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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Allgemeine Baubeschreibung
Im Rahmen der Sanierung wird ein barrierefreier
Personenaufzug in den bestehenden Lichthof der
Dunant-Grundschule integriert. Der Aufzug wird oberhalb
der Traufe in einem Dacheinschnitt eingebunden, um die
historische Bausubstanz weitgehend zu erhalten. Die
Anlage ist für eine Rollstuhlfahrerin und eine
Begleitperson ausgelegt.
Das Schachtgerüst wird als filigrane
Stahl-Glas-Konstruktion ausgeführt und bleibt als
moderne Ergänzung im Lichthof ablesbar. In der
Durchfahrt wird ein Vordach als Wetterschutz für
wartende Personen errichtet.
Rohbauarbeiten
Im Untergeschoss UG-2 wird eine Schachtgrube für den
neuen Aufzug hergestellt. Hierfür ist der Rückbau eines
Deckenfeldes der bestehenden Hohlsteindecke
erforderlich. Zusätzlich wird das schadhafte Deckenfeld
unter der Durchfahrt zurückgebaut und erneuert, wobei
die Entwässerungsleitungen überprüft und bei Bedarf
ausgetauscht werden.
Im Untergeschoss UG-1 wird die thermische Hülle neu
definiert. Ein Teilbereich des Lagers wird zum
Außenraum des Lichthofes umgestaltet.
Der Lichthof hat lichte Abmessungen von ca. Breite:
3,86 m x Tiefe 5,34 m.
Dazu werden die bestehenden Außenwände und die Decke
zurückgebaut, um Platz für den Aufzugsschacht zu
schaffen, und neue Außenwände werden hergestellt. Die
bauphysikalische Prüfung der Dämmung erfolgt im Zuge
der weiteren Planung.
In den Obergeschossen werden die Fensterbrüstungen
zurückgebaut, um die Übergänge zum Aufzug zu
ermöglichen. Die historischen Fensteranlagen bleiben
erhalten, werden jedoch angepasst, sodass die Zugänge
denkmalgerecht ausgeführt werden können.
Im Bereich der Holzbalkendecken sind gemäß den Angaben
der Statikerin Stahlträger herzustellen, um den
Aufzugsschacht zu befestigen
Putzarbeiten
Im Zuge der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden
sämtliche erforderlichen Innenputzarbeiten ausgeführt.
Dazu gehört das Aufbringen eines neuen Innenputzes auf
die neu hergestellten Wandflächen sowie die
Ausbesserung schadhafter Putzstellen in den
Bestandsbereichen. Der vorhandene Putz wird geprüft,
lose oder beschädigte Stellen werden entfernt und
fachgerecht erneuert. Die Arbeiten erfolgen nach den
anerkannten Regeln der Technik, mit gleichmäßiger
Oberflächenqualität und in der für die nachfolgenden
Beschichtungen geeigneten Ausführung.
Tischlerarbeiten
Die Tischlerarbeiten umfassen die Anpassung und den
Umbau historischer Fensteranlagen sowie die Herstellung
von Anschlüssen an den neuen Aufzugsschacht. Dazu
gehören die Werkplanung für die Fensteranlagen, der
Rückbau der beiden mittleren Flügel und des zentralen
Pfostens sowie die Verstärkung des Fensterrahmens und
Kämpfers. Zusätzlich werden die Schwelle an den neuen
Aufzugstüren und die seitlichen Fensterbretter
angepasst bzw. neu hergestellt. Alle Arbeiten erfolgen
denkmalgerecht und unter Berücksichtigung der
statischen Anforderungen.
Malerarbeiten
Die Malerarbeiten umfassen Überholungsbeschichtungen
mit Dispersionsfarbe an verschiedenen Bauteilen. Dazu
gehören die Fensterbrüstungen, Fensterlaibungen und
Stürze sowie die Fensterbretter. Weiterhin werden die
Bestandswände im Bereich des Aufzugs im UG-1, die
Kellerwände mit Mauerwerksoberflächen sowie die
Wandflächen im Lichthof überarbeitet. Zusätzlich
erhalten die Wände und die Decke der Durchfahrt eine
neue Beschichtung.
Dachdeckerarbeiten
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden verschiedene
Dachdeckerarbeiten ausgeführt. Dazu gehört die Montage
eines Edelstahlnetzes als Schutz- oder
Sicherungselement im Bereich der Dachkonstruktion.
Weiterhin werden neue Fallrohre aus verzinktem Stahl
mit pulverbeschichteter Oberfläche installiert, um eine
langlebige und korrosionsbeständige Entwässerung
sicherzustellen. Ergänzend werden Regenstandrohre
eingebaut, die eine ordnungsgemäße Ableitung des
Niederschlagswassers gewährleisten
Bauablauf
Für Materiallieferungen, etc. ist in den angrenzenden
Bereichen Rücksicht auf den laufenden Betrieb zu
nehmen.
Lärmintensive Arbeiten sind nach Möglichkeit nach dem
Unterricht ab 13:35 durchzuführen. Während der
Pausenzeiten (10:25 - 10:45 / 12:20 - 12:50) ist eine
Befahrung und Nutzung des Hofes nicht gestattet.
Während der Baumaßnahme sind alle Treppenhäuser
freizuhalten da sie als Fluchtwege dienen.
Ein Bauaufzug wird vom Gewerk Schadstoffsanierung
straßenseitig vorgehalten.
Angaben zur Baustelle
Die Anlieferung und der Zugang erfolgt von der
Gritznerstraße 19-23.
Eine kleine Teilfläche des Grundstücks kann in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung für die
Baustelleneinrichtung genutzt werden.
Der AN hat sich über die Möglichkeiten der Anlieferung
und Lagerung auf der Baustelle voll umfänglich zu
informieren, hat diese zu besichtigen und im Angebot
angemessen zu berücksichtigten. Nachtragsforderungen
aus Unkenntnis der Baustellensituation sind
ausgeschlossen, wenn die Umstände aus den der
Kalkulation zu Grunde liegenden Plänen, sonstigen
Unterlagen und einer Ortsbesichtigung zu erkennen
waren.
Anlieferung kann durch die Durchfahrt im EG erfolgen,
sowie über einen Bauaufzug über die neu hergestellte
Öffnung (nach Rückbau vorh. Dach) im 4.OG.
Bauwasser und Baustrom
Bauwasser und Baustrom werden bauseits gestellt.
Leitungen
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten
eigenverantwortlich über die Lage von Leitungen,
Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. bei den für die Ver- und
Entsorgungsanlagen zuständigen Träger anhand der
ausliegenden Bestandspläne zu unterrichten.
Soweit Leitungen bekannt sind, sind diese in den
Planunterlagen dargestellt. Besondere Maßnahmen zum
Schutz von bestehenden Leitungen sind in den
Leistungspositionen enthalten.
Schutz der Nachbargebäude
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass an den
angrenzenden Gebäuden und dem
öffentlichen/nichtöffentlichen Straßenraum keinerlei
Schaden entsteht.
Gerüste
Die für die Arbeiten notwendigen Gerüste und
Baustelleneinrichtungen müssen grundsätzlich der
jeweiligen LBO, den DIN-/EN- als auch den
Unfallverhütungsvorschriften der örtl.zuständigen
Berufsgenossenschaft entsprechen.
Lagerung von Abbruchmaterialien
Hinsichtlich der Vermeidung von Bodenbelastungen durch
Lagerung von Bauabfällen und Betriebsstoffen sind
geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Planprüfung, Maßgenauigkeit
Ergeben sich aus der eigenverantwortlichen Prüfung der
Ausführungspläne durch den AN Unstimmigkeiten oder
technisch bedingte Änderungsvorschläge, sind diese so
rechtzeitig dem AG bekanntzugeben, dass keine
Bauverzögerung verursacht wird.
Für die Maßgenauigkeit sind die Angaben der DIN 18 202,
normale Anforderungen maßgebend, sofern keine höheren
Anforderungen in den Leistungspositionen genannt sind.
Dokumentation
Nach Abschluss der Arbeiten sind dem AG mit Einreichen
der Schlussrechnung eine Dokumentation der ausgeführten
Arbeiten und verwendeten Materialien 2-fach in
Papierform und elektronischer Form (PDF) vorzulegen.
Der Inhalt der Dokumentation ist vorab mit dem AG
abzustimmen.
Termine / Ausführung
Für seine eigene Ausführungen erstellt der AN innerhalb
von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen
Feinterminplan.
Baubesprechungen
Die Teilnahme einer befugten Person des AN an den
wöchentlichen Bausitzungen ist verpflichtend.
Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Für die Ausführung und Abrechnung der Leistungen sind
die Bestimmungen der VOB/B und C in der Ausgabe 2016
vereinbart. Zusätzlich zu den gewerkespezifischen
Regelungen der VOB/C ist für alle Leistungen die VOB/C
DIN 18299 vereinbart.
Für die Ausführung und Abrechnung der nachstehend
beschriebenen Einzelpositionen gelten zusätzlich alle
fachspezifischen DIN-Vorschriften, darüber hinaus die
öffentlich, rechtlichen Bestimmungen (wie z.B. LBO,
örtliche Bauvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien,
usw. ), die anerkannten Regeln der Technik sowie
Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien der
verwendeten Materialien.
Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vorschriften ist
vor Ausführung gemeinsam mit der Bauüberwachung des AG
eine Klärung herbeizuführen.
Sämtliche zur Ausführung seiner Arbeiten notwendigen
behördlichen Genehmigungen, materialtechnischen
Nachweise, Prüfungsprotokolle und Zustimmungen im
Einzelfall sind alleinige Sache des Auftragnehmers. Die
Unterlagen und Nachweise sind im Rahmen der
Dokumentation dem AG zu übergeben.
Der AN hat mit Einreichung seines Angebotes eine
Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes
einzureichen.
Bei den Arbeiten dürfen nur geräuschgedämpfte, den
allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen
Baulärm entsprechende Baumaschinen eingesetzt werden.
Der Baulärm ist auf ein Minimum zu beschränken gemäß
VDI 2058 und den Länderspezifischen
Lärmschutzbestimmungen.
Zur Staubbildung neigender Bauschutt darf nicht aus
großer Höhe abgeworfen oder abgekippt werden. Soweit
erforderlich, sind gekapselte Rutschen oder Abwurfrohre
zu verwenden. Im Übrigen ist auftretender Staub durch
Sprühen mit Wasser zu binden.
Der Unternehmer hat alle Vorkehrungen zum Schutz von
Leben und Gesundheit der auf der Baustelle
Beschäftigten und der Verkehrsteilnehmer auf den
angrenzenden Straßen und Gassen zu treffen.
Dazu gehört auch das ständige Reinigen der durch den
Baustellenverkehr verschmutzten Zufahrten.
Gerüste und Abschrankungen müssen zu jeder Zeit den
Unfallverhütungsvorschriften und
Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen.
Absturzgefährdete Stellen sind unverzüglich und
eigenverantwortlich abzusichern.
Problem- und Sondermüll, schadstoffbelastetes Material,
überwachungsbedürftiger Abfall, Öl und ölhaltiges
Material, bitumenbehaftetes Dacheindeckungsmaterial
usw. ist sauber getrennt auszuräumen, zu erfassen und
entsprechend den gültigen Gesetzen mit Nachweis zu
entsorgen. Es sind Entsorgungsnachweise über sämtliche
Materialien, Schadstoffe und Verunreinigungen vom AN
vorzulegen.
RECHNUNGEN
Zwischenrechnungen
Alle Abschlagsrechnungen sowie die Schlussrechnung sind
kumulierend zu stellen und mit einem prüffähigen Aufmaß
einzureichen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 0 Baustelleneinrichtung
1. 0
Baustelleneinrichtung
2 Abbrucharbeiten
2
Abbrucharbeiten
2. 0 Abbrucharbeiten
2. 0
Abbrucharbeiten
5 Mauerarbeiten
5
Mauerarbeiten
5. 0 Mauerarbeiten
5. 0
Mauerarbeiten
9 Angehängte Stundenlohnarbeiten
9
Angehängte Stundenlohnarbeiten
9. 0 Angehängte Stundenlohnarbeiten
9. 0
Angehängte Stundenlohnarbeiten