Anlage 2 - ZTV - Gewerk 025 Estricharbeiten Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk 025 Estricharbeiten gem. DIN 18353
1. Allgemeine Grundlagen
Für die Ausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere:
DIN 18202 – Ebenheitstoleranzen
DIN 18353 – Estricharbeiten
DIN 18560 – Estriche im Bauwesen
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau
Herstellerangaben sind zu beachten.
2. Estricharten und Nenndicken
Wohn- und Nebenräume (mit Fußbodenheizung)
Ausführung als schwimmender Heizestrich CT-C25-F4.
Nenndicke: 65 mm.
Mindestüberdeckung der Heizleitungen ≥ 45 mm gemäß DIN 18560-2.
Ein Aufheizprotokoll ist zu führen.
Bäder (ohne Fußbodenheizung)
Ausführung als schwimmender Zementestrich CT-C25-F4.
Nenndicke: 65 mm.
Tiefgarage – gedämmte Bereiche (Treppenhaus)
Ausführung als schwimmender Zementestrich CT-C25-F4.
Nenndicke: 65 mm.
Untergrund: 100 mm druckfeste Wärmedämmung gemäß LV.
Für diese Bereiche besteht keine Anforderung gemäß DIN 4109.
Es gilt jedoch für die verwendete Dämmung:
dynamische Steifigkeit s’ ≤ 50 MN/m³.
Tiefgarage – ungedämmte Bereiche
Ausführung als Zementestrich CT-C25-F4.
Nenndicke: 65 mm auf tragfähigem Ausgleichsbeton.
Es ist keine Wärmedämmung vorgesehen.
3. Dämmstoffe und Schallschutz
Wohn- und Badbereiche
Trittschalldämmung EPS-T, Anwendungstyp DES sg,
WLS 045,
dynamische Steifigkeit s’ ≤ 20 MN/m³.
Tackerplatten mit integrierter Trittschalldämmung müssen ebenfalls
s’ ≤ 20 MN/m³ erfüllen.
Nachweis durch Herstellerdatenblatt.
Tiefgarage – gedämmte Bereiche
Druckfeste Wärmedämmung, geeignet für schwimmende Estrichkonstruktionen.
dynamische Steifigkeit s’ ≤ 50 MN/m³.
Dämmschichten sind vollflächig, fugenversetzt und hohlraumfrei zu verlegen.
4. Randdämmstreifen und Trennlagen
Bei allen schwimmenden Konstruktionen sind Randdämmstreifen umlaufend an aufgehenden Bauteilen anzubringen.
PE-Trennlage 0,2 mm ist vollflächig und überlappend zu verlegen.
5. Fugen
Fugen sind gemäß Stand der Technik und Fugenplan auszuführen.
Feldgrößen sollen 40 m² nicht überschreiten.
Bewegungsfugen sind konstruktiv zu übernehmen.
Elastische Fugen sind fachgerecht zu hinterfüllen.
6. Untergrund und Ausführung
Der Untergrund muss sauber, tragfähig und eben sein.
Unzulässige Abweichungen sind vor Ausführung der Bauleitung anzuzeigen.
Estrichoberflächen sind so herzustellen, dass übliche Bodenbeläge ohne zusätzliche Maßnahmen verlegt werden können.
Frische Estrichflächen sind gegen Beschädigung und Zugluft zu schützen.
Anlage 2 - ZTV - Gewerk 025 Estricharbeiten
Anlage 3 - BL - Gewerk 025 Estrich Anlage 3 Stand: 19.03.2014
BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG
Gewerk 025 Estrich
Die Estricharbeiten werden gemäß Planungsunterlagen und Leistungsverzeichnis ausgeführt.
1. Bereiche
Wohn- und Nebenräume EG bis 6. OG:
Schwimmender Heizestrich CT-C25-F4, 65 mm
Bäder EG bis 6. OG:
Schwimmender Zementestrich CT-C25-F4, 65 mm, ohne Fußbodenheizung
Tiefgarage:
Gedämmte Bereiche (Treppenhaus):
Schwimmender Estrich 65 mm auf 100 mm Wärmedämmung
Ungedämmte Bereiche (Flur):
Schwimmender Estrich 65 mm auf 50 mm Dämmung
2. Vorbereitung
Rohboden reinigen.
Einbauhöhen gemäß Planung einhalten.
Bodengleiche Duschen sind auszusparen.
3. Dämmarbeiten
Lieferung und Einbau der im LV beschriebenen Wärmedämm- und Trittschalldämmungen.
Anpassung der Dämmplatten an Installationsleitungen einschließlich fachgerechter Verfüllung von Zwischenräumen.
4. Fugen und Nebenleistungen
Herstellung aller erforderlichen Bewegungs-, Dehn- und Trennfugen.
Lieferung und Einbau von Randdämmstreifen.
Verlegung der PE-Trennlage 0,2 mm.
Schutz vorhandener Bauteile.
Entfernung und Entsorgung des durch den AN verursachten Bauschutts.
Anlage 3 - BL - Gewerk 025 Estrich
1 Tiefgarage
1.1 Untergrund Vorbehandlung
1.2 Dämmung
1.3 Estrich
1.4 Sonstige Leistungen
1.5 Stundenlohnarbeiten
2 Haus D
2.1 Dämmung
2.2 Estrich
2.3 Sonstige Leistungen
2.4 Stundenlohnarbeiten
3 Haus E
3.1 Dämmung
3.2 Estrich
3.3 Sonstige Leistungen
3.4 Stundenlohnarbeiten
4 Haus F
4.1 Dämmung
4.2 Estrich
4.3 Sonstige Leistungen
4.4 Stundenlohnarbeiten
5 Haus G
5.1 Dämmung
5.2 Estrich
5.3 Sonstige Leistungen
5.4 Stundenlohnarbeiten