02. Abbrucharbeiten
Gritznerstr. 19-23, GS Dunant
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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Allgemeine Baubeschreibung Im Rahmen der Sanierung wird ein barrierefreier Personenaufzug in den bestehenden Lichthof der Dunant-Grundschule integriert. Der Aufzug wird oberhalb der Traufe in einem Dacheinschnitt eingebunden, um die historische Bausubstanz weitgehend zu erhalten. Die Anlage ist für eine Rollstuhlfahrerin und eine Begleitperson ausgelegt. Das Schachtgerüst wird als filigrane Stahl-Glas-Konstruktion ausgeführt und bleibt als moderne Ergänzung im Lichthof ablesbar. In der Durchfahrt wird ein Vordach als Wetterschutz für wartende Personen errichtet. Rohbauarbeiten Im Untergeschoss UG-2 wird eine Schachtgrube für den neuen Aufzug hergestellt. Hierfür ist der Rückbau eines Deckenfeldes der bestehenden Hohlsteindecke erforderlich. Zusätzlich wird das schadhafte Deckenfeld unter der Durchfahrt zurückgebaut und erneuert, wobei die Entwässerungsleitungen überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden. Im Untergeschoss UG-1 wird die thermische Hülle neu definiert. Ein Teilbereich des Lagers wird zum Außenraum des Lichthofes umgestaltet. Der Lichthof hat lichte Abmessungen von ca. Breite: 3,86 m x Tiefe 5,34 m.  Dazu werden die bestehenden Außenwände und die Decke zurückgebaut, um Platz für den Aufzugsschacht zu schaffen, und neue Außenwände werden hergestellt. Die bauphysikalische Prüfung der Dämmung erfolgt im Zuge der weiteren Planung. In den Obergeschossen werden die Fensterbrüstungen zurückgebaut, um die Übergänge zum Aufzug zu ermöglichen. Die historischen Fensteranlagen bleiben erhalten, werden jedoch angepasst, sodass die Zugänge denkmalgerecht ausgeführt werden können. Im Bereich der Holzbalkendecken sind gemäß den Angaben der Statikerin Stahlträger herzustellen, um den Aufzugsschacht zu befestigen Putzarbeiten Im Zuge der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden sämtliche erforderlichen Innenputzarbeiten ausgeführt. Dazu gehört das Aufbringen eines neuen Innenputzes auf die neu hergestellten Wandflächen sowie die Ausbesserung schadhafter Putzstellen in den Bestandsbereichen. Der vorhandene Putz wird geprüft, lose oder beschädigte Stellen werden entfernt und fachgerecht erneuert. Die Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, mit gleichmäßiger Oberflächenqualität und in der für die nachfolgenden Beschichtungen geeigneten Ausführung. Tischlerarbeiten Die Tischlerarbeiten umfassen die Anpassung und den Umbau historischer Fensteranlagen sowie die Herstellung von Anschlüssen an den neuen Aufzugsschacht. Dazu gehören die Werkplanung für die Fensteranlagen, der Rückbau der beiden mittleren Flügel und des zentralen Pfostens sowie die Verstärkung des Fensterrahmens und Kämpfers. Zusätzlich werden die Schwelle an den neuen Aufzugstüren und die seitlichen Fensterbretter angepasst bzw. neu hergestellt. Alle Arbeiten erfolgen denkmalgerecht und unter Berücksichtigung der statischen Anforderungen. Malerarbeiten Die Malerarbeiten umfassen Überholungsbeschichtungen mit Dispersionsfarbe an verschiedenen Bauteilen. Dazu gehören die Fensterbrüstungen, Fensterlaibungen und Stürze sowie die Fensterbretter. Weiterhin werden die Bestandswände im Bereich des Aufzugs im UG-1, die Kellerwände mit Mauerwerksoberflächen sowie die Wandflächen im Lichthof überarbeitet. Zusätzlich erhalten die Wände und die Decke der Durchfahrt eine neue Beschichtung. Dachdeckerarbeiten Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden verschiedene Dachdeckerarbeiten ausgeführt. Dazu gehört die Montage eines Edelstahlnetzes als Schutz- oder Sicherungselement im Bereich der Dachkonstruktion. Weiterhin werden neue Fallrohre aus verzinktem Stahl mit pulverbeschichteter Oberfläche installiert, um eine langlebige und korrosionsbeständige Entwässerung sicherzustellen. Ergänzend werden Regenstandrohre eingebaut, die eine ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlagswassers gewährleisten Bauablauf Für Materiallieferungen, etc. ist in den angrenzenden Bereichen Rücksicht auf den laufenden Betrieb zu nehmen. Lärmintensive Arbeiten sind nach Möglichkeit nach dem Unterricht ab 13:35 durchzuführen. Während der Pausenzeiten (10:25 - 10:45 / 12:20 - 12:50) ist eine Befahrung und Nutzung des Hofes nicht gestattet. Während der Baumaßnahme sind alle Treppenhäuser freizuhalten da sie als Fluchtwege dienen. Ein Bauaufzug wird vom Gewerk Schadstoffsanierung straßenseitig vorgehalten. Angaben zur Baustelle Die Anlieferung und der Zugang erfolgt von der Gritznerstraße 19-23. Eine kleine Teilfläche des Grundstücks kann in Absprache mit der örtlichen Bauleitung für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Der AN hat sich über die Möglichkeiten der Anlieferung und Lagerung auf der Baustelle voll umfänglich zu informieren, hat diese zu besichtigen und im Angebot angemessen zu berücksichtigten. Nachtragsforderungen aus Unkenntnis der Baustellensituation sind ausgeschlossen, wenn die Umstände aus den der Kalkulation zu Grunde liegenden Plänen, sonstigen Unterlagen und einer Ortsbesichtigung zu erkennen waren. Anlieferung kann durch die Durchfahrt im EG erfolgen, sowie über einen Bauaufzug über die neu hergestellte Öffnung (nach Rückbau vorh. Dach) im 4.OG. Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom werden bauseits gestellt. Leitungen Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten eigenverantwortlich über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Träger anhand der ausliegenden Bestandspläne zu unterrichten. Soweit Leitungen bekannt sind, sind diese in den Planunterlagen dargestellt. Besondere Maßnahmen zum Schutz von bestehenden Leitungen sind in den Leistungspositionen enthalten. Schutz der Nachbargebäude Die Arbeiten sind so auszuführen, dass an den angrenzenden Gebäuden und dem öffentlichen/nichtöffentlichen Straßenraum keinerlei Schaden entsteht. Gerüste Die für die Arbeiten notwendigen Gerüste und Baustelleneinrichtungen müssen grundsätzlich der jeweiligen LBO, den DIN-/EN- als auch den Unfallverhütungsvorschriften der örtl.zuständigen Berufsgenossenschaft entsprechen. Lagerung von Abbruchmaterialien Hinsichtlich der Vermeidung von Bodenbelastungen durch Lagerung von Bauabfällen und Betriebsstoffen sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Planprüfung, Maßgenauigkeit Ergeben sich aus der eigenverantwortlichen Prüfung der Ausführungspläne durch den AN Unstimmigkeiten oder technisch bedingte Änderungsvorschläge, sind diese so rechtzeitig dem AG bekanntzugeben, dass keine Bauverzögerung verursacht wird. Für die Maßgenauigkeit sind die Angaben der DIN 18 202, normale Anforderungen maßgebend, sofern keine höheren Anforderungen in den Leistungspositionen genannt sind. Dokumentation Nach Abschluss der Arbeiten sind dem AG mit Einreichen der Schlussrechnung eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten und verwendeten Materialien 2-fach in Papierform und elektronischer Form (PDF) vorzulegen. Der Inhalt der Dokumentation ist vorab mit dem AG abzustimmen. Termine / Ausführung Für seine eigene Ausführungen erstellt der AN innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen Feinterminplan. Baubesprechungen Die Teilnahme einer befugten Person des AN an den wöchentlichen Bausitzungen ist verpflichtend. Allgemeine Angaben zur Bauausführung Für die Ausführung und Abrechnung der Leistungen sind die Bestimmungen der VOB/B und C in der Ausgabe 2016 vereinbart. Zusätzlich zu den gewerkespezifischen Regelungen der VOB/C ist für alle Leistungen die VOB/C DIN 18299 vereinbart. Für die Ausführung und Abrechnung der nachstehend beschriebenen Einzelpositionen gelten zusätzlich alle fachspezifischen DIN-Vorschriften, darüber hinaus die öffentlich, rechtlichen Bestimmungen (wie z.B. LBO, örtliche Bauvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, usw. ), die anerkannten Regeln der Technik sowie Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien der verwendeten Materialien. Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vorschriften ist vor Ausführung gemeinsam mit der Bauüberwachung des AG eine Klärung herbeizuführen. Sämtliche zur Ausführung seiner Arbeiten notwendigen behördlichen  Genehmigungen, materialtechnischen Nachweise, Prüfungsprotokolle und Zustimmungen im Einzelfall sind alleinige Sache des Auftragnehmers. Die Unterlagen und Nachweise sind im Rahmen der Dokumentation dem AG zu übergeben. Der AN hat mit Einreichung seines Angebotes eine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes einzureichen. Bei den Arbeiten dürfen nur geräuschgedämpfte, den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm entsprechende Baumaschinen eingesetzt werden. Der Baulärm ist auf ein Minimum zu beschränken gemäß VDI 2058 und den Länderspezifischen Lärmschutzbestimmungen. Zur Staubbildung neigender Bauschutt darf nicht aus großer Höhe abgeworfen oder abgekippt werden. Soweit erforderlich, sind gekapselte Rutschen oder Abwurfrohre zu verwenden. Im Übrigen ist auftretender Staub durch Sprühen mit Wasser zu binden. Der Unternehmer hat alle Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der auf der Baustelle Beschäftigten und der Verkehrsteilnehmer auf den angrenzenden Straßen und Gassen zu treffen. Dazu gehört auch das ständige Reinigen der durch den Baustellenverkehr verschmutzten Zufahrten. Gerüste und Abschrankungen müssen zu jeder Zeit den Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen. Absturzgefährdete Stellen sind unverzüglich und eigenverantwortlich abzusichern. Problem- und Sondermüll, schadstoffbelastetes Material, überwachungsbedürftiger Abfall, Öl und ölhaltiges Material, bitumenbehaftetes Dacheindeckungsmaterial usw. ist sauber getrennt auszuräumen, zu erfassen und entsprechend den gültigen Gesetzen mit Nachweis zu entsorgen. Es sind Entsorgungsnachweise über sämtliche Materialien, Schadstoffe und Verunreinigungen vom AN vorzulegen. RECHNUNGEN Zwischenrechnungen Alle Abschlagsrechnungen sowie die Schlussrechnung sind kumulierend zu stellen und mit einem prüffähigen Aufmaß einzureichen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 0 Baustelleneinrichtung
1. 0
Baustelleneinrichtung
2 Abbrucharbeiten
2
Abbrucharbeiten
2. 0 Abbrucharbeiten
2. 0
Abbrucharbeiten
5 Mauerarbeiten
5
Mauerarbeiten
5. 0 Mauerarbeiten
5. 0
Mauerarbeiten
9 Angehängte Stundenlohnarbeiten
9
Angehängte Stundenlohnarbeiten
9. 0 Angehängte Stundenlohnarbeiten
9. 0
Angehängte Stundenlohnarbeiten