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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
24 Estrich
24
Estrich
Leistungsverzeichnis über
Estrich
Bauvorhaben:MFH mit 6 WE
Bauort:Riesenweg
79110 Freiburg
Bauherr:Fam. Harter
Angebotsabgabe:weisenburger bau GmbH
Postfach 6609
76046 Karlsruhe
Adrijana Janackovic
E-Mail:a.janackovic@weisenburger.de
Technische Bearbeitung
und Bauleitung:Marc Schmidt
Tel. 0721 61935 -400
Die Bindefrist beträgt:6 Wochen
Angebotsabgabefrist:.................................
Ausführungsbeginn:................................
Angebotssumme netto:EURO
....................................
Mit der Unterschrift werden die Allgemeinen
Vertragsbedingungen anerkannt.
.......................................................
.......................................................
................................
DatumStempelUnterschrift
Leistungsverzeichnis über
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind neben
der VOB Teil B und Teil C, den anerkannten Regeln der
Technik, den Normen und Richtlinien, sämtliche das
Gewerk betreffende Vorschriften und Bestimmungen in der
jeweils neuesten gültigen Fassung.
Die vom NU im Angebot angegebenen EP´s dienen, unter
Berücksichtigung des vereinbarten Nachlasses, als
Preisgrundlage für evtl. erforderliche Nachträge.
1.SCHALLSCHUTZ
Die Estrichbeläge sind schallbrückenfrei auszuführen.
Randstreifen 10 mm dick (aus geschlossenporigem
Material generell ausschließlich mit Folienlappen
10/7,5 mm) müssen vom tragenden Untergrund bis zur
Oberfläche des Oberbelages reichen. Der Folienlappen
wird auf die Trittschalldämmung geklappt.
Der Randdämmstreifen ist an sämtlichen Bauteilen,
Türzargen usw. durchzuführen und gegen
Längenänderungen beim Einbringen des Estrichs zu
sichern.
Bei Fließestrichen ist die Folie durch Verkleben oder
Verschweißen so auszubilden, dass sie bis zum Erstarren
des Estrichs flüssigkeitsdicht ist.
Freiliegende Rohre müssen mit einem ca. 3 cm dicken
selbstklebenden Polyuretan-
Schaumstoff (Moltopren-)Streifen als Randisolierung
versehen werden.
2.DÄMMSCHICHTEN
Schaumstoffplatten sind schwer entflammbar nach den
aktuellen anerkannten Regeln der
Technik und den Wärmebedarfsberechnungen und dem
Brandschutzkonzept
einzubauen.
Die Dämmung ist bei auf dem Untergrund liegenden
Rohrleitungen und Elektrokabeln
auszuschneiden. Die Zwischenräume (Hohlräume) sind mit
zugelassenen Schüttungen (selbstverdichtend) zu
verfüllen und eben abzuziehen, nach Wahl AG auch mit
zementgebundenen Schüttungen.
Die Trittschalldämmung darf nicht unterbrochen oder
reduziert werden. Organische
Schüttungen, wie Mehabit o. glw. sind nicht zugelassen.
Trennstreifen im Bereich der Wohnungseingangstürzargen
sind lagegenau einzubauen,
um Schallbrücken zwischen Wohnungsflur und Treppenhaus
zu vermeiden.
Bei Innentüren ist der Trennstreifen mittig unter dem
Türblatt durch den NU einzumessen
und zu positionieren. Die schalltechnische Trennung im
Anschlussbereich an den
Aufzugschacht und die Türschwelle des Aufzuges ist nach
dem Detail des AG
auszuführen oder mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und in einer Skizze
festzuhalten.
3. ESTRICH IN BÄDERN
Der schwimmende Estrich wird in Bädern und Duschen
unter den Badewannen und
Brausetassen durchgezogen. Bei bodengleichen Duschen,
z.B. Illbruckelementen, wird mittels Randdämmstreifen
als Entkopplung der Estrich an das Element angearbeitet
bzw. eine entsprechende und passgenaue
Aussparung/Abstellung ausgeführt.
4.UNTERGRUND
Reinigen des Untergrundes von Verschmutzungen für die
Verlegung von Estrichen ist in
den EP´s enthalten, bei Hohlraum- und Doppelböden ein
staubbindender Anstrich.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind neben
24.1 Estricharbeiten
24.1
Estricharbeiten