dosen
Turnhalle
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
Regieraum Turnhalle
Brandmelder mit Sirene
Lautsprecher für Pausensignalanlage und
Hausalarmierungsanlage
EDV Doppel-Dosen
Allgemein
400V/230/ Anschlüsse für RWA, Aufzug und andere Geräte
Kommunikationsanlagen, Schwachstrom
2. 1 Such- und Signalanlagen
2. 1
Such- und Signalanlagen
2. 2 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2. 2
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2. 3 Übertragungsnetze
2. 3
Übertragungsnetze
3 Allgemein, Sonstiges
3
Allgemein, Sonstiges
3. 1 Insgemeinkosten
3. 1
Insgemeinkosten