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Unit price EUR
Net total EUR
01 Baustelle für die Verbau- und Erdarbeiten Anschrift Lochhamer Straße 78 82166 Gräfelfing
Baugebiet Lochham Ost
Flur-Nr. 1035/2, 1035/46, 1035/57
Art der Baumaßnahme Verbau- und Erdarbeiten
01 Baustelle für die Verbau- und Erdarbeiten
02. Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen
Hrsg.: Landratsamt München - Immissionsschutz und staatliches Abfallrecht
Stand: Oktober 2009
Allgemeines:
Staubemissionen, die durch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Baustellen entstehen können, sind so weit als möglich zu begrenzen. Dies erfolgt zum einen bei den eingesetzten Maschinen und Arbeitsprozessen durch Maßnahmen nach dem Stand der Technik zur Staubbegrenzung, zum anderen durch organisatorische Maßnahmen bei Betriebsabläufen. Dabei ist neben der Umgebungsnutzung der Baustelle auch deren Betriebszeitraum zu berücksichtigen.
Die im Folgenden aufgeführten Anforderungen zur Staubminderung sind - soweit zutreffend - beim jeweiligen Baustellenbetrieb zu berücksichtigen.
Auflagen für die Anforderungen zur Minderung anderer Schadstoffe, zum Lärmschutz oder sonstigem Gefahren- und Arbeitsschutz werden gesondert festgesetzt.
Anforderungen an mechanische Arbeitsgebiete:
Auf Baustellen sind die durch Punktquellen (Fassadenreinigung) oder diffuse Quellen (Einsatz von Maschinen und Geräten, Transporte auf Baupisten, Erdarbeiten, Materialgewinnung, Materialaufbereitung, Materialumschlag, Windverwehungen, usw.) bedingten Stäube und Aerosole durch entsprechende Maßnahmen an der Quelle zu reduzieren. Insbesondere bei staubenden Tätigkeiten (Schleifen, Fräsen, Bohren, Strahlen, Behauen, Spitzen, Abbauen, Brechen, Mahlen, Schütten, Abwerfen, Trennen, Sieben, Be-/Entladen, Greifen, Wischen, Transportieren) sind folgende Maßnahmen zu treffen:
Kein Abblasen von angefallenen Stäuben:
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Daher sind Ablagerungen zu vermeiden. Unvermeidbare Staubablagerungen sind mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder mit saugenden Verfahren unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber zu beseitigen.
Staubbindung durch Feuchthalten des Materials z. B. mittels gesteuerter Wasserbedüsung.
Bauschutttransport und Umschlagverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten und geschlossenen oder abgedeckten Auffangbehältern auch bei Fahrzeugen.
Sind größere Höhen nicht vermeidbar, sind Fallrohre, abgedeckte Schuttrutschen usw. einzusetzen. Rohrschlüsse sind mit Manschetten staubdicht zu verbinden.
Unterlassen des Abwerfens von Abrissgut aus Entkernungs- und Innenausbaumaßnahmensowie Transport und Ablagerung dieser Materialien per Hand oder mit Hilfe von Bauaufzügen.
Abbruch- und Rückbauobjekte möglichst großstückig mit geeigneter Staubbindung zerlegen. Zerkleinern auf externen, gering belasteten Lagerplätzen vornehmen.
Einplanung des Gerüstes und staubmindernde Abdeckungen bei Abbruchmaßnahmen.
Vollständige Kapselung von Förderbändern.
Bei großflächigen Rückbauarbeiten, Abbrüchen und Sprengungen von Großobjekten, welche eine Abkapslung (Einhausung des Bauwerks) nicht ermöglichen, ist eine geeignete alternative Staubbindung, wie intensive Benetzung oder Wasservorhang, vorzusehen.
Anforderungen an Geräte und Maschinen:
Es sind möglichst emissionsarme und gering staubfreisetzende Arbeitsgeräte zu verwenden.
Dies sind z. B. Geräte mit
- Emissionsraten nach dem Stand der Technik
- Absaugung an Arbeitsöffnungen, Entstehungs- und Austrittsstellen
- gekapselten Staubquellen
- Verkleidungen
- Staubbindung durch Benetzung oder Wasserführung
- Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren am Einsatzort sind im Plangebiet, sofern möglich, mit Partikelfilter-Systemen auszustatten.
Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten zur mechanischen Bearbeitung von Baustoffen (wie z. B. Trennscheiben, Schleifmaschinen), sind staubmindernde Maßnahmen (wie z. B. Benetzen; Erfassen, Absaugen, Staubabscheiden) zu treffen.
Offene Materialübergaben sind zu vermeiden.
Die Laufzeiten der Maschinen sind zu optimieren, Leerlauf ist zu vermeiden. Abschalten der Motoren der zum Be- und Entladen wartenden Fahrzeuge, soweit dies betriebsbedingt möglich ist.
Prüfen, ob Maschinen und Geräte unter Unterdruck betrieben werden können.
Anforderungen an Bauausführung und organisatorische Maßnahmen:
Für die Andienung bzw. Anlieferung der Baustellen bestehen, in Abhängigkeit der durch Umwelteinflüsse beaufschlagten Gebietsnutzungen, Regelungsmöglichkeiten, die in Abhängigkeit des Baufortschritts und der betroffenen sensiblen Bereiche näher festgelegt werden können:
- Anliefermodus / Anlieferorganisation (z. B. lokale Pools)
- Anlieferfahrzeuge (Tonnage, Nutzlast, lärm-/schadstoffarme Fahrzeuge)
- Anlieferzeiten (individuell, allgemein)
- Nutzung von Infrastrukturen
- Abstellen von Fahrzeugen und Behältern
- Definition von Liefer-Zeitfenstern (individuell, allgemein)
Verkehrsführung (weiträumig und kleinräumig), Zu- und Ausfahrten für die Baustellenbereiche. Das bedeutet eine vollständige Optimierung der Baustellenlogistik. Weiterhin sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
- Lagerung von Materialien im Baustellenbereich vermeiden.
- Wenn dies nicht möglich ist, sollen Abwehungen von staubförmigem Material durch Abdeckung, Befeuchtung oder Abschirmung begrenzt und Liegezeiten im Freien so weit wie möglich verkürzt werden.
- Dies gilt auch für Erdaushub.
- Einrichtung von Lkw-Radwaschanlagen an den Ausfahrten von Baustraßen bzw. Baustellenbereichen in den öffentlichen Verkehrsraum.
- Ausstattung der Baustraßen mit einem tragfähigen Asphaltbelag.
Wenn dies nicht möglich ist, sind auf unbefestigten Pisten Stäube z. B. mit Druckfass oder Wasserberieselungsanlage geeignet zu binden.
- Regelmäßige Reinigung der Baustraßen mit wirksamen Kehrmaschinen (ohne Aufwirbelung) oder durch Nassreinigungsverfahren.
- Umgehende Instandsetzung von beschädigten Straßenoberflächen.
- Überwachte Beschränkung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Baupisten auf beispielsweise 30 km/h.
Die am Bau Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer oder eine von ihnen beauftragte geeignete Stelle wie z. B. der Baustellenkoordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß der Baustellen- verordnung) sind verantwortlich für die korrekte Umsetzung der in der Baugenehmigung, dem Leistungsverzeichnis und Werksvertrag festgelegten emissionsbegrenzenden Maßnahmen und sorgen für eine entsprechende Einweisung des eingesetzten Personals. Darüber hinaus verpflichten sich Bauherr bzw. dessen Beauftragte, die im Plangebiet tätig werden, einen engen Kontakt zu den Immissionsschutzbehörden zu halten (telefonische Erreichbarkeit während des Baustellenbetriebs).
Neben diesen anlagenbezogenen Maßnahmen muss eine Überwachung von Baustellen sichergestellt werden. Hierzu werden die zuständigen Behörden neben der Information und Aufklärung der Bauherren zusätzliche Schwerpunktüberwachungen durchführen, um die Einhaltung des Standes der Technik zu überprüfen.
Weitergehende Regelungen im Einzelfall und Ansprüche, die über die genannten Anforderungen hinaus- gehen, können gestellt werden.
02. Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen
03. Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm
Hrsg.: Landratsamt München - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten
Stand: Februar 2020
Allgemeines:
Wer Baustellen betreibt hat nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dafür zu sorgen, dass:
- Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und 2. Vorkehrungen
getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken
soweit dies erforderlich ist, um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen.
- Die Bauherren, Bauunternehmer und Bauleiter haben die Pflicht, beim Betrieb von Baumaschinen auf die
Einhaltung der Richtwerte (siehe Folgeseite) zu achten. Unabhängig davon haben sie ferner die Pflicht, zu
jeder Zeit vermeidbare Geräusche von Bauarbeiten zu verhindern (Art. 9 Abs. 1 Bayerische Bauordnung
BayBO).
- Gesetzesverstöße können zu Zwangsmaßnahmen bis zur Stilllegung der Baustelle führen. Daneben
können Bußgeldbescheide erlassen werden und in besonders schwerwiegenden Fällen Strafanzeigen
wegen Körperverletzung erfolgen.
- Um die Gefahr von Gesetzesverstößen auszuschließen, ist der Betrieb an jeder Baustelle möglichst
geräuscharm abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind nach Möglichkeit lärmarme Baumaschinen einzusetzen
und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Schallschutz der
Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen.
Grundsätzliche Einschränkungen:
Nach § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) gelten für folgende Gebiete grundsätzliche Einschränkungen:
- in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten,
- in Kleinsiedlungsgebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kur- und Klinikgebieten,-· in Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4 a, 10 und 11
Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO), · auf dem Gelände von Krankenhäusern und
Pflegeanstalten im Freien.
Die Einschränkungen sind:
- Geräte und Maschinen nach dem Anhang der 32. BImSchV (siehe Folgeseiten) dürfen an Sonn- und
Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden.
- Geräte und Maschinen nach Nr. 02, 24, 34 und 35 des Anhangs der 32. BImSchV dürfen an Werktagen
7 auch in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
nicht betrieben werden.
Ausnahmen:
Für die Geräte und Maschinen ist das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Art. 7 und 9 der Verordnung EG Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.7.2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (Abl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden und sie sind mit dem Umweltzeichen nach Art. 8 der Verordnung EG Nr. 1980/2000 gekennzeichnet.
Von den genannten zeitlichen Beschränkungen können auf Antrag bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden. Im Antrag ist insbesondere die Notwendigkeit der Ausnahme im Vergleich zu anderweitigen Lösungsmöglichkeiten schlüssig darzulegen.
Immissionsrichtwerte nach Gebieten:
Die Bundesregierung hat Immissionsrichtwerte festgesetzt, bei deren Überschreitung erhebliche Belästigungen durch Baumaschinen möglich sind (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19.8.1970, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160).
Gebiet / Richtwert:
- Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der
Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind:
70 dB(A)
- Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind:
65 dB(A) tagsüber / 50 dB(A) nachts
- Urbane Gebiete 63 dB(A) tagsüber / 45 dB(A) nachts
- Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind:
60 dB(A) tagsüber / 45 dB(A) nachts
- Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind:
55 dB(A) tagsüber / 40 dB(A) nachts
- Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind:
50 dB(A) tagsüber / 35 dB(A) nachts
- Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45 dB(A) tagsüber / 35 dB(A) nachts
- Nachtzeit ist nach dieser Vorschrift die Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
Geräte und Maschinen nach dem Anhang der 32. BIMSCHV:
Nr. Bezeichnung:
01 Hubarbeitsbühne mit Verbrennungsmotor
02 Freischneider
03 Bauaufzug für den Materialtransport mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor
04 Baustellenbandsägemaschine
05 Baustellenkreissägemaschine
06 Tragbare Motorkettensäge
07 Kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug
08 Verdichtungsmaschine in der Bauart von:
Vibrationswalzen und nicht vibrierende Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer
Explosionsstampfer
09 Kompressor (< 350 kW)
10 Handgeführter Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer
11 Beton- und Mörtelmischer
12 Bauwinde mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor
13 Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel
14 Förderband
15 Fahrzeugkühlaggregat
16 Planiermaschine (< 500 kW)
17 Bohrgerät
18 Muldenfahrzeug (< 500 kW)
19 Be- und Entladeaggregat von Silo- oder Tankfahrzeugen
20 Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW)
21 Baggerlader (< 500 kW)
22 Altglassammelbehälter
23 Grader (< 500 kW)
24 Grastrimmer / Graskantenschneider
25 Heckenschere
26 Hochdruckspülfahrzeug
27 Hochdruckwasserstrahlmaschine
28 Hydraulikhammer
29 Hydraulikaggregat
30 Fugenschneider
31 Müllverdichter, der Bauart nach ein Lader mit Schaufel (< 500 kW)
32 Rasenmäher (mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Geräten sowie Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweist)
31 Müllverdichter, der Bauart nach ein Lader mit Schaufel (< 500 kW)
32 Rasenmäher (mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Geräten sowie Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweist)
33 Rasentrimmer / Rasenkantenschneider
34 Laubbläser
35 Laubsammler
36 Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor:
geländegängiger Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der in erster Linie für naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes Gelände, z. B. auf Baustellen, bestimmt ist)
sonstiger Gegengewichtsstapler mit einer Tragfähigkeit von höchstens 10 Tonnen, ausgenommen Gegengewichtsstapler, die speziell für die Containerbeförderung gebaut sind
37 Lader (< 500 kW)
38 Mobilkran
39 Rollbarer Müllbehälter
40 Motorhacke (< 3 kW)
41 Straßenfertiger ohne / mit Hochverdichtungsbohle
42 Rammausrüstung
43 Rohrleger
44 Pistenraupe
45 Kraftstromerzeuger
46 Kehrmaschine
47 Müllsammelfahrzeug
48 Straßenfräse
49 Vertikutierer
50 Schredder / Zerkleinerer
51 Schneefräse (selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte)
52 Saugfahrzeug
53 Turmdrehkran
54 Grabenfräse
55 Transportbetonmischer
56 Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb)
57 Schweißstromerzeuger
03. Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm
04. Sauberhaltung Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege:
Der Auftragnehmer darf für den Transport und die
Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür
freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat
sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach
Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich,
mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie
Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen
Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht
aufzuräumen.
04. Sauberhaltung
05. Nachträge Nachträge:
POSITIONSNUMMERN
Nachfolgende Positionen sind im REB Format gelistet.
AA.BB.CCCC
Hierbei bedeutet:
AA Los / Bauteil
BB Leistungsbereich
CCCC Positionsnummer
bei Nachträgen ist folgender Syntax zu verwenden:
AA immer 50
BB Nachtragsnummer
CCCC Positionsnummer
so bedeutet z.B.
50.03.0016
Nachtrag (50) - Nummer 03 - Position 0016
Nachträge sind im Original in Papierform einzureichen.
05. Nachträge
06. Planliste 03 Verbau-/ Erdarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
rmg_zap_BAII_BA III_WG.2000-Baustelleneinrichtungsplan BA II und BA III, M-1:200
02 Verbauarbeiten
RMG_BA2-3_BG2_260320.pdf M-1:100
RMG_BA2-3_BG1_26-03-20.pdf M-1:100
03 Werkpläne
1 rmg_zap_05_BAII_WG.1000-Grundriss Ausbauplan UG Tiefgarage 1_100 M-1:100
2 rmg_zap_05_BAII_WS.01-Schnitt A - A Werkplan Achse 3.1 M-1:50
rmg_zap_05_BAII_WS.02-Schnitt B - B Werkplan Achse 6.2 M-1:50
rmg_zap_05_BAII_WS.03-Schnitt C-C Werkplan Achse 8 M-1:50
rmg_zap_05_BAII_WS.05-Schnitt E-E Werkplan Achse 3.3_4 M-1:50
rmg_zap_05_BAII_WS.06-Schnitt F-F Werkplan Laubengang Haus 1 und 4D17 M-1:50
rmg_zap_05_BAII_WS.08-Schnitt H-H Werkplan Haus 2 und 3 M-1:50
rmg_zap_05_BAII_WS.11-Schnitt K-K Werkplan Tiefgarage M-1:50
04 Baugrubenplan
rmg_zap_BAII_WG.2001-Baugrubenplan BA II und BA III M-1:200
rmg_zap_BAII_BA III_WG.2003-Berechnung Mehraushub nach Abbruch_Baugrube BA II und BA III M-1:150
rmg_zap_BAII_BA III_WG.2004-Berechnung Hinterfu¨llung Bo¨schungen und Verbau_Baugrube BA II und BA III M-1:150
05 Gutachten
Bodengutachten von 2025.PDF
Bodengutachten von 2022.PDF
Link zu den Plänen:
https://www.dropbox.com/scl/fo/w6pwnxdrfjbrrkdz6t0og/AIvvLiRtCqUt9h9ueL2j_8M?rlkey=jmq1tzy1oagw5vju8aq2v1qel&e=1&st=6prkrw6d&dl=0
03 Verbau-: Erdarbeiten (www.dropbox.com/scl/fo/w6pwnxdrfjbrrkdz6t0og/AIvvLiRtCqUt9h9ueL2j_8M?rlkey=jmq1tzy1oagw5vju8aq2v1qel&dl=0)
dropbox.com (www.dropbox.com/scl/fo/w6pwnxdrfjbrrkdz6t0og/AIvvLiRtCqUt9h9ueL2j_8M?rlkey=jmq1tzy1oagw5vju8aq2v1qel&dl=0)
06. Planliste
07. Angaben zur Baustelle Baugrundstück:
Bebautes Grundstück
Lage der Baustelle:
Lochhamer Straße 78, 82166 Gräfelfing
Zugänge / Zufahrten:
freizugänglich über vorhandene Verkehrswege: Lochhamerstraße
Lager- und Arbeitsplätze / Ablagerungsstellen: Lagerflächen stehen zur Verfügung
Der Unterkunftscontainer Länge 6 m, Breite bis 2,5 m, ohne Möblierung, wird vom Bauherren bereitgestelltt. Die Möblierung ist vom AN zu erbringen.
Baustrom- und Bauwasser wird vom Bauherren kostenfrei gestellt.
07. Angaben zur Baustelle
08. Auszuführende Leistungen Art und Umfang der auszuführenden Leistungen:
01. Baustelleneinrichtung
02. Trägerverbau
03. Pfahlwandarbeiten
04. Stundenlohnarbeiten für die Verbauarbeiten
05. Baumschutz
06. Erdarbeiten
07. Materialentsorgung
08. Kampfmittelfreimessung
09. Öffentliche Wege und Straßen
10. Stundenlohnarbeiten
08. Auszuführende Leistungen
09. Bautagesberichte Bautagesberichte:
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem
Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle
Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des
Auftrages von Bedeutung sein können.
Dies sind insbesondere
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
- Wetter, Temperaturen,
- Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte,
- eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,
- Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zuund Abgang,
- Anlieferung von Hauptbaustoffen,
- Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den
wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und
Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten
und dergleichen),
- Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
- Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Die Bautagesberichte sind mit einer Digitalfoto-Dokumentation
zu ergänzen.
09. Bautagesberichte
10 Technische Vorbemerkungen Sämtliche Leistungen und Maßnahmen, die sich aus diesen Technischen Vorbemerkungen ergeben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Normen und Vorschriften:
Es gilt die VOB/B in ihrer aktuellen Fassung. Die einschlägigen DIN-Normen sind der Ausführung in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Nebenleistungen, wie in VOB/C bestimmt, werden nicht gesondert vergütet, sie sind einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anschlussdetails abzuklären und die Anschlussarbeiten entsprechend zu koordinieren.
Die im LV sowie in den Plänen angegebenen Maße sind verbindlich. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen kommen. Der Auftragnehmer hat sich vor Materialbestellung über Abweichungen in den Ausführungsplänen zu erkundigen.
10 Technische Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung für die Verbau- und Erdarbeiten
01
Baustelleneinrichtung für die Verbau- und Erdarbeiten
01.__.0001 Baustelle einrichten und räumen Einrichten und Räumen der Baustelle, von sämtlichen für die eigenen Leistungen der Erdarbeiten des AN erforderlichen
Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Arbeitsplatzbeleuchtungen, Anlagen, Schutzabsperrungen, Transportmittel, Bagger, Lader, Gerüste, jeweils incl. deren Installationen, der erforderlichen Strom- und Wasserversorgung, soweit nicht besondere Anlagen in einzelnen Positionen besonders erfasst sind, bis zur Fertigstellung der eigenen Leistung.
Einrichten und nach Beendigung der Verbau- und Erdarbeiten räumen.
Die Grundvorhaltezeit beträgt 4 Wochen.
01.__.0001
Baustelle einrichten und räumen
1.00
St
01.__.0002 Baustelleneinrichtung vorhalten Baustelleneinrichtung für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus
1 Stk
(Vorhaltemenge)
mal
2 Monate
(Vorhaltedauer).
01.__.0002
Baustelleneinrichtung vorhalten
2.00
StMt
01.__.0003 Baustelleneinrichtungsgelände befestigen Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen befestigen, vorhalten, unterhalten und rückbauen, inkl. laden, abfahren und Entsorgung des Materials.
Ausführung wie folgt:
- Planum herstellen und verdichten Ev = 45 %
- geotextile Vliesmatte als Trenn- und Filterlage liefern und auf dem Planum verlegen, Überlappung der Bahnen mind 50 cm.
- Tragschicht aus Schotter, H = 25 cm, Körnung 32/45 mm und
Deckschicht aus Mineralgemisch, H = 5 cm, Körnung 16/22 mm
liefern und auf dem Planunum einbauen und lagenweise
verdichten.
- Quergefälle: 1,5 %
- nach Baufertigstellung ist der Oberbau inkl. Vliesmatte zu räumen, laden, abtransportieren und zu entsorgen.
- eine Grobplanie im Oberboden herstellen
Die Befestigungsflächen sind gem. Baustelleneinrichtungsplan zu auszuführen.
01.__.0003
Baustelleneinrichtungsgelände befestigen
O
1,163.00
m²
01.__.0004 Mannschaftscontainer aufstellen räumen doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m Mannschaftscontainer, aufstellen und räumen, doppelwandig, wärmegedämmt, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m, Standplatz auf vorh. tragfähigen ebenen Untergrund.
01.__.0004
Mannschaftscontainer aufstellen räumen doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m
1.00
St
01.__.0005 Mannschaftscontainer vorhalten doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m Mannschaftscontainer vorhalten. Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m.
Positionsmenge = Produkt aus
1
(Vorhaltemenge)
mal
8 Wochen
(Vorhaltedauer).
01.__.0005
Mannschaftscontainer vorhalten doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m
8.00
StWo
01.__.0006 Werkstattcontainer aufstellen räumen doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m Werkstattcontainer, aufstellen und räumen, doppelwandig, wärmegedämmt, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m, Standplatz auf vorh. tragfähigen ebenen Untergrund.
01.__.0006
Werkstattcontainer aufstellen räumen doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m
1.00
St
01.__.0007 Werkstattcontainer vorhalten doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m Werkstattcontainer vorhalten. Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m.
Positionsmenge = Produkt aus
1
(Vorhaltemenge)
mal
8 Wochen
(Vorhaltedauer).
01.__.0007
Werkstattcontainer vorhalten doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m
8.00
StWo
01.__.0008 Sanitärcontainer aufstellen räumen doppelwandig
wärmegedämmt L 6m B 2,5m Sanitärcontainer, aufstellen und räumen, beheizbar, elektrisch, doppelwandig, wärmegedämmt, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m, Standplatz auf vorh. tragfähigen ebenen Untergrund, 2 WC, ein Urinal, 2 Waschplätze, 2 Duschplätze, Wasserversorgung mit Kalt- und Warmwasser.
01.__.0008
Sanitärcontainer aufstellen räumen doppelwandig
wärmegedämmt L 6m B 2,5m
1.00
St
01.__.0009 Sanitärcontainer vorhalten doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m Sanitärcontainer vorhalten, beheizbar, elektrisch, Energiekosten trägt AG, doppelwandig, wärmegedämmt, Einzelcontainer-Länge 6 m, Einzelcontainer-Breite bis 2,5 m, 2 WC, ein Urinal, 2 Waschplätze, 2 Duschplätze, Wasserversorgung mit Kalt- und Warmwasser, für eine Entnahmestelle innen, Raum eingerichtet,
Positionsmenge = Produkt aus
1
(Vorhaltemenge)
mal
8 Wochen
(Vorhaltedauer).
01.__.0009
Sanitärcontainer vorhalten doppelwandig wärmegedämmt L 6m B 2,5m
8.00
StWo
01.__.0010 Reinigung des Sanitärcontainers 1x wöchentliche Reinigung des Sanitärcontainers inklusive auffüllen der Seifenspender, der Papierhandttuchhalter, der Toilettenpapierhalter.
01.__.0010
Reinigung des Sanitärcontainers
8.00
Wo
01.__.0011 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m aufstellen räumen Bauzaun bei Bedarf ergänzen, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, aufstellen und räumen.
01.__.0011
Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m aufstellen räumen
O
80.00
m
01.__.0012 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m vorhalten Bauzaun, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus
80
(Vorhaltemenge)
mal
2 Monate
(Vorhaltedauer).
01.__.0012
Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m vorhalten
O
160.00
mMt
01.__.0013 Bauzauntor auf Rollen, abschließbar Metallgitter B 2,75-3m H 1,75-2m einbauen ausbauen Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, einflügelig, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite über 2,75 bis 3 m, Höhe über 1,75 bis 2 m, einbauen und ausbauen.
01.__.0013
Bauzauntor auf Rollen, abschließbar Metallgitter B 2,75-3m H 1,75-2m einbauen ausbauen
1.00
St
01.__.0014 Bauzauntor abschließbar Metallgitter B 2,75-3m H 1,75-2m vorhalten Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, einflügelig, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite über 2,75 bis 3 m, Höhe über 1,75 bis 2 m, vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus
1
(Vorhaltemenge)
mal
2 Monate
(Vorhaltedauer).
01.__.0014
Bauzauntor abschließbar Metallgitter B 2,75-3m H 1,75-2m vorhalten
2.00
StMt
01.__.0015 Bautreppe für Baugrube mit beidseitigem Geländer Bautreppe für Baugrube mit beidseitigem Geländer und rutschfesten Stufen liefern, vom Baugelände zur Baugrubensohle, Höhenmunterschied ca. 3,8-4,5 m, vorhalten und nach Fertigstellung der Eigenleistung wieder abtransportieren.
01.__.0015
Bautreppe für Baugrube mit beidseitigem Geländer
1.00
Stk
01.__.0016 Bautreppe für Baugrube vorhalten Positionsmenge = Produkt aus
1
(Vorhaltemenge)
mal
8 Wochen
(Vorhaltedauer).
01.__.0016
Bautreppe für Baugrube vorhalten
8.00
Wo
01.__.0017 Grenzsteine sichern Grenzsteine im Gelände sichern.
01.__.0017
Grenzsteine sichern
14.00
St
01.__.0018 Verkehrssicherungseinrichtungen aufbauen abbauen Verkehrssicherungseinrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs sowie für die verkehrsgerechte Sicherung von Arbeitsstellen aufgrund behördlicher Anordnungen, temporär, aufbauen und abbauen, nach den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
01.__.0018
Verkehrssicherungseinrichtungen aufbauen abbauen
1.00
St
01.__.0019 Verkehrssicherungseinr. vorhalten Verkehrssicherungseinrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs sowie für die verkehrsgerechte Sicherung von Arbeitsstellen aufgrund behördlicher Anordnungen, temporär, vorhalten, nach den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA),
Positionsmenge = Produkt aus '
1 Stk ' (Vorhaltemenge)
mal '
8 Wochen ' (Vorhaltedauer).
01.__.0019
Verkehrssicherungseinr. vorhalten
8.00
StWo
01.__.0020 Verkehrszeichen RA1 Gr.1 aufbauen abbauen Verkehrszeichen nach StVO, temporär, Spezifischer Rückstrahlwert RA1 DIN EN 12899-1, Größe 1 nach Verkehrszeichenkatalog, mit Aufstellvorrichtung, mit Standsicherheitsnachweis, neben der Fahrbahn, TL Aufstellvorrichtungen, aufbauen und abbauen.
01.__.0020
Verkehrszeichen RA1 Gr.1 aufbauen abbauen
4.00
St
01.__.0021 Verkehrszeichen temporär RA1 Gr.1 vorhalten Verkehrszeichen nach StVO, temporär, spezifischer Rückstrahlwert RA1 DIN EN 12899-1, Größe 1 nach Verkehrszeichenkatalog, mit Aufstellvorrichtung, mit Standsicherheitsnachweis, neben der Fahrbahn, TL Aufstellvorrichtungen, vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus '
4 ' (Vorhaltemenge)
mal '
8 Wochen ' (Vorhaltedauer).
01.__.0021
Verkehrszeichen temporär RA1 Gr.1 vorhalten
32.00
StWo
01.__.0022 Höhen- und Lagevermessung Höhen- und Lagevermessung für alle nachfolgend beschriebenen Erd- und bauseitigen Verbauarbeiten nach örtl. Erfordernis.
Alle Meßpunkte sind zusätzlich außerhalb des Bauzauns in Höhe und Lage durch eingeschlagene Stahlrohre mit witterungsstabilen Markierungen zu sichern und digital zu dokumentieren.
Bestandsaufnahme nach Fertigstellung der Bauteile bzw. nach Baugrubenherstellung und Überprüfung der Maßgenauigkeit durch Aufmaß.
01.__.0022
Höhen- und Lagevermessung
L
1.00
psch
01.__.0023 Zustandserfassung Verkehrsflächen Zustandserfassung aller an des Rückbauprojekt angrenzenden befestigten Verkehrsflächen, Gehwege, Fahrradwege und nachbarlicher Flächen durch Erstellen eines Berichtes in Schriftform mit vollständiger Beschreibung incl. Dokumentation mit Fotos bis zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten. Begehung hat mit dem Bauleiter des AG zu erfolgen.
Die Zustandserfassung erfolgt sowohl vor als auch nach beendigung der Verbau- und Erdrbeiten.
01.__.0023
Zustandserfassung Verkehrsflächen
L
1.00
psch
01.__.0024 Reinigung der öffentlichen Straßen Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen, welche durch die Baumaßnahme bei den Arbeiten Verbau und Erdbau, verschmutzt werden, unter Einsatz von Wasser zur Vermeidung übermäßiger Staubentwicklung.
Ausführung nach Erfordernis, aber mindestens 1x täglich. Abrechnung nach tatsächlichen Aufwand.Reinigungszeiten sind
arbeitstäglich zu dokumentieren und durch die Bauleitung des AG bestätigen zu lassen.
01.__.0024
Reinigung der öffentlichen Straßen
40.00
h
01.__.0025 Sicherungsgeländer hinter dem Verbau Herstellung und Demontage eines Sicherungsgeländers hinter Verbau mit einer Höhe h = 1,20 m mit eingerammten oder am Verbau befestigten Holzpfosten und 3 Holzbohlen beplankt. Ausführung gemäß den gültigen UVV.
Abrechnung nach Meter Grundrisslänge
01.__.0025
Sicherungsgeländer hinter dem Verbau
189.00
m
01.__.0026 Sicherungsgeländer vorhalten bauzeitliche Vorhaltung (bis Unwirksamkeit, nach Herstellung Keller und Verfüllen der Arbeitsräume) des Sicherungsgeländers.
Positionsmenge = Produkt aus
189 m
(Vorhaltemenge)
12 Wochen
(Vorhaltedauer)
01.__.0026
Sicherungsgeländer vorhalten
2,268.00
mWo
05 Baumschutz
05
Baumschutz
Vorgabenb zum Baumschutz auf Baustellen Folgende Punkte hat der Auftragnehmer einzuhalten:
Außerdem zu beachten:
· DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
· R SBB Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetations-
beständen bei Baumaßnahmen
· Baumschutzverordnungen und betreffende Satzungen
der Gemeinden
Die Ausführungen basieren auf dem FGSV-Regelwerk FGSV 293/4 RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Ab-schnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) Ausgabe 1999. Sie wurden vom Sachgebiet Grünordnung des Landratsamts München ergänzt und mit der Erlaubnis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. wiedergegeben.
Vorgabenb zum Baumschutz auf Baustellen
05.__.0001 Schutzzaun gg.mech.Schäden Bäume Systemzaun herstellen räumen Schutzzaun gegen mechanische Schäden an Bäumen, Abstand 1,5 m, Abstand bei Säulenform der Krone 5 m, als Systemzaun mit Zaunelementen, herstellen und räumen.
05.__.0001
Schutzzaun gg.mech.Schäden Bäume Systemzaun herstellen räumen
380.00
m
05.__.0002 Schutzzaun gg.mech.Schäden Bäume Systemzaun vorhalten Schutzzaun gegen mechanische Schäden an Bäumen, Abstand 1,5 m, Abstand bei Säulenform der Krone 5 m, als Systemzaun mit Zaunelementen, vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus '
380 m
(Vorhaltemenge)
mal ' (Vorhaltemenge)
mal '
20 Monate ' (Vorhaltedauer).
05.__.0002
Schutzzaun gg.mech.Schäden Bäume Systemzaun vorhalten
7,600.00
mMt
05.__.0003 Wurzelbereichsschutz Vlies Natursand0/2 D 25cm Bohlen D
40mm herstellen räumen Schutz des Wurzelbereiches von Bäumen vor Druckschäden für befristete Belastung durch Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung, Abdeckung vollflächig mit Vlies und Natursand 0/2, Dicke 25 cm, Auflage von untereinander fest verbundenen Bohlen, Dicke 40 mm, herstellen und räumen.
05.__.0003
Wurzelbereichsschutz Vlies Natursand0/2 D 25cm Bohlen D
40mm herstellen räumen
40.00
m2
05.__.0004 Wurzelbereichsschutz Vlies Natursand0/2 D 25cm Bohlen D 40mm vorhalten Schutz des Wurzelbereiches von Bäumen vor Druckschäden für befristete Belastung durch Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung, Abdeckung vollflächig mit Vlies und Natursand 0/2, Dicke 25 cm, Auflage von untereinander fest verbundenen Bohlen, Dicke 40 mm, vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus '
30 m2
(Vorhaltemenge)
mal ' (Vorhaltemenge)
mal '
20 Monate ' (Vorhaltedauer).
05.__.0004
Wurzelbereichsschutz Vlies Natursand0/2 D 25cm Bohlen D 40mm vorhalten
800.00
m2Mt
05.__.0005 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U bis 0,5m H 2m herstellen räumen Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum, Stammumfang in 1 m Höhe gemessen bis 0,5 m, Abstand vom Stamm mind. 10 cm, Höhe mind. 2 m, herstellen und räumen.
05.__.0005
Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U bis 0,5m H 2m herstellen räumen
28.00
St
05.__.0006 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U bis 0,5m H 2m vorhalten Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum, Stammumfang in 1 m Höhe gemessen bis 0,5 m, Abstand vom Stamm mind. 10 cm, Höhe mind. 2 m, vorhalten,
Positionsmenge = Produkt aus '
28 St
(Vorhaltemenge)
mal ' (Vorhaltemenge)
mal '
20 Monate ' (Vorhaltedauer).
05.__.0006
Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U bis 0,5m H 2m vorhalten
560.00
StMt
05.__.0007 Herstellen Wurzelvorhang gemäß DIN 18920 - Erstellen eines Grabens in Handschachtung im Abstand von 0,3 m ab Außenkante Baugrubenverbau, mind. 2,50 m vom Stammfuß entfernt (in kritischen Bereichen Abstand zum Verbau verringern und ggf. Graben verschmälern). Über die gesamte Länge der betroffenen Kronentraufen plus 1,50 m.
Breite: 0,40 m
Tiefe: 1,00 m bzw. so tief die Wurzeln reichen
Aushub ist getrennt nach Oberboden und Unterboden seitlich zu lagern.
- Wurzelrückschnitt in vorhandenem Graben durchführen, Schnittstellen sind mit einem scharfen Messer nachzuschneiden, Schnittstellen sind vollflächig mit einem elastischen Wundverschlußmittel zu verstreichen.
Anfallendes Material (Wurzelwerk) ist zu sammeln, zu transportieren, ggf.auf der Baustelle zwischenzulagern und zu entsorgen.
- Holzpfähle Ø 8 -10 cm, im Abstand von max. 1,00 m in die Grabensohle einschlagen, unverzinktes(!) Drahtgeflecht und Sackleinwand an Holzpfählen in der gesamten Grabenhöhe befestigen.
- der Graben ist umgehend mit Vegetationssubstrat zu verfüllen und einzuschlämmen
Material für die unteren 0,50 m:
2/3-Anteil vorhandener Unterboden, 1/3-Anteil Sand 0/2 mm, 2,5 kg/cbm organisch mineralischer Kaliumdünger auf Braunalgenbasis mit Magnesium und Schwefel
- Material für die oberen 50 cm:
Gemisch aus: 2/3-Anteil vorhandener Oberboden, 1/3-Anteil Reifkompost, 2,5 kg/cbm organisch mineralischer Kaliumdünger auf Braunalgenbasis mit Magnesium und Schwefel
das Substrat muss gut vermischt und ohne Verdichtung eingefüllt werden.
- Der Wurzelvorhang ist bis zur Verfüllung der Baugrube feucht zu halten
Beginn und Lage der Baumaßnahme ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Länge: 45 m
05.__.0007
Herstellen Wurzelvorhang gemäß DIN 18920
45.00
m
05.__.0008 Baumkronen fachgerecht kürzen Baumkronen, die in den Neubaubereich hineinragen, Baumaßnahmen behindern und Gefahr laufen von Maschinen abgerissen zu werden, unter Wahrung des arttypischen Erscheinungsbildes und unter Beachtung des Regenerations- und Abschottungsvermögens sowie der Wachstumsbedingungen um max. 25 % einkürzen. Äste eines Baumes in seitlicher Ausdehnung und Höhe auf Zugast zurückschneiden. Wenn erforderlich, angrenzende Kronenteile angleichen und /oder nicht betroffene Kronenbereiche auslichten. Der arttypische Habitus muss erhalten bleiben bzw. soll sich wieder entwickeln können. Betroffene Bäume mit der Bauleitung besprechen.
Baumhöhe bis 20 m.
05.__.0008
Baumkronen fachgerecht kürzen
4.00
St
05.__.0009 Vorbeugung von Rindenbrand/-krebs - Schutzanstrich Vorbeugung von Rindenbrand/-krebs und/oder Sonnenbrand/Brandschaden an durch den Gebäudeabriss freigestellten Bäumen. Schutzanstrich gegen Sonnenbrand gemäß gültigen technischen Standards anbringen. Schutzmaßnahme muss mindestens zwei Jahre wirken. Liefern aller Materialien, Hilfsmittel und Geräte und Auftrag nach Herstellerangaben. Betroffene Bäume gemeinsam mit der Bauleitung vor Ort besprechen.
05.__.0009
Vorbeugung von Rindenbrand/-krebs - Schutzanstrich
14.00
St
06 Erdarbeiten
06
Erdarbeiten
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Auf die Beachtung der Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaft wird besonders hingewiesen. Für die Folgen von eventuellen Unfällen trägt der Unternehmer die alleinige Verantwortung.
Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind strengstens zu beachten.
Der AN hat seinen Bauschutt laufend, jedoch mindstens einmal wöchentlich, zu entfernen. Wird ein Container bauseits gestellt, werden die Kosten umgelegt.
Für Diebstähle und Zerstörungen an Materialien und Bauleistungen haftet der Auftragnehmer bis zur vollständigen Abnahme der Arbeiten.
Es wird nach Abschluss der vertraglichen Leistungen eine vertraglich vereinbarte Abnahme durchgeführt.
Sämtliche Arbeiten sind ohne Unterbrechungszeit und zügig auszuführen. Eine Abstimmung mit anderen in der Ausführung befindlichen Gewerken ist vorzunehmen.
Die Ausführung der parallel laufenden Gewerke und damit eventuell aufkommende Behinderungen berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Zur Auszahlung kommen Abschlagssummen bis zu 90% der erbrachten Leistung.
Flächen für die Baustelleneinrichtung stellt der AG kostenlos zur Verfügung.Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
Baustrom und den ggf. notwendigen Wasseranschluss hat sich der AN auf eigene Kosten zu besorgen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
Änderungen oder Ergänzungen der Ausführung sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung oder des Bauherrn möglich.
Der Bieter versichert mit Abgabe des Angebotes:
1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat.
Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt.
2. dass im LV keine Unklarheiten sind
3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist.
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
V o r b e r e i t u n g f ü r d e n V e r b a u Der optimale Ablauf der Erd- und Verbauarbeiten ist mit der Bauleitung des AG zu planen und zu koordinieren.
V o r b e r e i t u n g f ü r d e n V e r b a u
06.__.0001 Schürfgruben, bis zu 1,50 m tief Schürfgrube ca. l = 2,00, b = 2,00 m bis zu 1,50 m tief.
Von Hand ausheben und nachputzen, Bodenschichtung und angetroffene Einbauten nach Lage und Höhe aufzeichnen und der Bauleitung übergeben. Auffüllung der Grube mit Kies einschl. verdichten.
Dabei sind die Schürfgruben gemäß den Unfallverhütungsvorschriften für die Herstellung von Baugruben und Gräben der TBG (BG Bau) auszuführen.
06.__.0001
Schürfgruben, bis zu 1,50 m tief
2.00
St
06.__.0002 Schürfgruben, bis zu 3,00 m tief mit einer Tiefe von bis zu 3,0 m.
06.__.0002
Schürfgruben, bis zu 3,00 m tief
H
1.00
St
06.__.0003 Auffüllen Teilbereich der Tiefgarage mit Abbruchmaterial Auffüllen eines Teilbereiches der Tiefgarage im Nordwesten mit Abbruchmaterial des Bestandsgebäudes zur Überfahrt für Bohrgeräte und Kraftfahrzeuge für die Erstellung der Bohrpfahlwände im Nord-Westrbereich.
Auffüllbereich 1 und Auffüllbereich 2:
siehe Plan.Nr.: rmg_zap_Baustellenplan_WP_Abbruch_BAII_BAIII.pdf
06.__.0003
Auffüllen Teilbereich der Tiefgarage mit Abbruchmaterial
1,197.00
m³
06.__.0004 Auffüllung mit Recyclingbeton anliefern, verteilen und verdichten von Recyclingbeton über dem Abbruchmaterial Pos.06.3 zur Herstellung einer ebenen und befahrbaren Fläche.
Aufbauhöhe: 25 cm
Körnung: 16 - 45 mm
06.__.0004
Auffüllung mit Recyclingbeton
85.50
m³
06.__.0005 Auffüllung laden und ins Zwischenlager des AN transportieren Abbruchmaterial Pos. 06.3 und Recyclingbeton Pos. 06.4 auf LKW laden und ins Zwischenlager des AN zur Beprobung transportieren.
06.__.0005
Auffüllung laden und ins Zwischenlager des AN transportieren
1,282.00
m³
06.__.0006 Auffüllen Bereich Verbau an Lochhamerstraße Ecke Lindenstraße Auffüllen einer befahrbaren Arbeitsebene für die Rammgeräte für das einbringen Trägerverbau, befahrbar, schichtweise einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad mind. 100% der Protectordichte, inkl. 3-seitige Böschung herstellen, mit dem anfälligen Erdaushub Bestand - siehe Pos. 06.19
Maße der Auffüllung:
Breite = 35 m
Tiefe = 10 m
Höhe = 2,5 m
Boden aus dem Aushub der Baugrube, Transportweg ca. 80 -100 m von der Entnahmestelle, profilgerecht einbauen, bestehende Bodenklasse 3-4, Bodengruppe GU, GW (DIN 18196), Kies-Schluff-Gemisch, lageweise verdichten, Einbauhöhe bis 2,5 m, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Einbaustelle, Arbeiten mit Gerät.
06.__.0006
Auffüllen Bereich Verbau an Lochhamerstraße Ecke Lindenstraße
943.75
m³
06.__.0007 Auffüllen Bereich Verbau an Lochhamerstraße Auffüllen einer befahrbaren Arbeitsebene für die Rammgeräte für das einbringen Trägerverbau, befahrbar, schichtweise einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad mind. 100% der Protectordichte, inkl. 3-seitige Böschung herstellen, mit dem anfälligen Erdaushub Bestand - siehe Pos. 06.19
Maße der Auffüllung:
Breite = 33 m
Tiefe = 10 m
Höhe = 2,5 m
Boden aus dem Aushub der Baugrube, Transportweg ca. 40 -60 m von der Entnahmestelle, profilgerecht einbauen, bestehende Bodenklasse 3-4, Bodengruppe GU, GW (DIN 18196), Kies-Schluff-Gemisch, lageweise verdichten, Einbauhöhe bis 2,5 m, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Einbaustelle, Arbeiten mit Gerät.
06.__.0007
Auffüllen Bereich Verbau an Lochhamerstraße
891.25
m³
06.__.0008 Auffüllung Pos.06.6 und Pos.06.7 ausheben, laden, transportieren Bodenmaterial aufnehmen, laden und ins Zwischenlager des AN zur Beprobung transportieren.
Haufwerke max. 500 m3
Boden aus dem Aushub der Baugrube, bestehende Bodenklasse 3-4, Bodengruppe GU, GW (DIN 18196), Kies-Schluff-Gemisch, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Einbaustelle, Arbeiten mit Gerät.
06.__.0008
Auffüllung Pos.06.6 und Pos.06.7 ausheben, laden, transportieren
1,835.00
m³
E r d a r b e i t e n B a u g r u b e Hinweis für die Entsorgung künstlich aufgefüllter Böden:
Grundlage für die Abfalltechnische Einstufung ist
das Geotechnische Gutachten des Büros Grundbaulabor München GmbH, die diesem LV beiliegen.
Die dort festgelegten Eigenschaften des Bodens sind verbindlich bei der Kalkulation der Einheitspreise.
Das belastete Material muss entsprechend Belastung-
stufe getrennt und fachgerecht nach entsprechenden
Vorschriften zwischengelagert und anschließend abgefahren werden.
Die Kosten für die Zwischenlagerung (Mieten, Abdeck
planen und / oder Schuttcontainer) sind in die jeweiligen
EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen für
sämtliche Aushubpositionen dieses Angebotes:
Erforderliche Aufwendungen für die Vorgaben des seitens AN gewählten Entsorgers wie Gebühren für Entsorgung, evtl. erforderliche Genehmigungen, SAA-Gebühren, Wiegegebühren, Aufwendungen für erforderliche Nachweise z. B. Entsorgungsachweis sind in die einzelnen Entsorgungspositionen mit einzukalkulieren.
Der AN hat die auszuhebenden und zu entsorgenden
Materialien (siehe Positionen für Aushub, Bereitstellung und Entsorgung) in Haufwerken von 250 m³ auf dem Gelände bereitzustellen.
Die Deklarationsanalytik und die fachgerechte Probenahme der Haufwerke nach LAGA PN98 erfolgen durch einen Vertreter des AG.
Der AN hat den AG bzw. den Vertreter des AG 5 Tage
vor dem seitens des AN geplanten erforderlichen Probenahmetermins zur Haufwerksbeprobung zu informieren. Die Analysenergebnisse und Probenahmeprotokolle nach LAGA PN98 können dem AN vom AG 15 Werktage nach dem Probenahmetermin zur Verfügung gestellt werden.
Die dafür fachtechnische Aushubüberwachung kann vom Sachverständigen für Geotechnik durchgeführt werden:
Grundbaulabor München GmbH
Lilienthalallee 7
80807 München
Tel.: 089 699 37 8-0
E r d a r b e i t e n B a u g r u b e
06.__.0009 Geländeaufmaß Vermessungstechnische Aufnahme der Geländeoberkante des
Baugrundstücks vor bzw. am Beginn der Arbeiten als
Abrechnungsgrundlage für die Aushubmassen.
06.__.0009
Geländeaufmaß
L
1.00
psch
06.__.0010 Baugelände abräumen Baugelände abräumen, von Steinen, Ast- und Buschwerk, Schutt, Unrat, Abfall, Schadstoffe in zusammenhängender Fläche, anfallende Stoffe trennen und auf Container oder LKW des AN laden, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
06.__.0010
Baugelände abräumen
2,112.64
m²
06.__.0011 Restliches Wurzelwerk Restliches im Boden verbliebenes Wurzelwerk, Stockausschläge und Starkwurzeln, die bei den vorangegangenen Rodungsarbeiten im Erdreich verblieben sind, ausgraben, laden, transportieren und fachgerechte Entsorgung des gesamten Rodungsgutes.
Bodenklasse: 3-5
06.__.0011
Restliches Wurzelwerk
120.00
m²
06.__.0012 Mutterboden (Oberboden) mit Vegetationsdecke lösen, abtragen und laden Mutterboden, einschließlich Vegetationsdecke, dunkelbraun, in einer Stärke von 10 bis 20 cm lösen, abtragen und direkt auf LKW des AN laden.
Der Mutterboden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen (Haufwerke bis 500 m3) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: O (DIN 18320)
Bodengruppe: Mu (DIN 18196)
Bodenklasse : 1 (DIN 18300)
Organikgehalt: TOC bis zu 6 M.-%
Aushubtiefe: - 0,00 m bis - 0,20 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0 bis Z1.1
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0012
Mutterboden (Oberboden) mit Vegetationsdecke lösen, abtragen und laden
257.348
m³
06.__.0013 Auffüllungen lösen, laden, transportieren Auffüllungen, Kies, schluffig, sandig, braun, Ziegelbruch, in einer mittleren Stärke von 30 cm lösen, abtragen und direkt auf LKW des AN laden.
Die Auffüllungen sind auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen (homogene Haufwerke bis max. 500 m3) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E1 / B1 / V1
Bodengruppe: A (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-5 (DIN 18300)
Aushubtiefe: - 0,10 m bis - 0,40 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0, Z1.1 bis Z2
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0013
Auffüllungen lösen, laden, transportieren
416.85
m³
06.__.0014 Asphaltdeckschicht der Fahrbahn und der Parkplätze Asphaltdeckschicht aus offenporigem Asphalt, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, PAK < 10mg,
in einer Stärke von 10 cm lösen, abtragen und direkt auf LKW des AN laden.
Die Asphaltdeckschicht ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur Beprobung durch den AG abzulegen (homogene Haufwerke) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Flächenlast des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,23 kN/m2/cm, Dicke bis 6 cm.
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0 bis Z2 - Einstufung laut Höhe vom PAK-Gehalt.
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Analyse durch den Gutachter - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0014
Asphaltdeckschicht der Fahrbahn und der Parkplätze
425.00
m²
06.__.0015 Auffüllungen lösen, laden, transportieren Auffüllungen, Sand, schwach feinkiesig, schwarz/dunkelbraun, Trageschicht Asphalt, in einer mittleren Stärke von 34 cm lösen und direkt auf LKW des AN laden.
Die Auffüllungen sind auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen (homogene Haufwerke bis max. 500 m3) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E1 / B1 / V1
Bodengruppe: A (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-5 (DIN 18300)
Aushubtiefe: - 0,06 m bis - 0,30 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z1.1 bis Z2
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0015
Auffüllungen lösen, laden, transportieren
110.50
m³
06.__.0016 Unterboden Rotlage lösen, laden, transportieren Rotlage, Schluff, sandig, schwach kiesig, steif, rotbraun, lösen und direkt auf LKW des AN laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen (homogene Haufwerke bis max. 500 m3) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E2 / B2 / V2
Bodengruppen: GU, U (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-5 (DIN 18300)
Aushubtiefe: - 0,20 m bis -0,80 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0 bis Z1.1
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0016
Unterboden Rotlage lösen, laden, transportieren
457.56
m³
06.__.0017 Bodenaushub lösen, laden, transportieren Boden, Quartäre, Kiese/ Sande entlang der Stützwände Tiefgaragenrampe Bestand und Kellerwände Tiefgarage Bestand lösen und dire kt auf LKW des AN laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN des AN zu transportieren, zur Beprobung durch den AG abzulegen (homogene Haufwerke bis max. 500 m3) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppen: GU, GW (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-4 (DIN 18300)
Aushubtiefe: - 0,30 m bis -3,86 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z1.2
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0017
Bodenaushub lösen, laden, transportieren
532.00
m³
06.__.0018 Bodenaushub lösen, laden, transportieren Boden, Quartäre, Kiese/ Sande lösen und direkt auf LKW des AN laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen (homogene Haufwerke bis max. 500 m3) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppen: GU, GW (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-4 (DIN 18300)
Aushubtiefe: - 0,30 m bis -3,86 m / - 4,00 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0018
Bodenaushub lösen, laden, transportieren
2,404.655
m³
06.__.0019 Bodenaushub lösen und aufschütten Boden, Quartäre, Kiese/ Sande lösen und direkt auf den Flächen laut Pos.06.6 und Pos.06.7 aufschütten, lageweis zu 30 cm und verdichten.
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppen: GU, GW (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-4 (DIN 18300)
Aushubtiefe: - 0,30 m bis -3,86 m / - 4,00 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0019
Bodenaushub lösen und aufschütten
1,835.00
m³
06.__.0020 Bodenaushub unter der Bodenplatte Bestand Boden, Kiese/ Sande unter der Bodenplatte, Streifenfundamente und Unterfahrt Aufzug Bestand lösen und direkt auf LKW des AN laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppen: GU, GW (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-4 (DIN 18300)
Aushubtiefe: ca. -3,86 m bis 4,31 m / H = 45 cm
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0 bis Z1.2
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0020
Bodenaushub unter der Bodenplatte Bestand
263.784
m³
06.__.0021 Bodenaushub leicht lösbarer Fels Bodenklasse 6 Boden/Fels der Bodenklasse 6 (leicht lösbarer Fels) im Bereich der Baugrube lösen, für den Abtransport laden und zu einer Deponie oder Verwertungsstelle befördern.
Abrechnung nach Aufmaß. Festgestein."
06.__.0021
Bodenaushub leicht lösbarer Fels Bodenklasse 6
O
1.00
m³
06.__.0022 Bodenaushub schwer lösbarer Fels Bodenklasse 7 Schwer lösbaren Fels der Klasse 7 durch den Einsatz von hydraulischen Abbruchhämmern oder spezialisierten Felsfräsen lösen, für den Abtransport laden und zu einer Deponie oder Verwertungsstelle befördern.
Abrechnung nach Aufmaß. Festgestein."
06.__.0022
Bodenaushub schwer lösbarer Fels Bodenklasse 7
O
1.00
m³
06.__.0023 Zulage für den Bodenaushub Abfahrt zur Tiefgarage Zulage zu den Aushubpositionen für den Aushub unter der Tiefgaragenabfahrt in einer Geländeneigung von 5% bis 15%.
Homogenbereich: E1 / B1 / V1 bis E3 / B3 / V3
Bodengruppen: GU, GW, U (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-5 (DIN 18300)
Aushubtiefe: - 0,30 m bis -3,86 m / - 4,295 m
06.__.0023
Zulage für den Bodenaushub Abfahrt zur Tiefgarage
1.00
Psch
06.__.0024 Zulage zum Bodenaushub für die Bohrpfahlwand Lageweiseweises Ausheben entlang der Bohrpfahlwand laut Ausführung laut Angabe der Bauleitung Verbau.
Länge = 86,00 m
Tiefe = 4,65 m
06.__.0024
Zulage zum Bodenaushub für die Bohrpfahlwand
86.00
m
06.__.0025 Zulage zum Bodenaushub für den Trägerverbau Lageweises Ausheben entlang des Trägerverbaues.
Ausführung laut Angabe der Bauleitung Verbau.
Länge = 105,00 m
Tiefe = 4,65 m
06.__.0025
Zulage zum Bodenaushub für den Trägerverbau
105.00
m
06.__.0026 Einschlüsse oder künstliche Bodenauffüllungen unter der Gründungssohle Boden im Bereich bindiger Einschlüsse oder künstliche Bodenauffüllungen unter der geplanten Gründungssohle ausbauen und laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen (homogene Haufwerke bis max. 500 m3) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppe: GU, GW (DIN 18196)
Bodenklasse : 3-4 (DIN 18300)
Aushubtiefe: unter der Gründungssohle ca.- 3,86 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0 bis Z1.2
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0026
Einschlüsse oder künstliche Bodenauffüllungen unter der Gründungssohle
75.00
m³
06.__.0027 Bodenaustausch zur Vorposition Tragschicht Schotter 0/45 in Stärke von min. 60 cm
Schotter liefern, horizontal einbauen und verdichten
Füllmaterial als Tragschicht in der Baugrube,
güteklassifizierter Hartkalkstein-Schotter der Körnung 0/45 mit
einer stetig steigenden Körnungslinie und einem Feinkornanteil
von = 5 Gew.-% bei gleichzeitigem Fehlen der Ton-Fraktion,
liefern, profilgerecht einbauen und verdichten.
Verdichtungsgrad DPr: mindestens 103%
Schichtdicken: mind. 60 cm unter Sohlplatte
Einbau und intensive schichtweise Verdichtung in Lagen
von 30 cm.
06.__.0027
Bodenaustausch zur Vorposition
75.00
m³
06.__.0028 Aushub für das Herstellen von Böschungen Aushub für das Herstellen von Böschungen:
Neigung der Böschungen: 45 °
Boden lösen und direkt auf LKW des AN laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen (homogene Haufwerke bis max. 500 m3) und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Bodenklasse : 3-5 (DIN 18300)
Aushubtiefe: - 0,00 m bis -3,86 m / - 4,30 m
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0 bis Z1.1
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 06).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0028
Aushub für das Herstellen von Böschungen
853.928
m³
06.__.0029 Böschungssicherung Böschung der Baugrube zur Sicherung gegen
Tagwasser mit Plane abdecken einschl. windsicherer Befestigung im Böschungskopf, inkl. laufendem Unterhalt (ca. 16 Wochen) und späterer Räumung und inkl. fachgerechter Entsorgung.
Bei Verwendung von Bahnen müssen diese überlappen, um ein Unterlaufen von Wasser zu verhindern.
Die Böschungskrone ist auf einen von 2 m breiten Streifen nicht zu belasten.
Böschungsneigung: 45°
Die Abrechnung erfolgt nach m2 geneigter Böschungsfläche.
06.__.0029
Böschungssicherung
600.00
m²
06.__.0030 Baugrubenaushub von Einzelfundamenten und Kleinflächen Aushub von Einzelfundamenten und Kleinflächen wie Aufzugsunterfahrt und
Pumpensumpf, profilgerecht ausheben, mit umlaufend seitlicher Abböschung unter
45 Grad.
Größe der Kleinflächen: von 1,50 x 2,00 bis
1,90 - 2,40 m
Aushubtiefe der Kleinflächen: 0,70 m
Das Aushubmaterial lösen und laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppe: GU, GW
Bodenklasse der Kleinflächen: 3 - 4
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Bodengutachten zu entnehmen.
Aufmaß an der Entnahmestelle ungelockert.
06.__.0030
Baugrubenaushub von Einzelfundamenten und Kleinflächen
187.693
m³
06.__.0031 Bodenaushub der Streifenfundamente Bodenaushub der Streifenfundamente profilgerecht ausheben,
mit umlaufend seitlicher Abböschung unter
45 Grad.
Das Aushubmaterial lösen und laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Aushub Streifenfundamente:
Aushubtiefe:0,50 m
Zul. Abweichung von Nennhöhe: +/-3 cm.
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppe: GU, GW
Bodenklasse der Kleinflächen: 3 - 4
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Bodengutachten zu entnehmen.
Aufmaß an der Entnahmestelle ungelockert.
06.__.0031
Bodenaushub der Streifenfundamente
552.749
m³
06.__.0032 Böschungen für Aushub Kleinflächen Aushub für das Herstellen von Böschungen für Kleinflächen, Einzelfundamenter und Streifenfundamente.
Neigung der Böschungen: 45 °
Boden lösen und direkt auf LKW des AN laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Bodenklasse : 3-5 (DIN 18300)
Aushubhöhe: H = 50,00 bis 70,00 cm
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0 bis Z1.1
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Die Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Geotechnischen Gutachten zu entnehmen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
06.__.0032
Böschungen für Aushub Kleinflächen
180.00
m³
06.__.0033 Zulage zum Baugrubenaushub entlang Bodenplattensprung Zulage zu Pos. 06.18
Bodenplattensprünge, ungeschalt, profilgerecht
ausheben, mit seitlicher Abböschung unter 45 Grad.
Bodenplattensprung / Aushubtiefe: 20 cm
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppe: GU, GW
Bodenklasse: 3 - 4
Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Bodengutachten zu entnehmen.
06.__.0033
Zulage zum Baugrubenaushub entlang Bodenplattensprung
11.00
lfm
06.__.0034 Baugrubenaushub von Hand Baugrubenaushub in Handschachtung.
Die Position ist nur dort anzuwenden, wo der Einsatz
von Kleinbaggern nicht möglich ist oder wo
Handschachtung vom AG ausdrücklich gefordert ist.
Das Aushubmaterial lösen und laden.
Der Boden ist auf Flächen des AN zu transportieren, zur
Beprobung durch den AG abzulegen und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Homogenbereich: E3 / B3 / V3
Bodengruppe: GU, GW
Bodenklasse der Kleinflächen: 3 - 4
Zuordnungsklasse nach LAGA Boden: Z0
(Die genaue Zuordnung erfolgt nach der Laboranalyse der Bodenproben vom Zwischenlager des AN - siehe Titel 07).
Bodeneigenschaften sind aus dem LV beigefügten
Bodengutachten zu entnehmen.
Aufmaß an der Entnahmestelle ungelockert.
06.__.0034
Baugrubenaushub von Hand
30.00
m³
06.__.0035 Herstellung einer Baugrubenrampe Die Baugrubenrampe ist in Absprache mit dem Bauherrn
(Lage und Geometrie) zu errichten. Hierfür ist
ausschließlich gewachsener und organoleptisch
unauffälliger Boden aus dem Baugrubenaushub
zu verwenden.
Die Rampe muss rutschfest, ausreichend breit und standsicher befestigt sein.
06.__.0035
Herstellung einer Baugrubenrampe
160.00
m³
06.__.0036 Unterhaltung der Baugrubenrampe Die Baugrubenrampe ist über die gesamte Dauer der Erdarbeiten in einen betriebsicheren Zustand zu unterhalten.
06.__.0036
Unterhaltung der Baugrubenrampe
160.00
m³
06.__.0037 Rückbau der Baugrubenrampe Vollständiger Rückbau der Baugrubenrampe als abschließender Teil der Erdarbeiten für den Fall, dass die Baugrube ohne Rampe an den AN Rohbau übergeben wird.
Rampe bis auf die Gründungssohle abtragen, laden und auf Flächen des AN zu transportieren, zur Beprobung durch den AG abzulegen und bis zur weiteren Verwertung zwischenzulagern.
Aufmaß an der Entnahmestelle ungelockert.
06.__.0037
Rückbau der Baugrubenrampe
160.00
m³
06.__.0038 Bodenaustausch in Teilflächen Liefern und lageweise einbauen einer Tragschicht und
verdichtet wie folgt:
Schichtdicken: mind. 60 cm unter Baugrubensohle
Einbau und intensive schichtweise Verdichtung in Lagen
von 20 cm.
Bodenaustauschmaterial: gut verdichtbares Sand-Kies-Gemisch (GW/GIGU nach DIN 18196)
Feinkornanteil: < 0,063 mm von maximal 10%
Ebenheit als planeben lagenweise einbauen und verdichten mit geeigneten Verdichtungsgeräte.
Verdichtungsgrad DPr: mindestens 103%
Verformungsmodul: Ev2 > 120 MN/m2
Ein Nachweis der Einbauqualität ist zu erbringen.
Seitliche Verbreiterung des Bodenaustausches ab Außenkante Bodenplatte/Fundamente: 60% der Einbauhöhe.
Leistung inkl. aller dafür erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0038
Bodenaustausch in Teilflächen
750.00
m³
06.__.0039 Planum herstellen und Gründungssohle verdichten Baugrubensohle verdichten und planieren.
Ausführung als planebene Fläche, mit höchstens +/- 2
cm zul. Abweichung, einschl. des Verdichtens mit
geeignetem Gerät.
Bodenklasse: 3 - 4
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
06.__.0039
Planum herstellen und Gründungssohle verdichten
3,753.00
m²
06.__.0040 Zulage zum Planum im Bereich Tiefgarage Zulage zu Pos. 06.39
Baugrubensohle verdichten und planieren.
Ausführung im Gefälle zu den Verdunstungsrinnen von
mind. 2 %, mit höchstens+/- 2 cm zul. Abweichung, einschl.
des Verdichtens mit geeignetem Gerät.
Bodenklasse: 3 - 4
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
06.__.0040
Zulage zum Planum im Bereich Tiefgarage
1,716.50
m²
06.__.0041 Zulage zur Vorposition für Profilierung durch unterschiedliche
Höhen des Planums Unterschiedliche Höhen des Planums unter Tiefgarage, Fundamente der Stützen, Streifenfundamente.
Ausführung gemäß Planzeichnung:
rmg_zap_BAII_WG.2001-Baugrubenplan BA II und BA III
06.__.0041
Zulage zur Vorposition für Profilierung durch unterschiedliche
Höhen des Planums
1.00
Psch
06.__.0042 Nachverdichtung der Baugrubensohle in Teilflächen Baugrubensohle in Teilflächen nachverdichten und planieren.
Ausführung als planebene Fläche, mit höchstens +/- 2
cm zul. Abweichung, einschl. des Verdichtens mit
geeignetem Gerät.
Bodenklasse: 3 - 4
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
06.__.0042
Nachverdichtung der Baugrubensohle in Teilflächen
800.00
m²
06.__.0043 Planum Schachtsohlen herstellen und verdichten Schachtsohle der Pumpensümpfe, Aufzugsunterfahrt
und Einzelfundamente verdichten und nach dem
Aushub planieren. Ausführung als planebene Fläche,
mit höchstens +/- 2 cm zul. Abweichung, einschl. des
Verdichtens mit geeignetem Gerät.
Bodenklasse: 3 - 4
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
Einzelgrößen: ca 5,00 bis 15,00 m2
06.__.0043
Planum Schachtsohlen herstellen und verdichten
119.50
m²
06.__.0044 Planieren und verdichten im Gefälle unter der
Tiefgaragenabfahrt Planieren und verdichten der Baugrubensohle wie vor, jedoch im Gefälleunter der Tiefgaragenabfahrt.
Bodenklasse: 3 - 4
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
06.__.0044
Planieren und verdichten im Gefälle unter der
Tiefgaragenabfahrt
272.714
m²
06.__.0045 Tragfähigkeitsprüfung des gesamtem Planums Statische Lastenplattendruckversuche nach DIN 18134.
Nachweis der geforderten Verdichtung des Bodens gemäß
ZTV I - Gründung in Verbindung mit dem beiliegenden Bodengutachten als Plattendruckversuche nach DIN 18134.
Die Prüfung erfolgt auf dem vorbereitetem verdichtetem Baugrubenplanum.
Die Durchführung und Auswertung, inkl. Gerätestellung
muss durch ein neutrales Prüflabor nach Wahl des AN erfolgen.
Der Nachweis ist der Bauleitung durch den AN unaufgefordert zur Abnahme zu übergeben.
.
Abrechnung je Versuchsstandort, inkl. aller Geräte,
Honorare und Nebenkosten.
06.__.0045
Tragfähigkeitsprüfung des gesamtem Planums
8.00
St
06.__.0046 Hinterfüllung der Böschungen der Kleinflächen Profilgerechtes und lagenweises Einbauen des
gelieferten Materials zum Hinterfüllen der Einzel- und Streifenfundamente, Pumpensumpf und Aufzugunterfahrt, einschl. lagenweise (alle 15-30 cm) Einbau und Verdichten mittels geeigneter Oberflächenrüttler.
Durch Abfälle, Mörtelreste oder Steine verschmutzte
Arbeitsräume dürfen nicht verfüllt werden und müssen erst vom Verursacher entfernt werden.
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
Verformungsmodul: Ev2 > 45 - 60 MN/m2
Einbaumaterial: frostsicherer Kies / Schotter, natürliche Gesteinskörnung 0/32 mm
Einbauhöhe: ca.0,70 m
Material laden, zur Baustelle transportieren und einbringen und verdichten.
06.__.0046
Hinterfüllung der Böschungen der Kleinflächen
165.00
m³
06.__.0047 Hinterfüllung der Arbeitsräume und Böschungen mit geliefertem Material Profilgerechtes und lagenweises Einbauen des
gelieferten Materials zum Hinterfüllen der Arbeitsräume und Böschungen, einschl. lagenweise (alle 15-30 cm) Einbau und Verdichten mittels geeigneter Oberflächenrüttler.
Die Dämmung der Außenwände sowie die Noppenbahn
darf nicht beschädigt werden.
Durch Abfälle, Mörtelreste oder Steine verschmutzte
Arbeitsräume dürfen nicht verfüllt werden und müssen erst vom Verursacher entfernt werden.
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
Verformungsmodul: Ev2 > 45 - 60 MN/m2
Einbaumaterial: frostsicherer Kies / Schotter, natürliche Gesteinskörnung 0/32 mm
Einbauhöhe: ca.3,80 bis 4,00 m
Material laden, zur Baustelle transportieren und einbringen und verdichten.
06.__.0047
Hinterfüllung der Arbeitsräume und Böschungen mit geliefertem Material
1,119.36
m³
06.__.0048 Hinterrfüllung der Arbeitsräume an den Bohrpfahlwänden und Trägerverbau Profilgerechtes und lagenweises Einbauen des
gelieferten Materials zum Hinterfüllen der Arbeitsräume an den Bohrpfahlwänden und Trägerverbau, einschl. lagenweise (alle 15-30 cm) Einbau und Verdichten mittels geeigneter Oberflächenrüttler.
Die Dämmung der Außenwände sowie die Noppenbahn
darf nicht beschädigt werden.
Durch Abfälle, Mörtelreste oder Steine verschmutzte
Arbeitsräume dürfen nicht verfüllt werden und müssen erst vom Verursacher entfernt werden.
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
Verformungsmodul: Ev2 > 45 - 60 MN/m2
Einbaumaterial: frostsicherer Kies / Schotter, natürliche Gesteinskörnung 0/32 mm
Einbauhöhe: ca.3,80 bis 4,00 m
Material laden, zur Baustelle transportieren und einbringen und verdichten.
06.__.0048
Hinterrfüllung der Arbeitsräume an den Bohrpfahlwänden und Trägerverbau
779.28
m³
06.__.0049 Hinterfüllung der Baugrube im Bereiche Abbruch Bestand Einbauen des gelieferten Materials zum Hinterfüllen der Baugrube im Bereich Abbruch UG Bestand und entlang Trägerverbau zum ehemaliger Pschorrhof, einschl. lagenweise (alle 15-30 cm) Einbau und Verdichten mittels geeigneter Oberflächenrüttler.
Material: Kies/Schotter-Gemisch 0/32
Die Dämmung der Außenwände sowie die Noppenbahn
darf nicht beschädigt werden.
Durch Abfälle, Mörtelreste oder Steine verschmutzte
Arbeitsräume dürfen nicht verfüllt werden und müssen erst vom Verursacher entfernt werden.
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
Verformungsmodul: Ev2 > 45 - 60 MN/m2
Einbaumaterial: frostsicherer Kies / Schotter, natürliche Gesteinskörnung 0/32 mm
Einbauhöhe: ca.3,80 bis 4,00 m
Material laden, zur Baustelle transportieren und einbringen und verdichten.
06.__.0049
Hinterfüllung der Baugrube im Bereiche Abbruch Bestand
2,050.00
m³
06.__.0050 Überschüttung über der Tiefgarage / UG Einbauen des gelieferten Materials zum Hinterfüllen der Baugrube im Bereich Abbruch UG Bestand und entlang Trägerverbau zum ehemaliger Pschorrhof, einschl. lagenweise (alle 15-20 cm) Einbau und Verdichten mittels geeigneter Oberflächenrüttler.
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
Verformungsmodul: Ev2 > 45 - 60 MN/m2
Überfahrt für LKW 25t
Einbaumaterial: frostsicherer Schotter, natürliche Gesteinskörnung 0/32/45 mm mit Feinsandanteil zum füllen der Zwischenräume.
Einbauhöhe: bis 55,00 cm über OK. Decke Tiefgarage / UG
Fläche: ca. 680 m2
Material laden, zur Baustelle transportieren und einbringen und verdichten.
06.__.0050
Überschüttung über der Tiefgarage / UG
374.00
m³
07 Materialentsorgung
07
Materialentsorgung
Vorbemerkungen zur Entsorgungn des Bodenaushubes: Vorbemerkungen zur Entsorgungn des Bodenaushubes:
Die Entsorgung des Bodenaushubs/Bauschutts erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Deklarationsanalysen und der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) bzw. LAGA M20. Der Auftragnehmer hat die Entsorgung in einer zugelassenen Anlage nachzuweisen (Entsorgungsnachweis). Die Abrechnung erfolgt nach belegten Tonnen (Wiegeschein). Das Material ist sortenrein zu trennen.
Bodenprobe aus Haufwerken nach LAGA PN 98 entnehmen, einschl. Haufwerksbeprobung. Untersuchungsumfang gemäß LAGA M20. Die Probenahme ist zu dokumentieren.
Vorbemerkungen zur Entsorgungn des Bodenaushubes:
07.__.0001 Bereitstellung und Vorhaltung Zwischenlager des AN Aushubmaterialien auf das durch den AN bereitgestellte Zwischenlager zur weiteren Beprobung lagern.
Zwischenlagers bereitstellen und vorhalten.
Die Transportkosten sind in den Aushubpositionen enthalten.
Zwischenlagerdauer inkludiert ab Anlieferdatum (Start
Abfuhrdatum des Haufwerks) = 4 Wochen = 20 AT.
Kalkulationsgrundlage ist eine max. Lagerungsdauer bis zum
Eingang der jeweiligen Analytik beim AN.
Sollte die Lagerungsdauer von 4 Wochen überschritten werden
so wird die verlängerte Lagerungsdauer prozentual zum Einheitspreius zur Abrechnung gebracht.
Beprobung durch Gutachter findet auf Zwischenlager statt.
Haufwerksvergabe vor Beginn der Abfuhr in Abstimmung mit
Gutachter.
Abrechnung Material nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
Die Transportkosten mit LKW zum Zwischenlager sind in den Aushubpositionen enthalten.
07.__.0001
Bereitstellung und Vorhaltung Zwischenlager des AN
9,368.895
m³
07.__.0002 Materialentsorgung Asphalt - leichte Verunreinigungen Vom Zwischenlager laden, transportieren und abfallrechtskonforme, fachgerechte Entsorgung von bituminösem Straßenaufbruch Einstufung: bis teerfrei mit leichten Verunreinigungen Abfallschlüssel AVV 17 03 02 / Deponieklasse I
07.__.0002
Materialentsorgung Asphalt - leichte Verunreinigungen
79.80
t
07.__.0003 Materialentsorgung Asphalt - teerhaltig Vom Zwischenlager laden, transportieren und abfallrechtskonforme, fachgerechte Entsorgung von bituminösem Straßenaufbruch
Einstufung: teerhaltig, , PAK > 10 mg bis < 25 mg, gering belastet.
Abfallschlüssel AVV 17 03 01 / Deponieklasse I
07.__.0003
Materialentsorgung Asphalt - teerhaltig
14.70
t
07.__.0004 Materialentsorgung Aushub Z 0 und < 1% Fremdanteil Vom Zwischenlager laden, transportieren und die abfallrechtskonforme, fachgerechte
Verwertung / Entsorgung von Aushubmaterial mit einem
Fremdanteil von weniger als 1% entsprechend Leitfaden
zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen
der Klasse Z 0. Materialabfuhr mit Verwiegung an der
Annahmestelle bzw. an einer vom AN auszuwählenden
amtlich geeichten Waage und Bereitstellung der
erforderlichen Verbleibnachweise.
07.__.0004
Materialentsorgung Aushub Z 0 und < 1% Fremdanteil
9,673.30
t
07.__.0005 Materialentsorgung Aushub Z 1.1 Zulage zu den Aushubpositionen für das Laden vom Zwischenlager, den Abtransport und die abfallrechtskonforme, fachgerechte Verwertung / Entsorgung von belastetem Boden.
Ehemalige LAGA-Zuordnungsklasse Z1.1. Abfallrechtliche
Nachweise und die Deklaration des Bodenmaterials nach
aktueller EBV und ggf. DepV. sind einzukalkulieren. Der Boden
wird Eigentum des AN und ist entsprechend der aktuellen EBV
und ggf. DepV zu transportiern und verwerten / entsorgen.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis vorgelegter Wiegebelege und Entsorgungsnachweise (Verbleibsnachweise)
07.__.0005
Materialentsorgung Aushub Z 1.1
2,072.85
t
07.__.0006 Entsorgung Aushub Z 1.2 Zulage zu den Aushubpositionen für das Laden vom Zwischenlager, den Abtransport und die abfallrechtskonforme, fachgerechte Verwertung / Entsorgung von belastetem Boden.
Ehemalige LAGA-Zuordnungsklasse Z1.2. Abfallrechtliche
Nachweise und die Deklaration des Bodenmaterials nach
aktueller EBV und ggf. DepV. sind einzukalkulieren. Der Boden
wird Eigentum des AN und ist entsprechend der aktuellen EBV
und ggf. DepV zu transportiern und verwerten / entsorgen.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis vorgelegter Wiegebelege und Entsorgungsnachweise (Verbleibsnachweise)
wie z.Bsp.:
Aushub entlang der Rampenwand Bestand TG-Einfahrt
Aushub entlang der Außenwände UG Bestand
07.__.0006
Entsorgung Aushub Z 1.2
1,381.90
t
07.__.0007 Entsorgung Aushub Z 2 Zulage zu den Aushubpositionen für das Laden vom Zwischenlager, den Abtransportt und die abfallrechtskonforme, fachgerechte Verwertung / Entsorgung von belastetem Boden.
Ehemalige LAGA-Zuordnungsklasse Z 2. Abfallrechtliche
Nachweise und die Deklaration des Bodenmaterials nach
aktueller EBV und ggf. DepV. sind einzukalkulieren. Der Boden
wird Eigentum des AN und ist entsprechend der aktuellen EBV
und ggf. DepV zu transportiern und verwerten / entsorgen.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis vorgelegter Wiegebelege und Entsorgungsnachweise (Verbleibsnachweise)
07.__.0007
Entsorgung Aushub Z 2
690.95
t
07.__.0008 Entsorgung Aushub > Z 2 und DK 0 Zulage zu den Aushubpositionen für das Laden vom Zwischenlager, den Abtransport und abfallrechtskonforme, fachgerechte Verwertung / Entsorgung von Aushubmaterial entsprechend Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen Zuordnungsklasse > Z 2 und DK 0 nach DepV. Materialabfuhr mit Verwiegung an der Annahmestelle bzw. an einer vom AN auszuwählenden amtlich geeichten Waage.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis vorgelegter Wiegebelege und Entsorgungsnachweise (Verbleibsnachweise)
07.__.0008
Entsorgung Aushub > Z 2 und DK 0
10.00
t
07.__.0009 Entsorgung Aushub > Z 2 und DK I Zulage zu den Aushubpositionen für das Laden vom Zwischenlager, den Abtransport und abfallrechtskonforme, fachgerechte Verwertung / Entsorgung von Aushubmaterial entsprechend Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen Zuordnungsklasse > Z 2 und DK I nach DepV. Materialabfuhr mit Verwiegung an der Annahmestelle bzw. an einer vom AN auszuwählenden amtlich geeichten Waage.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis vorgelegter Wiegebelege und Entsorgungsnachweise (Verbleibsnachweise)
07.__.0009
Entsorgung Aushub > Z 2 und DK I
8.00
t
07.__.0010 Entsorgung Aushub > Z 2 und DK II Zulage zu den Aushubpositionen für das Laden vom Zwischenlager, den Abtransportt und abfallrechtskonforme, fachgerechte Verwertung / Entsorgung von Aushubmaterial entsprechend Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen Zuordnungsklasse > Z 2 und DK II nach DepV. Materialabfuhr mit Verwiegung an der Annahmestelle bzw. an einer vom AN auszuwählenden amtlich geeichten Waage.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis vorgelegter Wiegebelege und Entsorgungsnachweise (Verbleibsnachweise)
07.__.0010
Entsorgung Aushub > Z 2 und DK II
4.00
t
07.__.0011 Gemischte Boden-Bauschutt-Abfälle Gemischte Baustoffe:
Sollte Bodenaushub z.B. der Mutterboden durch Bauschutt verunreinigt sein, hängt die Einstufung vom Anteil ab, bis 50 Vol.-% Boden-Bauschutt-Gemisch
Abfallschlüssel AVV-Nr.: 170904
Transport und ordnungsgemäße Entsorgung.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Verbleibsnachweise.
07.__.0011
Gemischte Boden-Bauschutt-Abfälle
12.00
t
07.__.0012 Bauschutt = RC 1 (EBV) Bauschutt = RC 1 (EBV - Ersatzbaustoffverordnung)
Unaufbereiteter Bauschutt
Zuordnungswerte RC 1 gem. EBV:
AVV-Nr.: 170107 - Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen
und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106
fallen.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis vorgelegter Wiegebelege und Entsorgungsnachweise (Verbeleibsnachweise)
Bauschutt von Pos. 06.3 und 06.4
07.__.0012
Bauschutt = RC 1 (EBV)
1,795.50
t
09 Öffentliche Wege und Straßen
09
Öffentliche Wege und Straßen
Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes
Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes
09.__.0001 Pflaster- und Randsteine wie folgt neu verlegen Beschädigtes Pflaster sowie die Randsteine aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Ausbau des vorhandene Unterbaues
Erdplanum herstellen
Frostschutzschicht/ Schottertrageschicht 0/32 mm liefern, einbauen und lagenweise verdichten
Pflasterbettung aus Splitt 2/5 mm liefern und einbauen
Pflastersteine / Gehwegplatten, Farbe und Format wie Bestand, liefern und im bestehenden Verlegemuster verlegen
Randeinfassungen / Bordsteine richten oder in Betonbettung neu setzen
Fugenmaterial liefern, in die fugen einkehren, einschlemmen und vollständig verfüllen
Fläche mit Plattenrüttler abrütteln und Fugen erneut reinigen und nachfüllen
09.__.0001
Pflaster- und Randsteine wie folgt neu verlegen
O
5.00
m²
09.__.0002 Asphaltsanierung wie folgt ausführen Beschädigte Asphaltfläche und Binderschicht fachgerecht mit Fugenschneider trennen, um saubere Kanten zu erhalten
Bestehenden, beschädigten Asphaltbelag aufbrechen, aufnehmen und entsorgen (Aufbruchmaterial trennen nach Asphalt/Bitumen).
Untergrund vorbereiten: Auskoffern des beschädigten Materials bis zur tragfähigen Schicht, Planum herstellen und verdichten.
Die Fläche gründlich reinigen, lose Teile entfernen.
Asphaltarbeiten / Sanierung
Flächen und Flanken mit Bitumenemulsion oder Nahtkleber ansprühen um Verbund zu schaffen.
Einlegen eines schmelzbaren Bitumenfugenbandes an den Rändern, um Rissbildung durch Nahtstelle zu vermeiden.
Asphalttragdeckschicht liefern, einbauen und verdichten.
Entsorgung:
Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Ausbaumaterials.
09.__.0002
Asphaltsanierung wie folgt ausführen
O
10.00
m²
10 Stundenlohnarbeiten für die Erdarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten für die Erdarbeiten
Vorgaben zu den Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden.
Der AN hat grundsätzliche keinen Anspruch auf Ausführung
der Stundenlohnarbeiten.
Sofern Stundenlohnarbeiten anfallen, sind vom Auftragnehmer
arbeitstäglich Stundenlohnzettel in mindestens zweifacher
Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB/B § 15 Absatz 3 VOB/B
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes
innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-,
Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen
enthalten.
Verspätet angezeigte oder unvollständig beschriebene
Stundenlohnarbeiten, welche eine sachliche Prüfung
einschränken werden vom AG nicht akzeptiert.
Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Sie enthalten den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen und dergleichen, sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
Aufsichtsstunden sowie An- und Abfahrt werden nicht
gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom
Auftraggeber angeordnet oder objektiv notwendig,
z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften.
Die Bescheinigung durch den AG auf dem
Stundenlohnzettel begründet keinen Vergütungsanspruch.
Die Anerkennungswirkung betrifft nur Art und Umfang der
erbrachten Leistung (Aufmaß).
Ergibt die spätere Rechnungsprüfung die Zugehörigkeit der
Stundenlohnarbeiten zu anderen Vertragsleistungen, ist die
Vergütung ausgeschlossen.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber,
die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Eine Durchschrift ist den Abschlagsrechnungen
zur Kontrolle beizufügen.
Die Stundenlohnzettel müssen als solche erkennbar
getrennt von Bautagesberichten eingereicht werden.
Stundenlohnarbeiten in Bautagesberichten werden nicht
anerkannt und dienen auch nicht der Nachweisführung.
Die unter den nachstehend erfassten Stundenlohnarbeiten angegebenen Mengen stellen unverbindliche Schätzungen zu Zwecken der Wertung dar, es wird dadurch keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers begründet.
Vorgaben zu den Stundenlohnarbeiten
10.__.0001 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10.__.0001
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
10.__.0002 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10.__.0002
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
10.__.0003 Bauvorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10.__.0003
Bauvorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
10.__.0004 Minibagger Fahrer/-in Tieflöffel Minibagger, mit Fahrer/-in, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn,
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Bereifung, mit Tieflöffel.
10.__.0004
Minibagger Fahrer/-in Tieflöffel
O
1.00
h
10.__.0005 Hydraulikbagger Fahrer/-in Tieflöffel 5-10t Hydraulikbagger, mit Fahrer/-in, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Bereifung, mit Tieflöffel, Masse im Betriebszustand 5 bis 10 t.
10.__.0005
Hydraulikbagger Fahrer/-in Tieflöffel 5-10t
O
1.00
h
10.__.0006 Hydraulikbagger Fahrer/-in Tieflöffel 10-15t Hydraulikbagger, mit Fahrer/-in, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Ketten, mit Tieflöffel, Masse im Betriebszustand 10 bis 15 t.
10.__.0006
Hydraulikbagger Fahrer/-in Tieflöffel 10-15t
O
1.00
h
10.__.0007 LKW Fahrer/-in 5-8t LKW, mit Fahrer/-in, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 5 bis 8 t.
10.__.0007
LKW Fahrer/-in 5-8t
O
1.00
h
10.__.0008 LKW Fahrer/-in 8-12t LKW, mit Fahrer/-in, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 8 bis 12 t.
10.__.0008
LKW Fahrer/-in 8-12t
O
1.00
h
10.__.0009 LKW Fahrer/-in 12-20t LKW, mit Fahrer/-in, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 12 bis 20 t.
10.__.0009
LKW Fahrer/-in 12-20t
O
1.00
h
10.__.0010 Radlader Fahrer/-in 37-55kW Radlader, mit Fahrer/-in, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Motorleistung 37 bis 55 kW.
10.__.0010
Radlader Fahrer/-in 37-55kW
O
1.00
h
10.__.0011 Kompressor Bedienungspersonal Kompressor, mit Bedienungspersonal, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, ein Bohrhammer.
10.__.0011
Kompressor Bedienungspersonal
O
1.00
h
10.__.0012 Rüttelpl. Bedienungspersonal 12-24kN Rüttelplatte, mit Bedienungspersonal, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Wuchtkraft 12 bis 24 kN.
10.__.0012
Rüttelpl. Bedienungspersonal 12-24kN
O
1.00
h
10.__.0013 Stampfer Bedienungspersonal Stampfer, mit Bedienungspersonal, einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10.__.0013
Stampfer Bedienungspersonal
O
1.00
h