Natursteinarbeiten
FR-Lehen, Lindenstraße, WRF GmbH, 4 RH
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21 Beton- und Naturstein
21
Beton- und Naturstein
Allgemeine Vorbemerkung Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard des BNK/BNG-Gütesiegels zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind im Rahmen mehreren Forschungsvorhaben Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet: - Soziokulturelle und funktionale Qualität - Ökonomische Qualität - Ökologische Qualität - Prozessqualität Für die BNK/BNG-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig. Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch das Unternehmen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten BNK/BNG-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zu übermitteln. Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen. Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte. Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums  mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung  an zertifizierung@diebauingenieure.com zur Prüfung zu senden. Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen gemäß Anlage zu diesem LV "BNK/BNG Produktanforderungen" beachten. Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden! Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung Naturstein Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von BNK/BNG-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen. 1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Anforderungen QNG1.1) Übergreifende Anforderung für die Güte des Gebäudes (alle in der Kriterienmatrix aufgeführten Bauprodukte): Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 % QNG2.4) Verlegeunterlagen für Bodenbeläge (Wärme- und Trittschallschutz): Einhaltung AgBB-Schema und bei Gummi/Kautschuk zusätzlich: PAK = 50,0 mg/kg, BaP = 5,0 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine = 0,011 mg/kg oder 0,0002 mg/m³ QNG3.2) Verlegewerkstoffe für keramische Fliesen, Naturstein und Betonwerkstein an Wand und Boden (Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Fliesen/ Platten sowie Fugenmörtel): Zement-Verlegemörtel oder EMICODE EC1 QNG5.11) nicht filmbildende Imprägnierungen (Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im Innenbereich: Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge): GISCODE GH0, GH10 (entaromatisiert) und GH 40 1.2 Technische Aspekte Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind: Aspekte- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten.- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten
Allgemeine Vorbemerkung
Grundlage für das Angebot und die Ausführung der Arbeiten sind neben der VOB Teil B und Teil C, den anerkannten Regeln der Technik, den Normen und Richtlinien, sämtliche das Gewerk betreffende Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten gültigen Fassung. 1.Treppenstufen oder Belagplatten auf betonierten Treppenläufen sind spannungsfreiz. B. Betonwerkstein auf Mörtelstreifen, Naturstein vollflächig zu verlegen. Die Flanken sind beizuputzen. 2. Bauwerkstrenn- und Dehnfugen sind im jeweiligen Oberbelag zu übernehmen und mit dauerelastischem Material zu verschließen. 3.Sämtliche Bodenbeläge werden höhen- und fluchtgerecht und parallel zu angrenzenden Wänden verlegt und mit geeignetem Fugenmaterial (Farbe in Abstimmung mit AG) verfugt. Die Rand- und Anschlussfugen werden durch Randdämmstreifen in Konstruktionshöhe getrennt. Die Überzähne bei den Fliesen dürfen maximal 1 mm betragen. 4. Sämtliche Sichtkanten sind in Oberflächenqualität herzustellen, gegebenenfalls gefast. 5.Die angegebenen Einheitspreise gelten unter Berücksichtigung der vereinbarten Nachlässe für eventuell erforderliche Nachträge.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung der
21.01 Fensterbänke
21.01
Fensterbänke