Estricharbeiten
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.3_PG_BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Projektversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 KG 300 - Baukonstruktion Ausbau
01
KG 300 - Baukonstruktion Ausbau
ZTV ESTRICHARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. 2. Stoffe / Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Schwimmende Estriche nach DIN 18560-2. Bindemittel nach DIN EN 197 bzw. DIN 1164. Dämmstoffe nach DIN EN 13163. Abdichtungen nach DIN 18195. Vor Ausführungsbeginn sind die Verwendbarkeitsnachweise aller Systeme mit Brandschutzanforderungen vorzulegen. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Bauteile aus Aluminium sind nicht zugelassen. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Randdämmstreifen sind in Innenecken mittels 90°-Ecken zu verlegen. Gerundete Ausführungen sind - insbesondere im Bereich von Beschichtungsarbeiten und Anstrichen/Versiegelungen - nicht zulässig. Alle Sperr-, Trenn-, Gleitschichten, Folien und Pappen, Schutzlagen, z.B. PE-Folien oder Bitumenbahnen, sind an aufgehenden Bauteilen mindestens bis Estrichoberkante hochzuführen. Fugen (Rand-, Arbeits-, Scheinfugen, etc.) sind nach den Regeln der Technik anzulegen. Ein Fugenplan ist anzufertigen und mit dem AG abzustimmen. Dies gilt insbesondere auch für die Anordnung von Dehnungsfugen z.B. bei Heizestrichen. Bei der Ausbildung und Herstellung der Dehnfugen ist darauf zu achten, dass die Fugenprofile den Anforderungen (z.B. Belastungsklassen) entsprechen. Nach 48 Stunden wird eine Begehbarkeit der Estriche gefordert. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann. Die zur Kalkulation erforderliche Einsichtnahme in die Planunterlagen und sich daraus evtl. ergebende Zusatzangebote hat der Anbieter mit dem Angebot durchzuführen/ abzugeben. 4. Nebenleistungen Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Alle Estrich- und Konstruktionsarten, alle Festigkeitsklassen und Nenndicken sowie Stoffe, Arten und Ausbildungen von Bewehrungen sind durch den AN eigenverantwortlich in den Leitdetails zu überprüfen. Im Bereich von Estrich-Haustechnikinstallationen ist Estrichbewehrung vorgeschrieben. Die erforderlichen Dicken, Ausbildungen und Anzahl von Sperrschichten, Trennschichten, Gleitschichten, z.B. PE-Folien, sind an aufgehenden Bauteilen mindestens bis Estrichoberkante hochzuführen. Herstellen der Anschlüsse der Estriche und Abdichtungen an angrenzende Bauteile, z.B. Wände, Schwellen, Zargen, Bekleidungen, Anschlagschienen, Vorstoßschienen, Kühlzellen. Herstellen von Kanten und Höhenversprüngen sowie Abstellungen, z.B. an Aussparungen. Schließen von Aussparungen. Die erforderlichen Arten, Dicken, Ausbildungen und Anzahl von Wärme- und Trittschalldämmschichten, ergeben sich aus der vorliegenden Planunterlagen bzw. geltenden DIN-Normen sowie aus schall-, wärme- und brandschutztechnischen Anforderungen. Zu Bodeneinläufen sind die Beläge im Gefälle zu verlegen bzw. nach Vorgabe vor den Einläufen abzusenken. Alle Arten und Ausbildungen von Abstufungen, Schwellen und dergleichen. Alle Anzahl, Arten und Maße, Ausbildungen von Winkelrahmen, Anschlag- und Stoßschienen, Trennschienen, Fugenprofilen gehören zum Leistungsumfang. Zwischen verschiedenen Bodenbelägen sowie Aussparungen sind Trennschienen auszubilden. Alle Maßnahmen hinsichtlich der Ausführungen wegen ungeeigneter Temperatur der Untergründe, ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen im Raum, z.B. bei Zugluft im nicht geschlossenen Bauwerk. Bei Bedarf sind sämtliche Fenster- und Türöffnungen provisorisch zu schließen. Alle Maßnahmen zum Schutz gegen Feuchtigkeit. Sofern Estrichtrennfugen auf Grund von Anforderungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) ausgebildet werden müssen, so sind diese Fugen unter den die Estriche abdeckenden Bauteilen, z.B. Ständerwerkwände, auszuführen. Vorgenannte Fugen sind mit Montagen von estrichhohen Kunststoff-T-Profilen herzustellen, an denen beidseitig Estrichrandstreifen zu verlegen sind. Die Ausbildung der Fugen, die Feldgröße sowie die maximale Seitenlänge ist in Abhängigkeit von der Geometrie zu wählen und in den vom AN zu erstellenden Ausführungszeichnungen darzulegen. Die Trennfugen sind einzumessen und herzustellen. Sämtliche Estrichtrennfugen sind gegen Aufschlüsselungen mit Edelstahldrahtstiften, Montage alle 25 cm, zu verbinden. Bei Estrichfugen mit Anforderungen gemäß DIN 4109 sind zusätzlich einseitig Kunststoffdübel einzusetzen, die eine Schallentkoppelung der eingelegten Drahtstifte bewirken. Die beschriebenen Dämmschichten sind dichtzustoßen und im Verband zu verlegen. Bei mehrlagiger Verlegung sind die Lagen versetzt anzuordnen. Das Anlegen von einer Messtelle je Raum ist in den Grundpostitionen des Estriches einzurechnen. Prüfen, Reinigen und ggf. Aufrauen der vorhandenen Untergründe, Aufbringen von Haftbrücken usw. (Ausnahme: Aufrauhen durch Kugelstrahlen). Prüfen des Höhennivellements aller Räume, die einen Estrichbelag erhalten sollen, vor Beginn der eigenen Arbeiten und sofortige Meldung an die Bauleitung, wenn nicht DIN-gerechte Rohbautoleranzen oder von den Plänen abweichende Fußbodenhöhen festgestellt werden. Nachträgliche Mehrforderungen für Toleranzausgleich, fehlerhafte Estrichhöhen und ähnliches werden nicht anerkannt. Fachgerechtes Anarbeiten an sämtliche im Bodenaufbau verlaufende haustechnische Installationen, inkl. Einbringen von Ausgleichsschüttungen nach Erfordernis. Das Einbringen des Estrichs auch in sich ergebenden Kleinstflächen (z.B. Streifen an Aufzugstür) ist über die Hauptpositionen mit abgegolten. Verwahren und Schützen angrenzender Bauteile gegen Beschädigung und Verschmutzung. Entstehen irreparable Schäden, so wird ein angemessener Betrag für Wertminderung abgezogen. Sonstige Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers beseitigt. Bei im Bodenaufbau verlaufenden Leitungen ist darauf zu achten, dass deren Isolierung nicht beschädigt ist bzw. beschädigt wird. Das Herstellen von Aussparungen, das Anarbeiten des Estrich an Einbauteile, Installationen, Revisionsöffnungen, Stützen, Pfeiler usw. aller Art und Größe usw., auch nachträglich, werden nur besonders vergütet, soweit dies in besonderen Positionen beschrieben ist.
ZTV ESTRICHARBEITEN
01.01 Estricharbeiten FT-3
01.01
Estricharbeiten FT-3