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21 Beton- und Naturstein
21
Beton- und Naturstein
Allgemeine Vorbemerkung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem
Standard des BNK/BNG-Gütesiegels zu zertifizieren. Ziel
der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten
Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer,
ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der
Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind im Rahmen
mehreren Forschungsvorhaben Kriterien definiert worden,
die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen
werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Ökonomische Qualität
- Ökologische Qualität
- Prozessqualität
Für die BNK/BNG-Zertifizierung sowie die baubiologische
Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und
Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe
aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte ist
die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH zuständig.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren
Bestellung durch das Unternehmen von der
dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH auf Konformität
zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten
BNK/BNG-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5
Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle
Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über
das Formblatt Materialdeklaration sowie das Formblatt
Holz-_Naturstein-_Betondeklaration als Excel-Datei in
bearbeitbarer Form an die dieBauingenieure -
Zertifizierung GmbH zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen
nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt
die dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH, dem Bieter
im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter
vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen von der
dieBauingenieure - Zertifizierung GmbH gefordert
werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu
liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf
nicht zu verzögern. Die dieBauingenieure -
Zertifizierung GmbH prüft anschließend die Produkte und
nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt Materialdeklaration und das Formblatt
Holz-_Naturstein-_Betondeklaration sind
unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch
Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des
o.g. Zeitraums mindestens 20 Arbeitstage vor
Bestellung an zertifizierung@diebauingenieure.com zur
Prüfung zu senden.
Bitte weiterführende Informationen zu
Materialanforderungen gemäß Anlage zu diesem LV
"BNK/BNG Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die dieBauingenieure
- Zertifizierung GmbH darf das jeweilige Produkt durch
den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische
Vorbemerkung
Naturstein
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen
nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die
Einhaltung von BNK/BNG-konformen Produkten ersetzt
keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in
jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle
eingesetzten Produkte müssen gemäß
EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung
verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an
Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Anforderungen
QNG1.1) Übergreifende Anforderung für die Güte des
Gebäudes (alle in der Kriterienmatrix aufgeführten
Bauprodukte):
Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC >
0,1 %
QNG2.4) Verlegeunterlagen für Bodenbeläge (Wärme- und
Trittschallschutz):
Einhaltung AgBB-Schema und bei Gummi/Kautschuk
zusätzlich: PAK = 50,0 mg/kg, BaP = 5,0 mg/kg und
krebserzeugende Nitrosamine = 0,011 mg/kg oder 0,0002
mg/m³
QNG3.2) Verlegewerkstoffe für keramische Fliesen,
Naturstein und Betonwerkstein an Wand und Boden
(Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen und
Klebstoffe unter Fliesen/ Platten sowie Fugenmörtel):
Zement-Verlegemörtel oder EMICODE EC1
QNG5.11) nicht filmbildende Imprägnierungen
(Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im
Innenbereich: Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge):
GISCODE GH0, GH10 (entaromatisiert) und GH 40
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im
technischen LV gefordert sind:
Aspekte- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die
Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu
achten.- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind
mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um
die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten
Allgemeine Vorbemerkung
Grundlage für das Angebot und die Ausführung der
Arbeiten sind neben der VOB Teil B und Teil C, den
anerkannten Regeln der Technik, den Normen und
Richtlinien, sämtliche das Gewerk betreffende
Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten
gültigen Fassung.
1.Treppenstufen oder Belagplatten auf betonierten
Treppenläufen sind spannungsfreiz. B. Betonwerkstein
auf Mörtelstreifen, Naturstein vollflächig zu verlegen.
Die Flanken sind beizuputzen.
2. Bauwerkstrenn- und Dehnfugen sind im jeweiligen
Oberbelag zu übernehmen und mit
dauerelastischem Material zu verschließen.
3.Sämtliche Bodenbeläge werden höhen- und fluchtgerecht
und parallel zu angrenzenden
Wänden verlegt und mit geeignetem Fugenmaterial (Farbe
in Abstimmung mit AG)
verfugt. Die Rand- und Anschlussfugen werden durch
Randdämmstreifen in
Konstruktionshöhe getrennt. Die Überzähne bei den
Fliesen dürfen maximal 1 mm
betragen.
4. Sämtliche Sichtkanten sind in Oberflächenqualität
herzustellen, gegebenenfalls gefast.
5.Die angegebenen Einheitspreise gelten unter
Berücksichtigung der vereinbarten Nachlässe für
eventuell erforderliche Nachträge.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung der
21.01 Fensterbänke
21.01
Fensterbänke