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1. A L L G E M E I N E V O R B E M E R K U N G E N 1. A L L G E M E I N E V O R B E M E R K U N G E N
Der Unternehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er folgende Punkte anerkennt:
1.1 Die Ausfertigung des Angebotes erfolgt kostenlos und unverbindlich. Der Bieter bleibt 100 Tage (Kalendertage) vom Tage des Einreichungstermines an sein Angebot gebunden.
1.2 Änderungen im LV sind nicht zulässig.
1.3 Die Leistungsbeschreibungen sind für die Kalkulation des Bieters detailliert. Maßgebend für die Ausführung der nachstehend beschriebenen Arbeiten sind jedoch die Planunterlagen der gesamten Planungsgruppe, die rechtzeitig anzufordern sind, die DIN-Vorschriften, die Regeln der Baukunst und Richtlinien der Fachverbände, soweit nicht in den einzelnen Positionen bessere Ausführungen vorgeschrieben sind. Hierbei gelten jedoch nicht die Mindestanforderungen der Vorschriften, sondern die Vorschläge der Normen für einen erhöhten Schutz.
1.4 In die Einheitspreise sind einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet:
a) Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Lohnzulagen aller auf der Baustelle beschäftigten Arbeiter und Angestellten, soweit sie Bauarbeiten verrichten), wie Wegegelder, Trennungsgelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder, Kosten der Heimfahrten sowie An- und Rückreise und dergl.
b) Aufbau, Vorhaltung und Abbau der notwendigen Baustelleneinrichtung einschl. Werkzeug und Maschinen sowie die Materialbeschaffung und -beförderung auch innerhalb der Baustelle; Muster der verwendeten Materialien sind der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
c) Alle Lieferungen, Bauhilfsstoffe und Nebenleistungen
1.5 Unklarheiten bezüglich einer Arbeitsleistung während der Bauzeit sind so frühzeitig mit der Bauleitung zu besprechen, daß keine Ausführungsverzögerungen eintreten können.
1.6 Der Bieter haftet für die vertragsgemäße Beschaffenheit seiner Leistungen, auch der Regiearbeiten, vom Tage der Abnahme an
1.7 Lohn- und Preiserhöhungen (bis 10 %) werden nicht berücksichtigt. Bei Mehr- oder Minderleistungen kann der Unternehmer keinen entgangenen Gewinn geltend machen. Die Bauleitung behält sich vor, Leistungen ganz oder teilweise ohne Vergütung entfallen zu lassen.
1.8 Für Bestellungen aufgrund der im LV angegebenen Massen übernimmt die Bauleitung keine Haftung.
1.9 Der Unternehmer erklärt, daß er sich über die Lage, Beschaffenheit der Baustelle, Zufahrtswege und Lagerplätze für Material informiert hat, desweiteren, dass er sich über alle evtl. im LV auftretenden Unklarheiten mit der Bauleitung Klarheit geschaffen hat.
1.10 Spätere Einwendungen oder Berufungen sind ungültig.
1.11 Gelangt der Unternehmer während der Ausführung der Arbeiten zu der Ansicht, daß die von ihm verlangten Leistungen vom Vertrag abweichen, so hat er dies vor Inangriffnahme der Arbeiten der Bauleitung schriftlich mitzuteilen, um schnellstmögliche Übereinstimmung zu erzielen.
1.12 Die Vergabe von Leistungen im Akkord kann untersagt werden, wenn die Leistungen nicht entsprechen. Akkordarbeiten sind von der Bauleitung genehmigen zu lassen. Ansprüche wegen Untersagung solcher Arbeiten werden nicht vergütet.
1.13 Die Baustelleneinrichtung ist Sache des Unternehmers. Sämtliche erforderlichen Verhandlungen über Wegbenützung mit den Behörden hat der Unternehmer zu führen, evtl. Unkosten gehen zu seinen Lasten.
1.14 Der Unternehmer haftet für alle Schutzmaßnahmen, auch gegen dritte Personen sowie für Schäden an angrenzenden Gebäuden, Grundstücken, Leitungen, Gehsteigen und Straßenpflaster usw. sowie für Ansprüche aus Schmutz und Baugeräuschen und damit für die Reinigung der Straßen und Gehsteige innerhalb und außerhalb der Baustelle.
1.15 Der Unternehmer haftet für sein Material, auch wenn ihm Lagerplätze zugewiesen werden. Sollten im Zuge der Arbeiten Verlagerungen von Material usw. für den Unternehmer erforderlich sein, so hat er dies sofort ohne Vergütung zu tun.
1.16 Bei Abschluß einer Bauwesenversicherung durch den Bauherrn wird die Versicherungsprämie prozentual anteilig entsprechend der Bausumme von den einzelnen Unternehmern von der Schlußrechnung in Abzug gebracht.
1.17 Strom und Wasser stellt der Bauherr; Anschlüsse sind Sache des Unternehmers. Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
1.18 Während der Bauzeit vertritt der Oberbauleiter die Rechte des Bauherrn den Behörden, Unternehmern und Dritten gegenüber. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten.
1.19 Fach- oder Hilfskräfte für Abladen, Lagern, Transport und Versetzen werden bauseits nicht gestellt. Es bleibt dem Bieter anheimgestellt, mit den am Bau tätigen Firmen darüber zu verhandeln. Das gleiche gilt auch für die Mitbenützung von Bauaufzügen.
1.20 Die verantwortliche Bauleitung trägt der Unternehmer. Mit der örtlichen Bauführung übernimmt der Bauleiter nicht die öffentlich rechtlichen Ordnungspflichten eines "Bauleiters" im Sinne der Landesbauordnung. Sämtlichte Maße sind an Ort und Stelle zu überprüfen und Abweichungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb sofort der Bauleitung zu melden.
1.21 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung in die Planunterlagen Einsicht zu nehmen, eine Massenprüfung und Prüfung der Anlage durchzuführen und unverzüglich die notwendigen Berichtigungen anzugeben; das bedeutet:
a) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Auftragsvergabe sämtliche baulichen Angaben wie Schlitze usw. im Zusammenhang mit den Montageplänen zu überprüfen und erforderlichenfalls nach Rücksprache mit dem Planungsbüro richtigzustellen. Nachträglich auszuführende Stemmarbeiten werden nicht vergütet.
b) Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung gem. VOB über die konstruktive Richtigkeit der Anlage und die Bemessung der Teile sowie dafür, dass sämtliche gültigen Vorschriften eingehalten werden.
c) Der Auftragnehmer hat das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit zu überprüfen.
d) Der Auftragnehmer hat unverzüglich in die Baugenehmigung Einsicht zu nehmen und evtl. Auflagen der Behörden in Form eines Nachtragsangebotes und Berichtigung der Pläne dem Bauherrn und dem Planungsbüro nachzureichen.
1.22 Kosten, die bei der Baudurchführung entstehen und auf ein Prüfversäumnis der Unterlagen zurückgeführt werden können, werden dem Auftragnehmer angelastet.
1.23 Ist der Unternehmer der Ansicht, daß er durch höhere Gewalt oder nicht zu vertretende Umstände an der Einhaltung des Termines behindert ist, so hat er dies sofort schriftlich der Bauleitung zu melden.
1.24 Der Unternehmer ist angehalten, so viele Leute an der Baustelle einzusetzen, als zur Vollendung der Arbeiten für den festgesetzten Termin erforderlich sind. Die Bauleitung behält sich vor, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeiten zu beschleunigen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des säumigen Unternehmers.
1.25 Arbeiten, die nicht im LV enthalten sind, jedoch während der Bauzeit auf besonderen Wunsch der Bauleitung verlangt werden, müssen vom Auftragnehmer in einem Nachtragsangebot angeboten werden. Diese Angebote sind auf der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes aufzubauen.
1.26 Regiearbeiten werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Bauleitung geleistet. Die Rapporte über diese Arbeiten sind der Bauleitung täglich mit genauer Aufschlüsselung der betreffenden Arbeiten übersichtlich aufzustellen und in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen.
1.27 Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß oder in Absprache zu Pauschalpreis. Bei Abrechnung nach Aufmaß ist das Aufmaß gemeinsam mit der Bauleitung zu erstellen bzw. ist die Abrechnung formal nach Angabe der Bauleitung zu fertigen.
1.28 Unvollständig ausgefüllte Angebote können zurückgewiesen werden. Änderungsvorschläge sind auf besonderem Anschreiben niederzulegen.
1.29 Nach Fertigstellung der Anlage hat der Auftragnehmer der Bauleitung in dreifacher Ausfertigung anzuzeigen, daß die Anlage den Vorschiften entsprechend ausgeführt ist; kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Anlage als nicht abgenommen.
1.30 Behördliche Anträge auf Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Gas, Fernheizung, Kaminkehrer, Kanal etc.) sind sofort nach Auftragserteilung vom Unternehmer anzufertigen und dem Auftraggeber per Einschreiben zur Unterschrift zuzuleiten. Das Antragsverfahren hat der Unternehmer kostenlos zu verfolgen.
1.31 Die Termine für den Beginn und Beendigung der Arbeiten sowie die Übergabe und Abnahme werden mit der Bauleitung festgelegt.
1.32 Verzögert sich der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten durch Verschulden des Unternehmers und seiner Lieferanten, so werden für die Einhaltung der Ausführungstermine anfallende Mehrkosten wie Überstunden, zusätzliche Geräte usw. nicht vergütet.
1.33 Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der mangelfreien schriftlichen Abnahme.
1.34 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Fragen betreffs Projekt und Ausführung der Anlage in technischer Hinsicht mit dem Projektanten direkten Kontakt aufzunehmen.
1. A L L G E M E I N E V O R B E M E R K U N G E N
2. T E C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N 2. T E C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N
für die Ausführung von haustechnischen Anlagen
2.1 Während der gesamten Erstellungszeit des Bauwerkes bis zur Abnahme hat der jeweilige bauleitende Sachbearbeiter auf Anforderung für Besprechungen zur Verfügung zu stehen.
2.2 Die Koordinierung der einzelnen Gewerke hat zwischen den Ausführenden zu erfolgen. Entstehen durch mangelnde Koordination Umänderungsarbeiten, gehen diese zu Lasten des AN.
2.3 Eventuell erforderliche Zwischengerüste und Arbeitsplattformen, auch über 2,00 m Höhe sind, ohne Vergütung, selbst zu erstellen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
2.4 Die Beseitigung von Verunreinigungen und des Bauschuttes hat täglich zu erfolgen.
2.5 Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Genehmigungen und Anmeldungen, Prüfung und Abnahmen für die Gewerke Trinkwasser, Fernwärme, Schmutz- und Regenwasser, haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Alle hierzu geforderten Unterlagen sind anzufertigen und rechtzeitig einzureichen. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht.
2.6 Alle erforderlichen Maßnahmen und Auflagen der Branddirektion bzw. des Amtes für Umweltschutz sind zu berücksichtigen. Es obliegt dem Auftragnehmer, sich eingehend zu informieren.
2.7 Werden bis zum Zeitpunkt der Ausführung technische Verbesserungen von Anlageteilen bekannt, ist der AN angehalten, davon Mitteilung zu machen.
2.8 Alle Maßnahmen für einen Schallschutz nach DIN 4109 sind zu beachten. Alle Angaben über Lautstärke an Maschinen müssen der DIN 45632 entsprechen.
2.9 Es ist darauf zu achten, daß bei Arbeiten des AN keine Beschädigungen an bauseitigen Anlageteilen auftreten. Die erforderlichen Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet.
2.10 Baunebenarbeiten wie Gerätesockel, Fundamente etc. sind vor Montagebeginn rechtzeitig anzugeben.
2.11 Alle Einrichtungsgegenstände sind bis zur Abnahme gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Beschädigte Gegenstände sind auszuwechseln.
2.12 Der AN ist verpflichtet, vor Bestellung bzw. Anlieferung der Geräte durch örtliches Maßnehmen zu prüfen, ob die Gegenstände unterzubringen sind. Unstimmigkeiten sind dem Planungsbüro sofort mitzuteilen.
2.13 Freistehende Rohrleitungen und Kanäle sind bei Arbeitsunterbrechung oder bis zur Übergabe an den nachfolgenden Unternehmer so zu schützen, dass keine Beschädigung/Verunreinigungen auftreten können.
2.14 Sämtliche Anschlüsse an bestehende Leitungen sind herzustellen und werden nicht gesondert vergütet, sofern diese nicht ausgeschrieben sind.
2. T E C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N
01 Heizungstechnik
01
Heizungstechnik
01.01 Demontage
01.01
Demontage
01.02 Heizkörper versetzen
01.02
Heizkörper versetzen
01.03 Wärmedämmung Rohrleitung
01.03
Wärmedämmung Rohrleitung
02 Lüftungstechnik
02
Lüftungstechnik
02.01 Demontage
02.01
Demontage
02.02 Luftleitungen
02.02
Luftleitungen
02.03 Luftauslässe
02.03
Luftauslässe
02.04 Einbauten
02.04
Einbauten
02.05 Brandschutz
02.05
Brandschutz
03 Sanitärtechnik
03
Sanitärtechnik
03.01 Demontage
03.01
Demontage
03.02 Abwasserleitungen mit Zubehör
03.02
Abwasserleitungen mit Zubehör
03.03 Trinkwasserleitungen mit Zubehör
03.03
Trinkwasserleitungen mit Zubehör
03.04 Dämmung Sanitär
03.04
Dämmung Sanitär
03.05 Vorwandinstallation
03.05
Vorwandinstallation
03.06 Einrichtungsgegenstände
03.06
Einrichtungsgegenstände
03.07 Warmwasserbereitung
03.07
Warmwasserbereitung
04 Kältetechnik
04
Kältetechnik
04.01 Demontage
04.01
Demontage
04.02 Kältemittelleitungen
04.02
Kältemittelleitungen
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.__.0001 Profilstahlkonstruktion Profilstahlkonstruktion
und Profilstahlbefestigung für Stütz-, Hänge-, Trag-
und Sonderbefestigungen und
Unterstützungskonstruktionen aus verzinktem Stahlblech.
Aus vorgefertigter Systemware bestehend aus:
- Profilschienen inkl. Endkappen
- Systemverbindungsteilen
- Gewindestangen verzinkt
- Schrauben, Muttern, Unterlagscheiben, Stahldübel
Befestigung am Baukörper durch Einbetonieren oder
Anschrauben einschl. der erforderlichen Brecharbeiten
oder Bohrungen. Alle erforderlichen Brecharbeiten und
Kleinmaterialien wie Schweißmaterial, schalldämmende
Einlagen etc. sind in die Position einzukalkulieren.
Abrechnung des Profilstahls nach den Einheitsgewichten
der zutreffenden DIN-Normen bzw. Kalkulationslisten des
Herstellers
Diese Position gilt nur für Sonderbefestigungen und
Unterkonstruktionen. Gerätespezifische Befestigungen
sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Über die verbauten Systemkomponenten ist zur Abrechnung
eine detaillierte Stückliste vorzulegen.
Dimensionierung, Abstände, notwendige Zulassungen sind
im Zuge der Montageplanung zu ermitteln und die
Auslegung ist bei Bedarf vorzulegen.
05.__.__.0001
Profilstahlkonstruktion
20.00
kg
05.__.__.0002 Heizflächen-, Dichtheitsprüfung Dichtheitsprüfung nach DIN für gesamte Heizflächensystem einschl. Rohrleitungen auch in Teilabschnitten bis zur Heizzentrale. Erstellen eines Prüfprotokoll mit Ablage in der Dokumentation. Das Prüfprotokoll ist der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen!
05.__.__.0002
Heizflächen-, Dichtheitsprüfung
L
1.00
psch
05.__.__.0003 Befüllen und spülen der Heizungsanlage Befüllen und spülen der gesamten Heizungsanlage inkl.
Fußbodenheizung mit aufbereiteten Wasser nach VDI 2035 Bl. 1+2 mit VE-Wasser bis 11,2° dH und PH-Wert 8,2 - 9,5 (bei Verwendung von Aluminium max.
8,5).
Ein Nachweis über den Härtegrad, Leitfähigkeit und PH-Wert der befüllten Anlage ist in den Bestandsunterlagen zu dokumentieren.
Das hierfür erforderliche Trinkwasser wird bauseits zur Verfügung gestellt.
05.__.__.0003
Befüllen und spülen der Heizungsanlage
L
1.00
psch
05.__.__.0004 Inbetriebnahme Inbetriebnahme, Einstellung und Einregulierung der gesamten
Heizungsanlage, auch in Teilabschnitten bestehend aus:
Wärmeerzeugungsanlage, Wärmeverteilungsanlage, alle weiteren zum Betrieb nötigen Anlagenteile.
Hydraulischer Abgleich aller benannten Anlagenteile einschl. Protokollierung der Einstell- bzw. Messwerte.
Abnahme der gesammten Anlage durch den Auftraggeber (Bauleitung/Fachbauleitung) inkl. Protokollierung der Abnahme.
Einweisung des Betreiberpersonals mit Protokoll.
05.__.__.0004
Inbetriebnahme
L
1.00
psch
05.__.__.0005 Elektroarbeiten Anfertigen von Kabelzuglisten für das Gewerk Elt.
rechtzeitig zum Montagebeginn.
Elt. Koordination der Elektro- und Regelungsverkabelung der einzelnen Hersteller und Lieferanten.
Auflegen der bauseits verlegten Kabel auf alle Motoren, Antriebe Stell- und Schaltgeräte.
Dokumentation und Funktionskontrolle.
05.__.__.0005
Elektroarbeiten
L
1.00
psch
05.__.__.0006 Bezeichnungsschild Größe ca 60 x 100 mm mit eingravierter Schrift und Befestigung.
liefern und montieren
05.__.__.0006
Bezeichnungsschild
10.00
St
05.__.__.0007 Rohr Kennzeichnung für die Kennzeichnung von Versorgungsleitungen nach DIN/ EN 2403, mit Durchflussmedium und Fliessrichtung, aus Kunststoff auf Silikon-Papierträger zum direkten Ablösen auf die Rohrleitung.
05.__.__.0007
Rohr Kennzeichnung
L
1.00
psch
05.__.__.0008 Dokumentation der Brandschotte Dokumentation der Brandschotte:
Bildliche Dokumentation aller verschlossenen Brandschotte und Deckendurchführungen von beiden Seiten, mit Kennzeichnung in denn Bestandsplänen. ( Nummer der Bilder) Den Bestandsunterlagen in geforderter Ausführung beilegen. Diese sind vor dem Verschließen, bzw. spätestens 3 Wochen vor Inbetriebnahme dem Bauleiter vorzuzeigen
05.__.__.0008
Dokumentation der Brandschotte
L
1.00
psch
05.__.__.0009 Bestandsunterlagensunterlagen/Dokumentation Revisionsunterlagen nach VOB und Dokumentationskatalog Regnauer zur Abnahme an die Bauleitung übergeben.
Der Dokumentationskatalog stellt das Inhaltsverzeichnis des Ordners dar und ist mit den entsprechenden Register Nr. anzuwenden. Die vorgegebene Struktur muss unbedingt eingehalten werden.
2 Wochen vor Abnahme Gebäudetechnik als Vorabzug
digital übermitteln.
Bestehend aus:
l einer Auflistung der eingebauten Materialien mit Hersteller Name und Art.Nr. sowie Bezugsnachweis für Ersatz- und Einzelteile.
l Ausführliche Bedien- und Wartungsanleitungen (nur Relevantes, keine Handbücher o.ä. bzw. nur in digitaler Fassung auf CD) l Grundriss-, Detailpläne und Schematen mit Unterschrift/Stempel des Auftragnehmers als Bestätigung, diese auch so ausgeführt zu haben.
Änderungen sind nachzutragen.
l Fachunternehmerbescheinigungen l Einregulierungs-, Dichtheitsprüf-, Spül- und Füllprotokolle in übersichtlichen Formularen l Fotodokumentationen von Einbauten vor Verschließen/Verdecken l Leistungs- und Funktionsprüfungen sämtlicher elektrischer und mechanischer Anlagen und Bauteile mit Unterschrift des Prüfers l Nachweise über Einweisung des Bauherrn sämtlicher elektrischer und mechanischer Anlagen und Bauteile mit Unterschrift des Bauherrn l Ausfürlicher Wartungsplan sowie Wartungs- und Kundendienstverträge bzw. deren Angebote an den Bauherrn
Umfang :
3- fach im Ordner mit Inhaltsverzeichnis. (Struktur
nach Vorgabe RF!) und digital auf USB bzw. CD Pläne 1- fach auf CD im DWG- od. DXF- und PLT und PDF Format
erstellen und liefern
05.__.__.0009
Bestandsunterlagensunterlagen/Dokumentation
L
1.00
psch
05.__.__.0010 Einweisung Einweisung
in Funktion, Wartung und Störungsbehebung der
Gesamtanlage, bestehend aus allen vor beschriebenen
Anlagen, Anlagenteilen, Aggregaten, Schaltschränken,
ISPs und Bauteilen.
Wenn Baufortschritt, Terminplan und AG dies erfordern,
auch in Teilschritten
Es werden folgende Einweisungen unterschieden, welche
komplett in den Einheitspreis einzukalkulieren sind:
1. Ersteinweisung (E-EIN): bezeichnet eine erste
Einweisung des Bedienpersonals
2. Übergeordnete Einweisung (Ü-EIN): bezeichnet die
Einweisung des Bedienpersonals gemeinsam mit
allen Beteiligten, die über Schnittstellen zu
Anlagen der ausführenden Firma verfügen.
3. Einweisung gemeinsam mit dem Betrieb (AG-EIN):
bezeichnet Einweiseleistungen im Zusammenhang
mit dem Einfahren der Anlagen und weiteren Test- und
Optimierungsmaßnahmen, sowie der Übergabe. An dieser
Einweisung nimmt der Auftraggeber oder ein
Stellvertreter, ggf. der Nutzer sowie das
Bedienpersonal teil.
im Detail beinhaltet dies:
- Einweisung in die Bedienung
- Einweisung in die Lokalisierung von Fehlern
- Einweisung in der Weise, dass neben der Bedienung der
Anlage auch einfache Störungen selbst zu beheben
sind.
- Einweisung in die Bedienung des Gesamtsystems
- praktische Arbeit mit dem Gesamtsystem
- Übergabe technische Bedienungsanleitung
- ggf. Abstimmung der Bedienungsanleitung mit der
Fachbauleitung
- Dokumentation der durchgeführten Einweisung durch
Unterschrift aller Beteiligten
In die Lohnkosten sind die An- und Abfahrtszeiten,
Wegekosten, usw. mit einzukalkulieren.
Die Leistung gilt als erbracht, wenn die schriftliche
Bestätigung des Auftraggebers vorliegt, dass eine
umfassende und ausreichende Einweisung erfolgt ist.
05.__.__.0010
Einweisung
L
1.00
psch
05.__.__.0011 Anlagenschema Anlagenschema
als farbige, schematische Darstellung der einzelnen
Anlagen und Anlagengruppen zur Sichtbarmachung von
Aufbau und Funktion, insbesondere aber nicht
ausschließlich sind enthalten:
Geräte
- Leitungsnetz mit Einbauten
- Gerätespezifikationen
- Leistungen und Mengen
Ausführung:
- entsprechend Anlagengröße
- mehrfarbig
- gerahmt unter Glas oder laminiert
- angebracht in den Technikzentralen
05.__.__.0011
Anlagenschema
2.00
St
05.__.__.0012 Koordination Koordination
der Leistungen des AN mit den Nutzern und allen am Bau
Beteiligten, insbesondere mit den an die Leistungen des
AN angrenzenden und/oder eingreifenden Gewerken und der
Gewerke untereinander.
Die Koordination besteht insbesondere aus:
Abstimmung mit Nutzern über Zugänglichkeit, mögliche
Arbeitszeiten, Arbeiten mit hoher Lärm-, Schmutz oder
sonstiger Behinderung.
Abstimmung mit Nutzern über Ausführungsdetails wie z.B.
Fabrikate, Typen, Bedienoberflächen, etc.
Koordination sämtlicher Konstruktions-, Montage- und
Werkstattpläne einschließlich aller dazu erforderlichen
Besprechungen und Abstimmungen.
Erstellung von Unterlagen für andere Beteiligte wie
z.B. Kabellisten
Überprüfung und Gewährleistung aller Schnitt- und
Nahtstellen zwischen der Leistung des AN und den
angrenzenden Gewerken zur Sicherstellung der
gewerkübergreifenden Gesamtfunktion.
Führen von Abstimmungsgesprächen und Erstellen der
zugehörigen Protokolle.
Teilnahme und aktive Mitwirkung an wöchentlichen bzw.
nach Anforderung ggf. häufiger festgelegten Baustellen-
und Koordinationsbesprechungen über die gesamte
Ausführungszeit
Selbständige Abstimmung von Ausführungsdetails,
Montageabläufen etc. um ein reibungsloses
Ineinandergreifen der Leistungen aller Beteiligten zu
erreichen.
05.__.__.0012
Koordination
L
1.00
psch
05.__.__.0013 Montageplanung Montageplanung
für die Gesamtanlage, bestehend aus allen vor
beschriebenen Anlagen, Anlagenteilen, Aggregaten,
Schaltschränken, und Bauteilen in Zusammenarbeit mit
den AN sonstiger beteiligter Gewerke.
Wenn Baufortschritt und Terminplan dies erfordern, auch
in Teilschritten.
Die Montageplanung beinhaltet im Allgemeinen die:
- Erstellung, Übergabe und Fortschreibung der Planung
im Zuge der Ausführung dieser Leistungsbeschreibung,
- Prüfung des vorliegenden Leistungverzeichnisses und
der Planungsunterlagen.
- Einarbeitung von Änderungen, die sich im Zuge der
Ausführung ergeben,
- Ständiger Abgleich mit aktuellen Vorschriften, Normen
und Richtlinien und ggf. Anpassung der Planung.
- Erstellung von koordinierten Montage-, Werk- und
Detailplänen auf Grundlage der Vorgaben des Planers,
einschließlich erforderlicher Verlege-, Montage- und
Befestigungspläne,
- Erstellung von Rohr- und Kanalnetzberechnungen zur
exakten Festlegung von Förderhöhen bzw. externen
Ventilatorpressungen zur optimalen Einstellung der
Arbeitspunkte.
- Vorlage von Prüfzeugnissen, Gütenachweisen und
Datenblättern, Arbeitspunkte und Einstellwerte sind
farbig zu kennzeichnen
- Festlegung und Abstimmung von Kennzeichnungen und
Klartexten
- Abstimmung von technischen Anschlussbedingungen mit
anderen beteiligten Gewerken
- Auslegung der Geräte, Komponenten, Stellgeräte
(Stellglieder und Antriebe), etc.
- Abklärung von Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger
Vorleistungen
- Vereinbarung und Festlegung aller Parameter der
Systemfunktionen und der Programme
Die Montageplanung beinhaltet zusätzlich bei
Automationsstationen insbesondere das:
- Ergänzung, gegebenenfalls Aktualisierung von
Automationsschemen und Funktionslisten
- Überprüfung, Aktualisierung und Koordination der
Steuer-, Regel-, Überwachungs-, Optimierungs- und
Managementfunktionen
- Erstellung von Anwenderprogrammen
- Überprüfung von Anschaltbedingungen, anhand der
beigestellten Dokumentationen für übergreifende
Funktionen aus anderen Gewerken
- verbindliche Angaben von Anschlussbedingungen des
Lieferumfanges
- Festlegung von Montageorten für Feldgeräte und
Hardwarekomponenten des Lieferumfangs.
- Eingabe der Anwenderprogramme
Sämtliche Unterlagen sind der Fachbauleitung
rechtzeitig zur Einsicht vorzulegen.
Die Vervielfältigungskosten, insbesondere für Pläne,
sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
05.__.__.0013
Montageplanung
1.00
St
05.__.__.0014 Bestandsdokumentation Bestandsdokumentation
für die vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen für die
Erstellung der Gesamtanlage aus vorliegendem
Leistungsverzeichnis, bestehend aus allen vor
beschriebenen Anlagen, Anlagenteilen, Aggregaten und
Bauteilen entsprechend Art, Form, Format Darstellung
und Umfang des nachfolgend aufgeführten Struktur zur
Erstellung der Bestandsunterlagen entsprechend TAB
Technische Dokumentation des Auftraggebers
Struktur:
1. Ordnerrücken:
Die Beschriftung der Ordnerrücken hat nach Vorgabe AG
zu erfolgen. Alle Ordner sind von 1 bis n
durchzunummerieren. Dabei werden die Ordner mit
Bestandszeichnungen in die Nummerierung mit
eingeschlossen. Ordner Standard-Farbordner 80 mm.
2. Format und Layout
Die in den Ordnern befindlichen Unterlagen müssen in
kopierfähiger Form übergeben werden und den Einsatz
eines Einzelblatt-Einzugscanners ermöglichen.
Die Unterlagen dürfen deshalb nicht geheftet oder
gebunden sein. Notwendige Markierungen dürfen nur mit
einem kopierfähigen Stift vorgenommen werden.
Das Gesamtinhaltsverzeichnis ist komplett in jeden
Ordner am Anfang einzuheften.
Bei geringem Dokumentationsaufwand sind schmale Ordner
zu verwenden.
3. Bezeichnungen, Inhalt und Form von Datenträgern
Zur Übergabe der Dokumentation in digitaler Form werden
ausschließlich Datenträger in Form von CD-ROM oder DVD
verwendet. Die übergebenen Dateien sind grundsätzlich
unkomprimiert auf dem Datenträger abzulegen. Die
Inhalte der Datenträger sind analog zu den übergebenen
Ordnern aufzubauen. Das Cover der CD-ROM ist maschinell
mit schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund zu
beschriften. Die Datenträger müssen alle Unterlagen aus
der Dokumentation enthalten.
Alle Protokolle, Bescheinigungen, Zulassungen,
Nachweise, Bescheide, handschriftliche Notizen usw.
sollten in pdf-Formate abgelegt sein.
Tabelle für Berechnungen, Aufstellungen, Listen usw.
sind als Excel-Tabelle und PDF abzulegen.
Dokumente wie Anlagen- und Funktionsbeschreibungen,
Vorbemerkungen, Projektinformationen sowie
Aufgabenstellungen sind in Word-Format und als PDF
abzulegen.
Pläne / Zeichnungen / Schemata sind in PDF und DWG
Format abzulegen.
4. Struktur und Inhalte
Die Dokumentationsunterlagen sind entsprechend dem
Inhaltsverzeichnis nach Themenbereiche durch maschinell
beschriftete Trennblätter DIN A4 aus Karton zu
gliedern. Die Farbe der Trennblätter wird durch den
Auftraggeber vorgeben.
Die thematische Trennung der Dokumentationsunterlagen
innerhalb eines Themenbereiches erfolgt in Ebene 2,
durch maschinell beschriftete Trennblätter DIN A4. Der
Farbton ist mit dem Auftraggeber abzusprechen.
Die Beschriftung der Trennblätter sollte in der
Schriftart Arial 18 fett erfolgen.
Das Inhaltsverzeichnis ist komplett über alle Ordner
z. B. 1-5 im 1. Ordner im Register einzuordnen. Danach
das auf den Ordner bezügliche Inhaltsverzeichnis in
jedem Ordner vorn im Register einordnen.
Inhaltsverzeichnis:
Punkt 1: Auftrag, LV, Nachträge
1.1 Auftrag / Bestellung vom Einkauf
1.2 Auftrags-LV im Langtext mit Preisen einschl.
Vorbemerkungen
1.3 geprüfte und beauftragte Nachträge
Punkt 2: Allgemeine Projektdaten
2.1 Allgemeine Vorbemerkung mit Angaben der
Aufgabenstellung und geografischen Zuordnungen
2.2 Allgemeine Projektinformation (z.B. Adress- und
Telefonliste)
2.3 Übersicht der beteiligten Fachfirmen mit
Aufgabenstellung und Darstellung der Schnittstellen zu
anderen Gewerken
Punkt 3: Protokolle und Bescheinigungen
Hier sind insbesondere aufzuführen:
Alle gesetzlich, behördlich und nach den anerkannten
Regeln der Technik geforderten Prüfungsberichte,
Genehmigungen, Konformitätsbescheinigung und
Abnahmebescheinigungen.
Auflistung der Bauteile, für die eine gesetzliche /
behördliche wiederkehrende Prüfung erforderlich ist
sowie Auflistung der Art der Prüfung und
Prüfungsintervalle mit Angaben je Bauteil und des 1.
wiederkehrenden Prüfungszeitpunktes.
Alle geforderten Bescheinigungen der ZÜS, vom Verband
der Sachversicherer VdS, der Versorgungsunternehmen,
der Gewerbeaufsicht, der Feuerwehr, des
Schornsteinfegermeisters usw.
Hier sind insbesondere in nachfolgender Reihenfolge
aufzuführen:
Punkt 3.1: Protokolle und Bescheinigungen
3.1.1 rechtsgeschäftliche Abnahme
3.1.1.1 Protokolle der rechtsgeschäftlichen Abnahmen
nach VOB / Teil B §12 mit tabellarischer Mängelliste
(nur Bedarfsfall)
3.1.1.2 Protokolle der durchgeführten Überprüfungen mit
Bestätigung der AG-Bauleitung über die
Mängelbeseitigung der rechtsgeschäftlichen Abnahmen
nach VOB / Teil B §12
3.1.2 technische Abnahme
3.1.2.1 Protokolle der technischen Abnahme für die
einzelnen Gewerke mit tabellarischer Mängelliste
3.1.2.2 Protokolle durchgeführter
Leistungsfeststellungen bzw. Bauzustandsbesichtigungen
vor rechtsgeschäftlicher Abnahme
3.1.2.3 Protokolle der durchgeführten Überprüfungen mit
Bestätigung der AG-Bauleitung über die
Mängelbeseitigung der technischen Abnahmen der
einzelnen Gewerke
3.1.3 Meldung zur Inbetriebnahme
3.1.4 Meldung der Fertigstellung und
Abnahmebereitschaft
3.1.5 Auflistung des Gewährleistungsbeginns und endes
für die Gesamtanlage bzw. gegebenenfalls Gewerke sowie
Teilanlagen
3.1.6 Bestätigung bzw. Protokolle über die Einweisung
des Bedienpersonals des Betreibers des AG mit
Auflistung der Themen und Teilnehmerliste
3.1.7 EG-Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen
3.1.8 Fachunternehmererklärung
3.1.9 Fachbauleiterbescheinigung
3.1.10 Abnahmebescheinigung von ZÜS oder von sonstigen
Sachverständigen
3.1.11 Bestätigung der Erfüllung von Auflagen aus dem
baulichen Brandschutz
3.1.12 Bestätigung der Erfüllung von Auflagen aus den
baulichen Schallschutz
3.1.13 Je nach Art und Umfang der Baumaßnahmen sind
insbesondere aufzuführen:
- Erstinbetriebnahmeprotokoll durch Sachkundigen des
Anlagenherstellers
- Bei Teilabnahmen wird eine Foto- bzw.
Videodokumentation gefordert
- Sonstige vorgeschriebene Protokolle im Zusammenhang
mit der Abnahmeprüfung, die sich aus den gesetzlichen
Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik
ergeben
- Werksprüfzeugnisse / Materialprüfzeugnisse
- Erforderliche Qualifikationsnachweise /
- Endfreigaben
- Bestätigung der Einhaltung der Richtlinien der
Zulassungsbescheide bzw. Zustimmungsbescheide
(allgemein bauaufsichtliche Zulassung bzw.
Prüfzeugnis)
- Nachweise von zugelassenen Material
- Baumusterprüfbescheinigung der Sicherheitsbauteile
- Materialverträglichkeit
- Sonstige Protokolle bzw. Bescheinigungen
3.2: Bauwerk Technische Anlagen (KG400)
3.2.1 Protokolle aller geforderten Leistungs- und
Funktionsprüfungen und Messungen mit einer
Gegenüberstellung der Soll-/Istwerte
3.2.2 Protokolle über die im Rahmen der
Einregulierungsarbeiten durchgeführten endgültigen
Einstellungen und Messungen mit den eingestellten
Parametern
3.2.3 Protokolle über vorgeschriebene
Dichtheitsprüfungen der Rohrleitungen bzw. Anlagen
3.2.4 Werks-, Prüf- und Abnahmeprotokolle für
Hauptkomponenten und Anlagenteile
3.2.5 Prüfattest über die Einhaltung der
erforderlichen Güten und Eigenschaften, insbesondere
des Brand- und Schallschutzes
3.2.6 Übereinstimmungserklärung für Brandschotte
3.2.7 Nachweis der Einhaltung der Richtlinien der
Zulassungsbescheide bzw. Zustimmungsbescheide
(allgemein bauaufsichtliche Zulassung bzw.
Prüfzeugnisse)
Punkt 4: Bau-, Anlagen- und Funktionsbeschreibung
4.1 Bauwerk Technische Anlagen (KG 400)
4.1.1 Anlagenverzeichnis als Excel-Liste.
Systematische Anlagenauflistung je Gewerk bzw. Funktion
mit allen relevanten technischen Daten (z.B.
Hebeanlagen, Warmwasserbereiter,
Sicherheitseinrichtungen wie Rohrtrenner, Filter,
Pumpen, RLT-Anlagen, Umluftkühlgeräte,
Brandschutzklappen, Entrauchungseinrichtungen wie z.B.
RWAs)
Punkt 5: Herstellerunterlagen von A-Z
Bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen ist
darauf zu achten, dass nur die verwendeten
Baumaterialien sowie real existierenden Anlagen bis
Datenpunktebene (physikalische und virtuelle
Datenpunkte) in alphabetischer Reihenfolge dokumentiert
werden, d.h. es sollten keine komplette
Herstellerkataloge mit Informationen zu anderen
Bauteilen, Anlagen, Baugruppen bzw. Komponenten
akzeptiert werden. Der verwendete Typ ist eindeutig und
kopierfähig zu kennzeichnen.
5.1 Planunterlagen
5.1.1. Planverzeichnis
5.1.2. Gewerkesummenpläne M 1:100
5.1.3. Montage-, Aufstellungs- und Installationspläne
nach DIN M 1:50
5.1.4. Detailzeichnungen und Schnitte, soweit
erforderlich in geeigneten Maßstäben
5.2. Schemata
5.3. Konstruktionszeichnungen der Anlagen
Inhalte der zuvor beschriebenen Planunterlagen:
- Raumbezeichnungen mit Raumtemperaturen
- eindeutige Zuordnung von dargestellten
Lüftungskanälen zu den entsprechenden RLT Anlagen
- Leitungsführungen mit Dimensionen und
Fließrichtungspfeilen und Werkstoffangaben
- Luftmengen, Temperaturen, Luftfeuchte
- Gittergrößen, Reinigungsöffnungen, Drosselorgane,
Brandschutzklappen
- mit dem Gewerk MSR/GLT endgültig abgestimmte
MSR-Adressen
- Einbaustellen von Mess-, Regel- und Stellorganen mit
angaben von Soll-/Grenzwerten
- Materialangaben
- Kennzeichnungen von Transportweg und
Einbringmöglichkeit
- Hinweise über Platzbedarf für Instandhaltung und
Reparaturen
- Frostschutzmaßnahme
Zwei Wochen vor Einweisung des technischen Personals
und der Mängelbegehung an der Anlage ist dem
Auftraggeber ein Prüfexemplar in Papierform und in
elektronischer Form vorzulegen.
Ohne eine Sichtung der Bestandsunterlagen durch den AG,
kann keine Einweisung erfolgen.
Übergabe der Bestandsunterlagen jeweils:
- 3-fach
-in beschrifteten Ordnern und
- auf CD (jeweils in den Ordnern enthalten,
in einem gängigen Datenformat)
Die Vervielfältigungskosten und Prüfläufe sind in den
Einheitspreis einzukalkulieren.
Die Vorlage der kompletten Dokumentation ist
Voraussetzung für die formale Abnahme durch den
Auftraggeber.
05.__.__.0014
Bestandsdokumentation
L
1.00
psch
05.__.__.0015 Kennzeichnungsschilder 100x50mm Kennzeichnungsschilder 100x50mm
für die Beschriftung von Einbauteilen, Rohrleitungen,
Armaturen, Regelgeräten, etc.
als Kunststoffschilder mit eingesetzten, leicht
auswechselbaren, gravierten Schriftstreifen, mit
lösbaren Klarsicht-Plexiglasabdeckungen,
Gehäuse mit verzinktem Halter, komplett mit Schraub-
oder Schweißbefestigung je nach Anwendungsfall und
Befestigungsmaterial,
Farbe, Text und Lage der Schilder sowie genaue
Kennzeichnung der einzelnen Geräte, Leitungen etc. ist
vor Ausführung mit der Fachbauleitung festzulegen.
Für die sichtbare Kennzeichnung verdeckter Anlagen,
Teilanlagen oder Baugruppen sind die Schilder neben den
Revisionsöffnungen zu befestigen.
05.__.__.0015
Kennzeichnungsschilder 100x50mm
2.00
St
05.__.__.0016 Kennzeichnungsschilder 70x30mm wie vor beschrieben, jedoch mit folgender
Kennzeichnungsschilder 70x30mm
05.__.__.0016
Kennzeichnungsschilder 70x30mm
6.00
St
05.__.__.0017 Kennzeichnungsschilder 50x10mm wie vor beschrieben, jedoch mit folgender
Kennzeichnungsschilder 50x10mm
05.__.__.0017
Kennzeichnungsschilder 50x10mm
6.00
St
05.__.__.0018 Klebe-Luftrichtungspfeile Klebe-Luftrichtungspfeile
für die Beschriftung von Lüftungskanälen gemäß DIN 2403
Farbe, Text und Lage der Schilder sowie genaue
Kennzeichnung der einzelnen Leitungen etc. ist vor
Ausführung mit der Bauleitung festzulegen.
Größe: ca. 250/50 mm
05.__.__.0018
Klebe-Luftrichtungspfeile
20.00
St
06 Leistungen auf Nachweis
06
Leistungen auf Nachweis
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Der Verrechnungssatz umfasst sämtliche Aufwendungen,
insbesondere den tatsächlichen Lohn (Basislohn mit
Grundlohn, einschl. vermögenswirksamer Leistungen),
alle lohngebundenen Kosten, Zuschläge für Gemeinkosten
(Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Gestellung von Werkzeug,
Auslösung, Fahrgelder (wie u.a. Wegegelder und
KFZ-Kosten und sonstige Spesen sind netto ohne USt und
von der Vorsteuer zu entlasten), Anfahrzeiten.
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sind
nicht einzurechen, sondern werden gesondert ermittelt.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln, er gilt
unabhängig von der Zahl der abgerechneten Stunden.
Incl. Bereitstellung aller notwendigen Werkzeuge und
Kleinmaschinen, die zur Leistungserbringung im Rahmen
der vorliegenden Leistungsbeschreibung notwendig sind.
Stunden für eine Aufsicht werden nur vergütet, wenn der
AG diese verlangt. Bei Anforderung von
Stundenlohnarbeiten muss der Zeitaufwand vorab
angegeben und durch den Bauherrn oder dessen Vertreter
freigegeben werden.
Grundsätzlich werden Stundenlohnarbeiten in der
Lohngruppe angegeben, deren Qualifikation zur
Ausführung der Arbeiten erforderlich ist.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten
Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
Stundenlohnarbeiten
06.__.__.0001 Ingenieurstunde/Programmierer Ingenieurstunde/Programmierer
06.__.__.0001
Ingenieurstunde/Programmierer
O
1.00
h
06.__.__.0002 Meisterstunde / Technikerstunde Meisterstunde / Technikerstunde
06.__.__.0002
Meisterstunde / Technikerstunde
O
1.00
h
06.__.__.0003 Obermonteurstunde Obermonteurstunde
06.__.__.0003
Obermonteurstunde
O
1.00
h
06.__.__.0004 A Monteurstunde / selbständiger Monteur A Monteurstunde / selbständiger Monteur
06.__.__.0004
A Monteurstunde / selbständiger Monteur
O
1.00
h
06.__.__.0005 B Monteurstunde B Monteurstunde
06.__.__.0005
B Monteurstunde
O
1.00
h
06.__.__.0006 Helferstunde / Helfer oder Auszubildender Helferstunde / Helfer oder Auszubildender
06.__.__.0006
Helferstunde / Helfer oder Auszubildender
O
1.00
h
06.__.__.0007 Anzeichnen zusätzlicher Schlitze und Durchbrüche Anzeichnen zusätzlicher Schlitze und Durchbrüche
vor Ort, wetterfest, in Abstimmung mit allen
beteiligten Gewerken, inklusive Abstimmung mit dem
Statiker.
06.__.__.0007
Anzeichnen zusätzlicher Schlitze und Durchbrüche
O
1.00
h