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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Beschreibung des Bauvorhabens
Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen
Schulanbau.
Adresse: Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Achim Spies
Tel.: 0271-695 132
E-Mail: achim.spies@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder
Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und
Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung
ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel
Hochbau GmbH abzustimmen. Nachforderungen die auf
Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen
zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht
werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen
lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar
ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem
AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen
Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG
umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu
informieren.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern
und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden,
Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen
und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den
für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder
des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit
entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und
Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind
stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine
Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen.
Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung,
Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden.
Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle
über die Hauptzufahrt. Entsprechend ist hier Rücksicht
auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des
Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche,
Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein
Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen
ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren
Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen
zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder
Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert
vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er
Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist.
Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben.
Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer
und der Ausführung der Leistungen kurzfristig
erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen
teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung
einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen,
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile
werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang.
Die Aufstellung hat ausschließlich auf den
Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist
die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen
und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu
beantragen.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und
Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in
1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge
gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten,
gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die
Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich
auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle
Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV
gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle
zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - WDVS und
Außenputz
Allgemeines
Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) gemäß aktueller Norm.
Der AN ist für die Einhaltung der Maße der Zeichnungen
allein verantwortlich.
Die Werkstoffe eines kompletten Aufbaues müssen von
einem Systemhersteller stammen, um die Verträglichkeit
der Stoffe untereinander zu gewährleisten. Die
auszuführenden Leistungen sind mit unverschnittenen,
aus Originalgebinde stammenden Werkstoffen genau nach
den Vorschriften der Systemherstellerfirma auszuführen.
Der Auftragnehmer hat vor der Auftragserteilung
nachzuweisen, dass er für die Verarbeitung von den
verwendeten Produkten geschult wurde. Andernfalls ist
die Einweisung durch einen Schulungsmeister am Objekt
sicherzustellen.
Werk- und Montageplanung
Zu den Leistungen des AN gehört die Erarbeitung aller
für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten
erforderlichen Verlegepläne, z.B. Erstellen von Fugen-
und Verlegeplänen zur sicheren Ausbildung von
Hartbelägen (Klinker) auf WDVS. Die Pläne des AN sind
dem AG in solchem Umfang und Maßstabvorzulegen, dass
die vertragliche Werkleistung eindeutig und umfassend
erkennbar ist. Weiterhin sind folgende Unterlagen
vorzulegen:
Übergabe aller notwendigen Zulassungsbescheide
entsprechend den Auflagen und Richtlinien,
Bei der Windlastberechnung ist immer eine exponierte
Lage anzusetzen bzw. die höchste Anforderung für die
Windlastberechnung. Die Berechnung ist vor Baubeginn
vorzulegen.
Leistungen bei Sondervorschlägen durch den AN
Werden durch Sondervorschläge des AN Planungsleistungen
oder sonstige Ingenieurleistungen erforderlich, so sind
diese vollumfänglich durch den AN zu erbringen,
einschl. der dafür zusätzlich erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und Prüfungen.
Sonstige Nachweise
Alle geforderten Nachweise und Berechnungen hat der AN
so rechtzeitig vor Ausführung dem AG zur Freigabe
vorzulegen, dass dadurch keine Verzögerungen in der
Bauabwicklung entstehen.
Ausführung
Vom AN ist ein systemgebundenes Wärmedämmverbundsystem
mit bauaufsichtlicher Zulassung anzubieten. Die Fassade
fordert gemäß Brandschutzkonzept Baustoffklasse A1,
nicht brennbar nach aktueller Norm. Die
Verarbeitungsrichtlinien des Systemanbieters sind in
den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Mit den Preisen sind abgegolten:
das Sichern der Außenhaut gegen die Einwirkung normaler
Witterungseinflüsse, wie Regen, Sonneneinstrahlung,
Wind
das fachgerechte Schützen von: Fenstern, Türen,
Rollläden und Rollladenkasten, Geländer, An- und
Einbauteilen sowie Oberböden bei Balkonen, Terrassen
oder Außenanlagen.
das gewerksübliche Reinigen von oberflächenfertigen
Einbauteilen, Sonnenschutzkästen, Fallrohren,
Dachrinnen, Türen und Fenstern Fenstern
Kellenschnitte im Zusammenhang mit Anschlüssen gemäß
aktueller Norm
Aufbringung der erforderlichen Grundierungen und
Haftvermittler auf bauseitigen Untergründen und
systemgebunden Zwischen- und Endbeschichtungen nach
Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers
Insofern nicht anders beschrieben, sind vorhandene
Gerüstanker nach Fertigstellung und Ausrüstung der
Fassdenflächen mit farblich angepassten
Verschlussstopfen zu verschließen, eine gesonderte
Vergütung hierfür erfolgt nicht. Eine zusätzlich
mechanisch Befestigung des WDV-Systems erfolgt in
Abhängigkeit des durch den AN gewählten Systems sowie
der vorhandenen Gebäudehöhe. Alle Oberflächen von
Dämmstoffen sind vor Aufbringen der Armierungschicht
vollflächig zu schleifen, bzw. zu egalisieren. Zum
Leistungsumfang gehört auch das Einrichten und Räumen
der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für
sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten
Leistungen. Die Wärmedämmung ist gemäß aktueller Norm
mindestens 30 mm auf die Fensterrahmen zu führen.
Außenputzflächen sind möglichst bei bedeckter Witterung
anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der
Gerüste mit Folie o. ä. ein ausreichender Schutz gegen
Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der
Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind
zu sichern. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus
Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige
Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch
Kellenschnitt zu trennen. Auf gleichmäßige Färbung und
Oberflächenausbildung des Außenputzes ist zu achten.
Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als
wesentlicher Mangel. Sockelputz muss wasserabweisend
sein. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt
werden, sind sofort ohne besondere Aufforderung und
ohne Beschädigungen zu reinigen. Vor Einputzen von
Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu
beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit
gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder
Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und
frischem Mörtel sind zu vermeiden. Fensterbänke, Rohre,
Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass durch
temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am
Putz entstehen können. Anschlüsse an Fensterbänke von
unten, Mauerabdeckungen von unten sowie Durchdringungen
wie Lüftungsgitter, Metallrahmen oder ähnliches
erfolgen mittels Kompriband.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - WDVS und
Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die nachfolgenden
Planunterlagen und Dokumente. Etwaige Unklarheiten sind
vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind
nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten
oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende
Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Screenshot Anlagen
Planunterlagen
1 WDVS / Außenputzarbeiten
1
WDVS / Außenputzarbeiten
1. 1 Vorbereitende Maßnahmen
1. 1
Vorbereitende Maßnahmen
1. 2 Dämmarbeiten
1. 2
Dämmarbeiten
1. 3 Armierungs- und Putzarbeiten
1. 3
Armierungs- und Putzarbeiten
1. 4 Sonstige
1. 4
Sonstige
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten
2. 1
Stundenlohnarbeiten