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Bauvorhaben Neubau von 9 schlüsselfertigen Reihenhäusern mit Teilunterkellerung und oberirdischen PKW-Stellplätzen
Adresse
Fabrikstraße 10-20
69126 Heidelberg-Rohrbach
Bei dem Bauvorhaben in Heidelberg (Stadtteil Rohrbach) handelt es sich um
9 schlüsselfertige Reihenhäuser, die auf real geteilten Grundstücken mit separaten Hausanschlüssen errichtet werden. Die Entwässerung erfolgt teilweise über gemeinsam genutzte Leitungen. Jedes Haus erhält einen PKW-Stellplatz im Außenbereich.
Die Reihenhäuser umfassen ein Erdgeschoss, 2 Obergeschosse als Vollgeschoss, ein 3. Obergeschoss mit Rücksprung und Dachterasse und sie sind teilunterkellert.
Bauvorhaben
Allgemeine Baubeschreibung Die Häuser werden nach den Kriterien des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG vom 01. November 2020, mit Änderungen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind). Zudem erreichen sie den Gebäudestandard Effizienzhaus 55. In die energetische Betrachtung wird neben den Dämmeigenschaften der Gebäudehülle auch die Haustechnik einbezogen. Der Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Kriterien erfolgt hierbei bezogen auf die gesamte Reihenhausreihe.
Die Reihenhäuser sollen in Form Massivbau mit EPS/Mineralwolle (Mineralwolle, wo brandschutztechnisch notwendig) WDVS/Klinkerriemchen (EG, 1.OG, straßenseitig) errichtet werden.
Das Untergeschoss wird mit Hohlwänden errichtet.
Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme.
Der Rohbau erfolgt konventionell in Stahlbeton - bzw. Mauerwerksbauweise.
Fenster als Kunststofffenster mit entsprechender Schallschutzklasse und Fensterfalzlüfter/Leibungslüfter. Sonnenschutz: elektrisch betriebene Kunststoff-Aufsatzrollläden.
Flachdach mit Dachabdichtung, Gefälledämmung, extensiver Begrünung und PV-Anlage.
Dachterassen 3. OG mit bituminöser Abdichtung, Dämmung und Betonplatten im Splittbett.
Allgemeine Baubeschreibung
Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungs-verzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil-, bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Technische Vorschriften
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen Alle zur Leistung gehörenden Geräte, Materialien, Leitungen und dgl. müssen für deren Verwendung zugelassen sein und Prüf- bzw. Zulassungszeichen tragen.
Demzufolge sind alle notwendigen Zulassungsbescheide / Eignungs- nachweise / Prüfberichte / Sicherheitsdatenblätter / Verarbeitungsrichtlinien und -Hinweise für die verwendeten Materialien vor Ausführung bzw. Bestellung dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Bedienungsanweisungen, Wartungs- und Installationspläne sowie vom Hersteller gelieferte Ersatzteillisten sind grundsätzlich dem GU vor der Abnahme auszuhändigen.
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen
Allgemeine Beschreibung: Allgemeine Beschreibung:
1. Gebäude
Bei dem zu kalkulierenden Objekt handelt es sich um
die Errichtung von 9 Reihenhäusern.
Die Häuser bestehen jeweils aus einem Untergeschoss,
einem Erdgeschoss und 3 Obergeschossen.
Im Untergeschoss befindet sich in jedem Haus der
Technikraum wo die Häuser einzeln angeschlossen und
versorgt werden.
Hier handelt es sich um die Ausführung der
Sanitärtechnik
2. Sanitärtechnik
Die sanitäre Versorgung des Gebäudes erfolgt über einen
Trinkwasser-Hausanschluss der Stadtwerke Heidelberg.
Der Hausanschluss umfasst die erforderlichen
Anschlussleitungen einschließlich Absperrventil und
Wasserzähler und wird gemäß den technischen
Anschlussbedingungen der Stadtwerke Heidelberg sowie
den einschlägigen Normen und Richtlinien ausgeführt.
Trinkwasserinstallation
Zur Sicherstellung eines ausreichenden
Versorgungsdrucks wird eine Druckerhöhungsanlage
installiert. Zusätzlich wird eine Enthärtungsanlage zur
Reduzierung der Wasserhärte vorgesehen und in die
Trinkwasserinstallation integriert.
Die Trinkwasserinstallation innerhalb des Gebäudes
erfolgt in Edelstahlrohren sowie
Mehrschicht-Verbundrohrsystemen. Die Leitungen werden
fachgerecht, spannungsfrei und unter Berücksichtigung
der hygienischen Anforderungen ausgeführt. Die
Ausführung erfolgt gemäß den anerkannten Regeln der
Technik sowie den geltenden DVGW-Vorschriften.
Abwasserinstallation
Die Schmutz- und Abwasserinstallation wird aus
Kunststoffrohren hergestellt. Die Leitungsführung
erfolgt normgerecht mit ausreichendem Gefälle,
notwendigen Revisionsöffnungen und fachgerechter
Befestigung. Rohrdurchführungen durch Bauteile werden
dauerhaft dicht ausgeführt.
Hebeanlage
Für die Entwässerung der Waschmaschine im Untergeschoss
(UG) wird eine Hebeanlage installiert. Diese stellt die
ordnungsgemäße Ableitung des Abwassers in das
übergeordnete Entwässerungssystem sicher und wird gemäß
den geltenden Normen sowie den Herstellervorgaben
ausgeführt.
Brandschutz
Alle Sanitärarbeiten sind unter Einhaltung der
brandschutztechnischen Anforderungen auszuführen.
Leitungsdurchführungen durch feuerwiderstandsfähige
Bauteile werden entsprechend dem Brandschutzkonzept
fachgerecht abgeschottet. Die verwendeten Materialien
und Abschottungssysteme müssen über die erforderlichen
bauaufsichtlichen Zulassungen verfügen.
Inbetriebnahme und Dokumentation
Nach Fertigstellung der Montage erfolgen die
erforderlichen Prüfungen, Spülungen und die
Inbetriebnahme der Sanitäranlage. Die Anlage wird
betriebsbereit übergeben. Die erforderlichen
Revisionsunterlagen, Prüfprotokolle sowie Bedienungs-
und Wartungsanleitungen werden dem Auftraggeber zur
Verfügung gestellt.
3. Allgemein
Alle Maße sind auf der Baustelle eigenverantwortlich zu
prüfen.
Vor Beginn der Arbeiten sind Montagepläne zur Freigabe
vorzulegen.
Nach Abschluss der Arbeiten und vor der Abnahme sind
Revisionsunterlagen 3-fach in Papierform und 1-fach als
Datenträger vorzulegen.
Generell gilt, dass sämtliche einzubauenden Teile durch
den Bauherrn, Architekten bzw. Fachplaner bemustert
werden müssen.
Sofern keine Fabrikatsvorgaben bestehen, müssen
mindestens drei verschiedene Fabrikate gleicher
Preislage zur Bemusterung vorgelegt werden.
Erst nach schriftlicher Ausführungsfreigabe kann die
Lieferung und Montage erfolgen.
Anlagenteile, die nicht zur Bemusterung vorgelegt
wurden, werden von der Abnahme ausgeschlossen.
Im Rahmen der Gewährleistung übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung, sämtliche auf
Materialfehler etc. zurückzuführenden Mängel
unmittelbar nach Mitteilung der Beanstandung auf seine
Kosten ggfs. durch Auswechseln der defekten Teile durch
Neue zu beheben.
Alle Materialien, die zur einwandfreien technischen
Funktion der vorher beschriebenen Anlage erforderlich
sind, jedoch im Einzelnen nicht im anliegenden
Leistungsverzeichnis besonders erwähnt sind, sind mit
den Einheitspreisen abgegolten, sofern vor Vergabe
nicht ein schriftlicher Einwand des Anbieters erfolgt.
Allgemeine Beschreibung:
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Die Unterlagen sind mittels EDV-Anlage erstellt und die
Seiten
fortlaufend nummeriert. Der Bieter ist aufgefordert,
die Vollständigkeit der übersandten Unterlagen umgehend
zu
überprüfen.
A) Vorschriften
Für die gesamte Anlage und Ausführung aller Leistungen
sind folgende Bedingungen, in der bei Angebotsabgabe
gültigen neuesten Fassung, zu beachten und einzuhalten.
Zum Beispiel
- die einschlägigen DIN-, EN- und DVGW-Regelwerke (u.
a. DIN EN 806, DIN 1988, DIN EN 12056, DIN 4109),
- die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG),
- die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV),
- die örtlichen Vorschriften der Versorgungsunternehmen
und Behörden,
- die Herstellerangaben der verwendeten Bauteile.
B) Leistungsumfang
Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung der
betriebsfertigen Anlage nach den anerkannten Regeln der
Technik unter Berücksichtigung aller einschlägigen
Normen, Richtlinien und Vorschriften.
C) Ausführung
Der Unternehmer übernimmt die alleinige und volle
Verantwortung für die Sicherheit und Funktion der von
ihm erstellten Anlagen sowie für die Erfüllung der im
Arbeitsbereich gültigen Vorschriften über
Arbeitsschutz.
D) Nachstemmarbeiten
Stemmarbeiten dürfen nur mit Genehmigung des Statikers
und der Bauleitung ausgeführt werden.
E) Ausführungsunterlagen
Dem Auftragnehmer werden notwendige
Installationszeichnungen, zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich, je nach Bauvorhaben werden die Pläne in PDF
dem Auftragnehmer übergeben.
F) Montageplanung
Der Auftragnehmer hat aufgrund der Ausführungspläne
Elektro, die komplette Montageplanung zu erstellen.
Dazu gehören auch alle Vorlagen von Detail und
Aufbauzeichnungen von Verteilern usw. Die Unterlagen
sind zur Genehmigung vorzulegen. Eine Kennzeichnung als
Montageplan ist erforderlich.
G) Schallschutzbedingungen
Schallschutzbedingungen sind zu beachten; DIN 4109
H) Brandschutzbedingungen
zu beachten sind:
- geltende Landesbauordnungen,einschliesslich der
zugehörigen Durchführungsverordnung.
- Brandschutzgutachten DIN 4102
I) Prüfung der Schutzmaßnahmen
Vor der Inbetriebnahme sind alle erforderlichen
Prüfungen durchzuführen, insbesondere:
- Dichtheits- und Druckprüfungen der Trinkwasser- und
Abwasserleitungen,
- Spülung und hygienische Erstinbetriebnahme der
Trinkwasserinstallation.
- Die Inbetriebnahme erfolgt in Abstimmung mit dem
Auftraggeber und der Fachplanung.
J) Forderungen von Behörden
Die TÜV-Abnahme bzw. ein amtlicher Sachverständiger
sind gefordert. Der AG beauftrtagt den
Sachverständiger.
K) Revisionsunterlagen
wie im Leistungsverzeichnisbeschrieben
L) Einweisung / Inbetriebnahme
Vor der Schlussabnahme bzw. Teilabnahme sind für die
technischen Anlagen mit dem Auftraggeber und den
Behörden (falls erforderlich) eine Einweisung/ Begehung
vorzunehmen.
Diese Einweisung ist zu protokollieren und bei der
Schlussrechnung vorzulegen. Die Termine sind
rechtzeitig zu koordinieren. Einweisungen bzw.
Begehungen sind unabhängig von der Schlussabnahme
vorzunehmen. Die Kosten sind vom Unternehmer zu tragen.
M) Abnahme
Die Fachtechnische Abnahme zwischen AN und Fachplaner ,
die Rechtsgeschäftliche Abnahme VOB zwischen AN und AG.
Die VOB Abnahme bedingt eine vorherige erfolgreiche
fachtechnische Abnahme.
Die Gewährleistungsfrist beginnt erst nach mängelfreie
Schlussabnahme des kompletten Bauvorhabens. Zu den
Abnahmen ist entsprechendes Personal bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise
abgegolten.
N) Muster
Muster für Geräte, Bauteile usw. sind kostenlos dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und ggf. auch vor
Ort zur Ansicht zu montieren.
O) Montagepersonal
Ausschließlich die Bauleitung entscheidet über den
Einsatz und die Qualifikation des erforderlichen
Montagepersonals für evtl. anfallende Taglohnarbeiten
sowie über den Schwierigkeitsgrad einer Leistung.
P) Abstimmung mit anderen Gewerken
Die Montage usw. ist auf der Grundlage der
Planunterlagen des
Fachingenieurs mit den Gewerken der anderen
Auftragnehmer in allen Teilen abzustimmen und ggf. mit
der örtlichen Bauleitung zu koordinieren. Vor der
Montage einzelner Arbeitsabschnitte hat der
Auftragnehmer eine Abstimmung über Montageablauf und
Ausführungsdetails mit den beteiligten Auftragnehmern
über die Bauleitung herbeizuführen. Änderungen
jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und
baulichen Maßnahmen, die auf ungenügende oder
unterlassene Information zur Bauleitung zurückzuführen
sind, gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich mit seinen
Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen.
Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes
sind von ihm in Kauf zu nehmen und berechtigen nicht zu
Mehrforderungen.
Q) Anlagenschutz
Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass alle
Bauteile und Geräte, die er einbaut bis zur Übergabe
an den Betreiber, ordnungsgemäß gegen Beschädigung und
Verschmutzung dauerhaft und wirksam geschützt sind.
R) Nachträge
Nachträge, die erforderlich sind, werden durch den
Planer
aufgestellt bzw. die entsprechenden Titel / Positionen
festgelegt. Der Auftragnehmer hat lückenlose
Kalkulationsnachweise zu den Nachträgen vorzulegen, um
die geforderten Einheitspreise prüfen zu können.
S) Bemusterung
Der AN muss für die Freigabe aller Produkte, Geräte,
Anlagen usw. einen Bemusterungskatalog aufstellen.
Dieser soll Voschriften, Prüfungen, Zertifikate usw. in
3-facher
Ausfertigung enthalten, wenn möglich, auch im
PDF-Format.
Erst nach Genehmigung dieses Produktkataloges kann
bestellt werden. Der Auftragnehmer muss in Abstimmung
mit dem Bauzeitenplan und dem allgemeinen
Baufortschritt rechtzeitig die Unterlagen vorlegen, da
mit einer Genehmigungszeit von ca. 4 Wochen zu rechnen
ist. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf
Mehrkosten (z.B. Beschleunigungs-, Express-,
Selbstabholungskosten usw.), wenn die Unterlagen nicht
rechtzeitig vorgelegt wurden. Der Auftraggeber behält
sich vor, wenn der Auftragnehmer nicht rechtzeitig die
Bemusterungsliste vorgelegt hat, eine Materialfreigabe
per Anweisung dem Auftragnehmer vorzugeben. Dies ist
evtl. notwendig, um Baubehinderungen bzw.
Bauverzögerungen zu vermeiden.
T) Baubesprechnung
Der AN hat wenn erforderlich einen Bauleiter oder die
bauleitenden Monteure zu Besprechungen freizustellen.
U) Gefährdungsbeurteilung
Der AN wird aufgefordert eine Baustellenbezogene
Gefährdungsbeurteilung § 5 des ArbSchG aufzustellen und
vorzulegen.Die gilt auch für Benennung und Nachweis der
Ersthelfer § 10 ArbSchG, BGV A5.
Technische Vorbemerkungen
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN
1.
VORBEMERKUNGEN
01 Sanitärtechnik
01
Sanitärtechnik
01.01 Abwasseranlagen Schmutzwasser
01.01
Abwasseranlagen Schmutzwasser
01.02 Bewässerung
01.02
Bewässerung
01.03 Objekte mit Zubehör
01.03
Objekte mit Zubehör
01.04 Dämmarbeiten
01.04
Dämmarbeiten
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
01.06 Allgemein
01.06
Allgemein
01.07 Sonderwünsche
01.07
Sonderwünsche