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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN LEISTUNGSBESCHREIBUNG MIT TECHNISCHEN
VORBEMERKUNGEN
Leistungsverzeichnis für landschaftsgärtnerische
Arbeiten nach VOB, neuste Fassung;
Teil A, B + C
Als Grundlage sind für die auszuführenden Leistungen
die VOB/C, dort insbesondere die Inhalte der
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18915 bis DIN 18920
DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen
DIN 18035 Sportplätze
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18299 Allgem. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
die Regelwerke
der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V. (FLL) und
der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen,
die ZTV Stra Mü, neueste Fassung,
die ZTV-STB, neueste Fassung,
die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung, neueste
Ausgabe
zu berücksichtigen.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
2. Allgemeine Vorbemerkungen
3. Allgemeine technische Vorbemerkungen
a. Einhaltung gesetzlicher Pflichten
b. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der
Technik
c. Prüfung und Hinweispflichten des AN
d. Allgemeine technische Angaben zur Ausführung
aa. Angaben zur Baustelle
bb. Angaben zur Ausführung
e. Abrechnung
f. Ortsbesichtigung
4. Anlagenverzeichnis
1. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung
von Feuerwehrzufahrten und -aufstellfllächen in zwei bestehenden Wohnanlagen in 85088 Vohburg a.d. Donau.
Baustellenort: Josef-Lutz-Str. 2-4,
85088 Vohburg a.d. Donau
Das Objekt liegt auf ebener Fläche und ist über die
Josef-Lutz-Straße zu erreichen.
Im Zuge der Baumaßnahme ist die Neugestaltung wie folgt
geplant:
Herstellung von Feurwehrzufahrten und -aufstellflächen, deren Markierung mit Feuerwehrleitpfosten sowie der Beschilderung. Die Arbeiten bestehen weiterhin aus dem Einbau von Mauerscheiben und Kantensteinen sowie der Herstellung von Rasenflächen und Baumpflanzungen.
Des Weiteren sind zwei Bäume zu fällen und Teilstücke von Hecken zu roden
Der Ausführungszeitraum der Baumaßnahme ist wie folgt
geplant:
Beginn: 1. Juni 2026
Die verbindlichen Ausführungstermine werden bei der
Auftragsvergabe bekannt gegeben.
2. Allgemeine Vorbemerkungen
Elektronische Datenübertragung
Bei gewünschter Übergabe von elektronischen Datenträgen
bzw. elektronischer Übermittlung ist der Bieter dazu
verpflichtet, selbständig einen Vergleich mit der
freigegebenen, papiergedruckten Leistungsbeschreibung
vorzunehmen, damit Übertragungsfehler ausgeschlossen
werden.
Verbindlichkeit der Langtexte
Der Kurztext der Positionen ist teilweise
softwarebedingt nicht vollständig. Für die Kalkulation
und Ausführung der Arbeiten sind ausschließlich die
Langtexte verbindlich. Der/Die Bieter:in hat die
Verpflichtung, die Langtexte der einzelnen Positionen,
so wie diese in der papiergedruckten
Leistungsbeschreibung vorliegen, schriftlich
anzuerkennen.
Vollständigkeit des Angebots
Das Angebot ist vollständig auszufüllen und mit
rechtsverbindlicher Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen. Nicht vollständig ausgefüllte Angebote
bleiben bei der Vergabe unberücksichtigt. Änderungen
der Preisansätze durch Streichungen oder Zusätze müssen
zweifelsfrei sein.
Spartenauskunft
Das Einholen von Auskünften über vorhandene Sparten
obliegt dem AN. Entsprechende Handschachtungen sind im
Angebot einzukalkulieren. Im Umgriff des Trafohauses sind Sparten zu erwarten.
Baureinigung
Die tägliche Baureinigung und Bauschuttbeseitigung, die
von den Arbeiten des AN herrühren, obliegt dem AN. Bei
Nichtfolgeleistung wird, unabhängig von den Richtlinien
der VOB, sofort Ersatzvornahme eingeleitet. Die Kosten
der Schuttbeseitigung werden dem AN in Rechnung
gestellt und von der Schlussrechnung abgezogen.
Unterbrechung der Bauausführung
Vom Auftragnehmer:in beabsichtigte Unterbrechungen bei
der Ausführung der Leistungen sind der Bauführung
vorher und mit Angabe des Unterbrechungsgrundes
schriftlich anzuzeigen. Entstehen durch das Unterlassen
dieser Anzeigen dem Auftraggeber:in gegebenenfalls
Mehrkosten, ist dieser berechtigt, diese dem AN
anzulasten. Die Wiederaufnahme der Ausführung ist der
Bauführung ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
Nachunternehmer
Eine Übertragung von Teilleistungen an Nachunternehmer
bedarf der Zustimmung des AG. Dies gilt auch für
wesentliche Teilleistungen, auf die der Betrieb des AN
nicht eingerichtet ist.
Ausführung von Bedarfspositionen
Leistungen, die im Leistungsverzeichnis als
Bedarfspositionen gekennzeichnet sind, dürfen nur nach
vorheriger Zustimmung der Bauführung ausgeführt werden,
sonst entfällt hierfür der Vergütungsanspruch.
Eignungsnachweise
Auf Verlangen der Bauführung hat der AN die
vertragsgemäße Eignung der von ihm zu liefernden
Stoffe, Bauteile, Pflanzen und des Saatgutes sowie
seiner Leistungen nachzuweisen.
Baustellenbesetzung
Der/Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, die
Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einem/einer
qualifizierten Baustellenleiter:in besetzt zu halten.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle
mit gelernten Facharbeiter:innen besetzt wird.
Bautagesberichte
Auf Verlangen der Bauführung ist der/die Unternehmer:in
verpflichtet, Bautagesberichte (Rapporte) zu führen und
der Bauleitung, soweit diese nicht mit längeren
Zeitabständen einverstanden ist, täglich eine
Durchschrift persönlich oder per Mail/Fax zu übergeben.
3. Allgemeine technische Vorbemerkungen
a. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen
Vorab wird darauf hingewiesen, dass alle gesetzlichen
Regelungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der
vereinbarten Werkleistung stehen, zu berücksichtigen
sind. Insbesondere werden hier genannt:
............................................
b. Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der
Technik und der vereinbarten Beschaffenheit
Weiterhin ist zu beachten, dass für die Ausführung der
Baumaßnahme die sogenannten allgemein anerkannten
Regeln der Technik und die vereinbarte Beschaffenheit
einzuhalten sind (§13 Abs. 1 VOB/B). Die vereinbarte
Beschaffenheit ist vorrangig zu berücksichtigen, wenn
die nachstehenden Detailbeschreibungen über die
Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der
Technik hinausgehen oder aufgrund spezifischer
Gegebenheiten (z.B. beim Bauen im Bestand) dahinter
zurückbleiben.
c. Prüfungs- und Hinweispflicht des AN
Der AN wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach
den Vorgaben der VOB/B (§3 Abs. 3 und §4 Abs. 3) wie
auch der obergerichtlichen Rechtsprechung (teils schon
vorvertraglich) Prüfungs- und Hinweispflichten im
Hinblick auf die Ausschreibung und Ausführung der
Bauleistungen bestehen. Werden diese nicht sachgerecht
wahrgenommen, kann die Vergütung für etwaige
Nachtragsleistungen entfallen. Darüber hinaus werden
Haftungsrisiken des AN bzgl. Mängel und
Unzulänglichkeiten in der Bauausführung begründet.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu
klären. Nachträgliche Beanstandungen bleiben
unberücksichtigt. Einwände und Bedenken gegen die
vorgesehenen Materialien und die Art der Ausführung
sind bei Abgabe des Angebotes schriftlich vorzubringen
(auch VOB/B - DIN 1961 - §4 Nr. 3 / VOB/C DIN 18320).
Pläne können im Büro Lefeber eingesehen werden.
Rückfragen, die Planung und Ausschreibung betreffen,
sind ebenfalls an das Büro Lefeber zu richten.
d. Allgemeine technische Angaben zur Ausführung
aa. Angaben zur Baustelle
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Siehe vor Ort und beiliegenden Werkplan.
Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Josef-Lutz-Straße.
Die Baustelle kann entlang der nördlichen Grundstücksgrenze über die beiden bestehende Zuwege und die Stellplatz-Zufahrt Haus Nr. 4 angefahren werden.
Lagerflächen
Lagerflächen stehen auf dem Grundstück in Absprache mit der Bauleitung zur Verfügung, s. Ausführungsplan.
Werden zusätzliche Lagerflächen im Straßenbereich benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbständig und auf eigene Kosten bei der Gemeinde zu beantragen, einschließlich Vorhalten der angeordenten Sicherungsmaßnahmenfür die Dauer der Maßnahme.
Werden außerhalb des Grundstücks vorhandene Flächen in Mitleidenschaft gezogen, sind diese auf Kosten des AN
wieder instand zu setzen.
Sanitäre Einrichtungen
Vom AN ist im Rahmen seiner gewerkeeigenen
Baustelleneinrichtung für die Dauer der Ausführungszeit eine erforderliche ausreichende Versorgung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Santitärräumen/WC-Anlagen zu gewährleisten.
Die Vorgaben gem. ASR sind einzuhalten
Strom- und Wasseranschlüsse
Für den Baustrom- sowie Bauwasseranschluss hat der AN
selbst Sorge zu tragen.
Besondere Auflagen
Es gilt die Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Für Maßnahmen im Sinne der o.g.
Verordnung wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Der
AN haftet für die Einhaltung der Verordnung.
Baumbestand
Auf die Bestandsbäume ist besonders im Kronen- und Stammbereich Rücksicht zu nehmen. Sollte das vorübergehende Befahren des Schutzbereichs zwingend erforderlich sein (nur in Abstimmung mit AG/Bauleitung), sind die zur Druckverteilung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
bb. Angaben zur Ausführung
Verkehrssicherheit
Durch Fahrzeuge des AN verschmutzte Straßen sind
laufend unaufgefordert durch den AN zu reinigen. Für
eine einwandfreie Verkehrssicherheit auf den angrenzenden Straßen ist zu sorgen.
Baubereich
Der Baubereich ist aus beiliegendem Plan ersichtlich.
Alle anderen Flächen dürfen nicht befahren werden.
Baustelleneinrichtungsflächen und Materiallagerplätze
sind vor Baubeginn mit der Bauleitung festzulegen. Bei
Durchführung der Arbeiten ist auf eine größtmögliche
Schonung der angrenzenden Flächen zu achten. Die dem
Baubereich angrenzenden Wegeflächen/Zufahrten sind in
verkehrssicherem Zustand zu halten, zu reinigen und bei
Beschädigung unverzüglich in den ursprünglichen Zustand
zu versetzen. Erforderliche Verkehrssicherungs-
einrichtungen sind vorzuhalten. Sie sind in den Einheitspreis miteinzurechnen.
Fabrikatsangaben im LV
Alle in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate
sind nur maßgebend hinsichtlich der Art und Qualität,
nicht aber in Bezug auf die Lieferfirma. Soweit die
Wahl dem Bieter freigestellt ist, ist das entsprechende
Erzeugnis in der Leistungsbeschreibung einzusetzen. Die
Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Baustoffe
obliegt allein dem AG. Wird kein anderes Erzeugnis
eingetragen, so gilt das vorgeschlagene Erzeugnis als
vertraglich vereinbart, solange keine Materialänderung
bei der Bauleitung beantragt und vom AG genehmigt
wurde.
Prüfpflicht für Maß- und Höhenangaben
Der/Die Auftragnehmer:in hat sämtliche Maße,
Absteckungen und Höhenangaben in den Ausschreibungsund
Planunterlagen vor Beginn der Ausführung und im
fortwährenden Verlauf der Bauzeit zu überprüfen und mit
den Baugegebenheiten zu vergleichen. Übernommene
Festpunkte, wie Höhen, Grenzen, usw. sind örtlich zu
kontrollieren. Festgestellte Abweichungen, Unklarheiten, Bedenken oder Einwände sind umgehend und
schriftlich der Bauleitung mitzuteilen.
Anfertigung von Werkzeichnungen
Soweit dies vom AG gewünscht wird bzw. wenn für die
Ausführung eines Bauwerks dies erforderlich ist, sind
vom AN Werk-Zeichnungen anzufertigen und der Bauführung
zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung durch den
Landschaftsrchitekten bezieht sich nur auf
gestalterische und formale Belange. Die Haftung des AN
für die Richtigkeit der Ausführung in technischer
Hinsicht wird durch den Freigabevermerk des Architekten
nicht eingeschränkt.
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen innerhalb der
Prüfung sind in die Planung zu übernehmen.Eine
gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht, wenn in der
Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt ist.
Befestigungs- bzw. Kleinteile
Alle Verbindungsmittel, insbesondere Schrauben und
Muttern, sind in korrosionssicherer Ausführung zu
verwenden.
Die Positionen beinhalten grundsätzlich alle zur Ausführung der Arbeiten nötigen Befestigungs- und
Kleinteile samt Bohrungen, sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
Schutz von Bäumen und Sträuchern
Die Festlegung in DIN 18 920 "Landschaftsbau, Schutz
von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen", ZTV Baum, RAS-LP 4 und die "Richtlinien
zum Schutz von Bäumen und Sträuchern auf Baustellen"
der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und
Verkehrswesen sind zu beachten. Die Vorgaben aus den
Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplänen inkl.
der eingetragenen Baumschutzzonen sind unbedingt
einzuhalten. Werden hierzu Bauleistungen erforderlich,
ist deren Art, Umfang und Vergütung vor der Ausführung
mit dem AG zu vereinbaren. Bei der Errichtung der
Baustelleneinrichtung (Kranbetrieb, Bauhütten,
Lagerflächen, Toiletten u.a.) und beim Baubetrieb ist
auf den Baumbestand besonders Rücksicht zu nehmen. Im
Schutzbereich der Bäume (Kronentraufe zuzüglich 1,5 m)
dürfen keine Maschinen eingesetzt und keine Materialien
gelagert werden. Sind Eingriffe in die Baumkrone oder
in den Wurzelbereich notwendig, so sind diese Eingriffe
erst nach vorheriger Anmeldung bei der Bauleitung und
Genehmigung durch die Bauleitung fachgerecht
auszuführen (ZTV Baum, RAS-LG 4, DIN 18 920). Bei
Schäden an Bäumen, Pflanzbeständen und
Vegetationsflächen ist Schadenersatz, entsprechend der
"Baumwertrichtlinien des Deutschen Städtetages" zu
leisten, veröffentlicht in W. Koch: Verkehrs- und
Ersatzwerte von Bäumen", Verlag Pflug und Pfeder, Bonn.
Oberbodeneinbau / Bodenausbau / Erdarbeiten
Der Einbau und die Aufbringung von Boden sollte nur bei
trockener Witterung und ausreichend abgetrockneten
Böden vorgenommen werden. Oberboden ist so einzubauen,
dass er durch die Einbaugeräte/Maschinen nicht
verdichtet wird (Überkopfeinbau, Einbau
rückwärtsschreitend), Einbau mit Planierraupe /-gerät
ist nicht zulässig. Ausbau von Böden ist getrennt nach
den einzelnen Bodenarten durchzuführen, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes ausgesagt ist.
Schutz der Fassade
Um Beschädigungen durch gärtnerische Arbeiten am
Wärmedämmverbundsystem und an der Fassade bzw.
Verschmutzungen an der Fassade vorzubeugen sind
Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei Schäden bzw.
Verschmutzungen werden diese bauseits kostenpflichtig
behoben.
Leistungsumfang und Qualitätsnachweis
Gemäß VOB/C DIN 18299 umfassen die ausgeschriebenen
Leistungen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe,
Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile, einschließlich
Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt. Dies gilt
auch für Wasser. Der AN hat dem AG den Nachweis der
Überwachung (Güteüberwachung) der zuliefernden Stoffe
und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen
zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte
Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges
Prüfzeugnis/Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt
vorliegt.
Nachweis Schadstofffreiheit
Oberboden und Kompost muss der Einbauklasse Z0-Wert der
LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) (Z0 =
uneingeschränkter Einbau) entsprechen. Der AN hat
rechtzeitig vor Einbau entsprechend den technischen
Regeln der LAGA die Untersuchungsergebnisse mit Angabe
der Art und Herkunft des Bodens, Zeitpunkt der
Probennahme und des anerkannten Prüfinstitutes zur
Freigabe der Lieferung vorzulegen. In begründeten
Einzelfällen ist außer einer Untersuchung der
Feststoffe auch eine Eluatuntersuchung durchzuführen.
Die Kosten der Untersuchung sind in die Einheitspreise
miteinzurechnen. Wird von mehr als einer
Herkunftsstelle Boden angeliefert, so ist je
Herkunftsstelle mengenabhängig mindestens eine
Untersuchung vorzulegen. Der AG behält sich
Kontrollprüfungen nach den Kriterien der LAGA vor. Bei
negativem Ergebnis hat der AN die beanstandeten Böden
kostenfrei auszubauen und den Richtlinien entspreche nd
zu entsorgen. Er trägt dann auch die Kosten der
Kontrolluntersuchung.
e. Abrechnung
Die Massen (feste Massen) werden vor Ort durch ein
gemeinsames Aufmaß festgestellt. In die vom AN zu
erstellende Abrechnungszeichnung sind alle von ihm
erstellten unterirdischen Einrichtungen (Dräne, Kanäle,
Wasserleitungen u.ä.) im Sinne einer Bestandszeichnung
aufzunehmen. Die Massenermittlung (einschl.
Massenpläne) sind der Schlussrechnung mit prüfbaren
Einzelresultaten beizufügen.
Werden in Abstimmung mit dem AG die Bodenmengen
abweichend nach loser Menge (Lieferscheine/Fuhrbelege)
erfasst, so gilt gemäß ZTV-Stra-Mü 2.14.2 als
Auflockerungsfaktor 0,8 (125%) für alle Bodenarten mit
Ausnahme von Bauschutt. Bauschutt wird entsprechend der
Position nach loser Menge bzw. Gewicht (Wiegekarte)
abgerechnet.
f. Ortsbesichtigung
Dem/Der Bieter:in wird dringend empfohlen, vor
Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um
etwaige kalkulationserhebliche Gesichtspunkte besser
und sicher erfassen zu können. Der AG bzw. eine vom AG
benannte orts- und fachkundige Person steht für Fragen
zur Verfügung. Für telefonische Rückfragen kann das
Büro Lefeber kontaktiert werden. Der/Die Bieter:in kann
aus Nichtkenntnis der örtlichen Verhältnisse bei der
Angebotsabgabe keine späteren Nachforderungen ableiten.
4. Anlagenverzeichnis
Ausführungspläne
-WP-1 Josef-Lutz-Str. 2-4 2026-03-12_VA, M 1:100
-Feuerwehr-Lageplanschild
Josef-Lutz-Str. 2 2026-03-13_VA
-Feuerwehr-Lageplanschild
Josef-Lutz-Str. 2+4 2026-03-13_VA
-Feuerwehr-Lageplanschild
Josef-Lutz-Str. 4 2026-03-13_VA
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Ich erkläre hiermit, daß ich an keiner Preisabsprache mit anderen Unternehmern teil-
genommen habe und den gesetzlichen Verpflichtungengegenüber den
Arbeitnehmern, den Berufs-
genossenschaften sowie der Ortskran-
kenkasse nachgekommen bin und keine Rückstände habe.
Es ist mir bekannt, daß unwahre Angaben einen Ausschluß von sämtlichen Lieferungen und Leistungen wegen Unzuverlässigkeit zur Folge haben und der Unternehmer für den Schaden dem Bauherrn gegenüber haftbar ist.
Die dem Angebot zugrunde liegenden Einheitspreise sind Nettofestpreise.
Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Ich verpflichte mich, die Arbeiten termingerecht auszuführen. Änderungen in den Vorbedingungen und im
Leistungsverzeichnis sind ungültig.
Das Angebot ist kalkuliert auf der Basis
nachstehender Terminplanung
(vom Anbieter auszufüllen):
1.Gesamtausführungszeit: ............... Arbeitstage
2. Möglicher Arbeitsbeginn: (nichtzutreffendes bitte
streichen) a) sofort nach
Auftragserteilung
b) .... Arbeitstage nach
Auftragserteilung
München, den ............................
..............................
Der Unternehmer
Der Bieter sollte sich vor Angebots-
abgabe unbedingt ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen.
Sämtliche Maße sind vor Ort zu überprüfen.
Ich erkläre hiermit, daß ich an keiner Preisabsprache
01
01
01.01 VOR- UND ERDARBEITEN
01.01
VOR- UND ERDARBEITEN
01.02 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
01.02
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
01.03 PFLASTER- UND WEGEBAUARBEITEN
01.03
PFLASTER- UND WEGEBAUARBEITEN
01.04 EINBAUTEN
01.04
EINBAUTEN
01.05 VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
01.05
VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
01.06 PFLANZENLISTE
01.06
PFLANZENLISTE
01.07 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
01.07
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
01.08 ENTWICKLUNGSPFLEGE
01.08
ENTWICKLUNGSPFLEGE
01.09 REGIESTUNDEN
01.09
REGIESTUNDEN