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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
I. Gegenstand der Ausschreibung
Fliesenarbeiten
Für das Bauvorhaben "Wiederherstellung des Wohnhauses Grabbestraße 24 nach Brand- und Löschwasserschaden". in 30165 Hannover, Stadtteil Vahrenwald-List.
II. Angebotsgrundlagen
Die Vergabe erfolgt nach der VOB/A Stand 2019 mit den VOB-Ergänzungen 2023, in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gewährleistungszeit beträgt nach BGB, entgegen der VOB/B, - fünf - 5 Jahre.
Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung für die anzubietenden Leistungen mit den Vorbemerkungen und den EVM-Blättern, sowie die Ausführungszeichnungen, die Baugenehmigung, die Statischen Berechnungen, das Brandschutzkonzept und der Wärmeschutznachweis sowie die Vorgaben zum Schallschutz.
Den Angebotsunterlagen liegen die Unterlagen entsprechend den Angaben des Anlagenverzeichnisses in digitaler Form bei und sind zur Kalkulation des Angebotes heranzuziehen. Die Unterlagen können während der üblichen Bürozeiten eingesehen werden bei:
Architekturbüro Axel Schreiber
Seelhorststraße 64
30175 Hannover
Tel: 0511 - 85 18 42
e-mail: a.schreiber@architekturbuero-schreiber.de
Das Leistungsverzeichnis ist als Angebot abzugeben im Original oder als eingescanntes pdf-Dokument sowie zusätzlich als digitales Kurz-LV (gaeb-Datei). Zu beachten ist, dass, unabhängig zur Art der Angebotsabgabe, die zur Kalkulation abgefragten Fabrikate / Systeme vom Bieter anzugeben sind. Vorgeschlagenen Fabrikate sind mindestens gleichwertig anzubieten. Bei fehlenden Produktangaben mit zur Kalkulation vorgeschlagenen Produkten verpflichtet sich der Unternehmer das vorgeschlagene Produkt zu verwenden. Fehlenden Angaben ohne vorgeschlagene Produkte bilden ein Ausschlusskriterium.
Die vom Unternehmer frei festzulegenden Materialien und / oder Fabrikate haben den gültigen Vorschriften und Richtlinien zu entsprechen und müssen eine gültige bauaufsichtliche Zulassung haben. Grundsätzlich dürfen nur systemkonforme Materialien für ein Bauteil zum Einsatz kommen.
Die anzubietenden Einheitspreise sind Festpreise einschließlich aller Nebenleistungen, Werkplanung, Lieferung der Materialien frei Verwendungsstelle, Montage und in fix und fertiger Arbeit, dem Schutz bis zum Ende der Bauzeit, einschließlich der behördlichen Genehmigungen, Abnahmen und Inbetriebnahmen.
Nebenangebote und alternative Ausführungsvorschläge sind in einem gesonderten Angebot bzw. Anschreiben zu erläutern und anzubieten.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über Art und Umfang der Arbeiten sowie über die Örtlichkeiten der Baustelle eingehend Kenntnis zu verschaffen.
Geschäfts- und Lieferbedingungen des Bieters haben keine Gültigkeit.
Gewertet werden nur vollständig, ohne Abänderungen ausgefüllte Leistungsverzeichnisse.
III. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr beabsichtigt die Wiederherstellung des Mehrfamilienwohnhauses Grabbestraße 24 nach einem Brandschaden durchzuführen. Das Gebäude musste nach den Löscharbeiten des Dachstuhlbrandes bis auf die traagenden Wände, die Deckenbalken und das Treppenhaus entkernt werden. Zur Witterungssicherung hat das Gebäude ein Notdach erhalten. Die Wiederherstellung erfolgt nach dem aktuellen Standard der heute geltenden behördlichen Auflagen insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Erneuerbare Energien und Anlagentechnik.
Die geplante Maßnahme sieht vor, das Notdach zu entfernen und die ursprüngliche Dachform mit Satteldach, einem großen straßenseitigen Risalitgiebel und zwei Gauben sowie zwei kleinen hofseitigen Zwerchdächern wieder herzustellen. Des Weiteren sollen die beiden Dachgeschosswohnungen sowie die 8 Wohnungen der darunterliegenden Etagen inklusive dem Ausbau der Geschossdeckenebenen wieder auf- und ausgebaut werden.
Das Gebäude wurde ursprünglich in Massivbauweise mit Putzfassade um das Baujahr 1923 mit einem Kellergeschoss, vier Vollgeschossen und einem traufseitigen Satteldach errichtet. Ursprünglich verfügte es über 8 Wohneinheiten in den Vollgeschossen sowie einer Dachgeschosswohnung. Im Zuge des Wiederaufbaus soll eine zweite Dachgeschosswohnungen ausgebaut werden.
Im fertigen Zustand weist das Wohnhaus eine Bruttowohnfläche von ca. 845 m² auf.
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt vom Gehweg aus über einen kleinen Vorgarten an der Grabbestraße mittig mit einem zentralen Treppenhaus. Ein Aufzug ist nicht vorhanden.
Alle Wohneinheiten sind während der Bauphase nicht bewohnt.
Die Höhe der obersten Geschossebene mit Aufenthaltsräumen beträgt ca. 15,70 m über OK Gelände, also mehr als 13 m. Somit ist das Objekt bauordnungsrechtlich in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
IV. Allgemeine Angaben zur Baustelle
IV.1. Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben liegt in Hannover im Stadtteil Vahrenwald-List in der Grabbestraße 24 und ist über die Grabbestraße sowie eingeschränkt rückseitig über den offenen Hof zu erreichen. Ein Baugerüst wird auf beiden Gebäudeseiten gestellt.
Die Grabbestraße verbindet die Vahrenwalder Straße mit der Dragonerstraße und wird in beiden Richtungen regelmäßig von Linienbussen befahren. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sowie dan angrenzenden Flächen örtlich zu informieren und die Baustelleneinrichtung entsprechend zu planen und zu kalkulieren. Spätere Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
Vor Baubeginn sind die Bereiche gemeinsam mit der Bauleitung zu überprüfen und zu dokumentieren (Beweisaufnahme).
IV. 2. Baustelleneinrichtungsflächen
Eine Baustelleneinrichtungsfläche kann nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Die erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen sowie die Aufstellung von Containern müssen zwingend mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Parkmöglichkeiten sind nur auf der Straße vorhanden. Erforderliche Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und die entsprechenden Gebühren sind mit einzukalkulieren.
Vorhandene Vegetationsflächen und befestigte Flächen dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung genutzt, geändert oder entfernt werden. Die vom Auftragnehmer genutzten Flächen (Lager- und Verkehrsflächen) sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen und nach Beendigung der Baumaßnahme in ihren Ursprungszustand zu versetzen.
EIne besondere Beachtung gilt der Nahwärmeversorgung, die die angrenzenden Wohngebäude versorgt. Die Heizungsleitungen dieser Versorgung sind zur Zeit behelfsmäßig außerhalb der Grabbestraße 24 geführt und werden nach Fertigstellung des Dachbereiches wieder in den Spitzboden verschwenkt und durch die Giebelwände der Grabbestraße 26 in die Grabbestraße 22 geführt. Der Schutz der Leitungen ist bei der Baustelleneinrichtung und bei der Umsetzung der Baumaßnahmen zu beachten.
Der Auftragnehmer hat spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Lager-, Abstell-, und Verkehrsflächen können nur in hierfür ausgewiesenen Bereichen in Anspruch genommen werden.
IV. 3. Bauwasser und Baustrom
Bauwasser und Baustrom werden bauseits zur Verfügung gestellt. Vor Ausführung ist der Bedarf an Kraftstrom mit entsprechendem Vorlauf zwingend abzustimmen. Die Herstellung und Unterhaltung der Zuleitungen zu den Einsatzorten ist Aufgabe des Unternehmers
IV. 4. Abfall
Im Arbeitsprozess anfallende Abfälle sind Eigentum des Auftragnehmers und von diesem arbeitstäglich ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei Zuwiderhandlung wird der Auftragnehmer abgemahnt. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm verursachten Abfälle auf seine Kosten beseitigt werden und die dafür entstehenden Kosten von seiner Schlussrechnung abgezogen werden dürfen.
IV. 5. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Durch das Gewerk der Erweiterten Rohbauarbeiten sind die Bäume und Büsche angrenzend am Gebäude für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme zu schützen. Die Kronenbereiche des Baumbestandes sind von allen Gewerken von Baumaschinen und Arbeitsgeräten freizuhalten.
IV.6 Nachbarschaftsrecht / Grenze
Die Baumaßnahme findet in unmittelbarer Nähe zu den angrenzenden Wohngebäuden statt. Auf die Bedürfnisse der Nachbarn ist bestmöglich Rücksicht zu nehmen. Sehr lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Bestimmungen des Nachbarschaftsrechts zu beachten. Er ist verpflichtet, die Grenzen lage- und höhenmäßig genau nachzuprüfen und genau einzuhalten. Im Zweifelsfall ist die Festlegung der Grenzen beim zuständigen Vermessungsamt vor Arbeitsbeginn zu veranlassen.
IV.7. Zusätzliche Angaben zur Baustellenordnung
Auf Grund der angrenzenden bewohnten Gebäude ist bei allen Bauarbeiten, bei denen sich für die Ver- und Entsorgung der Baustelle die Verkehrswege von Anwohnern, Besuchern, Personal und dergleichen kreuzen, größtmögliche Vorsicht geboten. Sehr lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen.
Die Durchführung der Bauarbeiten am Objekt ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an Samstagen nur nach vorheriger Anmeldung von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr gestattet. Sonntage sind Ruhetage.
Das Rauchen ist generell innerhalb des Gebäudes sowie im Bereich der gesamten Baustelle strengstens untersagt. Der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln während der Ausführungszeiten ist auf der Baustelle verboten.
Eine Bewachung der Baustelle wird bauseits nicht gestellt. Der Auftraggeber sieht vor, eine Bauwesenversicherung abzuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Sicherung seines Gewerkes bis zur Gesamtbaufertigstellung die Verantwortung.
V. Allgemeine Angaben zu den auszuführenden Leistungen
V.1. Angaben zur Ausführung
Die Ausführung der Bauleistungen hat grundsätzlich nach der VOB und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Der Bieter verpflichtet sich, nur Leistungen und Materialien anzubieten und zu liefern, die den derzeitig gültigen, einschlägigen, behördlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen und Vorschriften mit entsprechend gültiger Zulassung, den Vorschriften und Richtlinien der DIN, EN, EnEV und der Fachverbände sowie den Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke, in der aufgeführten Reihenfolge, entsprechen.
Die Ausführung jeder Leistung versteht sich als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Herstellung der geforderten Leistung, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen - auch wenn in den einzelnen Positionen nicht besonders erwähnt. Sollten Einzelleistungen, wie z.B. "nur liefern" verlangt sein, so ist dies in den jeweiligen Texten ausdrücklich vermerkt.
Der Auftragnehmer haftet für die in Auftrag gegebene Leistung, für gelagertes Material und einwandfreie Beschaffenheit bis zur Abnahme seiner Leistung und für die Dauer der Gewährleistungszeit. Bei Weiterverarbeitung unsachgemäß ausgeführter Vorleistungen haftet der Ausführende allein.
Der Auftragnehmer hat für seine Arbeiten zum Ausführungsbeginn einen Montagebauleiter und eine Aufsichtsperson schriftlich zu benennen. Der Auftragnehmer hat für alle Arbeiten einen dauerhaft anwesenden deutschsprachigen Polier auf der Baustelle bereitzustellen.
Vor Arbeitsbeginn informiert der Auftragnehmer selbstständig den SiGeKo. Erst nach Einweisung durch den SiGeKo beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sowie die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes sind zwingend zu berücksichtigen. Der jeweilige Auftragnehmer ist, unabhängig von dem bauherrenseitig eingeschalteten Sicherheitskoordinator, verpflichtet, die Gefahren am Arbeitsplatz zu dokumentieren (§5; 6 ArbSchG), den Stand der Technik einzuhalten (§4 ArbSchG) und die Erste Hilfe (§10 ArbSchG) zu gewährleisten. Zudem sind die relevanten Sicherheitsvorschriften sowie Bestimmungen, die Arbeitssicherheitsgesetz Rechtsverordnungen zu beachten.
Firmenbauschilder dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung aufgestellt bzw. angebracht werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärmemission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken und die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Bei allen Arbeiten ist die Ausführung zu wählen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, die die geringstmögliche Staub- und Lärmbelastung garantiert.
Lärmintensive Arbeiten (Bohr- u. Stemmarbeiten) müssen unabhängig von der Ausführungszeit vorher angemeldet werden und sind ggf. zeitlich abzustimmen.
Bei Arbeiten an bestehenden Versorgungsanlagen (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Heizung, Lüftung u.a.) hat der Auftragnehmer die notwendige Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen.
Beim Schweißen, Schneiden, Flexen oder verwandten Verfahren im Gebäude ist unbedingt die Unfallverhütungsvorschrift zu beachten. Des Weiteren sind für alle Arbeiten mit offenen Flammen oder großer Hitze (Schweiß-, Löt-, Brenn-, Schmelz-, Trenn-, Schleifarbeiten, etc.) vor Beginn arbeitstäglich Schweißerlaubnisscheine auszustellen und unaufgefordert der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Nach Fertigstellung der Arbeiten mit offenen Flammen oder großer Hitze ist mind. 2 Stunden Brandwache einzuhalten und zu dokumentieren. Feuerlöscher auf der Baustelle sind zwingend vorzuhalten.
Der Bieter ist verpflichtet, bei Aufforderung Materialproben des angebotenen Materials kostenlos vorzulegen, sowie im Rahmen der Qualitätssicherung nach Aufforderungen detaillierte Nachweise für Art und Qualität sowie Zulassung des Produkts beizubringen. wie auch die Gütezeugnisse und Herkunftsnachweise vorzulegen. Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren.
V. 2. Angaben zum Bauablauf und zum Sauberhalten der Baustelle
Auf der Baustelle sind für die Ausführung der Arbeiten immer mehrere Fachgewerke gleichzeitig beschäftigt.
Nach Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer Ausführungspläne M 1 : 100, M 1:50 bis 1:10, die er eigenverantwortlich in seine Werk- und Montageplanung überführen muss. Die Maßangaben und die angegebenen Massen der Leistungsbeschreibung dienen nicht zur Bestellung. Alle Maßangaben sind vor Ort zu überprüfen. Die Werkplanung ist bis zur Freigabe durch den Architekten zu überarbeiten. Der Aufwand für die Abstimmungen der Werkplanung ist mit einzukalkulieren. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Für die Leistungserbringung und die Materialwahl sind die Umweltrichtlinien öffentlichen Auftragswesens (Nieders. Ministerialblatt, 42. (47.) Jahrgang, vom 30.09.1992, Nr. 32) zu beachten. Es sollen möglichst bewährte natürliche bzw. umweltschonende Baustoffe und Recyclingprodukte eingesetzt werden.
Der Auftragnehmer übernimmt für den durch seine Arbeit anfallenden Schutt kostenlos die Beseitigung und Abfuhr. Die Baustelle ist sauber zu halten. Wird der Aufforderung zur Baureinigung trotz mündlicher Anmahnung durch die Bauleitung nicht Folge geleistet, trägt der Auftragnehmer die vollen Kosten der vom Bauherrn veranlassten Reinigungsmaßnahmen. Einer Schriftform bedarf es nicht!
Alle beim Arbeitsprozess anfallenden Stoffe (Abbruchmaterial, nicht verbrauchte Reststoffe, z.B. Zementschlemmen etc.) sowie die beim Reinigen der Gerätschaften anfallende verunreinigte Wässer sind Eigentum des Auftragnehmers und sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei bekannt gesundheitsschädigenden Materialien sind der Auftraggeber--Bauleitung Entsorgungsnachweise von Deponien, Sonderdeponien und/oder anderen Entsorgungsstellen ohne Aufforderung sofort zu übergeben.
Die beauftragten Bauleistungen müssen zu einem festen Zeitpunkt fertig gestellt sein. Der Montagebeginn wird direkt nach Auftragserteilung gemeinsam abgestimmt und ist zwingend einzuhalten. Alle auf der Baustelle zu erbringenden Leistungen sind in direkter Folge zu erbringen. Unternehmerseitig bedingte Arbeitsunterbrechungen sind zwingend zu vermeiden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Baugrundstück in sauberem Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört das Abfahren des Mülls und des Schutts sowie das rückstandslose Beseitigen von übriggebliebenen Baumaterialien. Die Flächen sind, wie vor Baubeginn vorgefunden, wiederherzustellen.
Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nach dem Bauablauf in angemessener Frist von 10 Werktagen nicht nach, dann ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.
V. 3. Angaben zu Nebenleistungen
Das Angebot umfasst die fertige Herstellung, Lieferung und Montage inklusive aller Geräte, Bauteile und Stoffe, die für die Erbringung einer betriebsfertigen Leistung erforderlich sind. Die Einheitspreise gelten für abgeschlossene Leistungen samt Lieferung aller Bauhaupt- und Baunebenstoffe und allen sonstigen zur Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Aufwendungen. Ggf. finden sich nähere Angaben zur jeweiligen Ausführung in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses.
Für die sichtbaren, zur Anwendung kommenden Fabrikate / Produkte sind dem Bauherrn Muster vorzulegen.
Die Bemusterung hat umfassend und so rechtzeitig zu erfolgen, dass kein Terminverzug entsteht.
Die zu bemusternden Anlagen, Produkte, Objekte und Armaturen werden rechtzeitig vor dem Bemusterungstermin festgelegt und mitgeteilt. Zur Bemusterung sind dann zu jedem/r bemusterten Anlage, Produkt, Objekt und Armatur mindestens 2 kostenneutrale Alternativen zu liefern.
Die Kosten für die Bemusterung trägt der Auftragnehmer.
In die Einheitspreise sind unter anderem folgende Maßnahmen mit einzukalkulieren:
- Die terminliche Koordination insbesondere mit der örtlichen Bauleitung sowie mit allen am Bau beteiligten Gewerken und Personen sowie deren unmittelbare Benachrichtigung (z. B. Gerüststellung, Beginn und Ende der Arbeiten usw.) inklusive der Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen.
- Die Sicherung der Baustelle nach den Vorschriften der Ortspolizei, der Berufsgenossenschaften und der Bauleitung
- Geeigneter Witterungsschutz über die gesamte Bauzeit
- Die Sicherung und Wegebefestigung der im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen liegenden Baustraßen und Zuwegungen sowie der Beachtung der § 17 der Niedersächsischen Bauordnung.
- Ggf. erforderliche Überfahrten der Gehwegbereiche in vollumfänglicher Ausführung inklusive der behördlichen Abstimmungen, Schutzmaßnahmen und ggf. Wiederherstellungsleistungen.
- Mehraufwendungen durch die auf den Bauablauf basierenden Arbeitsunterbrechungen
- Gewährleistung der ständigen und verkehrssicheren Zugänglichkeit des Gebäudes für die anderen Gewerke
- Herstellen und Unterhalten aller notwendigen Absteckungen, Markierungen, Höhenpunkte und Profile einschließlich der erforderlichen Nivellements nach Angaben der Ausführungszeichnungen bzw. der örtlichen Bauleitung. Bereits angebrachte Höhenpunkte und dergleichen sind sofort bei Beginn der Arbeiten zu sichern. Bei Verlust sind diese auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen.
- Schutz von angrenzenden bzw. tangierenden Bauteilen, insbesondere Fenster, Balkone, Vordächer etc. mit geeigneten Maßnahmen
- Erschwernis durch Gebäude-Vor- und Rücksprünge, Balkone sowie durch Bäume / Pflanzung / Geländer / Treppen / Vordächer / Mülleinhausungen / sonstige feste Einbauten / Fallrohre etc.
- Die Sauberhaltung der Zuwegungen, Fluchtwege der angrenzenden Gebäude sowie aller Baustellenbereiche.
V. 4. Angaben zu Besonderen Leistungen
Werden vom Auftraggeber während der Bauausführung Änderungen der Leistung oder zusätzliche Leistungen gefordert, so sind diese vor Leistungserbringung mit einem Nachtragsangebot anzubieten. Die Kalkulationsgrundlagen sind die Stoffkosten mit den angegebenen Zuschlägen aus den EFB-Preisblätter (Formblätter 221 und 222) gleich den Materialkostenzuschlägen aus den Vorbemerkungen der Stundenlohnarbeiten und den Stundensätzen.
Besondere Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind und kurzfristig ausgeführt werden müssen, sind nur nach gesonderter Aufforderung durch die Bauleitung im Zeitaufwand als Stundenlohnarbeiten auszuführen. Der Bauleitung ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel einzureichen.
ACHTUNG: Werden Stundenlohnzettel 10 Werktage später als nach dem Ausführungsdatum eingereicht, werden diese nicht anerkannt.
Stoffkosten, für die in Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten, werden nach Maßgabe der Formblätter bzw. den Materialkostenzuschlägen aus den Vorbemerkungen der Stundenlohnarbeiten mit dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet. Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Es sind die Technischen Vorbemerkungen zum Titel Stundenlohnarbeiten sind zu beachten.
VI. Zusätzliche Vertragsbedingungen
Ab 20.000,- Euro wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Gesamtsumme fällig. Diese wird von der 1. Abschlagsrechnung als Abzug einbehalten, oder durch eine Bankbürgschaft in der Höhe abgelöst.
Für die Gewährleistungsdauer wird ab einer Auftragssumme von brutto 20.000,- Euro ein Einbehalt in Höhe von 5% der endgültigen Abrechnungssumme einbehalten. Dieser Betrag wird bei Vorlage einer Bankbürgschaft ausgezahlt. Die Gewährleistungsdauer beträgt, wie vor angegeben, nach BGB 5 Jahre und beginnt ab dem Tag der Schlussabnahme.
VII. Sonstige Angaben
VII.1. Die in den Architektenplänen, Beschreibungen und Positionstexten angegebenen Maße und Längenangaben stellen lediglich Richt- und Rastermaße dar. Die genauen und erforderlichen Maße für einzelne Bauteile richten sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Für die Ausführung sind alle Maße vor Ort durch den Auftragnehmer zu nehmen, Unstimmigkeiten zu den Plänen des Architekten sind zuvor mit diesen abzustimmen und zu klären.
VII.2. Direkt nach der Vergabe hat der Auftragnehmer für seiner Arbeiten alle erforderlichen Maße eigenverantwortlich vor Ort zu ermitteln.
VII.3. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Bestandssituation zu prüfen und sich besonders davon zu überzeugen, dass der Untergrund bzw. die Aufstellflächen und Anschlussbereiche für die Arbeiten geeignet sind.
VII.4. Evtl. erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste, die zur Ausführung der beschriebenen Leistung erforderlich sind, sowie Gerüste innerhalb des Gebäudes bis zu einer Arbeitshöhe von 3.50 m werden nicht gesondert vergütet, außer es ist eingangs anders beschrieben.
VII.5. Neben dem Schutz der angrenzenden Bauteile ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Witterungsschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle. In den Ausführungszeiten in den Wintermonaten hat der Auftragnehmer seine Leistungen entsprechend zu schützen und seinen Arbeitsplatz sowie die Zuwegung dorthin von Schnee und Eis zu befreien. Alle Schutz- und Kontrollmaßnahmen sind mit einzukalkulieren.
VII.6. Für sämtliche Materialien die im LV nach Angabe des Bieters von den zur Kalkulation vorgeschlagenen Fabrikaten abweichen, sind die entsprechenden Produktbeschreibungen mit den technischen und bauphysikalischen Datenblättern vor Ausführungsbeginn zur Freigabe vorzulegen.
VII.7.
Angaben zur Energieeffizienz
Das Gebäude Grabbestraße 24 ist als Effizienzhaus BEG EH 55 Standard des Programms 261 der kfw konzipiert und wird dementsprechend gefördert. Zudem werden Fördermittel über das BAFA und die KFW für BEG EM beantragt. Die entsprechenden Anforderungen der Förderprogramme sind zwingend einzuhalten, des Weiteren sind die Angaben aus dem Energiekonzept der Fachplanung Energieberatung des Ingenieurbüros Rust, insbesondere die Bauteilübersicht vom 20.05.2026 (liegt als Anlage bei) zu beachten.
Angaben zur Beauftragung mit aufschiebender Bedingung
Für die Sanierung an der Gebäudehülle werden Fördermittel über das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des BMWE beim BAFA bzw. der KfW beantragt. Bis zur Bewilligung wird die Beauftragung unter Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung der Förderzusage erfolgen, so dass der Vertrag formal erst in Kraft tritt, wenn die Fördermittel bewilligt sind.
VIII Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB/C bzw. den Angaben im Leistungsverzeichnis. Abschlagszahlungen werden nur in Verbindung mit einem Aufmaß gewährt. Alle Massen sind vom Auftragnehmer anhand von Revisionszeichnungen nachprüfbar nachzuweisen (Aufmaß). Die Aufmaße sind zusammen mit der Abschlags- / Schlussrechnung als Einzelaufmaße einzureichen, welche mit jeder Abschlagsrechnung ein kumulatives Gesamtaufmaß ergeben.
Leistungen, die in ihrem Umfang nicht den Revisionszeichnungen zu entnehmen sind, müssen in Anwesenheit der örtlichen Bauführung aufgemessen werden.
Mit der Schlussrechnung sind sämtliche Dokumentationsunterlagen und Fachunternehmererklärungen mit vorzulegen.
Die Rechnungen sind digital per E-Mail einzureichen über :
Architekturbüro Architekten Schreiber
Seelhorststraße 64
30175 Hannover
Tel: 0511 - 85 18 42
e-mail: a. schreiber@architekturbuero-schreiber.de
an :
Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G
Hildesheimer Straße 89
30169 Hannover
IX. Planerliste
Bauherr
Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G
Hildesheimer Straße 89
30169 Hannover
Fachplaner Hochbau Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vergabe und Objektüberwachung, Bauleitung
Architekturbüro Architekten Schreiber
Seelhorststraße 64
30175 Hannover
Tel: 0511 - 85 18 42
Fachplanung für Tragwerksplanung
KMP-Ingenieure
Herr Sergej Manusin M.Eng. (TU)
Richard Wagner Str. 9
30177 Hannover
Tel: 0511 - 99 99 98 70
Fachplanung für den allgemeinen und baulichen Brandschutz
KMP-Ingenieure
Herr Sergej Manusin M.Eng. (TU)
Richard Wagner Str. 9
30177 Hannover
Tel: 0511 - 99 99 98 70
SiGeKo
NN
Fachberatung Energie und Wärmeschutz sowie Ökobilanzierung
Energieberatung Ingenieurbüro Rust
Herr Benjamin Rust
Florastraße 9
25364 Westerhorn
Tel: 0151 - 580 57 315
Fachplanung für den Schallschutz
AMT Ingenieurgesellschaft mbH
Steller Straße 4
30916 Isernhagen/Hannover
Tel: 05136 - 878 620 14
Fachplanung technische Ausrüstung über den Bauherrn
X. Anlagen zur Leistungsbeschreibung
Neben der textlichen Leistungsbeschreibung sind die Anlagen, entsprechend der Aufstellung der beiliegenden Anlagenbeschreibung bindender Vertragsbestandteil.
Siehe hierzu in den Anlagen: Grabbe24 - 10-Fliesenarbeiten - Anlagenverzeichnis.pdf
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Zum TITEL 1 - TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Fliesenarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM TITEL 1 - Fliesenarbeiten
1. Ausführungshinweise / Technische Angaben
1.1 Die ausgeschriebenen Leistungen dieses LV-Abschnitts beziehen sich im wesentlichen auf die Herstellung von Fliesenbelägen sowie Abdichtungsarbeiten.
Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt zu richten hat.
1.2 Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Vorleistungen zu prüfen und sich besonders davon zu überzeugen, dass der Untergrund für die Arbeiten geeignet ist.
Insesondere für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten hat der Auftragnehmer vor dem vorschriftsmäßigen Aufbringen des Abdichtungssystems den Untergrund auf Eignung, insbesondere ausreichende Haftzug- und Druckfestigkeit zu prüfen. Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung sind dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Auftraggeberseitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom Auftragnehmer auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf Eignung des Untergrunds samt Putzprofilen, Wasserbeanspruchungsklasse, Rissklasse, Rissüberbrückungsklasse, sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen zu überprüfen.
Im Bereich von wechselnden Belägen sowie in den Öffnungen der WE-Türen sind Trennwinkel einzubauen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Höhen zu prüfen und in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung und den Bodenleger das angrenzenden Flächen exakt zu justieren.
1.3 Bei Ausführung der Auftragnehmer-Leistungen sind bereits eingebaute Leistungen vor Verschmutzung und Beschädigung im erforderlichen Umfang zu schützen, falls erforderlich mit geeigneten Materialien zu umkleiden bzw abzudecken. Bei Schäden ist die Bauleitung des Auftraggebers sofort zu benachrichtigen.
1.4 Rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten hat der Auftragnehmer auf Grundlage der Architektenpläne die für seine Leistungen erforderlichen Maße eigenverantwortlich vor Ort zu ermitteln.
1.5 Für sämtliche im LV erwähnten Materialien nach Angabe des Bieters sind die entsprechenden Produktbeschreibungen mit den technischen - insbesondere bauphysikalischen - Daten dem Angebot beizufügen, sowie nach besonderer Aufforderung der Bauleitung zu übergeben.
1.6 Es dürfen nur systemkonforme Materialien verarbeitet werden
1.7 Das Belegen der Wand- und Bodenfliesen darf nur nach örtlich mit der Bauleitung abgestimmten Fliesenraster auf der Grundlage der vorliegenden Fliesenpläne erfolgen. Eine Ausführung nach nicht freigegebenem Fugenbild ist nicht zulässig und muss rückgebaut werden.
Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben.
Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des Auftraggebers, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der Auftragnehmer eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim Auftraggeber über die Schlagrichtung der Türen.
1.8 Nach Fertigstellung der Arbeiten ist zu beachten:
- Der Auftraggeber ist über die Fertigstellung schriftlich zu informieren
- Nicht mehr benötigte Teile, Restmaterialien etc. sind unverzüglich zu entfernen.
- Nach Fertigstellung der Arbeiten sind die dafür benötigte Flächen bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude
von allen auf- bzw. eingebauten und eingebrachten Hilfsmitteln, -konstruktionen, Unterbauten o. dgl. zu beräumen,
sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen.
- Anfertigung eines prüffähigen Aufmaßes.
Nebenleistungen
Mit den Einheitspreisen für die Leistungspositionen sind neben den in den Allgemeinen Vorbemerkungen und Angaben genannten Preisinhalten zusätzlich die nachstehend aufgeführte Nebenleistungen miteinzukalkulieren und sind mit abgegolten:
- Bereitstellen von 3 Mustern in den Abmessungen von mind. 1 m² direkt nach der Vergabe.
- Eigenverantwortliches Aufstellen von Bestelllisten direkt nach der Freigabe der Muster.
- Das vollumfängliche Liefern, Einrichten und Unterhalten der zur Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen der vollumfänglichen Fliesenarbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtung inklusive aller erforderlichen Geräte, Maschinen, Förderanlagen, ggf. erforderlichen Krananlagen, Montagegerüste, Lagercontainer, Absperrungen, Sicherheitseinrichtungen, Beleuchtung, Freimachen der benötigten Flächen etc.
- Erschwernisse und Behinderungen durch andere Gewerke.
- Erforderliche abschnittweise Ausführung sowie mehrmaliger Beginn sämtlicher beschriebenen Ausführungsarbeiten entsprechend dem Baufortschritt, Erfordernissen bzw. Aufforderung durch die örtliche Bauleitung. Einzelne Arbeiten können nicht gleichzeitig bzw. hintereinander zur Ausführung kommen und müssen ggf. zeitlich und räumlich versetzt erbracht werden. Unterbrechungen und Teilleistungen sind mit einzukalkulieren, Anfahrten werden nicht vergütet. Nachträgliche Mehrkosten für zeitversetzte Ausführung werden nicht akzeptiert.
- Schutz sämtlicher tangierender Bauteile vor Beschädigungen und Verschmutzungen.
- Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen.
- Beseitigung von Abfall und Bauschutt, spätestens tageweise zum Feierabend.
- Alle Nach- und Ausbesserungsarbeiten bis zur endgültigen Fertigstellung bzw. Gebrauchsabnahme.
- Das saubere Anarbeiten an allen tangierenden Bauteilen sowie die fachgerechte Ausbildung aller Anschlüsse, auch, wenn diese nicht durch besondere Ansätze im Leistungsverzeichnis erfasst sind.
- Enge Abstimmungen mit der Bauleitung, sowie eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Gewerken, wie auch die Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen.
- Prüfen der Vorgewerke. Mängel und Bedenken sind umgehend schriftlich der Bauleitung mitzuteilen.
- Komplettes Aufmaß nach Fertigstellung der Arbeiten, nachvollziehbar und prüffähig.
Zum TITEL 1 - TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Fliesenarbeiten
01 TITEL 01 - Fliesenarbeiten
01
TITEL 01 - Fliesenarbeiten
VORBEREITUNG
VORBEREITUNG
01.__.0010 Vorreinigung und Prüfung der Trockenestrichflächen Trockenestrichflächen wie vorgefunden abfegen, Schutt zur Verwendung des Auftragnehmers sofort abfahren.
Oberfläche von Kleberesten u.ä. befreien und ggf. überschleifen, vollflächig absaugen.
Die Fläche des bauseitigen Untergrunds ist auf Verlegeeignung hin zu überprüfen.
Etwaige Bedenken sind sofort zu äußern.
01.__.0010
Vorreinigung und Prüfung der Trockenestrichflächen
50.00
m²
01.__.0020 Endbearbeitung der Randdämmstreifen Nach Fertigstellung des Oberbodenbelages und nach Aufforderung der Bauleitung ist der Randdämmstreifen zur schwimmenden Verlegung der Estrichflächen in allen Bereichen flächenbündig abzuschneiden und fachgerecht zu entsorgen.
Ausführung nur nach angabe der Bauleitung
01.__.0020
Endbearbeitung der Randdämmstreifen
110.00
m
01.__.0030 Vorbereiten und Ausgleichen des Untergrunds Vorbereitung für nachfolgend beschriebenes Abdichtungssystem und Bodenfliesen.
Unebenheiten und Vertiefungen mit geeigneter Spachtelmassen in Teilbereichen ausgleichen zur Erzielung eines waagerechten Untergrundes zur Aufnahme des Fliesenbelages im Dünnbettmörtel.
01.__.0030
Vorbereiten und Ausgleichen des Untergrunds
50.00
m²
01.__.0040 Vorbereiten und Ausgleichen des Untergrunds - bodengleiche Dusche Vorbereitung für nachfolgend beschriebenes Abdichtungssystem im Bereich der bodengleichen Duschen.
Untergrund im, Bereich der bodengleichen Dusche vom Trockenestrich ausgespart, bestehend aus der Dachgeschossrohdecke aus ca. 15 cm Stahlbeton.
Oberfläche von Mörtelresten u.ä. befreien und überschleifen, vollflächig absaugen.
Unebenheiten und Vertiefungen mit geeigneter Spachtelmasse, passend zum System der Abdichtung, ausgleichen.
Ausführung nach Erfordernis.
Abmessungen der Einzelfläche der Duschgröße
ca. 0,95 x 1,20 m
Angebotenes
Erzeugnis/System
Spachtelmasse:´ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0040
Vorbereiten und Ausgleichen des Untergrunds - bodengleiche Dusche
15.00
m²
01.__.0050 Trägerplatte für bodengleiche Dusche ca. 0,9 x 1,20 m Liefern und fachgerechtes Einbauen einer Trägerplatte gemäß DIN 18534 als bodengleiches Duschelement mit Linienentwässerungsprofil und 1-seitigem Gefälle zur direkten Belegung mit Fliesen wie folgt beschrieben:
Trägerplatte mit Hartschaumkern aus Recycling-PET, oberseitig mit Abdichtungs- und Entkopplungsbahn beschichtet, mit integrierter Rinne und Rinnenabdeckung inklusive waagerechtem Bodenablauf liefern und gemäß den Herstellerangaben einbauen.
Trägerplatte vor Ort passgenau zuschneiden, der Mindestabstand zur Rinne ist zwingend mit 50 mm einzuhalten.
Zur Vorbereitung ist ein Randdämmstreifen zur Schall- und Spannungsentkopplung an den Wänden und zum angrenzenden Fußboden in die Aussparung für das Duschelement einzulegen.
Miteinzukalkulieren ist das Einlegen einer Schallschutzmatte auf dem Rohfußboden. Montage der Ablaufgarnitur mit Verbindung an das Abflussrohr ist in Abstimmung mit dem Sanitärunternehmen herzustellen. Die Abflussposition des Elementes mit den Abflussleitungen ist auf dem Rohfußboden passgenau für die Herstellung des Unterbaus zu positionieren. Die Maximalabmessungen bis 75 mm im Unterbau für die Aussparungen für die Rohrleitungen sind einzuhalten. Für die Herstellung des Unterbaus ist die schriftliche Freigabe des Sanitärunternehmens nach fachgerechter Rohrinstallation und Dichtheitsprüfung zwingend abzuwarten.
Der Mehraufwand für die Abstimmungen mit dem Sanitärunternehmen ist miteinzukalkulieren.
Duschelement passgenau und vollflächig auf den fertig vorbereiteten Unterbau kleben und ausrichten.
Miteinzukalkulieren ist das umlaufende Abdichten der Randanschlussfuge sowie das fachgerechte und hohlraumfreie Einsetzen der passend zu den gefliesten Wänden zugeschnittenen Edelstahl-Rinnenschale. Die zuvor herzustellende Verschraubung des Ablaufs nach Herstellerangaben ist sicherzustellen.
Der Einbau der Duschträgerplatten muss in enger Abstimmung mit dem Gewerk Trockenestrich und Sanitär erfolgen.
Abmessungen bodengleiche Dusche:
b x l = ca. 920 mm x 1200 mm
Elementstärke: 20 mm - 40 mm mit 1,6 % Gefälle
Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: BotaGreen® Duschboard Vario.
angebotenes
Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bieterangabe)
01.__.0050
Trägerplatte für bodengleiche Dusche ca. 0,9 x 1,20 m
10.00
Stk
ABDICHTUNG auf Bodenflächen im Innenbereich der Bäder
gemäß DIN 18534
ABDICHTUNG auf Bodenflächen im Innenbereich der Bäder
01.__.0060 Grundierung - Boden- und Wandflächen Vorbereitete Flächen mit einer zum Boden- Wandaufbau geeigneten Grundierung systemkonform für nachfolgende Flächenabdichtung und nach Herstellervorschrift versehen als Vorbereitung für die Fliesenbelegung.
Untergrund
Bodenflächen: freuchraumgeeigneteTrockenestrichplatten als
Heizestrichschichtsystem
Wandflächen: gespachtelten Gipskartonplatten imprägniert (GKBI)
Einbauort: Boden- und Wandflächen im Badezimmer und WC im Dachgeschoss
01.__.0060
Grundierung - Boden- und Wandflächen
190.00
m²
01.__.0070 Dichtschicht - Boden- und Wandflächen Dichtschicht, in Form einer wasserfesten flexiblen Schutzschicht auf vorgenannte grundierte Boden- und Wandflächen zur Verklebung der Abdichtungs- und Entkoppelungsbahn sowie zur Aufnahme von Fliesenbelägen gleichmäßig aufbringen, so dass eine lückenlose dauerhafte Abdichtung entsteht.gleichmäßig aufbringen, so dass eine lückenlose dauerhafte Abdichtung entsteht.
Untergrund: vorbeschriebene vorbehandelte Boden- und Wandflächen
Die Dichtschicht ist in einem Arbeitsgang mit der Dichtschicht an den Wandflächen herzustellen.
Angebotenes
Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe durch den Bieter)
01.__.0070
Dichtschicht - Boden- und Wandflächen
190.00
m²
01.__.0080 Sicherheits-Dichtband Sicherheits-Dichtband in den Ecken und in dem Anschlussbereich Wand/Boden in die frische Dichtschicht einlegen; Überlappungen sorgfältig ausführen; eingeklebtes Dichtband mit frischem Dichtmaterial, überstreichen
Breite des Bandes ca. 20 cm
angebotenes
Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe durch den Bieter)
01.__.0080
Sicherheits-Dichtband
30.00
m
01.__.0090 Abdichtungs- und Entkopplungsschicht - Boden- und Wandflächen Abdichtungs- und Entkopplungsschicht liefern und fachgerecht und im gesamten Bereich der Boden- und Wandfliesen in den Bädern flächendeckend und fachgerecht in die frische Dichtschicht einbringen.
Die Stöße mit Klebeband überkleben.
angebotenes
Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe durch den Bieter)
01.__.0090
Abdichtungs- und Entkopplungsschicht - Boden- und Wandflächen
190.00
m²
01.__.0100 Dichtmanschette - Rinne eindichten Dichtmanschette für den Bodenablauf der bodengleichen Dusche in vorgenanntes Abdichtungssystem nach Herstellerangaben einbauen und andichten.
01.__.0100
Dichtmanschette - Rinne eindichten
10.00
Stk
01.__.0110 Eindichten Rohrdurchgänge bis DN32 - Boden / Wand Eindichtung bauseitige Rohrdurchgänge für Installationsgegenstände mit Flansch in die zuvor beschriebene Flächenabdichtung.
Nennweite: bis DN 32
01.__.0110
Eindichten Rohrdurchgänge bis DN32 - Boden / Wand
12.00
St
01.__.0120 Eindichten Rohrdurchgänge bis DN100 - Boden / Wand Eindichtung bauseitige Rohrdurchgänge für Installationsgegenstände mit Flansch in die zuvor beschriebene Flächenabdichtung.
Nennweite: DN > 32 bis 100
01.__.0120
Eindichten Rohrdurchgänge bis DN100 - Boden / Wand
4.00
St
BODEN- und WANDFLIESEN
BODEN- und WANDFLIESEN
01.__.0130 Bodenfliesen 60 x 60 Liefern der Bodenbeläge aus Feinsteinzeugfliesen sowie das fachgerechte Verlegen im Fugenschnitt gemäß örtlicher Abstimmung mit gradlinig verlaufenden Fugen.
Alles in fix und fertiger Arbeit inklusive aller An- und Abschlüsse, Ausschnitte und Anarbeitungen an aufgehenden Bauteile und angrenzende Belagsabschlüsse sowie das Verfugen im Badezimmer und im WC in der Dachgeschosswohnung wie folgt beschrieben:
Bodenbelag bestehend aus:
Feinsteinzeugfliese im Dünnbettmörtel nach Fugenplan verlegen und verfugen.
Fabrikat nach Bemusterung und Wahl des Auftraggebers:
Zur Kalkulation vorgegebenes Fabrikat: Ariostea NEXT GREY
Farbe: Grey
Format: 600 mm x 600 mm x 8 mm
Oberfläche: Naturbelassen
Rutschhemmung: R10 A+B
Kanten: geformt, kalibriert
Die Verfugung ist im Einheitspreis einzukalkulieren.
Fugenausbildung: < 2 mm, als Haarfuge
Fugenfarbe: silbergrau nach Bemusterung und Wahl des
Auftraggebers
Schnittfliesen an Wandanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen sind miteinzukalkulieren.
Sämtliche Anschlussfugen zwischen Wand und Boden sowie an sonstigen Anschlüssen sind in frischem Zustand zu reinigen. Das Herstellen von Bewegungsfugen, Feldbegrenzungsfugen und elastischen Anschlussfugen wird in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
Ausführung der im Fugenverband anschließenden Sockelfliese nur an nicht belegten Wandflächen, beschrieben in gesonderter Position.
Die Grundreinigung bzw. das ggf. erforderliche Absäuern ist im EP einzukalkulieren.
Das Belegen der Bodenfliesen darf nur nach örtlich mit der Bauleitung abgestimmten Fliesenraster auf der Grundlage der vorliegenden Fliesenpläne erfolgen. Eine Ausführung nach nicht freigegebenem Fugenbild ist nicht zulässig und muss rückgebaut werden.
01.__.0130
Bodenfliesen 60 x 60
50.00
m²
01.__.0140 Sockelfliesen 6 x 60 Wandanschluss der nicht mit Wandfliesen belegten Wände als Stehsockel im Fugenschnitt zu den Bodenplatten
Format: 60 mm x 600 mm x 8 mm
längs geschnitten aus Bodenfliese
Schnittfliesen an Türanschlüssen und Einbauten sowie die Innen- und Außenecken durch passgenaues Schneiden sind mit einzukalkulieren.
Zum Bodenbelag ist eine 4 mm starke Trennfuge auszubilden, die später dauerelastisch geschlossen wird, beschrieben und abgerechnet in gesonderter Position.
Verfugung wie der Bodenbelag
Miteinzukalkulieren ist das Belegen der Sockelfliesen an den Türen zeitlich unabhängig von den anderen Fliesenarbeiten nach Angabe der Bauleitung
Alles in fix und fertiger Arbeit inklusive aller Anschlüsse und Zuschnitte.
01.__.0140
Sockelfliesen 6 x 60
H
110.00
m
01.__.0150 Wandfliesen 30 x 60 Belegung der Wandflächen aus gespachtelten GKi-Platten.
Format: 300 mm x 600 mm x 8 mm
Entsprechend der Ausführung der Sockelfliesen ist eine 4 mm starke Trennfuge zum Bodenbelag auszubilden, welche später dauerelastisch geschlossen wird, beschrieben und abgerechnet in gesonderter Position.
Verfugung wie der Bodenbelag
01.__.0150
Wandfliesen 30 x 60
H
140.00
m²
01.__.0160 Zulage Bodenfliesen im Bereich der Dusche im Gefälle Zulage für vorbeschriebene Beläge im Bereich der bodengleichen Duschen inklusive dem Anarbeiten an den Rinnenablauf.
Der längsseitige Abstand zwischen Wand und Duschablauf ist mit Neigung zum Ablauf einzufliesen.
Abmessungen:
b x l = ca. 0,92 m x 1,20 m
01.__.0160
Zulage Bodenfliesen im Bereich der Dusche im Gefälle
10.00
Stk
01.__.0170 Ablageflächen - Betonwerksteinplatten Belegung der Ablageflächen mit Betonwerksteinplatten
Abmessungen:
in unterschiedlichen Abmessungen nach örtlichem Aufmaß auf Kleinstflächen der Ablagen oberhalb der Waschtische und als Fensterbank hinter den WCs
Oberhalb Waschtisch: b x l = bis ca. 170 mm x 1240 mm
(3-seitig ca. 20 mm auskragend)
Hinter den WCs: b x l = bis ca. 370 mm x 780 mm
(1-seitig ca. 20 mm auskragend)
Materialstärke: 2 cm
Auswahl nach Bemusterung und Wahl des Auftraggebers
Zu Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat:
"rbm Farbe R2132" oder gleichwertig,
Angebotenes
Fabrikat und Typ : . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter auszufüllen)
01.__.0170
Ablageflächen - Betonwerksteinplatten
6.00
m²
01.__.0180 Mehrpreis - sichtbare Anschnitte Mehrpreis für Anschnitte, die sichtbar und gleichmäßig zuzuschneiden sind, d.h. keine Sockelleisten bekommen.
Lage:
Anschluss an allen Belagstrennbereichen z.B. mit Edelstahlschienen u.ä.
01.__.0180
Mehrpreis - sichtbare Anschnitte
3.00
m
01.__.0190 Zulage Herstellung von Ausschnitten Zulage für die Herstellung von Ausschnitten, Löchern und Durchdringungen in den vorbeschriebenen Fliesenbelägen zur Durchführung von Installationsrohren oder dem bauseitigen Einbau von Steckdosen und dergleichen.
Größe:
von ca. 20 mm x 20 mm bis ca. 65 mm x 65 mm
01.__.0190
Zulage Herstellung von Ausschnitten
16.00
Stk
01.__.0200 Belagstrennschiene - Edelstahl Edelstahlabschlussschiene ca. 2 mm Draufsicht als Abschluss zu anderen Belägen liefern und verlegen einschließlich des Fußbodenanschlusses Fliesenbelag.
Die Höhe der Schiene ist mit der Bauleitung vor Ort festzulegen. Einbau der Schienenoberkante 2 mm über die angrenzenden Fertigfußbodenhöhe.
Typ: Schlüter - Schiene -E, V2A Edelstahlprofil o. glw. und nach Bemusterung
Lage: zu den im Gefälle verlegten Bodenfliesen der Duschen sowie im Türbereich für bauseitigen Parkettanschluss
01.__.0200
Belagstrennschiene - Edelstahl
30.00
m
01.__.0210 Dauerelastische Fugenversiegelung Dauerelastische Fugenversiegelung im Bereich der Sockelfuge, an allen aufgehenden Bauteilen sowie Materialabschlüssen im Farbton nach Wahl des Auftraggebers, passend zum Belag, mit Hilfe eines dauerelastischen Kittes auf Siliconbasis herstellen.
Farbe: grau, sowie nach Bemusterung und Angabe des Auftraggebers.
Inklusive Lieferung und Einbau einer PE- Rundschnur um eine Dreiflankenhaftung des Kittes auszuschließen.
Angebotenes
Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter auszufüllen)
01.__.0210
Dauerelastische Fugenversiegelung
100.00
m
01.__.0220 Dehnfugen Dehnfugen im Fußbodenbelag sauber aussparen, Füllstreifen legen und nach dem Verfugen mit einer dauerelastischen, reinigungsmittelbeständigen Dichtmasse auf Silikonbasis ausfugen.
Die Haftflächen sind mit geeignetem Haftgrund zu grundieren und, wo notwendig, mit geeignetem Fugenband und Vorprimern zu hinterlegen.
Fugenbreite: bis 20 mm
Farbe: nach Bemusterung und nach Angabe
Ausführung nur nach gesonderter Angabe
01.__.0220
Dehnfugen
2.50
m
01.__.0230 Kantenschutzprofil aus V2A-Stahl h = 15mm Kantenschutzprofile liefern und im Zuge der Verlegearbeiten an den Belagskanten sowie an den Außenecken, als Schutz der steigenden Kanten und waagerechten Kanten fachgerecht nach Herstellervorschrift einbauen.
Kantenschutzprofil aus V4A-Stahl mit trapezförmig gelochtem Befestigungsschenkel und einem 87°-Winkel anschließenden Abschlussschenkel mit doppelt gefalzter Kopfausbildung aus Edelstahl-Bandmaterial und einen Fugensteg zur Bildung einer Fugenkammer.
Profilhöhe: ca. 15 mm
in unterschiedlichen Längen nach Bedarf
Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind zu beachten.
Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat : Schlüter®-SCHIENE, oder gleichwertig.
Angebotenes
Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter auszufüllen)
01.__.0230
Kantenschutzprofil aus V2A-Stahl h = 15mm
O
40.00
m
01.__.0240 Eckschutzschienen Edelstahl Edelstahleckschutzschienen, matt gebürstet,
Abmessungen: 8 x 8 mm,
für Verlegung im Dünnbett liefern und einbauen,
Verlegung lot- u. waagerecht.
01.__.0240
Eckschutzschienen Edelstahl
H
70.00
m
01.__.0250 Grundreinigung Grundreinigung des Bodenbelages der vorbeschriebenen Fliesenbeläge fachgerecht und gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers als Vorleistung der nachfolgend beschriebenen Impregnierung.
Ausführung der Grundreinigung frühestens nach einem Zeitraum von 4 Tagen nach Verfugung des Belages.
01.__.0250
Grundreinigung
50.00
m²
01.__.0260 Imprägnierung Herstellen der Imprägnierung der vorbeschriebenen Fliesenarbeiten nur in den erfordlerichen Bereichen
Die Imprägnierung ist unmittelbar nach der Grundreinigung auf den sauberen und trockenen Belag aufzubringen. Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind zu beachten.
01.__.0260
Imprägnierung
50.00
m²
01.__.0270 Wollfilzbelag Schutz des vorgenannten Fußbodens während der Bauzeit im Bereich der Hauptlaufzonen mittels eines Wollfilzbelages in Bahnen ca. 1,0 m breit inklusive geeigneter Verklebung
Alles inklusive Unterhalt und späterem rückstandslosem Entfernen des Schutzes, inklusive Entsorgung.
01.__.0270
Wollfilzbelag
40.00
m²
01.__.0280 Reserve Bodenfliesen nur als Reserve-Bodenfliesen in ganzen Kartons verpackt liefern und vertragen gemäß Angabe.
01.__.0280
Reserve Bodenfliesen
H
5.00
m²
01.__.0290 Reserve Wandfliesen nur als Reserve-Wandfliesen in ganzen Kartons verpackt liefern und vertragen gemäß Angabe.
01.__.0290
Reserve Wandfliesen
H
14.00
m²
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten VORBEMERKUNGEN ZU DEN STUNDENLOHNARBEITEN
Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind als feste Stunden-Verrechnungssätze gemäß VOB § 15 Nr. 1 anzubieten.
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter das Angebot hiermit gleichzeitig, dass die nachstehend aufgeführten Stundenverrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten.
In den Verrechnungssätzen sind neben den Lohn- und Gehaltskosten die Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen und vermögenswirksamen Leistungen enthalten.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in die Verrechnungssätze nicht einzubeziehen.
Die Verrechnungssätze werden nur für Zeiten auf der Baustelle geleistet.
An- und Abfahrtzeiten werden nicht vergütet, auch wenn die Stundenlohnarbeiten nach Abschluss der Hauptarbeiten geleistet wurden.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden.
Erbrachte Stundenlohnarbeiten sind in Tageslohnzettel / Stundenzetteln mit Angabe der Baustelle, der namentlichen Angabe jedes Arbeitnehmers mit der Uhrzeit des Arbeitsbeginns und Uhrzeit der Arbeitsniederlegung sowie dem Inhalt der ausgeführten Arbeiten der örtlichen Bauleitung nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten zeitnah, längstens jedoch in wöchentlichen Abständen zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Zu spät eingereichte Unterlagen können nicht anerkannt werden.
Stoffkosten der Stundenlohnarbeiten
Für Materialien gelten die Preise frei Verwendungsstelle inklusive aller Transportkosten.
Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen.
Materialkosten sowie sämtliche für die in den vorgenannten Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten erforderlichen Stoffkosten werden nach Maßgabe der EFB-Blätter, gleich dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet.
Die Materialkosten sind generell mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Sofern diese nicht vorliegen, werden die Materialkosten nicht anerkannt.
Höhe des
Zuschlages in %: . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(vom Bieter auszufüllen)
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten
05 TITEL 2 - Stundenlohnarbeiten
05
TITEL 2 - Stundenlohnarbeiten
05.__.0010 Vorarbeiter, Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter, und Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen, Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte)
Leistung nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
05.__.0010
Vorarbeiter, Facharbeiter
10.00
Std
05.__.0020 Baufachwerker, Helfer Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer, Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte)
Leistung nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
05.__.0020
Baufachwerker, Helfer
10.00
Std