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Zementestrich Zementestrich nach DIN 18560, Dicke, Festigkeitsklasse sowie Oberflächenbeschaffenheit entsprechend der vorgesehenen Oberbeläge / Beschichtungen und technischen Anforderungen (Verkehrslasten) jedoch mindestens C35, Mindestdicke gemäß DIN. Die erforderlichen Estrichmindeststärken sind an allen Stellen zu gewährleisten. Zementestriche grundsätzlich schwindarm. Die geforderte Festigkeit ist vom Auftragnehmer gem. DIN über ein öffentlich anerkanntes Materialprüfamt nachzuweisen. Bewehrung der Estrichflächen nach Erfordernis, jedoch mindestens unter Bodenbelägen aus Parkett, Fliesen und/oder Platten. Estrichbewehrung aus AKS-Gitter, verzinkt, die Bewehrungsmatten sind an den Stößen um mindestens eine Maschenweite zu überdecken.
Etwaige Zusatzmittel dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Es dürfen nur Estrichmörtel u. -massen verwendet werden, deren Brandverhalten einer Klasse nach DIN EN 13501-1 zugeordnet ist. Das Einstauben der Oberfläche mit Bindemittel ist nicht zulässig. Nach dem Erhärten dürfen keine lösbaren Schlämmen auf der Estrichoberfläche auftreten. Sinterschichten sind restlos abzuschleifen, Schleifstaub ist zu entfernen. Der Estrich ist nach den Trennwänden höhengerecht einzubauen. Estriche, außer selbstverlaufenden Fließestrichen, sind zu verdichten und bis zum Porenschluss gratfrei abzureiben und zu glätten. Auf eine saubere Trennung von schwimmenden Estrichen von allen angrenzenden Bauteilen, Rändern usw. ist zu achten. Frische Estrichflächen sind ausreichend feucht zu halten und grundsätzlich arbeitstäglich mit verdunstungshemmenden Folien abzudecken. Verdunstungsverzögernde Filme oder Beschichtungen sind nicht zugelassen.
Die Umgebungsbedingungen der frisch verlegten Beläge sind so zu gestalten, dass auf Dauer ein schadensfreier Belag gewährleistet wird. Die Estrichoberfläche ist für die nachfolgenden Bodenbeläge vollständig zu schleifen.
Aufgrund der hohen Beanspruchung sowie der häufigen Reinigung sind im Gebäude ausschließlich Zementestriche (CT) zu verwenden. Anhydrith-Fließestrich (CAF) ist nicht zulässig. Im Gebäude ist der Estrich als SCHWIMMENDER ESTRICH auszuführen, nach Wahl des AN kann in Technikräumen auch Estrich auf Trennlage ausgeführt werden.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass im gesamten Gebäude ein einheitliches Bodenniveau gegeben ist.
Die in der Planung dargestellten Estrichstärken können unter Beachtung der Nutzlasten, Verkehrslasten, Bauphysikalische Anforderungen (Thermisch, Schallschutz), Brandschutzanforderungen sowie unter Einhaltung der niveaugleichen Übergänge zu angrenzenden Räumen durch den AN angepasst werden.
Über den Einbau der Estriche sind Ausführungsprotokolle anzufertigen. In diese Protokolle sind Einbauzeitpunkt, Rezeptur, Feuchte des Estrichs sowie klimatische Randbedingungen einzutragen. Die Ausführungsprotokolle sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Vor Belegung der Estrichflächen mit den geplanten Oberbelägen / Beschichtungen sind der Feuchtegehalt und die Haftzugfähigkeit vom Auftragnehmer mit CM-Gerät (raumweise jedoch mindestens je 60 m² Bodenfläche) zu überprüfen. Die Feuchte- und Haftzugsprüfungsergebnisse sind in die Ausführungsprotokolle einzutragen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sich die von ihm eingesetzten Materialien nicht gegenseitig in ihrer Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit negativ beeinflussen.
Installationen im Estrich und/oder der Trittschalldämmung sind unzulässig.
Unter elastischen Bodenbelägen und Beschichtungen Estrichoberflächen mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit gemäß DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 4.
An Estrichabstellungen sind Winkel aus Edelstahl einzubauen, die fest am Rohboden zu befestigen sind und den gesamten Bodenaufbau abdecken.
Anschluss an Elektrobodentanks / Auslassdosen / Bodenkanäle bündig ohne Fugen und Überstände, Belegung der Elektrobodentanks mit Bodenbelag ohne optischen Unterschiede, oberflächenbündig.
Bei den genannten Estrichdicken handelt es sich um Mindestdicken. Der Auftragnehmer ist für den Ausgleich der unterschiedlichen Toleranzen, besonders zwischen Rohbau und den fertigen Fußbodenoberflächen verantwortlich.
Zementestrich
__.__.0010 Vorbehandlung Um eine ausreichende Haft-Zugfähigkeit von Verbundestrichen zu gewährleisten ist der Untergrund durch Kugelstrahlen, Fräsen o. ä. Technik nach Wahl AN vorzubereiten. Alle losen Bestandteile und Stäube sind vor dem Einbau restlos zu entfernen.
__.__.0010
Vorbehandlung
2,463.00
m²
__.__.0020 Haftbrücken Als zusätzliche Maßnahme zur Verbundsicherung sind vor dem Einbau von Verbundestrichen Haftbrücken einzubringen.
__.__.0020
Haftbrücken
2,463.00
m²
__.__.0030 Trennschichten Trennschichten z.B. PE-Folien sind 2-lagig mit 20 cm Stoßüberlappung einzubauen und an aufgehenden Bauteilen bis über das Niveau des FFB hochzuführen.
Auf Betondecken mit schwimmenden Estrich sind Dampfbremsen aus PE-Folie zweilagig, kreuzweise verlegt, Stöße mind. 20 cm überlappt und verklebt, an den Rändern hochgezogen, Dicke je PE-Folie mind. 0,2mm, anzuordnen. Es dürfen nur Polyethylen-Folien mit Qualitätssiegel und geprüfter Dicke verwendet werden.
Die Trennlagen sind in allen einbindenden und angrenzenden Bauteilen nach Erfordernis, jedoch mind. bis über OK Estrich hoch zuführen.
__.__.0030
Trennschichten
2,463.00
m²
__.__.0040 Abdichtung und Bodeneinläufe Unter dem Estrich sind auf den Bodenplatten auf Boden/Erdreich Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte nach DIN 18533 vorzusehen. Wo erforderlich, jedoch mindestens in allen Räumen mit Bodeneinlauf und/oder Einlaufrinnen sind Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser vorzusehen, einschl. notwendiger Randaufkantungen und Fixierungen. Bodeneinläufe und Einlaufrinnen sind mit Flanschandichtungen in die Abdichtungen und auf voller Estrichdicke mit Epoxydharzmörtel in den Estrich einzubinden, Breite umlaufend mind. 150 mm.
Die Abdichtungslagen sind in allen einbindenden und angrenzenden Bauteilen nach Erfordernis, jedoch mind. bis über OK Estrich hoch zuführen.
Bodenflächen, wie Bodenplatten sowie Bodenflächen in Räumen mit Beanspruchung durch Oberflächenwasser (z. B. Duschen, Räume mit Bodenabläufen), sind mit geeigneten Abdichtungsschichten zu versehen.
Die Abdichtung ist gemäß DIN 18534 (Abdichtung von Innenräumen) sowie – soweit einschlägig – gemäß DIN 18531 in der jeweils gültigen Fassung und nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen.
Art und Lage der Abdichtung innerhalb des Bodenaufbaus sind durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Ausführungsplanung festzulegen und auf die jeweilige Nutzung und Wasserbeanspruchung abzustimmen.
Bei der Ausführung ist durch eine sorgfältige Arbeitsweise sicherzustellen, dass die Abdichtung nicht beschädigt wird. Beschädigungen der Abdichtung sind auszuschließen und gegebenenfalls unverzüglich fachgerecht zu beseitigen.
Die verwendeten Dämmstoffe müssen für die jeweilige Anwendung geeignet, ausreichend druckfest, form- und dimensionsstabil sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dämmstoffe sind gemäß den einschlägigen Produktnormen (z. B. DIN EN 13162 bis DIN EN 13171) auszuwählen und müssen mindestens folgende Eigenschaften erfüllen:
-begrenzte Maßänderung unter Temperatur- und Feuchtebeanspruchung gemäß DIN EN 1604 (z. B. DS(TH), DLT),
-Druckspannung bei 10 % Stauchung gemäß DIN EN 826 von mindestens 500 kPa, sofern konstruktiv erforderlich,
-Brandverhalten gemäß DIN EN 13501-1 mindestens Euroklasse E, soweit nicht höhere Anforderungen (z. B. A1 oder A2) erforderlich sind,
-Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λD entsprechend den energetischen Erfordernissen, in der Regel ≤ 0,040 W/(m·K).
Installationen, wie z. B. Fußbodenheizungen, sind systemgerecht auf der Dämmschicht anzuordnen und in einer geeigneten Ausgleichs- bzw. Estrichschicht zu integrieren.
__.__.0040
Abdichtung und Bodeneinläufe
2,463.00
m²
__.__.0050 Abdeckung Dämmschichten sind mit geeigneten Trennlagen abzudecken. Diese sind mit min. 10 cm Stoßüberlappung einzubauen. Die Einbaurichtung der Estrichschicht ist entgegengesetzt zur Verlegerichtung der Abdecklage einzubauen.
__.__.0050
Abdeckung
2,463.00
m²
__.__.0060 Randstreifen An allen aufgehenden Bauteilen sind Randstreifen vorzusehen. Die Dicke/Fugenbreite ist auf die zu erwartende max. Bewegung anzupassen. Die Streifen sind in den Ecken entsprechend anzuschneiden, Innenecken auf Stoß. Kein herumführen um die Ecken.
__.__.0060
Randstreifen
2,300.00
lfm
__.__.0070 Zementestrich Zementestrich mit einer Mindestdicke von 80mm einbauen auf einer Fläche von 2.463 m².
__.__.0070
Zementestrich
197.00
m³
__.__.0080 Estrichfugen Vor Ausführung der Estricharbeiten legt der AN dem AG einen Fugenplan zur Freigabe vor. Der Fugenplan beinhaltet min. folgende Angaben über Anzahl und Lage von:
-Randfugen
-Scheinfugen/Schwindfugen
-Bewegungsfugen
Die Anzahl der Bewegungsfugen ist auf ein technisches Mindestmaß zu begrenzen.
Die Festlegung der Fugenabstände und Estrichfelder trifft der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Estrichart, des vorgesehenen Belags, der Nutzung und der vorgesehenen Verkehrslasten. Besondere Verkehrs- und –gerätelasten sind zu berücksichtigen, besonders in intensiv genutzten Räumen sowie Technikräumen. Vor Beginn der Arbeiten ist die Ausführung aller Schein-, Arbeits- und Schwindfugen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, Lage und Einteilung in Verlegepläne einzutragen und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Fugen und entstehende erhärtungsbedingte Risse sind nach dem Erhärten und Austrocknen mit geeignetem Vergussmaterial kraftschlüssig (Vernagelung/Kunstharz) zu verschließen. Fugen im Bereich von Türen sind verdeckt unter dem Türblatt auf Bandgegenseite so auszuführen, dass absenkbare Bodendichtungen das Profil nicht berühren und bei der Öffnung der Tür nicht queren. Gebäudedehnfugen und Fugen in der Rohbaukonstruktion sind im Estrich zu übernehmen. Sämtliche Fugen sind geradlinig, rechteckig sowie mit Fugenprofilen aus Metall mit auswechselbarem Einsatzprofil aus EPDM schwarz herzustellen. In befahrbaren Bereichen sind kraftschlüssig auf den Rohboden gesetzte Nur-Metall-Profile zu verwenden. Die Berechnungen der zu erwartenden Fugenbewegungen sowie der Nachweis deren Aufnahme durch die Profile sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
__.__.0080
Estrichfugen
1.00
psch