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1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.0 Die Ausschreibung ist beschränkt und ohne Verpflichtung für den
Auftraggeber (AG). Der AG behält sich die Freiheit der Vergabe nach
eigener Auswahl und nach freiem Ermessen unter den eingehenden Angeboten
vor; insbesondere ist die Vergabe nicht an das billigste Angebot
gebunden.
2.0 Dem Angebot sind zu Grunde zu legen:
2.1 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, zusätzlichen
technischen Vertragsbedingungen, Sonderbedingungen und
Schlussbemerkungen.
2.2 Die Zeichnungen, Pläne und schriftliche Angaben unserer Bauleitung.
2.4 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B und
Teil C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Diese Unterlagen gelten in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge.
3.0 Alle Massen im Leistungsverzeichnis sind überschlägig ermittelt. Der
Bieter hat anhand der Bauzeichnungen, bzw. durch Besichtigung der
Baustelle die Massen und Mengen des dem Angebot zu Grunde liegenden
Leistungsverzeichnisses zu überprüfen.
Dem Bieter steht kein Aufwendungsersatz hinsichtlich der Kosten, die
durch Besuche, Ausarbeitung von Angeboten und anderen
Vorbereitungshandlungen zur Erlangung eines Auftrages entstehen, zu.
4.0 Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen.
Unvollständig ausgefüllte oder nicht rechtzeitig eingereichte Angebote
können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden.
5.0 Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht geändert werden
insbesondere sind jegliche Zusätze und Vorbehalte unzulässig
Änderungsvorschläge des Bieters - insbesondere wenn sie zu einer
Kostenreduzierung führen - können jederzeit in einem Anlageschreiben mit
Preisangabe vorgebracht werden.
6.0 Sollten Unstimmigkeiten zwischen Plänen und Leistungsverzeichnis
bestehen oder Schwierigkeiten irgendwelcher Art im Bezug auf die
Bauausführung erkennbar sein, so hat der Bieter dem AG unverzüglich
davon zu unterrichten. Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung, die
Konstruktion oder das gewählte Material sind dem unverzüglich
schriftlich mitzuteilen; Gleiches gilt im Bezug auf die Leistung eines
Vorauftragnehmers, wenn der Bieter auf Grund dieser Vorleistung Bedenken
hinsichtlich der Erbringung seiner eigenen Leistung hat.
7.0 Es ist dem Bieter freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen
getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen
sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Baukunst
entsprechen und die allgemein für das jeweilige Bundesland, in dem die
Ausführung erfolgt, genehmigt sind.
8.0 Die anzubietende Leistung sowie die Grundlagen der Durchführung und
Abrechnung werden beschrieben durch die in Ziffer 2 genannten
Unterlagen.
Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen im Sinn der VOB/C
abgegolten. Ein Anspruch auf Mehrforderung kann auch nicht daraus
hergeleitet werden, dass innerhalb der Beschreibung einer Nebenleistung
einzelne erforderliche Leistungen nicht beschrieben sind.
Es bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, wenn
Vertragsleistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
9.0 Der AG behält sich bis zur Vergabe die Herausnahme einzelner
Positionen vor, ebenso die Teilung einzelner Arbeiten in Einzellose.
10.0 Der AG kann die Zuschlagserteilung von der Vorlage folgender
Bescheinigungen abhängig machen:
10.1 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass
alle gesetzlich festgelegten Beiträge bezahlt sind.
10.2 Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, über die
Berechtigung zur Beschäftigung von Auszubildenden.
10.3 Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine
Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages an den Bieter bestehen.
10.4 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bezüglich der
Bauabzugssteuer.
11.0 Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im
Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende
Schäden übernimmt der AG in keinem Fall die Haftung.
12.0 Das zu erstellende Gesamtwerk muss den geltenden
Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, insbesondere den Bestimmungen
und Richtlinien des VdE und VdS sowie den IEC-Normen und der
Betriebssicherheitsverordnung.
13.0 Anzubieten sind Bauprodukte, die nach der Landesbauordnung
allgemein zugelassen sind. Es dürfen ausschließlich nach den
öffentlichrechtlichen Vorschriften / Landesbauordnung etc. zulässige
Bauprodukte angeboten werden. Soweit ein Baustoff nicht zugelassen ist
und weder das Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen trägt, darf er nur im Rahmen
eines Nebenangebotes angeboten werden. Auf unser Verlangen sind die
entsprechenden Zulassungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die
Arbeiten sind durch geschultes und zuverlässiges Fachpersonal nach den
vorliegenden Leistungsbeschreibungen und Plänen unter Beachtung der
anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und der
behördlichen Bestimmungen auszuführen.
Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind
Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und
umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle
Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte
der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen
Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in
jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder
umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht
auszuschließen, so ist uns die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe,
deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen
bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
14.0 Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet für Abfuhr und
vorschriftsmäßige Entsorgung der durch seine Arbeit entstehenden Abfälle
zu sorgen. Er hat dabei die geltenden gesetzlichen Vorschriften und die
für den jeweiligen Ausführungsort geltende kommunale
Abfallwirtschaftssatzung zu beachten. Für den Fall, dass der AG zustimmt
den anfallenden Abfall selbst zu entsorgen, sind unsere getroffenen
Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfalltrennung zu beachten und zu
benutzen.
Kommt der AN diesen Verpflichtungen nicht nach, kann sich der AG
zusätzliche Kosten, die zur Einhaltung dieser Vorgaben notwendig werden,
ersetzen lassen.
Dem Bieter ist bekannt, dass er die durch die Rücknahme entstehenden
Kosten zu tragen hat, wenn ihn als Auftragnehmer hinsichtlich des
Verpackungsmaterials der von ihm gelieferten Waren nach der
Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung eine Rücknahmepflicht
trifft.
15.0 Der Bieter ist verpflichtet alle Informationen über unsere
Betriebs- und Geschäftsabläufe, einschließlich der ihm zur Ausarbeitung
von Angeboten von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen
und sonstigen Informationen, streng vertraulich zu behandeln. Er ist
außerdem verpflichtet die Vorschriften der
geltenden Datenschutzgesetze und -regelungen beim Umgang mit Daten
strikt zu wahren und hat die von ihm eingesetzten Mitarbeiter zur
Einhaltung des Datengeheimnisses anzuhalten.
Für alle dem AG durch eine Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden
Schäden ist der Bieter ersatzpflichtig.
Ein Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken ist ohne
schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
16.0 Lieferungen und Leistungen müssen frei Verwendungsstelle erfolgen
einschließlich Verpackung und ohne weitere Nebenkosten für den AG.
Die Lieferungen müssen auf Gefahr des AN erfolgen, der die Sendung
zweckmäßiger Weise ausreichend gegen Transportschäden versichern muss.
17.0 Werkzeuge, Zeichnungen und andere Ausführungsgegenstände, die
auftragsbezogen angefertigt werden, gehen mit Bezahlung in das Eigentum
des AG über. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich für die
Herstellung vom AG bestellter Lieferungen und Leistungen einsetzen. Die
Gegenstände sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu verwahren und gegen die
üblichen Risiken zu versichern.
18.0 Gelieferte Materialien werden mit ihrer Bezahlung uneingeschränktes
Eigentum des AG. Weitergehende Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers
oder Dritter erkennt der AG nicht an.
19.0 Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist die vom AG
genannte Empfangs- oder Leistungsstelle.
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg,
sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
20.0 Sollten sich einzelne vorstehende Bestimmungen als ungültig
erweisen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
2 BESONDERE VORBEMERKUNGEN
1.0 Baustelle und Erschließung
Der AN ist verpflichtet, die öffentlichen Baustellenzufahrtswege,
Gehwege usw. in einwandfreiem Zustand zu halten. Etwaige Beschädigungen,
die durch den AN zu vertreten sind, hat dieser auf seine Kosten zu
beheben. Besondere Vorkehrungen für Transporte zur Baustelle hat der AN
entsprechend der StVo zu treffen und die Kosten dafür in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
2.0 Angebotsumfang
Es ist eine komplette Gesamtarbeit zu liefern und zu montieren. Alle in
den Leistungsverzeichnissen angefragten Positionen sind einschl.
Lieferung aller Stoffe, Hilfsmittel, Beistellung aller Maschinen,
Werkzeuge und Geräte, sowie Verarbeitung einschließlich aller Löhne,
Lohnnebenkosten, Lohnsteigerungen, Auslösungen Wegegelder usw. in
fertiger Arbeit anzubieten, so dass Mehrkosten dadurch nicht entstehen
können. Der Bieter ist nicht berechtigt, Änderungen in den
Leistungsverzeichnissen vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor,
bei Nichtbeachtung der Ausschreibungsbedingungen entsprechend VOB Teil
A, das Angebot aus der Wertung zu nehmen. Der Bieter erklärt mit der
Abgabe eines Angebotes, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten
bezüglich Lage, Anfahrtsmöglichkeiten usw. überzeugt hat und alle
preisbeeinflussenden Umstände in der Kalkulation berücksichtigt hat.
Spätere Nachforderungen aus den vorgenannten Punkten sind
ausgeschlossen.
3.0 Baubeginn, Termine und Vertragsstrafen
Baubeginn Rohbauarbeiten voraussichtlich: ca. März 2026
Eine genaue Terminabsprache und -festlegung erfolgt vor
Auftragserteilung.
Diese Terminfestlegungen sind Vertragsgrundlage und jeder Auftragnehmer
hat sie genauestens einzuhalten. Werden vom AN vereinbarte
Zwischentermine, Endtermine oder Ausführungsfristen nicht eingehalten,
so hat er, falls vereinbart, die vertraglich festgelegte Vertragsstrafe
für die entsprechende Zeiteinheit zu zahlen, unabhängig vom Anspruch des
AG auf Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens. Die
festgesetzten Vertragsstrafen gelten nicht dadurch als erlassen, dass
die verzögerte Vertragserfüllung ganz oder teilweise ohne Vorbehalt
angenommen wird. Bei schuldhafter Überschreitung der vertraglichen
Baufristen durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, eine
Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschreitung zu erheben.
Höhe der Vertragsstrafe: 0,2% der Vertragssumme pro Tag
Vom Auftragnehmer zu fertigende Unterlagen sind rechtzeitig beim
Architekten einzureichen und gelten nur mit Prüf- bzw. Freigabevermerk
der Bauleitung als vertragsgemäß.
Verschiebungen von Terminen haben keinen Einfluss auf den vereinbarten
Arbeitszeitraum - dieser ist in jedem Fall einzuhalten.
4.0 Ausführung und Aufsicht
Für die Ausführung der Leistungen ist die VOB Teil C, "Allgemeine
technische Vorschriften für Bauleistungen" neueste Fassung maßgebend.
Grundsätzlich sind alle einschlägigen DIN-Vorschriften, neueste Fassung,
Herstellervorschriften, die Ausführungszeichnungen, die Anweisungen der
Bauleitung und die Auflagen der Baugenehmigung maßgebend und
einzuhalten.
Der AN hat vor Arbeitsbeginn einen ständigen verantwortlichen Vertreter
zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der vorherigen Zustimmung der
Bauleitung.
Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und auf Verlangen des
AG Einsicht zu gewähren.
5.0 Baustelleneinrichtung und Gerüststellung
Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorgesehen ist,
werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung nicht gesondert
vergütet.
Falls einzelne Räume im Gebäude für die Unterbringung von Arbeitskräften
und Material in Anspruch genommen werden, sind die Räume auf Anforderung
durch die Bauleitung und nach Erfordernissen aufzuräumen, damit der
Bauablauf keinesfalls behindert wird.
Baustrom und Bauwasser ( inkl. Anschlüsse) und WC-Wagen werden, wenn
nicht anders vereinbart, vom AG gestellt. Möchte der AN eigene spezielle
Gerüste oder Hebemittel wie Kran oder stationäre Lastenaufzüge
verwenden, so sind die in die Einheitspreise einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet. Über die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und
Einrichtungen anderer Unternehmer muss der AN mit diesen entsprechende
Vereinbarungen treffen. Für die Mitnutzung ist die Haftung für Schäden
abzugrenzen. Vorübergehend entfernte Schutzgerüste, Abschrankungen usw.
sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt sofort wieder einzubauen. Es
besteht keine Anspruch auf störungsfreie Versorgung. Das Heranführen von
Kabeln, Schläuchen und Verteilungen ist Sache des AN. Die Beleuchtung
der Arbeitsplätze hat der AN in eigener Verantwortung vorzunehmen
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind zu beachten.
6.0 Sicherungsmaßnahmen und Unfallverhütung
Der AN hat während der Ausführung seiner Leistungen alle erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen unter voller eigener Verantwortung auf seine Kosten
zu treffen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen dem AG erwachsenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden und
verpflichtet sich, den AG von allen gegen diese etwa erhobenen
Ansprüche, die auf ungenügende Sicherheit der Arbeitsstelle beruhen, in
vollem Umfang freizuhalten. Den AG trifft im Verhältnis zum AN im Rahmen
der Ausführung aller Arbeiten keinerlei eigene Sicherungspflicht, und
zwar unbeschadet der im übrigen vorgehaltenen örtlichen Bauaufsicht. Zur
Unfallverhütung sind die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft, des
Gewerbeaufsichtsamtes und der Bauordnung strengstens zu beachten. Für
die Einhaltung dieser Vorschriften trägt der AN allein die Verantwortung
vor dem Gesetz.
7.0 Stoffe und Bauteile
Einzubauende Materialien, Stoffe und Bauteile haben den entsprechenden
DIN-Normen und RAL-Gütebestimmungen zu entsprechen.
Herstellervorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Sofern vom
Bauherrn, Sonderingenieur oder behördlichen Stellen, Baustoffprüfungen
verlangt werden, sind diese vom AN zu veranlassen. Das amtliche
Prüfergebnis ist der Bauleitung auszuhändigen. Auf Verlangen des
Architekten sind Proben und Muster von einzubauenden Teilen vorzulegen.
Kosten werden hierfür nicht gesondert erstattet.
8.0 Durchbrüche und Stemmarbeiten
Vor Baubeginn ist zusammen mit der Bauleitung und allen Beteiligten ein
Durchbruchs- und Aussparungsplan zu erarbeiten. Alle darüber hinaus im
Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewerk erforderlich werdenden Stemm-,
Bohr- und Schlitzarbeiten sind vom AN selbst zu erbringen und als
Nebenleistungen anzusehen. Sofern Anker, Bolzen und sonstige
Befestigungsmittel, Einbauteile und dergl. einzumauern oder
einzubetonieren sind, müssen diese in guter Zusammenarbeit mit der
ausführenden Firma der Rohbauarbeiten eingeführt werden. Die
Verantwortung der Passgenauigkeit liegt beim AN.
9.0 Abfall- und Schuttbeseitigung
Gemäß VOB gehört die Abfall- und Bauschuttbeseitigung zu den
Nebenleistungen, hierzu gehört auch Stemmschutt, wie auch die Abfuhr von
der Baustelle. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, so kann die
Bauleitung 5 Werktage nach der ersten schriftlichen Aufforderung die
Reinigung auf seine Kosten durchführen lassen. Bei
Meinungsverschiedenheiten der AN, wer die Abfälle zu beseitigen hat,
entscheidet die Bauleitung und setzt die von jedem zu tragenden
Kostenanteile fest.
10.0 Bauleistungsversicherung
Wird durch den AG abgeschlossen. 0,3 % der Auftragssumme werden dem AN
bei Schlussrechnung abgezogen und dem AG gutgeschrieben.
11.0 Werbung
Es dürfen keine eigenen Werbeschilder aufgestellt werden. Der AN hat die
Möglichkeit Eigenwerbung unterhalb des vorhandenen Bauschildes in
vorgegebener Form anzubringen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
12.0 Umfang der Ausschreibungs-Unterlagen
Grundlage der Angebotserstellung sind:
- Deckblatt
- Vorbemerkungen
- Leistungsverzeichnis
- Grundrisse, KG, EG, OG und DG - 1:50 mit Stand vom 20.11.2025
- Schnitt AA, BB, CC 1:50 mit Stand vom 20.11.2025
- Statik inkl. Positionspläne
- Schallschutzgutachten
- Brandschutzkonzept
- Wärmeschutznachweis
- Bodengrundgutachten
Der genaue Umfang der Arbeiten geht aus dem nachfolgenden
Leistungsverzeichnis hervor.
Zeichnungsunterlagen können im Büro der Architekten eingesehen werden.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Unterlagen,
soweit erforderlich, eingesehen hat. Spätere Nachforderungen aus
Unkenntnis dieser Unterlagen werden nicht anerkannt.
13.0 Abrechnung
Die ausgeschriebenen Leistungen werden auf Basis der Einheitspreise und
nach örtlichem Aufmaß abgerechnet.
Die Massen des Angebotes sind unverbindlich. Mehr- oder Minderleistungen
werden nach den Angebotspreisen berechnet. Für ganz oder teilweise in
Fortfall kommende Arbeiten stehen dem AN keinerlei Ansprüche zu.
Für die Abrechnung der Bauleistungen sind Abrechnungszeichnungen
(Bauzeichnungen, Skizzen) mit allen in den Massenberechnungen
aufgeführten Massen vom AN zu liefern (§14 VOB/B). Nachvollziehbares
Aufmaß und Berechnungen müssen unaufgefordert eingereicht werden.
Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten werden nur anerkannt,
wenn diese von der Bauleitung in Auftrag gegeben und die Stundenzettel
von der Bauleitung unterschrieben wurden. Stundenzettel werden nur
anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung
vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen!
Stundenzettel per Fax, nur zur Kenntnis, werden nicht anerkannt.
14.0 Abnahme
Jeder AN hat die für seinen Fachbereich notwendigen Abnahmen der
Behörden, Versorgungsunternehmen usw. eigenverantwortlich zu veranlassen
bzw. durchzuführen.
15.0 Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Leistungen 5 Jahre.
5% der Auftragssumme verbleiben für 5 Jahre nach der Abnahme als
Sicherheitseinbehalt bei dem Bauherrn. Eine Auszahlung als Garantiesumme
gegen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft ist
möglich.
16.0 Entwurfsbearbeitung und Auskünfte
Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung sind nachstehende
Architekten
und Fachingenieure beauftragt:
Planung :
Meyer Terhorst Architekten, Langelohstraße 149 a, 22549 HH
Tragwerksplanung, Brandschutz und KfW-Sachverständige (Wärmeschutz):
Ingenieurbüro Abel-Gebhart, Palmaille 124b, 22767 Hamburg
Schallschutz:
s.Statik
17.0 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg
Der AN bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er alle vorstehenden
Vorbemerkungen gelesen hat und diese für das Angebot, die
Auftragserteilung und die Abwicklung vorbehaltlos anerkennt.
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-
Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
3 KURZBESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS
1. Lage und Beschreibung der Baustelle
Auf dem Grundstück Ernst-Bader-Ring 44 in Norderstedt - Flurstück 501
ist der Neubau eines Wohnhauses geplant.
Das Grundstück mit insgesamt ca. 511m2 ist derzeit nicht bebaut.
Das neue Wohngebäude besitzt zwei Vollgeschosse und ein Untergeschoss .
Das Dach wird als Walmdach ausgeführt.
Auf den flach geneigten Dachflächen sollen Solarpaneele einen Teil der
Energieerzeugung übernehmen.
Als Fassadenmaterial soll ein rotgetönter Ziegelstein Verwendung finden.
Das neue Wohnhaus umfasst zwei Wohneinheiten und ein Untergeschoss, die
alle über ein Haupttreppenhaus mit Aufzug erschlossen werden.
Wohneinheit 1 erstreckt sich über das Erdgeschoss, Wohneinheit 2
befindet sich im Obergeschoss.
Im Untergeschoss befinden sich die Abstellräume der Wohnungen, der
Technikraum und ein Waschraum für beide Wohneinheiten.
OKFF Erdgeschoss liegt ca. 20cm höher als die Geländeoberfläche.
Insgesamt werden ca. 297m2 Wohn- und Nutzfläche realisiert.
Die Luftdichtheit des Gebäudes wird durch einen Blower-Door-Test
geprüft.
Das neue Gebäude ist mit einer Höhe von bis zu 7,0 m und nicht mehr als
zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 nach LBO
Schleswig-Holstein vom 05. Juli 2024 §2 Absatz 3 der Gebäudeklasse II
zuzuordnen.
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg" mit der
Festsetzung WA4 II o.
Geschosshöhen:
UG 280 cm
EG 326 cm
DG (OG) 270-520 cm
2. vorhandene Leitungen
3. Entsorgung
Mit Auftragsvergabe übernimmt der AN die Entsorgung aller bei der
Baumaßnahme anfallenden Böden, Bauschutt und Materialien. Der
Auftragnehmer muss für die abzufahrenden Materialien eine Verwertung im
Sinne des KrW-/AbfG nachweisen (Verwertungsnachweis). Dem Auftraggeber
sind hierfür vor Beginn der Arbeiten die Genehmigungen der jeweiligen
Entsorgungsstelle vorzulegen bzw. die Zulässigkeit der Entsorgungsstelle
durch behördliche Bescheinigungen unaufgefordert nachzuweisen.
Für die gesamte Maßnahme ist eine Abfallbilanz zu erstellen.
Der Auftragnehmer übenimmt die Funktion des Abfallerzeugers. Das
Einholen und Aufstellen von Entsorgungsnachweisen und sonstigen für die
Entsorgung notwendigen Unterlagen und Genehmigungen ist vom Unternehmer
zu erbringen und die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzurechnen. Bei allen Positionen zur Entsorgung sind alle anfallenden
Kosten, Gebühren (auch Bearbeitungsgebühren) etc. in die Einheitspreise
einzurechnen.
4 VORBEMERKUNGEN ERDARBEITEN VERBAUARBEITEN
Das Einrichten und Abräumen der Baustelle wird nicht extra vergütet und
muss in die Einheitspreise mit eingerechnet werden.
Eine Bauunterkunft wird nicht bauseits gestellt und ist in die
Einheitspreise ggfs.
mit einzurechnen.
Das Einrichten der Baustelle und die ggf. erforderliche Materiallagerung
erfolgt auf privatem und öffentlichen Grund.
Die Genehmigung für die Baustelleneinrichtung wird von der Bauleitung
beantragt.
Sämtliche Arbeiten sind nur in Verbindung mit dem ausgehändigten
Bodengrundgutachten auszuführen.
Für die Angebotserstellung ist eine vorherige Begehung des Grundstücks
zwingend erforderlich. Die örtlichen Gegebenheiten sind zu prüfen.
Die Länge der Förderwege, bzw. die Zufahrtsgegebenheiten sind zu
beachten und in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Gerätschaften, die über 60 Ampere Strom benötigen, können nicht über den
Baustromanschluss betrieben werden!
Während der Erdarbeiten für die Herstellung des Gartengeschosses bzw.
der Doppelparker und der Aufzugsanlage sind die der Baugrube
zufließenden Tag-,
Stau- und Sickerwässer schnellstmöglich von den Bauwerksflächen
abzuführen.
Der Zustrom von Oberflächenwasser aus unbefestigten Seitenbereichen ist
zu vermeiden.
Bei der Planung und Ausführung des Baugrubenverbaus oder der Erfordernis
von Unterfangungen sind bei der Planung und Ausführung der
Baugrubenwände oder von Böschungen die Forderungen der DIN 4123 und der
DIN 4124 zwingend zu beachten. Erddruckansätze und Nachweise sind unter
Berücksichtigung der "Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben" EAB
(aktuelle Auflage) vorzunehmen.
Alle Verbauungen sind statisch nachzuweisen, es sind die in Abschnitt
6/6.2 des Bodengrundgutachtens vom 26.03.2025 genannten Bodenkennwerte
zu berücksichtigen.
Der Grundwasserstand ist gemäß Gutachten aufgrund der Tiefenlage und der
Überdeckung durch die bindigen Bodenschichten für den Neubau ohne
Bedeutung.
Für das Baugrundstück, Elbchaussee 407, werden vor Beginn der
Erdarbeiten folgende Maßnahmen bauseits durchgeführt:
-Erkundung und Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung: Im oberen
Grundstücksbereich bis zur beginnenden Elbhangböschung sind Flächen ohne
Kampfmittelverdacht vorhanden. Der Elbhang bis zur elbseitigen
Grundstücksgrenze ist eine Fläche mit allgemeinem
Bombenblindgängerverdacht.
Mehrkosten für den Aushub von Baugruben über Tiefen von mehr als 1,75m
sind in den Preis mit einzurechnen!
Die Entsorgung der Aushubböden wird durch einen sachkundigen
Fachingenieur vorbereitet und überwacht.
Sämtliche Verbau-Arten sind inkl. der notwendigen Nachweise zur
Standsicherheit zu erstellen, siehe Pos. Ein Nachweis über die
Tragfähigkeit der Verbau-Arten ist vom Unternehmer in Abstimmung mit dem
Statiker bzw. Prüfstatiker zu erbringen.
Vor Beginn der Erdarbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit der
Bauleitung vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen
Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden
Bebauung festzustellen und zu dokumentieren.
Der Bodenaushub wird anhand eines gemeinsamen Aufmasses durch den
Auftragnehmer und die Bauleitung vor Beginn der Erdarbeiten und nach
Erstellung der Baugrube rechnerisch als Festmasse in m3 ermittelt und
abgerechnet.
Das Einbringen des Füllsandes wird ebenfalls nach Aufmass durch den
Auftragnehmer und die Bauleitung rechnerisch als Festmasse in m3
ermittelt und abgerechnet - dies ist in die Einheitspreise mit
einzurechnen.
Sollte es für die Ausführung der Leistungen erforderlich sein,
provisorische Baustraßen, Rampen, befestigte Aufstandsflächen etc.
herzustellen, die über die ausgeschriebene und im Lageplan
Baustelleneinrichtung dargestellte Hauptbaustraße hinausgeht, sind
sämtliche Kosten hierfür in die Einheitspreise der einzelnen Positionen
einzukalkulieren.
In die Einheitspreise sind auch Aufwendungen für Rampen,
Aufstandsflächen, Fahrtrassen, Baustrassen etc. zum Erreichen der
Aushub- und Beladestellen auch bei schlechter Witterung und
aufgeweichtem Untergrund einzurechnen. Alle Rampen, Aufstandsflächen,
Fahrtrassen, Baustrassen etc. sind auf Verlangen des AG wieder ohne
gesonderte Vergütung zu entfernen.
Bei der Durchführung der Maßnahme dürfen nur anerkannt lärmarme
Arbeitsmethoden und nur lärmarme Maschinen eingesetzt werden. Arbeiten
mit starker Geräuschentwicklung (=Überschreitung der jeweils gültigen
Lärmschutzgrenzwerte) dürfen nur mit besonderer Genehmigung des AG und
der zuständigen Behörden ausgeführt werden. Gegen den zugelassenen
Geräuschpegel überschreitende Lärmemissionen sind entsprechende
Vorkehrungen zu treffen. Bei allen anfallenden Arbeiten ist
Staubentwicklung und Schmutzverfrachtung in Nebenleistung durch
geeignete Maßnahmen wirksam zu unterbinden.
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Baugrube ausheben
1
Baugrube ausheben
Base group ZZ.000.0
Massenermittlung / Berechnung
Die Baustelle ist im 4-Achser gerechnet.
Haus inkl. Druckausstrahlungsbereich:
Haus unten inkl. Arbeitsraum 16,23m x 20,50m und
Stellflächen Oberboden /
Auffüllung im Mittel 0,93m.
Keller unten, 11,00m x 16,50m, oben ca. 19,50m x
16,00m,
die Tiefe ist mit 2,34m gerechnet ab UK Oberboden /
Auffüllung.
Baustraße / Bereitstellungsfläche:
120m2 angenommen
Auf dem Grundstück können ca. 250-300m 3 Aushub
gelagert werden,
für die Wiedernanfüllung.
Baumschutzzaun in EP
Massenermittlung / Berechnung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung durchführen.
An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und
Maschinen
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
1.__. 2 Herstellen ortsfester Zaun gemäß baumschutzkonzept zum Schutz des Wurzelbereiches
(Kronenbereich + ca. 1,50m)
Zaunhöhe 2,00m
1.__. 2
Herstellen ortsfester Zaun
30.00
m
1.__. 3 Technische Bearbeitung Aufstellen prüffähiger verbaustatischer Unterlagen
nebst
Ausführungsplanung bei bauseitiger Übernahme der
Prüfgebühren
1.__. 3
Technische Bearbeitung
1.00
psch
1.__. 4 Baustelleneinrichtung für den Einbau Antransport aller notwendigen Greäte und Materialien
für die
Herstellung der Trägerbohlwand
1.__. 4
Baustelleneinrichtung für den Einbau
1.00
psch
1.__. 5 Trägerbohlverbau Herstellen:
4 Monate vorhalten und rückbauen einer freistehenden
Trägerbohlwand mit einer freien Höhe von max. 3,70m.
Ein- und Ausbau erfolgen erschütterungsarm.
Wir gehen davon aus, dass leine Lasten aus
nachbarschaftlichen Gebäuden und Einrichtungen auf die
freie Verbauhöhe wirken und der Verbau freistehned
hergestellt werden darf.
Sämtliche Erdbauleistungen sind bauseitig und kostenlos
berücksichtigt.
1.__. 5
Trägerbohlverbau
30.00
m
1.__. 6 Absturzsicherung gem. UVV einmalig herstellen Absturzsicherung gem. UVV einmalig herstellen und nach
Beendigung der Baugrubenarbeiten wieder zurückbauen
1.__. 6
Absturzsicherung gem. UVV einmalig herstellen
27.00
m
1.__. 7 Aussteifung über Eck (NO) mit Rückbauzustand bei Abstützung gegen die Sohle.
Die Hebeleistung bei Ein- und Ausbau sind als
bauseitige Leistung berücksichtigt.
1.__. 7
Aussteifung über Eck (NO)
O
1.00
St
1.__. 8 Baustellentoilette liefern Mindestvorhaltezeit 4 Wochen
jeder weitere Tag 6,25
1.__. 8
Baustellentoilette liefern
O
1.00
psch
1.__. 9 Oberboden / Auffüllung maschinell lösen laden, seitlich lagern oder verladen.
Mächtigkeit bis 93cm
333m2 x 0,93m x 1,95 = 604 to
1.__. 9
Oberboden / Auffüllung maschinell lösen
333.00
m2
1.__. 10 Boden maschinell lösen laden, seitlich lagern oder verladen.
247m2 x 2,34m x 1,3 = 751m3 lose Masse // 1127 to
1.__. 10
Boden maschinell lösen
751.00
m3
1.__. 11 Tragschicht Naturschotter (STS) Baustraße bestehend aus:
frei Bau liefern und in einer Stärke bis zu 25cm
einbauen und verdichten.
Unter wasserdurchlässigem Pflaster ist ausschliesslich
eine wasserdurchlässige Tragschicht zu verbauen
BMG und ZMG erfüllen diese Eigenschaften nicht.
1.__. 11
Tragschicht Naturschotter (STS)
120.00
m2
1.__. 12 Bodenabfuhr Z2, DK 0 604to zu vorgen. Pos. 1.10
Abrechnung erfolgt nach Wiegenoten
1.__. 12
Bodenabfuhr Z2, DK 0
604.00
to
1.__. 13 Bodenabfuhr Z0 670to zu vorgen. Pos. 1.10
Abrechnung erfolgt nach Wiegenoten
1.__. 13
Bodenabfuhr Z0
670.00
to
1.__. 14 Sauberkeitsschicht im Gründungsbereich der Baugrube,
mit gelieferten Füllsand F1,
in einer Schichtstärke bis zu 25cm einbauen und
verdichten.
1.__. 14
Sauberkeitsschicht
O
1.00
m2
1.__. 15 Feinplanum herstellen +/-2cm gemäß Vorgabe herstellen
1.__. 15
Feinplanum herstellen
182.00
m2
1.__. 16 Drainageschacht aus Betonfertigteilen DN 1000mm, gem. DIN 4034 Teil II,
frei Bau liefern und fachgerecht setzen.
Tief bis 3,50m,
Schachtabdeckung Klasse A (begehbar)
Die endgültige Höhenregulierung ist bauseits
auszuführen, ebenso die Wasserhaltung unmittelbar nach
Baugrubenherstellung.
1.__. 16
Drainageschacht
O
1.00
St
1.__. 17 Notdrainage aus Vollsickerrohr als Rollenware frei Bau liefern und
im Gründungs- bzw. Planumsbereich, ohne zusätzliche
Kieselummantelung verlegen.
Diese entspricht nicht der DIN 4095!
1.__. 17
Notdrainage
O
1.00
m
1.__. 18 Wasserhaltung mittels Vakuumanlage im Bereich Aufzugsunterfahrt Wasserhaltung mittels Vakuumanlage für eine Baugrube
mit den Abmessungen ca. 2,50 m x 2,50 m ( L x B) mit je
einer Filterreihe je Seite, einspülen, einrichten und
betreiben gem. Hamburger Sielbauvorschrift,
einschließlich Schaffung der Vorflut und Aufstellung /
Betreiben eines Kompakt-Sandfanges mit Wasseruhr.
Sämtliche Anlagenteile (Kolbenpumpen,
Filter-/Sammelrohre, Schnellkupplungsrohrleitungen
etc.) sind für die Dauer der Arbeiten
anzutransportieren, aufzubauen, vorzuhalten und zu
unterhalten, einschl. Betriebsmittel, Umsetzen und
Abbauen, sowie Vorhalten des erforderlichen Zubehörs .
Die Bemessung der Anlage ist so zu wählen , dass ein
Arbeiten in einwandfrei trockener Baugrube
gewährleistet ist . Es ist je eine Betriebs- und eine
Reservepumpe (Kreiselpumpen) mit einer Leistung von
mind. 60 m³ / h vorzuhalten. Aufgrund der Wasserhaltung
erforderliche Baugrubenmehrbreiten bzw. Verbau werden
nicht gesondert vergütet .
1.__. 18
Wasserhaltung mittels Vakuumanlage im Bereich Aufzugsunterfahrt
O
18.00
m
1.__. 19 Folie zum Schutz der Böschung Böschungsfolie frei Bau liefern und anbringen um ein
Aufweichen, Ausspülen und Abrutschen der Böschungen
zu verhindern.
1.__. 19
Folie zum Schutz der Böschung
130.00
m2
1.__. 20 Schutz- und Dränmatte für erdberührte Bauteile, weber.sys 983 Schutz- und Dränmatte für erdberührte Bauteile
weber.sys 983 als Schutz und Vertikaldränage
erdberührter Bauteile beim Lastfall nicht drückendes
Wasser, sowie als Schutzschicht für Abdichtungen
gem. DIN 18195 bzw. Dickbeschichtungsrichtlinie.
Liefern und herstellen einer 3-schichtigen Matte aus
Vlies, Noppenbahn und druckverteilender Gleitfolie nach
DIN 4095.
Produkteigenschaften:
hohe Druckbeständigkeit
bahnenförmig
vlieskaschiert
beständig gegenüber im Erdreich üblicherweise
vorkommende Aggressivstoffe
3- schichtig
leichte Verlegung
große Abflußspende
Noppenbahn: Polystyrol, Folie: PP, Vlies: PP/PE
Breite: 1,25m
Länge: 14,00m
Abflussspende max: 2.8 l/s/m
Bereich:Kellerwände und Streifenfundamente
1.__. 20
Schutz- und Dränmatte für erdberührte Bauteile, weber.sys 983
O
1.00
m2
1.__. 21 Kapillarbrechende Schicht (Flächenfilter) unter Rigole, D=80cm Wie Vorposition jedoch D=80cm
aus Kies (Körnung 8/16)
liefern und einbauen.
1.__. 21
Kapillarbrechende Schicht (Flächenfilter) unter Rigole, D=80cm
O
1.00
m3
2 Baugrube verfüllen / Feinplanum Sandplat
2
Baugrube verfüllen / Feinplanum Sandplat
Base group ZZ.000.0
2.__. 1 Baustelleneinrichtung durchführen.
An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und
Maschinen
2.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
2.__. 2 Drainageleitung aus PVC(U) Stangendrainageleitung als Teilsickerrohr
frei Bau liefern und gem. DIN 4095 einschließlich
Kiesummantelung und Vlies verlegen
2.__. 2
Drainageleitung
O
1.00
m
2.__. 3 Spül- und Kontrollschacht hier opti Control oder Siro Bau o. glw. als Spül- und
Kontrollschacht DN 315 mit Kunststffdeckel (Begehbar)
feri Bau kiefern,
in den Eckbereichen des Gebäudes aufstellen und
installieren,
inkl. Anschluss an die vorhh. Draiage.
Höhe bis 3,0m.
Die endgültige Höhenregulierung ist bauseits
auszuführen.
2.__. 3
Spül- und Kontrollschacht
O
3.00
St
2.__. 4 Schachtabdeckung Guss DN 315 für Opti Control Spül- und Kontrollschacht o. glw.,
frei Bau liefern und prov. aufsetzen.
Spätere höhenmäßige Regulierung bauseits
(die Schachtabdeckungen sind technisch unbehandelt.
eine leichte Rostbildung ist eiennatürliche
Materialeigenschafz und hat keinen Einflusss auf die
Haltbarkeit oder Funktion)
2.__. 4
Schachtabdeckung Guss DN 315
O
3.00
St
2.__. 5 Gleitschichtfolie liefern und anbringen als Schutzlage für die vorhandene Dämmung.
Die Folie verhindert mechanische Beschädigungen sowie
die Übertragung von Scher- und Reibkräften infolge von
Setzungen oder Bewegungen der angrenzenden Bauteile.
2.__. 5
Gleitschichtfolie liefern und anbringen
120.00
m2
2.__. 6 Füllsand, unmittelbar seitlich lagernd, maschinell im Arbeitsraum einbauen und lagenweise
verdichten.
300m3 lose = 230m3 feste Masse
2.__. 6
Füllsand, unmittelbar seitlich lagernd,
300.00
m3
2.__. 7 Füllsand F1 (0-5mm) frei Bau geliefert,
maschinell im Arbeitsraum einbauen und lagenweise
verdichten.
Abrechnung erfolgt nach Wiegenoten.
2.__. 7
Füllsand F1 (0-5mm)
275.00
to
2.__. 8 Baustelleneinrichtung für den Rückbau Antransport aller notwendigen Geräte und Materialien
für den Rückbau der Trägerbohlwand.
das Ziehen erfolgt mit einem Kran-LKW bei einer
maximalen Ausladung von 9,0m im Rüttelverfahren.
2.__. 8
Baustelleneinrichtung für den Rückbau
1.00
psch
2.__. 9 Zulage zur Vorposition für den Einsatz eines Mobilkranes Verkehrsrechtliche oder nachbarschaftliche
Genehmigungen und Vereinbarungen sowie
Sondernutzungserlaubnisse und sämtliche damit
verbundenen Kosten sind als bauseitige Leistung
berücksichtigt.
2.__. 9
Zulage zur Vorposition für den Einsatz eines Mobilkranes
O
1.00
Tag
2.__. 10 Dynamischer Plattendruckversuch zur Überprüfung und Dokumentation des
Verdichtungsgrades der Sandplatte,
als Grundlage für die nachfolgenden Gewerke.
2.__. 10
Dynamischer Plattendruckversuch
4.00
St
2.__. 11 Feinplanum herstellen +/-2cm gmäß Vorgabe herstellen
2.__. 11
Feinplanum herstellen
90.00
m2
3 Streifenfundamente
3
Streifenfundamente
Base group ZZ.000.0
3.__. 1 Fundamentstreifen Gebäude herstellen im äußeren Bereich der Sandplatte,
gem. Anweisung maschinell herstellen.
Boden wird seitlich außen gelagert.
Breite bis 50cm, Tiefe bis zu 80cm.
3.__. 1
Fundamentstreifen Gebäude herstellen
26.00
m
3.__. 2 Fundamentstreifen Garage herstellen im äußeren Bereich der Sandplatte,
gem. Anweisung maschinell herstellen.
Boden wird seitlich außen gelagert.
Breite bis 30cm, Tiefe bis zu 80cm.
3.__. 2
Fundamentstreifen Garage herstellen
13.00
m
3.__. 3 Grundleitung unter dem zukünftigen Gebäude aus KG 2000 rohren DN100
grün, inkl. aller Form- und Verbindungsteiel frei Bau
liefern und einbauen.
Im Preis enthalten ist die Rohrgrabenherstellung und
Verfüllung mit vorhandenem Boden.
(angenommen)
Bereich: unter Sohle EG
3.__. 3
Grundleitung
10.00
m
3.__. 4 Fränkische Mauerkragen DN100 Fränkische Mauerkragen DN110 liefern und montieren
Mauerkragen-Set DN110 mit 2 Stück Edelstahlspannbändern
Mauerkragen-Set liefern,
mittels Spannbändern an Rohr fixieren und mittig im
Bauteil einbetonieren.
Einschließlich Mehraufwand für Schalarbeiten.
3.__. 4
Fränkische Mauerkragen DN100
5.00
stk
4 Schmutzwasser
4
Schmutzwasser
Base group ZZ.000.0
Ausführung der Sielarbeiten:
Die sielarbeiten (Schmutz-,Regen- und Frischwasser)
erfolgenauf Grundlage der vorliegenden Vorgaben und
Zeichnungen.
Die Arbeiten sind idealerweise unmittelbar nach dem
Gerüstbau und vor Beginn der arbeiten der übrigen
Versorger vorgesehen.
Abweichungen vom Bauablauf, können zu erhöhtem
Handarbeitsaufwand führen.
Ausführung der Sielarbeiten:
4.__. 1 Baustelleneinrichtung durchführen.
An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und
Maschinen
4.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
4.__. 2 Einholung Kabel- und Rohrleitungspläne Vor Beginn der Arbeiten werden verfügbare Kabel- und
Rohrleitungspläne eingeholt und beachtet
Für nicht dokumentierte oder nicht erkennbare Leitungen
ist eine Haftung bzw. Instandsetzung nicht im
Leistungsumfang erhalten
4.__. 2
Einholung Kabel- und Rohrleitungspläne
1.00
psch
4.__. 3 Übergabe Schmutzwasser bis 2,70m Tiefe aus Betonfertigteilen gem. DIN 4034 Teil (neue
DIN) liefern und einschliesslich der erforderlichen
Erdarbeiten setzen.
verdrängter Boden wird gelagert oder unmittelbar
seitlich einplaniert. Die Endhöhe wird bauseits
reguliert.
Schachtabdeckung begehbar.
Preis ohne Wasserhaltungs- und Verbaumassnahmen.
4.__. 3
Übergabe Schmutzwasser bis 2,70m
1.00
St
4.__. 4 Schachtabdeckung Klasse B Beton-Gus-Abdeckung Klasse B 125 bis 12,5to (PKW)
befahrbar mit oder ohne Ventilation frei Bau liefern
und trocken aufsetzen, die Vermörtelung erfolgt erst im
Zuge des Endausbau der Pflasterfläche da eine Anpassung
an die endgültige Höhenlage im Rahmen der
Pflasterarbeiten erforderlich ist.
(Die Schachtabdeckungen sind technisch unbehandelt,
eine leichte Rostbildung ist eine natürliche
Materialeigenschaft und hat keinen Einfluss auf die
Haltbarkeit oder Funktion)
4.__. 4
Schachtabdeckung Klasse B
1.00
St
4.__. 5 Kontrollschacht DN 400 T=bis 1,6m KS aus Kunststoff für Schmutz- oder Regenwasser,
Tiefe bis 1,60m (neue DIN) frei Bau liefern und
einschliesslich der erforderlichen Erdarbeiten setzen.
Verdrängter Boden wird gelagert oder unmittelbar
seitlich einplaniert.
Die Endhöhe wird bauseits reguliert.
Schachtabdeckung begehbar. Ohne
Wasserhaltungsmassnahmen!
4.__. 5
Kontrollschacht DN 400 T=bis 1,6m
1.00
St
4.__. 6 Guss Abdeckung DN 400 frei Bau liefern und aufsetzen, als Zulage zur
Schachtposition.
Endgültige Höhe wird bauseits reguliert. Bis 12,5t
befahrbar.
Hier als Zulageposition.
(Die Schachtabdeckungen sind technisch unbehandelt,
eine leichte Rostbildung ist eine natürliche
Materialeigenschaft und hat keinen Einfluss auf die
Haltbarkeit oder Funktion)
4.__. 6
Guss Abdeckung DN 400
1.00
St
4.__. 7 Anschluss an Vorstreckung Freilegung und Anschluss an bauseits vorgestreckte
Stammsielleitung herstellen inkl. evtl. Reinigung und
Materialwechsel im Schacht, in fertiger Arbeit.
4.__. 7
Anschluss an Vorstreckung
2.00
St
4.__. 8 Anschluss an vorhandenen Schacht inkl. der erforderlichen Gelenkstücke vor- und ggf.
hinter dem Schacht
4.__. 8
Anschluss an vorhandenen Schacht
2.00
St
4.__. 9 Verfallung vor oder im Schacht hier inkl. Kernbohrung und Abdichtung durch den
Schacht.
Die Spülmöglichkeit ist durch den gelieferten und
eingebauten Spülstutzen gegeben.
Diese Position erfolgt, wenn der Übergabeschacht tiefer
als die ankommende Leitung liegt.
4.__. 9
Verfallung vor oder im Schacht
1.00
St
4.__. 10 Kernbohrung DN 200 Kellerwand mittels Diamantbohrkrone, vorwiegend im Nassverfahren,
durch WU-Betonwand oder Kalksandsteinwand herstellen.
Strom und Wasser wird bauseits gestellt.
4.__. 10
Kernbohrung DN 200 Kellerwand
2.00
St
4.__. 11 Doyma DN 108-112 mm DW Doyma o. glw.,
Wanddurchführungsabdichtung, gegen drückendes Wasser
frei bau liefern und setzen.
Kernbohrung DN200 in Extraposition.
4.__. 11
Doyma DN 108-112 mm DW
1.00
St
4.__. 12 Mehrspartenhauseinführung mit Keller MSH Basic-MF inkl. Modul 6.
Kernbohrung bauseits falls erforderlich
Einbau laut Vorschrift der Stadt Norderstedt, inkl.
Einbauprotokoll
4.__. 12
Mehrspartenhauseinführung mit Keller
1.00
psch
4.__. 13 Rohrgraben bis 1,0m Tiefe in maschineller Arbeitsweise herstellen sowie
Verfüllung und lagenweise Verdichtung nach Verlegung
der Leitung.
Bodenaustausch und Wasserhaltungsmassnahmen sind nicht
Bestandteil der Leistung.
Bei gemeinsam geführten Leitungen wir der Rohrgraben
leistungsgemäß je Leitung berücksichtigt.
4.__. 13
Rohrgraben bis 1,0m Tiefe
11.00
m
4.__. 14 Rohrgraben bis 1,5m Tiefe in maschineller Arbeitsweise herstellen sowie
Verfüllung und lagenweise Verdichtung nach Verlegung
der Leitung.
Bodenaustausch und Wasserhaltungsmassnahmen sind nicht
Bestandteil der Leistung.
Bei gemeinsam geführten Leitungen wir der Rohrgraben
leistungsgemäß je Leitung berücksichtigt.
4.__. 14
Rohrgraben bis 1,5m Tiefe
3.00
m
4.__. 15 KG 2000 Rohr, DN 100, (grün) Material Polypropylen für Schmutzwasser, frei Bau
liefern und in fertiger Arbeit, inkl. aller Form- und
Verbindungsteilen, gem. der DIN im Rohrgraben verlegen.
4.__. 15
KG 2000 Rohr, DN 100, (grün)
14.00
m
4.__. 16 Bodenaustausch im Rohrgraben- bzw. Schachtbereich durchführen:
d.h. vorhandenen nicht trag- oder verdichtungsfähigen
Boden (gemäß Analyse) verladen und entsorgen.
Füllsand frei Bau liefern, maschinell einbauen und
verdichten
Abrechnung erfolgt nach LKW Lieferscheinen
4.__. 16
Bodenaustausch im Rohrgraben- bzw. Schachtbereich
O
1.00
m3
4.__. 17 Einsanden von Rohren Verlegte Schmutz. oder Regenwasserrohre mit steinfreiem
Material einsanden.
4.__. 17
Einsanden von Rohren
14.00
m
4.__. 18 Dichtheitsprüfung mit Luft gemäß der DIN EN 1610 in fertiger Arbeit
durchführen inkl. ggf. der Abnahme durch das Amt /
die Stadt und Übergabe des computergestützten
Nachweises.
4.__. 18
Dichtheitsprüfung
2.00
St
5 Regenwasser
5
Regenwasser
Base group ZZ.000.0
5.__. 1 Regenwasserrohrrigole DN 300 Rigolenversickerung DN300 gemäß Genehmigung herstellen,
Vollsickerrohr DN300 von Sicku-Pipe o.glw. als
Stangenrohr frei Bau liefern und inkl. Erdarbeiten
verlegen.
Verfüllung mit Kies und Ummantelung mit Vlies
enthalten,
Überschüssigen Boden einplanieren oder lagern
Abmessungen: B/H/L 2,0x1,0x7,70m
Bereich: Südostseite Garten
5.__. 1
Regenwasserrohrrigole DN 300
7.70
m
5.__. 2 Absetzschacht Sicku control als Spül-, Kontroll-, Überlauf- und Sammelschacht aus
Kunststoff, DN 400, Bauhöhe 1,25m mit schwenkbarem
Zulauf, inkl. 2 Abgängen, Schachtabdeckung begehbar,
frei Bau liefern und setzen, inkl. des Anschlusses an
die Rigole
5.__. 2
Absetzschacht Sicku control
1.00
St
5.__. 3 Entlüftungshutze (Hütchen) für KG Rohr DN 100 frei Bau liefern und
setzen.
Endgültige Höhe wird bauseits reguliert.
5.__. 3
Entlüftungshutze
1.00
St
5.__. 4 Rigole von Fränkische laut Berechnung 5,60m x 1,60m x 0,66m eingeschlagen in Vlies,
frei Bau liefern und inkl. der Erdarbeiten verlegen.
mmantelung mit Vlies enthalten.
Überschüssiger Boden wird einplaniert oder gelagert.
5.__. 4
Rigole von Fränkische laut Berechnung
O
5.60
m
5.__. 5 Zisterne 5000ltr Kunststoff Regenwassersamelbehälter aus Kunststoff,
hier mit eingelassener Zu- und Überlaufmöglichkeit
DN100,
Größe 5000ltr frei Bau liefern und inkl. der
Erdarbeiten, Boden wird seitlich gelagert, in fertiger
Arbeit setzen.
Schatabdeckung begehbar.
Einbaupakete wie Pumpe, Filter dabei, Einbau bauseits.
5.__. 5
Zisterne 5000ltr Kunststoff
1.00
St
5.__. 6 Anschluss an Vorstreckung Freilegung und Anschluss an bauseits vorgestreckte
Stammsielleitung herstellen inkl. evtl. Reinigung und
Materialwechsel im Schacht, in fertiger Arbeit.
5.__. 6
Anschluss an Vorstreckung
2.00
St
5.__. 7 Anschluss an vorhandenen Schacht inkl. der erforderlichen Gelenkstücke vor- und ggf.
hinter dem Schacht
5.__. 7
Anschluss an vorhandenen Schacht
2.00
St
5.__. 8 Rohrgraben bis 1,0m Tiefe in maschineller Arbeitsweise herstellen sowie
Verfüllung und lagenweise Verdichtung nach Verlegung
der Leitung.
Bodenaustausch und Wasserhaltungsmassnahmen sind nicht
Bestandteil der Leistung.
Bei gemeinsam geführten Leitungen wir der Rohrgraben
leistungsgemäß je Leitung berücksichtigt.
5.__. 8
Rohrgraben bis 1,0m Tiefe
6.00
m
5.__. 9 KG PVC Rohr, DN 150 Material PVC, (orange) für Regenwassr frei bau liefern
und inkl. aller Form- und Verbindungsteile in fertiger
Arbeit im Rohrgraben nach DIN verlegen.
5.__. 9
KG PVC Rohr, DN 150
50.00
m
5.__. 10 KG PVC Rohr, DN 100 Material PVC, (orange) für Regenwassr frei bau liefern
und inkl. aller Form- und Verbindungsteile in fertiger
Arbeit im Rohrgraben nach DIN verlegen.
Der Anschluss an vorhandene Regenfallleitungen am
Gebäude sind unsererseits nur möglich, wenn die
Fallleitung vorhanden ist, bitet bauseits
sicherstellen.
5.__. 10
KG PVC Rohr, DN 100
10.00
m
5.__. 11 Leerrohr PE-Kabelschutzrohr, DN100 oder DN75 mit Zugdraht als Rollenware oder glw., frei Bau liefern
und einschl. aller Form- und Verbindungsteile im
Rohrgraben nach DIN fachgerecht verlegen.
(für Stromkabel Pumpe von der MSHE zur Zisterne)
5.__. 11
Leerrohr PE-Kabelschutzrohr, DN100 oder DN75
30.00
m
5.__. 12 Bodenaustausch im Rohrgraben bzw. Schachtbereich durchführen, d.h. vorhandenen nicht
Trag- und verdichtungsfähigen Boden (gemäß
Analyse)verladen und entsorgen.
Füllsand frei Bau liefern, maschinell einbauen und
verdichten.
Abrechnung erfolgt nach LKW Lieferscheinen.
5.__. 12
Bodenaustausch im Rohrgraben
1.00
m3
5.__. 13 Einsanden von Rohren verlegte Schmutz- oder Regenwasserrohre mit steinfreiem
Material einsanden.
5.__. 13
Einsanden von Rohren
84.00
m
6 Allgemein
6
Allgemein
Base group ZZ.000.0
6.__. 1 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten,
die von der Bauleitung in Auftrag gegeben wurden
und nur bei unterschriebenen Stundenzetteln
durch die Bauleitung, bezahlt werden.
Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum
Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen!
Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen
Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden.
6.__. 1
Stundenlohnarbeiten
30.00
h
6.__. 2 Materialstunden zu Vorgenannten Stundenlohnarbeiten, angenommen 25% zur
Vorposition
6.__. 2
Materialstunden
30.00
h
6.__. 3 Baggerstunden, inkl. Bedienung/Betriebsstoffe Baggerstunden, inkl. Bedienung/Betriebsstoffe
für unvorhersehbare Arbeiten,
die von der Bauleitung in Auftrag gegeben wurden
und nur bei unterschriebenen Stundenzetteln
durch die Bauleitung, bezahlt werden.
Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum
Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen!
Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen
Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden.
6.__. 3
Baggerstunden, inkl. Bedienung/Betriebsstoffe
10.00
h
6.__. 4 Entsorgung Bauschutt aus Erdarbeiten Entsorgung Bauschutt aus Erdarbeiten
inkl. Entsorgungsnachweis
6.__. 4
Entsorgung Bauschutt aus Erdarbeiten
10.00
m3