Estricharbeiten
LEV_Von-Ketteler-Straße_Neubau_MFH (21WE) + Kita + TG
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 1    Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten, sowie die Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen technischen Regelwerke und Merkblätter folgender Institutionen: BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V. IBF: Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung DIN: Deutsches Institut für Normung e. V. RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. TÜV: Prüfstellen für Estrich- und Fußbodentechnik DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Die Vergabe der Leistung soll im Pauschalierungsverfahren erfolgen. Aufenthalts- oder Lagerräume werden vom AG nicht gestellt; sämtliche Kosten für Lagerung, Baustelleneinrichtung sowie Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. 2    Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Die Organisation sämtlicher baustelleninterner Abläufe wie Pumpenstandorte, Materiallogistik, Heizphasen, Nachbehandlungen sowie notwendige Warte- und Trocknungszeiten obliegt dem AN. Diese Leistungen gelten als integraler Bestandteil der Ausführung und werden nicht gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. 3    Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der Estrich ist entsprechend seiner vorgesehenen Nutzung auszulegen. Dabei sind die erforderlichen Festigkeiten sowie die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 einzuhalten, und die geltenden Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz, insbesondere bei schwimmenden Estrichen, müssen erfüllt werden. Unebenheiten der Rohbauflächen innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen sind vom AN einkalkuliert und durch den Estrichaufbau bzw. die Dämmung auszugleichen. Werden aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Toleranzgrenzen zusätzliche Schichtdicken erforderlich, sind diese der Bauleitung vor Ausführung anzuzeigen. Bei Verbundestrichen erfolgt der Ausgleich durch eine Erhöhung der Estrichschicht, bei schwimmenden Estrichen durch eine entsprechende Verstärkung der Dämmschicht. Die hierdurch entstehenden Mehrleistungen sind unter der dafür vorgesehenen Leistungsposition abzurechnen. Während der Trocknungs- und Erhärtungszeit ist darauf zu achten, dass der Estrich nicht zu schnell austrocknet und vor Zugluft geschützt wird. Rohrleitungen, Fußbodenheizungen und andere Installationen dürfen bei Arbeiten wie Bohren, Schneiden oder Befestigen nicht beschädigt werden. 3.2 Produkte Für den Estrich sind nur zugelassene und geprüfte Systeme sowie Materialien zu verwenden. Die Auswahl erfolgt nach den bauphysikalischen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Schall- und Wärmeschutz, Feuchtigkeitsbeständigkeit und Belastbarkeit. Die Verwendung der Produkte muss den Herstellerangaben entsprechen. 3.3 Untergründe und Vorbereitung Vor dem Einbau des Estrichs prüft der AN die Tragfähigkeit, Restfeuchte und Ebenheit des Untergrunds sowie das Vorhandensein von Abdichtungen. Zudem werden die Lage und Befestigung von Fußbodenheizungen, Schutz- und Trennschichten sowie die fachgerechte Verlegung von Dämmstoffen und Rohrleitungen kontrolliert. Etwaige Mängel sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. 3.4 Anschlüsse, Fugen und Durchführungen Alle Rand-, Bewegungs- und Gebäudetrennungsfugen sind entsprechend der Planung und Herstellerangaben auszuführen. Die Randdämmstreifen müssen durchgehend und elastisch bleiben, Fehlstellen sind nicht zulässig. Rohrdurchführungen, Stützen und Einbauten sind mit geeigneten Dämmstreifen zu entkoppeln. Bewegungsfugen sind über den gesamten Estrichbelag fortzuführen und deutlich zu kennzeichnen. Übergänge zu Türzargen und anderen Bauteilen sind spannungsfrei auszubilden. 3.5 Estrichentwässerung, Trocknung und Belegreife Der AN sorgt für eine sachgerechte Nachbehandlung des Estrichs und stellt sicher, dass dieser während der Trocknungsphase vor Zugluft, direkter Sonneneinstrahlung und Frost geschützt ist. Bei Heizestrichen sind die Aufheizprotokolle vollständig zu führen und dem AG zu übergeben. Die Restfeuchte wird durch den AN mittels CM-Messung nach gültigen Normen und Herstellerangaben bestimmt. Ein Estrich gilt erst als belegreif, wenn die Sollwerte laut Hersteller und BEB-Merkblatt erreicht sind. 3.6 Estricharbeiten im Türbereich Der Estrich im Türbereich muss die Höhe des Fertigfußbodens exakt an Türschwellen und Bodenbelägen anpassen. Schwellenlose Übergänge sind barrierefrei gemäß DIN 18040 herzustellen. Unebenheiten des Rohbodens werden durch den Estrich ausgeglichen. Türzargen, Rohrleitungen und Fußbodenheizungen sind während der Arbeiten vor Beschädigungen zu schützen. Schwimmende Estriche vermeiden Schallbrücken zu angrenzenden Bauteilen. 3.7 Schutzmaßnahmen während der Arbeiten Während der Estricharbeiten ist darauf zu achten, dass der Estrich, vorhandene Installationen, Fußbodenheizungen und andere Bauteile nicht beschädigt werden. Alle notwendigen Schutzmaßnahmen auf der Baustelle sind vom AN zu treffen, um Beschädigungen durch Baustellenbetrieb oder Witterungseinflüsse zu vermeiden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Estriche
01
Estriche
01.__. 1 Estrich auf Trennlage in Kellerräumen Liefern, Anmischen und fachgerechtes Verlegen von Zementestrich CT-C20-F4 auf Trennlage gemäß DIN 18560. Leistungsumfang: Materialbereitstellung: Lieferung, Anmischen und Bereitstellung von Zementestrich CT-C20-F4 nach den Angaben des Herstellers. Untergrundvorbereitung: Boden reinigen, Putz- und Schmutzreste entfernen, Unebenheiten prüfen und gegebenenfalls ausgleichen. Randdämmstreifen: Umlaufend an Wänden und Rohrdurchführungen mit ausreichendem Überstand montieren. Estrichverlegung: Estrich hohlraumfrei und gleichmäßig auf der Trennlage verlegen, Estrichdicke von 50 mm einhalten, Oberfläche handglatt ausführen. Anarbeiten: Fachgerechtes Anpassen an Aussparungen und Bodenabläufe. Fugen: Bewegungs- und Scheinfugen an den erforderlichen Stellen anlegen, um Rissbildungen zu vermeiden. Nachbehandlung: Estrich ausreichend aushärten lassen und Schutzmaßnahmen treffen, damit er gleichmäßig trocknet und die erforderliche Festigkeit erreicht. Einbauort: Kellerräume (MFH und Kita)
01.__. 1
Estrich auf Trennlage in Kellerräumen
682.58
01.__. 2 Zementestrich CT-C20-F4 auf Trittschalldämmung, D = 50 mm Liefern, Anmischen und fachgerecht Verlegen von Zementestrich CT-C20-F4, auf Trittschalldämmung gemäß DIN 18560. Leistungsumfang: Materialbereitstellung: Lieferung, Anmischen und Bereitstellung von Zementestrich CT-C20-F4 nach Herstellerangaben. Untergrundvorbereitung: Boden reinigen, Putz- und Schmutzreste entfernen, Unebenheiten prüfen und ggf. ausgleichen. Feuchtigkeitssperre: Verlegen von Gefitas PE 3/300 als Feuchtigkeitssperre auf der Betonbodenplatte inkl. Verklebung und Überlappung von mind. 10 cm. PE-Folie zwischen Trittschalldämmung und Estrich einlegen, Überlappung mind. 10 cm. Randdämmstreifen: Umlaufend an Wänden und Rohrdurchführungen mit ausreichendem Überstand montieren. Trittschalldämmung: Unter den Estrich 30 mm starke Trittschalldämmplatten aus EPS (WLG 045, s' = 20 MN/m³) einbauen. Estrichverlegung: Estrich hohlraumfrei und gleichmäßig auf der Trittschalldämmung verlegen, Estrichdicke 50 mm einhalten, Oberfläche handglatt ausführen, geeignet für Betonwerkstein-Beläge in Dünnbettverlegung. Fugen: Bewegungs-, Rand- und Scheinfugen an den erforderlichen Stellen anlegen, um Rissbildung zu vermeiden. Nachbehandlung: Estrich ausreichend aushärten lassen, Schutzmaßnahmen treffen, damit er gleichmäßig trocknet und die Festigkeit erreicht. Einbauort: Treppenhäuser (UG)
01.__. 2
Zementestrich CT-C20-F4 auf Trittschalldämmung, D = 50 mm
146.43
01.__. 3 Zementestrich CT-C20-F4 als Heizestrich, D = 65 mm Liefern, Anmischen und fachgerechtes Verlegen von Zementestrich CT-C20-F4 als Heizestrich auf vorbereiteter Dämmschicht mit verlegten Heizrohren gemäß DIN 18560. Leistungsumfang: Estrichart: Zementestrich CT-C20-F4 als Heizestrich Estrichdicke: 65 mm Verlegung: Estrich hohlraumfrei und gleichmäßig auf der bereits vorbereiteten Dämmschicht einbauen; Oberfläche handglatt ausführen und für die spätere Verlegung von elastischen, textilen oder Fliesen-Bodenbelägen vorbereiten. Einbauort: Wohnungen (EG bis 3. OG) Hinweis: Im Duschbereich der Wohnungen wird kein Estrich eingebaut (Aussparungen ca. 1,21 x 1,21 m). Diese Bereiche bleiben für die spätere bodengleiche Dusche frei.
01.__. 3
Zementestrich CT-C20-F4 als Heizestrich, D = 65 mm
1,587.89
01.__. 4 Zementestrich CT-C20-F5 als Heizestrich, D = 70 mm Diese Position ist entspricht Pos. 01.3, jedoch mit Zementestrich CT-C20-F5 und einer Estrichdicke von 70 mm. Einbauort: Kita (EG und 1.OG) Hinweis: Im Duschbereich der Kita wird kein Estrich eingebaut (Aussparung ca. 2,74 m x 1,885 m). Dieser Bereich bleibt für die spätere bodengleiche Dusche frei.
01.__. 4
Zementestrich CT-C20-F5 als Heizestrich, D = 70 mm
923.70
01.__. 5 Dehnfugenprofil Türbereich Lieferung und fachgerechter Einbau eines Dehnfugenprofils aus geschlossenem Polyethylenschaum (PE) im Türbereich. Formstabil, PE-Schaumprofil, 10 mm dick Seitliche Hart-Kunststoffbeschichtung Befestigung über selbstklebenden Fuß im Türbereich Dicht an Heizkreisleitungen anpassen, um Bewegungen aufzunehmen und Risse zu vermeiden Höhe bis 70 mm Beispielprodukt: Schlüter-DILEX-DFP oder gleichwertig Einbauort: Türbereiche der Wohnungen und der Kita (EG - 3. OG)
01.__. 5
Dehnfugenprofil Türbereich
103.52
m
01.__. 6 Einzelabdeckung für Pumpenschächte aus Stahl Lieferung und fachgerechter Einbau der Access Cover Solid Schachtabdeckungen. Material: Rahmen und Deckelplatte aus verzinktem Stahl Deckel: rutschfestes Tränenblech, Stärke 5 mm Einbauhöhe: 59,5 mm Abmessung: 896 x 896 mm Lichtfläche: 800 x 800 mm Dichtheit: Tagwasser- und geruchsdicht Prüfung: gemäß DIN EN 124 Ausstattung: mit Bedienenschlüsselsatz Einbauort: HAR Kita (UG) und Waschräume MFH (UG)
01.__. 6
Einzelabdeckung für Pumpenschächte aus Stahl
4.00
St
01.__. 7 Zulage Estrichbewehrung mit Glasfasern Zulage für die Lieferung und den Einbau einer Faserbewehrung zur Schwindrissreduzierung im Estrich, geeignet für alle schwimmenden Estrichbereiche, auch Heizestriche. Pumpbar, Faserlänge bis 15 mm, Standarddosierung 1,0 kg/m³, Menge und Dosierung gemäß Herstellervorschrift. Beispielprodukt: RAPID-FLOOR Glasfaser G12-ECR oder gleichwertig. Einbauort: Treppenhäuser (UG) Wohnungen und Kita (EG - 3.OG)
01.__. 7
Zulage Estrichbewehrung mit Glasfasern
2,658.02
01.__. 8 Aussparungen für Sauberlaufmatten Aussparungen in Estrich für Sauberlaufmatten. Rahmen für die Sauberlaufmatten werden bauseits gestellt. Höhe: ca. 10 - 15 mm Größe: 3,30 x 2,20 m und 2,00 x 1,20 m Einbauort: Windfang- und Matschgarderobe in der Kita
01.__. 8
Aussparungen für Sauberlaufmatten
O
1.00
St
01.__. 9 Estrich - Mehr- / bzw. Minderstärke je 5 mm Vergütung von Abweichungen der Zementestrichstärke gegenüber der vorgesehenen Nennstärke. Abrechnung erfolgt je 5 mm Estrich-Mehr-/ oder Minderstärke pro m², inklusive aller damit verbundenen Material- und Arbeitsmehr- bzw. Minderaufwände. Der Mehrpreis gilt für alle zuvor beschriebenen Estricharbeiten.
01.__. 9
Estrich - Mehr- / bzw. Minderstärke je 5 mm
O
1.00
01.__. 10 Zulage für Schnellabbinder (Schnellestrich), 3 - 5 Tage Zulage für Zementestrich als beschleunigt austrocknendes Estrichsystem (Schnellestrich), spannungsarm erhärtend, auch für Heizestriche geeignet Leistungsumfang: Estrichdicke: ca. 50 - 70mm. Belegreife: Normale Estrichflächen: 3 - 5 Tage, CM-Wert < 2 % Heizestrichflächen: nach 7 Tagen, CM-Wert < 2 % Messung der Estrichfeuchte: Nach CM-Methode, pro 100 m² mindestens eine Messung, ohne Rückfeuchtung, Nachweis durch AN schriftlich an den AG. Beispielprodukte: Thermorapid, Oberlit Forthe oder gleichwertige Systeme. Hinweis: Ausführung nur auf besondere Aufforderung der Bauleitung
01.__. 10
Zulage für Schnellabbinder (Schnellestrich), 3 - 5 Tage
O
1.00
01.__. 11 Zulage für Schnellabbinder (Schnellestrich), 14 Tage Diese Position entspricht Pos. 01.10, jedoch mit Belegreife nach 14 Tage.
01.__. 11
Zulage für Schnellabbinder (Schnellestrich), 14 Tage
O
1.00
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
02.__. 1 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
02.__. 1
Stundensatz: Fachwerker
O
0.00
02.__. 2 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
02.__. 2
Stundensatz: Bauhelfer
O
0.00