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Projektdeckblatt Leistungsverzeichnis: 01 Wache Grohnde
Bauvorhaben: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Errichtung eines Wachgebäudes
inkl. Fahrzeugschleuse am Standort Grohnde
Bauherr: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Standort Grohnde
Kraftwerksgelände
31860 Emmerthal
Einkauf: PreussenElektra GmbH
Materialwirtschaft
Nuclear Category Manager
Uwe Basche
Tresckowstraße 5
30457 Hannover
M 0151 - 53 80 48 39
uwe.basche@preussenelektra.de
Projektleitung vor Ort: PreussenElektra GmbH
Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co.oHG
Projektleiterin Bautechnische Optimierung BZD & Autarkie:
Anja Heymann
Kraftwerksgelände
31860 Emmerthal
T 0 51 55 - 67- 49 20
M 01 75 - 2 10 24 01
anja.heymann@preussenelektra.de
Fachprojektleitung Bautechnik:PreussenElektra GmbH
Systemtechnik / Sicherheitsanalysen
Bautechnik
Heinrich Eggers
Tresckowstraße 5
30457 Hannover
M 01 60 - 90 17 73 89
heinrich.eggers@preussenelektra.de
Bautechnische Projektleitung vor Ort:PreussenElektra GmbH
Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co.oHG
M-Technik / Projekte und Sonderaufgaben
Bautechnik
Egbert Henning
Kraftwerksgelände
31860 Emmerthal
T 0 51 55 - 67- 25 41
egbert.henning@preussenelektra.de
Generalplanung: Cramer Engineering
Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH
Sölder Strasse 71
44289 Dortmund
Tel.: +49 231 488223-0
E-Mail: C21157-WGB@cramer-engineering.de
Projektleitung: Herr André Cramer
Ausführungstermine für das Wachgebäude & Fahrzeugschleuse Bauabschnitt 1:
Baubeginn: 09.05.2025
Fertigstellung Rohbauarbeiten (Abnahme):20.01.2026
Fertigstellung/Übergabe 08.12.2026
Projektdeckblatt
Einleitung Einleitung
Mit diesem Leistungsverzeichnis werden Bauleistungen für die nachfolgend beschriebene
Baumaßnahme der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung am Standort Grohnde beschrieben.
Beschreibung der Baumaßnahmen
Am Standort des BZD plant die BGZ die Errichtung eines Wachgebäudes und einer Fahrzeugschleuse.
Die geplante Lage ist im Lageplan dargestellt.
Das Baugelände befindet sich südöstlich vom Informationszentrum des KWG und nördlich des
Kraftwerkzaunes. Die derzeitige Parkplatzfläche östlich neben dem Informationszentrum wird in diesem
Bereich teilweise überbaut. In einem ersten Bauabschnitt werden das Wachgebäude und der nördliche Teil
der Fahrzeugschleuse hergestellt. In diesem Zusammenhang ist auch eine Kabeltrasse mit erdverlegten
Kabelziehrohren und Kabelziehschächten vom beweglichen DFS bis zum BZD herzustellen.
In einem zweiten Bauabschnitt und zu einem späteren Zeitpunkt wird der Kraftwerkszaun am Wachgebäude
bzw. vor der Fahrzeugschleuse geöffnet und der südliche Teil der Fahrzeugschleuse in Bereich des
derzeitigen Kraftwerksgrabens wird fertiggestellt. So entsteht die neue Zufahrt zum BZD. Der
Kraftwerksgraben wird im Bereich der Fahrzeugschleuse und südlich des Wachgebäudes verfüllt. Westlich
der Fahrzeugschleuse und östlich am Wachgebäude werden Stützwände zur Sicherung der
Grabenverfüllung errichtet. Der westliche Graben und der östliche Graben werden im Bereich der
Grabenverfüllung durch kommunizierende Rohrleitungen hydraulisch verbunden.
Die PEL wird die Planung und Errichtung der beschriebenen Anlagen im Auftrag der BGZ durchführen.
Die Wärmeversorgung für das Gebäude erfolgt vom ebenfalls noch zu errichtenden Funktionsgebäude auf
der Parkplatzfläche des Informationszentrums. Von dort kommen auch alle anderen Medienleitungen der
technischen Ausrüstung für das Wachgebäudes. Das Funktionsgebäude ist nicht Gegenstand dieser
Leistungsbeschreibung.
Wachgebäude
Das zweigeschossige Wachgebäude für die zukünftige Zugangskontrolle zum BZD hat im Wesentlichen im
Erdgeschoss Wachräume, einen Empfangsbereich mit Räumen für die Belehrung und für die
Personenkontrolle, einen Besprechungsraum sowie Toilettenräume und einen Durchgangsflur mit
Drehkreuzanlage. Im südlichen Teil befinden sich Neben- und Technikräume sowie das Treppenhaus. Im
Obergeschoss befinden sich Büroräume, ein Aufenthaltsraum sowie Umkleide- und Sanitärräume und
weitere Neben- und Technikräume.
Das Gebäude ist als Massivbau aus Mauerwerk und Stahlbeton geplant. Es erhält eine vorgehängte und
gedämmte Fassade. Der nördliche Empfangsbereich erhält ein Schrägdach in Stahlbauweise mit Lichtband
und einer Dacheindeckung aus Trapezblech. Das südliche Flachdach erhält eine Gefälledämmung und eine
Folienabdichtung. Auf dem Flachdach wird eine Photovoltaik-Anlage montiert. Das Gebäude wird auf einer
Fundamentplatte gegründet.
Die Abmessungen sind ca. 21,8 m (nordwestlich Länge) bzw. ca. 27,5 m(südöstliche Länge) x ca. 21,5 m
(Breite).
Für die Wände, Türen und Fensteröffnungen sich die notwendigen Objektschutzanforderungen zu beachten.
Die Anforderungen werden von der PEL vorgegeben und dem AN zur Verfügung gestellt.
Fahrzeugschleuse
Die Fahrzeugschleuse zur Kontrolle der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge erhält eine Umschließung in Form
einer Zaunanlage mit nördlichem Flügeltoren und einer Durchgangstür. Die Fahrzeugschleuse wird nicht
überdacht. Die Flächenbefestigung muss für Schwerlastverkehr SLW 60 ausgelegt sein. Sie wird über
Straßenabläufe entwässert. Westlich der Fahrzeugschleuse in Richtung des Informationszentrums wird
voraussichtlich ein Geländeanschnitt erforderlich sein, der mit einer Stützmauer zu sichern ist.
Kabeltrasse
Die Kabeltrasse zwischen dem Wachgebäude und dem BZD verläuft vom BZD in der bestehenden Straße in
östliche Richtung. Sie knickt in Höhe des beweglichen DFS in nördliche Richtung ab und endet östlich vom
Wachgebäude. Die Länge beträgt ca. 110 m. In der Haupttrasse liegen Kabelziehrohre mit Kabelziehdraht
nebeneinander in mehreren Lagen. Die Überdeckung der oberen Lage der Kabelziehrohre muss 85 cm betragen.
An den Knickpunkten und am Wachgebäude befinden sich Kabelziehschächte.
In der Haupttrasse sind die Schächte und die Schachtabdeckungen für einen SLW 60 auszulegen.
Einleitung
Anlage Anlage
Anlage
01 Baustelleneinrichtung, Absicherungen u. ä
01
Baustelleneinrichtung, Absicherungen u. ä
ZTV Baustelleneinrichtung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungen (nur AN):
sind alle Hilfseinrichtungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung des AN erforderlich sind.
Zusätzliche Baustelleneinrichtungen:
sind Hilfseinrichtungen für Zwecke des AG oder für andere AN. Sie werden vom AG zusätzlich gefordert (insbesondere Bauzäune, Blenden, Überfahrten, Container, Sanitärcontainer).
Der AG bestimmt, welche Unternehmer während der Gebrauchsüberlassung die zusätzlichen Baustelleneinrichtungen benutzen dürfen.
Abrechnung:
gemäß VOB/C DIN 18299, Abschnitt 5
Die Vorhaltezeit für zusätzliche Baustelleneinrichtungen beginnt mit deren Nutzbarkeit, jedoch frühestens an dem Tag, zu dem die Nutzbarkeit vereinbart ist. Die Vorhaltezeit endet mit der Freigabe durch den AG.
Nebenleistungen:
Folgende Leistungen werden als Nebenleistungen vereinbart. Sie gehören zur vertraglichen Leistung des AN und sind durch die vereinbarten Preise ohne zusätzliche Vergütung abgegolten.
Nebenleistungen entsprechend Abschnitt 4.1 der ATV 18 299 der VOB/CNebenleistungen entsprechend Abschnitt 4.1 der mitgeltenden ATV´s der VOB/CMessungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und Stellens der Arbeitskräfte.Baubegleitende Reinigung der (De-)Montagebereiche, einschl. der Feinreinigung der vom AN verunreinigten Wege und FlächenSchutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften sowie den behördlichen Bestimmungen und der Gesundheitsschutzplanung, einschl. provisorischen Absperrungen/Abschrankungen/Absturzsicherungen an Gefahrenstellen.Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den Genehmigungsauflagen der Werkfeuerwehr bei thermischen Arbeiten.gemeinsame Begehungen mit der Bauleitung des AG zur Festlegung der Demontageumfänge, etc.und zur Schnittstellenkoordination mit Fremdgewerkengemeinsame Sicherheitsbegehungen mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-KoordinatorHerstellung einer Bautafel als Anschlag für Aushänge der Bauleitung des AG und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
ZTV Baustelleneinrichtung
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung
Die Baustromversorgung ist vor der Ausführung mit dem Auftrageber und dem SiGeKo gem. Baustelleineinrichtungsplan abzustimmen.
Zur Versorgung der Baustelle mit elektrischer Energie wird vom AG ein Übergabepunkt mit den Sicherungslastschaltleisten bereitgestellt. Die weitere Verteilung der elektrischen Energie auf der Baustelle obliegt dem AN. Die Baustrom - Haupt- und Unterverteiler sind auch anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen.
Baubeleuchtung/Gebäudeerstbeleuchtung
Während der Bauzeit ist vom AN eine raumbezogene und flächendeckende Baubeleuchtung (Nennbeleuchtungsstärke min. 20 Lux) zu installieren. Eine Arbeitsplatzbeleuchtung ist vom jeweiligen Unternehmer (Teilgewerke) eigenverantwortlich mitzuliefern.
Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung eines Beleuchtungsplan der Baustelle. Dieser ist dem AN und SiGeKo vorzulegen und freizugeben zu lassen.
Wartung/Prüfungen
Während der gesamten Bauzeit ist vom AN eine Betreuung/Wartung einschliesslich Prüfungen gem. den gültigen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Baustromversorgung und -beleuchtung zu gewährleisten.
Die Demontage kann erst erfolgen, wenn die allgemeine Stromverversorgung und Beleuchtung in Funktion und in Betrieb genommen ist.
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung
Hinweis zum Container Wachschutz Für die Gewährleistung der Werkssicherheit ist durch den AG die Aufstellung eines Containers für den Wachschutz im Baustellenbereich vorgesehen.
Aufstellungstermin und Ort sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Der erforderliche Platz ist bei der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Hinweis zum Container Wachschutz
Hinweis Zuverlässigkeitsüberprüfung Personal Tätigkeiten innerhalb des Sicherungbereiches dürfen nur von zuverlässigkeitsüberprüften Personal erfolgen.
Dazu gehören der Bereich der Kabeltrasse südlich des Werkzaunes und das Wachgebäude selbst in später Ausbauphase. Dafür ist in Abstimmung mit der Bauleitung des AG zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einzusetzen.
Hinweis Zuverlässigkeitsüberprüfung Personal
12 Bodenbelagsarbeiten
12
Bodenbelagsarbeiten
12.01 Untergrundvorbereitung
12.01
Untergrundvorbereitung
12.02 Hartbeläge
12.02
Hartbeläge
12.03 Parkett
12.03
Parkett
12.04 Zubehör und Sonstiges zu den Bodenbelägen
12.04
Zubehör und Sonstiges zu den Bodenbelägen