Montage Holz-Aluminium Türen
GLS Gemeinschaftsbank eG Um- und Anbau Kindertagesstätte
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Umlagen (keine) / Anlagen Umlagen / Anlagen Gewerk: Montage Holz-Türen (außen) Bauvorhaben: Kindertagesstätte Christstraße Auftraggeber: GLS Gemeinschaftsbank eG Umlagen Es werden KEINE Umlagen erhoben.
Umlagen (keine) / Anlagen
Baubeschreibung Baubeschreibung für Bauvorhaben "Kindertagesstätte Christstraße" Besondere technische Vertragsbedingungen Bauvorhaben Die GLS Bank Bochum plant an Ihrem Hauptstandort in Bochum Christstraße 7 die Errichtung einer zweizügigen Kindertageseinrichtung. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant: - Anbau an den Bestand als 2-geschossiges Gebäude in Holzbauweise (Nutzung EG Kita, OG Bürofläche); - Entkernung, Umbau und Umnutzung eines Teiles des Bestandsgebäudes von Nutzung Büro zu Kita; - Anbau eines Aufzuges an das Bestandsgebäudes über alle Geschosse in massiv gebautem Schacht; - Kleinere Anpassungen im Bestand im Bereich von Aufzug und Anbau auch in anderen Geschossen; - Abdichtung und Dämmung erdberührter Außenwände des Bestandsgebäudes im Umfeld des Anbaus. Der Anbau gründet sich auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte mit unterseitiger Dämmung aus Schaumglasschotter. Der tragende und aussteifende Holzbau ist feuerbeständig als heißbemessener Holzskelettbau mit eingestellten, nichttragenden Außenwänden in Holztafelbauweise feuerhemmend geplant. Die gerundeten Teile der Außenwände sind abweichend über Bekleidungen in feuerbeständig qualifiziert. Die Decke ist als heißbemessene Holz-Beton-Verbunddecke mit holzsichtiger, akustisch wirksamer Untersicht vorgesehen. Die Warmdachkonstruktion erhält eine extensive Begründung. Alle Außenfenster sind als Holzfenster, die Außentüren als Holzrahmentüren vorgesehen. Der nichttragende Ausbau erfolgt als Holzständer-Trockenbau im Anbau und als Metallständer-Trockenbau im Bestand. Der Boden ist ein Heizestrich mit unterschiedlichen Oberbodenbelägen. Zufahrt / Lagerflächen Die Baustelle befindet in einem dichten innerstädtischen Wohngebiet. Die Zufahrt erfolgt von der Königsallee über Christstraße oder Hugo-Schultz-Straße in die Saladin-Schmitt-Straße, die alle einen Straßenquerschnitt typischer Wohnstraßen mit beidseitigen Parkplätzen aufweisen; entgegenkommende Fahrzeuge müssen regelmäßig ausweichen. Die Erschwernisse für größere Materialtransporte und Fahrzeuge sind daher zu im Vorfeld prüfen und zu berücksichtigen. Anlieferungen sind über die Zufahrt Ecke Saladin-Schmitt-Straße / Hugo-Schultz-Straße durchzuführen. Zu beachten ist, dass die Kreuzung Hugo-Schulz-Straße / Stolzestraße absehbar längerfristig für Kanalarbeiten gesperrt ist. Der Baustellenbereich innerhalb des Bauzauns weist je nach Baufortschritt nur in begrenztem Umfang Lagerflächen aus. Lagerungen außerhalb des Baustellenbereiches sind unzulässig. Für das Parken von Mitarbeiterautos sind Parkplätze außerhalb des Baustellenbereichs zu nutzen, hierfür bietet der Baustellenbereich keinen Platz. Innerhalb des Baustellenbereichs dürfen nur Fahrzeuge mit Material und Werkzeugen über längere Zeiträume abgestellt werden; diese sind auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich umzusetzen oder nach Erfordernis aus dem Baustellenbereich zu entfernen. Im Baustellenbereich ist eine Feuerwehraufstellfläche dauerhaft freizuhalten.
Baubeschreibung
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und spätestens am folgenden Werktag dem Auftraggeber sowie zusätzlich dessen Bauleitung in Textform (z.B. per eMail - ausdrücklich nicht über Messenger-Dienste) zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B. Zahl der Mitarbeiter vor Ort, Arbeitszeit, erbrachte Leistungen, wesentliche Änderungen/zusätzliche Leistungen gegenüber dem Vertrag, relevante Wetterdaten und sonstige besondere Vorkommnisse. Fachbauleitung des Auftragnehmers Umgehend nach Auftragserteilung sind durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber und dessen Bauleitung (Objektüberwachung) als qualifizierte und erfahrende Ansprechpersonen eine Fachbauleitung sowie eine Stellvertretung in Textform zu benennen (Fachbauleitererklärung), die für die Leistungen des Auftragnehmers die Fachbauleitung nach Landesbauordnung, die ständige Koordinierung der eigenen Arbeitnehmer vor Ort und die eigenverantwortlichen Absprachen mit den anderen am Projekt Beteiligten wahrnehmen. Jeder Wechsel von Fachbauleitung oder Stellvertretung ist dem Auftraggeber umgehend in Textform anzuzeigen. Fachbauleitung und Stellvertretung müssen deutsch sprechen und in fachlichen Fragen zur Ausführung entscheidungsbefugt sein.
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung
Baubegehungen/Prüftermine Prüfstatik, Wärmeschutz, Blower-Door-Test Stichprobenhafte Kontrolle Prüfstatik und Wärmeschutz Die Fachbauleitung oder seine Stellvertretung sind zur Mitwirkung an den genannten Baubegehungen / Prüfterminen verpflichtet. Alle Leistungen zur Fachbauleitung, zur Teilnahme an den Terminen selbst, deren Vor- und Nachbereitungen sowie zu erforderliche Wegezeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Anwesenheitspflicht: zu jedem Termin; Anzahl Termine: ca. 6 Termine; Zeitdauer pro Termin / Ort: ca. 1 Stunde auf der Baustelle vor Ort; Blower-Door-Test Die Fachbauleitung oder seine Stellvertretung sind zur Mitwirkung am Blower-Door-Test verpflichtet. Alle Leistungen zur Fachbauleitung, zur Teilnahme an den Terminen selbst, deren Vor- und Nachbereitungen sowie zu erforderliche Wegezeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Anwesenheitspflicht: zu jedem Termin; Anzahl Termine: 1 Termin (nach Erfordernis 1 Wiederholungstermin); Zeitdauer pro Termin / Ort: ca. 5 Stunden auf der Baustelle vor Ort;
Baubegehungen/Prüftermine Prüfstatik, Wärmeschutz, Blower-Door-Test
ZTV Allg. Regelungen Baustelle ZTV Allgemeine Regelungen für die Baustelle Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Baustelleneinrichtung für alle Gewerke / Leistungsgrenzen Der Auftraggeber stellt eine allgemeine Baustelleneinrichtung für alle Gewerke wie nachfolgend zur Verfügung. Abgrenzung des Baustellenbereichs Der Auftraggeber veranlasst die Abgrenzung des Baustellenbereichs durch Bauzäune mit Baustellentoren und ggf. den Einbau von Bautüren in der Gebäudehülle. Türen und Tore sind außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen zu halten. Der Auftragnehmer hat sich zu vergewissern, ob er als letzter die Baustelle verlässt. Er hat in diesem Fall alle noch ungesicherten Türen und Tore zu verschließen. Versorgungsanschlüsse, Sanitärräume, Erste-Hilfe-Raum Toiletten-/Waschräume gemäß ArbStättV sowie Baustromverteiler, Bauwasseranschlüsse sowie eine provisorische Baubeleuchtung der Fluchtwege und Treppen werden durch den Auftraggeber unentgeltlich bereitgestellt. Ein Erste-Hilfe-Raum gemäß §6 ArbStättV bzw. entsprechend nutzbarerer Bereich wird durch den Auftraggeber in unmittelbarer Nähe zum Baustellenbereich zur Verfügung gestellt. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ("Umlagen") werden die jeweiligen Verbrauchskosten durch den Auftraggeber selbst getragen oder auf alle Auftragnehmer umgelegt. Lagerflächen Flächen für Materiallagerung, Geräte- und Baucontaineraufstellung innerhalb des Baustellenbereichs stehen dem Auftragnehmer nach den begrenzten Möglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Lagerflächen. Gerüste dürfen generell nicht als Lagerflächen benutzt werden. Lage und Abmessungen von Lagerflächen bedürfen der Zustimmung der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers in Textform. Lagerflächen befinden sich auf befestigtem und teilweise auch unbefestigtem Untergrund (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Informationen über maximal zulässige Nutzlasten von Lagerflächen und deren Zufahrten sind durch den Auftragnehmer eigenständig einzuholen. Baustoffe oder Bauteile, die ohne Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers gelagert wurden, sind auf Anordnung umgehend und ohne Kosten für den Auftraggeber umzulagern. Gerüste, Kräne etc. Durch den Auftraggeber für alle Gewerke zur Verfügung gestellte Gerüste können durch den Auftragnehmer unentgeltlich benutzt werden. Gerüststandorte bzw. vergleichbare bauseitige Maßnahmen sind im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in den Beschreibungen der einzelnen Leistungen oder Gewerke ausdrücklich enthalten. Eigenmächtige Veränderungen oder Umbauten jeglicher Art am Gerüst sind dem Auftragnehmer untersagt und dürfen ausschließlich vom Gewerk Gerüstbau durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sich mit dem Gewerk Gerüstbau eigenverantwortlich abzustimmen. Die Abstimmung ist zu dokumentieren und der Bauleitung des Auftraggebers zur Freigabe vorzulegen. Von anderen Gewerken gestellte weitere Gerüste, Kräne, Bauaufzüge u.ä. sind von den jeweiligen Gewerken zur Mitbenutzung, teilweise gegen Entgelt, zur Verfügung zu stellen. Eine Gewähr für die Nutzung wird vom Auftraggeber nicht übernommen. Meterrisse und weitere Messpunkte Der Auftraggeber veranlasst die Anbringung von einem Meterriss pro Geschoss an einer allgemein zugänglichen Stelle als +1,00m über OKFF (nicht Rohdecke) sowie von weiteren Messpunkten für zwei Hauptachsen je Geschoss (längs/quer). Jeder Auftragnehmer hat im Zuge seiner Leistungserbringung diese Messpunkte des Auftraggebers zu schützen und jeden Verlust oder Beschädigungen daran umgehend der Bauleitung des Auftraggebers mitzuteilen. Alle weiteren für die Leistungserbringung des Auftragnehmers an zusätzlichen Stellen erforderliche Messpunkte hat der Auftragnehmer mit Bezug ausschließlich auf die Messpunkte des Auftraggebers eigenverantwortlich anzubringen und nach Aufforderung durch die Bauleitung des Auftraggebers später umgehend wieder zu entfernen. Ein Bezug auf Messpunkte anderer Gewerke ist ausdrücklich untersagt. Genehmigung für Bauvorhaben und Baustellenbetrieb Die Genehmigung für das Bauvorhaben selbst sowie für den Baustellenbetrieb innerhalb der dafür im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen veranlasst der Auftraggeber. Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers / Pflichten während der Bauausführung Der Auftragnehmer hat alle Einrichtungen, Werkzeuge, Sicherheitsmaßnahmen und dergleichen, die für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind, in die Einheitspreise zu einzurechnen, insbesondere auch die nachbeschriebenen Leistungen. Inanspruchnahme öffentlicher und fremder Grundstücke durch den Auftragnehmer Nimmt der Auftragnehmer öffentliche oder fremde Grundstücke außerhalb des im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Bereichs für eigene Lagerflächen, Kranstellflächen, besondere Zufahren o.ä. in Anspruch, hat er hierfür erforderliche Genehmigungen eigenständig einzuholen und alle anfallenden Genehmigungs-, Nutzungsgebühren etc. sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandenen Schäden in die Einheitspreise einzurechnen. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in de Leistungstexten beschrieben. Genehmigungen, Prüfungen, Zertifizierungen u.ä. Alle für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlichen Genehmigungen durch Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden, externe Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen o.ä. sind, soweit sie nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich als bereits vorliegend aufgeführt werden, durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich herbeizuführen. Dafür anfallende Gebühren, Honorare und dergleichen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baucontainer / Lagerflächen Mit dem Übereinanderstellen von Baucontainern für Baubüro, Aufenthalt, Material etc. muss gerechnet werden, für Zugänglichkeit mit Treppen o.ä. hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Soweit Baucontainer auf vorhandenen gepflasterten bzw. asphaltierten Flächen positioniert werden, ist ein Schutz des Untergrundes gegen Beschädigungen einzukalkulieren. Gleiches gilt für die Nutzung solcher Flächen für die Lagerung von Materialien. Gerüste / Geräte / Werkzeuge Der Auftragnehmer hat selbstständig für eine ausreichende Beleuchtung seiner Arbeitsbereiche zu sorgen. Das Umsetzen der vom Auftragnehmer eingesetzten Geräte, Gerüste und Maschinen, bedingt durch den Baufortschritt auch anderer Auftragnehmer, ist einzurechnen. Gerüste des Auftragnehmers für Arbeitshöhen über 3,50m sind während der eigenen Nutzungszeiträume des Auftragnehmers auch anderen Gewerken zur Mitbenutzung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Kräne bzw. Bauaufzüge des Auftragnehmers sind in gleicher Weise den anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen; hierfür eventuell anfallende Vergütungen sind zwischen den Auftragnehmern zu vereinbaren und gegenseitig abzurechnen. Räumen der Baustelleneinrichtung und der Lagerflächen Nach Abschluss der Baumaßnahme sind alle o.g. Einrichtungen einschließlich aller Anschlüsse zu beräumen. Die Bauleitung des Auftraggebers kann für einzelne, nicht mehr benötigte Einrichtungen eine frühere Räumung verlangen. Noch erforderliche durch den Auftragnehmer hergestellte temporäre Schutzmaßnahmen sind erst auf Anweisung der Bauleitung des Auftraggebers rückzubauen. Arbeitstägliche Reinigung der Baubereiche Die Baubereiche sind arbeitstäglich zu reinigen. Auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers sind Verunreinigungen auch vor Beendigung eines entsprechenden Arbeitsabschnittes zu beseitigen. Rauchverbot Das Rauchen im Gebäude und in Bereichen der allgemeinen Baustelleneinrichtung ist verboten.
ZTV Allg. Regelungen Baustelle
ZTV Holzbau / Metallbau / Verglasungen ZTV Holzbau / Metallbau / Verglasungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Für nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die maßgeblichen Normen und Bestimmungen der Leistungsbereiche Zimmerer/Holzbau, Metallbau, Klempner, Verglasungs- und Beschlagarbeiten. Es gelten weiterhin alle Vorschriften und Regeln zu Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Werkstoffe und Bauteile Für alle eingesetzten Materialien gelten die maßgebliche Normen und Regelwerke für die einzelnen der oben genannten Leistungsbereiche. Bei Erfordernis liegen diesen Leistungsverzeichnis für darüberhinausgehende Vorgaben und Erläuterungen zu eingesetzten Materialien weitere zusätzliche technische Vertragsbedingungen bei. Verbindungs- und Befestigungsmittel Die zur Verwendung kommenden Befestigungsmittel müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nach Herstellervorschrift bzw. den Vorgaben der Verwendbarkeitsnachweise montiert sein. Alle Befestigungsmittel sind gemäß den Korrosionsbelastungen des Einbauortes auszuwählen oder zu schützen. Beim Zusammentreffen von Bauteilen verschiedener Werkstoffe und bei der Auswahl der Befestigungsmittel ist Kontaktkorrosion auszuschließen. Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und gleichzeitig für eine Kontrolle nur schwer sichtbar oder für Wartungen nur schwer zugänglich sind, sind in jedem Fall aus nichtrostendem Stahl auszuführen. Dies gilt grundsätzlich für alle Befestigungsmittel (Schrauben, Anker u.ä.) an und innerhalb vorgehängter Fassaden oder hinter Wärmedämmschichten; zusätzliche Verankerungsbauteile, Verbindungsprofile u.ä. sind aus Aluminium oder nichtrostendem Stahl herzustellen. Sichtbare Verbindungsmittel sind (zumindest innerhalb eines Typs) gleichfarbig mit dem zu befestigenden Bauteil und in geordneten Bild nach Absprache und Freigabe durch die Architekten auszuführen. Bei Verschraubungen jeglicher Art sind Unterlegscheiben zu verwenden. Die Herstellung der erforderlichen Bohrungen für die Befestigungsmittel ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Schweißverbindungen Schweißverbindungen sind immer als durchgängige geschweißte Nähte auszuführen. Alle später sichtbaren Schweißstellen sind sauber planeben zu verschleifen und dürfen auch nach erfolgten weiteren Beschichtungen der Oberflächen in keiner Form sichtbar sein. Schweißungen auf der Baustelle, ausgenommen konstruktiv vorgegebenen Schweißungen, sind nicht zulässig und können nur in Ausnahmefällen gestattet werden. Kantungen und Biegungen Metallbauteile dürfen nach erfolgten Kantungen, Biegungen o.ä. keine Querschnittsverengungen aufweisen und müssen frei von Rissen sein. Oberflächenbeschichtungen, Eloxierungen u.ä. sind regelmäßig erst nach den Kantungen, Biegungen o.ä. auszuführen. Blitzschutz Fassadenbauteile aus Metall wie Pfosten-Riegel-Fassaden, Blechverkleidungen, Attiken, Anschlussbleche etc. müssen untereinander elektrisch-leitend verbunden werden. Dies betrifft sämtliche Stöße, Dehnfugen oder thermische Entkopplungen mit nichtleitenden Zwischenlagen. Maßgeblich sind die Bestimmungen DIN 18384, VDE 0185 und DIN 57185. Die Verbindungen innerhalb seiner Leistungsbereiche müssen durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber mit flexiblen, nichtkorrodierenden Überbrückungsbändern und Anklemmverschraubungen hergestellt werden. Material und Querschnitt ist nach den Erfordernissen zu wählen und einzukalkulieren. Geeigneten Stellen für die Übergabe der Ableitungen in die allgemeine Blitzschutz- und Erdungsanlage sind rechtzeitig mit dem ausführenden Gewerk Blitzschutz abzustimmen. Verbindungen und Anschlüsse müssen durch den Auftragnehmer im Zuge der Ausführung eigenverantwortlich in Koordination mit dem zuständigen technischen Fachplaner und dem ausführenden Gewerk geplant und hergestellt werden. Die Verbindungen müssen generell in verdeckten Bereichen angeordnet werden und sind insbesondere an später unzugänglichen Stellen rechtzeitig vorzusehen. Verglasungen und Ausfachungen Für Verglasungen gelten insbesondere die Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen sowie die Verglasungs-Richtlinien des jeweiligen Glasherstellers. Die Leistung umfasst jeweils Liefern, Einsetzen und Abdichten der Verglasungen und Ausfachungen. Das Einsetzen und Abdichten kann mittels EPDM-Dichtprofilen oder Vorlegebändern mit dauerelastischer Falzkantenversiegelung erfolgen. Falzgründe in Profilen für Verglasungen müssen absolut glattflächig ausgebildet sein, so dass anfallende Feuchtigkeit ohne zusätzliche Dränagekanäle immer in die tiefste außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird. Für die Belüftung des Falzgrundes sind die Vorgaben der Glashersteller einzuhalten. Stöße von der Witterung ausgesetzten Glashalteleisten müssen durch die mit vulkanisierten Ecken auszuführende  Verglasungsdichtung überdeckt werden. Die Verglasungsdichtungen sind so auszuformen, dass sie für den Betrachter nicht in Form eines breiten Randes in Erscheinung treten. Anodische Oxidation / Eloxierung Aluminium Die anodische Oxidation bzw. Eloxierung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss entsprechend DIN 17611 durchgeführt werden. Oberflächenbehandlung und -ausführung erfolgt gemäß Angaben im Leistungsverzeichnis. Farbbeschichtungen Aluminium Eine Farbbeschichtung von Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 Mikrometer / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. Barrierefreie Nullschwelle an Türen und Fenstertüren / Fenster immer mit Fensterbankanschluss Türen und Fenstertüren sind an ihren Fußpunkten barrierefrei gemäß DIN 18040 auszuführen, hierbei ist eine "Nullschwelle" ohne Anschläge zu verwenden. Ausnahmen von dieser Regel sind ausdrücklich in den Leistungsbeschreibungen vermerkt. Bei so benannten "Fenstertüren" ist statt des unteren Blendrahmens ebenfalls ein Schwellenprofil anzuordnen. Für bodentiefe Fenster gilt die Anforderung nur dann, wenn diese ausdrücklich in den Leistungsbeschreibungen vermerkt ist (oder der Begriff "Fenstertüren" verwendet wird). Die Abdichtung nach unten hat bei Türen und Fenstertüren grundsätzlich mit einer sich beim Schließen absenkenden Dichtung zu erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kommen abweichend Bodenschwellen oder Lippendichtungen zum Einsatz. Bei Fenstern und Fenstertüren ist grundsätzlich ein Fensterbankanschluss außen vorzusehen (nach Erfordernis als angesetzte Profilverbreiterung in Material und Oberfläche der Blendrahmenprofile). Anschlagdichtungen Anschlagdichtungen sind umlaufend anzuordnen und dürfen nicht durch Bänder und/oder Ecklager unterbrochen werden. Dichtungslippen sind im Bereich von Bändern und Ecklagern passgenau auszuklinken, alternativ sind entsprechende Dichtungs-Formstücke anzuordnen. Angepresste Anschläge müssen in den Stößen Eckwinkel bzw. Stoßbleche aus Edelstahl erhalten. Die Abdichtung von T-Stößen hat mittels zum System gehörender Bauteile und dauerelastischen Dichtstoffen im Bereich der Stoßbleche zu erfolgen. Beschläge Für die Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen der jeweiligen Systemhersteller ausgewiesenen System-Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen technischen Regeln ausgewählt werden. Dies gilt besonders für Griffgarnituren. Alle eingesetzten Beschläge sind für erhöhte Anforderungen auszuwählen. Durch den Auftragnehmer ist eine projektbezogene Freigabe der gewählten Beschläge durch den Systemhersteller der Gesamtelemente in Textform zu erwirken, die insbesondere auch die Verglasungs- bzw. Flügelgewichte berücksichtigt. Dafür erforderliche Berechnungen, Nachweise etc. sowie die daraus resultierenden Sonderprofile, Verstärkungen und dergleichen sind in die Einheitspreise einzurechnen, diese Unterlagen sind im Rahmen der technischen Klärung der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anderes beschrieben, müssen alle Beschlagteile, auch Flügelbänder bei Fenstern, verdecktliegend angeordnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Griffgarnituren, Flügelbänder bei Türen und (nicht integrierte) Obentürschließer. Im Falz angeordnete Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Schraubverbindungen und Befestigungen sind ebenfalls verdecktliegend auszuführen, für Verschraubungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Im geschlossenen Zustand der Elementflügel dürfen keine Befestigungen von Beschlägen o.ä. sichtbar sein. Montage / Anschlüsse zum Baukörper Die Montage der Elemente muss flucht- und lotrecht - auch über mehrere Geschosse hinweg - erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die an einem Punkt in jedem Geschoss durch den Auftraggeber vorgegeben sind. Die Verankerungen der Elemente des Auftragnehmers sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und der Elemente untereinander aufgenommen werden können, ohne dass hieraus ungewollte Belastungen auf die vom Auftragnehmer eingebauten Elemente oder von diesen auf den Baukörper übertragen werden. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden; zu berücksichtigen sind Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung. Alle Anschlüsse an die angrenzenden Bauteile sowie alle zur Montage am Baukörper erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, so diese nicht ausdrücklich gesondert beschrieben sind. Baustellenschutz Abdeckungsarbeiten von besonders vor Verschmutzung zu schützenden Bauteilen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat für einen ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen. Schutzlacke, Klebefolien und dergleichen für den vorübergehenden Schutz der Oberflächen müssen mit den angrenzenden und den vom Auftragnehmer eingebauten Materialien und Oberflächen verträglich sein und sich rückstandsfrei wieder entfernen lassen. Die Anbringung eines Oberflächenschutzes und der Zeitpunkt der Entfernung ist mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Erstreinigung durch den Auftragnehmer als Voraussetzung für Abnahme Als Voraussetzung für die technischen Begehungen zur Vorbereitung der Abnahme sind durch den Auftragnehmer an allen seinen Leistungsteilen sämtliche sichtbaren Oberflächen, Verglasungen etc. (je nach Bauteil innen und außen) sowie verdeckte Falze bei öffenbaren Elementen, Schattenfugen etc. zu reinigen; diese Leistungen zur Erstreinigung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Reinigt der Auftragnehmer die vorbeschriebenen Bauteile nicht und ist die Leistung damit nicht ausreichend beurteilbar, finden die technischen Begehungen zur Vorbereitung der Abnahme frühestens nach Fertigstellung der (bauseitigen) Bauschlussreinigung statt. Für die Reinigung von Aluminiumoberflächen sind die Richtlinien des Merkblattes "Reinigen von Aluminium im Bauwesen" zu beachten, analog die Empfehlungen der "Informationsstelle Edelstahl rostfrei". Für alle Oberflächen sind Empfehlungen der Hersteller, Fachverbände u.ä. zur Reinigung an die Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu übergeben.
ZTV Holzbau / Metallbau / Verglasungen
Auftragsumfang und -bedingungen Der Auftragsumfang umfasst: Montage von Türelementen aus Holz-Glas Montage von Beschlägen Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben ausreichend sind und dass er die einschlägigen gesetzlichen und technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen einhält.
Auftragsumfang und -bedingungen
Ansprechpartner Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an: Pascal Scheidle Tel: 0 25 43/39 89 2-64 E-Mail: p.scheidle@ueding.com Bei Fragen zur Ausschreibung und Vergabe wenden Sie sich bitte an: Alexander Kohnke Tel: 0 25 43/39 89 2-71 E-Mail: a.kohnke@ueding.com
Ansprechpartner
Vorbemerkungen Montageleistung Allgemein Die nachfolgenden Positionen umfassen die Montage von Holztürelementen. Sämtliche Materialen für die Befestigung und Abdichtung der Elemente werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt. Maschinen und Werkzeuge und Hilfsmittel sind von AN einzukalkulieren. Dokumentation und Kommunikation Die Dokumentation zwischen AN und AG erfolgt über die Software Capmo. Baufortschrittsdokumentation und Mängel werden mithilfe der Software erfasst und dokumentiert (Ticketzuweisung). Unmittelbar nach der Vergabe erfolgt eine umfangreiche Einweisung der Software durch den AG. Tagesberichte vom AN sollen ebenfalls über Capmo eingereicht werden. Kommunikation und Bauleitung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer sämtlicher auszuführender Leistungen einen qualifizierten, deutschsprachigen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle präsent bzw. jederzeit erreichbar sein und die Kommunikation mit der Bauleitung sicherstellen. Der Ansprechpartner muss befugt sein, technische, organisatorische und terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber, der Bauleitung sowie anderen am Bau Beteiligten eigenständig zu führen und verbindliche Entscheidungen innerhalb seines Verantwortungsbereiches treffen zu können. Sämtliche Anweisungen, Abstimmungen, Besprechungen sowie die Dokumentation der Leistungserbringung sind in deutscher Sprache durchzuführen. Eventuell erforderliche Übersetzungsleistungen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten sicherzustellen. Die Benennung des Ansprechpartners einschließlich Kontaktdaten hat spätestens vor Beginn der Montagearbeiten zu erfolgen. Ein Wechsel des Ansprechpartners ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vorbemerkungen Montageleistung
4 TÜR-/FENSTERELEMENTE
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TÜR-/FENSTERELEMENTE
Leitbeschr. Tür-/Fensterelemente Leitbeschreibung "Tür-/Fensterelemente" Fensterelemente als Türen, Fenster und Festverglasungen in Außenwänden mit verschiedenen Anforderungen an Wärme-, Schall- und Einbruchschutz montieren Alle nachbeschriebenen Elementtypen, also Fenster und Außentüren mit den verschiedenen Anforderungen an Wärme-, Schall-, Einbruchschutz u.ä. sowie auch die Elemente ohne besondere Anforderungen sind in optisch gleicher Ausführung (Material- und Oberflächenqualitäten identisch, Profil-Ansichtsbreiten nahezu gleich, Profil-Bautiefen nicht direkt nebeneinanderliegender Elemente dürfen abweichen) sowie von einem Systemhersteller anzubieten und auszuführen. Abweichende Systemhersteller bei einzelnen Elementtypen sind möglich, sofern die betroffenen Systemhersteller dies nicht ausdrücklich ausschließen. Die für die einzelnen Elemente beschriebenen Anforderungen an Wärme-, Schall-, Einbruchschutz u.ä. sind immer für die Gesamtkonstruktion (Rahmen/Zarge, Flügel/Türblatt, Verglasungen, Beschläge) herzustellen und nachzuweisen. Die Auswahl von Profilen, Dichtungen, Beschlägen und Zubehör muss nach den gültigen Unterlagen des je Element gewählten Systemherstellers erfolgen. Auch hierfür sind auf jeden Fall durchgehend die Systembauteile eines zugelassenen Systems zu verwenden; eine Mischung unterschiedlicher Systeme insbesondere in einem Element ist nicht erlaubt. Ausnahmen zu systemfremden Bauteilen sind in den Positionen vermerkt. Die in den ZTV dieses Gewerks genannten allgemeinen Eigenschaften für Konstruktion und Elemente sind zu beachten. Beschläge, Griffgarnituren etc. Für die zusätzlichen Beschlagsbauteile wie Griffgarnituren, Drehbänder, Schlösser bzw. Verriegelungen, Türschließer u.ä. ist jeweils pro Beschlagstyp ein einheitlicher Systemhersteller anzubieten und einzubauen, der in einer Produkt-/ Designfamilie alle geforderten Varianten (ein- oder zweiflüglig, Brandschutz-, Schallschutz-Lösungen, gekröpfte Beschläge etc.) umfasst. Die Anforderung der Gleichwertigkeit gilt bei sichtbaren Beschlägen auch für das Design. Notwendige Elementverstärkungen für Beschläge sowie z.B. eine größere Anzahl Drehbänder sind nach den Anforderungen gemäß den Vorgaben des Systemherstellers anzubieten und auszuführen. Die Beschläge an jedem Element sind in ihrem Zusammenwirken so auszuwählen, dass die für eine barrierefreie Nutzung zulässigen Bedienkräfte der aktuell gültigen Regelwerke und nach Stand der Technik bei üblichen Einbausituationen (insbesondere typischen Luftdruckbedingungen) nicht überschritten werden. Die Einflüsse der geforderten Dichtigkeit der Elemente sind zu beachten und ggf. durch die Auswahl besonders leichtgängiger Beschläge zu kompensieren. Der Einsatz kraftbetätigter Tür- oder Fensterelemente ist nur dort vorgesehen, wo dies ausdrücklich in den Positionen vermerkt ist. Verglasungen und Ausfachungen Verglasungen und/oder Ausfachungen von 4 bis 45mm Dicke müssen in die Profile eingesetzt werden können. Bei Verglasungen mit Glashalteleisten sind diese immer auf der Innenraumseite bzw. der Nichtangriffsseite von Türen und Fenstern anzubringen. Alle Verglasungen in einem Element (Flügel, Seitenfelder, Oberlichtfelder etc.) sind in gleicher Ebene anzuordnen. Farbtöne und Oberflächen Für geforderte Farbbeschichtungen müssen mit dem angebotenem Beschichtungssystem alle Farbtöne des NCS-Farbsystems (Natural Color System) herstellbar sein, mindestens jedoch der Umfang der Farbauswahl nach RAL-Design-Farbkarte oder von Farbkarten marktüblicher Systemhersteller. Aufschlagrichtungen und Maßangaben In den nachfolgenden Beschreibungen sind in der Regel keine Aufschlagrichtungen vermerkt. Die einzelnen Mengenangaben beinhalten jeweils auch die spiegelbildliche Ausführung. Maße für Breiten und Höhen der Elemente, Verglasungen etc. in den Positionen sind ca.-Angaben. Alle Elemente sind grundsätzlich als Sondermaße zu kalkulieren. Aus der Angabe von Normmaßen in den Positionen kann nicht vorausgesetzt werden, dass Normelemente bestellt werden können. Elemente können sich auch innerhalb einer Position in der genauen Ausführung unterscheiden (Abmessungen gemäß Aufmaß, Farbigkeiten von Oberflächen u.ä.). Für Rollstuhlbenutzer sowie für Rettungswege (auch bei Fenstern) muss nach Öffnung des Gehflügels immer eine nutzbare lichte Breite von 90cm, für Fenster in Rettungswegen zusätzlich eine nutzbare lichte Höhe von 120cm vorhanden sein, hierbei ist die Öffnungsweite der Tür-/Fensterflügel zu beachten. Abweichungen sind durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Montageplanung mit dem Architekten abzustimmen.
Leitbeschr. Tür-/Fensterelemente
Besondere Eigenschaften für Tür-/Fensterelemente aus Holz Besondere Eigenschaften für Tür-/Fensterelemente aus Holz Die Bestimmung der Holzquerschnitte ist nach Tabelle des ift Rosenheim zur Ermittlung von Querschnitten für Holzfenster oder einem gleichwertigen Regelwerk vorzunehmen. Eckverbindungen der Profile sind nach statischen Erfordernissen als Schlitz- oder Zapfenverbindungen auszuführen. Die Konstruktion einschließlich Verbindungselemente müssen alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die tragenden Bauteile abgeben können. Auswahl und Aufbau der Fenster-/Türprofile ist darauf abzustimmen. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis. Für die Qualität des Holzes gilt DIN EN 942 (Holz für Tischlerarbeiten) für zu lasierende Elemente. Es sind nur Hölzer aus nachgewiesener nachhaltiger Forstwirtschaft zugelassen. Der Nachweis einer anerkannten Prüfstelle ist vorzulegen (z.B. FSC Forest Stewardship Council oder gleichwertiger Art). Die Elemente sind aus geradfaserigem Holz mit Jahrringbreite bis ca. 3mm herzustellen. Der Streubereich des Feuchtigkeitsgehaltes des Holzes darf nicht größer als 2% sein. Der maximale Feuchtigkeitsgehalt der Einzelteile darf dabei 15% nicht übersteigen. Die Messung des Feuchtigkeitsgehaltes ist vor Beginn der formgebenden Bearbeitung durchzuführen und vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Für die Verleimung der Holzteile müssen Klebstoffe nach DIN EN 204 B 4 verwendet werden. Alle Vorschriften des Herstellers sind einzuhalten. Andere Klebstoffe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn ihre Eignung für den Fensterbau von einem neutralen Institut bestätigt wurde. Die Holzschutzbehandlung hat im Tauchverfahren allseitig auch bei Leistenmaterial zu erfolgen. Bei dem eingesetzten Holzschutzmittel muss die Wirksamkeit gegen Insekten und holzzerstörende Pilze (P, lv, W) nach DIN 68 800 gewährleistet sein. Bei bläueempfindlichen Hölzern ist der Bläueschutz ebenfalls allseitig (auch bei Leistenmaterial) auszuführen. In jedem Fall ist für den Bläueschutz der Nachweis der spezifischen Bläuewidrigkeit nach der verschärften Hann.-Mündener Streifenmethode zu erbringen. Die  Anstrichverträglichkeit des Holzschutzmittels muss vom Holzschutzmittelhersteller nachgewiesen sein. Anstrich bzw. Lasur sind erst nach der Holzschutzbehandlung in Anlehnung an die Technischen Richtlinien für Fensteranstriche, herausgegeben vom Hauptverband des deutschen Malerhandwerks auszuführen. Wetterschutzschienen, Beschläge und sonstige Metallteile sind frühestens nach dem ersten Anstrich anzubringen. Für Imprägnierung, Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtung sind durchgängig Produkte eines Systemherstellers zu verwenden. Wetterschutzprofile aus Aluminium Am unteren Abschluss der Fenster-/Türbauteile ist jeweils ein passendes Wetterschutz- bzw. Schwellenprofil zur kontrollierten Wasserabführung anzuordnen. Alle horizontalen von oben bewitterten Rahmenteile sind mit einem abgekanteten Abdeckprofil mit Hinterlüftung zu versehen (in der Regel nur unterer Flügelrahmen, Abdeckung Blendrahmen unten durch Ausbildung Wetterschutzprofil). Wetterschutz-, Schwellen- und Rahmenabdeckprofile sind aus gekanteten Blechbändern oder als Strangpressprofile aus Aluminium und im Farbton des Fensters anzubieten und auszuführen, so hierfür in den Positionen keine abweichenden Qualitäten vermerkt sind. Bei der Designauswahl dieser Profile sind die Darstellungen auf den beiliegenden Zeichnungen maßgeblich (kantige Ausführung). Die eingesetzten Wetterschutzschienen müssen so ausgebildet sein, dass die Wasseraustrittsöffnung durch eine Tropfnase vor direktem Windanfall geschützt sind. Der seitliche Anschluss zum Blendrahmen ist so zu dichten, dass ein Eindringen von Wasser verhindert wird. Die Wetterschutzschiene ist thermisch getrennt am Blendrahmen zu befestigen. Befestigung Glashalteleisten Glashalteleisten sind diese immer auf der Innenseite des Fensters anzubringen und verdeckt zu befestigen (z.B. durch versenkte Nagelung und Verspachteln der Nagellöcher); notwendige sichtbare Befestigungen (z.B. bei Anforderungen an den Einbruchschutz) sind in Art und Ausführung durch die Architekten freigeben zu lassen.
Besondere Eigenschaften für Tür-/Fensterelemente aus Holz
Schnittstelle Komponenten mit elektrischem Anschluss Schnittstelle Komponenten mit elektrischem Anschluss Durch den Auftraggeber bzw. die technischen Gewerke werden bauseits zur Verfügung gestellt: - Elektrischer Anschlusspunkt max. 50cm neben dem jeweiligen Bauelement des Auftragnehmers; - Leitungsverlegungen im Gebäude außerhalb von Bauelementen des Auftragnehmers z.B. zu Bedientastern, externen Rauchmelder o.ä.; - Einbau von Standard-Unterputzdosen z.B. für Bedientaster; - Standard-Bedientaster aus dem jeweiligen Schalterprogramm des Gebäudes (sofern erforderlich); - Anschluss von externen Steuer- oder Meldeanlagen an potentialfreie Kontakte des Auftragnehmers; Durch den Auftragnehmer sind folgende Angaben zu machen bzw. Leistungen auszuführen: - Angabe Standort des elektrischen Anschlusses für die jeweiligen Bauelemente des Auftragnehmers; - Angabe der erforderlichen elektrischen Anschlusswerte 230V 16A (1-polig) oder 400V 16A (3-polig) sowie der Übergabeart z.B. als Klemmstelle, Steckdose o.ä.; - Angabe aller erforderlichen Leitungsqualitäten und deren Übergabepunkte für die bauseitige Verlegung (Kabelzugliste sowie Grundrisse/Schnitte/Ansichten mit Start und Ziel der Leitungen); - Alle Leitungsverlegungen bis zum bauseitigen elektrischen Anschlusspunkt, alle Bohrungen und Abdichtungen von Leitungsdurchführungen an, durch und innerhalb von Bauelementen des Auftragnehmers als verdeckte Verlegung z.B. innerhalb von Profilen; - Verdeckte Leitungsübergänge zwischen beweglichen Bauteilen z.B. von Flügeln zu Rahmen bzw. Zargen; - Montage und Anschluss aller Steuerungsbauteile und aller Endgeräte, auch z.B. Bedientaster und Melder; sowie - Gemeinsame Inbetriebnahme der Gesamtanlage nach erfolgter Fertigmontage mit allen daran beteiligten Gewerken sowie Dokumentation dieser Inbetriebnahme; - Erstinbetriebnahme und Veranlassung aller erforderlichen Abnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben durch dafür autorisierte Mitarbeiter des Auftragnehmers, Sachkundige und/oder Genehmigungsbehörden einschließlich aller dafür anfallenden Kosten, Honorare, Gebühren etc.; - Einweisung von bis zu 4 vom Auftraggeber benannten Personen in die Funktionsweise der Bauelemente des Auftragnehmers; - Mitwirkung an der gemeinsamen Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von bauseitigen Anlagen z.B. Brand- und Einbruchmeldeanlagen, die mit den Bauelementen des Auftragnehmers in Verbindung stehen; Die Leistungen zur Inbetriebnahme finden regelmäßig als gesonderter Zeitraum kurz vor Fertigstellung des Gesamtgebäudes statt, gesonderte An-/Abfahrten hierfür sind einzurechnen. Alle hier beschriebenen Leistungen des Auftragnehmers sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Schnittstelle Komponenten mit elektrischem Anschluss
Schallsch., Wärmesch., Einbruchsch. u. weit. Beanspr. Holz Schallschutz, Wärmeschutz und weitere Beanspruchungen Türen/Fenster Holz Für die Positionen zu den Fenstern, Festverglasungen, Ausfachungen etc. gemachte Angaben für Wärme- und Schallschutz gelten jeweils für die Gesamtkonstruktion. Wärmeschutz für Fensterelemente: Uw=<0,95W/m2K nach DIN EN ISO 10077-2 (Gesamt U-Wert); für Türelemente: Uw=<1,30W/m2K nach DIN EN ISO 10077-2 (Gesamt U-Wert); Schallschutz für Tür-/Fensterelemente: laut Angabe in jeweiliger Position (nur im Erdgeschoss); Einbruchschutz für Tür-/Fensterelemente: laut Angabe in jeweiliger Position (nur im Erdgeschoss); Luftdurchlässigkeit für Fensterelemente: Klasse 4 nach DIN EN 12207; für Türelemente: Klasse 3 nach DIN EN 12207; Schlagregendichtheit für Fensterelemente: Klasse 5A nach DIN EN 12208, Prüfverfahren A (ungeschützt); für Türelemente: Klasse 5A nach DIN EN 12208, Prüfverf. A (ung.), 2-fl. Türen >=Klasse 3A; Mechanische Beanspruchung für Fensterelemente: Klasse 4 nach DIN EN 13115; für Türelemente: Klasse 2 nach DIN EN 13115; Dauerfunktion für Fensterelemente: Klasse 2 nach DIN EN 12400; für Türelemente: Klasse 6 nach DIN EN 12400 für Gehflügel (mind. Klasse 3 für Standflügel); Windlastwiderstand für Fensterelemente: Klasse B3 nach DIN EN 12210; für Türelemente: Klasse B2 nach DIN EN 12210 (mind. B1 für zweiflüglige Türen) Windlast nach DIN EN 1991: Windzone 1, Geländekategorie III, Höhenbereich Gebäude bis 10m; max. Durchbiegung der Fassadenteile: L/200 bzw. 15mm; Weitere Eigenschaften waagerechte Verkehrslast: 1,0kN/m nach DIN EN 1991 (allgemeine Angabe für das Gebäude);
Schallsch., Wärmesch., Einbruchsch. u. weit. Beanspr. Holz
zusätzlich folgende Komponenten: Folgende Komponenten sind zusätzlich zu liefern und zu montieren (Auswahl laut Angabe in jew. Position):
zusätzlich folgende Komponenten:
- Komponente Rahmentyp___FensterHolz Rahmentyp FensterHolz als Fensterelemente mit vierseitig umlaufenden Blendrahmen und eingesetzten Flügelrahmen mit großflächigen Verglasungen sowie laut Angabe in jeweiliger Position mit zusätzlich angesetzten Festverglasungen direkt in die Profile des Blendrahmens; Profile des Flügelrahmens mit max. 15mm Flächenversatz zum Blendrahmen; auch als Fensterelemente mit Anforderungen an Wärme-, Schall- und Einbruchschutz laut Angabe in jeweiliger Position; einschl. aller erforderlicher Aussparungen und Einbauteile für Fensterbänder, Getriebe o.ä.; einschl. verklebte, nicht sichtbar befestigte verdeckte Verbindungselemente an T- und Eckverbindungen; einschl. Fensterbankanschluss außen und innen als Ausfräsungen aus den unteren Blendrahmenprofilen oder als angesetzte Profilverbreiterungen in Material und Oberfläche der Blendrahmenprofile; einschl. Befestigungsmittel, Zubehör etc.; Material Rahmenprofile: Holz (Holzart nach Wahl des Auftragnehmers); Design Rahmenprofile: beidseitig ruhige ebene Profilflächen sowie geradlinige kantige Konturen ohne Vor-/Rücksprünge, Falze oder größere Rundungen; angebotene Holzart: (für Fenster und Türen) vom Bieter einzutragen Oberfläche Farbton: dickschichtig lasiert außenseitig honiggelb oder goldgelb innenseitig weiß pigmentiert als werkseitige wasserverdünnbare Komplettbeschichtung nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten; Oberfläche Glanzgrad: seidenmatt, <35 bei Messwinkel 60° nach DIN 67530 / DIN EN ISO 2813; folgende Bautiefen sind einzuhalten: Blendrahmen ca. 80mm; Flügelrahmen (Fenster) ca. 80mm; folgende Ansichtsbreiten sind einzuhalten: Blendrahmen seitl./oben (Fenster) ca. 80mm (zusätzl. Profilverbreiterungen lt. Ang. in jew. Pos.); Blendrahmen unten (Fenster) ca. 95mm (einschl. Profilverbreiterung für Anschluss Fensterbänke, zusätzl. Profilverbreit. lt. Ang. in jew. Pos.); Zwischenpfosten ca. 110mm; innen sichtb. Flügelrahmen (Fenster) ca. 80mm; außen sichtb. Flügelrahmen (Fenster) ca. 40mm; Stulpprofil (Fenster) ca. 130mm;
- Komponente Rahmentyp___FensterHolz
- Komponente Rahmentyp___TürAußenHolzR_01/2026 Rahmentyp TürAußenHolzR als Türelemente mit vierseitig umlaufenden Blendrahmen und eingesetzten Flügelrahmen mit großflächigen Verglasungen sowie laut Angabe in jeweiliger Position mit zusätzlich angesetzten Festverglasungen direkt in die Profile des Blendrahmens; Profile des Flügelrahmens mit max. 15mm Flächenversatz zum Blendrahmen; auch als Türelemente mit Anforderungen an Wärme-, Schall- und Einbruchschutz laut Angabe in jeweiliger Position; einschl. aller erforderlicher Aussparungen und Einbauteile für Türbänder, Schlosskasten o.ä.; einschl. verklebte, nicht sichtbar befestigte verdeckte Verbindungselemente an T- und Eckverbindungen; einschl. Bodenschwelle mit Höhe max. 20mm über OKFF sowie Auflaufdichtung am Flügelrahmen unten (Fußpunkte barrierefrei gemäß DIN 18040, Abweichungen sind ausdrücklich beschrieben); einschl. Befestigungsmittel, Zubehör etc.; Material Rahmenprofile: Holz (Holzart nach Wahl des Auftragnehmers, gleiche Holzart wie Fenster); Design Rahmenprofile: beidseitig ruhige ebene Profilflächen sowie geradlinige kantige Konturen ohne Vor-/Rücksprünge, Falze oder größere Rundungen; Oberfläche Farbton: dickschichtig lasiert außenseitig honiggelb oder goldgelb innenseitig weiß pigmentiert als werkseitige wasserverdünnbare Komplettbeschichtung nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten (gleiche Ausführung wie Fenster); Oberfläche Glanzgrad: seidenmatt, <35 bei Messwinkel 60° nach DIN 67530 / DIN EN ISO 2813; folgende Bautiefen sind einzuhalten: Blendrahmen ca. 80 bis ca. 90mm; Flügelrahmen (Tür) ca. 80 bis ca. 90mm; folgende Ansichtsbreiten sind einzuhalten: Blendrahmen seitl./oben (Tür) ca. 80mm (zusätzl. Profilverbreiterungen lt. Ang. in jew. Pos.); Profil unterhalb Schwelle (Tür) ca. 20mm (zusätzl. Profilverbreiterungen lt. Ang. in jew. Pos.); bandseitig sichtb. Flügelrahmen (Tür) ca. 120mm bis 140mm (auch unten); bandgegenseitig sichtb. Flügelrahmen (Tür) ca. 80mm bis 100mm (auch unten);
- Komponente Rahmentyp___TürAußenHolzR_01/2026
- Komponente Rahmentyp___xxx+Nullschw.+Magnetd._05/2022 Rahmentyp xxx+Nullschwelle+Magnetdichtungen STATT Ausführung als Schwellenprofil mit Aufkantung und Auflaufdichtung; als barrierefreie Nullschwelle über die gesamte Breite der Öffnungsflügel mit thermisch getrenntem Schwellenprofil aus Metall ohne Aufkantungen zur Oberkante Fertigfußboden sowie mit beim Schließen der Flügel sich anhebenden Magnetdichtungen; einschl. zweifach hintereinanderliegende Magnetdichtungen im Schwellenprofil mit 20 Jahre Garantieleistung für die Magnetzugkraft sowie Montage der Gegenstücke auf der Unterseite der Flügelprofile; einschl. Entwässerung der Magnetkanäle durch einseitige Ablaufschlitze/-stutzen (Montage nach außen); einschl. Baustellenschutz der Magnetkanäle gegen Verschmutzungen durch provisorische Abdeckungen sowie späterem Ausbau der Abdeckungen und Gangbarmachung des Profils kurz vor Bauendreinigung; einschl. Aufnahmenut außen für Kantbleche (als Wetterschenkel o.ä., bauseits oder als gesonderte Position); einschl. verdeckt befestigter justierbarer Silikon-Schleifdichtung im Bereich Wetterschenkel; einschl. Herstellen der luft- und winddichten Abdichtung; einschl. Befestigungsmittel, Zubehör etc.; Material/Oberfläche Schwelle: Aluminium blank oder eloxiert E6 EV1 ODER Edelstahl matt nach Wahl des Auftragnehmers; Profilhöhe unterhalb Schwelle: ca. 20mm (bei zusätzlicher Profilverbreiterung laut Angabe in jew. Position kann der Gesamtaufbau der Magnetschwellen-Konstruktion höher gewählt werden, die Profilverbreiterung fällt dann geringer aus);
- Komponente Rahmentyp___xxx+Nullschw.+Magnetd._05/2022
- Komponente Anschlüsse___PrV10_PrV15 usw._05/2022 Anschlüsse PrV10 als Verbreiterung des Rahmenprofils an oberen, seitliche und/oder unteren Anschlüssen zur Herstellung einer größeren Ansichtsbreite oder zur Überbrückung von Abständen zum Rohbau in Material-/Oberflächenqualität des Rahmens (ggf. innen und außen abweichende Oberfläche, bei unteren Anschlüssen an Türen ist eine vereinfachte Ausführung ggf. möglich) sowie gleichen Dämmeigenschaften; zusätzl. Verbreiterung: über 5 bis einschl. 10cm (zusätzlich zu Elementabmessungen laut Position!) Verbreiterungen bis einschließlich 5cm sind in die Einheitspreise zu verrechnen. Die Position kommt nicht zur Abrechnung, wenn die entsprechende Rahmenbreite systembedingt ohnehin erforderlich ist oder z.B. zum Ausgleich von Toleranzen auf Wunsch des Auftragnehmers entsteht. Maßgeblich ist eine Erfordernis nach Detail des Architekten. Grundlage zur Bemessung ist die vorgegebene Rahmenbreite des ausgeschriebenen Systems (siehe "Rahmentyp") zzgl. oben genannter Mindestverbreiterung als Toleranz zu abweichenden Systemen oder Anpassungen an Aufmaße. Die zu den jeweiligen Elementen angegebenen Maße der Profilverbreiterungen sind den Elementabmessungen laut Angabe in jeweiliger Position hinzuzurechnen. Die Verbreiterung wird z.B. für Überdämmungen, den Einbau eines Sonnenschutzkastens oder bei raumhohen Elementen zur Anarbeitung des Bodenaufbaus benötigt. Ist die Verbreiterung gemäß Detail und Aufmaß beidseitig später nicht mehr sichtbar, können Standard-Profiloberflächen (z.B. Profilfarbe) verwendet werden. Anschlüsse PrV15 wie PrV10, jedoch zusätzl. Verbreiterung: über 10 bis einschl. 15cm (zusätzlich zu Elementabmessungen lt. Position!) Weitere Größen, z.B. PrV20, PrV25 usw. sowie auch genauere Angaben wie z.B. PrV6 in gleicher Weise.
- Komponente Anschlüsse___PrV10_PrV15 usw._05/2022
- Komponente Anschlüsse___Hzb-örtlich (Folien+Kompribänder)_02/2026 Anschlüsse Hzb-örtlich als (vierseitige) Anschlüsse an Holzbau-Konstruktion als nachträglicher Einbau vor Ort; als Montage der Elemente innerhalb einer Öffnung (zwischen den Rippen der Holzbau-Konstruktion); einschl. aller erforderlichen Maßnahmen entsprechend den beschriebenen Elementqualitäten und Herstellervorschriften in Bezug auf Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz etc. sowie unter Beachtung der RAL-Einbaurichtlinien; einschl. umlaufender Ausführung der äußeren und inneren Abdichtungsebenen aller Elemente untereinander und an angrenzende Bauteile als dauerhaft verklebte Foliendichtungen, mit vorkomprimierten Fugenbändern o.ä.; einschl. aller zur Verarbeitung notwendigen Stoffe (z.B. Primer) und Untergrundvorbereitungen; einschl. mittlerer Abdichtungsebene als vollständiges Ausfüllen der Zwischenräume mit wasserabweisenden, wärme-/schalldämmenden Dämmstoffen (Ausschäumen ist ausdrücklich nicht zulässig!) einschl. Einbindung aller Befestigungswinkel, Dämmschichten, Verstärkungsprofile zwischen die innen- und außenseitigen Abdichtungsschichten (bauseits oder als gesonderte Position werden die Anschlüsse außenseitig überdämmt);
- Komponente Anschlüsse___Hzb-örtlich (Folien+Kompribänder)_02/2026
- Komponente Anschlüsse___Hzb-örtlich+erdb (Folien+Fl.-Ku. H50)_02/2026 Anschlüsse Hzb-örtlich+erdb als (vierseitige) Anschlüsse an Holzbau-Konstruktion als nachträglicher Einbau vor Ort; mit unteren Anschlüssen im erdberührten Bereich an angrenzende Massivbauteile (Stahlbeton); als Montage der Elemente innerhalb einer Öffnung (zwischen den Rippen der Holzbau-Konstruktion); einschl. aller erforderlichen Maßnahmen entsprechend den beschriebenen Elementqualitäten und Herstellervorschriften in Bezug auf Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz etc. sowie unter Beachtung der RAL-Einbaurichtlinien; einschl. umlaufender Ausführung der äußeren und inneren Abdichtungsebenen aller Elemente untereinander und an angrenzende Bauteile als dauerhaft verklebte Foliendichtungen ; einschl. abweichende Ausführung der unteren Anschlüsse der äußeren Abdichtungsebenen aller Elemente untereinander und an angrenzende Bauteile als wasserdichte Abdichtung aus Flüssigkunststoff in Breite ca. 35cm über die gesamte Elementbreite unten sowie an beiden Seitenkanten des Elements hochgeführt je ca. 50cm; einschl. aller zur Verarbeitung notwendigen Stoffe (z.B. Primer) und Untergrundvorbereitungen; einschl. mittlerer Abdichtungsebene als vollständiges Ausfüllen der Zwischenräume mit wasserabweisenden, wärme-/schalldämmenden Dämmstoffen (Ausschäumen ist ausdrücklich nicht zulässig!); einschl. Einbindung aller Befestigungswinkel, Dämmschichten, Verstärkungsprofile zwischen die innen- und außenseitigen Abdichtungsschichten (bauseits oder als gesonderte Position werden die Anschlüsse außenseitig überdämmt); einschl. außen zusätzlich angesetztem Kantblech aus Edelstahl mit Dicke >=1,5mm, maximal zweifacher Kantung sowie Abwicklung bis ca. 15cm zum Anschluss der Türschwelle mit gezielter Wasserführung zu einem der Tür vorgelagerten (bauseitigen) Bauteil sowie aller Befestigungsmittel, Zubehör etc. dazu; vorgelagertes Bauteil: Entwässerungsrinne; Die äußeren Abdichtungsarbeiten mit Flüssigkunststoff dürfen nur von einem dafür ausgewiesenen Fachbetrieb ausgeführt werden.
- Komponente Anschlüsse___Hzb-örtlich+erdb (Folien+Fl.-Ku. H50)_02/2026
- Komponente Anschlüsse___MinÖ (Umbau, Folien+Kompribänder) 02/2026 Anschlüsse MinÖ als (vierseitige) Anschlüsse an angrenzende Massivbauteile (Stahlbeton, Mauerwerk o.ä.); als Montage der Elemente innerhalb der Rohbauöffnung als direkte Verschraubung; einschl. aller erforderlichen Maßnahmen entsprechend den beschriebenen Elementqualitäten und Herstellervorschriften in Bezug auf Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz etc. sowie unter Beachtung der RAL-Einbaurichtlinien; einschl. umlaufender Ausführung der äußeren und inneren Abdichtungsebenen aller Elemente untereinander und an angrenzende Bauteile als dauerhaft verklebte Foliendichtungen, mit vorkomprimierten Fugenbändern o.ä.; einschl. aller zur Verarbeitung notwendigen Stoffe (z.B. Primer) und Untergrundvorbereitungen; einschl. mittlerer Abdichtungsebene als vollständiges Ausfüllen der Zwischenräume mit wasserabweisenden, wärme-/schalldämmenden Dämmstoffen (Ausschäumen ist ausdrücklich nicht zulässig!) einschl. Einbindung aller Befestigungswinkel, Dämmschichten, Verstärkungsprofile zwischen die innen- und außenseitigen Abdichtungsschichten (bauseits oder als gesonderte Position werden die Anschlüsse außenseitig überdämmt); einschl. Verlegung der innenseitigen Abdichtungen zur Aufnahme von Bewegungen aus den umgebenden Bauteilen (z.B. bei Folien als Schlaufe) und zur verdeckten Ausbildung von Schallschutzanschlüssen z.B. als Versiegelungen; die innenseitigen Abdichtungen sind überputzbar auszuführen; Hinweis: Bei Öffnungen im Gebäudebestand muss ausdrücklich davon ausgegangen werden, dass diese Bauteile die Toleranzen nach DIN 18202 nicht einhalten; entsprechender Toleranzausgleich ist in den Konstruktionen des Auftragnehmers zu berücksichtigen und in die Einheitspreise zu verrechnen.
- Komponente Anschlüsse___MinÖ (Umbau, Folien+Kompribänder) 02/2026
- Komponente Anschlüsse___MinÖ+erdb (Umbau, Folien+Fl.-Ku. H50)_02/2026 Anschlüsse MinÖ+erdb als (vierseitige) Anschlüsse an angrenzende Massivbauteile (Stahlbeton, Mauerwerk o.ä.); mit unteren Anschlüssen im erdberührten Bereich ; als Montage der Elemente innerhalb der Rohbauöffnung als direkte Verschraubung; einschl. aller erforderlichen Maßnahmen entsprechend den beschriebenen Elementqualitäten und Herstellervorschriften in Bezug auf Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz etc. sowie unter Beachtung der RAL-Einbaurichtlinien; einschl. umlaufender Ausführung der äußeren und inneren Abdichtungsebenen aller Elemente untereinander und an angrenzende Bauteile als dauerhaft verklebte Foliendichtungen ; einschl. abweichende Ausführung der unteren Anschlüsse der äußeren Abdichtungsebenen aller Elemente untereinander und an angrenzende Bauteile als wasserdichte Abdichtung aus Flüssigkunststoff in Breite ca. 35cm über die gesamte Elementbreite unten sowie an beiden Seitenkanten des Elements hochgeführt je ca. 50cm; einschl. aller zur Verarbeitung notwendigen Stoffe (z.B. Primer) und Untergrundvorbereitungen; einschl. mittlerer Abdichtungsebene als vollständiges Ausfüllen der Zwischenräume mit wasserabweisenden, wärme-/schalldämmenden Dämmstoffen (Ausschäumen ist ausdrücklich nicht zulässig!); einschl. Einbindung aller Befestigungswinkel, Dämmschichten, Verstärkungsprofile zwischen die innen- und außenseitigen Abdichtungsschichten (bauseits oder als gesonderte Position werden die Anschlüsse außenseitig überdämmt); einschl. außen zusätzlich angesetztem Kantblech aus Edelstahl mit Dicke >=1,5mm, maximal zweifacher Kantung sowie Abwicklung bis ca. 15cm zum Anschluss der Türschwelle mit gezielter Wasserführung zu einem der Tür vorgelagerten (bauseitigen) Bauteil sowie aller Befestigungsmittel, Zubehör etc. dazu; vorgelagertes Bauteil: Entwässerungsrinne; Die äußeren Abdichtungsarbeiten mit Flüssigkunststoff dürfen nur von einem dafür ausgewiesenen Fachbetrieb ausgeführt werden. Hinweis: Bei Öffnungen im Gebäudebestand muss ausdrücklich davon ausgegangen werden, dass diese Bauteile die Toleranzen nach DIN 18202 nicht einhalten; entsprechender Toleranzausgleich ist in den Konstruktionen des Auftragnehmers zu berücksichtigen und in die Einheitspreise zu verrechnen.
- Komponente Anschlüsse___MinÖ+erdb (Umbau, Folien+Fl.-Ku. H50)_02/2026
4.2 Tür-/Fensterelemente Holz EG Neubau
4.2
Tür-/Fensterelemente Holz EG Neubau
4.3 Montage Tür-/Fensterelemente Holz EG Bestand
4.3
Montage Tür-/Fensterelemente Holz EG Bestand
4.4 sonstiges
4.4
sonstiges
5 MONTAGE SONNENSCHUTZ
5
MONTAGE SONNENSCHUTZ
Leitbeschreibung Senkrecht-Markisen außen (oMM) 02/2023 Leitbeschreibung Senkrecht-Markisen außen senkrecht geführte Markisen im Außenbereich liefern und einbauen als Sonnenschutz mit Behang aus gerolltem Markisenstoff mit handbetätigten und/oder elektromotorischen Antrieben; Systembefestigung an Fenstern / Fassaden Bei der Befestigung der Sonnenschutzes an Fensterelementen sind zum System gehörende Halter und Konsolen zu verwenden. Alle Befestigungsmittel, Zubehör etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Eignung der Befestigungsmittel muss mit dem Systemlieferanten der Fenster-/Fassadenkonstruktionen abgestimmt und freigegeben sein. Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Mechanikträger / Antriebsmechanik Antriebswelle und Antrieb sind vormontiert in einem Mechanikträger (Oberschiene) unterzubringen, der diese Bauteile gegen Staub-, Schmutz- und Witterungseinwirkungen schützt. Insbesondere der Antrieb muss zu Wartungszwecken ohne Behangdemontage zugänglich sein. Behang aus Markisenstoff Alle Behangstoffe sind aus textilen Geweben herzustellen und müssen resistent gegen Wasserflecken, Wasserdampf und Verunreinigungen sein. Am unteren Abschluss sind alle Behänge zur Beschwerung mit einer Unterschiene aus stranggepresstem Aluminium abzuschließen. Die ausgeschriebenen Behanggrößen sind grundsätzlich ohne teilende Nähte aus einem Stück auszuführen, so nicht ausdrücklich abweichendes vermerkt ist. Das Gesamtsystem aus Behang, seitlichen Führungen und den weiteren erforderlichen Bauteilen muss als wirksamer Sonnenschutz für Windgeschwindigkeiten bis ca. 7m/s geeignet sein. Material/Farbton Behang: laut Angabe in jeweiliger Position; Brandverhalten Behang: schwerentflammbar B-s1 d0 nach DIN EN 13501; Farbtöne und Oberflächen Für geforderte Farbbeschichtungen müssen mit dem angebotenem Beschichtungssystem alle Farbtöne des NCS-Farbsystems (Natural Color System) herstellbar sein, mindestens jedoch der Umfang der Farbauswahl nach RAL-Design-Farbkarte oder von Farbkarten marktüblicher Systemhersteller. Abmessungen und Oberflächen Behangbreite: laut Angabe in jeweiliger Position; Behanghöhe: laut Angabe in jeweiliger Position, angegeben ist die zu überdeckende Fläche unterhalb Unterkante Unterschiene im eingezogenen bzw. aufgerolltem Zustand; Oberfl. Mech.-tr. /Obersch.: Aluminium, blank; Weitere Farben für Endkappen, Gestänge, Leiterkordeln, Aufzugsbänder etc. schwarz, in einem Farbton aus der Standardkollektion des Herstellers passend zu Behang oder Unterschiene nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten. Aufmaße, Technische Klärung und Montageplanungen des Auftragnehmers Für Aufmaße, Technische Klärungen und Montageplanungen gelten die Vorgaben der Leitbeschreibung "Aufmaß, Montageplanung, Statik" (gesonderter Titel). Weitere Qualitäten der einzelnen Elemente werden dem Auftragnehmer als Sonderpläne (ggf. auch mit handschriftlichen Eintragungen), in Form von Elementlisten und/oder durch die Leistungsverzeichnisse zur Verfügung gestellt. Maßstäbliche Montagepläne sind durch den Auftragnehmer für jeden Elementtyp anzufertigen, darzustellen sind alle sichtbare Ausstattungen. Alle Angaben sind auf das Gesamtbild aller vom Auftragnehmer zu bearbeitenden Bauteile abzustimmen.
Leitbeschreibung Senkrecht-Markisen außen (oMM) 02/2023
Hinweis bauseitige Steuerung Sonnenschutz / Schnittstellen 10/2024 Hinweis bauseitige Steuerung Sonnenschutz / Schnittstellen Die Steuerung der gesamten Sonnenschutzanlage erfolgt bauseits durch Gewerk Elektro oder ein spezielles Gewerk Sonnenschutzsteuerung. Vom Auftragnehmer sind nur die nachfolgend beschriebenen Leistungen zu Antrieb, Bewegungsmechanik sowie die Behänge zu liefern und einzubauen. Durch den Auftraggeber bzw. die technischen Gewerke werden bauseits zur Verfügung gestellt: - Angabe Standort des elektrischen Anschlusses für die jeweiligen Bauelemente des Auftragnehmers; - Angabe der Übergabeart z.B. als Klemmstelle, Steckkontakt o.ä.; - Leitungsverlegungen innen im Gebäude z.B. zur Steuerung, zu Bedientastern o.ä.; - Lieferung aller Geräte und deren Bedienungsanleitungen auf die Baustelle zur Vorabstimmung mit Fachplanung, Gewerk Elektro, Gewerk Sonnenschutz sowie ggf. Gewerk Sonnenschutzsteuerung, die zur Bedienbarkeit der Gesamtanlage benötigt werden, z.B. Steuergeräte, Mess- und Schaltbauteile, besondere Bedienelemente etc.; - Einbau von Bedientastern und Anschlussdosen; - Montage und Anschluss aller Steuerungsbauteile und aller Endgeräte, auch Anschluss der Antriebe; Durch den Auftragnehmer sind folgende Angaben zu machen bzw. Leistungen auszuführen: - eigenständige Abstimmungen mit Gewerk Elektro bzw. Gewerk Sonnenschutzsteuerung zu den technischen Eigenschaften der Antriebe (einschließlich Vorlage Verwendbarkeitsnachweis); - alle Leitungsverlegungen bis zum bauseitigen elektrischen Anschlusspunkt innen im Gebäude, alle Bohrungen und Abdichtungen von Leitungsdurchführungen an, durch und innerhalb von Bauelementen des Auftragnehmers als verdeckte Verlegung z.B. innerhalb von Profilen; - Stecker/Kupplungen gemäß Systemlösung außerhalb des Gebäudes zum Austausch der Antriebe bzw. des gesamten Sonnenschutzelements zur Reparatur, Wartung o.ä.; - verdeckte Leitungsübergänge zwischen beweglichen Bauteilen; - luftdichte Abdichtung aller Leitungsdurchführungen durch Außenwände oder Fenster/Glasfassaden; sowie - Mitwirkung bei der gemeinsame Inbetriebnahme der Gesamtanlage nach erfolgter Fertigmontage mit allen daran beteiligten Gewerken; Die Leistungen zur Inbetriebnahme finden regelmäßig als gesonderter Zeitraum kurz vor Fertigstellung des Gesamtgebäudes statt, gesonderte An-/Abfahrten hierfür sind einzurechnen. Alle hier beschriebenen Leistungen des Auftragnehmers sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweis bauseitige Steuerung Sonnenschutz / Schnittstellen 10/2024
zusätzlich folgende Komponenten: Folgende Komponenten sind zusätzlich zu liefern und zu montieren (Auswahl laut Angabe in jew. Position):
zusätzlich folgende Komponenten:
- Komponente Antrieb___elektromot. (außen, Markise, BohrFE, K12m)_02/2023 Antrieb elektromotorisch als elektromotorischer Antrieb und Antriebsmechanik mit geregeltem Elektromotor 230V in Motorschutzart IP54 mit Überlastschutz und Endabschaltung oben und unten; Fahrgeschwindigkeit: =< 30s je lfm Behanghöhe; einschl. Steuerungsmöglichkeit der übrigen Funktionen des Antriebs zum Auf-, Abfahren und Zwischenstoppen durch gesonderte Steuerungsbauteile (bauseits oder als gesonderte Position); einschl. Anschlusskabel in Länge ca. 12,00m gemäß Montageplanung mit Stecker gemäß Systemlösung sowie verdeckter Befestigung der Anschlusskabel am Mechanikträger (Oberschiene); einschl. Bohrungen sowie diffussions- und luftdichte Durchführungen der Anschlusskabel durch Rahmenprofile von Fenstern bzw. Glasfassaden oder durch den geschlossenen Wandaufbau bis zu einem Übergabepunkt im Innenraum zu Gewerk Elektro sowie Abstimmung von Ort der Kabeldurchführung und Übergabepunkt im Rahmen der Montageplanung durch den Auftragnehmer; Die Anschlusskabel sind jeweils im Bereich der offenbleibenden Deckenfelder (Akustikplatten zwischen Rippen, siehe Titel "Decken-/Dachelemente") in den Innenraum zu führen. Die Bohrung oberhalb der späteren Akustikplatten herzustellen, das Kabel ist im Innenraum dort aufgerollt zu befestigen. Die Verlegung des Kabels innerhalb der Abhangdecke bis zur Flurwand bzw. den dort geplanten Einbauschränken erfolgt durch Gewerk Elektro. Erst dort wird eine Klemmstelle zu weiteren Verkabelungen vorgesehen. Besondere Einbausituationen, bei denen dieses Vorgehen nicht möglich ist, sind durch den Auftragnehmer im Rahmen der Montageplanung abzustimmen.
- Komponente Antrieb___elektromot. (außen, Markise, BohrFE, K12m)_02/2023
- Komponente Blende___geschl. Kasten (11+4/15+Dä, für Markisen)_01/2026 Blende geschlossener Kasten als komplett geschlossene, kastenförmige Blende um den gesamten Mechanikträger mit Antrieb und vollständig eingezogenen bzw. aufgerolltem Behang; für elektromotorisch betriebene und handbetätigte Markisen- bzw. Rolloanlagen; in gleicher äußerer Optik an allen Behängen; Abrollen des Behangs auf der Vorder- oder Hinterseite sowie Wand- und Deckenmontage möglich; Unterschiene des Behangs im eingezogenen bzw. aufgerollten Zustand nahezu flächenbündig mit Unterkante Blende; als gekantete Blechbauteile oder Strangpressprofile sowie Zusatzbauteilen aus Metall zur Schließung offener Stirnseiten etc.; zusammengesetzt und zu Wartungszwecken öffenbar aus Bauteilen in L- oder U-Form gemäß Einbausituation; bei Reihenmontage als durchlaufende Blende oder mit Haarfuge dicht gestoßene Einzelblenden; einschl. zusätzlicher Rückkantung zwischen Blende und den Rahmenprofilen der Türen/Fenster zur unterseitigen Abdeckung einer zwischengefügten Dämmschicht, nach Wahl des Auftragnehmers direkt fortgeführt aus der Blende zusätzliches L-förmig (weitere Aufkantung ca. 1cm vor den Rahmenprofilen) ODER als an die Blende angesetztes U-Profil mit gleichen Abmessungen; Querschnitt (T/H): ca. 11 / 15cm; Tiefe zusätzl. Rückkantung: ca. 4cm; Material Blende: Aluminium; Oberfläche: pulverbeschichtet, RAL-CLASSIC-Farbton (nicht Perl, auch Metallic) nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten; Glanzgrad seidenmatt, <35 bei Messwinkel 60° nach DIN 67 530 / DIN EN ISO 2813; einschl. 2 St. Dämmblöcke in Querschnitt je ca. 4/15cm außenseitig über die gesamte Öffnungsbreite jeweils hinter und über der Blende (Sonnenschutzkasten); einschl. passgenauer Einbau der vorbeschriebenen Dämmungen dicht gestoßen und rutschfest eingebracht; Material Dämmungen: extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS) nach DIN EN 13164 als geschlossenzelliger Dämmstoff mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme; Brandverhalten: normalentflammbar E nach DIN EN 13501-1; Wärmeleitfähigkeit: =<0,040W/mK n. DIN 4108 (Bemess.-w. Kat. II);
- Komponente Blende___geschl. Kasten (11+4/15+Dä, für Markisen)_01/2026
- Komponente Behang___Textil transp. (+Führ.-sch.+Dist.-profil5+Dä)_01/2026 Behang Textil transparent als Behang mit Windsicherung durch auf beiden Behangseiten angebrachte Führungsschienen aus Aluminium-Strangpressprofilen sowie deren Befestigung an den Fenster- bzw. Fassadenelementen (Fenster bzw. Fassaden bauseits oder als gesonderte Positionen); einschl. Einfügen von vertikal durchlaufenden geschlossenen Distanzprofilen (z.B. als Rechteckrohre) zwischen Fenster- bzw. Fassadenelementen und den Profilen der Führungsschienen in Breite, Material, Oberfläche und Farbton wie Führungsschienen zur Herstellung eines größeren Abstands zwischen Fenstern bzw. Fassaden zum Behang, Distanzprofile zur Öffnung hin flächenbündig mit Führungsschienen; Tiefe Distanzprofile: ca. 4 bis 5cm (Abstand Behang zu Fenster ca. 8cm); Oberfläche Führungsschiene: pulverbeschichtet, RAL-CLASSIC-Farbton (nicht Perl, auch Metallic) nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten; Glanzgrad seidenmatt, <35 bei Messwinkel 60° nach DIN 67 530 / DIN EN ISO 2813; Oberfläche Unterschiene: pulverbeschichtet, RAL-CLASSIC-Farbton (nicht Perl, auch Metallic) nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten; Glanzgrad seidenmatt, <35 bei Messwinkel 60° nach DIN 67 530 / DIN EN ISO 2813; Behangtyp: senkrechtes Textil als Markise; Farbton Behang: grün oder hellgrau/silbergrau (mindestens 3 Grüntöne und 3 Grautöne müssen lieferbar sein) aus der Standardkollektion des Herstellers nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten; Material: Glasfaser mit Kunststoff-Ummantelung; Materialgewicht: ca. 530g/m2; Durchsicht (Maschenanteil): >=14% (möglichst gute Durchsicht) Lichttransmissionsgrad: ca. 47%; Abmind. Sonneneinstrahlung: Fc=<0,30; einschl. 2 St. Dämmblöcke in Querschnitt je ca. 10/4cm beidseitig über die gesamte Öffnungshöhe jeweils hinter den Führungsschienen Sonnenschutz und den vorbeschriebenen Distanzprofilen; einschl. passgenauer Einbau der vorbeschriebenen Dämmungen dicht gestoßen und rutschfest eingebracht; Material Dämmungen: extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS) nach DIN EN 13164 als geschlossenzelliger Dämmstoff mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme; Brandverhalten: normalentflammbar E nach DIN EN 13501-1; Wärmeleitfähigkeit: =<0,040W/mK n. DIN 4108 (Bemess.-w. Kat. II);
- Komponente Behang___Textil transp. (+Führ.-sch.+Dist.-profil5+Dä)_01/2026
5.1 Montage Senkrechtmarkisen außen OG Neubau
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Montage Senkrechtmarkisen außen OG Neubau
5.2 Montage Senkrechtmarkisen außen EG Neubau
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Montage Senkrechtmarkisen außen EG Neubau
9 ARBEITEN AUF NACHWEIS
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ARBEITEN AUF NACHWEIS
9.2 Stundenlohnarbeiten
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