To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
VORBEMERKUNGEN
--------------
Preise gelten als Festpreise.
Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten
sowie Fahrtgelder,
Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle -
soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und
Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen ,
vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. ämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten
Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und
diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.Hierunter
fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4,
Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich
aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, daß die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke
beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluß einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme),
soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu
veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon
dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des
Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl
und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und
Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.
Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung
sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse
müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des
Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere
Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen
auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers
durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abge fahrenen
Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der
Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker
entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für Dach-
eindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung
an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und
Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den ent sprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheits-
leistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder
Schlußzahlung beeinträchtigen
nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht
vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche
Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem
Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ- Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluß des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Die zur Verarbeitung kommenden Kleber müssen lösungsmittelfrei sein. Der
Kleber und alle übrigen zur Verarbeitung kommenden Materialien dürfen
keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Bei der Ausführung der Bodenbelagsarbeiten sind die DIN-Vorschriften,
die anerkannten Regeln der Technik und die Vorschriften bzw.
Empfehlungen der Hersteller einzuhalten.
Die Wand- und Bodenflächen sind dem Auftraggeber sauber gereinigt zu
übergeben.
Der Auftraggeber behält sich die freie Wahl der Bieter vor.
Eventuell vorgefundene Verschmutzungen, Restmaterialien etc. anderer
Gewerke sind eigenverantwortlich, auf eigene Kosten zu entfernen und zu
entsorgen. Dies betrifft insbesondere die Räume, in denen
Fußbodenbelagsarbeiten auszuführen sind.
Vor den Verlegearbeiten in den einzelnen Räumen sind diese bei
eventuellen Verschmutzungen derselben durch den Auftragnehmer auf seine
Kosten zu reinigen. Das Verspachteln vorhandener Fugen, Risse etc. im
Estrich ist einschließlich aller Vor- und Nebenarbeiten ohne besondere
Vergütung durchzuführen.
Sollten Untergründe aus Stahlbeton, Zementestrich usw., auf denen
Bodenbelag verlegt werden soll nicht ausreichend vollflächig und eben
sein, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich eine
Untergrundverbesserung (Spachtelung,
Ausgleichsmassen etc.) für die betroffenen Bereiche vorzusehen. Die
Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine besondere
Vergütung.
Das Anspachteln des Bodens im Bereich der Türzargen und Schließen von
Fugen an Heizkörperanschlüssen und in Raumecken mit standfester
Spachtelmasse, Spritzkork oder ähnlichem ist in die Einheitspreise
einzurechnen. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung. Das Anspachteln
der Bodenbeläge an Fliesenbeläge von angrenzenden Räumen bzw. Flächen
ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich eventuell gebildet
haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und zu vergießen.
Anschließend ist die Oberfläche mit Quarzsand abzustreuen. Das Verdübeln
usw. ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine
besondere Vergütung.
Die überstehenden Estrichdämmstreifen, Wärmedämmung bzw.
Feuchtigkeitsisolierung ist abzuschneiden. Diese Leistung ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür
nicht.
Der Randstreifen ist nach Verlegung der Bodenbeläge bis auf OK
Fußbodenbelag abzuschneiden - Schallschutz.
Abschneiden bis auf OK Estrich ist ein schwerer Ausführungsmangel!
Objektbeschreibung:
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von 2 Wohn- und
Geschäftshäusern in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25.
Dabei handelt es sich um den Neubau eines Hauses 01 und den Neubau eines
Hauses 02 als zwei getrennt voneinander stehenden Gebäuden.
Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt.
Das Haus 01 ist fünfgeschossig und teilweise unterkellert.
Das Haus 02 ist dreigeschossig und voll unterkellert.
Die Außenwände werden aus Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig
verputzt und außenseitig mit einem 120 mm starken Wärmedämmverbundsystem
ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Die Dächer werden als flach geneigte Pultdächer mit einer umlaufenden
Attika ausgeführt.
Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt:
- Funktionalausschreibung (Haus 1), Fa. Weiß & Faust, Seite 1-12, Stand
14.03.2025
- Ergänzung zur Funktionalausschreibung (Haus 1), Fa. Weiß & Faust,
Seite 1-2, Stand 24.06.2025
- Funktionalausschreibung (Haus 2), Fa. Weiß & Faust, Seite 1-12, Stand
14.03.2025
- Ergänzung zur Funktionalausschreibung (Haus 2), Fa. Weiß & Faust,
Seite 1-2, Stand 24.06.2025
- Ausführungsplanung 1. Obergeschoss, Plan Nr. A_H1_01.3, Stand
12.11.2025, M 1:50
- Ausführungsplanung 2. Obergeschoss, Plan Nr. A_H1_01.4, Stand
12.11.2025, M 1:50
- Ausführungsplanung 3. Obergeschoss, Plan Nr. A_H1_01.5, Stand
12.11.2025, M 1:50
- Ausführungsplanung Staffelgeschoss, Plan Nr. A_H1_01.6, Stand
12.11.2025, M 1:50
- Ausführungsplanung 1. OG, Plan Nr.A_H2_01.3., Index a, Stand
01.12.2025, M 1:50
- Ausführungsplanung Staffelgeschoss, Plan Nr. A_H2_01.4., Index a,
Stand 01.12.2025, M 1:50
Diese Unterlagen liegen dem Angebot zugrunde und werden
Vertragsbestandteil.
VORBEMERKUNGEN
230 Fußboden
230
Fußboden
230.10 Fußbodenbelag
230.10
Fußbodenbelag
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt.
Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine
vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des
Auftraggebers:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 20, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den ............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber