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Net total EUR
L E I S T U N G S B E S C H R I E B L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Wasserversorgungsanlage
Stadt Abenberg
Neubau Aufbereitungsanlage
BAUTECHNIK
Grundlage der Leistungsbeschreibung ist die von der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebene " Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By) ", Ausgabe 2007
Für die gesamte Leistungsbeschreibung gilt der entsprechende Langtext der LB StB-By, Ausgabe 2007 mit den Vorbemerkungen des verwendeten Leistungsbereichs. Der Langtext und die Vorbemerkungen sind bindend und bei der Kalkulation zu beachten. Textliche Ergänzungen zu den Positionen der LB StB-By sind mit << Textergänzung >> gekennzeichnet. Auf die jeweiligen Positionen der LB StB-By wird am Anfang der Positionen verwiesen. Beim Verweis auf OZ im Leistungsbeschrieb wird Bezug genommen auf die Positionen der LB StB-By mit der entsprechenden Nummerierung.
Weichen die Beschreibungen im nachfolgenden Leistungsbeschrieb von denen der LB StB-By 07 ab, so sind die Ausführungen des Leistungsverzeichnisses maßgebend.
L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs-
bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil.
2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der
LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des
Langtextes als vertraglich vereinbart.
3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By
abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr.,
sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten.
Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten
der LB StB-By gelten jedoch für alle in dem jeweiligen
Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie
eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die
allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By
sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung
und gelten für alle Leistungen.
4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der
Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind
die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische
Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen
(TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den
durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten
Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere
Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in
der Baubeschreibung.
5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der
Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als
Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING
vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen.
7. Recycling-Baustoffe, deren Bautaug-
lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige
qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe
der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der
ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde,
sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen.
Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben.
8. Beton und Zementmörtel:
8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist -
der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den
ZTV-ING entsprechen.
8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt
es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die
Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend
DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart.
8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den
Expositionsklassen angegeben sind, resultieren
diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der
Kombination der Expositionsklassen.
9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet
Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren,
einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung
oder Beseitigung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zu den Gerüsten Vorbemerkungen zu Gerüsten
In alle Positionen (Mauerwerk, Beton, Ringanker, Putz, Dach usw.) sind die Kosten für die erforderlichen Gerüste, Steig-, Hebe- und Transportvorrichtungen einzurechnen.
Diese Leistungen sind sowohl für den Außenbereich, wie
auch für den Innenausbau wie. Podeste, Treppen, etc.
zu berücksichtigen, da alle Leistungen im Umfang des
AN vorgesehen sind. Eine Vergütung für Gerüste, Hebebühnen, etc. sind ausgeschlossen und sind auch für
evtl. Subunternehmerleistungen zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen zu den Gerüsten
02 FREIMACHEN DES BAUGELÄNDES
02
FREIMACHEN DES BAUGELÄNDES
Vorbemerkungen zu LB 902
1. Allgemeines
1.1 In Waldstrecken ist der Waldboden mit der darüber-
liegenden, durchwurzelten Oberbodenschicht erst abzu-
heben und seitlich zu lagern, wenn Bäume, Unterholz,
Astwerk, Rinden und die Wurzelstöcke entfernt sind.
1.2 Infolge der Massenunsicherheit bei der Kampfmittel-
sondierung und Räumung sind in die Räumungspositionen
keine AGK und BGK einzurechnen.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Beseitigen am Boden liegender Äste beim
Roden in geschlossenem Bestand.
3. Abrechnung
3.1 Der Stammdurchmesser von Bäumen ist der
mittlere Durchmesser, gemessen 1 m über dem Boden.
3.2 Der Durchmesser von Wurzelstöcken ist der
mittlere Durchmesser der Schnittfläche.
3.3 Die gerodete Fläche wird durch die Außenränder
des Bestandes auf der Bodenoberfläche begrenzt.
Das Aufmaß wird vor der Rodung durchgeführt.
3.4 Für die Ermittlung der Rodungsfläche im Mittel- und
Trennstreifen zweibahniger Straßen gilt:
Als Breite wird die gesamte Breite des Mittel- bzw.
Trennstreifens gemessen.
Lücken im Bestand bis 10 m Länge werden übermessen.
Vorbemerkungen zu LB 902
02.01 Grenzsteine suchen, freilegen und nach Angabe des AG sichern Grenzsteine nach Vorgabe der digitalen Koordinaten mit geeignetem Gerät bzw. in Handarbeit suchen, freilegen und nach Angabe des AG innerhalb der Baustelle durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Sicherungsdreieck aus Holzkonstruktion, sichern und während der gesamten Bauzeit unterhalten und an neue Höhen angleichen.
Fahrlässig oder mangels Sicherung verlorengegangene Grenzsteine sind auf Kosten des AN wiederherzustellen.
Es ist ein vollständiges Grenzsteinprotokoll zu erstellen und in digitaler Form, sowie in 2-facher Papierform dem AG zu übergeben.
Während der Such- und Sicherungsarbeiten muss ein Vertreter des AG ("Siebener" oder örtliche Bauüberwachung) involviert werden und die Richtigkeit der Ausführungen mit einer Unterschrift bestätigen.
Die Leistung beinhaltet eine Begehung vor und nach der Baumaßnahme zur Feststellung evtl. Veränderungen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
02.01
Grenzsteine suchen, freilegen und nach Angabe des AG sichern
12.00
St
02.02 Grenzsteine
ausbauen Grenzsteine nach Angabe des AG innerhalb des
Baugeländes ausbauen, säubern und laden.
Steine innerhalb der Baustelle
fördern, abladen und stapeln.
02.02
Grenzsteine
ausbauen
2.00
St
02.03 Vorübergehende Grabenverrohrung Vorübergehende Grabenverrohrung für Seitengraben herstellen, vorhalten und ausbauen.
Zu verrohrende Länge: ca. 20,0 m
Vorbereiten der Grabensohle, Räumen, Planieren, Auflagererstellung.
Liefern und Einbauen von Stahlrohren DN 400 im Sohl- bereich des Grabens einschl. der erforderlichen Verbin- dungen, Tragfähigkeit für die zum Einsatz vorgesehenen Bau- fahrzeuge und -maschinen.
Verfüllen des Grabenquerschnitts mit verdichtungsfähigem Auffüllmaterial, Grabenquerschnitt ca. 1,5 m² (Sohlbreite ca. 0,5 m, Tiefe ca. 1,0 m, Böschungsneigung ca. 1:1)
Sichern der Zu- und Ablaufbereiche gegen Ausspülen (Abdecken mit Folien, Befestigen mit Wasserbausteinen o. ä.)
Unterhalten der Verrohrung während der gesamten Bauzeit einschl. Ausbesserungsarbeiten nach Bedarf.
Nach Abschluss der Maßnahme Wiederherstellen des Grabens in den ursprünglichen Zustand einschl. Ausbau und Entsorgen des Verfüllmaterials und der Sicherungen, Ausbau und Abtransport der Rohre, Profilieren des ursprünglichen Grabenquerschnitts
02.03
Vorübergehende Grabenverrohrung
L
1.00
psch
02.04 Hecken im geschl.
Bestand roden Hecken, Buschwerk auf Stock setzen und Bäume
bis 10 cm Stammdurchmesser in geschlossenem
Bestand fällen und ggf. Wurzelstöcke roden.
Wurzelstöcke roden.
In Flächen,
Anfallendes Material häckseln, Spangröße des
Häckselgutes max. 10 cm,
Anfallendes Material in Eigentum des AN über-
nehmen und einer Entsorgung nach Wahl
des AN zuführen.
02.04
Hecken im geschl.
Bestand roden
20.00
m2
02.05 Wurzelst. roden Wurzelstock roden.
Wurzelstock in 'Flächen, Böschungen, etc.' Durchmesser über 10 cm bis 30 cm,
Material in Eigentum des AN übernehmen und
einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
02.05
Wurzelst. roden
15.00
St
02.06 Wurzelst. roden Wurzelstock roden.
Wurzelstock in 'Flächen, Böschungen, etc.' Durchmesser über 30 cm bis 50 cm,
Material in Eigentum des AN übernehmen und
einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
02.06
Wurzelst. roden
2.00
St
02.07 Flächen säubern 902 1015 21100
Flächen von Astwerk, Rinden, Wurzeln etc.
säubern, auf Flächen, die von Dritten gerodet
wurden. Material in Eigentum des AN
übernehmen und einer Entsorgung nach
Wahl des AN zuführen.
02.07
Flächen säubern
150.00
m2
02.08 Beton- und Stahlbeton abbrechen Beton- und Stahlbeton von Fundamenten, Decken, Wänden,
Schachtbauwerken usw. abbrechen.
Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der
Baustelle beseitigen bzw. entsorgen. Abrechnung nach
tatsächlich abgebrochener Menge.
02.08
Beton- und Stahlbeton abbrechen
10.00
m3
03 OBERBODEN
03
OBERBODEN
Vorbemerkungen zu LB 903
1. Allgemeines
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Fördern des Oberbodens innerhalb der
Baustelle unabhängig von der Länge der Förderwege.
3. Abrechnung
3.1 Oberbodenlieferung:
Die Mengenermittlung erfolgt durch Aufmaß des
Oberbodens auf dem Fahrzeug an der Einbaustelle.
Vorbemerkungen zu LB 903
03.01 Oberboden
abtragen Oberboden des/der Homogenbereiche(s) 'O' einschließlich leicht verrottbarer
Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes
in einer mittleren Dicke von cm '10-30' abtragen,
für Bauteil 'Geländeabtrag im Bereich des Baugeländes' Oberboden von Grünflächen,
in Eigentum des AN übernehmen und einer
Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
03.01
Oberboden
abtragen
235.00
m3
03.02 Oberboden
abtragen Oberboden des/der Homogenbereiche(s) 'O' einschließlich leicht verrottbarer
Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes
in einer mittleren Dicke von cm '10-30' abtragen,
für Bauteil 'Geländeabtrag im Bereich des Baugeländes'
Oberboden von 'Grünflächen, Wiesen, Böschungen, etc.'
Oberboden 'laden und zu einer Lagerstätte des AG fördern (bis 2,0 km) und in Mieten aufsetzen'
03.02
Oberboden
abtragen
80.00
m3
03.03 Oberboden andecken 903 0516 102010206
Oberboden einschließlich leicht verrottbarer
Pflanzendecke andecken.
Oberboden von Grünflächen, Äckern, Gärten und
dgl.,
am Lagerplatz des AG (bis 2,0 km) in Mieten aufgesetzt,
laden, fördern und andecken. Einbaubereich 'Oberboden im Bereich des herzustellenden Hochbaus mit Außenanlagen, Leitungsgräben, etc.'
03.03
Oberboden andecken
80.00
m3
03.04 Oberboden liefern Oberboden liefern und andecken.
Oberboden profilgerecht nach Unterlagen des AG
auf Böschungen andecken.
Die Mengenermittlung erfolgt nach Unterlagen
des AG.
03.04
Oberboden liefern
20.00
m3
03.05 Feinplanie des Oberbodens herstellen Feinplanie des Oberbodens Grünanlagen und Böschungen herstellen, Oberboden festschlagen, andrucken bzw. walzen (Rasenwalze)
03.05
Feinplanie des Oberbodens herstellen
260.00
m2
04 BODENBEWEGUNG, GEOTEXTILIEN
04
BODENBEWEGUNG, GEOTEXTILIEN
Vorbemerkungen zu LB 904
1. Allgemeines
1.1 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0,
Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln
der Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die
Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen
in der aktuellen Fassung (geänderte Anlage 2 Stand
11.05.2018) definiert.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/
grundwasser/doc/verfuell.pdf
Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW2 werden in
der ZTV wwG-StB BY05 definiert.
1.2 Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist, ist bei der Verwendung von Geokunst-
stoffen von einer vorgesehenen Nutzungsdauer von
100 Jahren auszugehen.
1.3 Als Prüfmethode für die Verdichtungskennwerte
im Bereich Erdbau wird die Methode M3 festgelegt,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben wird.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören
zum Leistungsumfang
2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht
vom AG angeordnet wird.
2.2 Wenn das Herstellen von Einbauten und/oder
Bauwerken im Leistungsumfang des AN enthalten
ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse
zum Leistungsumfang.
3. Abrechnung
3.1 Die Mengenermittlung erfolgt, soweit nach-
stehend nicht anders geregelt, im Abtrag.
Erfolgt die Abrechnung ausnahmsweise im Auftrag, so
wird der durch die Verdichtung des Dammuntergrundes
bedingte Mehrverbrauch an Schüttmassen nicht ge-
sondert vergütet, wenn in der Leistungsbeschreibung
nichts anderes angegeben ist.
3.2 Die Mengenermittlung von Schüttmaterial aus
Seitenentnahmen wird wie folgt durchgeführt:
Die Menge des Gesamtauftrages in verdichtetem
Zustand abzüglich der Menge des wiederein-
gebauten Abtragsmaterials und der Menge des
Liefermaterials ergibt die Menge des Schütt-
materials.
3.3 Das Erstellen des Planums wird nur einmal vergütet,
auch wenn der Bereich des Planums in
mehreren Positionen enthalten ist
(z.B. Aushub und Bodenverbesserung).
3.4 Bei Bohrungen zur Baugrunderkundung werden die
Bohrlängen unabhängig von der Endtiefe der Bohrung
jeweils in dem Bohrbereich abgerechnet, den sie
durchlaufen.
Vorbemerkungen zu LB 904
04.01 Boden lösen und in Mieten aufsetzen, Geländeabtrag und Regelkoffer 904 1018 10101090900
Boden bzw. Fels profilgerecht oder nach Unterlagen
des AG lösen, laden, fördern, ggf. profilgerecht
einbauen und verdichten.
Das Herstellen von Mulden und Gräben, sowie das
Herstellen von Ausrundungen an der Einschnittsober-
kante oder am Dammfuß wird <<nicht>> gesondert vergütet.
Boden des/der Homogenbereichs/e B '(ehemalige Bodenklasse 3-5, Details siehe beiliegendes Gutachten)' Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen
des AG.
aus 'bestehenden Gelände, OK derzeitiges Gelände bis UK Regelkoffer aller neuen Verkehrsflächen'
Boden / Fels lösen und 'laden und zu einem Zwischenlagerplatz des AG (Entfernung bis 2,0 km) transportieren und getrennt nach Art des Bodens zur Analyse in Mieten aufsetzen'
04.01
Boden lösen und in Mieten aufsetzen, Geländeabtrag und Regelkoffer
80.00
m3
04.02 Boden vom Zwischenlager entsorgen 904 1016 10601
Boden, Schadstoffklasse Z0,DK0 von Zwischenlager
nach Unterlagen des AG laden, fördern und entsorgen.
Abgerechnet wird die <<feste Masse nach den entsprechenden
LV-Positionen>>
Boden in das Eigentum des AN übernehmen und einer
Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
Boden der OZ 'Sämtliche zu entfernende Erdmassen aus der kompletten Maßnahme (Erdbau, Leitungs- und Kabelgräben, Baugruben, Sickerleitungen, Bodentausch, etc.)'
04.02
Boden vom Zwischenlager entsorgen
1,640.00
m3
04.03 Boden u. Baust.
liefern 904 1018 108010107
Boden oder Baustoff liefern und nach Unterlagen
des AG profilgerecht einbauen und verdichten.
Die Abrechnung erfolgt im Auftrag.
Das Herstellen von Mulden und Gräben sowie das
Herstellen der Ausrundung am Dammfuß wird
<<nicht>> gesondert vergütet.
Boden aus Seitenentnahmen oder Gewinnungs-
betrieben,
Einbauklasse 0,
liefern und nach Unterlagen des AG
zur Geländeangleichung <<Überschüttung des
Absetzbehälters nach Unterlagen des AG>> einbauen.
04.03
Boden u. Baust.
liefern
50.00
m3
04.04 Planum herstellen Planum profilgerecht herstellen
in 'Verkehrsflächen aller Art, wie Zufahrt, Vorfläche, etc.' max. Abweichung von der Sollhöhe +3/-3 cm.
Verformungsmodul EV2 mindestens 45 MPa.
04.04
Planum herstellen
580.00
m2
04.05 Lastplattendruckversuche Lastplattendruckversuche (Kontrollprüfung in Ergänzung zur
Eigenüberwachungsprüfung ZTVEStB 94, Punkt 14) auf dem
Unterplanum durchführen und auswerten.
Transportfahrzeug o.ä. für 10 to Hinterachslast und einer
Bodenfreiheit von 50 cm bereitstellen einschl. Prüfgerät mit
Bedienungspersonal. Das Fahrzeug mit Prüfgerät muss auf
Anforderung jederzeit verfügbar sein. Eingeschlossen sind
alle Kosten, die durch die Benutzung derselben entstehen wie
Transport, Aufbringen der Belastung usw.
Protokoll anfertigen und in 2-facher Fertigung der BO des
Auftraggebers übergeben.
Plattendruckversuche auf der Frostschutzschicht gehören
zur Eigenüberwachung und werden nicht gesondert vergütet.
04.05
Lastplattendruckversuche
4.00
St
05 LEITUNGSGRÄBEN, BAUGRUBEN
05
LEITUNGSGRÄBEN, BAUGRUBEN
Vorbemerkungen zu LB 905
1. Allgemeines
1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den
Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten
nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene
Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für
eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage
sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN
dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten.
1.2 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte
(Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den
Technischen Regeln der Mitteilung der Länder-
arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie
den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und
Brüchen sowie Tagebauen In der Fassung vom
09.12.2005 definiert.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/
grundwasser/doc/verfuell.pdf
Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW 2 werden in der
ZTV wwG-StB BY 05 definiert.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom
AG angeordnet wird.
3. Abrechnung
3.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von
OK Gelände aus. Die Abrechnungstiefe bei Boden
zwischen Pfahlköpfen lösen geht von OK Pfahlkopfplatte
aus.
3.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub
ist für jeden Grabenabschnitt jeweils die planmäßige
Grabentiefe nach DIN EN 1610.
Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe
gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für den
Leitungsgrabenaushub in Dämmen, die im gleichen
Auftrag hergestellt werden, die Dicke der Leitungszone
zuzüglich der nach Angaben des Rohrherstellers statisch
erforderlichen Überdeckung.
3.3 Die Abrechnungstiefe für die Leitungsgraben-
verfüllung ist für jeden Grabenabschnitt die jeweilige
Grabentiefe nach DIN EN 1610 abzüglich der Dicke der
Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine
andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe
für die Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im
gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben
des Rohrherstellers statisch erforderliche Überdeckung
abzüglich der Dicke der Abdeckung.
3.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit
Rohrleitungen ist die Mindestgrabenbreite
nach DIN EN 1610, Tab. 1 und Tab. 2. Maßgeblich für
die Abrechnung ist der jeweils größere Wert aus den
Tabellen, sofern in der Position nichts anderes ange-
geben ist. Ein ggf. vorhandener Verbau ist bei der
Ermittlung der Abrechnungsbreite nicht zu berück-
sichtigen.
3.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die Abrech-
nungslänge die tatsächliche Länge der Rohrleitung.
Die Abrechnungslänge der Rohrleitung ist von diesen
Regelungen nicht betroffen.
Ergänzend gilt folgendes:
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
neu herzustellenden Leitungen, deren Leitungs-
graben noch nicht verfüllt ist, ab, wird von der
Achse Hauptrohr gemessen.
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
Leitungen ab, deren Leitungsgraben bereits verfüllt
ist, ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der
Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom Durch-
messer des Hauptrohres zugeschlagen, sofern die
Verfüllung vom AG veranlasst ist.
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
bestehenden Leitungen ab, wird zur Herstellung des
Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unab-
hängig vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen.
- Beginnt die Rohrleitung an einem neu herzustellenden
Straßenablauf, wird der Abrechnungslänge der Außen-
durchmessers des Straßenablaufs zugeschlagen.
- Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem
bestehenden Schacht, wird der Abrechnungslänge
0,5 m zugeschlagen.
- Endet die Rohrleitung an einem Haus oder sonstigen,
nicht zum Rohrleitungsgraben zählenden baulichen
Anlagen, so wird bis Außenkante der Einführung
gemessen.
Wenn die Erdarbeiten für die Schächte nicht gesondert
vergütet werden, gilt ergänzend folgendes:
- Bei Zwischenschächten im Zuge der Rohrleitung wird
der Außendurchmesser der Schächte der
Abrechnungslänge zugeschlagen.
- Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem neu
herzustellenden Schacht, wird der Abrechnungs-
länge der Außendurchmesser des Schachtes und
zusätzlich 0,5 m zugeschlagen.
- Der Außendurchmesser des Schachtes wird je Schacht
nur einmal vergütet. Er wird dem Leitungsgraben zuge-
schlagen, in dem das Rohr mit dem größten Durch-
messer eingebaut wird.
Vorbemerkungen zu LB 905
05.01 Vorhandene Straßen- und Vorflutgräben nachprofilieren. 905/xxx
Vorhandene Straßen- und Vorflutgräben nachprofilieren und modellieren.
Erdbewegung ca. 0,30-0,50 m³/m
Überschüssiges Abtragsmaterial zum Lagerplatz des AG (nördlich Neubau, Entfernung bis 100 m) transportieren und in Mieten aufsetzen. Nach Fertigstellung des Hochbaus und aller Leitungsarbeiten Material aufnehmen und als Geländeauffüllung innerhalb Baufeld einbauen und verdichten.
Einschl. evtl. Wasserhaltung für fließenden Wasser.
Abrechnung nach Länge der Grabenprofilierung.
05.01
Vorhandene Straßen- und Vorflutgräben nachprofilieren.
70.00
m
05.02 Leitungsgräben 0-0,80 m für Kabeltrassen Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG in Mieten zur Analyse aufsetzen
Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen, Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden "Erschwernispositionen" (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau, Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä. nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe Vorbemerkungen).
Gewähler Verbau:
(vom Bieter anzugeben)
Evtl. erforderliche Schicht- und Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet.
Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden.
Abrechnungstiefe:
- OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung)
- ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser
Tragschicht abgerechnet.
- Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet.
Abrechnungsbreiten:
Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede
weitere Leitung 10 cm Mehrbreite)
Rohrgräben (auch Wasserleitung)
(DN = Rohrinnendurchmesser)
bis einschl. Nennweiten (DN) 50
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 0,70 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 250
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 1,00 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,80 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 800
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,90 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,10 m
bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,30 m
Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen.
Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten)
Leitungsgräben 0-0,80 m für Kabeltrassen
Abrechnung mit einer Abrechnungsbreite (Rohrgrabenbreite) von 1,10 m.
05.02
Leitungsgräben 0-0,80 m für Kabeltrassen
80.00
m3
05.03 Leitungsgräben 0-0,80 m für Leerrohre Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG in Mieten zur Analyse aufsetzen
Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen, Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden "Erschwernispositionen" (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau, Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä. nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe Vorbemerkungen).
Gewähler Verbau:
(vom Bieter anzugeben)
Evtl. erforderliche Schicht- und Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet.
Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden.
Abrechnungstiefe:
- OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung)
- ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser
Tragschicht abgerechnet.
- Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet.
Abrechnungsbreiten:
Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede
weitere Leitung 10 cm Mehrbreite)
Rohrgräben (auch Wasserleitung)
(DN = Rohrinnendurchmesser)
bis einschl. Nennweiten (DN) 50
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 0,70 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 250
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 1,00 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,80 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 800
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,90 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,10 m
bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,30 m
Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen.
Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten)
Leitungsgräben 0-0,80 m für Leerrohre
Grabenbreite für Einzelgräben bzw, 1 Leerrohr = 0,40 m,
für jedes weitere Leerrohr wird ein Zuschlag von 10 cm vergütet
05.03
Leitungsgräben 0-0,80 m für Leerrohre
10.00
m3
05.04 Leitungsgräben 0-1,50 m für Wasserleitungen Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG in Mieten zur Analyse aufsetzen
Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen, Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden "Erschwernispositionen" (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau, Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä. nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe Vorbemerkungen).
Gewähler Verbau:
(vom Bieter anzugeben)
Evtl. erforderliche Schicht- und Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet.
Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden.
Abrechnungstiefe:
- OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung)
- ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser
Tragschicht abgerechnet.
- Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet.
Abrechnungsbreiten:
Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede
weitere Leitung 10 cm Mehrbreite)
Rohrgräben (auch Wasserleitung)
(DN = Rohrinnendurchmesser)
bis einschl. Nennweiten (DN) 50
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 0,70 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 250
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 1,00 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,80 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 800
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,90 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,10 m
bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,30 m
Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen.
Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten)
Leitungsgräben 0-2,50 m für Wasserleitungen
05.04
Leitungsgräben 0-1,50 m für Wasserleitungen
100.00
m3
05.05 Leitungsgräben 0-2,00 m für Kanal und Drainageleitungen Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG in Mieten zur Analyse aufsetzen
Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen, Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden "Erschwernispositionen" (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau, Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä. nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe Vorbemerkungen).
Gewähler Verbau:
(vom Bieter anzugeben)
Evtl. erforderliche Schicht- und Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet.
Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden.
Abrechnungstiefe:
- OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung)
- ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser
Tragschicht abgerechnet.
- Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet.
Abrechnungsbreiten:
Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede
weitere Leitung 10 cm Mehrbreite)
Rohrgräben (auch Wasserleitung)
(DN = Rohrinnendurchmesser)
bis einschl. Nennweiten (DN) 50
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 0,70 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 250
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 1,00 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,80 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 800
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,90 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,10 m
bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,30 m
Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen.
Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten)
Leitungsgräben 0-2,00 m für Kanal- und Drainageleitungen
05.05
Leitungsgräben 0-2,00 m für Kanal und Drainageleitungen
280.00
m3
05.06 Leitungsgräben 0-2,00m, Handschachtung Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG in Mieten zur Analyse aufsetzen
Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen, Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden "Erschwernispositionen" (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau, Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä. nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe Vorbemerkungen).
Gewähler Verbau:
(vom Bieter anzugeben)
Evtl. erforderliche Schicht- und Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet.
Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden.
Abrechnungstiefe:
- OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung)
- ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser
Tragschicht abgerechnet.
- Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet.
Abrechnungsbreiten:
Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede
weitere Leitung 10 cm Mehrbreite)
Rohrgräben (auch Wasserleitung)
(DN = Rohrinnendurchmesser)
bis einschl. Nennweiten (DN) 50
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 0,70 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 250
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = 1,00 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,80 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 800
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 0,90 m
bis einschl. Nennweiten (DN) 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,10 m
bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400
Abrechnungsbreite für alle Tiefen = DN + 1,30 m
Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen.
Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten)
jedoch in Handschachtung bzw. mit Kleingeräten im Bereich stark beengter Verhältnisse oder gefährdeter baulicher Anlagen. Nur nach Anordnung der BO.
Tiefen von 0-2,00 m.
05.06
Leitungsgräben 0-2,00m, Handschachtung
20.00
m3
05.07 Leitungsgrabenverfüllung oberhalb
der Leitungszone herstellen Leitungsgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone herstellen, für senkrecht begrenzte Grabenanschnitte und Baugruben in allen Tiefenlagen von 0-2,00 m.
Geeigneten, nichtbindigen, steinfreien Boden nach Wahl des AN liefern, lageweise einbauen und verdichten.
Die Abrechnung erfolgt mit der für die Herstellung des Leitungsgrabens vergüteten Breite. Diese Abrechnungsbreite gilt auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen. Die Abrechnungstiefe ergibt sich aus der Gesamttiefe des Leitungsgrabenaushubs abzüglich der Höhe der Leitungszone, der Rohrgrabenstabilisierung und des Straßenkoffers.
05.07
Leitungsgrabenverfüllung oberhalb
der Leitungszone herstellen
300.00
m3
05.08 Stabilisieren der Baugruben- und Rohrgrabensohle Stabilisieren der Baugruben- und Rohrgrabensohle durch Einbau
von Mineralbeton 0/56 mm oder Schotter 15/30 mm (je nach Erfordernis)
einschl. Materiallieferung und sonstiger Nebenleistungen in Tiefenlagen
von 0-2,00 m.
Dicke ca. 25-30 cm
Abrechnung nach eingebauten Festmassen.
05.08
Stabilisieren der Baugruben- und Rohrgrabensohle
100.00
m3
05.09 Suchschlitz
herstellen Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln,
Leitungen und dgl. herstellen.
Lage nach Angabe des AG.
Homogenbereich(e) nach Unterlagen des AG.
Leitungsart 'Telekomunikationsleitungen, stromführende Leitungen, Wasserleitungen, Drainagen, Kanäle und dgl.' Tiefe über 1,25 m bis 2,50 m
Boden seitlich lagern, wiedereinbauen und
verdichten.
05.09
Suchschlitz
herstellen
20.00
m3
05.10 Baugrube herstellen Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel,
Treppen, Schächte und dgl. herstellen.
Boden lösen und laden.
Bauteil(e) 'Einzelschächte, Kleinbauteile, etc.'
Boden des/der Homogenbereiches/e B 'siehe Baugrundgutachten'
Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen
des AG.
Tiefe bis 3,5 m,
Aushub in offener Baugrube.
Boden 'lösen, laden und zu einen Zwischenlagerplatz des AG (Entfernung bis 2 km) transportieren und getrennt nach Art des Bodens zur Analyse in Mieten aufsetzen'
05.10
Baugrube herstellen
70.00
m3
05.11 Baugrube
herstellen Baugrube für Bauteile nach Unterlagen des AG
herstellen. Boden lösen und laden.
Bauteil(e) 'vollständiger Hochbau (Hochbehälter), etc.'
Boden des/der Homogenbereiches/e B 'siehe Baugrundgutachten'
Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen
des AG.
in offener Baugrube lösen.
Wasserhaltung wird gesondert vergütet.
Boden 'lösen , laden und zu einem Zwischenlagerplatz des AG (Entfernung bis 2 km) transportieren und getrennt nach Art des Bodens zu Analyse in Mieten aufsetzen'
05.11
Baugrube
herstellen
1,800.00
m3
05.12 Baugrubenverf. bei
kleineren Bauteilen
herstellen Baugrubenverfüllung bei kleineren Bauteilen
wie Mauern, Sockel, Treppen, Einzelschächten
und dgl. herstellen.
Boden einbauen und verdichten.
Bauteil(e) 'Einzelschächte, Kleinbauteile, etc.' Tiefe bis 3,50m,
Boden der Gruppe 'geeigneter, nichtbindiger, steinfreier Boden nach Wahl' aus Seitenentnahmen oder Gewinnungsbetrieben
liefern, einbauen und verdichten.
05.12
Baugrubenverf. bei
kleineren Bauteilen
herstellen
45.00
m3
05.13 Baugrubenverf. bei
kleineren Bauteilen
herstellen Baugrubenverfüllung bei kleineren Bauteilen
wie Mauern, Sockel, Treppen, Einzelschächten
und dgl. herstellen.
Boden einbauen und verdichten.
Bauteil(e) 'Filterschicht auf Absetzbehälter' Tiefe bis 1,25 m,
Boden der Gruppe 'Auffüllsand 0-4 mm (Stärke ca. 10 cm nach beiliegenden Plänen)' aus Seitenentnahmen oder Gewinnungsbetrieben
liefern, einbauen und verdichten.
05.13
Baugrubenverf. bei
kleineren Bauteilen
herstellen
5.00
m3
05.14 Arbeitsraumverf.
herstellen Arbeitsraumverfüllung herstellen.
Boden ggf. laden und fördern, einbauen und verdichten.
Bauteil(e) 'vollständiger Hochbau (Hochbehälter), etc.' Arbeitsraum zwischen Bauteil und Erdreich,
Verfüllmaterial aus gemischtkörnigen Böden,
Feinkornanteil max. 15 Gew.-%,
Verfüllmaterial liefern.
Boden aus Seitenentnahmen oder Gewinnungsbe-
trieben.
05.14
Arbeitsraumverf.
herstellen
850.00
m3
05.15 Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen.
Kanäle und Entwässerungsleitungen
(Abwasser- bzw. Oberflächenwasserkanäle) Erschwerniszuschlag zu den Aushubpositionen 05.02 und folgende für das Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen und baulicher Anlagen. Abgegolten werden hiermit auch das Suchen, Freilegen, Sichern, Unterfangen und Wiederherstellen der Umhüllung, sowie die evtl. erforderliche Wasserhaltung bei bestehenden Kanälen, Drainagen, Entwässerungsleitungen sowie die erforderliche Handschachtung.
Ebenfalls mit einzurechnen sind sämtliche Erschwernisse für die Herstellung von Verbau, Rohrauflager, Rohrgrabenverfüllung, Rohrverlegung, Schächte einbauen usw.
Bei senkrechten Kreuzungen von Leitungen wird als Abrechnungslänge je Kreuzung die entsprechende Rohrgrabenbreite vergütet.
Kanäle und Entwässerungsleitungen (Abwasser- bzw. Mischwasserkanäle, Drainleitungen, sonstige wasserführende Leitungen) bis DN 400 mm
05.15
Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen.
Kanäle und Entwässerungsleitungen
(Abwasser- bzw. Oberflächenwasserkanäle)
10.00
m
05.16 Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen.
Wasserleitung bis DN 250 mm Erschwerniszuschlag zu den Aushubpositionen 05.02 und folgende für das Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen und baulicher Anlagen. Abgegolten werden hiermit auch das Suchen, Freilegen, Sichern, Unterfangen und Wiederherstellen der Umhüllung, sowie die evtl. erforderliche Wasserhaltung bei bestehenden Kanälen, Drainagen, Entwässerungsleitungen sowie die erforderliche Handschachtung.
Ebenfalls mit einzurechnen sind sämtliche Erschwernisse für die Herstellung von Verbau, Rohrauflager, Rohrgrabenverfüllung, Rohrverlegung, Schächte einbauen usw.
Bei senkrechten Kreuzungen von Leitungen wird als Abrechnungslänge je Kreuzung die entsprechende Rohrgrabenbreite vergütet.
Wasserleitung bis DN 250 mm
05.16
Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen.
Wasserleitung bis DN 250 mm
20.00
m
05.17 Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen.
Elektrokabel, Telefon usw. (gebündelte Kabel Erschwerniszuschlag zu den Aushubpositionen 05.02 und folgende für das Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen und baulicher Anlagen. Abgegolten werden hiermit auch das Suchen, Freilegen, Sichern, Unterfangen und Wiederherstellen der Umhüllung, sowie die evtl. erforderliche Wasserhaltung bei bestehenden Kanälen, Drainagen, Entwässerungsleitungen sowie die erforderliche Handschachtung.
Ebenfalls mit einzurechnen sind sämtliche Erschwernisse für die Herstellung von Verbau, Rohrauflager, Rohrgrabenverfüllung, Rohrverlegung, Schächte einbauen usw.
Bei senkrechten Kreuzungen von Leitungen wird als Abrechnungslänge je Kreuzung die entsprechende Rohrgrabenbreite vergütet.
Elektrokabel, Telefon, Steuerkabel, Fernsehkabel usw. (gebündelte Kabel werden bis zu einer Breite/Höhe = 60/60 cm als ein Stück berechnet)
05.17
Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen.
Elektrokabel, Telefon usw. (gebündelte Kabel
70.00
m
05.18 Rohrbettung für Wasserleitung, PE 180x16,4 mm Rohrbettung für Wasserleitung aus Natur 0/2mm liefern und
15 cm stark auf die gesamte Rohrgrabenbreite von 1,00 m profilgerecht einbauen einschl. beidseitigem Unterstopfen der Rohre. Die Rohrbettung beinhaltet 15 cm unter Rohrunterkante bis zum halben Rohrleitungsaußendurchmesser.
Die Ausgleichung von Vertiefungen und Felsspalten ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Abrechnung nach lfm Festeinbau.
Für Rohrleitung PE 180x16,4 mm
Rohrgrabenbreite = 1,00
05.18
Rohrbettung für Wasserleitung, PE 180x16,4 mm
110.00
m
05.19 Rohrüberdeckung für Wasserleitung PE 180x16,4 mm Rohrbettung für Wasserleitung aus Natursand 0/2mm liefern und
20 cm stark über Rohrscheitel auf die gesamte Rohrgrabenbreite von 1,00 m profilgerecht einbauen einschl. einschl. seitlicher Umhüllung der Rohre. Gesamtstärke der Überdeckung = 20 cm + 1/2 Rohraußendurchmesser
Für Rohrleitung PE 180x16,4 mm
Rohgrabenbreite = 1,00 m
05.19
Rohrüberdeckung für Wasserleitung PE 180x16,4 mm
110.00
m
05.20 Rohrbettung für Wasserleitung, RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm Rohrbettung für Wasserleitung aus Natur 0/2mm liefern und
15 cm stark auf die gesamte Rohrgrabenbreite von 1,00 m
profilgerecht einbauen einschl. beidseitigem Unterstopfen der Rohre. Die Rohrbettung beinhaltet 10 cm unter Rohrunterkante bis zum halben Rohrleitungsaußendurchmesser.
Sandbettung 10 cm dick.
Die Ausgleichung von Vertiefungen und Felsspalten ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Abrechnung nach lfm Festeinbau.
Für Rohrleitung RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm
Rohrgrabenbreite = 1,00
05.20
Rohrbettung für Wasserleitung, RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm
30.00
m
05.21 Rohrüberdeckung für Wasserleitung RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm Rohrbettung für Wasserleitung aus Natursand 0/2mm liefern und
20 cm stark über Rohrscheitel auf die gesamte Rohrgrabenbreite von 1,00 m profilgerecht einbauen einschl. einschl. seitlicher Umhüllung der Rohre.
Gesamtstärke der Überdeckung = 20 cm + 1/2 Rohraußendurchmesser
Für Rohrleitung RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm
Rohgrabenbreite = 1,00 m
05.21
Rohrüberdeckung für Wasserleitung RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm
30.00
m
05.22 Noppenbahn mit Drainagevlies Liefern und Anbringen einer Noppenschutzbahn mit Drainagevlies als Schutz gegen mechanische Beschädigung der Wandflächen im erdberührten Bereich im Zuge der Verfüllarbeiten.
Überlappungen mind. 20 cm, Abrechnung nach m² verlegter Nettofläche.
05.22
Noppenbahn mit Drainagevlies
510.00
m2
05.23 Überbrückungen der Kanalbaugruben herstellen Überbrückungen der Kanalbaugruben herstellen, unterhalten
und wieder abbauen. Für schweren Verkehr, Breite = 4,00 m.
Für Aufrechterhaltung des öffentlichen Anliegerverkehrs.
Baubedingte Überbrückungen werden nicht vergütet.
Nur auf Anordnung der BO des Ingenieurbüros.
05.23
Überbrückungen der Kanalbaugruben herstellen
3.00
St
06 WASSERHALTUNG
06
WASSERHALTUNG
Vorbemerkungen zu LB 907
1. Allgemeines
Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den
Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen
gelten nur für die Aufschlussstellen.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören
zum Leistungsumfang:
2.1 Herstellung, Vorhaltung und Abbau eines Strom-
anschlusses oder Stromaggregates für die Pumpen.
2.2 Nachweis der Betriebsstunden bei Pumpen/Pumpen-
anlagen, Wasserhaltungsanlagen und Notstromaggregaten.
Vorbemerkungen zu LB 907
06.01 Wasserhaltung in Leitungsgräben 907/xxx
Erstellen und Vorhalten einer offenen Wasserhaltung für die komplette Erstellun g (Erdbau-, Bau-, Herstellungs- und Verlegearbeiten) der Kanäle und Wasserleitungen DN 150-250 mm einschl. der zugehörigen Entwässerungseinrichtungen (alle Leistungen nach DIN 18305), der Wasserleitungen und der Bauwerke.
Liefern und Einbau der verlorenden Stoffe und nach Bauende bodenschichten- und grundwasserstörungsunschädlich abdichten. Ausführung in geeigneter Weise entsprechend der anstehenden Untergrundverhältnisse mit Drainleitung in Kies- oder Schotterbett, Pumpensümpfen, Stromzuführung, Pumpen mit Betriebsstundenzähler, Filtervliesummantelung, Auflastfilter, Filtermaterial usw. einschl. der Erdarbeiten mit Beseitigung des Aushubmaterials. Einschl. der erforderlichen Ablaufleitungen.
Förderdurchfluss bis 5-10 m³/h
Förderhöhe ab Baugrubensohle bis 4,50 m
Länge der Ableitungseinrichtungen bis 50 m
Abrechnung nach Rohrleitungslänge mit Wasserhaltung.
06.01
Wasserhaltung in Leitungsgräben
100.00
m
06.02 Wasserhaltung für Baugrube Wasserwerk 907/xxx
Erstellen und Vorhalten einer offenen Wasserhaltung für die komplette Erstellun g (Erdbau-, Bau-, Herstellungsarbeiten) des Hochbehälters.
Liefern und Einbau der verlorenden Stoffe und nach Bauende bodenschichten- und grundwasserstörungsunschädlich abdichten. Ausführung in geeigneter Weise entsprechend der anstehenden Untergrundverhältnisse mit Drainleitung in Kies- oder Schotterbett, Pumpensümpfen, Stromzuführung, Pumpen mit Betriebsstundenzähler, Filtervliesummantelung, Auflastfilter, Filtermaterial usw. einschl. der Erdarbeiten mit Beseitigung des Aushubmaterials. Einschl. der erforderlichen Ablaufleitungen.
Wasserhaltung für die komplette Erstellung der vorgenannten Bauwerke
Max. Sohltiefe ca. 2,00 m
Förderdurchfluss ca. 5-10 m³/h
Förderhöhe ab Baugrubensohle ca. 4,50 m
Länge der Ableitungseinrichtungen bis 50 m
(offene Wasserhaltung innerhalb der Baugrube mittels Pumpensumpf)
Die Abrechnung erfolgt Stück (Pumpensumpf)
06.02
Wasserhaltung für Baugrube Wasserwerk
2.00
St
06.03 Wasserhaltungsanlage betreiben für Kanal- und Wasserleitungsbau sowie Baugrubenaushub 907/xxx
Wasserhaltungsanlagen der Positionen 06.01 und folgende betreiben.
Förderhöhe ab Baugrubensohle bis max. 4,50 m
Vergütet werden nur die vom AG bestätigten Betriebsstunden (Pumpen ohne Betriebsstundenzähler bleiben unberücksichtigt).
Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit und dgl. werden nicht gesondert vergütet.
06.03
Wasserhaltungsanlage betreiben für Kanal- und Wasserleitungsbau sowie Baugrubenaushub
1,800.00
h
07 SICHERUNGSBAUWEISEN
07
SICHERUNGSBAUWEISEN
Vorbemerkungen für LB 908
1. Allgemeines
1.1 Zementmörtel muss den Anforderungen der
DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen.
Bei Verwendung des Mörtels als Verbindung von Beton-
fertigteilen mit Falz darf das Größtkorn der Gesteins-
körnung 1 mm - im übrigen höchstens 4 mm - betragen.
Die Fugenverbindungsflächen sind vor dem
Aufbringen des Mörtels anzufeuchten.
Die Fugenfüllung ist an den Sichtseiten glatt zu
streichen.
1.2 Für Pflasterbauweisen auf hydraulisch gebundener
Bettung mit hydr. gebundener Fugenverfüllung gilt
für die Pflastersteine die TL Pflaster.
1.3 Alle Naturwerksteine müssen aus verwitterungsbe-
ständigem Material bestehen. Alle Naturwerksteine müs-
sen auf Tonzwischenlagen, Anwitterung und Rosten ge-
prüft werden. Naturwerksteine aus Basalt sind zusätz-
ich nach DIN 52106 auf Sonnenbrand zu prüfen.
1.4 Der Widerstand gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung
ist nach DIN EN 1367-6 zu bestimmen.
1.5 Als Befüllmaterialien für die Sichtflächen von
Gabionen sind Festgestein bzw. gebrochener oder
ungebrochener Kies zu verwenden.
Als Befüllmaterialien für das Restvolumen
von Gabionen sind
- Festgestein bzw. gebrochener oder ungebrochener
Kies oder
- sortenreine Recycling-Baustoffe, die jeweils nur
aus der Stoffgruppe Beton (einschließlich
Betonprodukte), aufbereitetem Gleisschotter
oder gebrauchtem natürlichen Gesteinsmaterial
bestehen,
zu verwenden.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Betonformsteinen
für Sohlbefestigungen.
3. Abrechnung
3.1 Bei Rinnen und Mulden wird nach der längsten
Kante abgerechnet.
Vorbemerkungen für LB 908
07.01 Flächenbef.
ausbauen. Flächenbefestigung aus Pflaster auf Böschungen
einschl. Bettung ausbauen.
Befestigung aus Natursteinen,
Bettung und Fugenfüllung aus hydraulisch
gebundenem Material,
Wieder verwendbare Steine in Eigentum des AN
übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des
AN zuführen.
Übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN über-
nehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN
zuführen.
07.01
Flächenbef.
ausbauen.
5.00
m2
07.02 Naturst.Pflaster
Einf. herstellen Flächenbefestigung aus Naturpflastersteinen
in einer Breite von cm '20-30' als Einfassung von Bauwerken
auf Pflasterbett aus Beton C 12/15,
Ausbreitmaßklasse F1,
Dicke des Pflasterbetts 15 cm,
herstellen.
Steine bruchrau, mit weitgehend kubischer
Form, Steinkantenlänge von 10 bis 30 cm,
Material 'Jura-Kalkstein' verfugen mit Fertigzementmörtel,
Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 25 N/mm2,
Zement Art CEM I, max. w/z 0,50,
frostbeständig, Ausbreitmaßklasse F5,
für 'Durchlässe aus Guss- uns PP-Rohren DN 300'
07.02
Naturst.Pflaster
Einf. herstellen
2.00
m2
08 STRASSEN- UND BRÜCKENENTWÄSSERUNG, KABELKANÄLE
08
STRASSEN- UND BRÜCKENENTWÄSSERUNG, KABELKANÄLE
Vorbemerkungen zu LB 909
1. Beton und Zementmörtel:
1.1 Normalbettmörtel, Dünnbettmörtel sowie Putzmörtel
müssen - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes enthalten ist - der DIN 1053-1,
Ausgabe 1996-11, entsprechen.
2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Bettung gemäß DIN EN 1610 in gewachsenem Boden.
2.2 Die Lieferung von Normalbettmörtel bzw.
Dünnbettmörtel.
3. Abrechnung
3.1 Beim Aufmaß der Rohrleitungen werden die Formstücke
übermessen. Für Formstücke wird der aufgemessenen
Länge der zugehörigen Rohrleitung je Formstück
- bis DN 200 1 m Rohrlänge,
- größer DN 200 bis DN 300 2 m Rohrlänge und
- größer DN 300 3 m Rohrlänge
zugeschlagen.
Bei unterschiedlichen Rohrdurchmessern am Formstück
gilt der Zuschlag für die Rohrleitung mit dem größeren
Durchmesser.
Als Formstücke zählen: Abzweige, Bögen, Verschluss-
teller und Übergangsstücke.
3.2 Bei Rohrleitungen mit Böschungsstücken werden die
Rohrleitungen bis zur unteren Vorderkante des
Böschungsstückes durchgemessen.
3.3 Die Vergütung der Leitungsgrabenverfüllung oberhalb
der Leitungszone richtet sich nach der einschlägigen
Position des LB 905.
Vorbemerkungen zu LB 909
08.01 Rohrleitung
ausbauen Rohrleitung aus Beton-, Kunststoff-, Asbestzement-,
Steinzeugrohren und dgl. ggf. einschl. Auflager
und Ummantelung aus Beton ausbauen.
Die Herstellung des Leitungsgrabens bis Oberkante
Rohrleitung bzw. Ummantelung wird gesondert vergütet.
Zusätzliche Erdarbeiten in der verbliebenen Leitungs-
zone gehören zum Leistungsumfang.
Größe und Art der Bettung '10 cm Sand'
Größe und Art der Ummantelung '10 cm Sand'
Rohrleitung aus 'Beton, Kunststoff, ö.ä.'
bis DN 150,
Fließsohlentiefe über 1,25 m bis 1,75 m
Rohre und übriges Abbruchmaterial in Eigentum des
AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl
des AN zuführen.
08.01
Rohrleitung
ausbauen
10.00
m
08.02 Rohrleitung aus duktilem Gusseisen herstellen 909/xxx
Rohrleitung DN 300 mm aus Abwasserrohren aus duktilem Gusseisen nach DIN EN 598 mit TYTON-Steckmuffenverbindung nach DIN 28603
einschl. Leitungszone herstellen.
Innenauskleidung: Tonerde-Zementmörtel- Auskleidung (ZMA)
Außenüberzug: Zinküberzug mit Deckbeschichtung
Statik herstellen und liefern.
Verkehrslast SLW '60 ' Leitungsgrabentiefe über 0,70 bis1,00 m
Bettung aus Beton C12/15
Dicke der unteren Bettungsschicht 20 cm
Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Beton C 12/15 liefern und herstellen, auf die gesamte Rohrgrabenbreite, Rohrleitungsüberdeckung = 30 cm' << Durchlass Zufahrtsbereich>>
08.02
Rohrleitung aus duktilem Gusseisen herstellen
12.50
m
08.03 Böschungsformst.
herstellen Böschungsformstück herstellen und einbauen.
Als Zulage zur OZ 'siehe Vorposition'
Rohrleitung aus 'duktilem Gusseisen'
DN '300'
Neigung des Anlaufs 1 : 1,5.
08.03
Böschungsformst.
herstellen
2.00
St
08.04 Kunststoffrohrl.
herstellen DN 100 909 1018 20602030107
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '100 (Baulänge max. 3 m)' mit Steckmuffe und Gleitringdichtung
dichtung einschließlich Leitungszone herstellen.
Ringsteifigkeit mindestens SN 8,
Statik herstellen und liefern.
Verkehrslast SLW '60' Rohr aus PP, DIN EN 1852, füllstoffrei,
Leitungsgrabentiefe über <<0,50 bis 2,00 m>>,
Bettung Typ 1 aus Sand, Sand liefern,
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15'
Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Sand/Splitt inkl. Lieferung, bis 30 cm über Scheitel'
<<Formteile wie Bögen werden mit 1m Zulage vergütet.
Passstücke, etc. werden nicht gesondert vergütet>>
08.04
Kunststoffrohrl.
herstellen DN 100
35.00
m
08.05 Kunststoffrohrl.
herstellen DN 150 909 1018 20602030107
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '150 (Baulänge max. 3 m)' mit Steckmuffe und Gleitringdichtung
dichtung einschließlich Leitungszone herstellen.
Ringsteifigkeit mindestens SN 8,
Statik herstellen und liefern.
Verkehrslast SLW '60' Rohr aus PP, DIN EN 1852, füllstoffrei,
Leitungsgrabentiefe über <<0,50 bis 2,00 m>>,
Bettung Typ 1 aus Sand, Sand liefern,
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15'
Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Sand/Splitt inkl. Lieferung, bis 30 cm über Scheitel'
<<Formteile wie Bögen werden mit 1m Zulage vergütet.
Passstücke, etc. werden nicht gesondert vergütet>>
08.05
Kunststoffrohrl.
herstellen DN 150
55.00
m
08.06 Kunststoffrohrl.
herstellen DN 200 909 1018 20602030107
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '200 (Baulänge max. 3 m)' mit Steckmuffe und Gleitringdichtung
dichtung einschließlich Leitungszone herstellen.
Ringsteifigkeit mindestens SN 8,
Statik herstellen und liefern.
Verkehrslast SLW '60' Rohr aus PP, DIN EN 1852, füllstoffrei,
Leitungsgrabentiefe über <<0,50 bis 2,00 m>>,
Bettung Typ 1 aus Sand, Sand liefern,
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15'
Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Sand/Splitt inkl. Lieferung, bis 30 cm über Scheitel'
08.06
Kunststoffrohrl.
herstellen DN 200
12.00
m
08.07 Kunststoffrohrl.
herstellen DN 250 909 1018 20602030107
Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '250 (Baulänge max. 3 m)' mit Steckmuffe und Gleitringdichtung
dichtung einschließlich Leitungszone herstellen.
Ringsteifigkeit mindestens SN 8,
Statik herstellen und liefern.
Verkehrslast SLW '60' Rohr aus PP, DIN EN 1852, füllstoffrei,
Leitungsgrabentiefe über <<0,50 bis 2,00 m>>,
Bettung Typ 1 aus Sand, Sand liefern,
Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15'
Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Sand/Splitt inkl. Lieferung, bis 30 cm über Scheitel'
08.07
Kunststoffrohrl.
herstellen DN 250
50.00
m
08.08 Rohranschluss
herstellen Rohranschluss einschließlich der Abdichtung
des Anschlusses herstellen.
Öffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen.
Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses
einschließlich eventueller Pass- oder Sattelstücke.
Als Zulage zur Rohrleitung der OZ '206'
Anschlussleitung aus Kunststoffrohr DN '250'
Sammelleitung aus Kunststoff DN '250 (mittels Abzweig)'
08.08
Rohranschluss
herstellen
1.00
St
08.09 Übergang Edelstahl-Flansch DN 200 auf PP-Leitung komplett herstellen Übergang von Edelstahlrohr mit Flansch DN 200 mm auf
PP-Rohr DN 200 nach Wahl des AN
einschl. aller erforderlichen Formstücke und Nebenleistungen herstellen.
08.09
Übergang Edelstahl-Flansch DN 200 auf PP-Leitung komplett herstellen
1.00
St
08.10 Übergang Edelstahl-Flansch DN 250 auf PP-Leitung komplett herstellen Übergang von Edelstahlrohr mit Flansch DN 250 mm auf PP-Rohr DN 250
nach Wahl des AN einschl. aller erforderlichen Formstücke und Nebenleistungen herstellen.
08.10
Übergang Edelstahl-Flansch DN 250 auf PP-Leitung komplett herstellen
1.00
St
08.11 Ausl. mit Frosch- klappe herst. 909 1018 211030303
Auslaufstück mit Froschklappe aus Edelstahl,
Rost im Betonauflager C 12/15 herstellen.
Auslaufstück aus Edelstahl
DN 200.
08.11
Ausl. mit Frosch- klappe herst.
1.00
St
08.12 Rückstau
klappe DN 250 mm Rohrklappe aus Kunststoff, mit einer selbsttätig schließenden Klappe. Zur Verwendung als Endstück, Zulauf mit Spitzende zum Anschluss für
PP-Rohr nach DIN 19534.
Rückstauverschluss: Rohrklappe
Norm: DIN EN 13564 Typ 0
Einbaukörper: orange
Nennweite: DN 250
Einbauort: Übereichableitung
08.12
Rückstau
klappe DN 250 mm
1.00
St
08.13 Beton-Kontrollschacht DN 1000, bis 2,00 m Sohltiefe Kontrollschächte auf 20 cm dicker Fundamentplatte aus Beton C12/15 aus Beton herstellen.
Der Kontrollschacht ist wie folgt herzustellen:
Schachtunterteil aus wasserdichtem Ortbeton C 30/37, konstruktiv bewehrt, lichte Tiefe des Unterteils bis 0,80 m, der Beton ist mindestens 20 cm über Rohrscheitel hochzuziehen, ansonsten wie 909/407.
Bei Verwendung von Schachtfertigunterteilen gilt die DIN 4034 und DIN 4060, ansonsten wie 909/408.
Eingeschlossen sind die Anschlussöffnungen und die Rohrverbindung für die Zu- und Ableitung mit den dazugehörigen Elastomere-Dichtungen.
Das Gerinne (gerade bzw. gekrümmt) ist jedoch bis OK-Rohrscheitel hochzuziehen.
Für die Schachtringe ( 909/409) und Schachthälse (909/413) sind Fertigteile nach DIN 4034, jedoch mit Elastomer Gleitringdichtung nach DIN 4060 zu verwenden. Mit einzurechnen sind die erforderlichen Auflagerringe (909/420) sowie die Schachtabdeckung (909/421) Klasse D, mit Einlage, Schmutzfänger und PE-ummantelten Steigbügel Kl 1 nach DIN EN 13101.
Die Ausgleichsringe und die Abdeckung sind mit Schachtmörtel (z.B. Wipolit oder gleichwertig) aufzusetzen.
Abrechnungstiefe ist OK-Schachtabdeckung bis Sohle abgehende Rohrleitung. Mit einzurechnen ist der zusätzliche Erdaushub.
Mit einzurechnen ist eine eventuell erforderliche Schachtabdeckplatte (909/413), Aussparung 625 mm bzw. ein Schachthals niedriger Bauweise.
Zuleitung und Ableitung: Kunststoff DN 200-400 mm, kreisförmig
Mit Betonsohlschale
Die höhenmäßige Angleichung der Schachtabdeckung im Straßenbau ist mit einzurechnen.
Beton-Kontrollschacht DN 1000 mm, bis 2,00 m Sohltiefe
08.13
Beton-Kontrollschacht DN 1000, bis 2,00 m Sohltiefe
3.00
St
08.14 Zulage Zuleitung in Schacht DN 1000 909 1018 418020604
Zulage für jede weitere Zuleitung.
Vergütet wird der Aufwand für das zusätzliche
Gerinne und die Rohrverbindung,
Zulage zur Schachtpostion 08.13
und folgende
Zuleitung DN 100-150 mm
Winkel zum Hauptgerinne 30-90°
08.14
Zulage Zuleitung in Schacht DN 1000
1.00
St
08.15 Zulage abgewinkeltes Gerinne im Schacht DN 1000 909 1018 41902
Zulage für abgewinkeltes Gerinne
im Schacht DN 1000
Zulage zur Schachtposition 08.13 und folgende
08.15
Zulage abgewinkeltes Gerinne im Schacht DN 1000
3.00
St
08.16 Schachtanschluss
herstellen Schachtanschluss einschließlich Abdichtung
des Anschlusses herstellen.
Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses
einschließlich eventueller Passstücke.
Als Zulage zur Rohrleitung der OZ '206'
Kunststoffrohrleitung DN '100'
Schacht aus Betonfertigteilen,
Öffnung vorhanden,
Anschluss mit Gelenkstück.
08.16
Schachtanschluss
herstellen
1.00
St
08.17 Schachtanschluss
herstellen Schachtanschluss einschließlich Abdichtung
des Anschlusses herstellen.
Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses
einschließlich eventueller Passstücke.
Als Zulage zur Rohrleitung der OZ '206'
Kunststoffrohrleitung DN '150'
Schacht aus Betonfertigteilen,
Öffnung vorhanden,
Anschluss mit Gelenkstück.
08.17
Schachtanschluss
herstellen
2.00
St
08.18 Schachtanschluss
herstellen Schachtanschluss einschließlich Abdichtung
des Anschlusses herstellen.
Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses
einschließlich eventueller Passstücke.
Als Zulage zur Rohrleitung der OZ '206'
Kunststoffrohrleitung DN '250'
Schacht aus Betonfertigteilen,
Öffnung vorhanden,
Anschluss mit Gelenkstück.
08.18
Schachtanschluss
herstellen
5.00
St
08.19 Schachtanschluss DN 150 mm (Kunststoff, oberhalb Berme) Schachtanschluss für Rohrleitungen herstellen
an bestehende, bzw. neu zu erstellende Schächte aus
Ortbeton und Fertigteilen DN 1000 mm. Mit herzustellender
Anschlussöffnung einschl. der zugehörigen Dichtelemente nach
DIN 4060 einschl. aller Lieferungen und Nebenleistungen sowie
evtl. erforderlicher Pass- und Gelenkstücke.
Mit herzustellenden Kunststoffrohren PP DN 150 mm,
oberhalb des Gerinnes (Bankett).
08.19
Schachtanschluss DN 150 mm (Kunststoff, oberhalb Berme)
1.00
St
08.20 Schachtanschluss PP DN 250 (neu) an vorhandenen Schacht Schachtanschluß für Rohrleitungen herstellen an bestehende bzw. neu zu erstellende Schächte aus Ortbeton und Fertigteilen DN 1000 mm. Mit herzustellender Anschlussöffnung einschl. der zugehörigen Dichtelemente nach DIN 4060 einschl. aller Lieferungen und Nebenleistungen sowie evtl. erforderlicher Pass- und Gelenkstücke.
Mit herzustellender Rohrleitung aus Kunststoff PP DN 250 mm an vorhandene Ableitungssammelschacht, oberhalb des Gerinnes (Bankett).
08.20
Schachtanschluss PP DN 250 (neu) an vorhandenen Schacht
1.00
St
08.21 Beton-Kontrollschacht DN 1500, bis 4,10 m Sohltiefe Kontrollschächte auf 20 cm dicker Fundamentplatte aus Beton C12/15 aus Beton herstellen.
Der Kontrollschacht ist wie folgt herzustellen:
Schachtunterteil aus wasserdichtem Ortbeton C 30/37, konstruktiv bewehrt, lichte Tiefe des Unterteils bis 0,80 m, der Beton ist mindestens 20 cm über Rohrscheitel hochzuziehen, ansonsten wie 909/407.
Bei Verwendung von Schachtfertigunterteilen gilt die DIN 4034 und DIN 4060, ansonsten wie 909/408.
Eingeschlossen sind die Anschlussöffnungen und die Rohrverbindung für die Zu- und Ableitung mit den dazugehörigen Elastomere-Dichtungen.
Das Gerinne (gerade bzw. gekrümmt) ist jedoch bis OK-Rohrscheitel hochzuziehen.
Für die Schachtringe ( 909/409) und Schachthälse (909/413) sind Fertigteile nach DIN 4034, jedoch mit Elastomer Gleitringdichtung nach DIN 4060 zu verwenden. Mit einzurechnen sind die erforderlichen Auflagerringe (909/420) sowie die Schachtabdeckung (909/421) Klasse D, mit Einlage, Schmutzfänger und PE-ummantelten Steigbügel Kl 1 nach DIN EN 13101.
Die Ausgleichsringe und die Abdeckung sind mit Schachtmörtel (z.B. Wipolit oder gleichwertig) aufzusetzen.
Abrechnungstiefe ist OK-Schachtabdeckung bis Sohle abgehende Rohrleitung. Mit einzurechnen ist der zusätzliche Erdaushub.
Mit einzurechnen ist eine eventuell erforderliche Schachtabdeckplatte (909/413), Aussparung 625 mm bzw. ein Schachthals niedriger Bauweise.
Zuleitung und Ableitung: PVC bzw. PP DN 150-250 mm, kreisförmig
mit Betonsohlschale
Einschl. Ablaufprovisorium für das anfallende Oberflächenwasser zur Aufrechterhaltung des Kanalbetriebs.
Die höhenmäßige Angleichung der Schachtabdeckung im Straßenbau ist mit einzurechnen.
Beton-Kontrollschacht DN 1500 mm, bis 2,00 m Sohltiefe
08.21
Beton-Kontrollschacht DN 1500, bis 4,10 m Sohltiefe
1.00
St
08.22 Zulage für
abgew. Gerinne 909 1018 41902
Zulage
für abgewinkeltes Gerinne
zum Schacht der Pos. 08.21 'und folgende'
08.22
Zulage für
abgew. Gerinne
1.00
St
08.23 Schachtabdeckung
angleichen bis 5 cm 909 1018 42501
Höhenangleichung von freiliegenden Schachtab-
deckungen herstellen.
Schachtabdeckung ausbauen, Höhe durch Aus- bzw.
Einbau von Auflageringen (AR-V) angleichen
und Schachtabdeckung wieder vollfugig auf
Mörtelbett, aus Fertigzementmörtel mit einer
Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 20 N/mm2,
Zement Art CEM I, max. w/z 0,50, frost-/tausalz-
beständig, versetzen.
<<nur bestehende Abdeckungen, das Angleichen
der neu zu erstellenden Schächte an das neue
Straßenniveau ist bereits in die jeweiligen
Schachtpositionen einzurechnen.>>
Anheben oder Absenken bis 5 cm (Differenz zwischen
Bestand und OK Deckschicht)
08.23
Schachtabdeckung
angleichen bis 5 cm
1.00
St
08.24 Entwässerungskanal DN 100-200 mm reinigen 909/xxx
Entwässerungskanal reinigen.
Die Kanalreinigung hat mit einem kombinierten Hochdruckspülgerät mit Schlammsaugwagen und Wasserrückgewinnung zu erfolgen. Die durch das Hochdruckspülgerät gelösten Stoffe aus einer Haltung sind aus dem jeweiligen Schacht abzusaugen. Das Reinigungsgut ist vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Durchführung der Reinigungsarbeiten ist mit dem AG abzustimmen, da im unmittelbaren Anschluss die Kanalkamerabefahrung erfolgen soll. Bei nicht ordnungs- gemäßer Reinigung und der damit verbundenen zusätzlichen Kamerabefahrung sind die Kosten vom AN zu übernehmen.
Kunststoff DN 100-200 m
08.24
Entwässerungskanal DN 100-200 mm reinigen
105.00
m
08.25 Entwässerungskanal DN 250 mm reinigen 909/xxx
Entwässerungskanal reinigen.
Die Kanalreinigung hat mit einem kombinierten Hochdruckspülgerät mit Schlammsaugwagen und Wasserrückgewinnung zu erfolgen. Die durch das Hochdruckspülgerät gelösten Stoffe aus einer Haltung sind aus dem jeweiligen Schacht abzusaugen. Das Reinigungsgut ist vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Durchführung der Reinigungsarbeiten ist mit dem AG abzustimmen, da im unmittelbaren Anschluss die Kanalkamerabefahrung erfolgen soll. Bei nicht ordnungs- gemäßer Reinigung und der damit verbundenen zusätzlichen Kamerabefahrung sind die Kosten vom AN zu übernehmen.
Kunststoff DN 250 mm
08.25
Entwässerungskanal DN 250 mm reinigen
50.00
m
08.26 Innendruckprüfung DN 100 mm - 150 mm Innendruckprüfung mit Luft nach DIN EN 1610, Ausgabe Oktober 1997, Punkt 13.2, Tabelle 3, Prüfverfahren LD (Prüfdruck Po = 200 mbar) für Kanäle aller Materialien durchführen einschl. Fertigen einer Niederschrift.
Erforderliche Verankerungen und Rohranschlüsse liefern und beseitigen.
Notwendige Füllstoffe liefern und ableiten.
Haltungslängen über 10-60 m
DN 100 mm -150 mm
08.26
Innendruckprüfung DN 100 mm - 150 mm
105.00
m
08.27 Innendruckprüfung DN 250 mm Innendruckprüfung mit Luft nach DIN EN 1610, Ausgabe Oktober 1997, Punkt 13.2, Tabelle 3, Prüfverfahren LD (Prüfdruck Po = 200 mbar) für Kanäle aller Materialien durchführen einschl. Fertigen einer Niederschrift.
Erforderliche Verankerungen und Rohranschlüsse liefern und beseitigen.
Notwendige Füllstoffe liefern und ableiten.
Haltungslängen über 10-60 m
DN 250 mm
08.27
Innendruckprüfung DN 250 mm
50.00
m
08.28 Kamerabefahrung
durchführen Kamerabefahrung von Entwässerungsrohr-
leitungen durchführen, auf Schadstellen untersuchen
und auf Datenträger dokumentieren. Datenträger
an AG liefern.
Rohre über DN '100'
bis DN '200'
Haltungslängen m 'nach beiliegenden Planunterlagen'
Leitung vor Inbetriebnahme prüfen.
Auswertung 'nach Vorgaben des AG (siehe Anlage als pdf)'
08.28
Kamerabefahrung
durchführen
105.00
m
08.29 Kamerabefahrung
durchführen Kamerabefahrung von Entwässerungsrohr-
leitungen durchführen, auf Schadstellen untersuchen
und auf Datenträger dokumentieren. Datenträger
an AG liefern.
Rohre über DN '200'
bis DN '250'
Haltungslängen m 'nach beiliegenden Planunterlagen'
Leitung vor Inbetriebnahme prüfen.
Auswertung 'nach Vorgaben des AG (siehe Anlage als pdf)'
08.29
Kamerabefahrung
durchführen
50.00
m
08.30 Kabelkanal herst. Kabelkanal einschließlich Verfüllung der
Leitungszone herstellen. Kabelschutzrohre liefern.
Kabelkanal aus Kunststoffrohr PE-HD, SN 8,
E DIN 16842, einzügig, DN '100'
Verfüllung der Leitungszone 'wird gesondert vergütet'
08.30
Kabelkanal herst.
180.00
m
08.31 Kabelleerrohr aus PE-HD Außendurchmesser 50 mm 909 xxx
Kabelleerohr aus PE-HD Außendurchmesser ca. 50 mm, Maße nach DIN 8074, einschließlich Steckverbinder für die zugfeste und druckdichte Verbindung im Rohrgraben fachgerecht verlegen.
Die Montage sämtlicher erforderlicher Verbindungsteile und Formstücke werden mit jeweils 1m Formstückzuschlag pro Stück vergütet.
Die Abrechnung des Rohrgrabens erfolgt nach gesonderten Positionen.
Verfüllung der Leitungszone wird gesondert vergütet
08.31
Kabelleerrohr aus PE-HD Außendurchmesser 50 mm
40.00
m
08.32 Mikrorohr 10x2 mm liefern und einbauen Mikrorohr 10x2 mm zur direkten Erdverlegung geeignet, liefen und
gemäß Herstelleranleitung im erstellten Rohrgraben
mitverlegen, inkl. Montagezubehör (evtl. erforderliche Mehrbreite wird
nicht gesondert vergütet).
Minirohre sind farblich gekennzeichnet.
Geeignet für muffenloses Abzweigen
Geeignet zum Abdichten gegen Gas und Wasser bis 0,5 bar
mit Abdichtelement.
Geeignet zum Einziehen in bestehende Rohrtrassen.
08.32
Mikrorohr 10x2 mm liefern und einbauen
40.00
m
08.33 Endabdeckung für Mikrorohr 10 mm Endabdeckung für Mikrorohr zum gas- und wasserdichten
Verschließen von unbelegten Mikrorohren 10 mm
inkl. Montage und systembedingten Montagezubehör.
Bauseits beigestelltes Material nach Herstellerangaben
betriebsfertig montieren.
08.33
Endabdeckung für Mikrorohr 10 mm
2.00
St
08.34 Doppelsteckmuffe 10 mm Doppelsteckmuffe permanent für Mikrorohre 10 mm,
zugfest, bei Bedarf lösbar, gas- und wasserdicht
inkl. systembedingtem Montagezubehör.
Bauseits beigestelltes Material nach Herstellerangaben
betriebsfertig montieren.
08.34
Doppelsteckmuffe 10 mm
2.00
St
08.35 Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NAYY- J 5 x 240 mm², Alu Lieferung und Verlegung eines Stromkabels im Rohrgraben
NAYY- J 5 x 240 mm², Alu
Mit einzurechnen sind alles Nebenarbeiten (erforderliche Gerätschaften, Erschwernisse, Behinderungen usw.).
08.35
Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NAYY- J 5 x 240 mm², Alu
45.00
m
08.36 Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NAYY-O 4 x 70 mm² Lieferung und Verlegung eines Stromkabels im Rohrgraben
NAYY-O 4 x 70 mm²
Mit einzurechnen sind alles Nebenarbeiten (erforderliche Gerätschaften, Erschwernisse, Behinderungen usw.).
08.36
Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NAYY-O 4 x 70 mm²
45.00
m
08.37 Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NYY- J 1 x 35 mm² als Erdung Lieferung und Verlegung eines Stromkabels im Rohrgraben
NYY- J 1 x 35 mm² als Erdung
Mit einzurechnen sind alles Nebenarbeiten (erforderliche Gerätschaften, Erschwernisse, Behinderungen usw.).
08.37
Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NYY- J 1 x 35 mm² als Erdung
45.00
m
08.38 Lieferung und Verlegung eines Steuerkabels A2Y 20x2x0,8 mm² Lieferung und Verlegung eines Steuerkabels im Rohrgraben
A2Y 20x2x0,8 mm²
Mit einzurechnen sind alles Nebenarbeiten (erforderliche Gerätschaften, Erschwernisse, Behinderungen usw.).
08.38
Lieferung und Verlegung eines Steuerkabels A2Y 20x2x0,8 mm²
45.00
m
08.39 Bettung und Umhüllung Leerrohre und Kabel Rohrleitungsbettung und -zone Kabel- und Leerrohrgräben aus neutralem, steinfreien Natursand 0/2 mm liefern und auf die gesamte Rohrgrabenbreite profilgerecht einbauen einschl. beidseitigem Unterstopfen der Rohre.
Die Ausgleichung von Vertiefungen und Felsspalten ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Die Kabel und Leerrohre sind durch den AN zu verlegen (Leistung wird separat vergütet). Die Herstellung der Bauwerkseinführungen bzw. die Kabelmuffen werden durch einen extern beauftragten Elektriker durchgeführt. Die Koordination dieser Leistung ist bereits mit einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Abrechnung nach m³ Festeinbau.
Rohrgrabenbreiten: 0,40-2,00 m
Bettung 10 cm und Überdeckung 15 cm
Gesamtumhüllung jeglicher Leitungen 30 cm
08.39
Bettung und Umhüllung Leerrohre und Kabel
65.00
m3
08.40 Warnband für stromführende Leitungen Trassenwarnband aus Polyäthylenfolie, 80 mm breit,
ca. 0,15 mm dick, Farbe gelb mit Ausschrift "ACHTUNG STROMFÜHRENDE LEITUNG" bzw. liefern und 10 cm
über den herzustellenden Leerrohren verlegen.
08.40
Warnband für stromführende Leitungen
300.00
m
08.41 Abwasserdruckleitung, offene Verlegung, PE 100-RC, SDR 11, PN 16, 110 x 10,0 mm Abwasserdruckleitung PE 100-RC, SDR 11, PN 16,
mit Heizwendelschweißung elektroverschweißt liefern und
im herkömmlichen Rohrgraben fachgerecht verlegen.
Das Sandauflager von 15 cm, die Rohrüberdeckung von
min. 20 cm und die Rohrumhüllung auf gesamter
Grabenbreite sind mit einzurechnen. Sand liefern.
Die Abrechnung des Rohrgrabens sowie der Formteile
erfolgen nach gesonderten Positionen.
PE 100-RC, SDR 11, PN 16 63 x 5,8mm
liefern und fachgerecht verlegen.
08.41
Abwasserdruckleitung, offene Verlegung, PE 100-RC, SDR 11, PN 16, 110 x 10,0 mm
8.00
m
08.42 Lampenfundament DN 300 herstellen Lampenfundament bestehend aus einem
PP-Rohr DN 300 herstellen.
Länge ca. 80 cm
Ummantelung des Rohrs mit ca. 0,5 m³
Beton C 15/20
einschl. Koordinierung der Arbeiten mit
dem Gewerk Elektrotechnik zur Einführung der Kabelschleife
in das Fundament.
Anordnung OK Fundamentrohr ca. 14 cm
unter OK fertige Pflasteroberfläche oder
fertiges Gelände.
08.42
Lampenfundament DN 300 herstellen
2.00
St
09 (xxx) WASSERLEITUNGSAMATUREN
09
(xxx) WASSERLEITUNGSAMATUREN
VORBEMERKUNGEN (Wasserleitungsamaturen)
VORBEMERKUNGEN (Wasserleitungsamaturen)
1. Rohrleitungsbau, Einbauten und Zubehör:
a) Sämtliche Rohre, Formstücke und Armaturen sind vom Auftragnehmer zu liefern.
b) Das Entladen, die ordnungsgemäße Lagerung und der Transport zur Verwendungsstelle der Rohre längs des Rohrgrabens ist in den Verlegepreis einzukalkulieren.
c) Schrauben und Muttern für erdverlegte Flanschverbindungen sind aus Niro stahl V2 A, Cu 18 % Ma 2 % zu verwenden; Oberfläche metallisch rein.
d) Nach der ZTV-WA hat der Auftragnehmer die eingebauten Leitungsteile, die Abzweigpunkte, Krümmer, Endstücke usw. bei noch offenem Rohrgraben einzumessen. Die Messergebnisse sind in eine Bestandszeichnung nach DIN 2425 einzutragen. Die Bestandszeichnungen sind der Bauoberleitung 4-fach auszuhändigen.
e) Die Dichtungsmaterialien sowie Schrauben, Muttern und Beilagscheiben für die Flanschverbindungen sind vom Auftragnehmer zu liefern und in den Verlegepreis einzukalkulieren. Das Ablängen und das beim Verlegen von abgeschnittenen Rohren erforderliche Abschrägen der Spitzenden ist gleichfalls im Verlegepreis zu berücksichtigen. Für das BAIO-System sind die Formstücke mit Tyton- und GKS-Dichtungen und evtl. erforderliche Stützenhülsen (bei PE) auszustatten, zu liefern und in den Verlegepreis mit einzurechnen.
f) Das Verlegen der Rohre wird nach lfm zu den Angebotspreisen vergütet, wobei Formstücke und Armaturen übermessen werden. Für eingebaute Formstücke werden - außer Übermessung - folgende Zuschläge auf den Angebotspreis für Verlegen gewährt: Gussrohre nach Tabelle GGG/1 und Kunststoffrohre nach Tabelle PVC 1
g) Hydrantenfußkrümmer und Doppelflanschrohre von mehr als 3,0 m Länge gelten nicht als Formstücke, werden jedoch übermessen. Der Einbau der Armaturen wird nach Stückpreis vergütet.
h) Beachte(bei BAIO-System)
Die für das BAIO-System erforderlichen Formstücke werden übermessen,
und als Einzeleinbaustücke nach den entsprechenden Positionen
vergütet. Ein Formstückzuschlag erfolgt nicht.
Sämtliche Einbauteile, Armaturen, Knotenpunkte etc. sind vor Bestellung mit dem technischen Personal der Stadt Abenberg abzusprechen !
1. Rohrleitungsbau, Einbauten und Zubehör:
09.01 RC-PE 100, 250 x 22,7mm Wasserleitung RC-PE 100, SDR 11,PN 16, DIN 8074
einschließlich Doppelmuffe elektroverschweißt liefern und
im Rohrgraben fachgerecht verlegen.
RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm
Doppelmuffe elektroverschweißt
09.01
RC-PE 100, 250 x 22,7mm
30.00
m
09.02 Formteile Bögen 11-30°, 250 x 22,7mm Zulage für Wasserleitung verlegen für
Formteile RC-PE 100, SDR 11, PN 16, Bögen 11 - 30°
zu vorbeschriebenen Rohren liefern, verlegen und prüfen.
Bögen 11-30°, geformt aus Rohren
RC-PE 100, SDR 11, PN 16, 250 x 22,7mm
09.02
Formteile Bögen 11-30°, 250 x 22,7mm
2.00
St
09.03 Formteile Bögen 45°, 250 x 22,7mm Zulage für Wasserleitung verlegen für
Formteile RC-PE 100, SDR 11, PN 16, Bögen 45°
zu vorbeschriebenen Rohren liefen, verlegen und prüfen.
Bögen 45°, geformt aus Rohren
RC-PE 100, SDR 11, PN 16, 250 x 22,7mm
09.03
Formteile Bögen 45°, 250 x 22,7mm
6.00
St
09.04 Einschweißende 200 (DA 250) Erzeugnis: Fa. Hawle
PE-Einschweißende mit integrierter Stützhülse und Spannring zur Montage in/an BAIO-Muffen, Prüfgrundlage: DVGW GW 337.
Material:
Spannring: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 0,25 mm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut)
PE-Rohr: PE 100
Stützhülse: nichtrostender Stahl
DN 200
Rohraußendurchmesser: d 250 mm
Rohrwanddicke: SDR 11
Max. Betriebsdruck:
Wasser: 16 bar
Gas: 10 bar
09.04
Einschweißende 200 (DA 250)
1.00
St
09.05 Endkappe DN 200 Erzeugnis Fa. Hawle oder gleichwertig
Endkappe, einerseits mit BAIO-Doppelfunktionsmuffe zur formschlüssigen Verbindung mit BAIO-Spitzenden sowie für den Anschluss von Guss,- Stahl-, PE-, und PVC-Rohren, andererseits mit vertikalem Innengewindeabgang nach DIN ISO 228-1 für den Anschluss von Messeinrichtungen, Prüfgrundlage: EN 545.
Material:
GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut)
Max. Betriebsdruck: 16 bar
Medium: Trinkwasser, Abwasser
BAIO-Muffe inklusive BAIO-Lippendichtung (BLD) für Wasser, Verwendung: BAIO-Spitzenden, Gussrohre nach EN 545, Stahlrohre mit Gussrohraußendurchmesser, PE-Einschweißende, Stahl-Einschweißende
DN 200
09.05
Endkappe DN 200
1.00
St
09.06 RC-PE 100, 180 x 16,4mm Wasserleitung RC-PE 100, SDR 11,PN 16, DIN 8074
einschließlich Doppelmuffe elektroverschweißt liefern und
im Rohrgraben fachgerecht verlegen.
RC-PE 100, SDR 11, PN16, 180 x 16,4mm
Doppelmuffe elektroverschweißt
09.06
RC-PE 100, 180 x 16,4mm
110.00
m
09.07 Formteile Bögen 11-30°, 180 x 16,4 mm Zulage für Wasserleitung verlegen für
Formteile RC-PE 100, SDR 11, PN 16, Bögen 11 - 30°
zu vorbeschriebenen Rohren liefern, verlegen und prüfen.
Bögen 11-30°, geformt aus Rohren
RC-PE 100, SDR 11, PN 16, 180 x 16,4mm
09.07
Formteile Bögen 11-30°, 180 x 16,4 mm
4.00
St
09.08 Formteile Bögen 45°, 180 x 16,4mm Zulage für Wasserleitung verlegen für
Formteile RC-PE 100, SDR 11, PN 16, Bögen 45°
zu vorbeschriebenen Rohren liefen, verlegen und prüfen.
Bögen 45°, geformt aus Rohren
RC-PE 100, SDR 11, PN 16, 180 x 16,4mm
09.08
Formteile Bögen 45°, 180 x 16,4mm
10.00
St
09.09 Einschweißende 150 (DA 180) Erzeugnis: Fa. Hawle
PE-Einschweißende mit integrierter Stützhülse und Spannring zur Montage in/an BAIO-Muffen, Prüfgrundlage: DVGW GW 337.
Material:
Spannring: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 0,25 mm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut)
PE-Rohr: PE 100
Stützhülse: nichtrostender Stahl
DN 150
Rohraußendurchmesser: d 180 mm
Rohrwanddicke: SDR 11
Max. Betriebsdruck:
Wasser: 16 bar
Gas: 10 bar
09.09
Einschweißende 150 (DA 180)
4.00
St
09.10 Endkappe DN 150 Erzeugnis Fa. Hawle oder gleichwertig
Endkappe, einerseits mit BAIO-Doppelfunktionsmuffe zur formschlüssigen Verbindung mit BAIO-Spitzenden sowie für den Anschluss von Guss,- Stahl-, PE-, und PVC-Rohren, andererseits mit vertikalem Innengewindeabgang nach DIN ISO 228-1 für den Anschluss von Messeinrichtungen, Prüfgrundlage: EN 545.
Material:
GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut)
Max. Betriebsdruck: 16 bar
Medium: Trinkwasser, Abwasser
BAIO-Muffe inklusive BAIO-Lippendichtung (BLD) für Wasser, Verwendung: BAIO-Spitzenden, Gussrohre nach EN 545, Stahlrohre mit Gussrohraußendurchmesser, PE-Einschweißende, Stahl-Einschweißende
DN 150
09.10
Endkappe DN 150
2.00
St
09.11 Absperrschieber DN 150 inkl. Einbaugarnitur Weichdichtender Absperrschieber nach EN 1074
mit DIN-DVGW-Baumusterprüfzertifikat für Trinkwasser
Absperrarmatur für Trink- und Brauchwasser bis 50°C
PN 16
mit einerseits Muffenanschluss in Anlehnung an DIN 28603 und andererseits BAIO ® Spitzendanschluss
Mit einseitiger Doppelfunktionsmuffe zur form- und kraftschlüssigen, direkten Innen- und Außenverriegelung mit BAIO ® plus Systemteilen;
Spannungsfreie Verlegung durch bis zu +/- 3 Grad Abwinkelbarkeit;
Muffenform für Dichtring nach DIN 28 603;
Variabler Einsatz für Guss- und Kunststoffrohre durch einfachen Wechsel der Dichtungen;
Schraubenlose, selbstdichtende Deckelverbindung;
Gummierter Absperrkeil mit Gleitschuhen zur Verringerung von Verschleiß und Betätigungsmomenten dadurch Verlängerung der Lebensdauer;
Wartungsfreie und korrosionssichere Spindelabdichtung;
O-Ringe in Messing-Buchse;
Mit durchgehender Rohrinnensohle;
Dichtheit nach DIN EN 12 266-1, Leckrate A;
Alle mediumberührten Teile nach KTW und DVGW Arbeitsblatt W270 (bakteriologisch unbedenklich);
Gehäuse, Deckel und Absperrkeil aus Gusseisen EN-JS 1030 (GGG-40);
Keil allseitig mit EPDM gummiert;
Spindel aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff 1.4021;
Korrosionsschutz:
innen und außen mit Epoxid-Beschichtung in GSK-Ausführung „Schwerer Korrosionsschutz" nach
DIN 30 677-2, Schichtdicke >250 µm, Farbton blau, RAL 5005
VAG BETA ® 200 Absperrschieber MU/SP oder gleichwertig
liefern und komplett einbauen,
inklusive Teleskop Einbaugarnitur aus Edelstahl
Einbaugarnitur zur Betätigung von erdeingebauten Armaturen;
Deutlich höhere Kraftübertragung als in der DVGW GW336 gefordert;
Stufenlose Verstellbarkeit;
Selbsthaltend in jeder Auszughöhe;
Flexible Rohrdeckungsbereiche durch Nutzung von mehreren aufeinandergesteckten TELEMAX ®
Ohne Spezialwerkzeuge montier- und verriegelbar;
Schmutzdichte Verriegelung;
Auszugsicherung in der Endlage;
Bruchsichere Kuppelmuffe;
Montierte Signalfahne zum Erkennen des Einbauortes;
Hülsrohr mit Glocke und Deckel vollständig und zugsicher miteinander verschweißt;
Teleskop-Vierkantrohre und Verbindungsstifte aus Edelstahl 1.4301;
Auszugsicherung aus Edelstahl 1.4305;
Kuppelmuffe und Vierkantschoner aus duktilem Gusseisen EN-JS 1030 (GGG-40), feuerverzinkt;
Teleskop-Einbaugarnitur für die passenden Rohrdeckungsbereiche
VAG TELEMAX ® Einbaugarnitur - Edelstahl für Absperrschieber oder gleichwertig
DN 150 mm
09.11
Absperrschieber DN 150 inkl. Einbaugarnitur
2.00
St
09.12 Unterflurhydrant DN 80 Düker Unterflurhydrant Typ 305 Form AD oder gleichwertig
DN 80 PN 16, nach DIN EN 1074-6
doppelt absperrend
für Trinkwasser bis + 60 °C
Unterflurhydrant 305 mit Anschlussflansch PN 16 nach DIN EN 1092-2, mit integrierter Flanschdichtung; doppelt absperrend mit selbsttätig wirkender Kugelabsperrung; einteiliges Gehäuse aus Gusseisen EN-GJS-500-7 (JS 1050). Serienmäßig innen und außen mit schlagfestem etec Email nach DIN EN ISO 11177 und DEV–Richtlinie (Bodenklasse III); Dichtung erfolgt direkt mit dem Dichtkolben auf dem etec Email des Gehäuses. Mit selbsttätiger Entleerung und Druckwasserschutz, Verschlussdeckel: Deckel mit Kette, Gestängesicherung; Rohrdeckung im eingebauten Zustand erkennbar.
Sämtliche Materialien in Kontakt mit Trinkwasser entsprechend dem aktuellen Stand der UBA Leitlinien, Elastomere und Kunststoffteile entsprechend KTW-Empfehlung und DVGW W 270;
DVGW geprüft und registriert, CE-Markierung nach DIN EN 14339.
Werkstoffe:
- Gehäuse, Kopfstück, Klaue, Verschlussdeckel: EN-GJS-500-7 (JS 1050)
- massives Gestänge, Spindel X20Cr13
- Führungsstück und Verschlussmutter aus Sondermessing
- Dichtkolben – PU-Elastomer
- Dichtkugel – Stahl / EPDM ummantelt
Oberflächenschutz:
- innen und außen: etec Email nach DIN EN ISO 11177, DEV-Richtlinie Bodenklasse III
Verwendungsbereich:
Trinkwasser bis +60 °C,
für die passenden Rohrdeckungsbereiche
Düker Unterflurhydrant Typ 305 oder gleichwertig
DN 80 mit Flansch und Dichtung, PN 16, DIN EN 14339, mit Kugelabsperrung, Form AD.
09.12
Unterflurhydrant DN 80
2.00
St
09.13 MMB-Stück 150/80/150 MMB-Stück nach EN 545
PN 16
Mit allseitiger Doppelfunktionsmuffe, zur formschlüssigen, direkten Innenverriegelung
mit BAIO ® plus Systemteilen, sowie zur Außenverriegelung von Guss- und Kunststoffrohren;
Muffenform für Dichtring nach DIN 28 603;
Aus duktilem Gusseisen EN-JS 1030 (GGG-40);
Korrosionsschutz:
innen und außen mit Epoxid-Beschichtung in GSK-Ausführung „Schwerer Korrosionsschutz" nach
DIN 30 677-2, Schichtdicke >250 µm, Farbton blau, RAL 5005
VAG BAIO ® MMB-Stück oder gleichwertig
komplett liefern und einbauen
DN 150/80/150
09.13
MMB-Stück 150/80/150
2.00
St
09.14 EN-Stück 80/80 Erzeugnis: Fa. Hawle oder gleichwertig
Fußkrümmer einserseits mit vertikalem Flansch nach EN 1092-2, andererseits mit BAIO-Doppelfunktionsmuffen für die formschlüssige Verbindung mit BAIO-Spitzenden und für den Anschluss von Guss,- Stahl-, PE-, und PVC-Rohren, optional mit ZAK- oder Innengewindeabgängen nach DIN ISO 228-1, Prüfgrundlage: EN 545.
Material:
Gehäuse: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut)
Max. Betriebsdruck: 16 bar
Medium: Trinkwasser, Abwasser
BAIO-Muffe: DN 80, inklusive BAIO-Lippendichtung (BLD) für Wasser, Verwendung: BAIO-Spitzenden, Gussrohre nach EN 545, Stahlrohre mit Gussrohraußendurchmesser, PE-Einschweißende, Stahl-Einschweißende
Flansch: DN 80
09.14
EN-Stück 80/80
2.00
St
09.15 S-Stück, PN 16, l = 255 mm, DN 80 mm S-Stück, PN 16 aus Gußeisen mit Kugelgraphit, beiderseits Spitzenden zur formschlüssigen direkten Innenverriegelelung mit:
- Absperrschieber BAIO-SYSTEM
- Formstücken BAIO-SYSTEM
Oberflächenschutz:Innen und außen Kunststoffbeschichtung auf Epoxydharzbasis
Fabrikat VAG BAIO-SYSTEM S-Stück oder gleichwertig liefern und einbauen
S-Stück, PN 16, l = 255 mm, DN 80 mm
09.15
S-Stück, PN 16, l = 255 mm, DN 80 mm
2.00
St
09.16 S-Stück, PN 16, l = 500 mm, DN 80 mm S-Stück, PN 16 aus Gußeisen mit Kugelgraphit, beiderseits Spitzenden zur formschlüssigen direkten Innenverriegelelung mit:
- Absperrschieber BAIO-SYSTEM
- Formstücken BAIO-SYSTEM
Oberflächenschutz:Innen und außen Kunststoffbeschichtung auf Epoxydharzbasis
Fabrikat VAG BAIO-SYSTEM S-Stück oder gleichwertig liefern und einbauen
S-Stück, PN 16, l = 500 mm, DN 80 mm
09.16
S-Stück, PN 16, l = 500 mm, DN 80 mm
2.00
St
09.17 Trassenwarnband für Wasserleitung (mit Ortungsdraht) Trassenwarnband aus Polyäthylenfolie, 80 mm breit, ca. 0,15 mm dick, Farbe blau mit Ausschrift "ACHTUNG WASSERLEITUNG" liefern und 50 cm über Rohrscheitel verlegen.
für Wasserleitung (mit Ortungsdraht)
09.17
Trassenwarnband für Wasserleitung (mit Ortungsdraht)
140.00
m
09.18 Straßenkappen Absperrarmaturen Straßenkappen (höhenverstellbar) aus Guss für Einbau von Absperrarmaturen (Hauptschieber) Wasser, komplett liefern und einbauen. Abmessungen und Deckelgewicht in Anlehnung an DIN 4056.
Gehäuse aus Guss mit Deckel aus Gusseisen GG-20, korrossionsgeschützt Sechskantschraube und Steg aus NIRO wartungsfreie Ausführung geeignet für Heißeinbau
inkl. Beton-Tragplatte
Fabrikat Schmieding Telstra aus Guss oder gleichwertig
09.18
Straßenkappen Absperrarmaturen
2.00
St
09.19 Straßenkappen Unterflurhydranten Straßenkappen (höhenverstellbar) aus PE
für Einbau von Unterflurhydranten DN 80 mm komplett liefern und einbauen. Abmessungen und Deckelgewicht nach DIN 4055, Deckel aus Gußeisen GG-20, Bolzen und Steg aus Niro (V2A)
Temperaturbeständig: 240° C
Druckbeständig bis 250 kN
inkl. Beton-Tragplatte
Fabrikat: G & W GmbH oder gleichwertig
09.19
Straßenkappen Unterflurhydranten
2.00
St
09.20 Wanddurchführung V4A- Stahlrohr mit Flansch DN 150 V4A-Stahlrohr aus Werkstoff 1.4571, längsnahtgeschweißt
und Flansch.
Die erforderlichen Flansche, Schweißnähte, Schraubenverbindungen, Schraubenisolierun-gen usw. sind mit einzurechnen. (siehe beiliegenden Bauwerksplan)
DN 150 mm, PN 10, 168,3 x 2,6
FF-Stück mit Flansch, Länge = 100cm
(für Leitungen innerhalb des Bauwerkes und Wanddurchführungen)
inkl. ein X-Stück DN 150
09.20
Wanddurchführung V4A- Stahlrohr mit Flansch DN 150
2.00
St
09.21 Zulage zur Pos. Wanddurchführung V4A- Stahlrohr inkl. Nippel mit Kugelhahn Zulage zur Position 09.20 Wanddurchführung V4A-Stahlrohr mit 1" Nippel und Kugelhahn oben und seitlich (Gebäudeinnenseite)
09.21
Zulage zur Pos. Wanddurchführung V4A- Stahlrohr inkl. Nippel mit Kugelhahn
2.00
St
09.22 Übergang Edelstahl-Flansch auf PE-Leitung komplett herstellen Übergang von Edelstahl-Flansch DN 150 mm auf RC-PE 100, 180 mm x 16,4 mm
einschl. aller erforderlichen Formstücke und Nebenleistungen herstellen.
09.22
Übergang Edelstahl-Flansch auf PE-Leitung komplett herstellen
2.00
St
09.23 Wanddurchführung V4A- Stahlrohr mit Flansch DN 200 V4A-Stahlrohr aus Werkstoff 1.4571, längsnahtgeschweißt
und Flansch.
Die erforderlichen Flansche, Schweißnähte, Schraubenverbindungen, Schraubenisolierun-gen usw. sind mit einzurechnen. (siehe beiliegenden Bauwerksplan)
DN 200 mm, PN 10, 219,1 x 2,9
FF-Stück mit Flansch, Länge = 100cm
(für Leitungen innerhalb des Bauwerkes und Wanddurchführungen)
inkl. ein X-Stück DN 200
09.23
Wanddurchführung V4A- Stahlrohr mit Flansch DN 200
1.00
St
09.24 Zulage zur Pos. Wanddurchführung V4A- Stahlrohr inkl. Nippel mit Kugelhahn Zulage zur Position 09.23 Wanddurchführung V4A-Stahlrohr mit 1" Nippel und Kugelhahn oben und seitlich (Gebäudeinnenseite)
09.24
Zulage zur Pos. Wanddurchführung V4A- Stahlrohr inkl. Nippel mit Kugelhahn
1.00
St
09.25 Übergang Edelstahl-Flansch auf PE-Leitung komplett herstellen Übergang von Edelstahl-Flansch DN 200 mm auf RC-PE 100, 250 x 22,7mm
einschl. aller erforderlichen Formstücke und Nebenleistungen herstellen.
09.25
Übergang Edelstahl-Flansch auf PE-Leitung komplett herstellen
1.00
St
10 UNGEBUNDENE SCHICHTEN DES OBERBAUS
10
UNGEBUNDENE SCHICHTEN DES OBERBAUS
Vorbemerkungen zu LB 910
1. Allgemeines
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten
sind die jeweiligen Sollbreiten einer Schicht.
Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung
um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben
unberücksichtigt.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite.
2.2 Der Wechsel der Querneigung der Bankette von 6 %
auf 12 % und umgekehrt im Bereich von Verwindungen.
2.3 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc.
im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle
dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.
Vorbemerkungen zu LB 910
10.01 FSS herstellen Frostschutzschicht (FSS) herstellen,
Einbaubereich 'Zufahrtsstraße und Vorplatz Wasserwerk' Baustoffgemisch, Feinanteil Kategorie UF3,
im eingebauten Zustand höchstens 5 M.-%
Feinanteile,
Einbaudicke cm '20'
bis cm '36'
Material: Baustoffgemisch, Größtkorn: min. 32 mm,
Verformungsmodul EV2 min. MPa '120 MN/m²'
Verhältniswert der Verformungsmoduln EV2/EV1 max '2,1'
10.01
FSS herstellen
200.00
m3
10.02 FSS herstellen Frostschutzschicht (FSS) herstellen,
Einbaubereich 'Bettungsschicht unter Sauberkeitsschicht Wasserwer und Absetzbehälter' Baustoffgemisch, Feinanteil Kategorie UF3,
im eingebauten Zustand höchstens 5 M.-%
Feinanteile,
Einbaudicke cm '30 (siehe beiliedende Pläne)' (Mindestdicke im Regelquerschnitt),
Material: Baustoffgemisch, Größtkorn: min. 32 mm,
10.02
FSS herstellen
85.00
m3
10.03 FSS herstellen Frostschutzschicht (FSS) herstellen,
Einbaudicke cm '20'
bis cm '50'
Einbaubereich 'Kleinflächen, Leitungsgräben, provisorische Baustraße nach Anordnung der BO'
Baustoffgemisch, Feinanteil Kategorie UF 3, im
eingebauten Zustand höchstens 5 M.-% Fein-
anteile,
Material: Baustoffgemisch, Größtkorn: min. 32 mm,
Verformungsmodul EV2 min. MPa '120 MN/m²'
Verhältniswert der Verformungsmoduln EV2/EV1 max '2,1'
10.03
FSS herstellen
150.00
t
10.04 Traufkies liefern und einbauen Traufkies16/32 entlang des Gebäudes herstellen.
Zwischen Gebäudekante und Leistenstein einbauen.
Breite: 50 cm
Dicke: 20-30cm
10.04
Traufkies liefern und einbauen
15.00
t
34 LANDSCHAFTSBAU
34
LANDSCHAFTSBAU
Vorbemerkungen zu LB 931
1. Allgemeines
1.1 Die Verwendung von Ersatzarten oder Ersatz-
sorten für im Handel nicht erhältliche Gräser und
Kräuter bedarf der Zustimmung des AG.
1.2 Oberboden, der in der Vegetationszeit über 2
Monate Dauer gelagert wird, muss nach STL NR
931 105 begrünt werden.
1.3 Die Abnahme der Rasenansaat erfolgt unmittelbar
nach dem 2. Schnitt (bei Dauerwiese nach dem
1. Schnitt), sofern ein abnahmefähiger Zustand
erreicht ist. Dauerwiesen müssen in gemähtem
Zustand eine mittlere projektive Bodendeckung
von mindestens 50 v.H. (analog Landschaftsrasen)
aufweisen. Ist kein abnahmefähiger Zustand erreicht,
so gehen weitere Pflegemaßnahmen oder Mähgänge
bis zur Abnahme zu Lasten des AN.
1.4 Weitere Mähgänge nach der Abnahme sind auf
Anordnung des AG gegen gesonderte Vergütung
durchzuführen.
1.5 Für Lebendverbauarbeiten gelten die RAS-LG 3
(Lebendverbau).
1.6 Zu verwendende Bodenverbesserungs- oder
Hilfsstoffe sind im Leistungsbereich 930 näher
beschrieben.
1.7 Für verpflanzte Gehölze erfolgt die Abnahme
im Sommer der 2. Vegetationsperiode, eine
Gewährleistung über die Abnahme hinaus wird
nicht vereinbart.
Vergütet wird die gesamte Verpflanzleistung nur für
angewachsene Gehölze. Für nicht angewachsene
Gehölze wir kein Ersatz gefordert.
1.8 Auslichtungsarbeiten in Gehölzbeständen sind
wegen des Schutzes der Lebensstätten bis zum
28. Februar abzuschließen.
2. Nebenleistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören
zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheits-
preise einzurechnen:
2.1 das Herstellen einer exakten Feinplanie für
Dauerwiesen wegen der geringen Saatgutmenge,
2.2 das Mähen vorwüchsiger Kräuter, die die
Entwicklung der Ansaat behindern oder auszusamen
drohen, im Zeitraum von der Ansaat bis zum
1. Rasenschnitt.
3. Aufmaß
3.1 Das gemäß Abschnitt 6.2 ZTVLa vorgesehene
Aufmaß abnahmefähiger Flächen erfolgt für die
Gesamtfläche oder für größere zusammenhängende
Teilflächen.
Vorbemerkungen zu LB 931
34.01 Rasenansaat auf
Oberboden herst. 931 1212 10101
Rasenansaat (Normalsaat) herstellen.
Saatgutmenge g/m2 '20' Die Leistung gilt als erfüllt, wenn mind.
80 % der Begrünung angewachsen ist.
Dieser Aufwand für die Fertigstellungspflege
ist mit einzurechnen und wird nicht
gesondert vergütet (mind. 10 x düngen
und wässern ist zu berücksichtigen)
Saatgutmischung RSM '7A'
34.01
Rasenansaat auf
Oberboden herst.
600.00
m2
34.02 Rasen mähen
vor Abnahme Rasenflächen mähen
bis zur Abnahme.
Landschaftsrasen (STL NR 931 101, 931 102, 931 106)
zweimal mähen,
1. Schnitt (bei Wuchshöhe 10-15 cm,
Schnitthöhe 5 cm),
2. Schnitt (bei Wuchshöhe 15-20 cm,
Schnitthöhe 5 cm, Zeitpunkt in Absprache mit AG),
Mähgut von der Baustelle entfernen und einer
Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
34.02
Rasen mähen
vor Abnahme
600.00
m2